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1. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 89

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 89 - regeln in Bezug auf Maß, Gewicht, Münze rc., über Strandrecht, Stapelrecht, Niederlagsrecht. , S}ur Bestreitung der gemeinen Angelegenheiten zahlte jede Stadt eme Steuer, Pfnndgeld genannt, in Kriegszeiten dagegen mussten Schiffe, resp. Kriegsvolk, von einer jeden Stadt gestellt werden. Die Macht der Hansa^ war so groß, dass sie gegen Könige siegreiche Kriege führte. (Kampf der Hansa gegen Waldemar v. Dänemark, welcher 1361 Gothland erobert und Wisby zerstört hatte. Er wurde zum Frieden genöthigt, und von 1370 an hatte sogar die Hansa auf kurze Zeit die Oberherrschaft über die skandinavischen Reiche.) , _r r Die Schiffahrt der Hansa verbreitete sich besonders über die Ostsee und nach der Nordsee. An der Küste von Norwegen (Bergen in Schonen) betrieb die Hansa den Häringsfang, in Schweden holten sie Metall, aus Russland Leder, Wachs, von England Wolle rc. Die niederländischen Städte vermittelten den Handel nach Frankreich und Spanien. Ein Fehler des Bundes waren die Selbstsucht der einzelnen Glieder und die oft hervortretende Eifersucht der einen Stadt gegen die andere. Am Ende des 15, Jahrhunderts schon begann der Verfall der Hansa. Als die Land- straßen durch Befestigung des Landfriedens im 16. Jahrhundert sicherer wurden und mau die neuen Erdtheile und dadurch neue Handelswege entdeckte und dem Welthandel sich neue Bahnen eröffneten, wurde der deutsche Handel brach gelegt. Er ging ausschließlich auf die Niederlande und endlich auf England über. So wie die Hansen sich verbündet hatten, also auch die süddeutschen Städte. Derschwäbische Städtebund umfasste 37 Städte. Da weder die Kaiser, noch die Fürsten und Ritter diesen Bünden günstig waren, so entstanden besonders am Ende des 14. Jahrhunderts Kriege (1377 schwäbischer und 1388 großer Städtekrieg), in denen schließlich die Städte unterlagen. Viii. Die Fehmgerichte Die Rechtspflege war im Mittelalter noch sehr mangelhaft. Man gebrauchte wie in alter germanischer Zeit noch immer die Gottesgerichte oder Ordalien (Zweikampf, Wasserprobe, Feuerprobe, Kreuzprobe rc.) zur Entdeckung der Verbrecher. Während in den ersten Jahrhunderten Vermögens- und einfache Todesstrafen angewandt wurden, kamen in späterer Zeit barbarische Strafen und die Folter auf. Die Unsicherheit bei den Gerichten und das immer mehr überhandnehmende Faustrecht veranlasste die Entstehung der Fehmgerichte. Diese Gerichte entstanden um 1200 in Westfalen ans den alten germanischen Freigerichten. Sie wurden meist im Geheimen gehalten und waren der Schrecken aller Verbrecher und Frevler. (Wissende, Freischöppen, Freigraf; Stuhlherr.) Im 14. Jahrhundert, als der allgemeine Landfrieden in Deutschland mehr befestigt wurde und die Fürsten die Rechtspflege in die Hand nahmen, verfiel die Fehme, indem sie an Stelle strenger Gerechtigkeit die Willkür und den Uebermut herrschen ließ. In Westfalen hielten sie sich noch bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. (Fehmlinde zu Dortmund.)

