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1. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 2

1894 - Berlin : Hertz
X — 2 — des Gerovit in Havelberg, des Jutrebog zu Jüterbog, des Radegast zu Rethra im Lande der Obvriten, vor allen des Swantewit zu Arkona auf Rügen (s. S. 6.) Überall eine einflußreiche Priesterschaft?) Grenz- und Religionskriege an der Elbe zwischen Deutschen und Slaven seit den Zeiten Karls des Großen. 768—814. Nachdem Karl der Große die heidnischen Sachsen (westlich und östlich von derweser)demfränkischenreich unterworfen und zum Christentum bekehrt hat, nimmt er den Kampf mit den heidnischen Wenden an der Elbe auf. (Übergang über dieselbe im I. 789 und Kampf mit den Wilzen. Militärgrenze eingerichtet: Limes Saxonicus und Sorbicus. Markgrafen.) Beim Zerfall des karolingischen Reiches leiden auch die Verhältnisse hier im Osten, und erst die deutschen Könige Heinrich I. und Otto I. treten wieder thatkräftiger (als Sachsenherzöge)2) den Wenden und Sorben gegenüber für die deutsche und christliche Sache ein. 919—936. Heinrich I., der Städteerbauer, waltet der Grenzen gegen _ die Einfälle der Sorben und der verheerenden Reiterscharen der Ungarn durch Anlegung von Burgen sowie Befestigung der Städte mit Mauern und verbindet damit als eine „stehende" Landesverteidigung den Heerbann, der aus den auf den Burgen angesiedelten Rittern mit ihren 1) Erinnert noch heute der wendische Typus der meisten Ortsnamen an die Zeit der Slavenherrschaft, so weist der in verschiedenen Gruppen des flachen Landes hervortretende, deutsche Charakter der Gebräuche und Sagen in seiner besonderen Eigenartigkeit eben noch auf alte zurückgebliebene deutsche Volksüberrcfte hin, welche während der Slavenherrschaft in aller Zurückgezogenheit sich erhalten und ihr Volkstum bewahrt haben, wie umgekehrt die Lausitz inmitten deutscher Lande bis jetzt ihre wendische Art. Selbst die Namen heidnisch-deutscher Götter leben noch, wenngleich unverstanden, in der Tradition fort, indem sie sich u. a. an die angebliche „wilde Jagd" oder die sog. „Zwölften", das heidnische Fest der Wintersonnenwende (zur Weihnachtszeit), anschließen, z. B. der Wöbe in Mecklenburg sowie in der Priegnitz und in der Altmark, die Frick in der Uckermark, Frau Harke im westlichen Teil der Mittelmark, s. Vorrebe. 2) Das alte Herzogtum Sachsen erstreckte sich von der Unstrut nörblich bis zur Rotbsee, westlich fast bis zum Rhein, östlich bis zur Elbe, umfaßte also Westfalen, Hannover, Holstein, bte Provinz Sachsen (nörblich der Unstrut und westlich von Saale und Mulbe) so wie die von biesen Lanben eingeschlossenen kleineren Gebiete.

2. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 7

1894 - Berlin : Hertz
Wachstum und Blüte der Mark. Johann I. und Otto Iii., Albrechts Ii. Söhne, 1220-67. nächst Albrecht dem Bären die bedeutendsten Fürsten unter den Anhaltinern. Zuerst unter Vormundschaft ihrer Mutter Mathilde. Mündig geworden, regieren sie brüderlich. Durch Vertrag mit einem dominus Barnem (wahrscheinlich Herzog Barnim I. von Pommern) erwerben sie die Spreelande, den Barnim und Teltow (Berlin und Cöln erhalten Stadtrecht). Tapfer und kriegslustig bestehen sie glückliche Kämpfe mit dem Markgrafen von Meißen, dem Erzbischof von Magdeburg und dem Bischof von Halberstadt um den Besitz von Mittenwalde und Cöpenick, und gewinnen von Pommern das Land um Prenzlau, d. H. die Uckermark/) von Schlesien das Land (und Bistum) Lebus,2) von Polen die Neumark?) Die Anlegung von Städten, Klöstern u. s. w. in den neuen Landesteilen schreitet fort. Gegen die heidnischen Preußen wird das Kreuz gepredigt; 1232. viele vom märkischen Adel und selbst Otto Iii. ziehen gegen dieselben zu Feldes. (Deutschritter das. seit 1228.) Johanns und Ottos Söhne (und Enkel), — die 126/-1308. sogenannte stendalsche (kurfürstliche) und salzwedelsche Linie, — regieren einig;5) der bedeutendste unter ihnen ist der ritterliche Dtto Iv. „mit dem Pfeile," auch der Minnesänger genannt, der auch Kurfürst und Erzkämmerer war. Otto Iv. befehdet das Erzbistum Magdeburg, 1278-weil fein Bruder Erich nicht zum Erzbischof gewählt war. Im Gefecht bei Frohfe fallen viele vom märkischen Adel, und Otto selbst wird von den Magbeburgetn unter ihrem Erzbischof Günther von Schwalenberg gefangen und in einem !) Gründung des Klosters Chorin. (Noch sehenswerte Ruinen daselbst.) 2) Lebus, Frankfurt a/D., Fürstenwalde, Buckow (märkische Schweiz). 3) D. H. das Land Sternberg und das Land nördlich von der Warthe, wo dann neben vielen Burgen zum Schutz des Landes die Städte Königsberg, Bärwalde. Küstrin, Landsberg und Soldin entstanden. 4) Dtto Iii. war 1255 bei dem Heereszuge, den König Dttokar von Böhmen gegen die Preußen unternahm. (Dabei auch Rudolf von Habsburg, damals noch ein schlichter Ritter.) Dttokar gründete Königsberg, Dtto das Städtchen Brandenburg in Preußen. 5) Sage von der Versammlung auf dem Markgrafenberge bei Rathenow.

3. Größeres Handbuch für Schüler zum Gebrauche bei dem Unterrichte in Bürgerschulen und höheren Unterrichtsanstalten - S. 44

