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1. Kleines Handbuch der Realkenntnisse und deutschen Sprachkunde für Schüler in Volksschulen - S. 79

1835 - Darmstadt : Jonghaus
79 warb sich große Verdienste um Deutschland, suchte überall Ordnung herzustellen, legte Städte und Burgen an, und war überhaupt bemüht, Deutschland Wohlstand und An- sehen zu verschaffen. Seine Nachfolger Otto I., Ii. und Iii. verbanden mit der deutschen Königswürde auch die römische Kaiserkrone. 70. Die folgenden Könige und Kaiser wurden aus den fränkischen, und nach diesen aus den schwäbischen Her- zogen gewählt, von welchen besonders Heinrich Iv. merk- würdig geworden ist (1106). 71. Gegen das Ende des 11. Jahrhunderts hatte sich in Deutschland Unwissenheit, Aberglauben, sogar Räu- berei allgemein verbreitet. Hierzu trugen besonders die Kreuzzüge bei, welche vom Jahre 1096 zwei Jahrhunderte hindurch zur Eroberung Palästinas unternommen wurden und an sechs Millionen Menschen das Leben kosteren. 72. Denn während die Könige und andere Herren in einem fremden Lande Krieg führten, entstanden im eig- nen Lande mancherlei Unordnungen und Uneinigkeiten. Dieses war der Zeitraum, wo das Faustrecht herrschte, wo jeder Edelmann (Ritter) für sich mit seinen Nachbarn Krieg führte^ feste Schlösser baute und das Land durch Räuberei unsicher machte. Noch jetzt sieht man hie und da die Ueberreste solcher Raubschlösser oder Burgen. 73. Im Jahre 1272 bestieg Rudolph von Habsburg den deutschen Kaiserthron und wurde der Wohlthäter Deutschlands. Mit aller Strenge suchte er dem Faust- rechte zu steuern, zerstörte die Burgen der widerspenstigen Ritter und gebot einen allgemeinen Landfrieden. So ver- schaffte er dem Lande Ordnung und Ruhe. Allein sein Tod veränderte leider wieder gar Vieles. Erft 200 Jahre später gelang es dem Kaiser Maximilian I., eine vollkom- mene Ordnung in Deutschland herzustellen. 74. Unter der Regierung dieses Kaisers erfolgte im Jahre 1517 die Reformation durch Luther und Zwingli, wodurch in Deutschland drei christliche Religionsparteien ent- standen. Es erfolgten daraus mancherlei Streitigkeiten, und sogar blutige Kriege, von welchen besonders der drei- ßigjährige Krieg (1618 — 1648) unsägliches Elend über ganz Deutschland brachte, der aber doch die Folge hatte,

2. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 85

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
28. König Maximilian I. und die bayrische Verfassung. 85 vertreten. An die Stelle dieser unvollkommenen Volksvertretung trat schon 1808 eine neue Gesamt-Konstitution. Aber auch letztere wurde am 26. Mai 1818 durch die Werfassung ersetzt, welche mit einzelnen Ab- 1818 Minderungen noch jetzt das Staatsgrnndgesetz Bayerns bildet. Die Verfassung „erklärt Bayern für einen souveränen, monarchischen Staat, der mit allen seinen Bestandteilen an Land und Leuten, Gütern, Regalien und Renten eine unveräußerliche Gesamtmasse bildet. Sie regelt die Thronfolge, gewährt völlige Freiheit der Gewissen, völlige Gleichstellung der drei christlichen Konfessionen, Sicherheit der Personen und des Eigentums und Gleichheit vor den Gesetzen. Sie bestimmt gleiches Recht jedes Bürgers zu allen Graden des Staatsdienstes, aber auch gleiche Verpflichtung zur Ehre der Waffen. Endlich verfügt sie den gleichen Anteil an den Lasten des Staates, aber auch einen geregelten Haushalt in demselben durch alle Teile und gesicherte Verwenduug der bewilligten Mittel." Eine Nationalvertretnng, bestehend aus der Kammer der Reichsräte und ans der Kammer der Abgeordneten, bildet deu Landtag und hat das Recht, über die Verfassung zu wachen, Wünsche und Beschwerden vorzubringen, bei der Gesetzgebung und Erhebung von Steuern ?c. mitznwirken. Die Mitglieder der ersten Kammer sind entweder durch ihre Geburt, oder ihre berufliche Stellung hiezu berechtigt, wie die Prinzen, der hohe, in früheren Zeiten regierende Adel, die ersten Vertreter der christlichen Konfessionen, oder sie werden von Sr. Majestät hiezu ernannt. Zur zweiten Kammer wählten früher der Adel und die Geistlichkeit je 1/s der Mitgliederzahl, die Städte und Märkte V4, die Grundbesitzer Vs und jede Landesuniversität 1 Mitglied. Später wurde diese Bestimmung dahin abgeändert, daß Wahlbezirke gebildet werden, die ihre Vertreter nach der Bevölkerungszahl zu wählen haben. Die Angelegenheiten des Staates mit der "katholischen Kirche wurden 1817 durch das Konkordat und auch die der protestantischen Kirche 1818 geregelt. Max starb nach einer 25 jährigen, ruhmreichen Regierung 1825 in der ans seinen Namenstag folgenden i Nacht zu Nymphenburg. 1 1'^°

3. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 63

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
- 63 um sich griffen. Das Faustrecht entschied und nicht nur die Städte, sondern auch die Ritter verbndeten sich miteinander in Gesell-schaften (die vom Lwen, von St. Georg, die der Schlegler u. a.), um im Kampfe mit Brgern und Fürsten ihre reichsunmittelbare Stellung zu behaupten. Stdtebndnisse. Da Handel und Gewerbe der ffentlichen Sicherheit bedrfen, die Landfriedenserlafse der Kaiser aber wenig be-achtet wurden, so hatten sich schon seit der Mitte des 13. Jahrhunderts Bndnisse von deutschen Stdten zum gegenseitigen Schutz der Handelsinteresien gebildet. a. Die Hauptvereinigung war die Hansa, welche 1241 aus einem zwischen Hamburg und Lbeck geschlossenen Vertrage hervorging. Allmhlich erweiterte sich die Vereinigung zu einem niederdeutschen Stdtebund, der im 14. Jahrhundert 80 Städte umfate und in 4 Quartiere zerfiel: das wendische mit Lbeck, das westflische mit Kln, das schsische mit Braunschweig, das preuische mit Danzig als Vorort. Hauptvorort war Lbeck, wo der Hansa-tag abgehalten wurde. Auch als politische Macht war die Hansa im Norden gefrchtet, da ihre Flotten besonders gegen Dnemark siegreiche Kriege fhrten. Der Verfall der Hansa begann seit dem Ende des 15. Jahrh. mit den berseeischen Entdeckungen in Afrika und Amerika, die dem Handel eine vllig vernderte Richtung gaben. b. Andere stdtische Verbindungen waren der rheinische Stdte-bund und der 1376 gegrndete schwbische, eihc vorwiegend politische Einigung. Die schwbischen Städte, welche die Nachbarschaft mit der Schweiz in dem Streben nach Unabhngigkeit bestrkte, hatten bei Karl Iv. kein Entgegenkommen gefunden. Dieser bertrug vielmehr ihre Privilegien auf den Grafen Eberhard den Greiner von Wrttemberg (Rauschebart). In dem jetzt ausbrechenden schwbischen Stdtefrieg siegten die Stdter bei Reutlingen 1377 der Eberhards Sohn Ulrich, erlitten jedoch, nachdem der verwstende Kampf in Sddeutschland von neuem entbrannt war, durch Eberhard eine schwere Niederlage bei Dffingen (Ulrichs Tod) 1388. Auch am Rheine wurden die Stdter geschlagen und unterwarfen sich der frst-lichen Gewalt. Inzwischen hatte Kaiser Wenzel durch seine Trgheit, Grausam-keit und Habgier Adel und Geistlichkeit vollends erbittert. Als er eigenmchtig deutsches Reichsgebiet in Italien an den Herzog von Mai-