2. Leitfaden für den Geschichtsunterricht in Mittel- und Mädchenschulen - S. 205

1902 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
5. Deutsches Leben im Mittelalter. 205 Hofe des Fürsten oder eines sonst angesehenen Ritters erlernen. Dann wurde er mit dem Eintritt in das Jnglingsalter wehrhast gemacht und folgte nun seinem Herrn als Knappe (Junker) in den Streit. Erst wenn er hinreichende Proben seiner Waffen-tchtigkeit gegeben, wurde ihm nach Ablegung der Rittergelbde stets wahr zu reden, das Recht zu verteidigen, die Religion und ihre Diener, Witwen und Waisen und die Unschuld zu schirmen und durch Erteilung des Ritterschlages die Ritterwrde verliehen. Zur Erhaltung und Belebung des ritterlichen Sinnes, der kriegerischen Kraft, des mnnlichen Mutes dienten die Turniere (Kampfspiele), welche den Glanzpunkt der an den Hfen der Fürsten abgehaltenen Feste bildeten. Nur Ritterbrtige wurden zugelassen, und damit kein Unberechtigter sich eindrnge, fhrte man die Wappen als symbolische Andeutungen der Namen und Geschlechter ein. Es bestanden eigene Turniergesetze, an die sich die Kmpfer und Kampfrichter streng halten muten. Wer seinen Gegner beim Lanzenstechen aus dem Sattel hob, der empfing als Sieger den Preis Habedank" (Dank) aus dem Munde einer Dame. Als das Schiepulver von Osten her bekannt wurde und in Gebrauch kam, und dadurch die Kriegfhrung eine ganz vernderte wurde, ver-lor das Rittertum seine Bedeutung. Die Entwicklung des Stdtewesens wurde schon von Heinrich Iv. gefrdert. Die Rechte und Freiheiten, die die Brger allmhlich erwarben, wurden die Ursache, da sich die geringen Leute immer mehr nach den Stdten zogen, wo sie geschtzt durch Wall und Mauer eine Zuflucht vor den Bedrckungen des Herrenstandes fanden. Hier wurden sie durch Betriebsamkeit und Handel reich und erlangten unter ihren selbstgewhlten Obrigkeiten (Brger-meister, Ratsherren, Schffen) eine immer grere Selbstndig-fett. Durch Kauf, durch die Gunst der Kaiser, oft auch mit den Waffen in der Hand, erwarben sich manche Städte ein Hoheitsrecht nach dem anderen, bis sie sich gnzlich von der Aufsicht der Landes-Herren befreiten und unmittelbar unter den Kaiser gestellt wurden. Solcher freien Reichsstdte gab es zu Ende des Mittelalters mehr als 50. Was das Emporkommen der Städte am meisten frderte, war der in ihren Mauern blhende Handel und Gewerbeflei. Drei Jahrhunderte lang war Deutschland der Mittelpunkt des europischen Verkehrs. Deutsche Kaufleute fhrten die Produkte des Morgen-landes, die Pfefferkrner Indiens, die Seidengespinste Chinas, die Gewrze und Spezereien Arabiens und gyptens aus den Seestdten Italiens nach den Handelspltzen an der Donau und