1874 - Leipzig : Klinkhardt
44 land trat 1256—1273 das Interregnum ein. Zwei Ausländer, Richard von Cornwallis, t 1272, und Alfons X., König von Kastilien, waren Namenkönige. In diese Zeit fiel der letzte Kreuzzug. 1244 war Jerusalem von den Türken wieder erobert worden. Ludwigs Xi. — des Heiligen —von Frankreich Versuch (1248), es wieder zu erobern, mißglückte. Er gerietst in Aegypten in Gefangenschaft und kehrte erst 1254 wieder zurück. 1270 landete er in Tunis und starb daselbst. 1291 ging Acre, die letzte Besitzung der Christen in Palästina, verloren. Folgen der Kreuzzüge. 6 Millionen Menschen fanden ihren Tod. Verbindung der einzelnen Völker. Verbreitung der Kenntniß fremder Völker, Sprachen und Sitten. Hebung des Handels, des Bürger- und Bauernstandes durch Schwächung des Adels. Verpflanzung vieler Ge- wächse, namentlich der Obstarten nach Europa. Allgemeines, a) Rechtspflege. Sehr oft Entscheidung durch Gewalt, Faustrecht. Die peinliche Gerichtsbarkeit wurde durch den Kaiser und dessen Pfalzgrafen ausgeübt. Die kleineren Fürsten hatten Land- gerichte und Vögte. Oefsentliche Gerichtstage und Besprechung der Richter und Schössen mit den-Parteien. Sammlung geschriebener Gesetze seit An- sang des 13. Jahrhunderts; der Sachsen- und der Schwabenspiegel und das Kaiserrecht. — Entstehung heimlicher, stiller oder Vehmgerichte, auch Frei- oder Stuhlgerichte, zuerst in Westphalen (Dortmund, später in Frank- furt, Trier rc.); Zeit: Dienstag (Ding — Gericht, Dingstag), Nachts; Ort: Wälder, Felsenhöhlen und unterirdische Gewölbe. Mitglieder: Stuhl- herren, Freigrafen, Freischöfsen oder Schöppen (Beisitzer) und Frohnboten. Strafen: Landesverweisung, Geld- und Leibesstrasen. b) Das Ritterwesen bildete sich aus in Spanien, Frankreich, Ita- lien und Deutschland. Junker oder Bube, Knappe, Ritter. Harnisch, Helm. Schild mit Wappen. Turniere. Fahrende Ritter. Einfluß des Ritter- wesens: Ausbildung körperlicher Kraft und Gewandtheit, Entstehung der Geschlechtsnamen und Wappen, der Volksfeste, Hebung der Tapferkeit, Heilighaltung des Ehrenwortes und der Freundschaft, Schutz der Pilgrime. (Geistliche Ritteroden, f. Kirchengeschichte.) c) Handel. Mit Asien und Afrika Handel über Venedig, Genua, Pisa rc. Im Norden hoben sich Lübeck, Hamburg, Bremen :c. Handels- gegenstände: Eisen, Holzstämme, Pelzwerk, Salz, Fische rc. Unsicherheit der Landstraßen und der Flußschifffahrt durch Raubritter. Lübeck und Hamburg schlossen 1241 einen Bund, die Hansa. Später kamen hinzu: Braunschweig, Stralsund, Danzig, Königsberg, Köln rc. Im Jahre 1300 bildeten 60 Städte, mächtiger als Königreiche, diesen Bund und eroberten Lissabon und Kopenhagen. Lübeck war Haupt des Bundes. Ausbildung der Gewerbe: Webereien, Tuchmacherkunst, Bleichen (Chemnitz), Glasereien (Nürnberg), Glasspiegel. Zunfteinrichtungen. — Salz-, Silber - (Freiberg), Zinnbergwerke (Böhmen). — Magnetnadel und Baumwollenpapier kamen von den Arabern zu den Europäern. —

4. Größeres Handbuch für Schüler zum Gebrauche bei dem Unterrichte in Bürgerschulen und höheren Unterrichtsanstalten - S. 44

