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1. Geschichte des Dreißigjährigen Krieges - S. 302

1902 - Leipzig : Freytag
302 Geschichte des Dreißigjährigen Krieges. ob man die gemeine Sache hintansetzte und bloß auf seinen eigenen Nutzen bedacht wäre. Alle deutschen Reichsstände, selbst die Schweden, waren eingeladen worden, Zu diesem Frieden mitzuwirken und teil daran zu nehmen, obgleich Kursachsen und der Kaiser die einzigen Mächte waren, die ihn schlossen und sich eigenmächtig zu Gesetzgebern über Deutschland auswarfen. Die Beschwerden der protestantischen Stände kamen in demselben zur Sprache, ihre Verhältnisse und Rechte wurden vor diesem willkürlichen Tribunale entschieden und selbst das Schicksal der Religionen ohne Zuziehung der dabei so sehr interessierten Glieder bestimmt. Es sollte ein allgemeiner Friede, ein Reichsgesetz sein, als ein solches bekannt gemacht und durch ein Reichs-exekutionsheer wie ein förmlicher Reichsschluß vollzogen werden. Wer sich dagegen auflehnte, war ein Feind des Reiches, und so mußte er allen ständischen Rechten zuwider ein Gesetz anerkennen, das er nicht selbst mit gegeben hatte. Der Pragische Friede* war also schon seiner Form nach ein Werk der Willkür- und er war es nicht weniger durch seinen Inhalt. lbe- Das Restitutionsedikt hatte den Bruch zwischen Kur-mintnen fa$fen und de Tn Kaiser vorzüglich veranlaßt; also mußte des man auch bei der Wiederaussöhnung zuerst darauf Rück-Prager steht nehmen. Ohne es ausdrücklich und förmlich aufzu-Srie heben, setzte man in dem Pragischen Frieden fest, daß alle unmittelbaren Stifter und- unter den mittelbaren diejenigen, welche nach dem Passauischen Vertrage von den Protestanten eingezogen und besessen worden, noch 40 Jahre, jedoch ohne Reichstagsstimme, in demjenigen Stande bleiben sollten, in welchem das Restitutionsedikt sie gesunden habe. Vor Ablauf biefer 40 Jahre sollte dann eine Kommission von beiderlei Religionsverwandten gleicher Anzahl friedlich und gesetzmäßig darüber verfügen, und wenn es auch dann zu keinem Endurteil käme, jeder Teil in den Besitz aller Rechte zurücktreten, die er vor Erscheinung des Restitutionsedikts ausgeübt habe. Diese Auskunft also.

2. Geschichte des Dreißigjährigen Krieges - S. 250

1902 - Leipzig : Freytag
250 Geschichte des Dreißigjährigen Krieges. lichem Vorzug der Reichsfreiheit, schmeichelte sich schon im voraus, der Sitz seines neuen Reichs zu werden. Seine nicht genug verhehlten Absichten aus das Erzstift Mainz, welches er anfangs dem Kurprinzen von Brandenburg als Mitgift seiner Tochter Christina und nachher seinem Kanzler und Freund Oxenstierna bestimmte, legte deutlich an den Tag, wieviel er sich gegen die Verfassung des Reichs zu erlauben fähig war. Die mit ihm verbundenen protestantischen Fürsten machten Ansprüche an seine Dankbarkeit, die nicht anders als auf Unkosten ihrer Mitstände und besonders der unmittelbaren geistlichen Stifter zu befriedigen waren; und vielleicht war der Entwurf schon gemacht, die eroberten Provinzen nach Art jener alten barbarischen Horden, die das alte Römerreich überschwemmten, unter seine deutschen und schwedischen Kriegsgenossen wie einen gemeinschaftlichen Raub zu verteilen. In seinem Betragen gegen den Pfalzgrafen Friedrich verleugnete er ganz die Großmut des Helden und den heiligen Charakter eines Beschützers. Die Pfalz war in feinen Hänben und die Pflichten sowohl der Gerechtigkeit als der Ehre sorberten ihn auf, biefe den Spaniern entrissene Provinz ihrem rechtmäßigen Eigentümer in vollkommenem Stanbe zurückzugeben. Aber durch eine Spitzfindigkeit, die eines gießen Mannes nicht würbig ist und den ehrwürbigen Namen eines Verteibigers der Unterbrückten schändet, wußte er dieser Verbindlichkeit zu entschlüpfen. Er betrachtete die Pfalz als eine Eroberung, die aus Feinbeshänben an ihn gekommen sei, und glaubte baraus ein Recht abzuleiten, nach Willkür barüber zu verfügen. Aus Gnabe also und nicht aus Pflichtgefühl trat er sie dem Pfalzgrafen ab, und Zwar als ein Lehen der fchwebifchen Krone unter Beengungen, die den Wert berfelben um die Hälfte verringerten und biesen Fürsten zu einem verächtlichen Vasallen Schweden s herabsetzen. Eine dieser Bebingungen, welche dem Pfalzgrafen vorschreibt, . nach geendigtem Kriege einen Teil der schwedischen Kriegsmacht, dem Beispiel der übri-

3. Geschichte des Dreißigjährigen Krieges - S. 123

1902 - Leipzig : Freytag
Erster Teil. Zweites Buch. 123 besondere, den nämlichen Plan zu befolgen. Besitzungen an der Ostsee sollten den Grundstein zu einer Macht abgeben, womit sich schon längst seine Ehrsucht trug und welche ihn in den Stand setzen sollte, seinen Herrn zu entbehren. Diese Zwecke zu erreichen, war es von äußerster Wichtigkeit, die Stadt Stralsund am Baltischen Meere in Besitz zu bekommen. Ihr vortrefflicher Hafen, die leichte Überfahrt von da nach den schwedischen und dänischen Küsten machte sie vorzüglich geschickt, in einem Kriege mit beiden Kronen einen Waffenplatz abzugeben. Diese Stadt, die sechste des hanseatischen Bundes,* genoß unter dem Schutze des Herzogs von Pommern die wichtigsten Privilegien, und völlig außer aller Verbindung mit Dänemark, hatte sie an dem bisherigen Kriege auch nicht den entferntesten Anteil genommen. Aber weder diese Neutralität noch ihre Privilegien konnten sie vor den Anmaßungen Wallensteins schützen, der seine Absicht auf sie gerichtet hatte. Einen Antrag dieses Generals, kaiserliche Besatzung anzunehmen, hatte der Magistrat von Stralsund mit rühmlicher Standhaftigkeit verworfen, auch seinen Truppen den arglistig verlangten Durchmarsch verweigert. Jetzt schickte Wallenstein sich an, die Stadt zu belagern. ['-Sela- Für beide nordische Könige war es von gleicher Wich- senmg tigfeit, Stralsund bei seiner Unabhängigkeit zu schützen, ohne welche die freie Schiffahrt auf dem Belte nicht be- 1628.. 7. hauptet werden konnte. Die gemeinschaftliche Gefahr be- Juli — siegte endlich die Privateisersucht, welche schon längst beide 1-Könige entzweite. In einem Vertrage zu Kopenhagen (1628) versprachen sie einander, Stralsund mit vereinigten Kräften aufrecht zu erhalten und gemeinschaftlich jede fremde Macht abzuwehren, welche in feindlicher Absicht in der Ostsee erscheinen würde. Christian Iv. warf sogleich eine hinreichende Besatzung in Stralsund und stärkte durch seinen persönlichen Besuch den Mut der Bürger.
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