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1. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 130

1888 - Leipzig : Teubner
- 130 - Tie Friedensbedingungen. . 164. 1. Schweden erhlt als Reichslehen (1) Vorpommern mit Rgen, die Stadt Wismar, die Bistmer Bremen (ohne die Stadt) und Verden. Frankreich erhlt auer Metz, Toul und Verdun die Landgrafschaft Elsa (ohne Straburg). Brandenburg, das ein Erbrecht auf ganz Pommern hatte, erhlt nur Hinterpommern, ferner als Entschdigung die Bistmer Camin, Halberstadt, Minden und das Erzbistum Magdeburg. 2. Der Friede stellt die drei christlichen Bekenntnisse einander rechtlich gleich; der geistliche Vorbehalt wird aufgehoben (was heit das?). Die Besitzverhltnisse zwischen Katholiken und jgroi_ testanten sollen so sein wie im Jahre 1624 (welches Edikt wird damit aufgehoben?). Die Unterthanen erlangen auch jetzt noch keine vllige Glaubensfreiheit (was war 1555 ausgemacht?); nur diejenigen haben freie Religionsbung, die sie im Jahre 1624 besessen haben (denke an die Bhmen und streicherl). 3. Den Reichsstnden (Fürsten, Herren, Reichsstdten) wird fr ihre Gebiete die volle Landeshoheit besttigt; sie erhalten das Recht, Bndnisse unter sich und mit Auswrtigen zu schlieen, nur nicht gegen Kaiser und Reich. Folgen des Krieges. . 165. Das Land, in welchem das neue Licht des 16. Jahrhunderts erschienen war, Deutschland, hatte die Kosten des furchtbarsten aller Religionskriege zu bezahlen. Die Bevlkerung war um zwei Drittel rmer geworden. Das Ackerland lag vielfach noch ein Menschen-alter lang wst. Das Brgertum hatte seinen Wohlstand eingebt; die Gewerbe gingen zurck. Die frheren Hansestdte (1632 der letzte Hansetag) verloren den Ostsee- und den Rheinhandel an die Hollnder. Die Einheit des deutschen Reiches bestand nur noch dem Namen nach; die einzelnen Fürsten hatten die Selbstherrlichkeit errungen; sie waren in der That unabhngig (souvern) geworden. Deutschlands Ansehen unter den Vlkern Europas war tief gesunken; Frankreich und Schweden stiegen, sie hatten in Deutschland festen Fu gefat. , Das Brgertum, einst der Hort der Bildung tn Kunst und Sitte, versank in Roheit. Das Ausland, besonders Frankreich, beherrschte Deutschland auch in Sitte und Sprache; in der Litteratur

2. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 89

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 89 - regeln in Bezug auf Maß, Gewicht, Münze rc., über Strandrecht, Stapelrecht, Niederlagsrecht. , S}ur Bestreitung der gemeinen Angelegenheiten zahlte jede Stadt eme Steuer, Pfnndgeld genannt, in Kriegszeiten dagegen mussten Schiffe, resp. Kriegsvolk, von einer jeden Stadt gestellt werden. Die Macht der Hansa^ war so groß, dass sie gegen Könige siegreiche Kriege führte. (Kampf der Hansa gegen Waldemar v. Dänemark, welcher 1361 Gothland erobert und Wisby zerstört hatte. Er wurde zum Frieden genöthigt, und von 1370 an hatte sogar die Hansa auf kurze Zeit die Oberherrschaft über die skandinavischen Reiche.) , _r r Die Schiffahrt der Hansa verbreitete sich besonders über die Ostsee und nach der Nordsee. An der Küste von Norwegen (Bergen in Schonen) betrieb die Hansa den Häringsfang, in Schweden holten sie Metall, aus Russland Leder, Wachs, von England Wolle rc. Die niederländischen Städte vermittelten den Handel nach Frankreich und Spanien. Ein Fehler des Bundes waren die Selbstsucht der einzelnen Glieder und die oft hervortretende Eifersucht der einen Stadt gegen die andere. Am Ende des 15, Jahrhunderts schon begann der Verfall der Hansa. Als die Land- straßen durch Befestigung des Landfriedens im 16. Jahrhundert sicherer wurden und mau die neuen Erdtheile und dadurch neue Handelswege entdeckte und dem Welthandel sich neue Bahnen eröffneten, wurde der deutsche Handel brach gelegt. Er ging ausschließlich auf die Niederlande und endlich auf England über. So wie die Hansen sich verbündet hatten, also auch die süddeutschen Städte. Derschwäbische Städtebund umfasste 37 Städte. Da weder die Kaiser, noch die Fürsten und Ritter diesen Bünden günstig waren, so entstanden besonders am Ende des 14. Jahrhunderts Kriege (1377 schwäbischer und 1388 großer Städtekrieg), in denen schließlich die Städte unterlagen. Viii. Die Fehmgerichte Die Rechtspflege war im Mittelalter noch sehr mangelhaft. Man gebrauchte wie in alter germanischer Zeit noch immer die Gottesgerichte oder Ordalien (Zweikampf, Wasserprobe, Feuerprobe, Kreuzprobe rc.) zur Entdeckung der Verbrecher. Während in den ersten Jahrhunderten Vermögens- und einfache Todesstrafen angewandt wurden, kamen in späterer Zeit barbarische Strafen und die Folter auf. Die Unsicherheit bei den Gerichten und das immer mehr überhandnehmende Faustrecht veranlasste die Entstehung der Fehmgerichte. Diese Gerichte entstanden um 1200 in Westfalen ans den alten germanischen Freigerichten. Sie wurden meist im Geheimen gehalten und waren der Schrecken aller Verbrecher und Frevler. (Wissende, Freischöppen, Freigraf; Stuhlherr.) Im 14. Jahrhundert, als der allgemeine Landfrieden in Deutschland mehr befestigt wurde und die Fürsten die Rechtspflege in die Hand nahmen, verfiel die Fehme, indem sie an Stelle strenger Gerechtigkeit die Willkür und den Uebermut herrschen ließ. In Westfalen hielten sie sich noch bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. (Fehmlinde zu Dortmund.)

3. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 43

1894 - Berlin : Hertz
— 43 — 1815, den 20. Novbr. Zweiter Pariser Friede.^ Auf dem Fürstenkongretz zu Wien erhält Preutzen für feine aroken Opfer als neue Lande die Herzogtümer Sachsen') und Westfalen?) die Grotzherzog-tümer Niederrhein') und Posen sowie Schwedisch Pommern?) Dagegen verlor es Oltfriesland an Hannover, Ansbach und Bayreuth an Bayern?) _ Glückliche Friedensjahre unter Friedrich Wilhelm Iii. 1815 4j- Neue Organisation des preußischen Staats, eingehend st efürsorge füralle Zweige der Verwaltung?) ^ ^ Die Ministerien für die verschiedenen Zwerge der Verwaltung erhalten größere Selbständigkeit. Des Königs Kabinett trifft die letzte Entscheidung.') Die Gesetzgebung ruht in der Hand des Königs (nach Anhörung des Staatsrats und der seit 1823 neu eingerichteten Provinziallandtage. ) — 1) Von Wittenberg bis Merseburg und Naumburg auf der West-und bis Tuben, Sorau und Görlitz aus der Oftseite. 2) Das Land von Gütersloh bis Siegen. 3) Düsseldorf, Jülich, Köln, Bonn, Koblenz bis hmunter nach Trier und Saarlouis. = = 4) Schweden bekam dafür Norwegen, welches Dänemark, da es zu Napoleon gehalten, verlor. c 0 „ , . . 5) Preußens Verlangen, Elsaß und Lothringen wieder an Deutschland zu bringen, fand bei Österreich (Metternich) und selbst beim übrigen Deutschland keine gehörige Unterstützung. - Auch Kay er Alexander milderte manches für Frankreich (Kontribution). Blucher fetzte wenigstens durch, daß alle geraubten Kunst- und litterarischen Schätze den Eigentümern zurückgegeben wurden. 6) Mr die schon von Friedrich Wilhelm I. gebotene Schulpflicht wird in eingehendster Weise durch Förderung der 33 o lksfchulen, für die höhere Bildung aber durch Anlegung von Gymnasien und Universitäten gesorgt. (Berlin. Bonn. Vereinigung von Wittenberg-Halle.) Minister Altenftein. Museum zu Berlin. — Chausseeen breiten sich über das Land aus, 1838 beginnt auch der Bau von Eisenbahnen. Gas in den Städten. — Besonders hebt sich Berlin (300000 Einw.) und wird mannigfach verschönert. (Bauwerke und Kunstdenkmäler von Qchinkel, Schadow und Rauch. Denkmal auf dem Kreuzberge nach einem Entwurf Schinkels.) , 1tt „ ., r . . . 7) Die Oberrechenkammer hatte Fr. Wilhelm Iii. gleich bei fernem Regierungsantritt in ihrer vollen Bedeutung wieder eingesetzt. — 1817 wird dann die Staatsfchulden-Verwaltung geordnet. (Zusage emes künftigen Reichstages.) 8) Daneben die Kreistage für die Angelegenheiten der einzelnen Kreise. Das von Friedrich d. Gr. eingeführte Institut der Landräte bleibt.

4. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 63

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
- 63 um sich griffen. Das Faustrecht entschied und nicht nur die Städte, sondern auch die Ritter verbndeten sich miteinander in Gesell-schaften (die vom Lwen, von St. Georg, die der Schlegler u. a.), um im Kampfe mit Brgern und Fürsten ihre reichsunmittelbare Stellung zu behaupten. Stdtebndnisse. Da Handel und Gewerbe der ffentlichen Sicherheit bedrfen, die Landfriedenserlafse der Kaiser aber wenig be-achtet wurden, so hatten sich schon seit der Mitte des 13. Jahrhunderts Bndnisse von deutschen Stdten zum gegenseitigen Schutz der Handelsinteresien gebildet. a. Die Hauptvereinigung war die Hansa, welche 1241 aus einem zwischen Hamburg und Lbeck geschlossenen Vertrage hervorging. Allmhlich erweiterte sich die Vereinigung zu einem niederdeutschen Stdtebund, der im 14. Jahrhundert 80 Städte umfate und in 4 Quartiere zerfiel: das wendische mit Lbeck, das westflische mit Kln, das schsische mit Braunschweig, das preuische mit Danzig als Vorort. Hauptvorort war Lbeck, wo der Hansa-tag abgehalten wurde. Auch als politische Macht war die Hansa im Norden gefrchtet, da ihre Flotten besonders gegen Dnemark siegreiche Kriege fhrten. Der Verfall der Hansa begann seit dem Ende des 15. Jahrh. mit den berseeischen Entdeckungen in Afrika und Amerika, die dem Handel eine vllig vernderte Richtung gaben. b. Andere stdtische Verbindungen waren der rheinische Stdte-bund und der 1376 gegrndete schwbische, eihc vorwiegend politische Einigung. Die schwbischen Städte, welche die Nachbarschaft mit der Schweiz in dem Streben nach Unabhngigkeit bestrkte, hatten bei Karl Iv. kein Entgegenkommen gefunden. Dieser bertrug vielmehr ihre Privilegien auf den Grafen Eberhard den Greiner von Wrttemberg (Rauschebart). In dem jetzt ausbrechenden schwbischen Stdtefrieg siegten die Stdter bei Reutlingen 1377 der Eberhards Sohn Ulrich, erlitten jedoch, nachdem der verwstende Kampf in Sddeutschland von neuem entbrannt war, durch Eberhard eine schwere Niederlage bei Dffingen (Ulrichs Tod) 1388. Auch am Rheine wurden die Stdter geschlagen und unterwarfen sich der frst-lichen Gewalt. Inzwischen hatte Kaiser Wenzel durch seine Trgheit, Grausam-keit und Habgier Adel und Geistlichkeit vollends erbittert. Als er eigenmchtig deutsches Reichsgebiet in Italien an den Herzog von Mai-

