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1. Teil 2 - S. 148

1910 - Hannover : Helwing
148 Scheiterhaufen verbrannt. Ströme von Blut sind geflossen, die Ketzerei auszurotten. Das ist nun zwar nicht gelungen; aber Länder und Städte, die im 16. Jahrh, protestantisch waren, sind durch Gewalt gezwungen, zur katholischen Kirche zurückzukehren (s. § 81,2). 8 81. Der 30 jährige Krieg (1618—1048). 1. Die Veranlassung zu diesem schreckenvollsten aller Kriege, die jemals in unserm Vaterlande gewütet haben, gaben zwei an sich unbe- deutende Vorkommnisse in Böhmen. Hier hatten protestantische Unter- tanen katholischer Herren angefangen, in Braunau und Klostergrab eine Kirche zu bauen. Sie waren dazu nach dem Majestätsbrief, den ihnen einst Kaiser Rudolf Ii. ausgestellt hatte, nicht berechtigt. Deshalb ließ man die eine Kirche niederreißen, die andere schließen. Die Evangelischen beschwerten sich darüber beim Kaiser, wurden aber hart abgewiesen. Da drangen die Verteidiger der Protestanten eines Tages in das Rathaus gn Prag und stellten die kaiserlichen Statthalter zur Rede. Als diese den gewünschten Bescheid nicht geben wollten, warf man sie nach böhmischer Weise zuni Fenster hinaus. Darnach rissen die protestantischen Herren (Stände) die Regierung in Böhmen an sich und riefen ihre Glaubensgenossen in Mähren, Schlesien, Österreich und Ungarn zu Hülfe. Der Anführer ihres Heeres war Graf Thurn. Als die Böhmen gegen Wien vorrückten, starb Kaiser Matthias (1619). Ferdinand Ii., ein grimmiger Feind der Protestanten, folgte ihm. 2. Der böhmische Krieg. Noch ehe Ferdinand die Kaiserkrone auf- gesetzt hatte, standen die Böhmen vor Wien. Sie mußten aber bald zurück- kehren, weil kaiserliche Truppen Prag bedrohten. Nun erst zog Ferdinand nach Frankfurt und ließ sich zum Kaiser krönen. Aber die Böhmen ver- warfen ihn und wählten sich einen eigenen König. Das war Kurfürst Friedrich von der Pfalz, das Haupt der protestantischen Union. Er nahm die böhmische Krone an und ging nach Prag. Der Kaiser aber war auf der Rückreise nach Wien in München eingekehrt und hatte die Hülfe des Bayernherzogs Maximilian gewonnen. Maximilian war das Haupt des katholischen Fürstenbundes (der Liga). Er sandte jetzt sein Heer und die Truppen der Liga nach Böhmen. Am weißen Berge vor Prag wurden die Böhmen gänzlich geschlagen (1620). Ihr König Friedrich floh. Der Kaiser zerriß den Majestätsbrief, ließ viele protestantische Edle hinrichten und die katholische Kirche mit Gewalt wieder herstellen. Man legte den Protestanten Lichtensteiner Dragoner ins Haus, die sie so lange drangsalierten, bis sie zur katholischen Kirche zurückkehrten oder aus- wanderten. Ähnlich verfuhr der Kaiser in Mähren, Schlesien, Österreich