4. Vaterländische Geschichte für die Oberstufe der Volksschulen - S. 45

1912 - Trier : Disteldorf
i38q88808?3e03'388-3b08! 45 wiedersehen. Er starb im Jahre 1797 auf dem Schlo Kadolzburg bei Ansbach, das ihm der König von Preußen zum Aufenthalt ber-lassen hatte. Mit ihm erlosch der Mannesstamm der Grafen von Saarbrcken. Die Grafschaft wurde durch den Frieden zu Campo Formio (1797) mit Frankreich vereinigt. 30. Das trierische Land unter franzsischer Herrschaft. 1. Bedrngnisse. Die Besitzergreifung unseres Landes durch die Franzosen hatte zunchst in wirtschaftlicher Hinsicht die schlimmsten Folgen. Die Bewohner wurden durch Kriegsbrandschatzungen, Ein-quartierung und Plnderungen so ausgebeutet, da eine allgemeine Verarmung und Not der Bevlkerung eintrat. Da auch fr die Sicher-heit nicht hinreichend gesorgt war, so bildeten sich allenthalben Ruber-banden, von denen namentlich die Bande des berchtigten Hanpt-manns Schinderhannes" die Gegenden des Hunsrcks und der Mosel lngere Zeit unsicher machte. Nach dem Frieden von Campo Formio wnrde in nnserm Lande 2. die republikanische Verwaltung eingefhrt. Trier wurde Haupt-stadt des sog. Saardepartements, das in die Bezirke Saarbrcken, Birkenfeld, Trier und Prm eingeteilt war. Von jetzt ab kam auch die republikanische Zeitrechnung in Anwendung, wonach jeder zehnte Tag als staatlicher Feiertag galt. Zum Zeichen, da die franzsische Republik den Vlkern die Freiheit gebracht habe, waren allenthalben Freiheitsbume aufgerichtet. Die Vorrechte des Adels sowie die Lehens-Pflicht und die Frondienste wurden aufgehoben. In den Stdten wurde der Zunftzwang beseitigt. Im Jahre 1802 erfolgte die Aufhebung aller Klster, deren Gter als Staatseigentum erklrt wurden; viele derselben gingen durch Kauf in den Besitz reicher Privatleute der. 8. Die kirchliche Verwaltung wurde ebenfalls neu geordnet. Erz-bischof Clemens Wenzeslaus mute auf das Erzbistum Trier ver-zichten. Dieses wurde in ein Bistum umgewandelt, und der Kaiser Napoleon erannte einen franzsischen Priester, Karl Mannay, zum Bischof von Trier. Dieser nahm sodann die Einteilung iu Pfarreien vor, wie sie jetzt noch im allgemeinen besteht. 4. Emprungen. Die republikanischen Einrichtungen und Ma-nahmen fanden in uuserm Lande wenig Anklang. Vielfach kam es zu Emprungen gegen die franzsischen Behrden. Eine Erhebung von grerem Umfang erfolgte im Herbst 1798 in dem sdwestlichen Teile des Kreises Prm und dem angrenzenden Luxemburger Gebiete, die unter dem Namen Knppelkrieg" bekannt ist. 5. Kaiser Napoleon I. Gegen Ende des Jahrhunderts kam end-lich wieder Ruhe ins Land. Ein tapferer franzsischer General, Na-30888?33s8308888838s88ee888ss8se8e888e8s;8je0] i