5. Geschichte des Dreißigjährigen Krieges - S. 250

1902 - Leipzig : Freytag
250 Geschichte des Dreißigjährigen Krieges. lichem Vorzug der Reichsfreiheit, schmeichelte sich schon im voraus, der Sitz seines neuen Reichs zu werden. Seine nicht genug verhehlten Absichten aus das Erzstift Mainz, welches er anfangs dem Kurprinzen von Brandenburg als Mitgift seiner Tochter Christina und nachher seinem Kanzler und Freund Oxenstierna bestimmte, legte deutlich an den Tag, wieviel er sich gegen die Verfassung des Reichs zu erlauben fähig war. Die mit ihm verbundenen protestantischen Fürsten machten Ansprüche an seine Dankbarkeit, die nicht anders als auf Unkosten ihrer Mitstände und besonders der unmittelbaren geistlichen Stifter zu befriedigen waren; und vielleicht war der Entwurf schon gemacht, die eroberten Provinzen nach Art jener alten barbarischen Horden, die das alte Römerreich überschwemmten, unter seine deutschen und schwedischen Kriegsgenossen wie einen gemeinschaftlichen Raub zu verteilen. In seinem Betragen gegen den Pfalzgrafen Friedrich verleugnete er ganz die Großmut des Helden und den heiligen Charakter eines Beschützers. Die Pfalz war in feinen Hänben und die Pflichten sowohl der Gerechtigkeit als der Ehre sorberten ihn auf, biefe den Spaniern entrissene Provinz ihrem rechtmäßigen Eigentümer in vollkommenem Stanbe zurückzugeben. Aber durch eine Spitzfindigkeit, die eines gießen Mannes nicht würbig ist und den ehrwürbigen Namen eines Verteibigers der Unterbrückten schändet, wußte er dieser Verbindlichkeit zu entschlüpfen. Er betrachtete die Pfalz als eine Eroberung, die aus Feinbeshänben an ihn gekommen sei, und glaubte baraus ein Recht abzuleiten, nach Willkür barüber zu verfügen. Aus Gnabe also und nicht aus Pflichtgefühl trat er sie dem Pfalzgrafen ab, und Zwar als ein Lehen der fchwebifchen Krone unter Beengungen, die den Wert berfelben um die Hälfte verringerten und biesen Fürsten zu einem verächtlichen Vasallen Schweden s herabsetzen. Eine dieser Bebingungen, welche dem Pfalzgrafen vorschreibt, . nach geendigtem Kriege einen Teil der schwedischen Kriegsmacht, dem Beispiel der übri-

6. Geschichte des Dreißigjährigen Krieges - S. 123

1902 - Leipzig : Freytag
Erster Teil. Zweites Buch. 123 besondere, den nämlichen Plan zu befolgen. Besitzungen an der Ostsee sollten den Grundstein zu einer Macht abgeben, womit sich schon längst seine Ehrsucht trug und welche ihn in den Stand setzen sollte, seinen Herrn zu entbehren. Diese Zwecke zu erreichen, war es von äußerster Wichtigkeit, die Stadt Stralsund am Baltischen Meere in Besitz zu bekommen. Ihr vortrefflicher Hafen, die leichte Überfahrt von da nach den schwedischen und dänischen Küsten machte sie vorzüglich geschickt, in einem Kriege mit beiden Kronen einen Waffenplatz abzugeben. Diese Stadt, die sechste des hanseatischen Bundes,* genoß unter dem Schutze des Herzogs von Pommern die wichtigsten Privilegien, und völlig außer aller Verbindung mit Dänemark, hatte sie an dem bisherigen Kriege auch nicht den entferntesten Anteil genommen. Aber weder diese Neutralität noch ihre Privilegien konnten sie vor den Anmaßungen Wallensteins schützen, der seine Absicht auf sie gerichtet hatte. Einen Antrag dieses Generals, kaiserliche Besatzung anzunehmen, hatte der Magistrat von Stralsund mit rühmlicher Standhaftigkeit verworfen, auch seinen Truppen den arglistig verlangten Durchmarsch verweigert. Jetzt schickte Wallenstein sich an, die Stadt zu belagern. ['-Sela- Für beide nordische Könige war es von gleicher Wich- senmg tigfeit, Stralsund bei seiner Unabhängigkeit zu schützen, ohne welche die freie Schiffahrt auf dem Belte nicht be- 1628.. 7. hauptet werden konnte. Die gemeinschaftliche Gefahr be- Juli — siegte endlich die Privateisersucht, welche schon längst beide 1-Könige entzweite. In einem Vertrage zu Kopenhagen (1628) versprachen sie einander, Stralsund mit vereinigten Kräften aufrecht zu erhalten und gemeinschaftlich jede fremde Macht abzuwehren, welche in feindlicher Absicht in der Ostsee erscheinen würde. Christian Iv. warf sogleich eine hinreichende Besatzung in Stralsund und stärkte durch seinen persönlichen Besuch den Mut der Bürger.

