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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Vorderasien und Griechenland - S. 115

1874 - Leipzig : Teubner
- 115 — eine eigenthümliche Weise für Lebenszeit vom Volke gewählt Wenn das Volk versammelt war, begaben sich einige auserlesene Männer in ein benachbartes Gebände, von wo aus sie nicht in die Versammlung sehen, aber die Stimmen der Versammelten hören konnten. Dann wurden die Bewerber nach dem Loose einer nach dem andern schweigend durch die Versammlung geführt. Bei jedem Einzelnen erhob das Volk, je nachdem es ihm mehr oder weniger günstig war, ein stärkeres oder schwächeres Geschrei, und jene eingeschlossenen Männer merkten sich bei dem Ersten, Zweiten und so fort, ohne zu wissen, wem es galt, den Grad des Geschreis. Wem das stärkste Geschrei erscholl, den riesen sie zum Rathsherrn aus. Die Könige waren gewissermaßen nur bte Vollzieher der Beschlüsse des Rathes, in dem sie den Vorsitz hatten. Im Kriege hatten sie bte Anführung, und hier war ihre Gewalt fast unumschränkt; in gewöhnlicher Zeit aber war ihr Einfluß gering. Dagegen würde ihnen nach dem Tode bte größte Ehre zu Theil; man bestattete sie wie Heroen. Wenn der König gestorben war, brachten ausgeschickte Reiter die Trauerhtnbe in das ganze Laub; in der Stadt öerfünbeten Klageweiber den Tod, welche, eherne Becken schlagettb, durch die Straßen zogen. In jebetn Hause mußten wenigstens zwei Personen, ein Mann und eine Frau, Trauerkletber anlegen. Zur Bestattung fanb sich aus ganz Lakonien außer den Spartiaten eine große Zahl von Heloten und Periöken ein. Viele Tausenbe kamen zusammen, Männer und Frauen; sie schlugen sich unter unermeßlichem Wehklagen bte Stirn und priesen den Verstorbenen als den besten König, den sie je gehabt. Nach der Bestattung bauerte bte Trauerzeit noch 10 Tage; es ruhten alle öffentlichen Geschäfte. Unter der Gerusia mit den tietben Königen an der Spitze staub die Bürgergemeinbe, die Volksversammlung der Spartiaten, als der Grunb und Boben aller Macht. „Dem Volke sei Entscheibung und Macht", hieß ein Gesetz des Lykurgos; es entschieb über alle wichtigen Angelegenheiten des Staates. Dahin gehörten die Wahlen der Beamten, Beschlüsse über 8*

2. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 18

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
18 Mit Rußland, der Trkei und Neapel kam ein Aus-gleich zustande. Piemont blieb bei Frankreich. Neapel und der Kirchenstaat wurden ihren Herren zurckgegeben. Frankreich und England schlssen 1802 zu Amiens Frieden, demzufolge Frankreich die westindischen Inseln zurckerhielt. Der Reichsdeputationshauptschlu 1803. Aus dem Frieden zu Lneville war bestimmt worden, da diejenigen deutschen Fürsten, die Gebietsteile auf der linken Rheinseite an Frankreich verloren htten, durch Besitzungen auf der rechten Rheinseite entschdigt werden sollten. Die zu diesem Zwecke nach Regensburg einberufene Reichsdeputation setzte durch den Reichsdeputationshaupt-schlu vom Jahre 1803 fest, da smtliche geistliche Herrschaften skularisiert, d. h. eingezogen, und da alle Reichsstdte bis auf sechs (Hamburg, Bremen, Lbeck, Frankfurt a. M., Augsburg und Nrnberg) mediatisiert, d. h. greren Staaten einverleibt wrden. 112 Staaten verloren auf diese Weise ihre Selbstndigkeit. Die Bischfe und Reichsbte hrten auf, Landesfrsten zu sein; sie wurden Staatsuntertanen, behielten aber einen ihrer frheren Stellung entsprechenden hohen Rang. Mit der Einziehung der geistlichen Gter bernahmen die weltlichen Fürsten die Verpflichtung, fr den Unterhalt der Kirchen und Schulen zu sorgen. Preußen erhielt die Bistmer Pader-born und Hildesheim, den stlichen Teil des Bistums Mnster mit der gleichnamigen Hauptstadt, von Kur-Mainz das Eichsfeld und Erfurt sowie schlielich mehrere Abteien und Reichsstdte. Die konsutarregierung Napoleons. Als Erster Konsul war Napoleon bestrebt, die inneren Parteien miteinander zu vershnen, indem er die hauptschlichsten Ideen der Revolution mit den alten berlieferungen zu vereinigen, zugleich aber auch das Volk fr die Monarchie vorzubereiten suchte. Mit Papst Pius Vii. schlo er ein Konkordat, durch das die Rechtsverhltnisse zwischen Staat und Kirche geordnet wurden. Er sorgte fr eine gute Verwaltung, gab dem Lande in dem Code Napoleon ein brgerliches Gesetzbuch und stiftete den Orden der Ehrenlegion, der ohne Rcksicht auf den Stand fr Verdienste im militrischen und brger-lichen Leben verliehen werden sollte. Den Emigranten ermg-lichte er die Rckkehr in ihr Vaterland, um auch den alten Adel in Frankreich fr sich zu gewinnen. Die Schulen wurden wieder eingerichtet, Straen verbessert und neue angelegt, Kanle

3. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 1

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
I. Zeitraum 1789 -1815. (Die Zeit der franzsischen Revolution und der Herrschaft Napoleons.) Die englische Revolution hatte in England neue Staatsformen hervorgebracht. Die franzsische Revolution hat die politischen Wir-kungen ihrer Vorgngerin vertieft und der fast ganz Europa ver-breitet: sie hat aber darber hinaus noch Bedeutung als soziale Umwlzung durch Befreiung des dritten Standes, d. h. des Volkes. Indem Napoleon Bonaparte, von der Revolution emporgehoben, nach Art der rmischen und mittelalterlichen Kaiser ein Weltreich zu begrnden suchte, rttelte er die. fremden Völker auf; der Kosmopolitismus oder das Weltbrgertum des 18. Jahrhunderts mute einem lebhaften Nationalgefhl Platz machen. Die Freiheitskriege wurden Volkskriege, in denen Napoleon unterlag. 1. Die franzsische Revolution. 17891799. Frankreich vor der Revolution. Die stndische Gesellschaft. In Frankreich gliederte sich das Volk, wie in den anderen absoluten Staaten, in die drei Stnde des Adels, der Geistlichkeit sowie der Brger und Bauern. Der Adel und die hohe Geistlichkeit waren, wie im alten Lehnsstaat, fast steuerfrei, ob-gleich sie zusammen zwei Drittel von Grund und Boden in Besitz hatten. Schwer lasteten dagegen die hohen Steuern auf dem dritten Stand, vor allem auf den kleinen Handwerkern und den leibeigenen Pchtern; besonders die Pchter muten geradezu unerschwingliche Abgaben leisten und harte Frondienste verrichten; dabei waren sie der willkrlichen Gerichtsbarkeit ihrer Gutsherren unterworfen. Die Grokaufleute befanden sich in gnstiger Lage, da im mer-kantilistischen Zeitalter der Handel von staatswegen befrdert wurde und das bewegliche Vermgen ungerechterweise fast ganz steuerfrei blieb. Verhltnismig gut ging es auch den freien Kleinbauern, zumal man allmhlich die merkantilistifche berschtzung des Handels auf das richtige Ma zurckfhrte. Eine neue Richtung, deren Ver- Vr. u. K., Leitfaden der Geschichte. Iv. 1

