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1. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 59

1888 - Leipzig : Teubner
- 59 - samkeit (der Olympier, der Donner und Blitz des Zeus auf seiner Zunge trug). Das wichtige Amt des Aufsehers der ffentlichen Einknfte verwaltete er regelmig. Aus den Bundesgenossen wurden Unterthanen; der Schatz wurde von Delos nach Athen gebracht; der Abfall einzelner Städte und Inseln hart unterdrckt. In Athen hatte sich allmhlich die volle Demokratie (das Volk herrscht) ausgebildet. Was fehlte nach Solons Gesetzgebung an der Gleichheit aller Brger? Perikles lie den Brgern fr die Teilnahme an der Volksversammlung und an den Geschworenengerichten einen Sold auszahlen (was wollte er damit bewirken?). (der Litteratur und Kunst vergl. die Tabelle.) Je mehr Athens Macht und Ansehen wuchs, desto grer wurde Spartas Eifersucht und der Ha der brigen griechischen Städte gegen die Tyrannenstadt". Perikles sieht die Wogen des Krieges vom Peloponnes sich herwlzen". Der pewponnesische Krieg 431404. Die Spartaner verwsten die attische Landschaft; wo bleiben . 44. Sie Bewohner? Die Athener verheeren mit ihrer Flotte die Ksten des Peloponnes. In Athen bricht die Pest aus. Perikles erfhrt den Wankelmut des Volkes (die Anklagen!) und erleidet schweres husliches Unglck (Tod seiner Shne); 429 stirbt er. Mit ihm verliert das athenische Staatsschiff sein Steuer. Dem Namen nach war der athenische Staat eine Demokratie, in Wahrheit die Allein-Herrschaft des ersten seiner Brger" (Thucydides). Der Krieg wird von beiden Parteien mit wilder Grausamkeit -gefhrt. Das zeigt sich bei dem Abfall von Mytilene auf Lesbos; die Athener beschlieen die Hinrichtung smtlicher mnn-lichen Bewohner (Kleon der Gerber); am folgenden Tage wird das Urteil auf die Hauptschuldigen (mehr als 1000!) beschrnkt. Ebenso wten die Spartaner und Thebaner bei der bergabe der Stadt Plat, deren ruhmvolle Vergangenheit in der Erinnerung der Gegner ausgelscht ist. Der nach zehnjhrigem Kampfe geschlossene Friede wird bald . 45. wieder gebrochen, als der ehrgeizige Alcibiadcs die Leitung Athens bernimmt. Schon in der Jugend hatte er durch mutwillige Streiche die Aufmerksamkeit auf sich gelenkt; die Erzhlung von dem Fuhrmann! Was uert er der die Rechenschaftsablage, die Perikles dem Volke geben will? Weder sein Vormund Perikles

2. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 14

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 14 — net- Weil er durch seine Leutseligkeit und Freundlichkeit beim Volke sehr beliebt war und wegen seiner Erfahrungen und seiner hohen Geburt beim Adel in hoher Achtung stand, weil er ferner sich auch durch die Eroberung der Insel Salamis um fein Vaterland verdient gemacht hatte, so wählte man ihn 3um ersten Archonten (594) und gab ihm deu Auftrag, ein neues Gesetz auszuarbeiten. (Als Grundlage des Gesetzes galt ihm der Grundsatz: nicht der kriegerischen Tüchtigkeit, sondern der allgemeinen Geistesbildung soll die erste Stelle gewidmet fein.) Zunächst versöhnte er die Parteien dadurch, dass er den Armen die Schulden erleichterte, dann theilte er die Bürger in 4 Klassen nach dem Ertrage ihres Grundbesitzes, ferner legte er die Regierung in die Hand der nenn Archonten (höchste obrigkeitliche Personen). Den Archonten, die immer nur ans ein Jahr gewählt wurden, zur Seite stand der Rath der 400; und alle wichtigen Beschlüsse (Krieg, Frieden, Bündnisse) übertrug er Der Volksversammlung, die aus allen über 20 Jahre alten Bürgern bestand. Der Areopag, das höchste Gericht, war aus den verdientesten Männern zusammengesetzt. Er forderte Rechenschaft von allen Beamten, führte öffentliche Aufsicht über die Sitten der Erwachsenen und überwachte auch die Erziehung der Jugend. Jeder Athener musste irgend ein Handwerk oder eine Kunst erlernen. Vom 7. Jahre an wurden die Knaben öffentlich erzogen und unterrichtet (Leibesübungen, Musik, Dichtkunst und Redekunst). Nach Vollendung der Verfassung ließ Solon die Athener schwören, binnen 10 Jahren nichts daran zu ändern und ging ins Ausland (nach Aegypten, Eypern, zu Krösus in Lydien). Als Solon wieder nach Athen zurückkehrte, waren die Athener in Parteien zerfallen (bte Vornehmen und die Volkspartei). Er versuchte die Eintracht wieber herzustellen, als es ihm aber nicht gelang, Zw er sich vom Staatsbienste und ans Athen gänzlich zurück und starb auf Cypern bei beut bortigen ihm befreundeten Herrscher. (Die Regierung des Tyrannen Pisistratuö und seiner Söhne Hippias und Hipparch). §. 13. Die Perserkriege (500 — 449 v. Chr.). 1. Miltrades. Einige Griechenstämme waren schon in alter Zeit nach Kleinasien ansgewanbert uttb hatten bort Mühenbe Städte gegrünbet. Durch Cyruö, den Perserkönig, verloren sie ihre Selbstänbigkeit und unter Darms würde den kleinasiatischen Griechen das Joch so brütfenb (der Tyrann von Milet reizte sie zum Ausstaube), bass sie es abzuschütteln beschlossen; bet ihnen bitbet die Athener beistanben, so rüstete Darius ein Heer, um ganz Griechenland zu unterwerfen. (Seine Gesandten^ die Erbe und Wasser als Zeichen der Unterwerfung forderten, würden in Sparta und Athen getöbtet). Der erste Versuch des Darius mislang gänzlich (Flotte von Sturm vernichtet, das Landheer durch Hunger ttnd Ueberfälle). Da fetzte das persische Heer auf 600 Schiffen nach Griechenland über, und sammelte sich bei Marathon. Neuntausend Athener und 1000 Platäer (die Spartaner sagten sie dürften vor dem Vollmond nicht ins Feld rücken, ihr Hauptgrund aber war Eifersucht), schlugen das zehnmal stärkere Heer der Perser vollständig (490). Der Anführer der Griechen war der tapfere Held Mtltiades. (Zehn Anführer,

3. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 87

1875 - Braunschweig : Bruhn
- 87 — noch wenig Sauberkeit, Bequemlichkeit und Zierde. Die Bevölkerung einer solchen entstehenden Stadt bestand gewöhnlich aus unfreien, hörigen Leuten (manche flüchteten vom Lande herein, und entrannen den Bedrückungen des Ritters dadurch, dass sie in der Stadt sich niederließen). Auch ritterbürtige, freie Leute, die ein Alod, womöglich auch ein Lehen außerhalb der Stadt besaßen, zogen herein, sie bildeten den Adel der Stadt; oft entstand dieser Adel auch aus den Mannen, welche der Burggraf unterhielt. Das Oberhoheitsrecht übte ein Vogt aus, welcher von dem Landesfürsten, oder Kaiser eingesetzt, die Rechte der Oberherren wahrte. Die Patricier leiteten die Verwaltung der Stadt, während die Hörigen nichts zu sagen hatten. (Die Oberheitsrechte, vom Vogte geübt, bestanden gewöhnlich im Münzrecht, der peinlichen Gerichtsbarkeit u. dergl., auch in Zöllen, Gefällen, Leistungen aller Art.) Waren nun die Fürsten in Verlegenheit, so verpfändeten sie solche Rechte, verkauften sie auch wohl an die Stadt. Dadurch wuchs ihre Macht und Freiheit. Die Gemeinen, dem Patricierstande entgegengesetzt, thaten sich zusammen (es waren die Handwerker aller Art) in Zünfte und forderten all-mählig Antheil an der Stadt-Regierung. Viele Städte hatten sich bis zum 14. Jahrhundert zu förmlichen, kleinen Republiken ausgebildet, an deren Spitze die Ehrbaren standen (eines Ehrbarn Raths Apotheke rc.). Die Patricier und vermögenden Bürger, die sich ihnen angeschlossen hatten, wurden von ihnen in die Rathsgemeine (der Gegensatz zu den nicht regierungsfähigen Gemeinen der Zünfte) aufgenommen. Durch Handel und Gewerbefleiß zeigte sich auch unter den Zünften ein reges Leben. Sie kämpften ja auch für ihre Vaterstadt, sie beschützten ihr Gebiet, zogen gegen Raubritter in's Feld, verspritzten ihr Blut für das gemeine Wohl — warum sollten sie, wenn sie mitthateten, nicht auch mitrathen? Die im 13. Jahrhundert ungefähr beginnenden Verfassungskämpfe führen nun allmählig dahin, daß auch die Zünfte Sitz und Stimme in den Rathsgemeinen und Theil an der Regierung haben. Die Uneinigkeit der Bürgerschaft hinderte jedoch nicht, dafs sich die Gebiete mancher Städte bedeutend durch Kauf rc. erweiterten (das Weichbild der Stadt). Dieses wurde dann durch Warten, auf hohen Grenzpunkten angelegt, vor drohenden Angriffen geschützt. Nach diesen Kämpfen folgt nun im 15. Jahrhundert die eigentliche Blütezeit des Bürgerthums. Reichthum und Wohlleben, Gewerbfleiß wohnten hinter den sichern Mauern; es erhoben sich da hohe Dome zur Ehre Gottes aufgerichtet von einer frommen opferfreudigen Zeit, Riesenwerke, die ein Zeugniss ablegen von dein herrlichen Gemeinsinn dieser Bürgerschaften der damaligen Zeit. Da entwickelte sich auch die Kunst: Sculptur, Malerei, Architektur, jetzt oft unabhängig von der Kirche, da Miiheten Schulen aus (lateinische besonders). Zierliche Häuser mit frommen Sprüchen erhoben sich, meist mit den Giebeln nach vorn gekehrt, mit vorragenden Stockwerken, alles mit Bildern über und über bedeckt. Da arbeiteten kunstreiche Waffenschmiede, Juweliere, da entfaltete sich auch die freie Gelehrsamkeit (die Geschichtsschreibung z. B. wurde von manchem Rathsmann in Angriff genommen). Chroniken zeichneten

4. Leitfaden für den Geschichtsunterricht in Mittel- und Mädchenschulen - S. 26

1902 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
26 m. Sparta und Athen. Die Perserkriege. Versammlung teilnahmen. Dafr dienten die ersteren als Schwer-bewaffnete lhopliten) im Landheer und auf der Flotte, die letzteren als Leichtbewaffnete oder Matrosen. Rstung und Waffen hatte sich jeder selbst zu beschaffen, besondere Steuern wurden nur in Kriegs-zeiten erhoben. An der Spitze der Staatsverwaltung standen neun Archonten. Sie wurden aus der hchsten Vermgensklasse gewhlt und muten mindestens 30 Jahre alt sein. Die entscheidende Stimme in allen ffentlichen Angelegenheiten hatte die Wolksversammlung, an welcher alle Athener, die das 20. Jahr berschritten hatten, teilnehmen durften. Sie trat wenigstens viermal im Jahre auf offenem Markte zusammen, um die Wahl der Beamten vorzunehmen oder der Krieg und Frieden, der Erlassung neuer oder Abschaffung alter Gesetze zu beraten. Zwischen den Archonten und der Volksversammlung stand der Rat der Vierhundert, dessen Mitglieder aus den drei oberen Klassen durchs Los erwhlt wurden. Er hatte alle Antrge, welche das ffentliche Wohl betrafen, zu beraten und der Volks-Versammlung vorzulegen: ihm stand die Leitung der Einnahmen und Ausgaben des Staats und die berwachung der ffentlichen Sicher-heit zu. Diejenigen Archonten, welche ihr Amt nntadelhaft verwaltet hatten, wurden in den Areopag, einen altehrwrdigen Gerichtshof, der seine Sitzungen auf dem Hgel des Ares hielt, aufgenommen. Er hatte die Aufsicht der die ffentliche Erziehung, der Zucht und Sitte, der Flei und Sittlichkeit der Brger, der den Dienst der Götter und die religise Gesinnung des Volkes. Als Auge des Gesetzes" hatte er das Recht, die Beamten zur Verantwortung zu ziehen und gegen alle Beschlsse des Rates und der Volksversammlung, die ihm gefhrlich erschienen, Einspruch zu tun. Ohne eine Anklage abzuwarten, durfte er auch jeden Brger, der sich eines Verbrechens schuldig gemacht, vor sich laden. Ihre Urteilssprche schrieben die Richter auf Tfelchen und warfen sie schweigend in die Urnen, deren eine die Urne des Todes", die andere die Urne der Erbarmung" hie. Auf die Erziehung der Jugend legte Solon ebenso hohen Wert wie Lykurg. Mit dem siebenten Jahre wurden die Knaben aus den Hnden der Frauen genommen und in allem unterrichtet, was dazu beitragen konnte, einen gesunden Geist in einem krftigen Krper zu. entwickeln, den Ha gegen das Schlechte und das Wohl-gefallen au dem Edlen und Schnen rege zu machen. Mit den Leibesbungen Hand in Hand ging der Unterricht im Lesen und Schreiben und in der Musik, worunter man die gesamte geistige Bildung verstand. Am frhen Morgen begaben sich die Knaben in die Schule, wo sie Lieder, Denksprche weiser Männer und Gedichte