7. Zeit- und Lebensbilder aus der deutschen und sächsischen Geschichte - S. 35

1913 - Dresden : Huhle
— 35 — fehdelustigen Grafen und Fürsten Einhalt geboten. Während die an Flüssen wohnenden Ritter die vorüberfahrenden Schiffe zwangen, an sie hohe Zölle zu zahlen, blühte auf der Nord- und Ostsee die Seeräuberei und hinderte die Kauffahrteischiffahrt sehr. Da der Kaiser samt den Fürsten diesem Übelstande kein Ende machte, verbanden sich um 1241 die reichen Handelsstädte Lübeck, Hamburg und Bremen. Dies Bündnis heißt die Hansa, d. h. Handelsverbindung, denn es sollte vor allem den Handel schützen. b) Ausdehnung. Sehr bald schlossen sich andere Städte an; zur Zeit ihrer Blüte zählte sie sogar gegen 100 Städte von Holland bis nach Rußland. Sie schickten ein großes Heer und Kriegsschiffe gegen die Räuber aus, deren Burgen erobert und zerstört, deren Schiffe vernichtet wurden; die Land- und Seeräuber büßten ihre Untaten meistens am Galgen. Eine Flotte von 200 Schiffen beherrschte die Nord- und Ostsee. Der König von Schweden und der von Dänemark wurden von den Hanseaten besiegt; sie diktierten: „Kein König darf in Dänemark den Thron besteigen ohne Zustimmung der Hansa". Sie erlangten große Vorrechte in England, Schweden und Norwegen und errichteten daselbst Kontore, d. h. große Plätze oder Stadtteile, in denen sie Waffen- und Gerichtsrecht, freien Stapelhandel und Landeshoheit besaßen. Hier erbauten sie Kirchen, Kaufhallen, Speicher, Herbergen und Wohnhäuser, wie z. B. in Bergen, London, Antwerpen und Altnowgorod am Jlmensee. Lübeck war der Vorort; dahin kamen alljährlich die Abgeordneten und berieten über die Angelegenheiten der Hansa. Wenn eine Stadt ihre Pflichten nicht erfüllte, wurde sie ausgestoßen oder verhanst. Nach etwa 300 Jahren verlor die Hansa an Bedeutung und Macht, weshalb viele Städte austraten. Lübeck, Hamburg und Bremen heißen noch heute Hansestädte und haben ihre alten Freiheiten behalten. Das Gerichlsmelen, 1. Ursprung der Femgerichte. Karl der Große hatte die Rechtspflege geordnet. Gau-, Send- und Pfalzgrafen verschafften dem Bedrückten Recht. Die leibeigenen Bauern wurden von ihren Herren gerichtet, die freien Bauern von den königlichen Richtern, den Freigrasen, denen Schöffen beistanden. Die Schöffen halfen das Urteil finden, aber sie mußten sich auch nach dem Umstande richten. Freilich gab es auch Vorstände, die wenig oder gar keine Umstände machten, sondern nach ihrem eigenen Gutdünken handelten. Aber diese Gerichte konnten später vielen Leuten nicht zu ihrem Rechte verhelfen. Deshalb bildete sich zu der Zeit, als Kaiser und Papst sich heftig bekriegten und das Faustrecht blühte, ein heimliches Gericht, das Femgericht, das besonders gegen Straßenraub, Landfriedensbruch und solche Verbrechen einschritt, die die öffentlichen Freigerichte nicht bestrafen konnten. Es verfemte, d. h. verbannte oder verfluchte die verurteilten Verbrecher. 2. Einrichtung der Femgerichte. In Westfalen, namentlich in Dortmund, war der Hauptsitz der Femgerichte, doch verbreiteten sie sich über ganz Deutschland. Der Kaiser blieb der höchste Richter; der Ort der Sitzung Hieß Freistuhl, der Vorsitzer des einzelnen Femgerichts (zuerst auch Bischöfe) hieß Stuhlherr oder Freigraf, die Beisitzer Freischöffeu. Der Angeklagte wurde durch einen Brief mit sieben Siegeln vorgeladen; diesen 3*