3. Leitfaden für den Geschichtsunterricht in Mittel- und Mädchenschulen - S. 206

1902 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
206 Vi. Das Deutsche Reich zu Ende des Mittelalters. am Rhein mtb von da weiter nach dem Norden, Osten und Nord-Westen Europas. Aus Ungarn, Rußland und den Lndern an der Nord- und Ostsee holte man Pelze, Hute, Talg, Teer, Pech, Eisen und Bernstein. Dagegen lieferte Deutschland Getreide, Wein, ^>alz, bhmische Steine, Metalle, Nrnberger Spielwaren, schlesische und westflische Leinwand, niederlndische Tuche, rheinische und steirische Waffen und Stahlwaren und andere Erzeugnisse der Kunst und des Gewerbefleies seiner Bewohner. Augsburg, Ulm, Regensburg, Wien, Straburg, Frankfurt a.m., Kln, Nrn-berg, Erfurt, Braunschweig waren Hauptstapelpltze des Binnen-Handels.^ Die Schiffe der deutschen Seestdte Dauzig, Greifs-wald, Stralsund, Wismar, Lbeck, Hamburg, Bremen n. a. befuhren alle nordischen Meere, in den meisten Hfen Englands, Dnemarks, Norwegens, Schwedens, Finnlands, ja felbst in dem fernen russischen Nowgorod wurden Faktoreien (Handelsniederlassungen) gegrndet. Messen und Jahrmrkte, Warenniederlagen und Kauf-Huser begnstigten ebenso den Handel wie die Gewerbe. Die letzteren hoben sich hauptschlich durch das Entstehen der Znfte <Handwerksgenossenschaften), die sich besondere feste Einrichtungen gaben. Nach einer bestimmten Anzahl von Jahren wurde der Lehrling zum Gesellen befrdert und hatte sich als solcher auf die Wau-derschaft zu begeben. Um Meister zu werden, mute er seine Befhigung durch ein Meisterstck nachweisen, und es fehlte dabei an Zeremonieen ebensowenig wie beim Ritterschlage. Auf Ehre wurde streng gehalten, schlechter Lebenswandel schlo von der Zunft aus. Art der Spitze jeder Zunft stand ein Zunftmeister, welcher Ordnung und Zucht handhabte und innere Zwistigkeiten beilegte. Wer zur Genossenschaft gehrte, wurde von derselben in jeder Not unter-sttzt. In der Regel wohnten die Glieder einer Zunft in einer besonderen Gasse beieinander und hatten ihren gemeinsamen Stand auf dem Markte, ihre eigene Fahne und ihren bestimmten Anteil an der Bewachung der Stadt. Der Wohlstand und die mit demselben wachsende Macht der Städte erregten die Eifersucht der Fürsten und der umwohnenden Ritterschaft. Whrend jene den Brgern die Freiheiten und Rechte verkrzten oder sie zu lstigen Abgaben anhielten, verlegte der Raubadel die Handelswege, plnderte die Kaufmannsschiffe und Gterwagen, erprete Zlle, (Straengelder und Geleitsgebhren und verwstete die stdtischen Gemarkungen. Von den Kaisern war bei der Ohnmacht derselben wenig Schutz zu erwarten, und es blieb den Stdten nichts brig, als ihre Rechte und Gter gegen Gewalttat und Raub selbst zu schirmen. So entstanden die Stdtebndnisse, wie der rheinische und schwbische Stdtebund und vor allen