5. Geschichtsbilder für Volksschuloberklassen und Schulaspiranten - S. 116

1905 - Nagold : Zaiser
116 oder Patrizier, die meist Handel trieben und den Rittern ebenbrtig waren, und in niedere Freie und Hrige, die vom Handwerk, Taglohn und Ackerbau lebteu. Die Pfahlbrger wohnten auerhalb der Stadt, hatten aber das Brgerrecht und suchten ihren Verdienst in der Stadt. An der Spitze der Verwaltung standen 12 Brger-meister und das Ratskollegium, das in der ltesten Zeit nur den Patriziern entnommen war. Die niedere Brger-schast bekam erst spter Anteil am Regiment und hatte sich oft gegen Bedrckung seitens der Vornehmen zu wehren. Sie schlssen sich in Znften, Gilden oder.innungen zusammen (f. Seite 41). Mit dem Reichtum der Städte, der sich um so mehr hob, je rascher das Rittertum und die Kaisermacht zerfiel, wurde auch das Leben immer behag-licher, prunkvoll die Kleidung und schwelgerisch das Mahl, be-sonders bei Tansen und Hochzeiten, ja auch bei Begrab-nissen. Durch obrigkeitl. Verordnungen mute gegen den unsinnigen Luxus (Schellen an den Kleidern, Schnabelschuhe, geteilte Kleidung die eine Hlfte etwa gelb, die andre rot Trunk-, E-, Fest- n. Spielsucht, Tauz- u. Schtzen-feste) eingeschritten werden. Unter den Gewerben schied man streng die ehrlichen und unehrlichen. Zu letzteren rech-nete man solche Hantierungen, welche das Volk etwa mit dem Makel der Verachtung Belegte; Henker, Abdecker, Totengrber, Spielleute, Bettelvgte usw. galten als nn-ehrlich. Diese Leute und auch ihre Kinder konnten kein Amt bekleiden und muten sich in der Kirche und im Wirts-haus mit einem abgesonderten Platz begngen. Der Handel ging besonders von Genna und Venedig aus. eber die Alpen trugen Saumtiere die Waren nach Ulm, Straburg, Reutlingen usw. Handelsstdte im Norden waren Kln, Hamburg, Braunschweig, Bremen, Danzig, Lbeck, Brgge, Brssel, Gent, Antwerpen usw. (Kln zhlte i. I. 1500 nur 37000 Einw., Straburg 80000). 70 nordenrop. Städte hatten sich in der Hansa zum Schutz ihrer Handelsniederlassungen zu einem Bund zusammen-geschlossen; Vorort des Bundes war Lbeck. Die Hansa reichte von Brgge und London bis Nowgorod in Rußland. Mit der Entdeckung Amerikas zerfiel die Hansa. Mit dem Schwbischen Stdtebund hatten die wrttb. Fürsten

