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1. Das Altertum - S. 74

1891 - Münster i.W. : Schöningh
7 4 Altertum. Gegners, wie er ihn früher in glücklichen Tagen nicht beneidet hatte." So erzählt Plutarch. Wir stimmen zu, wenn er ausruft: „Niemand ist so niederer Gesinnung und Art, daß er lieber Leobotes, der Ankläger, als Themistokles, der Flüchtling, wäre!" Seinem Lobe des Aristides müssen wir jedoch hier ein gutes Teil entziehen. Plutarch sagt uns, daß Aristides sich zurückgehalten, er sagt uns nicht, daß er widersprochen habe, noch weniger, daß er seine Parteigenossen gehemmt. Von dem Hergang des Prozesses vernehmen wir nur, daß die Klage in der Form der Anzeige von Leobotes eingebracht worden ist. Über Anzeigen dieser Art hatte der Rat der Fünfhundert den Beschluß des Volkes einzuholen, ob darauf einzugehen sei. Wurde die Frage bejaht, so konnte die Volksgemeinde den aus Grund der angenommenen Anzeige anzustrengenden Prozeß einem Gerichtshose der Heliasieu überweisen oder selbst urteilen. Da eine Anzeige und mit dieser zugleich eine Forderung Spartaö vorlag, wird die Vollsgemeinde selbst, wie vordem über den Miltiades, gerichtet haben, was auch wohl die kurzen Worte des Thucy-dides: „Die Athener ließen sich überreden", andeuten. Ob eine Vorladung an den Themistokles unter Aufhebung der Verbannung erfolgt ist, erfahren wir nicht; der Inhalt der angeblichen schriftlichen Verteidigung, die Themistokles nach Plutarchs Angabe von Argos den Athenern zugehen ließ: „Nach dem Befehlen habe er wohl getrachtet, zum Gehorchen sei er weder geartet noch gewillt; demnach könne er sich und Hellas den Barbaren unmöglich haben überliefern wollen", mag den Reden entnommen sein, durch welche des Themistokles Parteigenossen und Anhänger ihn vor dem Volke verteidigten. Das Gesetz bestimmte: Der des Verrats der Stadt schuldig Befundene hat den Tod zu erleiden, sein Vermögen wird konfisziert, eine Grabstätte in Attika darf ihm nicht zu teil werden, über feine Kinder ist Ehrlosigkeit und Rechtlosigkeit zu verhängen. Gegen den themistokles ist in Abwesenheit des Angeklagten erkannt worden. Die Athener verurteilten den Mann zum Tode, dem sie die Flotte, dem sie und Hellas die Rettung vor des Terxes gewaltiger Macht, dem sie die Befestigung ihrer Stadt und des Piräus, dem sie ihre Flotte und den Bund, den sie eben über die Meerengen erweiterten, zu danken hatten, ohne ihn zu hören; sein Vermögen wurde eingezogen, seine Frau und seine Kinder zu Bettlern gemacht, feine Söhne des Bürgerrechts, des Rechts, eine Klage zu führen, beraubt; auf attischem Gebiete, auf dem Gebiete des attischen Bundes sollte der Sieger von Salamis keine Grabstätte finden. Wenn auch fein Hans zu Melite nicht niedergerissen, nicht mit jener schimpflichen Inschrift versehen, die Verurteilung nicht in eine eherne Säule gegraben wurde — wir find hierüber nicht unterrichtet; nur daß des Themistokles Haus späterhin gezeigt wurde, wissen wir — man war eifrig bemüht, das Todesurteil an dem Sieger von Salamis

2. Das Altertum - S. 135

1891 - Münster i.W. : Schöningh
Schwegler: Die Kämpfe der Plebs mit den Patriciern. 135 ihren Hetärien (Vereinigungen) zu grundsätzlicher Feindseligkeit gegen den Demos verpflichteten. Dieser Eid lautete so: „Dem Demos will ich feindselig sein und alles Böse, was ich weiß, gegen ihn ersinnen." Der Demos seinerseits gab den Oligarchen an unversöhnlichem Parteihaß nichts nach. Die gewöhnlichen Waffen, mit welchen die Parteien einander bekämpften, waren Mordwaffen — Schwert oder Dolch. Auch Meuchelmord, auch Justizmord wurden nicht verschmäht. Daß die Oligarchen sich ihrer politischen Widersacher durch Meuchelmord entledigt haben, ist mehrfach bezeugt. Die Dreißig, die nach Beendigung des pelopouuesischen Krieges in Athen herrschten, haben in ihrem Parteiinteresse fünfzehnhundert Bürger ohne Urteil und Recht hinrichten lassen. In Korinth wurden etliche Jahre nach dem peloponnesischen Kriege die Männer der Friedenspartei, die es mit Sparta hielten, an einem Festtage aus offenem Markt von den Demokraten überfallen und niedergemacht: nicht einmal derjenigen wurde geschont, die sich zu den Altären oder Standbildern der Götter geflüchtet hatten. Eine ähnliche Greuelthat wird aus Argos berichtet, wo um Ol. 102, 3 (370 v. Chr.) der von den Demagogen aufgereizte Demos sechzehnhundert Bürger, die reichsten und angesehensten Männer der Stadt, mit Keulen erschlug. Aber jeden andern Frevel übertreffen durch rohe Grausamkeit die Greuelthaten, die der entmenschte Demos in Korcyra zu wiederholten Malen, im fünften Jahr des peloponnesischen Kriegs Ol. 88, 2, (427 v. Chr) und wiederum im siebenten Jahr dieses Kriegs Ol. 88, 4 (425 v. Chr.) an den gefangenen Oligarchen verübt hat: empörende Greuel, die alles weit hinter sich lassen, was znr wildesten Zeit der französischen Revolution geschehen ist. Kam es zum offenen Krieg zwischen beiden Parteien, so endigte dieser in der Regel damit, daß der siegende Teil den besiegten ans der Stadt anstrieb. Diese Austreibungen und Verbannungen sind nicht zu zählen. Zur Zeit des peloponnesischen Krieges und nach demselben wimmelte Griechenland von Flüchtlingen und Verbannten. So ist die Geschichte der griechischen Parteikämpfe voll von Freveln und Mordthaten. Jede Versafsungsändernng hat in Griechenland Blut gekostet, während der Kampf der römischen Stände, der eine tief eingreifende Reform der Verfassung herbeiführte, ohne blutigen Konflikt vorübergegangen ist. Hierzu kommt eine zweite Eigentümlichkeit, durch welche sich die römische Verfasfungsgeschichte von derjenigen der meisten griechischen Staaten unterscheidet. In Griechenland hat jeder Sieg einer Partei über die andere auch eine neue, im Interesse der Sieger entworfene Verfassung und Gesetzgebung zur Folge gehabt. Auch Aristoteles sagt: „Wenn das Volk und die Reichen miteinander im Kampf liegen, so giebt diejenige
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