4. Leitfaden für den Geschichtsunterricht in Mittel- und Mädchenschulen - S. 207

1902 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
5. Deutsches Leben im Mittelalter. 207 die Hansa. Anfnglich nur zwischen Lbeck und Hamburg zum 1241 Schutze ihres gemeinsamen Handels auf dem Stecknitzkanale abge-schloffen, erlangte der Hanfabuud eine immer grere Ausdehnung und umfate zu Ende des 14. Jahrhunderts gegen 80 norddeutsche Städte. Zweck desselben war auer der Wahrung gesicherter Fahrt zu Land und zur See Erhaltung und Erweiterung der erlangten Freiheiten, schiedsrichterliche Vermitteluug in allen Streitigkeiten zwischen Bundesgliedern und Sttzung des stdtischen Regiments gegen Aufruhr im Innern. Alle Städte, die dem Bunde angehrten, sandten ihre Vertreter zu dem Hansatage nach Lbeck, wo der innere und uere Angelegenheiten, der Bndnisse und Vertrge, der Krieg und Frieden Beschlu gefat wurde. Bald war die Hansa eine Genossenschaft, welche sich in Deutschland wie im Aus-lande groe Vorrechte, ja eine fast unabhngige Stellung zu er-zwingen wute. In ihren der den ganzen Norden verbreiteten Niederlassungen, von denen die zu Brgge, London, Bergen und Nowgorod die bedeutendsten waren, lebten die Kaufleute unter eigenen Vorstehern, nach heimischen Sitten und Gesetzen, frei von allen lstigen Abgaben und Zllen. Ihre Flotten beherrschten die Meere, zahlreich und glcklich waren die Kriege, die der Bund in seiner mchtigen Zeit fhrte. Die Könige der nordischen Reiche wurden oft zu schmhlichen Friedensbedingungen gezwungen; in Schweden und Dnemark konnte lange Zeit kein Herrscher den Thron besteigen ohne Zustimmung der Hansa. Als aber durch die Eut-deckuug Amerikas und des Seewegs nach Ostindien der Wellhandel eine andere Richtung nahm, schwand auch die Macht und Blte der deutschen Hansa. Am hrtesten und leidenvollsten gestaltete sich in der Zeit des Faustrechts das Los des Bauernstandes. In den Fehden der Ritter wurden die Drfer und Hfe niedergebrannt und die Ernten verwstet; Frondienste, Steuern, Zehnten und Abgaben jeglicher Art waren endlos; ohne Recht und Schutz der Gesetze war der unfreie Mann den hrtesten und entehrendsten Strafen ausgesetzt. Die Bauern-aufstnde, deren die Geschichte des Mittelalters eine ansehnliche Menge aufzuweisen hat, bewirkten in der Regel nur eine Verschlim-mernng der Lage der Bauern. Am lngsten bewahrten die Friesen an den Gestaden der Nordsee ihre altdeutsche Volksfreiheit, und vergeblich waren die Versuche der benachbarten geistlichen und weltlichen Herren, festen Fu unter ihnen zu fafseu. Da beschuldigte man die Ste-dinger (an der Hunte) der Ketzerei, predigte einen frmlichen Kreuz-zug wieder sie und rottete sie fast gnzlich aus. Glcklicher waren die Ditmarschen (an der Westkste Holsteins), welche in langen Kmpfen ihre Unabhngigkeit den Dnen gegenber behaupteten.

5. Leitfaden für den Geschichtsunterricht in Mittel- und Mädchenschulen - S. 194

1902 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
194 Vi. Das Deutsche Reich zu Ende des Mittelalters. Hochmeister Albrecht von Hohenzollern trat zur Reformation der, lste den Orden auf und verwandelte Preußen in ein Welt-1525] liches Herzogtum. Vi. Das Deutsche Reich j\\ Ende des Mittelalters. 1. Rudolf von Habsburg. Das Haus der Staufer hatte dem Deutschen Reiche tchtigeherrfcher gegeben. Aber während diese in Italien kmpften, blieben die Fürsten sich selbst berlassen und suchten sich in ihren Landen soviel als mglich unabhngig zu machen. Dadurch sank das kaiserliche An-sehen so sehr, da nach dem Tode Wilhelms von Holland kein deutscher Fürst Verlangen nach der Krone trug. So trat ein In-12561273] terregnum (Zwischenreich) ein, und 17 Jahre lang war das Reich ohne Oberhaupt; denn die beiden fremden Fürsten Richard von Coruwallis (England) und Alfons X. von Castilien, an die man die Krone vergab, kamen wenig oder gar nicht nach Deutschland. Alle Bande der Zucht und Ordnung lsten sich in dieser kaiserlosen schrecklichen Zeit". Fürsten und Herren handelten ganz nach eigenem Gutdnken, unaufhrliche Fehden beunruhigten das Land; die Ritter sperrten von ihren Burgen aus die Straen, drckten Handel und Wandel durch schwere Zlle und beraubten die vorberziehenden Kaufleute; Kunst und Gewerbe lagen danieder, kaum durfte der wohlhabende Brger sich ruhig seines Besitzes freuen: kein anderes Recht galt mehr als das Faustrecht. Solche Zustnde weckten im deutschen Volke das lebhafte Ver-langen, endlich wieder einen krftigen Herrscher an der Spitze zu sehen, und auch die Fürsten konnten sich nicht verhehlen, da ein solcher dem Reiche not tat. Da sie aber ihre gewonnene Selb-stndigkeit nicht gern ausgeben mochten, so whlten sie nicht den mchtigen Ottokar von Bhmen, sondern den Grafen Rudolf 12731291] von Habsburg, den Sprling eines in Schwaben und im Elsa reich begterten Geschlechts. Man htte keine bessere Wahl treffen knnen. Rudolf stand wegen seiner Klugheit, Tapfer-keit, Gerechtigkeitsliebe und Frmmigkeit, sowie wegen des Schutzes, den er friedlichen Brgern gegen die Raubgier der Edelleute an gedeihen lie, bei hoch und niedrig in groem Ansehen. Den Erzbischof Werner vou Mainz hatte er einst auf einer Reife nach Rom

6. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 32

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
32 Erster Abschnitt. Städteerbauer genannt hat, und wuchsen im Laufe der Jahrhunderte schnell und mächtig empor. Namentlich waren die fränkischen Kaiser bestrebt, für die Vergrößerung der jungen Städte zu wirken, da sie in ihnen eine starke Stühe gegen die herrschsüchtigen Fürsten und den mächtigen Adel erblickten; auch die Hohenstaufen folgten im großen und ganzen der Überlieferung ihrer Vorgänger. Zu großer Blüte gelangten die Städte durch die gewaltigen Bewegungen der Völker zur Zeit der Kreuzzüge, wodurch Handel und Verkehr an Ausdehnung gewannen. Die meisten hatten sich nach und nach viele Freiheiten erworben und waren im Besitze eigener Stadtrechte. Ihr Oberherr war der Kaiser, dem allein das Recht gebührte, einen Vogt oder Burggrafen, wie dies z. B. in der kaiserlichen Stadt Nürnberg der Fall war, zu setzen, oder ihnen die Selbstregierung zu überlassen. Solche Städte nannte man Weichsstädle während andere, die unter der Herrschaft eines weltlichen oder geistlichen Fürsten der einzelnen Landschaften standen, Landstädte hießen. Die städtischen Bewohner bestanden aus den Geschlechtern, Nachkommen der freien Bauern, die Heinrich I. in seine Befestigungen gezogen hatte. Aber auch viele Freie, zum Teil adelige Gutsbesitzer vom Lande, suchten Schutz hinter den Mauern und bildeten in späterer Zeit die Patrizier oder den städtischen Adel, in deren Hände die Regierung und Verwaltung der Stadt gelegt war. Als aber die Zahl der niederen Bürgerschaft sich mehrte und das Handwerk aufblühte, vereinigten sich die verschiedenen Handwerker zu geordneten Zünften, Gilden, Innungen und gelangten besonders seit dem 14. Jahrhundert mit den Patriziern fast überall zur völligen Gleichberechtigung. Die Zünfte hatten zugleich eine kriegerische Verfassung und verteidigten ihre Freiheit auch nach außen gegen den raub- und fehdesüchtigen Adel. Die Macht der Städte erreichte ihren Höhepunkt, als sie sich in den gesetzlosen Zeiten der letzten Hohenstaufen und des Interregnums zum gegenseitigen Schutze wider die Gewaltthätigkeit und den Übermut der Fürsten und Ritter und zur Förderung ihres Handels und Gewerbefleißes zu größeren Bündnissen vereinigten. So entstand um 1350 der rheinische und etwas später der schwäöische Städteöund, dem auch manche fränkische Stadt angehörte.

7. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 63

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
- 63 um sich griffen. Das Faustrecht entschied und nicht nur die Städte, sondern auch die Ritter verbndeten sich miteinander in Gesell-schaften (die vom Lwen, von St. Georg, die der Schlegler u. a.), um im Kampfe mit Brgern und Fürsten ihre reichsunmittelbare Stellung zu behaupten. Stdtebndnisse. Da Handel und Gewerbe der ffentlichen Sicherheit bedrfen, die Landfriedenserlafse der Kaiser aber wenig be-achtet wurden, so hatten sich schon seit der Mitte des 13. Jahrhunderts Bndnisse von deutschen Stdten zum gegenseitigen Schutz der Handelsinteresien gebildet. a. Die Hauptvereinigung war die Hansa, welche 1241 aus einem zwischen Hamburg und Lbeck geschlossenen Vertrage hervorging. Allmhlich erweiterte sich die Vereinigung zu einem niederdeutschen Stdtebund, der im 14. Jahrhundert 80 Städte umfate und in 4 Quartiere zerfiel: das wendische mit Lbeck, das westflische mit Kln, das schsische mit Braunschweig, das preuische mit Danzig als Vorort. Hauptvorort war Lbeck, wo der Hansa-tag abgehalten wurde. Auch als politische Macht war die Hansa im Norden gefrchtet, da ihre Flotten besonders gegen Dnemark siegreiche Kriege fhrten. Der Verfall der Hansa begann seit dem Ende des 15. Jahrh. mit den berseeischen Entdeckungen in Afrika und Amerika, die dem Handel eine vllig vernderte Richtung gaben. b. Andere stdtische Verbindungen waren der rheinische Stdte-bund und der 1376 gegrndete schwbische, eihc vorwiegend politische Einigung. Die schwbischen Städte, welche die Nachbarschaft mit der Schweiz in dem Streben nach Unabhngigkeit bestrkte, hatten bei Karl Iv. kein Entgegenkommen gefunden. Dieser bertrug vielmehr ihre Privilegien auf den Grafen Eberhard den Greiner von Wrttemberg (Rauschebart). In dem jetzt ausbrechenden schwbischen Stdtefrieg siegten die Stdter bei Reutlingen 1377 der Eberhards Sohn Ulrich, erlitten jedoch, nachdem der verwstende Kampf in Sddeutschland von neuem entbrannt war, durch Eberhard eine schwere Niederlage bei Dffingen (Ulrichs Tod) 1388. Auch am Rheine wurden die Stdter geschlagen und unterwarfen sich der frst-lichen Gewalt. Inzwischen hatte Kaiser Wenzel durch seine Trgheit, Grausam-keit und Habgier Adel und Geistlichkeit vollends erbittert. Als er eigenmchtig deutsches Reichsgebiet in Italien an den Herzog von Mai-

8. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 56

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
56 bestand die kleinste Burg (Burgstall) aus Bergfrid mit Mauer. Durch die Stiftung der geistlichen Ritterorden empfing das Ritter-tum einen idealen Gehalt und groen politischen Einflu. Auch ent-wickelte sich seit der Staufenzeit von der Provence aus die ritterliche Poesie, Minnegesang geheien, da sie vornehmlich die Minne, d. i. Liebe feierte. Unter den Minnesngern ist als der bedeutendste 'Walter von der Vogelweide zu nennen, ein Zeitgenosse Philipps von Schwa-ben. Allein auch in dem Stande der Ritter ri allmhlich eine Ver-wilderung der Sitten ein. Schon in der Zeit des Interregnums lebten viele aus der Ritterschaft vom Stegreif d. h. vom Raube. Die Raub-ritter berfielen die Warenzge und schleppten die Kaufherrn in die Verliee, damit sie sich erst gegen schweres Lsegeld loskauften. 3. Einen ungemeinen Aufschwung nahm das Stdjelvesen in dieser Periode. Der mchtig erweiterte Handelsverkehr während der Kreuzzge brachte auch in den deutschen Stdten das gewerbliche und kaufmnnische Leben zur Blte. Augsburg, Nrnberg, Ulm, Regensburg, Erfurt u. a. waren Stapelpltze des sdlichen Handels fr den Norden, während der Westen Europas vornehmlich von Kln aus versorgt wurde. Mit der Wohlhabenheit des Brgerstandes wuchs aber auch der Drang nach Selbstndigkeit und Freiheit. Die stdtische Verwaltung, welche zuerst in den Hnden des Stadt-Oberherrn lag, der Bischof oder Fürst war, ging allmhlich auf die Gemeinden der, indem dieselben meistens durch Kauf immer grere Rechte (selbstndige Gerichtsbarkeit, Erhebung der Zlle bei Einfuhr von Waren, das Recht, eigene Mnze zu schlagen) fr sich gewannen. Städte, welche nur den Kaiser als ihren Oberherrn anerkannten, wurden Reichsstdte genannt. Seine Hoheitsrechte lie der Stadtherr durch den Vogt oder Burg-grafen ausben. Den P a t r i z i e r n oder G e s ch l e ch t e r n in den Stdten standen die Gewerbtreibenden gegenber, die sich durch das Band der Innungen oder Znfte fester zusammenschlssen und durch die Pfahlbrger, d. s. Leibeigene, die ihrem Herrn auf dem Lande ent-flohen waren, bedeutenden Zuwachs erhielten. Es galt der Grundsatz: Stadtluft macht frei. Seit dem 13. Jahrhundert verlangten jedoch auch die Znfte Teilnahme an der stdtischen Verwaltung. Es entstanden darber langdauernde Verfassungskmpfe während des ganzen spteren Mittelalters, die gewhnlich damit geendet haben, da die Zunftregierung das Regiment der Geschlechter in den Gemeinden verdrngte. 4. Whrend die mittelalterlichen Brger hinter den festen Mauern

