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1. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 36

1847 - Berlin : Reimer
36 Bergland) und Liegliitz (die Gebirgsgegenden, Görlitz, Bunzlau re.), sodann die großen Städte auch der anderen Provinzen sehr vortheilhaft aus. Diese Betrieb- samkeit kommt auch dem, durch Staatsverträge, weise Gesetze und Ordnungen, vortreffliche Posteinrichtungen, eine mehr als 100 Mln. lange Küste, zahlreiche Binncnschifffahrtslinien und Straßcnaulagen begünstigten, Handel und Ver- kehr zu Gute, wenngleich der Sundzoll und die eigenthüml. Vcrh. der balti- schen Länder dem Scehandel, — u. die strenge Sperre der östlichen Grenze dem binnenländischen Verkehr, namentlich der nicht-deutschen Provinzen, harte Fesseln anlegen. Dennoch kauft man vom Auölaude vorzüglich nur Kolonialwaaren und Natur-Produkte, die großeutheils als verarbeitete Maaren, neben den über- schüssigen Noh-Erzeugnissen des heimischen Bodens (vorzüglich Holz, Getreide, Kohlen), wieder ins Ausland gehen. 35. Staatseinrichtung. — Der Staat ist eine nach dem Rechte der Erstgeburt in männlicher Linie erbliche ständische Monarchie. Die Pro- vinz ial-Landstände, der Staatsrath u. mehr noch (seit d. 3. Februar 18-17) der Vereinigte Landtag haben Einfluß auf die G e se tzg e b u n g, aber der König ist verfassungsmäßig im alleinigen Besitz der vollziehenden und — mit Ausnahme der Besteurung — auch der gesetzgebenden Gewalt. Das S taats- Ministerium steht au der Spitze der Staatsverwaltung. — Auf Grund geschichtlicher Verhältnisse ist der Staat für administrative, polizeiliche und finan- zielle Zwecke in Provinzen (Ober-Präsidien), sodann in Rücksicht aus die Bedürfnisse der inneren Verwaltung in Regierungs-Bezirke (Regierungs- Kollegien) getheilt worden, welche letztere wieder in landräthliche Kreise und städtische Polizei-Direktionen zerfallen. — Für die Rechtspflege, welche in den neuen Prov. meist nach anderen Gesetzbüchern gehandhabt wird, als in den älteren, eine andere Eintheilung; — die kirchliche Verwaltung stimmt ebenfalls nur, so weit sie sich auf die evangelischen Einw. bezieht, mit der polizeilichen vollständig, für die katholischen aber nur theilweise überein. — Von größter Wichtigkeit, und zwar nicht allein für politische Zwecke, ist das berühmte, auf allgemeine Kricgsdicnstpflichtigkeit gegründete, die Wehrhaftigkeit der ganzen Nation und ihre schleunigste Kriegsbereitschaft, zugleich aber auch ihre moralische Erziehung beabsichtigende und befördernde Wehr-System des Staates. — Stehendes Heer und Landwehr ersten und zweiten Aufgebots (mehr als 500000 M., von denen über 300000 den ersten beiden Klassen angehören). — Eintheilung in 9 Armee-Corps (General-Commando's), deren Ersatzbezirkc der provinziellen Eintheilung nicht durchgängig entsprechen. — Von der größten Wichtigkeit für die Armee ist das M il i ta i r-U n terri ch t s w esen. — Außer dem Heere werden zur Landesvertheidigung eine Reihe tüchtiger Festungen unterhalten (s. oben!). Zahlreich sind die Anstalten zur Erzeugung und Auf- bewahrung von Kriegsbedürfnissen. — Iv. Der österreichische Staat. A. Topische Verhältnisse, a. Jni Allgemeinen. 36. Lage und Begrenzung, Landesbeschaffenheit (wie oben zu behandeln). —

2. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 43

1894 - Berlin : Hertz
— 43 — 1815, den 20. Novbr. Zweiter Pariser Friede.^ Auf dem Fürstenkongretz zu Wien erhält Preutzen für feine aroken Opfer als neue Lande die Herzogtümer Sachsen') und Westfalen?) die Grotzherzog-tümer Niederrhein') und Posen sowie Schwedisch Pommern?) Dagegen verlor es Oltfriesland an Hannover, Ansbach und Bayreuth an Bayern?) _ Glückliche Friedensjahre unter Friedrich Wilhelm Iii. 1815 4j- Neue Organisation des preußischen Staats, eingehend st efürsorge füralle Zweige der Verwaltung?) ^ ^ Die Ministerien für die verschiedenen Zwerge der Verwaltung erhalten größere Selbständigkeit. Des Königs Kabinett trifft die letzte Entscheidung.') Die Gesetzgebung ruht in der Hand des Königs (nach Anhörung des Staatsrats und der seit 1823 neu eingerichteten Provinziallandtage. ) — 1) Von Wittenberg bis Merseburg und Naumburg auf der West-und bis Tuben, Sorau und Görlitz aus der Oftseite. 2) Das Land von Gütersloh bis Siegen. 3) Düsseldorf, Jülich, Köln, Bonn, Koblenz bis hmunter nach Trier und Saarlouis. = = 4) Schweden bekam dafür Norwegen, welches Dänemark, da es zu Napoleon gehalten, verlor. c 0 „ , . . 5) Preußens Verlangen, Elsaß und Lothringen wieder an Deutschland zu bringen, fand bei Österreich (Metternich) und selbst beim übrigen Deutschland keine gehörige Unterstützung. - Auch Kay er Alexander milderte manches für Frankreich (Kontribution). Blucher fetzte wenigstens durch, daß alle geraubten Kunst- und litterarischen Schätze den Eigentümern zurückgegeben wurden. 6) Mr die schon von Friedrich Wilhelm I. gebotene Schulpflicht wird in eingehendster Weise durch Förderung der 33 o lksfchulen, für die höhere Bildung aber durch Anlegung von Gymnasien und Universitäten gesorgt. (Berlin. Bonn. Vereinigung von Wittenberg-Halle.) Minister Altenftein. Museum zu Berlin. — Chausseeen breiten sich über das Land aus, 1838 beginnt auch der Bau von Eisenbahnen. Gas in den Städten. — Besonders hebt sich Berlin (300000 Einw.) und wird mannigfach verschönert. (Bauwerke und Kunstdenkmäler von Qchinkel, Schadow und Rauch. Denkmal auf dem Kreuzberge nach einem Entwurf Schinkels.) , 1tt „ ., r . . . 7) Die Oberrechenkammer hatte Fr. Wilhelm Iii. gleich bei fernem Regierungsantritt in ihrer vollen Bedeutung wieder eingesetzt. — 1817 wird dann die Staatsfchulden-Verwaltung geordnet. (Zusage emes künftigen Reichstages.) 8) Daneben die Kreistage für die Angelegenheiten der einzelnen Kreise. Das von Friedrich d. Gr. eingeführte Institut der Landräte bleibt.