1860 - Leipzig : Klinkhardt
í 44 Richard von Cornwallis, f 1272, und Alfons X., König von Kasti- lien , waren Namenkönige. In diese Zeit siel der letzte Kreuzzug. 1244 war Jerusalem von den Türken wieder erobert worden. Ludwigs lx. von Frankreich Versuch (1248), es wieder zu erobern, mißglückte. Er gerieft) in Aegypten in Gefangenschaft und kehrte erst 1254 wieder zurück. 1270 landete er noch einmal in Tunis und starb daselbst. 1291 ging Acre, die letzte Besitzung der Christen in Palästina, verloren. Folgen der Kreuzzüge. 6 Millionen Menschen fanden ihren Tod. Verbindung der einzelnen Völker. Verbreitung der Kenntniß fremder Völker, Sprachen und Sitten. Hebung des Handels, des Bürger- und- Bauernstandes durch Schwächung des Adels. Verpflan- zung vieler Gewächse, namentlich der Obstarten, nach Europa. Allgemeines. a) Rechtspflege. Sehr oft Entscheidung durch Gewalt, Faustrecht. Die peinliche Gerichtsbarkeit wurde durch den Kaiser und dessen Pfalzgrafen ausgeübt. Die kleineren Fürsten hatten Landgerichte und Vögte. Oeffentliche Gerichtstage und Besprechung der Richter und Schöffen mit den Parteien. Sammlung geschriebener Gesetze seit Anfang des 18. Jahrhunderts; der Sachsen- und der Schwabenspiegel und das Kaiserrecht. — Entstehung heimlicher, stiller oder Vehmgerichte, auch Frei- oder Stuhlgerichte, zuerst in Westpha- len (Dortmund, später in Frankfurt, Trier rc.); Zeit: Dienstag (Ding — Gericht, Dingstag), Nachts; Ort: Wälder, Felsenhöhlen und unterirdische Gewölbe. Mitglieder: Stuhlherren, Freigrafen, Fcei- schöffen oder Schöppen (Beisitzer) und Frohnboten. Strafen: Landes- verweisung, Geld- und Leibesstrafen. b) Das Ritterwesen bildete sich aus in Spanien, Frankreich, Italien und Deutschland. Junker oder Bube, Knappe, Ritter. Har- nisch, Helm. Schild mit Wappen. Turnier. Fahrende Ritter. Ein- fluß des Ritterwesens: Ausbildung körperlicher Kraft und Gewandt- heit, Entstehung der Geschlechtsnamen und Wappen, der Volksfeste, Hebung der Tapferkeit, Heilighaltung des Ehrenwortes und der Freund- schaft, Schutz der Pilgrime. (Geistlicher Ritterorden, s. Kir- chengeschichte.) c) Handel. Mit Asien und Afrika Handel über Venedig, Genua, Pisa rc. Im Norden hoben sich Lübeck, Hamburg, Bremen rc. Handelsgegenstände: Eisen, Holzstämme, Pelzwerk, Salz, Fische rc. Unsicherheit der Landstraßen und Flußschifffahrt durch Raubritter. Lübeck und Hamburg schloffen 1241 einen Bund oder Hansa. Später kamen hinzu: Braunschweig, Stralsund, Danzig, Königsberg, Köln rc. Im Jahre 1300 bildeten 60 Städte, mächtiger als König- reiche, diesen Bund und eroberten Lissabon und Kopenhagen. Lübeck war Haupt des Bundes. Ausbildung der Gewerbe: Webereien, Tuchmacherkunst, Bleichen (Chemnitz), Glasereien (Nürnberg), Glasspiegel. Zunftein- richtungen. — Salz -, Silber- lfreiberg), Zinnbergwerke (Böhmen). — Magnetnadel und Baumwollenpapier kamen von den Arabern

5. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 30

1895 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
30 Herberge, halten gemeinschaftliche Feste, einen gemeinschaftlichen Trinkbecher und eine gemeinschaftliche — Totenbahre. Auch bildeten sie einen besondern Teil des Bürgerheeres und kämpften ans den Stadtmauern gegen feindliche Überfälle unter Anführung ihrer Zunftmeister. Der Innung gehörten Meister, Geselle und Lehrling an. Nach beendeter Lehrzeit erhielt der Lehrling von der Innung einen „Lehrbrief". Der Geselle konnte ohne Einwilligung der Innung nicht Meister werden, auch war es einem fremden Meister, bevor er Mitglied der Innung geworden war, nicht ge- stattet, sein Handwerk in der Stadt zu treiben. Um das Handwerk vor Überfüllung zu schützen, hatten die Zünfte festgesetzt, daß jeder Meister nur einen, ein junger Meister gar keinen Lehrling halten durfte. 4. Die Hansa. Zur Zeit des Faustrechts lauerten die Raubritter nicht selten den vorüberziehenden Kaufleuten an der Heerstraße auf oder plünderten ihre Schiffe, die den Rhein und die Elbe befuhren. Da vereinigten sich Lübeck und Hamburg (1241) und beschlossen, sich gegen diese Räuber zu schützen. Sie schufen sich ein eignes Heer und rüsteten Kriegsschiffe aus, welche die Kauffahrer auf der Elbe in Schutz nahmen. Diesen Bund nannte man die Hansa. Bald traten nun auch noch andre Städte diesem Bündnisse bei, wie Braunschweig, Stralsund, Stettin, Köln, Frank- furt a. O., Königsberg, Magdeburg u. s. w., im ganzen 60 Städte, und es dauerte nicht lange, so zitterte alles vor der Macht der Hansa. 300 Jahre lang war die Hansa in voller Blüte. Im 15. Jahrhundert aber zerfiel sie allmählich, weil die Fürsten selbst mehr für Ordnung und Sicherheit sorgten. 20. Lehnsweseir. Recht und Gesetz. 1. Lehnswesen. Aus dem Frankenlande hatte sich das Lehnswesen (S. 6) nach und nach über ganz Deutschland ausgebreitet. Der Kaiser war gewöhnlich der Lehns- herr der Fürsten (S. 16), Erzbischöfe und andrer Großen, und diese teilten wieder kleinere Lehen aus, z. B. Städte, Burgen, Wälder, Fischereien, Brauereien, Mühlen, Ackerhöfe re. Selbst das Amt eines Schultheißen, Grafen rc. war vielfach ein Lehen. Besonders häufig wurden die Klöster an weltliche Große als Lehen abgegeben. Dafür mußten diese dann gewisse Gegendienste thun, z. B. den Abt zu Pferde begleiten, den Klosterwagen gegen Räuber schützen rc. Aus den Lehnsleuten ist ein großer Teil des Adels hervorgegangen. 2. Strafen. An die Stelle des früher gezahlten „Wergeldes" trat nach und nach eine Bestrafung an Gut und Ehre, Leib und Leben. Die Strafen waren im allge- meinen sehr hart. So heißt es z. B. im Salzburger Stadtrecht: „Wer ein Falsch- münzer ist, der wird verbrannt oder versotten. Wer meineidig ist, dem soll die Zunge hinten zum Nacken herausgerissen werden." Ungetreue Frauen wurden lebendig be- graben, Mordbrenner, Kirchenräuber, Grabschänder u. a. lebendig verbrannt. Landes- verräter wurden gevierteilt, indem an jeden Arm und Fuß ein Pferd gespannt und so der Leib auseinander gerissen wurde. Sehr beliebt war auch das Verstümmeln. So wurden die Nasen und Ohren abgeschnitten, die Hand oder der Fuß abgehauen, die Augen geblendet rc. Daneben waren noch allerlei Ehrenstrafen in Gebrauch. So mußten z. B. Obstdiebe, Verleumder u. a. mit dem Halseisen am Pranger stehen. Betrüger, falsche Spieler, Bäcker, die zu kleines Brot gebacken hatten, u. a. wurden mit der sogenannten Prelle (einem gitterartigen Kasten) im Wasser untergetaucht und dann wieder emporgeschnellt. 3. Femgerichte. Aus den alten Volksgerichten der Franken entstanden nach und nach die Femgerichte. Dieselben verbreiteten sich in den schütz- und rechtslosen Zeiten des Mittelalters durch ganz Deutschland. Sie gewährten jedem Freien den sichersten Schutz und waren der Schrecken der Übelthäter. Ihre obersten Richter hießen Frei- grasen, die übrigen Mitglieder Freischöffen oder auch „Wissende", weil sie um die Geheimnisse der Feme wußten. Die Stätte, wo das Gericht abgehalten wurde.

