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1. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 93

1888 - Leipzig : Teubner
- 93 - her ausgebt; die geistlichen Groen waren zugleich weltliche Herrscher geworden, da die Könige sie reich mit Gtern beschenkt und ihre Gebiete mit eigener Gerichtsbarkeit ausgestattet hatten. Dadurch waren dieselben von der Herzogsgewalt frei geworden, und es gab nun Fahnenlehen und Stablehen. Die geistlichen Herrschaften wurden fr die Könige ein Gegengewicht gegen die Selbstndigkeit der Herzge (wie war das mglich?). Ottos Grab im Dom zu Magdeburg. Ottos italienische Politik wird schon fr seine nchsten Nach- . 106. folger aus dem schsischen Hause verhngnisvoll. Sein Sohn Otto Ii., Gemahl der griechischen Kaisertochter Theophano, kmpft in Unteritalien unglcklich gegen Griechen und Araber, stirbt in Rom (sein Grabdenkmal in der Peterskirche). Ihm folgt dreijhrig Otto Iii. (983 1002), schwrmerisch (das Jahr 1000!) und abenteuerlich; lt das Grab Karls des Gr. ffnen,*) will Rom zum Mittelpunkt eines neuen Weltreiches machen, stirbt in Italien. Mit seinem Verwandten Heinrich Ii. (dem Heiligen; Bistum Bamberg!) erlischt das schsische Haus. Die frnkischen Kaiser 10241125. Die Groen fast aller Stmme whlen Konrad Ii. (die Be- . 107. schreibnng der Wahl in Uhlands Ernst von Schwaben). Sein Stiefsohn Ernst von Schwaben emprt sich wegen des burguudischeu Erbes (Werner von Kybnrg). Sein Sohn Heinrich Iii. (10391056), ein kraftvoller Herrscher, im Anfang seiner Regierung Herzog von Bayern, Schwaben und Franken. Auch gegenber der Kirche ist er unbedingt herrschend; er geht Hand in Hand mit den Bestrebungen des Benediktinerklosters Clngny in Frankreich, die auf eine Reform der tiefgesunkenen Geistlichkeit abzielen; Sittenverderbnis am rmischen Hof, Simonie (Apostelgesch. Viii, 18). Heinrich lt drei gleichzeitige Ppste absetzen und ernennt nacheinander vier Deutsche zu Ppsten. Der Gottesfriede soll dem Faust- und Fehderecht steuern; die Selbsthlfe war dadurch allgemein geworden, da man selbst vor Gericht den Zweikampf als eine Art Gottesurteil ansah (nenne andere Formen des Gottesurteils!). Neben Otto I. ist Heinrich Iii. die machtvollste Erscheinung . 108. auf dem deutschen Kaiserthron; und doch liegt am Ende seiner *) Rethels Wandgemlde in Aachen.

2. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 87

1875 - Braunschweig : Bruhn
- 87 — noch wenig Sauberkeit, Bequemlichkeit und Zierde. Die Bevölkerung einer solchen entstehenden Stadt bestand gewöhnlich aus unfreien, hörigen Leuten (manche flüchteten vom Lande herein, und entrannen den Bedrückungen des Ritters dadurch, dass sie in der Stadt sich niederließen). Auch ritterbürtige, freie Leute, die ein Alod, womöglich auch ein Lehen außerhalb der Stadt besaßen, zogen herein, sie bildeten den Adel der Stadt; oft entstand dieser Adel auch aus den Mannen, welche der Burggraf unterhielt. Das Oberhoheitsrecht übte ein Vogt aus, welcher von dem Landesfürsten, oder Kaiser eingesetzt, die Rechte der Oberherren wahrte. Die Patricier leiteten die Verwaltung der Stadt, während die Hörigen nichts zu sagen hatten. (Die Oberheitsrechte, vom Vogte geübt, bestanden gewöhnlich im Münzrecht, der peinlichen Gerichtsbarkeit u. dergl., auch in Zöllen, Gefällen, Leistungen aller Art.) Waren nun die Fürsten in Verlegenheit, so verpfändeten sie solche Rechte, verkauften sie auch wohl an die Stadt. Dadurch wuchs ihre Macht und Freiheit. Die Gemeinen, dem Patricierstande entgegengesetzt, thaten sich zusammen (es waren die Handwerker aller Art) in Zünfte und forderten all-mählig Antheil an der Stadt-Regierung. Viele Städte hatten sich bis zum 14. Jahrhundert zu förmlichen, kleinen Republiken ausgebildet, an deren Spitze die Ehrbaren standen (eines Ehrbarn Raths Apotheke rc.). Die Patricier und vermögenden Bürger, die sich ihnen angeschlossen hatten, wurden von ihnen in die Rathsgemeine (der Gegensatz zu den nicht regierungsfähigen Gemeinen der Zünfte) aufgenommen. Durch Handel und Gewerbefleiß zeigte sich auch unter den Zünften ein reges Leben. Sie kämpften ja auch für ihre Vaterstadt, sie beschützten ihr Gebiet, zogen gegen Raubritter in's Feld, verspritzten ihr Blut für das gemeine Wohl — warum sollten sie, wenn sie mitthateten, nicht auch mitrathen? Die im 13. Jahrhundert ungefähr beginnenden Verfassungskämpfe führen nun allmählig dahin, daß auch die Zünfte Sitz und Stimme in den Rathsgemeinen und Theil an der Regierung haben. Die Uneinigkeit der Bürgerschaft hinderte jedoch nicht, dafs sich die Gebiete mancher Städte bedeutend durch Kauf rc. erweiterten (das Weichbild der Stadt). Dieses wurde dann durch Warten, auf hohen Grenzpunkten angelegt, vor drohenden Angriffen geschützt. Nach diesen Kämpfen folgt nun im 15. Jahrhundert die eigentliche Blütezeit des Bürgerthums. Reichthum und Wohlleben, Gewerbfleiß wohnten hinter den sichern Mauern; es erhoben sich da hohe Dome zur Ehre Gottes aufgerichtet von einer frommen opferfreudigen Zeit, Riesenwerke, die ein Zeugniss ablegen von dein herrlichen Gemeinsinn dieser Bürgerschaften der damaligen Zeit. Da entwickelte sich auch die Kunst: Sculptur, Malerei, Architektur, jetzt oft unabhängig von der Kirche, da Miiheten Schulen aus (lateinische besonders). Zierliche Häuser mit frommen Sprüchen erhoben sich, meist mit den Giebeln nach vorn gekehrt, mit vorragenden Stockwerken, alles mit Bildern über und über bedeckt. Da arbeiteten kunstreiche Waffenschmiede, Juweliere, da entfaltete sich auch die freie Gelehrsamkeit (die Geschichtsschreibung z. B. wurde von manchem Rathsmann in Angriff genommen). Chroniken zeichneten