3. Leitfaden für den geschichtlichen Unterricht - S. 48

1881 - Berlin : Wohlgemuth
zahlen; an den Straßen aber lauerten sie den Kaufleuten auf und plünderten sie aus. Dieser Plackereien wurden Hamburg und Lübeck endlich müde; sie traten mit einander in einen Bund und beschlossen, sich selbst zu helfen (1241). Man nannte diesen Bund die deutsche Hansa. Aus gemeinschaftliche Kosten sammelten die beiden Städte ein bedeutendes Heer und rüsteten Kriegsschiffe aus. Bald wurden die Burgen der Ritter der Erde gleich gemacht und die Galgen mit ihren Personen geziert. Nicht besser erging es den Seeräubern. Sogar der König von Dänemark wurde gedemütigt. Als die anderen nordischen Handelsstädte sahen, wie sicher jetzt die Hansa ihren Handel trieb, traten 60 Städte dem Bunde bei. Zur Zeit seiner höchsten Macht gehörten 85 Städte zu demselben. Er hatte eine Flotte von 200 Schiffen, hielt ein furchtbares Landheer, führte Kriege mit mächtigen Fürsten, eroberte Städte und Länder und stieß selbst Könige vom Throne (König Magnus von Schweden). Zu Lübeck wurden die Hansatage (Bundesversammlungen) gehalten. Da erschienen Gesandte oder Geschäftsträger ans den benachbarten Staaten; es wurden die Beschwerden eines jeden gehört und geordnet. Hatte eine Stadt ihre Pflicht nicht erfüllt, so wurde sie ans dem Bunde ausgestoßen. — Dreihundert Jahre erhielt sich die deutsche Hansa aus dieser Höhe ihrer Gewalt. Als aber die Sicherheit des Handels befördert war, verließen fast alle Städte diesen Bund; nur Hamburg, Lübeck und Bremen erneuerten denselben im Jahre 1630; und haben daher bis auf den heutigen Tag den Namen „Hansastädte" beibehalten. Rudolf von Habsburg (1273—1291). Im Kanton Aargau, auf einer waldumsäumten Anhöhe, stehen die Trümmer einer alten Burg; es ist die Habsburg, das Stammschloß Rudolfs von Habsburg. Als Graf Rudolf diese Burg bewohnte, da waren in unserm deutschen Vaterlande gar böse Zeiten; Mord wurde auf offener Straße verübt, blühende Dörfer und Städte wurden eingeäschert. Überall herrschte Gesetzlosigkeit und Unfrieden. Solchem Zustande wünschten die deutschen Fürsten ein Ende gesetzt. In Rudolf glaubte man den Mann zu erkennen, dessen das Reich bedürfe. Er wurde zum deutschen Kaiser gewählt, machte den schrecklichen Verhältnissen mit aller ihm zu Gebote stehenden Macht ein Ende und wurde dadurch der Wohlthäter seines Volkes. ^ Unter allen deutschen Fürsten war König Ottokar von Böhmen der einzige, welcher den neuen Kaiser nicht anerkennen wollte. Vergebens forderte ihn der Kaiser zum Gehorsam auf. Endlich mußte er zu den Waffen greifen. Wenige Stunden vor Wien, aus dem Marchfelde, ward die entscheidende Schlacht (1278) geschlagen. Ottokar verlor in derselben