4. Deutsche Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen - S. 35

1918 - Leipzig : Hirt
— 35 — Teil des Grund und Bodens gewonnen und ließen durch Landvögte die Gerichtsbarkeit ausüben. Kaiser Friedrich Ii. löste Uri und Schwyz von der Habsburgischen Landgrafschast ab und machte sie reichsunmittelbar. Auch Unterwalden suchte sich der Habsburgischen Vogtei zu entziehen. Nach Rudolfs Tode schlossen die drei Waldstätte einen ewigen Bund die Eidgenossenschaft), um ihre Freiheit und Gerechtsame zu schirmen. Adolf bestätigte ihre Reichsunmittelbarkeit. Obschon Albrecht I. dies nicht tat, so unternahm er doch keine Feindseligkeiten gegen die Eidgenossen. Nach seinem Tode zog sein Sohn, der Herzog Leopold von Österreich, 1315 gegen die ihm verhaßten Schweizer Bauern. Die Eid-1315 genossen errangen bei Morgarten einen vollständigen Sieg. Im Jahre 1386 wollte ein zweiter Leopold, der Enkel des vorigen, die 168». Schweizer dem habsburgischen Hause unterwerfen. Bei Sempach (am Luzerner See) verlor er Sieg und Leben (Arnold von Winkelried). 2. Deutsche Treue. Wie ein deutscher Fürst sein gegebenes Wort hielt. Nach Albrechts I. Tode trug Heinrich Vii. von Luxemburg 5 Jahre lang (1308 —1313) mit Ehren die deutsche Krone. Die neue Königswahl 1308—1313. war eine zwiespältige: die habsburgische Partei wählte Albrechts Sohn, Herzog Friedrich den Schönen von Österreich. Die Gegner wählten den Herzog Ludwig von Bayern. Die Folge war ein langjähriger 1313-1347. Bürgerkrieg, bis 1322 in der Schlacht bei Mühldorf (am Inn, östl. 1322. von München) Friedrich besiegt und gefangen ward. Er wanderte als Gefangener auf die Burg Trausnitz (in der Oberpfalz, östl. von Nürnberg). Als jedoch sein Bruder Leopold den Kampf mit Erfolg fortsetzte und auch der Papst gegen Ludwig auftrat, fetzte dieser den Friedrich unter der Bedingung, daß er der Krone entsage und Leopold zur Niederlegung der Waffen bewege, in Freiheit. Aber der geschloffene Vertrag fand weder die Billigung des Papstes noch die des Bruders. Da kehrte Friedrich, treu seinem gegebenen Worte, in die Gefangenschaft zurück. Fortan hielt ihn Ludwig für seinen besten Freund, ja teilte selbst die Regierung mit ihm. Als darauf der Papst voll Ärger den Bann gegen Ludwig schleuderte, kamen 1338 die sieben Kurfürsten auf dem König- u;38. stuhl bei Rense (Dorf bei Koblenz) zusammen und erklärten,. daß fortan jede von bm Kurfürsten vollzogene Wahl eines deutschen Königs und Kaisers auch ohne päpstliche Bestätigung gültig sei. 3. Schwarzer Tod, Geihelsahrt und Iudenschlacht. 1. Wie man durch törichte Buße eine furchtbare Seuche beseitigen wollte. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts wurde Deutschland von einer furchtbaren Seuche heimgesucht, die aus Asien kam und fast alle Länder Europas durchzog. Man nannte sie das große Sterben ober den schwarzen Tod. Die Seuche erschien als ein Strafgericht Gottes über die Sünben der Völker. Da wahmen die Menschen, den Himmel durch Buße zu versöhnen. Huuberte und Tausenbe kamen in langen Prozessionen in die Dörfer und Stabte gezogen. Mit der härenen Büßerkutte ober auch nur mit einem Hembe bekleibet, schwere Kreuze fchleppenb, in der Rechten eine Geißel aus knotiaen Riemen mit 5*

5. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 71

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
26. Die französische Revolution von 1789. 71 die Gruft; eine bewegte, glanzvolle Zeit stieg mit dem Hause Zweibrücken für unser Vaterland herauf." 26. Die französische Revolution von 1789. Die französische Revolution zog so viele und wichtige Änderungen nach sich, daß sie als Anfang eines neuen Zeitabschnittes betrachtet wird. Ihre lehrreiche Geschichte zeigt uns hauptsächlich, daß ein Volk besonders dann unglücklich ist, wenn die Baude der Ordnung aufgelöst, das Laster und die Verworfenheit triumphieren, wenn Leidenschaft und Willkür an Stelle der Ordnung und des Gesetzes treten. a. Frankreich vor der Revolution. In Frankreich war seit Ludwig Xiv. nicht nur eine ungeheure Schuldenmasse angewachsen, nicht nur lagen die öffentlichen Lasten fast allein auf den niederen Ständen, obgleich Adel und Geistlichkeit fast zwei Drittel des Bodens im Besitze hatten, sondern Arbeiter, Bürger und Bauern waren auch sonst noch verschiedenen Härten ausgesetzt, dazu die Gesetze oft sehr maugelhaft, ja nicht selten war die persönliche Freiheit gefährdet. Die Steuererhebung, welche durch Generalpächter geschah, machte diese reich, das Volk arm. Da die niederen Stände ohnedies durch Zehnten, Fronden und andere Feudallasten gedrückt, das Gewerbe durch Zünfte und Innungen gehemmt, der Handel durch Zollschranken und Verkehrserschwerungen niedergehalten war, die Beamten und Richter nicht selten nach Willkür verfuhren, verschiedene Ämter, besonders beim Militär, käuflich erworben werden konnten, so brachten auch die Schriften und Reben, womit verschobene berühmte, aber teilweise dem Christentum entfremdete Männer hiegegen auftraten, eine allgemeine Unzufriedenheit hervor. b. Ausbruch der Revolution. Als die allgemeine Finanznot aufs höchste gestiegen war und die schon lange nicht mehr berufenen Reichsstände zu einer Beratung zusammentraten, wobei sich die Abgeordneten des Bürgerstandes wiederholt zurückgesetzt sahen, erklärten sich diese als Nationalversammlung und gelobten, nicht eher auseinander zu gehen, bis sie dem Reiche eine

6. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 72

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
72 Zweiter Abschnitt. neue Verfassung gegeben hätten. Damit war die Revolution begonnen, 1789. Die beiden andern Stande schlossen sich nach und nach an. Bald daraus wurde eine alte 1789 Zwingburg in Paris, Bastille (spr. bctftij’), welche besonders dem Zwecke diente, mißliebige Persönlichkeiten aufzunehmen, erstürmt und zerstört. Das Ende der alten Willkürherrschaft sollte damit angedeutet sein. In den Provinzen kam es zu vielen Ausständen, und der Adel flüchtete massenhaft in das Ausland. c. Die Schöpfungen der Revolution. Nachdem das Volk Macht und Gewalt an sich gerissen hatte, schüttelte es nicht nur die alten drückenden Fesseln ab, sondern änderte überhaupt sehr viele Verhältnisse des öffentlichen Lebens um. Dabei wurde viel Gutes, aber auch nicht wenig Verkehrtes geschaffen. Zölle, Zehnten, Frondienste und alle Feudallasten wurden aufgehoben, Zünfte, Innungen, sowie der Erbadel mit feinen Titeln, Wappen 2c. abgeschafft und die Klöster und das Kirchengut als Staatseigentum eingezogen; die Geistlichen sollten vom Staate angestellt und besoldet werden; gleichmäßige Verteilung der Steuern und die Zulassung aller Bürger zu den Ämtern im Staate wurde festgesetzt, das Land in 83 Departements (departmah) geteilt, das Gerichtswesen und die Verwaltung neu geregelt, die Folter abgeschafft. d. Köitigsrnorb. Schreckensherrschaft. Der König, der von einem Pöbelhauseu, größtenteils ans Weibern bestehend, gezwungen wurde, von Versailles nach Paris zu kommen, um dort zu bleiben, mußte seine Macht fast ganz abtreten. Er machte einen Fluchtversuch, wurde aber eingeholt und wie ein Gefangener behandelt. Da er dem Willen der Volksvertreter in manchen Punkten nicht entsprach, so wurde er nicht nur von einem aufständischen Pöbelhaufen auf das schändlichste verhöhnt, sondern bald darauf gefangen gesetzt und 1793 hingerichtet. Dasselbe Los traf seine Gemahlin und seine Schwester. Sein Sohn aber starb bald daraus infolge der Behandlung, die er von dem ihm gegebenen Erzieher, einem Schuster, zu erdulden hatte.

7. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 85

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
28. König Maximilian I. und die bayrische Verfassung. 85 vertreten. An die Stelle dieser unvollkommenen Volksvertretung trat schon 1808 eine neue Gesamt-Konstitution. Aber auch letztere wurde am 26. Mai 1818 durch die Werfassung ersetzt, welche mit einzelnen Ab- 1818 Minderungen noch jetzt das Staatsgrnndgesetz Bayerns bildet. Die Verfassung „erklärt Bayern für einen souveränen, monarchischen Staat, der mit allen seinen Bestandteilen an Land und Leuten, Gütern, Regalien und Renten eine unveräußerliche Gesamtmasse bildet. Sie regelt die Thronfolge, gewährt völlige Freiheit der Gewissen, völlige Gleichstellung der drei christlichen Konfessionen, Sicherheit der Personen und des Eigentums und Gleichheit vor den Gesetzen. Sie bestimmt gleiches Recht jedes Bürgers zu allen Graden des Staatsdienstes, aber auch gleiche Verpflichtung zur Ehre der Waffen. Endlich verfügt sie den gleichen Anteil an den Lasten des Staates, aber auch einen geregelten Haushalt in demselben durch alle Teile und gesicherte Verwenduug der bewilligten Mittel." Eine Nationalvertretnng, bestehend aus der Kammer der Reichsräte und ans der Kammer der Abgeordneten, bildet deu Landtag und hat das Recht, über die Verfassung zu wachen, Wünsche und Beschwerden vorzubringen, bei der Gesetzgebung und Erhebung von Steuern ?c. mitznwirken. Die Mitglieder der ersten Kammer sind entweder durch ihre Geburt, oder ihre berufliche Stellung hiezu berechtigt, wie die Prinzen, der hohe, in früheren Zeiten regierende Adel, die ersten Vertreter der christlichen Konfessionen, oder sie werden von Sr. Majestät hiezu ernannt. Zur zweiten Kammer wählten früher der Adel und die Geistlichkeit je 1/s der Mitgliederzahl, die Städte und Märkte V4, die Grundbesitzer Vs und jede Landesuniversität 1 Mitglied. Später wurde diese Bestimmung dahin abgeändert, daß Wahlbezirke gebildet werden, die ihre Vertreter nach der Bevölkerungszahl zu wählen haben. Die Angelegenheiten des Staates mit der "katholischen Kirche wurden 1817 durch das Konkordat und auch die der protestantischen Kirche 1818 geregelt. Max starb nach einer 25 jährigen, ruhmreichen Regierung 1825 in der ans seinen Namenstag folgenden i Nacht zu Nymphenburg. 1 1'^°

8. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 41

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
18. Maximilian I. 1493-1519. 41 die Gemäßigten unter den Husstteu, inbem es ihnen den Kelch beim Abenbrnahle und die Predigt in der Lanbessprache zugestanb. Nun gerieten die Böhmen unter sich in Streit, der 1434 mit dem Siege der gemäßigten Partei im großen und ganzen enbete. 1436 würde enbtich Sigismuub als König von Böhmen anerkannt. 18. Maximilian I. 1493— 1519. Nach Sigisrnnnb folgten in Dentschlanb die Kaiser aus dem Habsburger Stamme fast ununterbrochen bis 1806. Der erste berselbeu war Akörechl Ii. (1438 —1439), ein thatkräftiger Fürst, der aber unter allen beittfchen Kaisern die kürzeste Regierungszeit hatte, währenb sein Vetter und Nachfolger, der schwache Ariedrich Iii. (1440—1493), am längsten regierte. Unter letzterem würde die Unordnung immer größer und ländergierige Nachbarn rissen an den Grenzen des Reiches verschiebene Teile los. In seine Regierungszeit fällt die Eroberung Konstantinopels durch die Türken, 1453, der er unthätig zusah. a. Max I. Persönlichkeit. Vesser stand es in Dentschlanb unter seinem Sohn und Nachfolger Maximilian I. Er war geistig und körperlich wohl gebildet. tapfer und mutig, ja zuweilen tollkühn. Letztere Eigenschaft zeigte er nicht selten als verwegener Jäger*) und in Kämpfen mit Bären und anderen wilden Tieren. Aber auch in der Schlacht, wie beim Kampfspiel hat mancher Gegner seine kräftige Fanst empfunben und bekannt ist, wie er einst auf einem Turniere zu Worms einen prahlerischen, welschen Ritter beschämte und bte beutsche Ehre rettete. b. Der ewige Landfriede. Reichseinteilung. Besonbers wichtig erscheint in der Regierung Maximilians bte Verkünbigung des ewigen Lanbsriebens, woburch das ^ctustrecht bei Strafe der Reichsacht verboten ward. Zur Schlichtung der Streitigkeiten würde das Keichskammer-gerichl (erst in Frankfurt, dann in ©Peter, schließlich in Wetzlar) eingesetzt. Zum Unterhalte besselben mußte *) Martinswand bei Zirl (Innsbruck).

9. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 17

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
8. Entstehung des deutschen Ritter- und Bürgertums. 17 Wälder, um nur das nackte Leben zu retten. Weder die zarte Unschuld der Kinder, noch das ehrwürdige Haupt der Greise fand Erbarmung." Schon die zwergenhafte Gestalt, der stechende Blick des tiefliegenden Auges, das gebräunte, häßliche Gesicht und das fast ganz geschorene Haupt erfüllte die Deutschen mit Furcht und Abscheu. In Bezug auf Bewaffnung und Kampfesweise waren sie den Hunnen ähnlich, und ihre gepanzerten Rosse verstanden sie mit großer Gewandtheit zu lenken. Von dem deutschen Kaiser Arnulf gegen die Mähren herbeigerufen, wagten sie unter dessen Sohn Lndwig Iv., die Brandfackel auch uach Deutschland und namentlich nach Bayern zu tragen. Zweimal schlug der tapfere Schyre Luitpold ihre Heerhaufen und errichtete als Schutzwehr die Ennsburg. Auch andere Stammherzoge und geistliche Würdenträger fochten ritterlich gegen die Barbaren. Als sie aber 907 mit verstärkter Macht ihre Angriffe wiederholten, unterlagen Deutschlands Heere; der tapfere Luitpold, die Bischöfe von Freising, Salzburg 2c. befanden sich unter den Toten. Wie eine schäumende Flut wälzten sich die Räuberscharen über die deutschen Gaue, und nur durch Zahlung eines jährlichen Tributs vermochte sie Ludwig zum Abzüge zu bewegen. Als der Bayernherzog Arnulf den Tribut verweigerte, fielen sie neuerdings in sein Land ein, erlitten aber bei Öttingen am Inn 912 schwere Verluste. Allein erst die entscheidenden ' - Niederlagen durch Heinrich I. 933 bei Merseburg und durch Otto I. auf dem Lechfelde 955 bändigten ihre Raub- und Kriegslust und zwangen sie zu festen Wohnsitzen hinter den Grenzen der ihnen entrissenen Ostmark. 8. Entstehung des deutschen Ritter- und Bürgertums. a. Anfänge des Rittertums. Die Entstehung des deutschen Rittertums reicht in das altgermanische Gemeindeleben zurück. Schon damals gab es außer den Freien (Alodbesitzern) auch Edle mit bedeutendem Grundbesitz, woraus Fürstenfamilien und ein hoher Adel entstanden. Die wenig begüterten Edlen gehörten zum niedern Adel. Da sich bei unsern Vorfahren das väterliche Stammgut gewöhnlich nur auf den ältesten Sohn vererbte, so scharten

10. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 18

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
18 Erster Abschnitt. sich die übrigen Söhne gern um einett reichen Edlen, Fürsten oder auch selbstgewühlten Führer, der für Waffen, Kleidung und Nahrung sorgen mußte, und bildeten dessen Gefolge; und hierin liegen die Anfänge des deutschen Rittertums. Unverbrüchliche Treue, Gehorsam und persönliche Dienstpflicht im Kriege verbanden den Gefolgsmann mit feinem Herrn. Könige verliehen an ihr Gefolge und andere Freie Teile der eroberten Ländereien und sonstige Rechte als Lehen (Treugut), was hauptsächlich unter den Karolingern der Fall war; ebenso vergaben weltliche und geistliche Fürsten lehensweise kleine Besitzungen als Besoldung für verwaltete Ämter an Untergebene, die man Dienstmannen nannte. Waren letztere im stände, den Heerdienst zu Pferde zu leisten, so stieg ihr Ansehen. Von diesem Reiter-dienste erhielten sie den Namen „Ritter" und gehörten mit dem niedern Adel zur Ritterschaft. b. Ausbildung. Seine Ausbildung erhielt das Ritterwesen durch die am Hofe der Karolinger entstandenen Waffenspiele, aber noch mehr durch den deutschen König Heinrich I., der aus dem alten Heerbann eine kräftige und waffenfähige Reiterei schuf, um den berittenen Ungarn erfolgreich begegnen zu können. Um feine Vasallen (Sehensträger) und ihre Dienstmannen für den Dienst zu Roß zu gewinnen, veranstaltete der König an seinem Hofe fröhliche Feste mit Rtüerfpielert zu Pferde, die bald auch auf den Schlössern der Adeligen nachgeahmt wurden und wahrscheinlich die Veranlassung zu den späteren Turnieren*) der Ritter waren. Durch diese friedlichen Waffenspiele wurde der alte deutsche Heldengeist aufs neue angefacht und das Ehrgefühl genährt; denn die Turniere waren eigentlich die Erneuerung der Kämpfe der alten heidnischen Recken, die auch in Walhalla bei Wodan die himmlischen Freuden ausmachten. Unter dem Einstusse des Christentums verband sich diese altgermanische Art mit christlichem Wesen, und neben Mut und Tapferkeit galt Religion, Beschützung der Unterdrückten, Witwen und Waisen als höchste Ritter-pflicht. Durch die Kreuzzüge erlitt das Rittertum eine gänzliche Umgestaltung und gelangte zu seiner höchsten Blüte. — Heinrich ist somit der eigentliche Begründer des Ritter* *) Von turnen, kämpfen.
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