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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Größeres Handbuch für Schüler zum Gebrauche bei dem Unterrichte in Bürgerschulen und höheren Unterrichtsanstalten - S. 46

1874 - Leipzig : Klinkhardt
Äatl Iv., 1347—1378, Enkel Heinrichs von Luxemburg, der mit Böhmen und Mähren noch Brandenburg, die Lausitz, Schlesien und Tyrol vereinigte, — 1348 die Universität zu Prag gründete und 1355 unter schimpflichen Bedingungen in Rom gekrönt wurde. In der goldnen Bulle, Reichsgrundgesetz (1356), wurden folgende 7 Wahl- oder Kurfürsten bestimmt: Die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, der König von Böhmen, der Herzog von Sachsen-Wittenberg, der Markgraf von Branden- burg und der Pfalzgraf am Rhein. Großes Erdbeben. 1349 Pest („der schwarze Tod") in Italien, Frankreick und Deutschland. Geißler oder Flagellanten. Judenverfolgungen. — Karls Sohn Wenzel der Faule, 1378—1400, als König von Böhmen bis 1419, ließ bei seiner Unthätigkeit Deutschland durch Kriege des Adels und der Städte zerrütten. Schwäbische Städtebund. (1383 f Johann von Nepomuk.) Wenzel wurde 1400 als deutscher Kaiser abgesetzt. Ruprecht von der Pfalz, 1400—1410, war thätig, ohne viel ausrickten zu können. Sigismund, 1410 —1437, (Wenzels Bruder), redlich, gutwillig, aber nicht fest genug. Die Kirchenversammlung zu Kostnitz (1414—1417), welche dem zerrütteten Kirchenzustande und dein päpstlichen Schisma ein Ende machen sollte, setzte Johann Xxiii. und zwei andere Päpste ab, erwählte Martin V. und verurtheilte Johann Huß (s. Kirchengeschichte) zum Feuertods. — Wegen Geldmangel versetzte Sigismund 1415 Bran- denburg an den Burggrafen von Nürnberg, Friedrich von Hohen- zollern (Stammvater des jetzigen preußischen Königshauses). 1423 erhielt Friedrich der Streitbare, Markgraf von Meißen und Landgraf von Thüringen, die sächsische Kurwürde und den Wittenberger Kreis. Während der Regierung Sigismunds begann in Frankreich das Haus Balois (1428) zu regieren, gegen welches aber England wegen seiner- großen Besitzungen in Frankreich Ansprüche auf den Thron erhob und dadurch einen Krieg veranlaßte, in welchem Jeanne d'arc (Fräulein von der Lilie) die Franzosen zum Siege und den König, nach der Befreiung von Orleans, 1429 zur Krönung nach Rheims führte. Die Jungfrau von Orleans fiel später den Engländern in die Hände und starb 1430 in Rouen den Feuertod. Auf Albrecht Ii., 1437—1439, folgten, mit Ausnahme Karls Vii., nur Kaiser aus dem Habsburgischen Haufe. — Unter dem friedliebenden, aber unentschlossenen Friedrich Iii., 1440—1493, wurden Deutschlands Zustände immer mehr zerrüttet. Die Reichstage blieben erfolglos, weil statt der Fürsten Gesandte erschienen. Sein Sohn Maximilian I., 1493 —1519, ritterlich, aber verschwenderisch, brachte durch Berheirathung mit Marie, Tochter Karls des Kühnen von Burgund, welchen 1473 die Schweizer bei Granson und Murten geschla- gen und 1477 bei Nancy getödtet hatten, die Niederlande an Oesterreich. Er hob durch Gründung des ewigen Landfriedens und des Reichskammer- gerichts in Frankfurt a. M. (dann in Speier und zuletzt in Wetzlar) das Faustrecht und das Behmgericht auf, theilte Deutschland in 10 Kreise:

2. Größeres Handbuch für Schüler zum Gebrauche bei dem Unterrichte in Bürgerschulen und höheren Unterrichtsanstalten - S. 44