2. Teil 2 - S. 208

1910 - Hannover : Helwing
208 und Saarlouis an Preußen, mußte Kriegskosten zahlen und die ge- raubten Schätze wieder herausgeben. König Ludwig Xviii. kehrte nach Paris zurück. 8 Hmk Der Wiener Kongreß. 1. Die Gebietsverändernngen. Der Kaiser von Österreich nahm Tirol und Salzburg zurück und bekam dazu die Lombardei und Benetien, wodurch Österreich eine Hauptmacht in Italien wurde. Seine Stamm- lande am Bodensee trat Franz I. an Baden und Württemberg ab. — Preußen bekam die Hälfte vom Königreich Sachsen, dazu die Provinz Posen, Thorn und Danzig in Westpreußen; besonders wertvoll war es, daß es jetzt auch die lang erstrebten Herzogtümer Jülich und Berg, dazu die ehemals geistlichen Fürstentümer Köln und Trier bekam, die nun mit seinen alten rheinischen Gebieten zusammengefaßt die schöne Rheinprovinz bildeten. An Bayern trat es dagegen die Fürstentümer Anspach und Bayreuth ab, an Hannover Ostfriesland und die Niedergrasschaft Lingen, Hildesheim und Goslar. — Hannover hatte auf dem Kongreß in dem Grafen Münster einen sehr eifrigen Fürsprecher. Ihm gelang es, Ostfriesland, die Niedergrafschaft Lingen, das Stift Hildesheini, Goslar und andere kleinere Gebiete an Hannover zu bringen; dazu wurde das Kurfürstentum nun zum Königreich Hannover erhoben, das freilich noch keinen eigenen König bekam, sondern seinen Herrscher in dern König von England hatte. Aber es hatte nun die Mündungen dreier Haupt- ströme Deutschlands inne. Das konnte für den Handelsverkehr von großer Bedeutung werden. Aber auch gefährlich war seine Lage, da es, wie ein Keil in das Königreich Preußen hineingetrieben, dieses Reich in zwei Hälften spaltete. Das mußte für Preußen je länger desto unbequemer werden und Anlaß zu allerlei Reibereien und Streitigkeiten geben. 2. Die Neuordnung der inneren Verhältnisse Deutschlands. Das deutsche Kaisertum wurde nicht wieder hergestellt. Anstatt dessen stiftete man den „Deutschen Bund". Er umfaßte im ganzen 39 Staaten ein- schließlich der 4 freien Reichsstädte (Hamburg, Bremen, Lübeck und Frank- furt a. M.); zwei der Bundesstaaten waren europäische Großmächte, nämlich Österreich und Preußen; die Königreiche Bayern, Hannover, Sachsen und Württemberg bildeten die Mittelstaaten; die anderen die Kleinstaaten. Jeder Bundesstaat war völlig selbständig; alle aber waren verpflichtet, einander beizustehen, wenn eine fremde Macht irgendeinen Bundesstaat angreifen sollte. In solchem Falle hatte jeder Bundesstaat eine bestimmte Anzahl Truppen zu stellen, die dann zusammen das deutsche Bundesheer bildeten. Wenn ein Bundesstaat mit einem andern in Streit geriet, so

3. Teil 2 - S. 209

1910 - Hannover : Helwing
209 sollte von den übrigen ein Gericht (Austragsgericht) gebildet werden, welches den Streit zu schlichten hatte. Die Gesandten der Bundesstaaten bildeten den Bundestag. Dieser hielt seine Sitzungen in Frank- furt a. M. In den Sitzungen führte der österreichische Gesandte den Vorsitz. Jeder Bundesstaat hatte wenigstens eine Stimme; die größeren der- selben hatten bis 4 Stimmen. In allen wichtigen Angelegenheiten konnte nur dann ein gültiger Beschluß gefaßt werden, wenn alle einstimmig waren d. h. — niemals! 3. Der heilige Bund. Die erschütternden Ereignisse der letzten 25 Jahre hatten Fürsten und Völker die Wahrheit in Erinnerung gebracht: „Die Sünde ist der Leute Verderben." Beide hatten schwer gesündigt: Herrscher und Untertanen. Napoleon aber war die Geißel in der Hand Gottes gewesen, beide zu züchtigen. Das hatten viele sehr wohl erkannt und den Weg zu Gott zurückgefunden (s. S. 202, b). Die drei Häupter der Verbündeten scheuten sich auch nicht, das offen vor aller Welt auszusprechen. Noch in Paris schlossen sie im Herbst 1815 den „heiligen Bund". Sie gelobten, sich der hl. Schrift gemäß wie Brüder zu lieben und bei- zustehen, ihre Völker als Glieder der einen großen, christlichen Familie anzusehen und sie als Väter in Liebe und Gerechtigkeit zu regieren. Als einzigen Souverän (Gebieter) erkannten sie Gott und ihren göttlichen Erlöser Jesus Christus an. — Alle christlichen Fürsten Europas, außer dem König von England und dem Papst, traten bald dem Bunde bei. 8 107. König Friedrich Wilhelms Iii. Friedensarbeit. 1. Die Provinzialftände. In den Befreiungskriegen hatten die Völker Europas ihrem Vaterlande die Freiheit, ihren Fürsten vielfach nicht nur Länder, sondern auch Zepter und Krone zurückerkämpft. Sie erwarteten daher nicht ohne Grund, daß die Fürsten ihnen nun auch das Recht ein- räumen würden, an der Regierung ihres Landes teilzunehmen. Der Frei- herr v. Stein erstrebte letzteres mit heißem Bemühen für Preußen. Schon im Mai 1815 erließ König Friedrich Wilhelm eine Verordnung, die seinen Entschluß krmd gab: eine Repräsentation (Vertretung) des Volkes dadurch zu bilden, daß die Provinzialstände wieder eingerichtet werden sollten. Aus diesen sollten die Vertreter des Landes gewählt werden, deren Ver- sammlung in Berlin tagen werde. Dieser Versammlung wurde die Be- fugnis eingeräumt, die Gesetzesvorlagen der Regierung zu beraten und ihr Gutachten darüber abzugeben. Doch erst 1823 traten die Provinzialstände ins Leben. Ihre Mitglieder waren ausschließlich Grundbesitzer. Die eine Hälfte bestand aus Rittergutsbesitzern, die andere aus städtischen Grund besitzern und Bauern. Weltkunde C. Ii. 14