4. Leitfaden für den geschichtlichen Unterricht - S. 102

1881 - Berlin : Wohlgemuth
- 102 - bannt, woselbst er am Magenkrebs im Jahre 1821 am 5. Mai starb. 1840 hat man seine Asche von der Insel im Triumphzuge nach Frankreich gebracht, in dessen Boden er nun ruht. Friedrich Wilhelm Iii.(1797—1840). Königin Luise- Friedrich Wilhelm Iii. erblickte am 3. August 1770 zu Potsdam das Licht der Welt. Als Friedrich der Große den Prinzen zum letzteumale sah, sagte er zu ihm: „Nun, Fritz, werde was Tüchtiges. Wache über unsere Ehre und über unsern Ruhm. Halte es stets mit Deinem Volke, daß es Dich liebe und Dir vertraue; dann nur allein kannst Du stark und glücklich sein." Frühzeitig entwickelten sich in dem Prinzen mannigfache Tugenden und fürstliche Eigenschaften: echtes Wohlwollen, herzliche Nächstenliebe, wahre Demut und Bescheidenheit, lebendiges Gefühl für Ehre und Recht und ein hohes Bewußtsein von dem Berufe und den Pflichten der Fürsten. Friedrich Wilhelm Iii. hatte eine hohe, königliche Gestalt, ein edles Antlitz voll Ernst und Milde, einen festen und klaren Blick. Wenn er im schlichten blauen Oberrock und einfacher Landwehrmütze ohne Begleitung unter den Einwohnern Potsdams gemütlich spazieren ging, würdevoll und sicheren Schrittes, sah man in ihm trotz aller Einfachheit den König. Seine stille, gemütliche, geregelte und mäßige Lebensweise erhielt ihn bei kräftiger-Gesundheit bis in das späte Alter. Seine Tafel, sein Wohnhaus waren die eines wohlhabenden Bürgers. Im Vertrauen auf Gott unternahm es Friedrich Wilhelm schon mitten in der Zeit der größten Drangsale, heilsame Verbesserungen in seinem Staate durchzuführen. Der Bauernstand war damals noch erbnnterthänig, d. H. der Bauer war nicht selber Besitzer von Grund und Boden, sondern hatte ihn nur zum Nießbrauch und mußte dem Gutsherrn dafür schwere Frondienste und Abgaben leisten. Diese Erbunterthänigkeit hob der König auf und verordnete die Ablösung der persönlichen Dienste und Abgaben an die Gutsherrschast. So wurden die Landleute freie Eigentümer ihrer Äcker. Die Stadtgemeinden erhielten das Recht, den Magistrat aus ihrer Mitte zu wählen, Stadtverordneten-Versammluugen zu bilden und ihr Vermögen und alle städtischen Angelegenheiten selbst zu verwalten. — In Kriegsangelegenheiten half dem Könige der treffliche General Scharnhorst. Diegemahlinfriedrichwilhelmslll.wardiennvergeßlichekönigin Luise; sie ist die erhabene Mutter unsereskaiserswilhelm I. Ihr Vater war der Herzog von Mecklenburg-Strelitz. Schon als Kind wurde sie zur Gottesfurcht und zum Wohlthun angehalten. Zur anmutigen und schönen Jungfrau herangewachsen, wurde sie die Gemahlin des Kronprinzen Friedrich Wilhelm. Als das Brautpaar in Berlin ein-

5. Vorschule der Geschichte - S. 246

1897 - Berlin : Nicolai
246 Friedrich Wilhelm I. 1713 — 1740. Friedrich Wilhelm L war dem Vater ganz unähnlich. Er war ein starker Mann von einem Willen, so fest wie Eisen; abhold jeder Weichlichkeit und jedem Prunke, lebte er in bürgerlicher Einfachheit. Seine Sparsamkeit war so groß, daß er für geizig gehalten wurde. Er verlangte, daß jeder einzelne sich unbedingt dem Wohle des Ganzen unterordne und mit seiner ganzen Kraft für dasselbe thätig sei, wie er selbst seine Schuldigkeit im höchsten Maße that. Da ihn Gott über einen großen Staat gefetzt hatte, so hielt er sich für verpflichtet, mit allen seinen Kräften für das Wohl desselben zu arbeiten. Daher war er thätig vom frühen Morgen bis in die späte Nacht. Er verließ sich nicht auf die Berichte seiner Beamten;, alles wollte er selbst sehen, überall selbst entscheiden. Wo er Nachlässigkeit, Trägheit oder Ungerechtigkeit zu sehen glaubte, da strafte er ohne Nachsicht, selbst vornehme Beamte mit dem Stocke. — Eine seiner ersten Negierungshandlungen war, daß er die prunkvolle Hofhaltung seines Paters abschaffte und die Schar der Hofbedienten entließ. Dieselbe Sparsamkeit führte er auch in die Verwaltung des Landes ein. Alle überflüssigen Beamten wurden entfernt, dagegen über die einzelnen Zweige der Verwaltung Behörden eingesetzt, deren Thätigkeit er genau überwachte. Er bezahlte nicht nur alle Schulden, welche ihm fein Vater hinterlassen hatte, sondern seine Staatskasse war so gefüllt, daß es ihm für notwendige Ausgaben nie an Geld fehlte. Eine so sparsame und geordnete Regierung war für unser Land ein großer Segen. Denn noch blutete dasselbe an den Wunden, welche ihm der dreißigjährige Krieg geschlagen hatte. Es gab noch zahlreiche wüst liegende Felder; Schutt und Asche bezeichneten die Stellen, wo früher blühende Dörfer gestanden; selbst in manchen Städten waren ganze Häuserreihen noch nicht wieder aufgebaut. Hier legte der König kräftig Hand an. Er überließ die verödeten Felder Anbauern umsonst, ja er gab ihnen noch Hülssgelder obenein, um die Wirtschaftshöfe wieder herzustellen. So blüheten Städte und Dörfer aus dem Schutte empor. Zahlreiche Ansiedler wanderten aus fremden Ländern ein; Holländer legten Kuhwirtschaften an und lehrten die Preußen eine mehr ergiebige Butter- und Käsebereitung. Als ein verfolgungssüchtiger Bischof von Salzburg die Evangelischen in seinem Lande zwingen wollte, katholisch zu werden und die Aus-