1874 - Leipzig : Klinkhardt
44 land trat 1256—1273 das Interregnum ein. Zwei Ausländer, Richard von Cornwallis, t 1272, und Alfons X., König von Kastilien, waren Namenkönige. In diese Zeit fiel der letzte Kreuzzug. 1244 war Jerusalem von den Türken wieder erobert worden. Ludwigs Xi. — des Heiligen —von Frankreich Versuch (1248), es wieder zu erobern, mißglückte. Er gerietst in Aegypten in Gefangenschaft und kehrte erst 1254 wieder zurück. 1270 landete er in Tunis und starb daselbst. 1291 ging Acre, die letzte Besitzung der Christen in Palästina, verloren. Folgen der Kreuzzüge. 6 Millionen Menschen fanden ihren Tod. Verbindung der einzelnen Völker. Verbreitung der Kenntniß fremder Völker, Sprachen und Sitten. Hebung des Handels, des Bürger- und Bauernstandes durch Schwächung des Adels. Verpflanzung vieler Ge- wächse, namentlich der Obstarten nach Europa. Allgemeines, a) Rechtspflege. Sehr oft Entscheidung durch Gewalt, Faustrecht. Die peinliche Gerichtsbarkeit wurde durch den Kaiser und dessen Pfalzgrafen ausgeübt. Die kleineren Fürsten hatten Land- gerichte und Vögte. Oefsentliche Gerichtstage und Besprechung der Richter und Schössen mit den-Parteien. Sammlung geschriebener Gesetze seit An- sang des 13. Jahrhunderts; der Sachsen- und der Schwabenspiegel und das Kaiserrecht. — Entstehung heimlicher, stiller oder Vehmgerichte, auch Frei- oder Stuhlgerichte, zuerst in Westphalen (Dortmund, später in Frank- furt, Trier rc.); Zeit: Dienstag (Ding — Gericht, Dingstag), Nachts; Ort: Wälder, Felsenhöhlen und unterirdische Gewölbe. Mitglieder: Stuhl- herren, Freigrafen, Freischöfsen oder Schöppen (Beisitzer) und Frohnboten. Strafen: Landesverweisung, Geld- und Leibesstrasen. b) Das Ritterwesen bildete sich aus in Spanien, Frankreich, Ita- lien und Deutschland. Junker oder Bube, Knappe, Ritter. Harnisch, Helm. Schild mit Wappen. Turniere. Fahrende Ritter. Einfluß des Ritter- wesens: Ausbildung körperlicher Kraft und Gewandtheit, Entstehung der Geschlechtsnamen und Wappen, der Volksfeste, Hebung der Tapferkeit, Heilighaltung des Ehrenwortes und der Freundschaft, Schutz der Pilgrime. (Geistliche Ritteroden, f. Kirchengeschichte.) c) Handel. Mit Asien und Afrika Handel über Venedig, Genua, Pisa rc. Im Norden hoben sich Lübeck, Hamburg, Bremen :c. Handels- gegenstände: Eisen, Holzstämme, Pelzwerk, Salz, Fische rc. Unsicherheit der Landstraßen und der Flußschifffahrt durch Raubritter. Lübeck und Hamburg schlossen 1241 einen Bund, die Hansa. Später kamen hinzu: Braunschweig, Stralsund, Danzig, Königsberg, Köln rc. Im Jahre 1300 bildeten 60 Städte, mächtiger als Königreiche, diesen Bund und eroberten Lissabon und Kopenhagen. Lübeck war Haupt des Bundes. Ausbildung der Gewerbe: Webereien, Tuchmacherkunst, Bleichen (Chemnitz), Glasereien (Nürnberg), Glasspiegel. Zunfteinrichtungen. — Salz-, Silber - (Freiberg), Zinnbergwerke (Böhmen). — Magnetnadel und Baumwollenpapier kamen von den Arabern zu den Europäern. —

3. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 44

1895 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
44 Mähren. Dieser war nur darauf bedacht, sich in dem fremden Lande zu bereichern, und drückte die Unterthanen mit harten Steuern. Auch ließ er sich alle Jahr nur ein- mal in der Mark sehen, um das zusammengescharrte Geld in Empfang zu nehmen. Die Ritter aber versagten ihm den Gehorsam; sie wollten nur dem Kaiser Unterthan sein. Um ihre Freundschaft zu gewinnen, setzte er die beiden trotzigsten, Dietrich und Hans von Quitzow, zu Statthaltern in der Mark ein. Jetzt hatten sie freies Spiel. Mit ihren Kriegsleuten zogen sie von einer Stadt zur andern und plünderten überall, wo ihnen nicht große Summen gezahlt wurden. Selbst Berlin gab ihnen Feste und Schmausereien, um gegen ihre Einfälle gesichert zu sein. Der Bauer war weder seines Lebens noch seines Eigentums sicher. Viele Ritter scheuten sich auch nicht, an der Land- straße dem Kaufmanne aufzulauern und ihm seine Ware zu rauben. 30. Die Lohcnzoltern in der Mark. 1. Friedrich I. (1415—1440). Endlich kam dem zerrütteten Lande ein Helfer; das war der Burggraf Friedrich Vi. von Nürnberg, aus dem Hause der Hohenzollern. Dieser hatte dem Kaiser Sigismund zu der Kaiserkrone verhelfen und ihm stets treu zur Seite gestanden. Dafür ernannte ihn derselbe jetzt zum Statthalter der Mark. Brandenburg und viele andere Städte nahmen den Burggrafen willig auf; jedoch die Ritter des Havellandes, an ihrer Spitze Dietrich und Hans von Quitzow, verwei- gerten „dem Nürnberger Tand" den Eid der Treue und spotteten: „Wenn es auch ein ganzes Jahr Burggrafen regnet, so wollen wir sie doch nicht aufkommen lassen." Friedrich aber zog mit einer Kanone, ihrer Schwere wegen „faule Grete" genannt, vor ihre festen Schlösser und eroberte eine Burg nach der andern. Dietrich von Quitzow entfloh, Hans wurde gefangen genommen, die anderen Ritter aber baten demütig um Gnade. — 1415 verlieh der Kaiser dem Burggrafen aus Dankbarkeit für die ihm geleisteten Dienste die Mark Brandenburg mit der Kurfürstenwürde als erbliches Eigentum. Friedrich Vi. nannte sich von jetzt ab Friedrich I. 1417 fand auf dem Konzil zu Konstanz die feierliche Belehnung statt. So ist Friedrich der Stammvater der noch jetzt in Preußen herrschenden Hohenzollern geworden. 2. Friedrich Ii. (1440—1470), genannt „Eisenzahn", der Sohn Friedrichs I., war ein Fürst von echter Frömmigkeit. Die ihm widerstrebenden Schwesterstädte Berlin und Köln an der Spree verstand er mit starker Hand zum Gehorsam zu zwingen. Dieselben hatten ihm mehrmals ihre Thore verschlossen. Als dann aber ein Streit zwischen dem Magistrate und der Bürgerschaft ausbrach, rief der Magistrat die Hilfe des Landesherrn herbei. Friedrich kam mit 6000 Reitern und zog ungehindert in die Stadt ein. Fortan behielt er die Schlüssel aller Thore in Gewahrsam. Um aber die Städte auch fernerhin in Gehorsam halten zu können, legte er an der Spree eine fürstliche Burg an, die er 1451 bezog und die noch heute einen Teil des großen königlichen Schlosses in Berlin ausmacht. 3. Albrecht Achilles (1470—1486). Da Friedrich Ii. seinen einzigen Sohn durch den Tod verlor, so kam nach ihm sein Bruder Albrecht auf den Thron. Wegen seiner Tapferkeit wurde er der deutsche Achilles genannt. Er ist besonders dadurch wichtig, daß er das „Hohenzollersche Hausgesetz" herausgab. Diesem Gesetze gemäß sollte die Mark Brandenburg nie geteilt werden, sondern immer ungeteilt dem ältesten Sohne oder sonstigen Erben zufallen. Durch dieses Gesetz wurde die Zer- stückelung des Landes verhütet und das Wachstum desselben begünstigt. 4. Joachim I. (1499—1535) war bei seinem Regierungsantritte erst 15 Jahre alt. Die Raubritter fingen deshalb ihr altes Rüuberhandwerk bald wieder an; denn sie meinten, vor dem jungen Kurfürsten sicher zu sein. Aber sie irrten sich; er ließ die Räuber fangen und hinrichten. Da schrieb ihm einer der Ritter an die Thür:

4. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 60

1895 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
60 3. Tod. Friedrichs Bedeutung. Am 17. August 1786 starb Friedrich. Unter ihm hatte Preußen bedeutend an Macht und Land gewonnen. Durch die glorreichen schlesischen Kriege war die schöne Provinz Schlesien und durch die Teilung Polens auch Westpreußen erworben worden. Er hat sein Land zu einer Großmacht erhoben, wofür ihm von seinem dankbaren Volke der Beiname „der Große" beigelegt wurde. 35. Friedrich Wilhelm Ii. 1786-1797. 1- Ells Landeßvater. Friedrich d. Gr. hatte keine Kinder; sein Brudersohn be- stieg daher nach ihm den Thron. Derselbe war gütig und wohlwollend gegen jeder- mann. Das zeigte sich besonders den Soldaten gegenüber. Seit dem alten Dessauer war der Stock in der Armee zur Herrschaft gelangt. Die Soldaten wurden selbst bei leichten Vergehen gescholten, gestoßen, geohrfeigt, mit dem Stocke geprügelt und nicht selten mit der blanken Klinge gefuchtelt. Auch das Spießrutenlaufen war an der Tagesordnung. Das wollte der König nicht mehr dulden. Es erschien eine Verord- nung, welche diese barbarische Behandlung der Soldaten streng verbot. Darin hieß es: „Der König hat keine Schlingel, Kanaillen, Hunde, Kroppzeug in seinen Diensten, sondern rechtschaffene Soldaten, von denen viele ebenso gut sind als wir". — Fried- rich Wilhelm ließ das berühmte Brandenburger Thor erbauen und gab das allge- meine Landrecht heraus, das noch heute Gültigkeit hat. (S. 58.) Zu seiner Zeit wurde die erste Steinstraße in Preußen zwischen Potsdam und Berlin angelegt. 2. Zweite und dritte Teilung Polens. Das ohnmächtige Polen war nach und nach ganz in Rußlands Hände gefallen, und 1793 wurde zwischen Rußland und Preußen eine abermalige Teilung (vergl. S. 57) verabredet. Preußen erhielt die heutige Provinz Posen, die damals unter dem Namen „Südpreußen" dem Staate einverleibt wurde. Als dann (1795) die dritte und letzte Teilung Polens stattfand, bekam Preußen das Land auf dem linken Weichselufer mit der Hauptstadt Warschau (das 1815 jedoch an Rußland fiel). Polen hatte nun aufgehört, ein selbständiges Reich zu sein. X. Frankreich und Preußen im Kampfe. 38. Die französische Ncvotution. Napoleon Bonaparte. 1. Ursache der Revolution. Im Jahre 1789 brach in Frankreich eine schreckliche Revolution aus. Durch Verschwendung und endlose Kriege hatten nämlich Ludwig Xiv. und Ludwig Xv. das Land mit einer unerträglichen Schuldenlast beladen. Dazu kam noch, daß die vielen Millionen, welche der Staat alljährlich nötig hatte, ganz allein von den Bürgern und Bauern aufgebracht werden mußten; denn der Adel und die Geistlichkeit, die gerade den größten Teil des Grund und Bodens inne hatten, waren von jeder Abgabe befreit. Aber damit noch nicht genug. Der Bauer hatte auch noch für den Adel die schwersten Frondienste zu leisten; für Brücken und Wege mußte er ihm aller Orten Zoll zahlen, das Getreide durfte er nur in seiner Mühle mahlen, das Brot nur in seinem Ofen backen. Die Landleute lebten daher im größten Elend. Tausende nährten sich von Raub und Diebstahl; über 1 Million trieb sich bettelnd im Lande umher. Dazu nahmen Roheit und Unsitttichkeit immer mehr zu, und der Glaube an Gott erschien den meisten wie ein albernes Märchen. 2. Ausbruch. Unter Ludwig Xvi. kam die Revolution zum Ausbruch. Er mußte büßen, was seine Vorfahren gesündigt hatten. Alle Not und alles Elend sollte er verschuldet haben. In Paris war die Aufregung fürchterlich. Bewaffnete Pöbel- haufen durchzogen Paris. Die Soldaten des Königs weigerten sich, auf die Auf-

5. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 61

1895 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
61 rrihrer zu schießen, und schlossen mit ihnen Freundschaft. Jetzt brach der Aufruhr offen hervor. Die Sturmglocken wurden geläutet, und jeder griff zu den Waffen. Der König versuchte, in einem Postwagen zu entfliehen, wurde aber auf einer Halte- stelle vom Postmeister erkannt und von der Bürgergarde nach Paris zurückgebracht. Hier setzte man ihn ab und erklärte Frankreich für eine Republik. Der König Friedrich Wilhelm Ii. von Preußen wollte dem König Ludwig Xvi. bei- Itehen und vereinigte sich zu diesem Zwecke mit dem Kaiser. Unler dem Oberbefehl des Herzogs von Braunschweig rückten die Heere der Verbündeten über den Rhein (1792), aber sie vermochten gegen die wutentbrannten Franzosen nichts auszurichten und mußten sich wieder an den Rhein zurückziehen. In Frankreich aber wurde der Aufruhr immer größer. Die christliche Religion wurde abgeschafft und ein lasterhaftes Weib als Göttin der Vernunft verehrt. 1793 fiel des Königs Haupt durch Henkers Hand, und 9 Monate später wurde auch seine Gemahlin, Marie Antoinette, hingerichtet. 3. Schreckenszeit. Der Ruf: „Freiheit und Gleichheit!" erscholl jetzt auf den Straßen, in den Versammlungen. Aber gerade die Männer, welche dieses Wort fortwährend im Munde hatten, waren die scheußlichsten Tyrannen: Marat, Danton, Robespierre u. a. Wer nur ein Wort des Mißfallens über ihr Schreckensregiment äußerte, war reif für das Fallbeil (Guillotine). Zeugen hörte man gar nicht an. Fast jeden Tag wurden 30 bis 40 Personen — einigemal sogar Kinder — hinge- richtet. An einem Tage wurde u. a. auch ein Dienstmädchen zum Schaffot geführt, weil sie gesagt hatte, zur Zeit des Königs sei es doch besser gewesen, ein andermal ein Vater, weil sein Sohn ausgewandert war. Niemand war seines Lebens sicher. Die Scharfrichter waren kaum imstande, die Menge der Verurteilten abzuschlachten. Endlich aber wurden auch die Rädelsführer vom Gericht Gottes ereilt. Marat wurde im Bade erdolcht. Danton und Robespierre dagegen endeten unter der Guillotine. Irret euch nicht, Gott läßt sich nicht spotten! 4. Beginn des neuen Zeitalters. Durch die Revolution — so schrecklich sie auch war — wurden doch viele Mißstände in Frankreich beseitigt. Vor allem wurden die Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit abgeschafft und die Leibeigenschaft der Bauern aufgehoben Letztere hatten ihrem Herrn nun keine Frohndienste mehr zu leisten, der Kirche nicht inehr den Zehnten zu entrichten. In den Städten wurde der Zunft- und Jnnungszwang aufgehoben und jedem Bürger volle Gewerbe- freiheit gestattet. Die Steuern wurden nach Besitz und Vermögen verteilt und die höchsten Militärstellen jedem Bürger zugänglich gemacht. — Aber das viele unschuldig vergossene Blut sollte nicht ungerächt bleiben. Bald trat an die Spitze der Republik ein Mann, in dessen Hand Gott seine eiserne Zuchtrute legte. Das war Napoleon. 5. Napoleon Bonaparte war der Sohn eines Advokaten auf der Insel Korsika. Er wurde Offizier und stellte sich beim Ausbruch der Revolution auf dieseite der Republi- kaner. Es dauerte nicht lange, so brachte er es zum General und erhielt den Ober- befehl über die ganze Armee, welche damals in Italien gegen die Östreicher kämpfte. In kurzer Zeit hatte er diese chesiegt und sich auch fast ganz Italien unterworfen. Ein Jahr darauf ging er nach Ägypten, besiegte 23 afrikanische Fürsten bei Kairo und wurde so auch Herr dieses Landes. Nach Frankreich zurückgekehrt, wurde er hier mit großem Jubel aufgenommen. Bald aber vertrieb er die dortige Regierung und machte sich zum ersten Konsul des Sandes. Stets folgte der Sieg seinen Fahnen; seine Soldaten verehrten ihn abgöttisch. Das machte ihn so kühn, daß er sich 1804 zum Kaiser krönen ließ.

6. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 26

1895 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
26 auf faulem Heu und Stroh und in bitterer Kälte oft fo lange, bis ihnen die Beine abfaulten. Zuweilen ließ man ihnen auch eine Hand abhauen. Alles das ging den Rittern ungestraft hin. Die Ufer des Rheins u. a. Flüsse hatten sie dicht mit Burgen besetzt, und jedes vorüberfahreude Schiff mußte ihnen einen Zoll zahlen, wenn es nicht ausgeplündert werden wollte. Auch der Landmann hatte viel von ihnen zu er- dulden. Sic entführten ihm nicht selten sein Vieh von der Weide oder aus dem Stalle, mühten ihm in der Nacht das Getreide ab, nahmen ihm fein Hausgerät und steckten dann, um fein Elend voll zu machen, noch seine Hütte in Brand. Das nannten sie „auspochcn". Händeringend sah der Bauer ihrem wüsten Treiben zu; denn Recht wußte er nirgends zu finden. 17. Nudols von Haösöurg. 1273—1291. 1. Faustrecht. Von 1254—1273 hatte das deutsche Reich keinen Kaiser. Da gab's weder Gesetz noch Recht im Lande; der Starke fiel über den Schwachen her und nahm ihm Hab und Gut, ja, wohl gar das Leben. Es war niemand da, den Übelthäter zu strafen und den Schwachen zu beschützen; ein jeder war ans sich selbst angewiesen. Das war die schlimme Zeit des „Faustrechts." Besonders übel hausten damals die Raubritter. (Vergl. S. 25.) 2. Rudolfs Wahl. Um den traurigen Zuständen des Reichs ein Ende zu machen, beschlossen die Kurfürsten*) mit Ausnahme Ottokars von Böhmen, den Grafen Rudolf von Habsburg (im Aargau in der Schweiz) zum deutschen Kaiser zu wählen. Er war nicht reich an Land und Leuten, aber seine Tapferkeit und Frömmigkeit waren allgemein bekannt und lenkten die Wahl auf ihn. Seine Krönung wurde zu Aachen mit großem Jubel gefeiert. „Denn geendet nach langem, verderblichem Streit, war die kaiserlosc, die schreckliche Zeit, und ein Richter war wieder auf Erden. Nicht blind mehr waltet der eiserne Speer, nicht fürchtet der Schwache, der Friedliche mehr, des Mächtigen Beute zu werden." Als Rudolf nach der Krönung die Fürsten belehnen wollte, war das Zepter nicht sogleich zur Hand. Schnell ergriff er das Kruzifix und sprach: „Dies Zeichen, welches die Welt erlöst ist, mag uns wohl als Zepter dienen!" Daun berührte e< damit die Fürsten. Um auch die Zustimmung des Papstes zu erlangen, mußte Rudolf auf alle kaiserlichen Hoheitsrechte und Besitzungen in Italien verzichten. Dieser Verzicht wurde ihm jedoch nicht schwer, da er längst eingesehen, daß die italienischen Besitzungen dem deutschen Reiche nur Unheil gebracht hatten. Italien erschien ihm wie die Höhle des Löwen, von welcher der Fuchs sagt: „Ich sehe wohl Uo Kußstapfer. derer, die glücklich hineinkamen, aber nicht derer, die glücklich heraus- Ifhtteit. 3. Rudolf und der Priester. Als Graf ritt Rudolf einmal mit seinem Knappen auf die Jagd. Da hörte er, wie man erzählt, plötzlich mitten im Walde ein Glöcklein. Als er darauf losritt, sah er einen Priester, der eben mit bloßen Füßen den ange- schwollenen Bach durchwaten wollte, da die Brücke, welche über den Bach führte, von den reißenden Fluten hiuweggerissen worden war. Auf seine Frage erfuhr der Gras, daß der Priester auf dem Wege zu einem Sterbenden sei, ihm das heilige Abendmahl zu reichen. Schnell sprang Rudolf vom Pferde und übergab es dem Priester, welcher nun auf demselben zu dem Kranken ritt. Er selbst aber bestieg das Tier seines Knap- *) Die drei Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln und die vier weltlichen Fürsten: König von Böhmen, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Sachsen, Markgraf von Brandenburg.

7. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 30

1895 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
30 Herberge, halten gemeinschaftliche Feste, einen gemeinschaftlichen Trinkbecher und eine gemeinschaftliche — Totenbahre. Auch bildeten sie einen besondern Teil des Bürgerheeres und kämpften ans den Stadtmauern gegen feindliche Überfälle unter Anführung ihrer Zunftmeister. Der Innung gehörten Meister, Geselle und Lehrling an. Nach beendeter Lehrzeit erhielt der Lehrling von der Innung einen „Lehrbrief". Der Geselle konnte ohne Einwilligung der Innung nicht Meister werden, auch war es einem fremden Meister, bevor er Mitglied der Innung geworden war, nicht ge- stattet, sein Handwerk in der Stadt zu treiben. Um das Handwerk vor Überfüllung zu schützen, hatten die Zünfte festgesetzt, daß jeder Meister nur einen, ein junger Meister gar keinen Lehrling halten durfte. 4. Die Hansa. Zur Zeit des Faustrechts lauerten die Raubritter nicht selten den vorüberziehenden Kaufleuten an der Heerstraße auf oder plünderten ihre Schiffe, die den Rhein und die Elbe befuhren. Da vereinigten sich Lübeck und Hamburg (1241) und beschlossen, sich gegen diese Räuber zu schützen. Sie schufen sich ein eignes Heer und rüsteten Kriegsschiffe aus, welche die Kauffahrer auf der Elbe in Schutz nahmen. Diesen Bund nannte man die Hansa. Bald traten nun auch noch andre Städte diesem Bündnisse bei, wie Braunschweig, Stralsund, Stettin, Köln, Frank- furt a. O., Königsberg, Magdeburg u. s. w., im ganzen 60 Städte, und es dauerte nicht lange, so zitterte alles vor der Macht der Hansa. 300 Jahre lang war die Hansa in voller Blüte. Im 15. Jahrhundert aber zerfiel sie allmählich, weil die Fürsten selbst mehr für Ordnung und Sicherheit sorgten. 20. Lehnsweseir. Recht und Gesetz. 1. Lehnswesen. Aus dem Frankenlande hatte sich das Lehnswesen (S. 6) nach und nach über ganz Deutschland ausgebreitet. Der Kaiser war gewöhnlich der Lehns- herr der Fürsten (S. 16), Erzbischöfe und andrer Großen, und diese teilten wieder kleinere Lehen aus, z. B. Städte, Burgen, Wälder, Fischereien, Brauereien, Mühlen, Ackerhöfe re. Selbst das Amt eines Schultheißen, Grafen rc. war vielfach ein Lehen. Besonders häufig wurden die Klöster an weltliche Große als Lehen abgegeben. Dafür mußten diese dann gewisse Gegendienste thun, z. B. den Abt zu Pferde begleiten, den Klosterwagen gegen Räuber schützen rc. Aus den Lehnsleuten ist ein großer Teil des Adels hervorgegangen. 2. Strafen. An die Stelle des früher gezahlten „Wergeldes" trat nach und nach eine Bestrafung an Gut und Ehre, Leib und Leben. Die Strafen waren im allge- meinen sehr hart. So heißt es z. B. im Salzburger Stadtrecht: „Wer ein Falsch- münzer ist, der wird verbrannt oder versotten. Wer meineidig ist, dem soll die Zunge hinten zum Nacken herausgerissen werden." Ungetreue Frauen wurden lebendig be- graben, Mordbrenner, Kirchenräuber, Grabschänder u. a. lebendig verbrannt. Landes- verräter wurden gevierteilt, indem an jeden Arm und Fuß ein Pferd gespannt und so der Leib auseinander gerissen wurde. Sehr beliebt war auch das Verstümmeln. So wurden die Nasen und Ohren abgeschnitten, die Hand oder der Fuß abgehauen, die Augen geblendet rc. Daneben waren noch allerlei Ehrenstrafen in Gebrauch. So mußten z. B. Obstdiebe, Verleumder u. a. mit dem Halseisen am Pranger stehen. Betrüger, falsche Spieler, Bäcker, die zu kleines Brot gebacken hatten, u. a. wurden mit der sogenannten Prelle (einem gitterartigen Kasten) im Wasser untergetaucht und dann wieder emporgeschnellt. 3. Femgerichte. Aus den alten Volksgerichten der Franken entstanden nach und nach die Femgerichte. Dieselben verbreiteten sich in den schütz- und rechtslosen Zeiten des Mittelalters durch ganz Deutschland. Sie gewährten jedem Freien den sichersten Schutz und waren der Schrecken der Übelthäter. Ihre obersten Richter hießen Frei- grasen, die übrigen Mitglieder Freischöffen oder auch „Wissende", weil sie um die Geheimnisse der Feme wußten. Die Stätte, wo das Gericht abgehalten wurde.

8. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 43

1895 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
43 Der Kurfürst von Brandenburg wurde durch die Bistümer Kammin, Halberstadt und Minden und das Erzstift Magdeburg entschädigt. — Durch diesen langen Krieg war Deutschland in manchen Gegenden fast zur Einöde geworden. Tausende von Städten und Dörfern lagen in Schutt und Asche, und ihre Bewohner irrten heimat- los umher. Die Felder lagen unbebaut da; denn es fehlte an Saatkorn und noch mehr an Zugvieh. Zwei Drittel der Bewohner waren^durch das Schwert oder durch Hunger und Pest dahingerafft worden. Roheit und Sittenlosigkeit hatten überhand genommen. In den Wäldern hausten Räuber und fielen über die Reisenden her oder brachen in die Dörfer ein. Not und Elend herrschte überall. Es dauerte an zweihundert Jahre, ehe Deutschland sich vollständig wieder erholte. 12. Der Verfall des deutschen Reiches. Durch den westfälischen Frieden wurde die Einheit des deutschen Reiches fast vernichtet. Die kaiserliche Macht sank zum Schatten herab, während die Macht der Einzelstaaten bedeutend verstärkt wurde. Ohne die Zustimmung des Reichstages (mit 240 Stimmen) konnte der Kaiser weder über Krieg und Frieden beschließen noch Gesetze erlassen oder ein Heer ausrüsten. Die etwa 360 weltlichen und geistlichen Fürsten und unmittelbaren Reichsstädte dagegen, ans denen sich Deutschland zusammensetzte, waren jetzt selbständige Herren geworden; sie konnten Krieg führen und Frieden und Bündnisse schließen, ganz wie es ihnen beliebte. So war Deutschland in zahllose einzelne Länder zerfallen, die nur noch lose durch den Kaiser zusammengehalten wurden. Das Gefühl der Zu- sammengehörigkeit schwand immer mehr, und im Auslande sah man nur mit Hohn und Spott auf das ohnmächtige, zerrissene deutsche Reich. Diese Ohnmacht Deutsch- lands machte sich besonders Frankreich zu Nutzen, indem es seine Grenzen auf Kosten Deutschlands zu erweitern und die Geschicke desselben nach seinem Willen zu leiten suchte. Die Kaiser, nur darauf bedacht, ihre östreichischen Besitzungen zu vergrößern, schützten das Reich nur, wenn sie sich selbst Vorteil davon versprachen. In dieser Nacht leuchtete nur ein Hoffnungsstern: das Geschlecht der Hohenzollern, das in Brandenburg mächtig emporstrebte. Ix. Gründung -rs lirandrnbnrg-prcußischen Staatrs. 29. Die Mark Brandenburg. 1 Gründung der Mark. (S. 15.) 2. Albrecht der Bär. 1134 schenkte der Kaiser Lothar dem Grafen Albrecht aus dem Hause der Anhaltiner die Nordmark. Zu seiner Zeit ließ sich der Wendensürst (Pribislaw) taufen. Da er kinderlos war, setzte er später Albrecht zum Erben seines Landes ein. Von jetzt ab nannte sich Albrecht „Markgraf von Brandenburg". Um aber die heidnischen Wenden für das Christentum zu gewinnen, mußte Albrecht mehr- mals mit dem Schwerte in der Hand gegen sie vorrücken. Ganz besonders war es Jazzo, der Neffe Pribislaws, der die Wenderffgegen Albrecht aufreizte. Endlich aber wurde Jazzo an der Havel bei Potsdam besiegt, und nun war Albrecht Herr des Landes bis zur Oder hin. Die Götzen der Heiden wurden vernichtet, ihre Tempel aber in christliche Kirchen umgewandelt. Um das Land urbar zu machen, zog Albrecht aus Holland und vom Rheine Ansiedler herbei, welche Dörfer anlegten, Sümpfe austrockneten und deutsche Sitten und christlichen Sinn im Lande ausbreiteten. 3. Die Raubritter in der Mark. Nach Albrechts Tode kam Brandenburg im Laufe der Zeit noch an viele Herren. 1356 wurde es durch die „goldene Bulle" (so benannt nach der goldenen Kapsel, die das Siegel des Schriftstückes umschloß) zu einem Kurfürstentume erhoben. Ums Jahr 1400 fiel es an den Kaiser Sigismund. Da dieser oft in Geldnot war, so verpfändete er die Mark an seinen Vetter Jobst in

9. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 32

1889 - Braunschweig [u.a.] : Wollermann
— 82 — 6. Are Kcrnscr. Zur Zeit des Faustrechts lauerten die Raubritter nicht selten den vorüberziehenden Kaufleuten an der Heerstraße auf oder plünderten ihre Schiffe, die den Rhein und die Elbe befuhren. Da vereinigten sich Lübeck und Hamburg (1241) und beschlossen, sich gegen diese Räuber zu schützen. Sie schufen sich ein eignes Heer und rüsteten Kriegsschiffe aus, welche die Kauffahrer auf der Elbe in Schutz nahmen. Diesen Bund nannte man die Hansa. Bald traten nun auch noch andre Städte diesem Bündnisse bei, wie Braunschweig, Stralsund, Stettin, Köln, Frankfurt a. O., Königs- berg, Magdeburg u. s. w., im ganzen 60 Städte, und es dauerte nicht lange, so zittert« alles vor der Macht der Hansa. Sie hatte eine Flotte von 200 Schiffen, ein furchtbares Landheer und führte Krieg mit Fürsten und Königen. So erklärte einmal der Bürger- meister von Danzig dem Könige von Dänemark den Krieg. Jn L'weck war der Bundes- tag. Hatte eine Stadt ihre Pflicht nicht erfüllt, so,wurde sie „gehanset", d. h. aus dem Bunde gestoßen. 300 Jahre lang war die Hansa in voller Blüte. Im 15. Jahrhundert aber zerfiel sie allmählich, weil die Fürsten selbst mehr für Ordnung und Sicherheit sorgten. 24. Aemge^ichte. Derr schwurrze Goö. Frondienste. 1. Iemgerichte. In den schütz- und rechtslosen Zeiten des Faustrechts verbreiteten sich die aus den alten Volksgerichten der Franken gebildeten Femgerichte durch ganz Deutschland. Sie gewährten jedem Freienden sichersten Schutz und waren der Schrecken aller Übelthäter. Ihre obersten Richter hießen Freigrafeu, die übrigen Mitglieder Frei- schöffen oder auch „Wissende", weil sie um die Geheimnisse der Feme wußten. Das Ge- richtwurde auf der „Malstütte" abgehalten. Dort bestieg der Freigraf den „Fceistuhl". Vor ihm aus einem Tische lagen Schwert und Strick, die Zeichen des Rechts über Leben und Tod. Der oberste Freistuhl war in Dortmund unter der Femlinde, die noch heute als Zeuge jener Gerichtsstätte dasteht. War jemand bei dem Femgerichte verklagt, dann ward er durch den Ladebrief mit 7 Siegeln vorgeladen. War er ein Ritter, der auf seiner Raubburg verschlossen wohnte, so hefteten die Fronboten die Ladung des Nachts an das Thor, schnitten aus demselben 3 Späne als Wahrzeichen und schlugen dreimal laut gegen die Thorflügel. Erschien der Angeklagte, so führte man ihn mit verbundenen Augen in den Kreis der Richter und las ihm die Anklage vor. Bekannte er sich schul- dig, oder wurde er überführt, dann sprachen die Schöffen das Urteil; war es die Todes- strafe, so wurde er sofort, meistens von dem jüngsten Schöffen, an den nächsten Baum gehängt. Gelindere Strafen waren Landesverweisung und Geldbuße. Erschien der An- geklagte nicht, so galt er als schuldig und ward „verfemt". Dann wurde der Name des Verurteilten in das Blutbuch geschrieben und der also Verfemte von allen Wissenden verfolgt. Keiner von ihnen durste das Urteil verraten, aber jeder hatte die Pflicht, es zu vollstrecken, doch mußten sie dabei zu dreien sein. Wo sie des Verfemten habhaft werden konnten, zu Hause oder aus der Straße, da stießen sie ihn nieder oder hängten ihn. Zum Zeichen, daß der Getötete durch die heilige Feme gefallen, ließ man ihm alles, was er hatte, und steckte ein Messer neben ihm in die Erde. Das letzte Femgericht wurde im Jahre 1568 in Celle abgehalten. L. Der schwarze Hod. Etwa um die Mitte des 14. Jahrhunderts (von 1348—50) wurde ganz Europa von einer furchtbaren Pest heimgesucht, die man in Deutschland mit dem Namen „schwarzer Tod" belegte. Die von der Krankheit Befallenen wurden am ganzen Körper mit Geschwüren — Pestbeulen — bedeckt, spieen Blut aus und starben meistens schon nach 3 Tagen. Große Städte verloren oft mehr als die Hälfte ihrer Bewohner (Straßburg 16000), und viele Dörfer starben ganz und gar aus. Das Volk glaubte nicht anders, als daß die Juden durch Vergiftung der Brunnen das Unglück herbeigeführt hät- ten. Infolgedessen wurden dieselben in den nieistcn Städten verfolgt, zu Haufen getrieben und in ihren Häusern verbrannt. Andere wiederum sahen die Pest als ein Strafgericht Gottes an, das man durch „Gcißlersahrten" abzuwenden suchte. Scharen von 100—300 Büßern zogen paarweise mit Kreuzen, Fahnen und Kerzen von einer Stadt zur andern.

10. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 61

1897 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
61 zu schießen, und schlossen mit ihnen Freundschaft. Jetzt brach der Aufruhr offen hervor. Die Sturmglocken wurden geläutet, und jeder griff zu den Waffen. Der König ver- suchte, in einem Postwagen zu entfliehen, wurde aber auf einer Haltestelle vom Post- meister erkannt und von der Bürgergarde nach Paris zurückgebracht. Hier setzte mau ihn ab und erklärte Frankreich für eine Republik. Der König Friedrich Wilhelm Ii. von Preußen wollte dem König Ludwig Xvi. bei- stehen und vereinigte sich zu diesem Zwecke mit dem Kaiser. Unter dem Oberbefehl des Herzogs von Braunschweig rückten die Heere der Verbündeten über den Rhein (1792), aber sie vermochten gegen die wutentbrannten Franzosen nichts auszurichten und mußten sich wieder an den Rhein zurückziehen. In Frankreich aber wurde der Aufruhr immer größer. Die christliche Religion wurde abgeschafft und eine Sängerin als Göttin der Vernunft verehrt. 1793 fiel des Königs Haupt durch Henkers Hand, und neun Monate später wurde auch seine Gemahlin, Marie Antoinette, hingerichtet. 3. Schreckenszeit. Der Ruf: „Freiheit und Gleichheit!" erscholl jetzt auf den Straßen, in den Versammlungen. Aber gerade die Männer, die dieses Wort fort- während im Munde hatten, waren die scheußlichsten Tyrannen: Marat, Danton, Robespierre u. a. Wer nur ein Wort des Mißfallens über ihr Schreckensregiment äußerte, war reif für das Fallbeil (Guillotine). Zeugen hörte man gar nicht an. Fast jeden Tag wurden 30—40 Personen — einigemal sogar Kinder — hingerichtet. An einem Tage wurde u. a. auch ein Dienstmädchen zum Schaffot geführt, weil sie gesagt hatte, zur Zeit des Königs sei es doch besser gewesen, ein andermal ein Vater, weil sein Sohn ausgewandert war. Niemand war seines Lebens sicher. Die Scharf- richter waren kaum imstande, die Menge der Verurteilten abzuschlachten. Endlich aber wurden auch die Rädelsführer vom Gericht Gottes ereilt. Marat wurde im Bade erdolcht. Danton und Robespierre dagegen endeten unter der Guillotine. Irret euch nicht, Gott läßt sich nicht spotten! 4. Beginn des neuen Zeitalters. Durch die Revolution — so schrecklich sie auch war — wurden doch viele Mißstände in Frankreich beseitigt. Vor allem wurden die Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit abgeschafft und die Leibeigenschaft der Bauern aufgehoben. Diese hatten ihrem Herrn nun keine Frondienste mehr zu leisten, der Kirche nicht mehr den Zehnten zu entrichten. In den Städten wurde der Zunft- und Jnnungszwang aufgehoben und jedem Bürger volle Gewerbefreiheit gestattet. Die Steuern wurden nach Besitz und Vermögen verteilt und die höchsten Militärstellen jedem Bürger zugänglich gemacht. — Aber das viele unschuldig vergossene Blut sollte nicht ungerächt bleiben. Bald trat an die Spitze der Republik ein Mann, in dessen Hand Gott seine eiserne Zuchtrute legte. Das war Napoleon. 5. Napoleon Bonaparte war der Sohn eines Advokaten auf der Insel Korsika. Er wurde Offizier und stellte sich beim Ausbruch der Revolution auf die Seite der Republikaner. Es dauerte nicht lange, so brachte er es zum General und erhielt den Oberfehl über die ganze Armee, die damals in Italien gegen die Östreicher kämpfte. In kurzer Zeit hatte er diese besiegt und sich auch fast ganz Italien unterworfen. Ein Jahr darauf ging er nach Ägypten, besiegte 23 afrikanische Fürsten bei Kairo und wurde so auch Herr dieses Landes. Nach Frankreich zurückgekehrt, wurde er hier mit großem Jubel aufgenommen. Bald aber vertrieb er die dortige Regierung und machte sich zum ersten Konsul des Landes. Stets folgte der Sieg seinen Fahnen; seine Soldaten verehrten ihn abgöttisch. Das machte ihn so kühn, daß er sich 1804 zum Kaiser krönen ließ.
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