4. Teil 2 - S. 213

1910 - Hannover : Helwing
213 Wunsch aber blieb lebendig, namentlich in der Seele deutscher Professoren, Studenten und Dichter. Sie trugen ihn durch Reden und Schriften in immer weitere Kreise des deutschen Volkes, trotzdem sie schwer dafür bestraft wurden. Das machte viel böses Blut in Deutschland. Als nun die Kunde von der Februarrevolution unser Vaterland erreichte, brach in Wien, Berlin und anderen Orten der Sturm wilden Aufruhrs los. Man wollte ein einiges D eutsches Reich mit eigener Verfassung. Jetzt wurden in allen deutschen Staaten vom Volke Abgeordnete gewählt, die zusammen die „Deutsche N a t i o n a l v e r s a m m l u n g " bildeten. Sie tagte in der Paulskirche in Frankfurt a. M. und sollte eine neue Ordnung der staatlichen Verhältnisse in Deutschland schaffen. Sie beschloß, ein einiges „Deutsches Reich" aufzurichten und einen Kaiser an dessen Spitze zu stellen. Nachdem sie die neue Reichsverfassung festgestellt hatte, wählte sie den König Friedrich Wilhelm Iv. von Preußen zum deutschen Kaiser. Aber Friedrich Wilhelm lehnte die Kaiserkrone ab, und die deutschen Fürsten wollten die Reichsverfassung nicht annehmen. Da brachen in Sachsen und Süddeutschland neue Aufstünde los, die von preußischen Truppen unter Prinz Wilhelm niedergeschlagen wurden. König Friedrich Wilhelm Iv. versuchte nun, ein einiges Deutschland ohne Österreich zu schaffen. Zu diesem Zwecke schloß er 1849 mit Hannover und Sachsen den „Dreikönigsbund". Aber Kaiser Franz Joseph I. und Zar Nikolaus vereitelten Preußens Arbeit. Ja, der russische Kaiser drohte Preußen den Krieg an, wenn es noch weiter versuchen wolle, Deutsch- land zu einigen. Da ließ Preußens König den Herrschern von Österreich und Rußland in Olmütz erklären, daß er von seinen Plänen absehen wolle. Es sollte mit dem alten Deutschen Bunde noch eine Weile weiter gehen. 5. Der König pflegt Kunst und Wissenschaft. Friedrich Wilhelm Iv. war ein kunstliebender und kunstverständiger Herr, darum pflegte er die Kunst mit höchstem Eifer. Er ließ das prachtvolle Museum in Berlin bauen, dessen Treppenhauswände Wilhelm von K a u l b a ch mit welt- berühmten Gemälden schmückte. Die alte Stammburg der Hohenzollern und die Marienburg in Preußen wurden herrlich wieder hergestellt. Den Ausbau des Kölner Domes, der Jahrhunderte lang geruht, förderte er aufs kräftigste. In Berlin schufen bedeutende Bildhauer wie Rauch und Schinkel herrliche Monumente, so das großartige Reiterstandbild Friedrichs d. Gr., die Standbilder Friedrich Wilhelms Iii. und seiner Feldherren Pork und Gneisenau. Der König war ein warmer Freund der Wissenschaft und stand in lebhaftem Verkehr mit den größten Gelehrten seiner Zeit, z. B. mit den Gebrüdern Grimm, den berühmten Erforschern unserer deutschen Sprache, mit dem Welten-