6. Bilder aus Deutschlands und aus Schlesiens Vergangenheit - S. 24

1912 - Breslau : Goerlich
— 24 — grunbete der Herzog Städte, wie Neumarkt, Loweuberg, Golbberq Naumburg a. Q., Neiße, Steinau a. b. O., Guhrau, Ohlau, ^ppeln irnb Nattbor. Der beutsche Ritter, der im Aufträge des Herzogs die Stadt erbauen ließ, würde Stabtrichter Die neuen schlesischen Stabte bekamen ebensolche Rechte und würden ebenso verwaltet wie die des Deutschen Reiches. Zum Vorbilbe nahm man die Stadt Magbeburg. — Dank der Fürsorge der Breslauer Bischöfe würden in dem Bischofslanbe Neiße-Grottkau zahlreiche rem beutsche Städte und Dörfer gegrünbet. In bett übrigen Teilen Obeischlesiens gaben die betttschen Einwanberer unter der slawischen Bevölkerung ihre Muttersprache allmählich auf. (Dorf Schönwalb bet Gleiwitz.) 4. Die heilige Hedwig. ^ heilige Hebwig war die Gemahlin des Herzogs Heinrich I. ^hi' -23ater war ein sübbeutscher Fürst. Sie war itt einem Nonnen* kloster am Main fromm erzogen worben. Mit ihrem Gemahl lebte sie in Treue und Eintracht. Das Herzogspaar wohnte in der herzoglichen Burg auf der Dominsel zu Breslau. Heinrich I. stiftete das Nonnenkloster zu Trebnitz. Dort ließ Hebwig eine große Anzahl junger Mäbchen erziehen. Trebnitz würde ihr Ueblmgsaufenthalt. Als ihr Gemahl in Gefangenschaft geriet, reifte sie sofort zu ihm in die weite Ferne. Auf die Bitte der Herzogin würde er freigelaufen. Gottergeben ertrug Hebwig alles leib. Ihr Gemahl starb Ihr Sohn, Herzog Heinrich der Fromme, würde von bett Mongolen in der Schlacht getötet. Als Witwe nahm sie in Trebnitz ihren bestätigen Aufenthalt. Sie wohnte in der Nähe des Klosters und kleibete sich wie die bortigett Nonnett. Die Herzogin Hebwig starb ant 15. Ok-tober 1243. Sie ruht in der Klosterkirche zu Trebnitz. Die Katholiken Schlesiens verehren die hl. Hebwig als ihre Lanbespatronin. 5. Einfall öcr Mongolen in Schlesien (1241). 1. ?ct Mongolenzug durch ^Bcrfchtwicn bis Licgnitz. ■jttt ^jahre 1241 brach ein Schwarm Mongolen in Schlesien ein. Sie waren häßliche Leute mit gelber Hautfarbe und schiefgeschlitzten Augen. Die Mongolen kamen aus Asien und hatten

7. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 30

1897 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
30 Herberge, hatten gemeinschaftliche Feste, einen gemeinschaftlichen Trinkbecher und eine gemeinschaftliche — Totenbahre. Auch bildeten sie einen besonderen Teil des Bürgerheeres und kämpften auf den Stadtmauern gegen feindliche Überfälle unter Anführung ihrer Zunftmeister. Der Innung gehörten Meister, Geselle und Lehrling an. Nach beendeter Lehrzeit erhielt der Lehrling von der Innung einen „Lehrbrief". Der Geselle konnte ohne Einwilligung der Innung nicht Meister werden, auch war es einem fremden Meister, bevor er Mitglied der Innung geworden war, nicht ge- stattet, sein Handwerk in der Stadt zu treiben. Um das Handwerk vor Überfüllung zu schützen, hatten die Zünfte festgesetzt, daß jeder Meister nur einen, ein junger Meister gar keinen Lehrling halten durfte. 4. Die Hansa. Zur Zeit des Faustrechts lauerten die Raubritter nicht selten den vorüberziehenden Kaufleuten an der Heerstraße auf oder plünderten ihre Schiffe, die den Rhein und die Elbe befuhren. Da vereinigten sich Lübeck und Hamburg (1241) und beschlossen, sich gegen diese Räuber zu schützen. Sie schufen sich ein eignes Heer und rüsteteten Kriegsschiffe aus, die die Kauffahrer auf der Elbe in Schutz nahmen. Diesen Bund nannte man die Hansa. Bald traten nun auch noch andre Städte diesem Bündnis bei, wie Braunschweig, Stralsund, Stettin, Köln, Frank- ftirt a. O., Königsberg, Magdeburg u. s. w., im ganzen 60 Städte, und es dauerte nicht lange, so zitterte alles vor der Macht der Hansa. 300 Jahre lang war die Hansa in voller Blüte. Im 15. Jahrhundert aber zerfiel sie allmählich, weil die Fürsten selbst mehr für Ordnung und Sicherheit sorgten. 20. Tehnswesen. Recht und Gesetz. 1. Lehnswesen. Aus dein Frankenlande hatte sich das Lehnswesen (S. 6) nach nnb nach über ganz Deutschland ausgebreitet. Der Kaiser war getvöhnlich der Lehnsherr der Fürsten, Erzbischöfe und anderer Großen, und diese teilten wieder kleinere Lehen aus, z. B. Städte, Burgen, Wälder, Fischereien, Brauereien, Mühlen, Ackerhöse re. Selbst das Amt eines Schultheißen, Grasen re. war vielfach ein Lehen. Besonders häufig wurden die Klöster an weltliche Große als Lehen abgegeben. Dafür mußten diese dann gewisse Gegendienste thun, z. B. den Abt zu Pferde begleiten, den Klosterwagen gegen Räuber schützen re. Aus den Lehnsleuten ist ein großer Teil des Adels hervorgegangen. 2. Strafen. An die Stelle des früher gezahlten „Wergeldes" trat nach und nach eine Bestrafung an Gut und Ehre, Leib und Leben. Die Strafen waren im allgemeinen sehr hart. So heißt es z. B. im Salzburger Stadtrccht: „Wer ein Falschmünzer ist, der wird verbrannt oder versotten. Wer meineidig ist, dem soll die Zunge hinten zum Nacken herausgerissen werden." Ungetreue Frauen wurden lebendig begraben, Mordbrenner, Kirchenräuber, Grabschänder u. a. lebendig verbrannt. Landesverräter wurden gevierteilt, indem an jeden Arm und Fuß ein Pferd gespannt und so der Leib auseinander gerissen wurde. Sehr beliebt war auch das Verstümmeln. So wurden die Nasen und Ohren abgeschnitten, die Hand oder der Fuß abgehauen, die Augen geblendet re. Daneben waren noch allerlei Ehrenstrafen in Gebrauch. So mußten z. B. Obstdiebe, Verleumder u. a. mit dem Halseisen am Pranger stehen. Betrüger, falsche Spieler, Bäcker, die zu kleines Brot gebacken hatten, u. a. wurden mit der sogenannten Prelle (einem gitterartigen Kasten) im Wasser untergetaucht und dann wieder emporgeschnellt. 3. Femgerichte. Aus den alten Volksgerichten der Franken entstanden nach und nach die Feingerichte. Diese verbreiteten sich in den schütz- und rechtslosen Zeiten des Mittelalters durch ganz Deutschland. Sie gewährten jedem Freien den sichersten

8. Geschichte und Geographie - S. 148

1886 - Hamburg : Meißner
— 148 — stein, vertrieb Albrecht von Orlamünde ans Hamburg nnb besiegte ihn bei Mölln. Nach einiger Zeit versöhnte sich Heinrich von Schwerin mit Waldemar und ließ ihn gegen Zahlung eines hohen Lösegelbes und gegen das Gelöbnis, Norbalbingien an Deutsch-laub zurückgeben zu wollen, frei. Kaum aber war das geschehen, so fiel der König wieber in Holstein ein und verwüstete es furchtbar. Als Aböls Iv. mit einem Heere heranzog, kam es bei Bornhöveb am 22. Juli 1227 zur Schlacht. Aböls Iv. siegte und Walbemar mußte fliehenb das Laub verlassen. Auf diesem Schlachtfelbe hatte Aböls gelobt, nach erlangtem Siege sich selbst dem Priesterstanbe wibmen und in Hamburg ein Kloster grünben zu wollen. Er unternahm eine Pilgerfahrt nach Rom und ließ sich für den geistlichen Staub weihen, worauf er spater in Lübeck die Priesterwürbe erhielt und bort die erste Messe lesen bürste. Dann errichtete er in Hamburg das Maria-Magbalenenkloster auf der Sübseite des Abolssplatzes; jetzt bebeckt die Börse einen Teil des Grnnbes. Die Mönche bieses Klosters waren Bettelmönche, nach Franz von Assissi, dem Stifter ihres Ordens, Franziskaner genannt. Im Jahre 1236 kamen die Anhänger eines zweiten Bettelordens nach Hamburg, es waren die Dominikaner. Ihnen gestattete Adolf Iv., das Johanniskloster zu bauen. Es lag an der Ecke der Knochenhauerstraße gegenüber dem Rathausmarkt. Eine andre milde Stiftung ist der Konvent, zuerst in der Steinstraße belegen, vor etlichen Jahren nach der Wandsbeker Chaussee (Konventstraße) verlegt. Ferner ist noch das Kloster Herwerbeshube als eine Stiftung der frommen Gräfin Heilwig, einer Gemahlin Aböls Iv., zu erwähnen. Es lag anfangs am Eichholz und würde später nach dem Frauenthal an der Alfter verlegt (Harvestehude). Auch das „Hospital zum heiligen Geist" stammt aus jener Zeit. Es würde von Franziskanern ge-grünbet als Gasthaus für arme Pilger und lag am Nordende des heutigen Röbingsmarktes, eben außerhalb des Stabtthores. Jetzt ist es nach Eilbeck verlegt. Im Jahre 1246 übertrug Aldolf Iv. die Regierung seinem Sohne Johann. Er ging in ein Kloster in Kiel, wo er 1261 starb.