8. Hülfsbuch für den ersten Unterricht in der deutschen Geschichte - S. 124

1877 - Mainz : Kunze
124 - und Bayern von den Franzosen, Schweden und Hessen unter Turenne bei Allersheim (in der Nhe von Nrdlingen) in demselben Jahre besiegt; Mercy fiel. In den letzten Jahren spielte der Krieg hauptschlich in Bayern und Bhmen. Torstensons Nachfolger, Wrangel, und Turenne verheerten 1646 und 1648 Bayern: der schwedische General Knigsmark hatte 1648 die kleine Seite von Prag erobert, als am 24. October 1648 zu Mnster und Osnabrck der (westflische) Frieden zu Stande kam. S. Der westflische friede. a. In Bezug auf das Ausland. Schweden bekam Vorpommern, Rgen und einen kleinen Theil von Hinter-Pommern lngs der Oder mit Stettin, das Stiftsland von Bremen als Herzogthum, das Stiftsland von Verden als Frstenthum, die Stadt Wismar. Frankreich, obgleich es geringere Anstrengungen gemacht hatte als Schweden, bekam doch eine grere Beute: das fter-reichische Elsa, Breisach auf dem rechten Rheinufer, eine der strksten Festungen der damaligen Zeit, das Besatzungsrecht in Philippsburg (bei Speier). In diesen franzsischen Besitzungen hrten alle Beziehungen zum deutschen Reiche auf. Straburg und' andere Städte blieben reichsunmittelbar. Der Besitz von Metz, Toul und Verdun wurde Frankreich besttigt. Die schweizerische Eidgenossenschaft und Holland wurden nun auch recht-lich vom deutschen Reiche losgelst, tatschlich waren sie es schon. b. In Bezug auf das Reich. Brandenburg, welchem ganz Pommern nach dem Aussterben der Herzoge 1637 als Erbe htte zufallen sollen, erhielt fr Vorpommern das Erz-bisthum Magdeburg als Herzogthum, die Bisthmer Halberstadt, Minden und Camin als Frstenthmer, dann den stlichen Theil von Hinterpommern. Der Pfalzgraf Karl Ludwig, Friedrichs V. (f 1632) Sohn, erhielt die Pfalz am Rhein (Hauptstadt Heidelberg), sowie die achte Kurstimme. Bayern behielt die (nach der

9. Vaterländische Geschichte - S. 137

1912 - Leipzig : Dürr
— 137 — Unterdrückung der Reformation in Norddeutschland. Jetzt erkannten die Evangelischen ihre gefährliche Lage, und sie schloffen sich zusammen. Vergeblich. Wallenstein, der kaiserliche Feldherr, drang siegreich bis zur Ostsee vor. Der Kaiser erließ nun den Wiedererstattungsbefehl. Wurde er nachdrücklich durchgeführt, fo mußte der Protestantismus untergehen. Da retteten ihn zwei Umstände, Wallensteins Absetzung und König Gustav Adolfs Landung und Siegeszug durch Deutschland. Bei Lützen sollte die Entscheidung fallen. Gustav Adolf siel, aber sein Heer siegte. Nach Gustav Adolfs Tode tobte der Kampf noch 16 Jahre. Es handelte sich dabei nicht mehr um die Religion, fondern um den Erwerb von Macht und Landbesitz. Das Land wurde verwüstet, Handel und Gewerbe zerstört. Roheit und Sittenlosigkeit verbreiteten sich. Endlich wurde 1648 zu Münster und Osnabrück der Friede geschlossen. Der Wiedererstattungsbefehl wurde aufgehoben. Katholiken, Protestanten und Reformierte erhielten gleiche Rechte. Das mittelalterliche Kaisertum. Bei den alten Germanen kannte man zunächst kein Königtum; sie wählten sich im Falle eines Krieges einen Anführer (Herzog), wie es bei den Westgermanen üblich war (Cherusker). Bei den Ostgermanen (Goten) hatte sich das Königtum schon früher ausgebildet. Das spätere Frankenreich war ein Erbreich. Die Frankenherrscher bestimmten noch bei Lebzeiten ihren Nachfolger. (Karl der Große — Ludwig der Fromme.) Das mittelalterliche Kaisertum ist zunächst eine Verbindung von Wahl- und Erbreich. Heinrich I. wird von den Großen der Franken und Sachsen gewählt. Sein Sohn Otto I. wird von ihm als sein Nachfolger bezeichnet, und die Großen des Reiches geben ihre Zustimmung. Ebenso gestaltet sich die Sache im Zeitalter der Hohenstaufen. Eine feste Residenz hatte der mittelalterliche Kaiser nicht; er war gewissermaßen fortwährend aus der Wanderschaft. Er zog von Pfalz zu Pfalz, die im Lande zerstreut lagen und den Unterhalt für den Kaiser und sein Gefolge lieferten. Der Kaiser war oberster Heerführer und Rechtsprecher (Königsgericht). Er war in vielen Beziehungen an die Zustimmung der Großen gebunden (Reichstage). So mußte er den Reichstag bei der Wahl des Nachfolgers, bei Reichsheerfahrten, bei der Reichsgesetzgebung befragen. Streitigkeiten zwischen den Fürsten gehörten ebenfalls vor den Reichstag. (Heinrich der Löwe.) Der oberste Reichsbeamte war der Kanzler des Reiches. Hofbeamte waren Schenk, Truchseß, Marschall und Kämmerer. Durch die Erblichkeit der Lehen und durch den Kampf zwischen Kaiser und Papst, wozu noch die Übertragung ursprünglich kaiserlicher Rechte an die Städte kam (Münzrecht), war das Kaisertum sehr geschwächt worden. Die Herzöge hatten allmählich alle Macht an sich ge-

