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1. Zeit- und Lebensbilder aus der deutschen und sächsischen Geschichte - S. 35

1913 - Dresden : Huhle
— 35 — fehdelustigen Grafen und Fürsten Einhalt geboten. Während die an Flüssen wohnenden Ritter die vorüberfahrenden Schiffe zwangen, an sie hohe Zölle zu zahlen, blühte auf der Nord- und Ostsee die Seeräuberei und hinderte die Kauffahrteischiffahrt sehr. Da der Kaiser samt den Fürsten diesem Übelstande kein Ende machte, verbanden sich um 1241 die reichen Handelsstädte Lübeck, Hamburg und Bremen. Dies Bündnis heißt die Hansa, d. h. Handelsverbindung, denn es sollte vor allem den Handel schützen. b) Ausdehnung. Sehr bald schlossen sich andere Städte an; zur Zeit ihrer Blüte zählte sie sogar gegen 100 Städte von Holland bis nach Rußland. Sie schickten ein großes Heer und Kriegsschiffe gegen die Räuber aus, deren Burgen erobert und zerstört, deren Schiffe vernichtet wurden; die Land- und Seeräuber büßten ihre Untaten meistens am Galgen. Eine Flotte von 200 Schiffen beherrschte die Nord- und Ostsee. Der König von Schweden und der von Dänemark wurden von den Hanseaten besiegt; sie diktierten: „Kein König darf in Dänemark den Thron besteigen ohne Zustimmung der Hansa". Sie erlangten große Vorrechte in England, Schweden und Norwegen und errichteten daselbst Kontore, d. h. große Plätze oder Stadtteile, in denen sie Waffen- und Gerichtsrecht, freien Stapelhandel und Landeshoheit besaßen. Hier erbauten sie Kirchen, Kaufhallen, Speicher, Herbergen und Wohnhäuser, wie z. B. in Bergen, London, Antwerpen und Altnowgorod am Jlmensee. Lübeck war der Vorort; dahin kamen alljährlich die Abgeordneten und berieten über die Angelegenheiten der Hansa. Wenn eine Stadt ihre Pflichten nicht erfüllte, wurde sie ausgestoßen oder verhanst. Nach etwa 300 Jahren verlor die Hansa an Bedeutung und Macht, weshalb viele Städte austraten. Lübeck, Hamburg und Bremen heißen noch heute Hansestädte und haben ihre alten Freiheiten behalten. Das Gerichlsmelen, 1. Ursprung der Femgerichte. Karl der Große hatte die Rechtspflege geordnet. Gau-, Send- und Pfalzgrafen verschafften dem Bedrückten Recht. Die leibeigenen Bauern wurden von ihren Herren gerichtet, die freien Bauern von den königlichen Richtern, den Freigrasen, denen Schöffen beistanden. Die Schöffen halfen das Urteil finden, aber sie mußten sich auch nach dem Umstande richten. Freilich gab es auch Vorstände, die wenig oder gar keine Umstände machten, sondern nach ihrem eigenen Gutdünken handelten. Aber diese Gerichte konnten später vielen Leuten nicht zu ihrem Rechte verhelfen. Deshalb bildete sich zu der Zeit, als Kaiser und Papst sich heftig bekriegten und das Faustrecht blühte, ein heimliches Gericht, das Femgericht, das besonders gegen Straßenraub, Landfriedensbruch und solche Verbrechen einschritt, die die öffentlichen Freigerichte nicht bestrafen konnten. Es verfemte, d. h. verbannte oder verfluchte die verurteilten Verbrecher. 2. Einrichtung der Femgerichte. In Westfalen, namentlich in Dortmund, war der Hauptsitz der Femgerichte, doch verbreiteten sie sich über ganz Deutschland. Der Kaiser blieb der höchste Richter; der Ort der Sitzung Hieß Freistuhl, der Vorsitzer des einzelnen Femgerichts (zuerst auch Bischöfe) hieß Stuhlherr oder Freigraf, die Beisitzer Freischöffeu. Der Angeklagte wurde durch einen Brief mit sieben Siegeln vorgeladen; diesen 3*