5. Teil 2 - S. 218

1910 - Hannover : Helwing
218 aufrührerische Volk und wollte sogar seinen Palast in Brand stecken. Da schickte der König den Prinzen nach England, um ihn den Augen seiner Feinde zu entziehen. Aber schon nach 2 Monaten rief er ihn zurück. Der Prinz wurde in die preußische Nationalversammlung gewählt und hier erklärte er, weil des Königs Wille ihm heilig sei, so schließe er sich mit vollem Herzen den neuen Verhältnissen an. Im Jahre 1849 besiegte er die Aufständischen in Baden und führte den Großherzog des Landes in seine Hauptstadt zurück. 4. Wilhelm I., König von Preußen, a) Seine Ziele. Als sein königlicher Bruder erkrankte, übernahm der Prinz von Preußen als „Prinz-Regent" die Regierung des preußischen Staates (1858). Nach dem Tode des Bruders bestieg er als Mann von 64 Jahren den preußi- schen Königsthron; ein Herrscher ruhig und einfach, mild und gütig, selbst- los und fromm. Am 18. Oktober 1861 setzte Wilhelm sich in der Schloßkirche zu Königsberg die Königskrone aufs Haupt. „Von Gottes Gnaden tragen Preußens Könige seit 160 Jahren diekrone. Eingedenk, daß die Krone nur von Gott kommt, habe ich durch die Krönung an geheiligter Stätte bekundet, daß ich sie in Demut aus seinen Händen empfangen habe", so sprach der König an jenem Tage zu seinem Volk. Die erste Sorge des neuen Königs galt seinem Heere. Er kannte dasselbe durch und durch und wußte genau, welche Mängel ihm anhafteten. Die Anzahl der Soldaten Preußens war seit den Befreiungskriegen kaum gestiegen, während die Bevölkerung des Landes um Millionen zugenonnnen hatte. Preußens wehrhafte Männer waren nicht mehr ein „Volk in Waffen". König Wilhelm aber erkannte wohl, daß die Zeit nicht mehr fern sei, wo Preußen eines starken, schlag- fertigen Heeres bedürfen werde, denn ihm waren die Gelüste des Franzosen- kaisers Napoleon Iii. nicht unbekannt. Dazu begriff er sehr wohl, welchem Ziele die besten Männer Preußens und Deutschlands entgegenstrebten. Dieses Ziel war die Gründung eines einigen Deutschlands unter Preußens Führung. i>) D i e Berufung Bismarcks. Wenn das preußische Heer vermehrt werden sollte, so mußte die Regierung Geld haben; das Geld aber mußten die Kammern bewilligen. Fürs erste Jahr bewilligten sie es. Als im folgenden Jahre ein neues Haus der Abgeordneten in Berlin zusammen- trat, lehnte es die Bewilligung der Kosten für die Reform des Heeres ab, trotzdem der Kriegsminister von R o o n sie aufs glänzendste verteidigte. Doch König Wilhelm gab nicht nach. Er berief 1862 den preußischen Ge- sandten in Paris, Dtto von Bismarck, nach Berlin und ernannte ihn zum Vorsitzenden seines Ministeriums (Ministerpräsidenten). Bismarck führte