9. Kurs. I. u. II. für die Oberklassen gehobener Volksschulen und für die Unter- und Mittelstufe des Geschichtsunterrichts in Bürgerschulen - S. 35

1883 - Leipzig : Peter
35 Konradin, dessen Freund Friedrich von Baden nebst mehreren anderen Gefangenen auf dem Markte von Neapel hinrichten. § 19. Zustände in Deutschland zur Zeit des Interregnums. * Als das Haus der Hohenstaufen ausgestorbeu war, wollte fern deutscher Fürst die Reichsregierung übernehmen. Einige Fürsten übertrugen die Kaiserkrone dem englischen Grafen Richard von Cornwallis, andere dem Könige Alsous von Kastilien. Beide kümmerten sich nicht um Deutschland. Die Zeit von 1256—1273, da das Reich eigentlich ohne Kaiser war, nennt man das Interregnum, d. h. Zwischenreich. Traurige Zustände herrschten nun in Deutschland. Die Fürsten hatten schon unter den letzten hohenstausischen Kaisern, da diese fast nur in Italien beschäftigt waren, viele Hoheitsrechte, als z. B. Heerbann, Gerichtsbarkeit, Prägung von Münzen, an sich gebracht; in der kaiserlosen Zeit regierten sie in ihren Ländern unumschränkt. Ritter und Grasen machten sich unabhängig vou ihren Lehnsherren. Fortwährende Fehden zwischen den Fürsten und Grasen beunruhigten das Land und zerstörten den Wohlstand der Bürger und Bauern. Viele Ritter lebten vorn Raube; sie überfielen wohlhabende Reisende und die Kaufleute, welche mit Waren bei ihren festen Burgen vorüberzogen. Bei solchen Ueberfüllen fanden oft Mutige Kämpfe statt; die Raubritter schleppten die reichen Gefangenen nach ihrer Burg und sperrten sie in das Burgverließ, bis es diesen gelang, durch eiu Lösegeld frei zu werden. Die Schwachen und Wehrlosen mußten sich der rohen Gewalt fügen; Gesetz und Ordnung hatten aufgehört; es galt nur das Faustrecht. Niemand konnte sich seines Besitzes erfreuen. Den einzigen Schutz gegen die Frevler gewährten die Femgerichte, welche feit dem 12. Jahrhunderte an einzelnen Orten bestanden und ihren Hauptsitz in Westfalen hatten. Diese Gerichte, deren Mitglieder Wissende hießen, hielten ihre Sitzungen im geheimen an abgelegenen Orten und des Nachts. Wer von diesem Gerichte verurteilt wurde, konnte seiner Strafe nicht entgehen, da die Wissenden über das ganze Reich verbreitet waren. Gegen die Überfalle der Raubritter hatten sich um die Mitte des 13. Jahrhunderts mehrere große Handelsstädte vereinigt und zu ihrem Schutze einen Bund, die Hansa genannt, geschlossen. Sie unterhielten eine bewaffnete Mannschaft, welche ihre Warenzüge auf Flüssen und Landstraßen begleiten mußte. Dem Hansabunde, den Lübeck und Hamburg ins Leben gerufen hatten, traten bald die meisten größeren Städte Deutschlands bei; auch außerdeutsche Staaten schlossen sich ihm an; es entstanden in London, Bergen (in Norwegen), Nowgorod und an anderen Orten Stapelplätze zur Niederlegung der Waren der Hansestädte. Mit der Zeit wurde der Hansabund so mächtig, daß er zum Schutze der Städte und zur Wahrung ihrer Rechte sogar siegreiche Kriege gegen die Könige von Norwegen und Dänemark ' führte. 3*