3. Handbuch der Israelitischen Geschichte von der Zeit des Bibel-Abschlusses bis zur Gegenwart - S. 81

1888 - Leipzig : Engel
— 81 — und drehte sich hauptsächlich um die Frage, ob der Messias schon gekommen sei oder nicht. Dabei unterliess es Geronimo nicht, die scheusslichsten Anklagen gegen den Talmud zu erheben und zu behaupten, dass er gestatte, die Eltern zu schlagen, Gott zu lästern und Götzendienst zu treiben. Die Disputation endete, wie vorauszusehen war: Geronimo gab vor, üher die Juden gesiegt zu haben, aber die Juden wurden in ihrem Glauben nicht wankend gemacht und die erhofften Massentaufen fanden nicht statt. In seinem Unmuthe verbot der Papst, den Talmud und die jüdischen Religionsschriften zu studiren, und ordnete an, dass sämmtliche Juden gezwungen würden, dreimal des Jahres christliche Predigten anzuhören. Diese Befehle kamen jedoch nicht zur Ausführung. Wiederholt abgesetzt, verlor Benedict auch in Spanien seinen Einfluss, und auch Ferrer, dessen Schwärmerei vom Concil zu Constanz verdammt wurde, stieg bald ins Grab. Unter dem milden Papst Martin V. athmeten die Juden etwas freier auf. Nicht geringes Verdienst erwarben sich um diese Zeit mehrere Männer durch die von ihnen verfassten, das Judenthum vertheidigende Schriften. Unter diesen ist der bekannteste der Arzt Joseph Alb o (1380—1444), ein Schüler Chasdai Creskas’. Er schrieb in Soria das religionsphilosophische Werk „Ikkarim“ (Grundlehren), in dem er die von Maimuni aufgestellten 13 Glaubensartikel auf drei zurückführte, auf das Dasein Gottes, die göttliche Offenbarung und den Glauben an Lohn und Strafe. Das „Ikkarim“, das durch seine leichtfassliche und an-muthige Darstellung einen grossen Leserkreis gefunden hat, ist oft gedruckt und durch W. und L. Schlesinger ins Deutsche übersetzt. Auch der fruchtbare philosophische Schriftsteller und Prediger Joseph den Schemtob, der am Hofe des Königs Juan ü. von Castilien ein Staatsamt bekleidete, trat in mehreren Schriften gegen das Christenthum auf. In seinem Hauptwerke „Kebod Elohim“ (Ehre Gottes) zeigte er sich allerdings nicht wie sein Vater Schemtob den Schemtob als Feind der Philosophie, entscheidet sich aber doch für den Vorschlag des Salomo den Aderet, dass die philosophischen Schriften erst im reifem Alter gelesen werden sollen. Er starb 1460 als Märtyrer, sein Sohn Schemtob den Joseph schrieb einen geschätzten Commen-tar zum „More Nebuchim“. Zeitgenosse des Joseph den Schemtob war D. Abraham Benveniste, der, auf Wunsch der castilianischen Gemeinden im Jahre 1432 zum Hofrabbiner und Oberrichter vom Könige Juan ü. ernannt, den letzten Versuch machte, die zerrütteten Gemeindeverhältnisse und das infolge der Bedrückung gesunkene geistige Leben der spanischen Juden zu heben. Zu diesem Zwecke berief er im Mai 1432 nach der Hauptstadt Valladolid eine allgemeine Synode, bestehend aus Vertretern der Gemeinden, Gelehrten und sonst angesehenen Männern, welche Beschlüsse fassten über die Hebung des religiösen Unterrichts, über die Wahl der Richter (Dajanim), über das Vorgehen gegen die jüdischen Angeber und Verleumder, über die Regelung des Steuerwesens, die Erhaltung des Friedens im Schose der Gemeinden und auch Massregeln trafen zur Beseitigung des den Hass der Bevölkerung erregenden Luxus. Als Hof- oder Oberrabbiner folgte dem Don Abraham Benveniste, dessen Enkel sich durch Gelehrsamkeit und Wohlthätigkeit auszeichneten, R. Isaak 6

4. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 18

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
18 Mit Rußland, der Trkei und Neapel kam ein Aus-gleich zustande. Piemont blieb bei Frankreich. Neapel und der Kirchenstaat wurden ihren Herren zurckgegeben. Frankreich und England schlssen 1802 zu Amiens Frieden, demzufolge Frankreich die westindischen Inseln zurckerhielt. Der Reichsdeputationshauptschlu 1803. Aus dem Frieden zu Lneville war bestimmt worden, da diejenigen deutschen Fürsten, die Gebietsteile auf der linken Rheinseite an Frankreich verloren htten, durch Besitzungen auf der rechten Rheinseite entschdigt werden sollten. Die zu diesem Zwecke nach Regensburg einberufene Reichsdeputation setzte durch den Reichsdeputationshaupt-schlu vom Jahre 1803 fest, da smtliche geistliche Herrschaften skularisiert, d. h. eingezogen, und da alle Reichsstdte bis auf sechs (Hamburg, Bremen, Lbeck, Frankfurt a. M., Augsburg und Nrnberg) mediatisiert, d. h. greren Staaten einverleibt wrden. 112 Staaten verloren auf diese Weise ihre Selbstndigkeit. Die Bischfe und Reichsbte hrten auf, Landesfrsten zu sein; sie wurden Staatsuntertanen, behielten aber einen ihrer frheren Stellung entsprechenden hohen Rang. Mit der Einziehung der geistlichen Gter bernahmen die weltlichen Fürsten die Verpflichtung, fr den Unterhalt der Kirchen und Schulen zu sorgen. Preußen erhielt die Bistmer Pader-born und Hildesheim, den stlichen Teil des Bistums Mnster mit der gleichnamigen Hauptstadt, von Kur-Mainz das Eichsfeld und Erfurt sowie schlielich mehrere Abteien und Reichsstdte. Die konsutarregierung Napoleons. Als Erster Konsul war Napoleon bestrebt, die inneren Parteien miteinander zu vershnen, indem er die hauptschlichsten Ideen der Revolution mit den alten berlieferungen zu vereinigen, zugleich aber auch das Volk fr die Monarchie vorzubereiten suchte. Mit Papst Pius Vii. schlo er ein Konkordat, durch das die Rechtsverhltnisse zwischen Staat und Kirche geordnet wurden. Er sorgte fr eine gute Verwaltung, gab dem Lande in dem Code Napoleon ein brgerliches Gesetzbuch und stiftete den Orden der Ehrenlegion, der ohne Rcksicht auf den Stand fr Verdienste im militrischen und brger-lichen Leben verliehen werden sollte. Den Emigranten ermg-lichte er die Rckkehr in ihr Vaterland, um auch den alten Adel in Frankreich fr sich zu gewinnen. Die Schulen wurden wieder eingerichtet, Straen verbessert und neue angelegt, Kanle