6. Teil 2 - S. 230

1910 - Hannover : Helwing
230 reichen, beut Großen) persönlich eröffnet. Er stellte den Vertretern des deutschen Volkes die Aufgabe, eine Verfassung für das neue Deutsche Reich zu schaffen. Schon am 16. April wurde sie verkündigt. Sie bestimmt kurz folgendes: Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat, dem 26 Staaten angehören. Der Bund soll das Gebiet der Bundesstaaten und das Recht innerhalb derselben schützen und die Wohlfahrt des deutschen Volkes pflegen. Das Präsidium des Bundes steht dem König von Preußen zu, welcher den Titel Deutscher Kaiser führt. Er vertritt das Reich nach außen, kann im Namen des Reiches Krieg erklären, Frieden machen und Bündnisse schließen. Er beruft den Bundesrat und den Reichstag, kann sie eröffnen, vertagen und schließen. Er ist der oberste Kriegsherr über Landheer und Flotte. Sein verantwortlicher Ratgeber ist der Reichskanzler. Dieser muß alle Erlasse des Kaisers mit unterschreiben, ehe sie gültig werden. — Der Bundesrat besteht aus den Vertretern der deut- schen Bundesfür st en und freien Städte. Von den 58 Mitgliedern des Bmtdesrates ernennt Preußen 17, Bayern 6 usw. Unter dem Vorsitz des Reichskanzlers hat der Bundesrat die Gesetzentwürfe für den Reichstag vorzubereiten. — Der Reichstag besteht aus den <397) Abgeordneten des deutschen Volkes, die auf 5 Jahre gewählt werden. Die Wahl ist direkt, geheim und erfolgt durch Stimmzettel. Der Reichstag übt zusammen mit dem Bundesrat die Gesetz- gebung des Reiches aus. Der Kaiser vollzieht die Gesetze, indem er sie unterschreibt und bekannt macht. Das Reich hat das Recht der Gesetzgebung namentlich über das Heer und die Kriegsmarine, über das Zoll- und Handels- wesen, über Maße, Münzen und Gewichte, über das Post- und Telegraphen- wesen u. a. Die Einnahmen des Reiches fließen aus den Zöllen und Ver- brauchssteuern sauf Salz, Tabak, Kaffee, Zucker usw.), aus den Über- schüssen des Post- und Telegraphenwesens rmd der Stempelsteuer. Reichen die Einnahmen nicht, so müssen die Bundesstaaten den Rest zuschießen. Die höchste richterliche Behörde (Instanz) ist das Reichsgericht in Leipzig. 2 Die wirtschaftliche Entwickelung des Deutschen Reiches. a) Der Aufschwung. Wenn wir von der „Wirtschaft" unseres Vater- landes reden, so verstehen wir darunter die Landwirtschaft, die Industrie mit Einschluß der Gewerbe und den Handel. Diese Dinge hängen aufs engste mit einander zusammen. Bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts trieb Deutsch- land vorwiegend Ackerbau. Die bei weitem größere Hälfte seiner Bewohner lebte auf dem Lande von der Land- und Forstwirtschaft, dem Bergbau, Kleingewerbe und Kleinhandel. Die Dampfmaschine brachte in dem allen eine völlige Umwälzung hervor. Sie ermöglichte die Anlage größerer

