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1. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 53

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
53 Die Bischfe Deutschlands whlten auf Gehei des Papstes den Land-grasen Heinrich Raspe von Thringen zum Gegenknig, der zwar durch Verrat der König Konrad siegte, aber bald hernach auf der Wartburg starb. Nach Raspes Tode wurde ein anderer Gegenknig, der Graf Wilhelm von Holland, 1247 gewhlt. So wtete in Deutschland der Brgerkrieg, während Friedrich in Italien gegen die Lombarden und den Papst zwar mannhaft, aber unglcklich kmpfte. Als nach der Niederlage bei Parma 1248 Friedrichs hochsinniger Sohn Enzio in die Gefangenschaft der Bo-lognesen geriet und selbst des Kaisers vertrautester Ratgeber ein Ver-rter wurde, erlahmte die Kraft des Hohenstaufen. Friedrich H. starb zu Fiorentino in Apulien 1250 und wurde zu Palermo bestattet. 4. Whrend der Regierung dieses Kaisers waren Mongolen-schwrme von Rußland und Ungarn her bis nach Schlesien vor-gedrungen, wandten sich aber trotz ihres Sieges auf der Wahlstatt bei Liegnitz 1241 der den Herzog Heinrich den Frommen von Schlesien wieder durch Ungarn nach Rußland zurck. 5. Konrad Iv. 12501254 konnte seinen Gegenknig Wilhelm von Holland nicht berwltigen, dagegen kmpfte er nicht ohne Glck bis zu seinem Tode in Unteritalien, das sein Halbbruder Manfred verwaltete. 26. Das Interregnum und der Ausgang der Hohenstaufen. 1. Das Interregnum (Zwischenreich) 12541273. Als Wilhelm von Holland 1256 auf einem Zuge gegen die Friesen erschlagen worden war, verkauften die Erzbischfe am Rhein die Reichs-regierung an fremde Fürsten, an Richard von Cornwall und Alfons von Castilien, einen Verwandten des staufischen Hauses. Der Englnder kam einige Mal auf kurze Zeit nach Deutschland, Alfons zeigte sich nie. Bei dem Mangel einer obersten Regierungsgewalt ge-nossen die vielen weltlichen und geistlichen Herrschaften, in welche das deutsche Reich sich aufzulsen drohte, vllige Selbstndigkeit, wie sie auch keinen Richter der sich anerkannten. Die Fehden und das Raub-rittertum nahmen infolgedessen jetzt berhand. Wer sich schtzen wollte, mute zur Selbsthilfe greifen und mit anderen Bndnisse schlieen. 2. Ausgang der Hohenstaufen. Whrend Konrads Iv. junger Sohn Konradin bei seiner Mutter in Schwaben lebte, kmpfte Manfred fr die Erhaltung des hohenstaufischen Besitzes in Unter-

2. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 63

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
- 63 um sich griffen. Das Faustrecht entschied und nicht nur die Städte, sondern auch die Ritter verbndeten sich miteinander in Gesell-schaften (die vom Lwen, von St. Georg, die der Schlegler u. a.), um im Kampfe mit Brgern und Fürsten ihre reichsunmittelbare Stellung zu behaupten. Stdtebndnisse. Da Handel und Gewerbe der ffentlichen Sicherheit bedrfen, die Landfriedenserlafse der Kaiser aber wenig be-achtet wurden, so hatten sich schon seit der Mitte des 13. Jahrhunderts Bndnisse von deutschen Stdten zum gegenseitigen Schutz der Handelsinteresien gebildet. a. Die Hauptvereinigung war die Hansa, welche 1241 aus einem zwischen Hamburg und Lbeck geschlossenen Vertrage hervorging. Allmhlich erweiterte sich die Vereinigung zu einem niederdeutschen Stdtebund, der im 14. Jahrhundert 80 Städte umfate und in 4 Quartiere zerfiel: das wendische mit Lbeck, das westflische mit Kln, das schsische mit Braunschweig, das preuische mit Danzig als Vorort. Hauptvorort war Lbeck, wo der Hansa-tag abgehalten wurde. Auch als politische Macht war die Hansa im Norden gefrchtet, da ihre Flotten besonders gegen Dnemark siegreiche Kriege fhrten. Der Verfall der Hansa begann seit dem Ende des 15. Jahrh. mit den berseeischen Entdeckungen in Afrika und Amerika, die dem Handel eine vllig vernderte Richtung gaben. b. Andere stdtische Verbindungen waren der rheinische Stdte-bund und der 1376 gegrndete schwbische, eihc vorwiegend politische Einigung. Die schwbischen Städte, welche die Nachbarschaft mit der Schweiz in dem Streben nach Unabhngigkeit bestrkte, hatten bei Karl Iv. kein Entgegenkommen gefunden. Dieser bertrug vielmehr ihre Privilegien auf den Grafen Eberhard den Greiner von Wrttemberg (Rauschebart). In dem jetzt ausbrechenden schwbischen Stdtefrieg siegten die Stdter bei Reutlingen 1377 der Eberhards Sohn Ulrich, erlitten jedoch, nachdem der verwstende Kampf in Sddeutschland von neuem entbrannt war, durch Eberhard eine schwere Niederlage bei Dffingen (Ulrichs Tod) 1388. Auch am Rheine wurden die Stdter geschlagen und unterwarfen sich der frst-lichen Gewalt. Inzwischen hatte Kaiser Wenzel durch seine Trgheit, Grausam-keit und Habgier Adel und Geistlichkeit vollends erbittert. Als er eigenmchtig deutsches Reichsgebiet in Italien an den Herzog von Mai-

3. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 56

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
56 bestand die kleinste Burg (Burgstall) aus Bergfrid mit Mauer. Durch die Stiftung der geistlichen Ritterorden empfing das Ritter-tum einen idealen Gehalt und groen politischen Einflu. Auch ent-wickelte sich seit der Staufenzeit von der Provence aus die ritterliche Poesie, Minnegesang geheien, da sie vornehmlich die Minne, d. i. Liebe feierte. Unter den Minnesngern ist als der bedeutendste 'Walter von der Vogelweide zu nennen, ein Zeitgenosse Philipps von Schwa-ben. Allein auch in dem Stande der Ritter ri allmhlich eine Ver-wilderung der Sitten ein. Schon in der Zeit des Interregnums lebten viele aus der Ritterschaft vom Stegreif d. h. vom Raube. Die Raub-ritter berfielen die Warenzge und schleppten die Kaufherrn in die Verliee, damit sie sich erst gegen schweres Lsegeld loskauften. 3. Einen ungemeinen Aufschwung nahm das Stdjelvesen in dieser Periode. Der mchtig erweiterte Handelsverkehr während der Kreuzzge brachte auch in den deutschen Stdten das gewerbliche und kaufmnnische Leben zur Blte. Augsburg, Nrnberg, Ulm, Regensburg, Erfurt u. a. waren Stapelpltze des sdlichen Handels fr den Norden, während der Westen Europas vornehmlich von Kln aus versorgt wurde. Mit der Wohlhabenheit des Brgerstandes wuchs aber auch der Drang nach Selbstndigkeit und Freiheit. Die stdtische Verwaltung, welche zuerst in den Hnden des Stadt-Oberherrn lag, der Bischof oder Fürst war, ging allmhlich auf die Gemeinden der, indem dieselben meistens durch Kauf immer grere Rechte (selbstndige Gerichtsbarkeit, Erhebung der Zlle bei Einfuhr von Waren, das Recht, eigene Mnze zu schlagen) fr sich gewannen. Städte, welche nur den Kaiser als ihren Oberherrn anerkannten, wurden Reichsstdte genannt. Seine Hoheitsrechte lie der Stadtherr durch den Vogt oder Burg-grafen ausben. Den P a t r i z i e r n oder G e s ch l e ch t e r n in den Stdten standen die Gewerbtreibenden gegenber, die sich durch das Band der Innungen oder Znfte fester zusammenschlssen und durch die Pfahlbrger, d. s. Leibeigene, die ihrem Herrn auf dem Lande ent-flohen waren, bedeutenden Zuwachs erhielten. Es galt der Grundsatz: Stadtluft macht frei. Seit dem 13. Jahrhundert verlangten jedoch auch die Znfte Teilnahme an der stdtischen Verwaltung. Es entstanden darber langdauernde Verfassungskmpfe während des ganzen spteren Mittelalters, die gewhnlich damit geendet haben, da die Zunftregierung das Regiment der Geschlechter in den Gemeinden verdrngte. 4. Whrend die mittelalterlichen Brger hinter den festen Mauern

4. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 62

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
62 Oci 31. Karl It. Kctrl Iv. 13471378, ein gelehrter und kluger Herrscher, aber ohne den hohen Sinn seines Grovaters, war vornehmlich darauf be-dacht, feine Hausmacht zu erweitern. Um sein Privatvermgen zu mehren, verkaufte er Reichsrechte an Fürsten und Städte, wie er auch Adelsdiplome gegen Geld ausfertigte (Briefadel). Er gewann den nrdlichen Teil der Oberpfalz und vereinigte Schlesien mit Bh-men, auerdem ntigte er 1373 den letzten bayerischen Markgrafen, -jhm die Mark Brandenburg abzutreten. Hier wie in feinem Stamm-pfnde Bhmen, das er durch deutsche Ansiedler kultivieren lie, re-gierte Karl mit landesvterlicher Frsorge. In seiner Residenz Prag stiftete er die erste deutsche Universitt 1348. Von dem italienischen Parteitreiben hielt er sich fern, doch empfing er in Rom die Kaiserkrone. Eine wichtige Regierungsmaregel Karls Iv. war sein 1356 erlassenes Reichsgrundgesetz der goldenen Bulle, durch das die Streitig-keiten bei der Wahl des deutschen Kaisers beseitigt werden sollten. Sieben Kurfrsten hatten gesetzlich das Recht der Wahl: drei geistliche, die Erzbischfe von Mainz, von Trier und von Kln, und vier welt-liche, der König von Bhmen (Erzschenk), der Pfalzgraf bei Rhein (Erztruchse), der Herzog von Sachsen (Erzmarschall) und der Mark-gras von Brandenburg (Erzkmmerer). Wahlort war Frankfurt a. M., die Krnungsstadt Aachen. Zugleich erhielten die Kurfrsten wichtige landesherrliche Vorrechte. Ihre Lnder blieben ungeteilt und vererbten nach dem Rechte der Erstgeburt; auerdem erlangten sie die oberste Gerichtsbarkeit in ihren Ln-dern und eine Anzahl Einkommen, welche frher kaiserliche gewesen waren (das Mnzrecht, die Bergwerke, den Zoll fr den Judenschutz). Durch die goldene Bulle wurde die Einheit des Reiches noch weiter geschdigt, da nun auch die brigen Fürsten nach den Vorteilen streb-ten, welche die Kurfrsten auszeichneten. 32. Wenzel und Ruprecht von der Pfalz. Stdtendnijfe. Stdtekrieg. Die s<Htt>eizerif(He Eidgenossenschaft. 1. Wenzel 13781400, Karls ltester Sohn, berlie das Reich den Fehden und Rubereien, welche jetzt in furchtbarem Mae

5. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 64

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
64 land gegen eine Geldsumme abtrat, wurde der unntzliche versumliche Entgliederer des Reiches" von vier Kurfrsten zu Oberlahnstein ab-gesetzt 1400 und Ruprecht von der Pfalz 14001410, ein Wittelsbacher, zum Kaiser gewhlt, der aber trotz seiner Tapferkeit keine Erfolge erringen konnte. Sein Versuch, Oberitalien wieder an das Reich zu bringen, scheiterte. 2. Die schweizerische Eidgenossenschaft. Die Schweiz war ein Teil des burgundischen Reiches gewesen, das Konrad Ii. fr Deutschland erworben hatte. Im Norden des Landes hatten sich die Habsburger an Macht der die anderen kleineren Herren erhoben und bten von ihrer Grafschaft Aargau aus die Reichsvogtei der die Landschaften am Vierwaldstttersee. Als die Habsburger damit umgingen, die Waldsttte Schwyz, Uri und Unterwalden ihrer Hausmacht zu unterwerfen, erwarb zuerst der Kanton Uri vom Kaiser Friedrich It. die Reichsunmittelbarkeit. Spter nach Rudolf von Habs-burgs Tode gelang auch den beiden anderen Kantonen Schwyz und Unterwalden, die Loslsung von der Habsburgischen Vogtei zu erzwingen. Zur Erhaltung ihrer Freiheiten schlssen die drei Waldsttte 1291 einen Bund, der die Grundlage der schweizerischen Eidgenossenschaft bildete. Mehrere Versuche der Habsburger, das Verlorene mit Gewalt zurckzuerobern, schlugen fehl. Als die Schweizer in der Schlacht am Morgarten in Zug 1315 Leopold von sterreich besiegt hatten, er-wetterten sie ihren Bund durch den Beitritt von Luzern, Zrich, Glarus, Zug und Bern. Die Verbindung der Eidgenossenschaft mit dem schwbischen Stdtebunde veranlate Leopold Iii. von sterreich zu einem neuen Angriff auf die Freiheit der Schweizer. Allein auch die Schlacht bei Sempach in Luzern 1386 (sagenhafte That des Arnold von Winkelried) war eine schwere Niederlage der sterreichischen Ritterschaft. Nach glcklicher berwindung innerer Zwistigkeiten voll-endeten die Schweizer durch ihre siegreichen Kmpfe gegen Karl den Khnen ( 35, 1) den Ausbau des eidgenssischen Staatenbundes. Im westflischen Frieden 1648 wurde die Lostrennung der Schweiz von Deutschland auch formell anerkannt. 33. Sigismund. Kirchliche Zustnde. Ku und die Kusstten. 1. Nach Ruprechts Tode stellten die drei Parteien unter den Kur-frsten zugleich drei Kaiser auf. Die einen whlten den Luxemburger

6. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 68

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
- 68 Karls des Khnen, Erbin von Burgund, wurde die sterreichische Hausmacht bedeutend vergrert. 1. Die Herzge von Burgund, aus einer Seitenlinie des fran-zsischen Knigshauses, hatten allmhlich im Westen Deutschlands eine ansehnliche und fast unabhngige Herrschaft gegrndet. Von ihnen wurde zu dem eigentlichen Herzogtum Burgund (Bourgogne) die frher deutsche Freigrafschaft Burgund (Franche Comts) gewonnen, dann im 15. Jahrhundert auch der grte Teil der gewerbfleiigen Niederlande durch Erbschaft, Heirat und Waffengewalt erworben. Der letzte dieser Herzge, Karl der Khne, ein ehrgeiziger und lndergieriger Regent, wollte seine Staaten, die sich von der Nordsee bis zu den Alpen ausdehnten, zum Knigreiche erheben. Er suchte deshalb das Elsa zu gewinnen und eroberte Lothringen. Als aber Karl der Khne auch gegen die Schweiz einen Angriff wagte, erlitt er durch die Eigenossen bei Granson und Murten 1476 schwere Niederlagen. Nun wandte er sich von neuem gegen Lothringen, das dessen Herzog zurckerobert hatte, verlor aber in der dritten Schlacht bei Nancy 1477 mit dem Siege auch das Leben. Der König Ludwig Xi. von Frankreich nahm jetzt das Herzogtum Burgund fr sich, das brige burgundische Erbe, die Niederlande und die Franche Comts, behauptete Maximilian als Gemahl der Maria, der Erbtochter Karls. 2. Mit seinen Kriegen gegen die Franzosen in Oberitalien erwarb Maximilian wenig Ruhm und Erfolge, dagegen entwickelten sich unter seiner Regierung wohlthtige Einrichtungen im Innern des Reiches, welche eine feste stndische Neuordnung begrndeten. Bestimmt von dem Drngen der Stnde stiftete Maximilian auf dem Reichstage zu Worms 1495 den ewigen Landfrieden, der alle Fehden bei Strafe der Reichsacht verbot. Zur Beseitigung der Streitigkeiten der Stnde untereinander wurde als oberster Gerichtshof das Reichs-kammergericht eingerichtet, das zunchst feinen Sitz in Frankfurt, dann in Speier, zuletzt in Wetzlar hatte. Die Mitglieder des Reichskammergerichts wurden von den Stnden ernannt und handhabten das Gesetz im Namen des Kaisers. Damit der Landfrieden und die Urteile des Gerichts die entsprechende Ausfhrung erhielten, wurde das Reich in zehn Kreise geteilt. In jedem derselben besorgte ein Kreishaupt-mann mit einigen Rten die Leitung der Geschfte. Diese Kreise waren: der sterreichische, der bayrische, der schwbische, der frnkische, der kurrheinische, der oberrheinische, der niederrheinisch-

7. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 69

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
69 westflische, der niederschsische, der oberschsische und burgundische. Als Reichssteuer wurde der sog. gemeine Pfennig erhoben. Einfhrung der Thurn und Taxis'schen Posten. 1. Im sterreichischen Kreis lagen Habsburgische Besitzungen, die Herzog-tmer sterreich, Steiermark, Krnten, Kram, die Grafschaft Tirol. 2. Der bayrische Kreis, bestehend aus dem Herzogtum Bayern, dem Erzbistum Salzburg, den Bistmern Freisingen, Regensburg, Passau. 3. Der schwbische Kreis umfate das jetzt zu einem Herzogtums erhobene Wrttemberg, die Markgrasschaft Baden, eine Anzahl Grafschaften (Hohenzollern, Lichtenstein), viele Reichsstdte und die Bistumer Konstanz und Augsburg. 4. Der frnkische Kreis mit dm brandenburgischen Markgrafschasten Ans-bach und Baireuth, den Bistmern Bamberg, Wrzburg, Eichstdt und mehreren Reichsstdten, darunter das durch Kunst und Gewerbe blhende Nrnberg. 5. Im kurrheinischen Kreis lagen die Pfalz (Hauptstadt Heidelberg) und die geistlichen Kurfrstentmer Trier, Kln, Mainz. 6. Zum oberrheinischen Kreise gehrten das Herzogtum Lothringen, die Landgrafschaft Hessen, die Bistmer Basel, Straburg, Speier, Metz, Toul, Verdun das Kloster Fulda. 7. Im niederrheinisch-westslischen Kreis lagen das Bistum Lttich, die 1511 vereinigten Grafschaften Jlich, Cleve. Berg. Mark. Ravensberg, die Reichs-stdte Kln und Aachen, das Bistum Mnster, die Grafschaft Oldenburg mit Ost-friesland. 8. Der nied er schsische Kreis umfate die Herzogtmer Braunschweig und Lneburg, Sachsen-Lauenburg. Holstein und Mecklenburg, die Erzbistmer Magde-brg und Bremen, die Bistmer Lbeck, Hildesheim und Halberstadt, Ratzeburg und Schwerin, die Reichsstdte Goslar, Nordhausen, Bremen und Hamburg. 9. Im oberschsischen Kreis lagen die Kurfrstentmer Sachsen-Wittenberg und Brandenburg, die Herzogtmer Pommern, die Landgrasschaft Thringen, die Frstentmer Anhalt und Schwarzburg u. a. 10. Zu dem burgundischen Kreis gehrten die Niederlande, Luxemburg und die Freigrasschaft Burgund (Franche Comt). Die Neuordnung, welche erst nach Maximilians Tode in das rechte Leben trat, legte die Regierungsgewalt fast ganz in die Hnde der Stnde. Deutschland war ein Staatenbund geworden, an dessen Spitze ein Kaiser stand, dem alle Autoritt fehlte. Die Fürsten wehrten sich gegen jede Beschrnkung ihrer Selbstndigkeit und schalteten nach Gefallen, denn wie das Reichsoberhaupt waren auch die Reichstage, welche jetzt meist von Gesandten beschickt wurden, ohne Ansehen, wh-rend der Geschftsgang des Kammergerichts ein umstndlicher und schleppender war.
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