9. Geschichte und Geographie - S. 149

1886 - Hamburg : Meißner
— 149 — 5. Die Entwickelung Hamburgs zur freien Reichsstadt. Als Adolf Iii. auf Nordalbingien und Hamburg verzichten mußte, war Hamburg eine dänische Stadt geworden, aber von dem König Waldemar an Albrecht von Orlamünde verkauft. Als dieser nun im Jahre 1224 als dänischer Reichsverweser seinem Herrn zu Hülfe zog gegen den Grafen Heinrich von Schwerin, verkaufte er seine Rechte an die Bürger selbst für 1500 Mark lötigen Silbers. Darum behaupteten die Hamburger Bürger diese ihre erkauften Rechte gegen Adolf Iv., als er nach Vertreibung der Dänen in Hamburg einziehen wollte. Edelmütig verzichtete Adolf auf feine Herrfcherrechte. Die Stadt hat in gütlicher Übereinkunft manche Rechte von den holsteinischen Grafen erworben; so ist die Vogtei an die Stadt gekommen, so das Recht, Münzen zu prägen und eigenes Gebiet zu erwerben. Als das Schauenbnrger Haus ausgeftorbeu war und die Könige aus dem Haufe Oldenburg auf den dänischen Thron kamen, suchten die Hamburger ganz loszukommen von Holstein und Dänemark. Im Jahre 1510 sprach der deutsche Reichstag es zuerst aus, daß Hamburg nicht anders, denn eine Reichsstadt zu halten sei. Aber Dänemark gab die reiche Handelsstadt so bald nicht aus und der Streit ward bald vor dem Reichskammergericht, bald mit Waffen geführt. Um sich gegen etwaige Überfälle der Dünen zu schützen, verbesserte Hamburg seine Wälle und Gräben im 17. Jahrhundert. Im Jahre 1686 hatte die Stadt eine dänische Belagerung auszuhalten. Aber die Entschlossenheit der Bürger und die Hülfe benachbarter Fürsten, namentlich des großen Kurfürsten von Brandenburg, veranlaßten die Dänen wieder abzuziehen. Erst im Jahre 1768 erkannten die Dünen im Gottorper Vertrag an, daß Hamburg ganz unabhängig sei von Holstein. 6. Die Erwerbung des Hamburger Landgebiets. Viele Erwerbungen des Landgebiets geschahen durch die geistlichen Stiftungen. So erwarb das Siechenhaus Land in Winterhude und Eilbek, so wurden Börstel und Eimsbüttel von dem Kloster zu Harvestehude erworben, ebenso etwas später Eppendorf. Die Vorsteher des Hospitals zum heiligen Geist kauften die Dorfschaft Barmbek. Andere Teile des heutigen Landgebietes erwarb der Rat von den Grafen zu
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