7. Teil 2 - S. 232

1910 - Hannover : Helwing
denen Gehör, welche ihnen sagten: „So kann und darf es nicht weiter gehen; die Welt muß gänzlich umgestaltet werden. Eigentum darf es nur noch im beschrankten Umfange geben. Jeder Staatsbürger arbeitet für alle, und alle werden vom Staat gleichmäßig beschäftigt und unterhalten. Einen Gott im Himmel, einen König auf Erden, ein Vaterland gibts nicht mehr und darf es nicht mehr geben, ebensowenig wie es ein Jenseits und ein Wiedersehen gibt. Darum soll jeder Mensch das Leben hier genießen, so gut er kann; wenn er stirbt, ist alles aus." In Wort rmd Schrift wurden diese trostlosen Lehren verkündigt. Dabei wurde das Heilige gelästert, die Regierung verhöhnt, die Auflehnung gegen Ordnung und Gesetz als Mannes- mut und Menschenrecht gepriesen. Auf die Worte folgten Taten: zwei Mordbuben richteten die Waffe heimtückisch gegen das Leben des greisen Kaisers Wilhelm. e) Die soziale Gesetzgebung. Nun fing die Reichsregierung an, sich eingehender um das Los der Arbeiter zu kümmern. Fabrik- inspektoren wurden angestellt, Einigungsämter errichtet, die Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern schlichten sollten. Der Kaiser bestimmte die „Wilhelnrspende" zu einer Altersversorgung für Arbeiter. Im Jahre 1881 aber erließ er eine kaiserliche Botschaft, die den: Reichstag zur Pflicht machte, das Wohl der Arbeiter positiv zu fördern. Und Bismarck rief den Vertretern des Volkes zu: „Geben Sie dem Arbeiter, so lange er gesund ist, Arbeit; sichern Sie ihm Pflege, wenn er krank ist; sichern Sie ihm Versorgung, wenn er alt i st!" Nun wurde durch das K r a n k e n k a s s en- ge s e tz (1883) für die erkrankten Arbeiter Fürsorge geschaffen. Dieses Gesetz wurde im folgenden Jahre durch das U n f a l l Versicherungs- gesetz ergänzt. In: Jahre 1887 wurde schon das I n v a l i d i t ä t s - und Altersversicherungsgesetz dem Reichstage vorgelegt; aber es kam erst einige Jahre später zustande. ck) Deutschland erwirbt Kolonien. Jmj Laufe des 19. Jahrhunderts waren Hunderttausende von Deutschen ins -lus- land, namentlich nach Amerika, ausgewandert. Ihre Arbeitskraft und ihr Geld waren für das Vaterland verloren. An einzelnen Punkten hatten sie sich m größerer Anzahl niedergelassen und blühende deutsche Kolonien gegründet, z. B. in Südamerika. Aber diese Kolonien gehörten nicht Deutsch- land. Je mehr nun aber Deutschland ein Industriestaat wurde, desto nötiger erschien es, daß es Arbeits- und Absatzgebiete gewann, die ihm zu eigen gehörten. Der Ruf: „Deutschland muß Kolonien haben!" ertönte immer lauter. Da stellte das Deutsche Reich im Jahre 1884 die Erwerbungen des