10. Vaterländische Geschichte - S. 165

1912 - Leipzig : Dürr
— 165 — In seinen Kämpfen mit den Reichsfeinden zeigte sich Friedrich Wilhelm als ein echt deutscher Mann, der den schädlichen Einfluß der außerdeutschen Mächte iu den deutschen Ländern erkannte. Am Rhein gebot er den Raubkriegen Ludwigs Xiv. Einhalt. Durch den Sieg bei Fehrbellin vernichtete er den Ruhm der Unüberwindbarkeit Schwedens. Das Steuerroefen. In der Wanderzeit der Germanen kannte man keine Steuern; denn für das Heer und die Verwaltung des Landes hatte man keine Ausgaben nötig. Alle Freien waren zur Verteidigung des Landes verpflichtet (Heerbann); sie führten auch die Verwaltung desselben und übten die Rechtsprechung aus. In der Stammeszeit änderte sich darin wenig. Das Vasallenheer bereitete dem Fürsten keine Ausgaben; die zur Verwaltung des Landes nötigen Beamten erhielten statt des baren Gehaltes Landentschädigungen. Der Hofhalt des Königs wurde von den Einkünften des Königslandes bestritten. Auch das mittelalterliche Kaisertum gelangte noch nicht zu der Erhebung einer öffentlichen Steuer. Erst als Kaiser Maximilian eine Verwaltung des Reiches durch Beamte plante, ein Reichskammergericht einrichtete und statt der Vasallen Söldner (Landsknechte) die Heere des Kaisers bildeten, wurde die erste allgemeine Steuer, der „gemeine Pfennig", erhoben. (Von je 1000 Gulden: 1 Gulden Steuer.) Die ersten regelmäßigen Steuern führte der Große Kurfürst von Brandenburg ein, um damit die ständigen Ausgaben für das stehende Heer und für die Landesbeamten decken zu können. Auf alle Verbrauchsgegenstände legte er eine Abgabe (Akzise). Sie traf den einzelnen nach seinen Bedürfnissen. Die „Akzise" wurde teils bei der Herstellung der Waren, teils beim Einbringen derselben in die Stadt, teils beim Verkauf erhoben. Die andere feststehende Steuer, die Friedrich Wilhelm erhob, war die „Grundsteuer". C. preuhen roird ein Großstaat, friedlich ra. (i.) 1688—1713 erhebt Preußen zum Königreich und legt dadurch den Grund zur späteren Großmachtstellung Preußens. I. Prcuszen wird ein Königreich. 1. Der ftrormertrag zu Wien. Da der Kurfürst dem Kaiser hat vorstellen lassen, daß er aus verschiedenen Gründen die Absicht habe, seinem Hause den königlichen Titel zu erwerben, und den Kaiser gebeten, ihm dazu behilflich zu fein, so habe der Kaiser in Betracht des uralten Glanzes, Macht und Ansehen des Kurhauses Brandenburg und wegen der von dem jetzt regierenden Kurfürsten dem gemeinen Wesen bisher geleisteten großen Dienste beschlossen, eine solche wohlverdiente
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