5. Geschichtswiederholungen in Fragen und Antworten - S. 83

1914 - München : Hugendubel
Frage 165, 166. 83 gestärkt durch den Stolz auf die Reinheit der Abstammung gegenüber den Mauren. Das Königtum demütigt mit Hilfe der Polizeitruppen der Städte (Hermandad) den Adel, vereinigt in seiner Person das Großmeisteramt der drei Ritterorden von St. Jago, Alcantara und Calatrava, beherrscht fast ganz die spanische Kirche (Inquisition als Staatsanstalt). Entscheidendes Ereignis: Die Vereinigung von Aragonien und Kastilien durch die Vermählung Ferdinands des Katholischen mit Isabella 1469. 165. Wie entwickelt sich die habsburgische Hausmacht zur Weltmacht? Die habsburgische Ha u sm ach t besteht seit 1282 aus den alten habsburgischen Besitzungen im Elsaß, Breisgau, dem Aar- und Thurgau und dem neuerworbenen Österreich, Steiermark und Krain. Dazu tritt im 14. Jahrhundert Kärnten und Tirol (dagegen Verlust der Schweiz), im 15. die Erbschaft der Luxemburger mit der Anwartschaft auf Böhmen, Mähren und Ungarn, 1477 durch die Vermählung Maximilians mit Maria, der Tochter Karls des Kühnen, die burgundische Erbschaft (behauptet werden die Niederlande und die Freigrafschaft Burgund [Franche Comte]). Zur Weltmacht wird diese habsburgische Macht durch die Vermählung des Sohnes Maximilians, Philipps des Schönen, mit Johanna, der Erbin Spaniens. Philipps ältester Sohn, Karl V., erhält demnach von mütterlicher Seite Spanien und die europäischen Nebenländer (Sardinien, Sizilien, Neapel) und die amerikanischen Entdeckungen, von väterlicher die burgundischen und die alten österreichischen Besitzungen. *166. a) Wo haben wir in Deutschland Anfänge modernen staatlichen Lebens zu suchen? b) Wodurch werden sie gekennzeichnet? c) Wodurch werden Sie gefördert? * a) Die Anfänge modernen staatlichen Lebens in Deutschland sind nicht im Reiche zu suchen, sondern in den Städten und vor allem in den Territorien. b) Ihre Kennzeichen sind: I. die Zusammenfassung der Finanzkräfte des Gebiets zu staatlichen Aufgaben (Steuergesetzgebung), 2. die Ausbildung von Staats-

6. Geschichtswiederholungen in Fragen und Antworten - S. 79

1914 - München : Hugendubel
Frage 159, 160. 79 Maßstab für die zum Heer zu stellenden Mannschaften und zu leistenden Beiträge. Die Reichssteuer, 1495 beschlossen (gemeiner Pfennig), wird nur einmal und unvollständig bezahlt. Ein stehendes Reichsheer wird nicht geschaffen. Erreicht wird ad 2. ein Reichskammergericht und die Festsetzung des ewigen Landfriedens 1495. Doch ist das Reichskammergericht nur für Streitigkeiten unter unmittelbaren Reichsgliedern zuständig, der ewige Landfriede wurde nicht gehalten (Götz v. Berlichingen). Zeitweise (1500—02 und dann 1522—23) gibt es ein R e 1 c h s -regiment, aber wesentlich als Vertretung der Stände gegen den Kaiser. 759. Wodurch suchen die Reichsglieder die Verringerung des königlichen Rechts- und Friedensschutzes zu ersetzen? Die Verringerung des königlichen Rechts- und Friedensschutzes suchen die Reichsglieder durch Bündnisse (Einungen) zu ersetzen. Erstes Beispiel der Rheinische Städtebund von 1254. Wichtig sodann der Schwäbische Städtebund von 1376 und der zweite Schwäbische Bund von 1488, der auch Fürsten und Herren umfaßt. In die Lücke der Rechtsgewährung tritt als besondere Form genossenschaftlicher Selbsthilfe die Feme. 160. a) Welche ständischen Gegensätze zeigen sich in der deutschen Geschichte im 14. und 15. Jahrhundert > b) Wann kommen sie zum Austrag? c) Mit welchem Ergebnis? d) Welche Stellung nimmt das Königtum dabei ein? a) In der deutschen Geschichte des 14. und 15. Jahrhunderts ist der wichtigste ständische Gegensatz der zwischen den Städten einerseits, Adel und Territorial-fürstentu m anderseits. b) Er kommt im 14. Jahrhundert zum Austrag in den Kämpfen der schwäbischen Städte mit den Grafen von Württemberg und dem schwäbischen Reichsadel (Sieg der Städte bei Reutlingen 1377, Niederlage bei Döffingen 1388. Uhlands Gedichtzyklus Eberhard der Greiner), im Kampf Pfalzgraf Ruprechts gegen die rheinischen Städte (ihre Niederlage zu Worms 1388. Gleichzeitig die Siege der Schweizer gegen die
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