8. Teil 2 - S. 210

1910 - Hannover : Helwing
210 2. Die Union. Es hatte dem landesväterttchen Herzen des Königs längst wehe getan, daß der größte Teil seines Volkes ein anderes christliches Bekenntnis hatte, als er selber. Er wünschte dringend, daß Lutheraner und Reformierte sich zu einer Kirchengemeinschaft (Union) vereinigen möchten. Als darum im Jahre 1817 die dreihundertjährige Jubelfeier der Reformation begangen wurde, erließ Friedrich Wilhelm einen Aufruf an seine protestantischen Untertanen, in welchem er ihnen die Bereinigung der Lutheraner und Reformierten zu einer evangelisch-christlichen Kirche aufs wärmste ans Herz legte. Doch müsse diese Vereinigung aus eigener, freier Überzeugung ohne jeden Zwang geschehen. Es war nicht auf Be- seitigung der lutherischen oder reformierten Kirche abgesehen. Beide konnten weiter bestehen; nur sollten sie ihre Unterscheidungslehren nicht als trennend ansehen, sondern Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit- einander halten. Des Königs Wunsch wurde nur zum Teil erfiillt. Nach und nach erhob sich scharfer Widerspruch seitens der Lutheraner gegen die Union, der leider zu gewaltsamen Schritten gegen dieselben Anlaß gab. Friedrich Wilhelm Iv. erst genehmigte die Bildung einer freien lutherischen Kirche in Preußen. 3. Der Zollverein. Wenn vor hundert Jahren ein Kaufmann mit seinen Frachtwagen durch die deutschen Lande zog, mußte er bei jeden: Grenzpfahl — und deren gab es recht viele — still halten und seinen Zoll (Durchfuhrzoll) zahlen. Das war eben so lästig wie kostspielig. Ja, in Preußen gab es sogar noch „Binnenzölle", d. h. es erhob auch im Innern des Landes Zölle auf Waren. Glücklicherweise erkannte man bald nach den Befreiungskriegen in Preußen, wie sehr Handel und Wandel durch die vielen Zollschranken gehemmt wurden. Um dem Handelsverkehr freiere Bahnen zu schaffen, hob Preußens König daher im Jahre 1818 alle Binnenzölle auf und erhob nur an den Grenzen seines Landes einen mäßigen Zoll, besonders um die Industrie Preußens zu schützen (Schutzzoll). Späterhin schloß Preußen mit den meisten seiner Nachbarn Zolleinigungen zur Erleichterung des Handelsverkehrs. Preußens Beispiel folgten die süddeutschen Staaten. Endlich gliederten sich diese wie die deutschen Mittelstaaten in der Zollsache Preußen an. Damit waren sämtliche Länder Deutschlands mit Ausschluß Österreichs und der Hansa- städte zum „deutschen Zollverein" zusammengeschlossen. Nun konnten alle Waren innerhalb dieses Zollgebietes zollfrei hin- und her- verfrachtet werden. Nur an den Grenzen wurden überall gleich hohe Zölle erhoben. Der Reinertrag dieser Zölle wurde jährlich nach der Seelenzahl an die Zollvereinsstaaten ausgezahlt. Die Mederlegung der Zollschranken war um so wichtiger, als bald Eisenbahnen und Dampfschiffe die Güter mit

9. Teil 2 - S. 212

1910 - Hannover : Helwing
212 ein abgesagter Feind aller Volksfreiheit war. Darüber murrten die Patrioten und forderten um fo lauter in Wort und Schrift die Teilnahme des Volkes an der Regierung. Da ergriffen die deutschen Fürsten auf Metternichs bösen Rat scharfe Maßregeln, um die Patrioten zum Schweigen zu bringen. Dadurch wuchs die Erbitterung im Volke so sehr, daß es im Jahre 1830 hie und da zu Aufständen sich hinreißen ließ. Doch erreicht wurde dadurch nichts. 3. König Friedrich Wilhelm gibt die Verfassung. Die Patrioten Preußens hatten gehofft, der neue König würde seinem Volke die ersehnte Verfassung geben. Im Jahre 1847 kam er den Wünschen so weit entgegen, daß er die Mitglieder sämtlicher Provinziallandtage (s. S. 209,1) nach Berlin berief. Sie sollten als „Vereinigter Landtag" neue Steuern bewilligen und die Landesgesetze beraten und begutachten. Das Recht der Gesetzgebung behielt der König allein seiner Macht vor. Aber eben dieses Recht wollte das Volk mit dem Könige teilen; dazu wollte es das andere haben: die Ausgaben des Staates zu beschließen. Weil der König das nicht bewilligen wollte, blieb ein scharfer Gegensatz zwischen ihm und seinem Volke bestehen. Da brach 1848 die Februarrevolution in Paris aus, die Frankreich zur Republik machte. Das rief eine ungeheure Aufregung in ganz Deutschland hervor. Auch in Berlin wurde das Volk sehr unruhig. Da beschloß der König, einer offenen Empörung gubor zu kommen. Er ließ deshalb bekannt machen, daß er seinem Lande eine Verfassung geben wolle. Das geschah am 18. März 1848. Trotzdem gelang es den Volksaufwieglern, in Berlin einen blutigen Straßenkampf mit dem Militär herbeizuführen. Die Truppen siegten, wurden schließlich aber auf Bitten angesehener Ber- liner Bürger zurückgezogen. Nun gewannen die Männer des Umsturzes die Oberhand. Der König mußte die Abgeordneten, welche das Volk gewählt hatte, in Berlin versammeln, damit sie die Rechte des Volkes feststellten. Da diese „Preußische Nationalversammlung" aber nichts Brauchbares zustande brachte, gab der König seinem Lande eine vorläufige Verfassung. Diese sollte ein neuer Landtag mit den Ministern des Königs Punkt für Punkt beraten. Was dann beschlossen würde, sollte die endgültige Verfassung Preußens sein. Am Beginn des Jahres 1850 war diese Arbeit vollendet. Die Verfassung wurde am 6. Februar 1850 vom König und Landtag feierlich beschworen. Sie gilt mit einigen Änderungen noch heute im preußischen Staat. 4. Die deutsche Nationalversammlung. Schon auf dem Wiener Kongreß hatten einzelne Stimmen verlangt, daß das Deutsche Reich wieder aufgerichtet werden sollte. Metternich hatte das höhnisch abgewiesen. Der