6. Die Hellenen seit dem Ende der Perserkriege - S. 54

1912 - Leipzig : Voigtländer
54 Der peloponnesische Krieg. zu lassen, da trat wieder Kallixeinos auf und richtete gegen sie dieselbe Anklage. Das Volk aber schrie, man solle jeden vor Gericht ziehen, der sich weigere. Da gaben die Prytanen aus Furcht nach und wollten abstimmen lassen; nur Sokrates, der Sohn des Sophroniskos, erklärte, er werde nicht anders als nach der Vorschrift des Gesetzes handeln. Hierauf trat Euryptolemos auf, hielt zugunsten der Strategen eine Rede und stellte im Anschluß daran den Antrag, nach dem Gesetze des Kannonos die Angeklagten einzeln zu richten; der Rat dagegen hatte beantragt, alle in einer Abstimmung zu richten. Bei der Abstimmung durch Handaufheben schien zuerst der Antrag des Euryptolemos durchzudringen. Da unterbrach Menekles unter eidlicher Bekräftigung (wohl wegen eines Formfehlers) die Abstimmung, und es mußte eine zweite stattfinden, die zugunsten des Rates ausfiel. Hierauf wurden die acht an der Seeschlacht beteiligten Feldherren verurteilt, die sechs anwesenden hingerichtet. Aber nicht lange darauf kam den Athenern die Reue, und sie beschlossen, die Verführer des Volkes sollten öffentlich angeklagt werden und Bürgen stellen, bis sie gerichtet würden; zu ihnen sollte auch Kallixeiuos gehören. Es wurden noch vier andere angeklagt und von ihren Bürgen in Gewahrsam gebracht. Es erhob sich jedoch hernach ein Aufruhr, in dem Kleophon umkam; da entkamen diese vor dem Urteilsspruch. Kallixeinos aber, der mit der Schar (des Thrasybulos, 403) aus dem Piräus in die Stadt zurückkehrte, blieb allen verhaßt und starb schließlich vor Hunger. 14.Me Schlacht bei Ägospotamoi (405 v. Chr.). Frnophon, Heurnika n, 1. Die Athener brachen von Samos auf und verheerten das Land des Königs; dann segelten sie gegen Chios und Ephesus und rüsteten sich zu einer Seeschlacht. Lysander aber fuhr von Rhodos längs Joniens nach dem Hellespont. Auch die Athener fuhren von Chios aus auf die hohe See. Denn Asien war ihnen ein feindliches Land. Lysander aber segelte von Abydus längs der Küste nach Lampsakus, welches mit den Athenern in einem Bündnisse stand. Und die Abydener und die übrigen Bundesgenossen erschienen zu Lande; es führte sie der Lacedämonier Thorax. Sie griffen die Stadt an und nahmen sie mit Gewalt, und die Soldaten plünderten den Platz, der reich an Wein und Getreide und voll anderer Lebensmittel war. Alle freien Einwohner aber entließ Lysander. Die Athener segelten in schnellem Lause und ankerten bei Eläus im Ehersones mit 180 Schissen. Hier wurden ihnen während des Frühmahls die Ereignisse von Lampsakus