2. Zeit- und Lebensbilder aus der deutschen und preußischen Geschichte - S. 33

1911 - Dresden : Huhle
— 33 — die Kauffahrteischiffahrt sehr. Da der Kaiser samt den Fürsten diesem Übelstande kein Ende machte, verbanden sich um 1241 die reichen Handelsstädte Lübeck, Hamburg und Bremen. Sie schickten ein großes Heer und Kriegsschiffe gegen die Räuber aus, deren Burgen erobert und zerstört, deren Schiffe vernichtet wurden; die Land- und Seeräuber büßten ihre Untaten meistens am Galgen. Diesen Bund nannte man Hansa, d. h. Handelsverbindung. b) Ausdehnung. Sehr bald schlossen sich andre Städte an, zur Zeit seiner Blüte zählte er sogar gegen 100 Städte von Holland bis nach Rußland. Eine Flotte von 200 Schiffen beherrschte die Ost- und Nordsee. Der König von Schweden und der von Dänemark wurden von den Hanseaten besiegt; sie diktierten: „Kein König darf in Dänemark den Thron besteigen ohne Zustimmung der Hansa." Sie erlangten große Vorrechte in England, Schweden und Norwegen und errichteten daselbst Kontore, d. h. große Plätze oder Stadtteile, in denen sie Waffen- und Gerichtsrecht, freien Stapelhandel und Landeshoheit besaßen. Hier erbauten sie Kirchen, Kaufhallen, Speicher, Herbergen und Wohnhäuser, wie z. B. in Bergen, London. Antwerpen und Altnowgorod am Jlmensee. Lübeck war der Vorort; dahin kamen alljährlich die Abgeordneten und berieten über die Angelegenheiten der Hansa. Wenn eine Stadt ihre Pflichten nicht erfüllte, wurde sie ausgestoßen oder verhaust. Nach etwa 300 Jahren verlor die Hansa an Bedeutung und Macht, weshalb viele Städte austraten. Lübeck, Hamburg und Bremen heißen noch heute Hansestädte und haben ihre alten Freiheiten behalten. Das Gerichtsmeien, 1. Ursprung der Femgerichte. Karl der Große hatte die Rechtspflege geordnet, Gau-, Send- und Pfalzgrafen verschafften dem Bedrückten Recht. Die leibeigenen Bauern wurden von ihren Herren gerichtet, die freien Bauern von den königlichln Richtern, hn Freigrafen, denen Schöffen Beiständen. Die Schöffen halfen das Urteil finden, aber sie mußten sich auch nach dem Umstande richten. Freilich gab es auch Vorstände, die wenig oder gar keine Umstände machten, sondern nach ihrem eigenen Gutdünken handelten. Aber diese Gerichte konnten später vielen Leuten nicht zu ihrem Rechte verhelfen. Deshalb bildete sich zu der Zeit, als Kaiser und Papst sich heftig bekriegten und das Faustrecht blühte, ein heimliches Gericht, das Femgericht, das besonders gegen Strai enranb, Landfriedensbruch und solche Verbrechen einschritt, die die öffentlichen Freigerichte nicht bestrafen konnten. Es verfemte, d. h. verbannte oder verfluchte die verurteilten Verbrecher. 2. Einrichtung der Femgerichte. In Westfalen, namentlich in Dortmund, war der Hauptsitz der Femgerichte, doch verbreiteten sie sich über ganz Deutschland. Der Kaiser blieb der höchste Richter; der Ort der Sitzung hieß Freistuhl, der Vorsitzer des einzelnen Femgerichts (zuerst auch Bischöfe) hieß Stuhlherr oder Freigraf, die Beisitzer Freischöffen. Der Angeklagte wurde durch einen Brief mit sieben Siegeln vorgeladen: diesen steckte man an das Tor des Schlosses oder der Stadt, wo der Angeklagte wohnte, oder an das nächste Heiligenbild. Daher hieß diese Vorladung Steckbrief, und noch heute erlassen die Gerichte Steckbriefe hinter entflohene Verbrecher, die steckbrieflich verfolgt werden. Kam der Beschuldigte an den Ort des Femgerichts, so Franke und Lehrmann, Zeit- und Lebensbilder. 3
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