5. Leitfaden für den Geschichtsunterricht in Mittel- und Mädchenschulen - S. 207

1902 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
5. Deutsches Leben im Mittelalter. 207 die Hansa. Anfnglich nur zwischen Lbeck und Hamburg zum 1241 Schutze ihres gemeinsamen Handels auf dem Stecknitzkanale abge-schloffen, erlangte der Hanfabuud eine immer grere Ausdehnung und umfate zu Ende des 14. Jahrhunderts gegen 80 norddeutsche Städte. Zweck desselben war auer der Wahrung gesicherter Fahrt zu Land und zur See Erhaltung und Erweiterung der erlangten Freiheiten, schiedsrichterliche Vermitteluug in allen Streitigkeiten zwischen Bundesgliedern und Sttzung des stdtischen Regiments gegen Aufruhr im Innern. Alle Städte, die dem Bunde angehrten, sandten ihre Vertreter zu dem Hansatage nach Lbeck, wo der innere und uere Angelegenheiten, der Bndnisse und Vertrge, der Krieg und Frieden Beschlu gefat wurde. Bald war die Hansa eine Genossenschaft, welche sich in Deutschland wie im Aus-lande groe Vorrechte, ja eine fast unabhngige Stellung zu er-zwingen wute. In ihren der den ganzen Norden verbreiteten Niederlassungen, von denen die zu Brgge, London, Bergen und Nowgorod die bedeutendsten waren, lebten die Kaufleute unter eigenen Vorstehern, nach heimischen Sitten und Gesetzen, frei von allen lstigen Abgaben und Zllen. Ihre Flotten beherrschten die Meere, zahlreich und glcklich waren die Kriege, die der Bund in seiner mchtigen Zeit fhrte. Die Könige der nordischen Reiche wurden oft zu schmhlichen Friedensbedingungen gezwungen; in Schweden und Dnemark konnte lange Zeit kein Herrscher den Thron besteigen ohne Zustimmung der Hansa. Als aber durch die Eut-deckuug Amerikas und des Seewegs nach Ostindien der Wellhandel eine andere Richtung nahm, schwand auch die Macht und Blte der deutschen Hansa. Am hrtesten und leidenvollsten gestaltete sich in der Zeit des Faustrechts das Los des Bauernstandes. In den Fehden der Ritter wurden die Drfer und Hfe niedergebrannt und die Ernten verwstet; Frondienste, Steuern, Zehnten und Abgaben jeglicher Art waren endlos; ohne Recht und Schutz der Gesetze war der unfreie Mann den hrtesten und entehrendsten Strafen ausgesetzt. Die Bauern-aufstnde, deren die Geschichte des Mittelalters eine ansehnliche Menge aufzuweisen hat, bewirkten in der Regel nur eine Verschlim-mernng der Lage der Bauern. Am lngsten bewahrten die Friesen an den Gestaden der Nordsee ihre altdeutsche Volksfreiheit, und vergeblich waren die Versuche der benachbarten geistlichen und weltlichen Herren, festen Fu unter ihnen zu fafseu. Da beschuldigte man die Ste-dinger (an der Hunte) der Ketzerei, predigte einen frmlichen Kreuz-zug wieder sie und rottete sie fast gnzlich aus. Glcklicher waren die Ditmarschen (an der Westkste Holsteins), welche in langen Kmpfen ihre Unabhngigkeit den Dnen gegenber behaupteten.

6. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 85

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
28. König Maximilian I. und die bayrische Verfassung. 85 vertreten. An die Stelle dieser unvollkommenen Volksvertretung trat schon 1808 eine neue Gesamt-Konstitution. Aber auch letztere wurde am 26. Mai 1818 durch die Werfassung ersetzt, welche mit einzelnen Ab- 1818 Minderungen noch jetzt das Staatsgrnndgesetz Bayerns bildet. Die Verfassung „erklärt Bayern für einen souveränen, monarchischen Staat, der mit allen seinen Bestandteilen an Land und Leuten, Gütern, Regalien und Renten eine unveräußerliche Gesamtmasse bildet. Sie regelt die Thronfolge, gewährt völlige Freiheit der Gewissen, völlige Gleichstellung der drei christlichen Konfessionen, Sicherheit der Personen und des Eigentums und Gleichheit vor den Gesetzen. Sie bestimmt gleiches Recht jedes Bürgers zu allen Graden des Staatsdienstes, aber auch gleiche Verpflichtung zur Ehre der Waffen. Endlich verfügt sie den gleichen Anteil an den Lasten des Staates, aber auch einen geregelten Haushalt in demselben durch alle Teile und gesicherte Verwenduug der bewilligten Mittel." Eine Nationalvertretnng, bestehend aus der Kammer der Reichsräte und ans der Kammer der Abgeordneten, bildet deu Landtag und hat das Recht, über die Verfassung zu wachen, Wünsche und Beschwerden vorzubringen, bei der Gesetzgebung und Erhebung von Steuern ?c. mitznwirken. Die Mitglieder der ersten Kammer sind entweder durch ihre Geburt, oder ihre berufliche Stellung hiezu berechtigt, wie die Prinzen, der hohe, in früheren Zeiten regierende Adel, die ersten Vertreter der christlichen Konfessionen, oder sie werden von Sr. Majestät hiezu ernannt. Zur zweiten Kammer wählten früher der Adel und die Geistlichkeit je 1/s der Mitgliederzahl, die Städte und Märkte V4, die Grundbesitzer Vs und jede Landesuniversität 1 Mitglied. Später wurde diese Bestimmung dahin abgeändert, daß Wahlbezirke gebildet werden, die ihre Vertreter nach der Bevölkerungszahl zu wählen haben. Die Angelegenheiten des Staates mit der "katholischen Kirche wurden 1817 durch das Konkordat und auch die der protestantischen Kirche 1818 geregelt. Max starb nach einer 25 jährigen, ruhmreichen Regierung 1825 in der ans seinen Namenstag folgenden i Nacht zu Nymphenburg. 1 1'^°

7. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 22

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
22 Erster Abschnitt. Hoftag in Quedlinburg abgehalten hatte, wo er im höchsten Schimmer seiner Macht strahlte und die Gesandtschaften der Russen, Dänen, Ungarn und Bulgaren empfing, die Könige Polens und Böhmens aber vor ihm als Oberlehensherrn die Knie beugten." 10. Heinrich Ii. der Heilige, 1002—1024. Gründung des Bistums Bamberg, 1007. Der letzte Herrscher auf Deutschlands Thron aus dem kräftigen und ruhmreichen Sachsenstamme war Heinrich Ii., früher Herzog von Bayern. Bei dem kinderlosen Tode Kaiser Ottos Iii. beanspruchte er das Erbrecht und hatte sich auch der Reichskleinodien bemächtigt. Obwohl noch zwei andere Fürsten nach der Krone trachteten, wurde er trotzdem zu Mainz gewählt und gekrönt und bei seinem Umritt im Reiche von allen Fürsten als König begrüßt. a. Heinrichs Kämpfe in Deutschland und Italien. Während sein Vorgänger die Herstellung eines Römer-reiches anstrebte, wandte Heinrich seine ganze Thätigkeit den Angelegenheiten in Deutschland zu und war ganz besonders auf Begründung einer gesetzlichen Ordnung bedacht, wie er auch der Unterdrückung des gemeinen Volkes seitens des übermütigen Adels zu wehren suchte. Gleich zu Anfang seiner Regierung rief ihn die Empörung einiger Fürsten, verbündet mit seinem Bruder, zu den Waffen. Nur mit unsäglicher Mühe und nach jahrelangen Kämpfen gelang es ihm, das kaiserliche Ansehen im Reiche wieder zur Geltung zu bringen und die abgefallenen Grenzländer unter das Scepter zu beugen. In Italien suchte man ebenfalls die deutsche Herrschaft abzuschütteln, und die Großen wählten einen eigenen König. Bei Heinrichs Annäherung (1004) zerstreute sich jedoch fast ohne Widerstand des Gegners Heer, und in Pavia empfing er die eiserne Krone der Lombarden. — Nach Deutschland zurückgekehrt, wendete er sich gegen den Herzog von Polen, der Böhmen an sich gerissen hatte und in die Ostmark eingedrungen war. Zwar mußte der Gegner Böhmen räumen, wurde aber erst nach 10 jährigem Streite wieder Vasall des

8. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 32

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
32 Erster Abschnitt. Städteerbauer genannt hat, und wuchsen im Laufe der Jahrhunderte schnell und mächtig empor. Namentlich waren die fränkischen Kaiser bestrebt, für die Vergrößerung der jungen Städte zu wirken, da sie in ihnen eine starke Stühe gegen die herrschsüchtigen Fürsten und den mächtigen Adel erblickten; auch die Hohenstaufen folgten im großen und ganzen der Überlieferung ihrer Vorgänger. Zu großer Blüte gelangten die Städte durch die gewaltigen Bewegungen der Völker zur Zeit der Kreuzzüge, wodurch Handel und Verkehr an Ausdehnung gewannen. Die meisten hatten sich nach und nach viele Freiheiten erworben und waren im Besitze eigener Stadtrechte. Ihr Oberherr war der Kaiser, dem allein das Recht gebührte, einen Vogt oder Burggrafen, wie dies z. B. in der kaiserlichen Stadt Nürnberg der Fall war, zu setzen, oder ihnen die Selbstregierung zu überlassen. Solche Städte nannte man Weichsstädle während andere, die unter der Herrschaft eines weltlichen oder geistlichen Fürsten der einzelnen Landschaften standen, Landstädte hießen. Die städtischen Bewohner bestanden aus den Geschlechtern, Nachkommen der freien Bauern, die Heinrich I. in seine Befestigungen gezogen hatte. Aber auch viele Freie, zum Teil adelige Gutsbesitzer vom Lande, suchten Schutz hinter den Mauern und bildeten in späterer Zeit die Patrizier oder den städtischen Adel, in deren Hände die Regierung und Verwaltung der Stadt gelegt war. Als aber die Zahl der niederen Bürgerschaft sich mehrte und das Handwerk aufblühte, vereinigten sich die verschiedenen Handwerker zu geordneten Zünften, Gilden, Innungen und gelangten besonders seit dem 14. Jahrhundert mit den Patriziern fast überall zur völligen Gleichberechtigung. Die Zünfte hatten zugleich eine kriegerische Verfassung und verteidigten ihre Freiheit auch nach außen gegen den raub- und fehdesüchtigen Adel. Die Macht der Städte erreichte ihren Höhepunkt, als sie sich in den gesetzlosen Zeiten der letzten Hohenstaufen und des Interregnums zum gegenseitigen Schutze wider die Gewaltthätigkeit und den Übermut der Fürsten und Ritter und zur Förderung ihres Handels und Gewerbefleißes zu größeren Bündnissen vereinigten. So entstand um 1350 der rheinische und etwas später der schwäöische Städteöund, dem auch manche fränkische Stadt angehörte.

9. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 68

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
- 68 Karls des Khnen, Erbin von Burgund, wurde die sterreichische Hausmacht bedeutend vergrert. 1. Die Herzge von Burgund, aus einer Seitenlinie des fran-zsischen Knigshauses, hatten allmhlich im Westen Deutschlands eine ansehnliche und fast unabhngige Herrschaft gegrndet. Von ihnen wurde zu dem eigentlichen Herzogtum Burgund (Bourgogne) die frher deutsche Freigrafschaft Burgund (Franche Comts) gewonnen, dann im 15. Jahrhundert auch der grte Teil der gewerbfleiigen Niederlande durch Erbschaft, Heirat und Waffengewalt erworben. Der letzte dieser Herzge, Karl der Khne, ein ehrgeiziger und lndergieriger Regent, wollte seine Staaten, die sich von der Nordsee bis zu den Alpen ausdehnten, zum Knigreiche erheben. Er suchte deshalb das Elsa zu gewinnen und eroberte Lothringen. Als aber Karl der Khne auch gegen die Schweiz einen Angriff wagte, erlitt er durch die Eigenossen bei Granson und Murten 1476 schwere Niederlagen. Nun wandte er sich von neuem gegen Lothringen, das dessen Herzog zurckerobert hatte, verlor aber in der dritten Schlacht bei Nancy 1477 mit dem Siege auch das Leben. Der König Ludwig Xi. von Frankreich nahm jetzt das Herzogtum Burgund fr sich, das brige burgundische Erbe, die Niederlande und die Franche Comts, behauptete Maximilian als Gemahl der Maria, der Erbtochter Karls. 2. Mit seinen Kriegen gegen die Franzosen in Oberitalien erwarb Maximilian wenig Ruhm und Erfolge, dagegen entwickelten sich unter seiner Regierung wohlthtige Einrichtungen im Innern des Reiches, welche eine feste stndische Neuordnung begrndeten. Bestimmt von dem Drngen der Stnde stiftete Maximilian auf dem Reichstage zu Worms 1495 den ewigen Landfrieden, der alle Fehden bei Strafe der Reichsacht verbot. Zur Beseitigung der Streitigkeiten der Stnde untereinander wurde als oberster Gerichtshof das Reichs-kammergericht eingerichtet, das zunchst feinen Sitz in Frankfurt, dann in Speier, zuletzt in Wetzlar hatte. Die Mitglieder des Reichskammergerichts wurden von den Stnden ernannt und handhabten das Gesetz im Namen des Kaisers. Damit der Landfrieden und die Urteile des Gerichts die entsprechende Ausfhrung erhielten, wurde das Reich in zehn Kreise geteilt. In jedem derselben besorgte ein Kreishaupt-mann mit einigen Rten die Leitung der Geschfte. Diese Kreise waren: der sterreichische, der bayrische, der schwbische, der frnkische, der kurrheinische, der oberrheinische, der niederrheinisch-

10. Geschichtsbilder für Volksschuloberklassen und Schulaspiranten - S. 97

1905 - Nagold : Zaiser
97 23. Einiges aus der wrttbg. Verfassung. Wrttemberg ist eine durch die Verfassung vom Jahr 1819 beschrnkte Monarchie. Der König beschwrt bei seinem Regierungsantritt die Verfassung, worauf ihm vom Volk gehuldigt wird. Die Verfassung enthlt die Rechte und Pflichten des Knigs und die des Volks. Die Thron-folge vererbt sich im Mannesstamm nach dem Recht der Erst-gebnrt. Mit dem 18. Lebensjahr ist der Kronprinz voll-jhrig. Der König hat die Rechte des evang. Landesbischoss"; die Katholiken haben ihren eigenen Bischof in Rottenburg. Jeder Wrttemberger, ohne Unterschied der Religion, hat gleiche staatsbrgerliche Rechte und Pflichten. Neu einzu-fhrende Gesetze werden vom Landtag beraten und von den Ministern dem König zur Genehmigung vorgelegt. Der Landtag (die Landstnde") teilt sich in 2 Kammern: die der Standesherren und der Abgeordneten. Die Kammer der Standesherren hat 25 Mitglieder: Prinzen des Kgl. Hauses, Hupter des hheren Adels (Fürsten n.s. w.) und vom König auf Lebenszeit ernannte Mitglieder. In der Abgeordnetenkammer sitzen die gewhlten Vertreter der 64 Obermter und der sog. 7 guten Städte" (Stuttgart, Ulm, Heilbrouu, Reutlingen, Tbingen, Ludwigsburg und Ellwangen), serner 18 ritterschaftliche Abgeordnete (vom Niedern Adel), 6 evang. Prlaten, 3 kath. Geistliche und der Kanzler der Landesuniversitt. Jeder Brger, der der 25 Jahre alt ist, darf whlen; der Abgeordnete mu mindestens 30 Jahre alt sein. Eine Wahlperiode dauert 6 Jahre. Die Kammern haben das Steuerbewilligungsrecht; auch knnen sie Wnsche und Klagen vor den König bringen. Das Staatsministerium besteht aus 6 Mitgliedern: 1. Der Minister des Aenern: er vertritt Wrt-temberg gegenber dem Ausland, z. B. bei Vertrgen; zu-gleich ist er Minister des Kgl. Hauses; auch sind ihm die Verkehrsanstalten (die Post und die Eisenbahn) unterstellt. Die wrttembergischen Gesandten- und Konsuln sind ihm ebenfalls verantwortlich. 2. Der Minister des Innern: ihm sind die Schult-heien, die Oberamtmnner und die Kreisregierungen unter- 7
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