10. Teil 2 - S. 215

1910 - Hannover : Helwing
215 Tie Verbindung (Union) zwischen den beiden Landern war also nur in der Person des Königs gegeben. Man nennt ein solches Verhältnis eine „Personal- union". Das Königreich Hannover bestand aus vielen einzelnen Fürsten- tümern, Grafschaften usw. König Georg Iv. von England-Hannover rief nach dem Wiener Kongreß die hannoverschen Landstände zu einer „Stünde- versammlung" in Hannover zusammen. Sie sollte eine neue Ordnung im Lande schaffen. Leider brachte sie wenig Wertvolles zustande. Da bestimmte der König, daß der „Landtag" aus 2 Kammern bestehen solle; in der ersten Kammer sollten die Adeligen und höchsten Geistlichen des Landes, in der zweiten die Abgeordneten der Städte und der Bauern sitzen. Der Landtag nahm 1822 eine neue Einteilung des Königreiches vor. Sämt- liche Landestelle wurden in sechs Landdrosteien (jetzt Regierungsbezirke) zusammengefaßt, zu welchen dann noch die Berghauptmannschaft Klausthal hinzukam. Aber der Hauptwunsch des Volkes, an der Gesetzgebung größeren Anteil zu erhalten, blieb unerfüllt. Deshalb kam es im Solnmer 1830 an verschiedenen Orten Hannovers zu Unruhen. Da schickte der König den Herzog von Cambridge als Vizekönig nach Hannover. Jetzt stellte im neuen Landtag der Bürgermeister Stüve von Osnabrück den Antrag, dem Lande eine neue Verfassung zu geben. Im Herbst 1833 war das neue „Staats- grundgesetz" fertig. Es gab den Kammern Teil an der Gesetzgeblmg und das Recht der Steuerbewillignng. 2. König Ernst August von Hannover. Im Jahre 1837 hörte die Verbindung Hannovers mit England auf. König Wilhelm Iv. nämlich hinterließ keine männlichen Erben, und in Deutschland sind Frauen als Herrscher ausgeschlossen. Während in England die Königin Viktoria den Thron bestieg, wurde E r n st A u g u st, ein Sohn König Georgs Iii., König von Hannover. Er war nicht fremd in seinem Königreich und in seiner Hauptstadt, denn er war Göttinger Student und hannoverscher Kavallerieoffizier gewesen. Seine Gemahlin F r i e d e r i k e war die Schwester der Königin Luise von Preußen. Die Hannoveraner freuten sich sehr, daß sie einen eigenen König hatten. Und Ernst August versprach ihnen bei seinem Einzug: „Ich will Ihnen ein gerechter und gnädiger König sein." Nach seiner Ankunft in Hannover vertagte Ernst August die Kammern, hob das Staatsgrundgesetz von 1833 auf und stellte die alte landständische Ver- fassung wieder her. Aller Widerspruch beim Bundestag blieb fruchtlos, wie der Protest der sieben Professoren in Göttingen. Nach einiger Zeit gab der König seinem Lande eine neue Verfassung, welche die Befugnisse der Kammern einschränkte. Da kam das Revolutionsjahr 1848. In der Stadt Hannover fand ein großer Volksauflauf statt. Dem Könige wurden die Forderungen des Volkes übermittelt. Er versprach, sofort die Kammern
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