10. Geschichtsbilder für Volksschuloberklassen und Schulaspiranten - S. 116

1905 - Nagold : Zaiser
116 oder Patrizier, die meist Handel trieben und den Rittern ebenbrtig waren, und in niedere Freie und Hrige, die vom Handwerk, Taglohn und Ackerbau lebteu. Die Pfahlbrger wohnten auerhalb der Stadt, hatten aber das Brgerrecht und suchten ihren Verdienst in der Stadt. An der Spitze der Verwaltung standen 12 Brger-meister und das Ratskollegium, das in der ltesten Zeit nur den Patriziern entnommen war. Die niedere Brger-schast bekam erst spter Anteil am Regiment und hatte sich oft gegen Bedrckung seitens der Vornehmen zu wehren. Sie schlssen sich in Znften, Gilden oder.innungen zusammen (f. Seite 41). Mit dem Reichtum der Städte, der sich um so mehr hob, je rascher das Rittertum und die Kaisermacht zerfiel, wurde auch das Leben immer behag-licher, prunkvoll die Kleidung und schwelgerisch das Mahl, be-sonders bei Tansen und Hochzeiten, ja auch bei Begrab-nissen. Durch obrigkeitl. Verordnungen mute gegen den unsinnigen Luxus (Schellen an den Kleidern, Schnabelschuhe, geteilte Kleidung die eine Hlfte etwa gelb, die andre rot Trunk-, E-, Fest- n. Spielsucht, Tauz- u. Schtzen-feste) eingeschritten werden. Unter den Gewerben schied man streng die ehrlichen und unehrlichen. Zu letzteren rech-nete man solche Hantierungen, welche das Volk etwa mit dem Makel der Verachtung Belegte; Henker, Abdecker, Totengrber, Spielleute, Bettelvgte usw. galten als nn-ehrlich. Diese Leute und auch ihre Kinder konnten kein Amt bekleiden und muten sich in der Kirche und im Wirts-haus mit einem abgesonderten Platz begngen. Der Handel ging besonders von Genna und Venedig aus. eber die Alpen trugen Saumtiere die Waren nach Ulm, Straburg, Reutlingen usw. Handelsstdte im Norden waren Kln, Hamburg, Braunschweig, Bremen, Danzig, Lbeck, Brgge, Brssel, Gent, Antwerpen usw. (Kln zhlte i. I. 1500 nur 37000 Einw., Straburg 80000). 70 nordenrop. Städte hatten sich in der Hansa zum Schutz ihrer Handelsniederlassungen zu einem Bund zusammen-geschlossen; Vorort des Bundes war Lbeck. Die Hansa reichte von Brgge und London bis Nowgorod in Rußland. Mit der Entdeckung Amerikas zerfiel die Hansa. Mit dem Schwbischen Stdtebund hatten die wrttb. Fürsten
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