6. Vorschule der Geschichte - S. 197

1897 - Berlin : Nicolai
197 Gewalt zu einem Reiche. Nachdem er auch die andern in Gallien wohnenden deutschen Stämme unterworfen und die letzte römische Herrschaft vernichtet hatte, machte er sich zum alleinigen Könige des acimen Frankenreichs und trat dann mit seinem ganzen ^olte zum Christentum über. (496.) Seine Söhne breiteten ihre Herrschaft über die deutschen Stämme aus, welche rechts vom Rheine wohnten; mir die Sachsen und Friesen (in Nmkddeutschland) blieben noch frei. So geboten die Frankenkönige über ein gewaltiges Reich. Dasselbe zerfiel in eine Anzahl von Grafschaften. Den Grafen lag die Sorge für das Kriegsheer (Heerbann) ob. Der freie Mann war zur Verteidigung des Landes verpflichtet; wurde der Heerbann aufgeboten, fo zog er mit Schild, Lanze und Schwert bewaffnet zu dem Sammelplatz ferner Grafschaft und stellte sich unter den Oberbefehl des Grafen. Auch batte der Graf die Aufsicht über das Gerichtswesen. Es gab damals noch keine gelehrten Richter, sondern aus der Gemeinde der freien Männer wurden diejenigen auserwählt, welche in öffentlicher Oenchtv-sitzung Recht zu sprechen hatten; der Graf und seine Beamten vollstreckten das Urteil. Über mehrere Grafen war ein Herzog gese). Die Nachfolger Chlodwigs (Merowinger) entarteten bald; in träger Ruhe, in Üppigkeit und Wohlleben verbrachten sie die Zeit auf ihren Pfalzen (Schlössern) und kümmerten sich wenig um die Geschäfte Der Regierung. Da gelangten denn ihre ersten Beamten (Hausmeier) zu großer Macht. Das Frankenreich geriet unter der Regierung solcher Könige in Verfall; die Großen des Reiches, selbst die Geistlichen, wurden lasterhaft, das Volk versank in Barbarei. Da war es cm Glück daß tüchtige Männer zur Würde der Hausmeier gelangten. Vivin der Kurze. Zu diesen gehörte Pipin der Kurze. Dieser war zwar klein von Körper, aber von gewaltiger Kraft und festem Willen. Man sagt, daß er einst, als man seiner kleinen Gestalt gespottet, in den Tierzwinger hinabgestiegen sei und einen Löwen im einem Schlage mitten durchgehauen habe. Die Herzöge waren unter der schwachen Herrschaft der Merowinger fast selbständig geworden und wollten dem Könige nicht mehr gehorchen. Piprn entsetzte die einen, die andern unterwarf er. Er fing auch an die noch heidnischen Sachsen zu bekriegen, um sie mit seinem frän^sch-deeen Reiche zu vereinen. Zu diesem Zwecke unterstützte er eifrig die Misston. Unter seiner Regierung unternahm es der fromme Winfried (Zomfauus),
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