7. Geschichte des Dreißigjährigen Krieges - S. 123

1902 - Leipzig : Freytag
Erster Teil. Zweites Buch. 123 besondere, den nämlichen Plan zu befolgen. Besitzungen an der Ostsee sollten den Grundstein zu einer Macht abgeben, womit sich schon längst seine Ehrsucht trug und welche ihn in den Stand setzen sollte, seinen Herrn zu entbehren. Diese Zwecke zu erreichen, war es von äußerster Wichtigkeit, die Stadt Stralsund am Baltischen Meere in Besitz zu bekommen. Ihr vortrefflicher Hafen, die leichte Überfahrt von da nach den schwedischen und dänischen Küsten machte sie vorzüglich geschickt, in einem Kriege mit beiden Kronen einen Waffenplatz abzugeben. Diese Stadt, die sechste des hanseatischen Bundes,* genoß unter dem Schutze des Herzogs von Pommern die wichtigsten Privilegien, und völlig außer aller Verbindung mit Dänemark, hatte sie an dem bisherigen Kriege auch nicht den entferntesten Anteil genommen. Aber weder diese Neutralität noch ihre Privilegien konnten sie vor den Anmaßungen Wallensteins schützen, der seine Absicht auf sie gerichtet hatte. Einen Antrag dieses Generals, kaiserliche Besatzung anzunehmen, hatte der Magistrat von Stralsund mit rühmlicher Standhaftigkeit verworfen, auch seinen Truppen den arglistig verlangten Durchmarsch verweigert. Jetzt schickte Wallenstein sich an, die Stadt zu belagern. ['-Sela- Für beide nordische Könige war es von gleicher Wich- senmg tigfeit, Stralsund bei seiner Unabhängigkeit zu schützen, ohne welche die freie Schiffahrt auf dem Belte nicht be- 1628.. 7. hauptet werden konnte. Die gemeinschaftliche Gefahr be- Juli — siegte endlich die Privateisersucht, welche schon längst beide 1-Könige entzweite. In einem Vertrage zu Kopenhagen (1628) versprachen sie einander, Stralsund mit vereinigten Kräften aufrecht zu erhalten und gemeinschaftlich jede fremde Macht abzuwehren, welche in feindlicher Absicht in der Ostsee erscheinen würde. Christian Iv. warf sogleich eine hinreichende Besatzung in Stralsund und stärkte durch seinen persönlichen Besuch den Mut der Bürger.

8. Geschichte - S. 12

1898 - Gießen : Roth
1- Bilder aus der alten Geschichte. Thatsächlich hielten die Spartaner jahrhundertelang an den Einrichtungen fest, die Lykurg ihnen gegeben hatte. In einem größeren Staatswesen wäre dies kaum möglich gewesen. Aber bei der geringen Ausdehnung Spartas, der Genügsamkeit seiner Bewohner und dem fast vollständigen Abschluß von Nachbarländern konnten in Sparta die einmal getroffenen Einrichtungen fortbestehen, bis sie sich überlebt hatten. Athen. Solon. (594 v. Chr.) Nachdem König Kodrus sich für die Unabhängigkeit seines Vaterlandes geopfert hatte, war in Athen ein König nicht mehr vorhanden. Die Regierung besorgten Archonten, die anfangs auf Lebenszeit, später auf ein Jahr erwählt wurden. Das Volk zerfiel in drei Stände, ungleich an Besitz, Macht und Einfluß. Dadurch entstanden gefährliche Unruhen. Um diesen zu steuern' beauftragte man den Archonten Drakon mit Abfassung von Gesetzen. Aber die von ihm verfaßten Gesetze waren so strenge, daß man sie nicht ausführen konnte. Man fagte, sie seien mit Blut geschrieben. Das Volk wandte deshalb sein Vertrauen @ o I o ii zu, der dies wegen seiner Weisheit, Tugend und Erfahrung wohl verdiente. Solon ging von dem Grundsätze aus, daß alle Bürger im wesentlichen vor dem Gesetze gleich sein müßten; doch sollten Rechte und Pflichten der Einzelnen nach ihren Leistungen und nach ihrer Würdigkeit bemessen werden. Der Wert des Geldes wurde erhöht und demgemäß der Schuldzins ermäßigt. Diese Anordnung besserte die Lage der Armen sehr erheblich. Außerdem wurden alle Bürger nach ihrem Vermögen in Klassen geteilt. Nur die Bürger der drei ersten Klassen waren zu regelmäßigen Abgaben und zum Kriegsdienst verpflichtet. Die ärmeren waren davon befreit. Die Obrigkeiten wurden ebenfalls aus den drei ersten Klassen, aber von sämtlichen Bürgern gewählt. Die höchste Gewalt ruhte in der allgemeinen Volksversammlung, an der jeder teilnehmen konnte. Sie beschloß über Annahme oder Ablehnung von Gesetzen, Krieg und Frieden, Steuern, Wahl der Beamten und entschied über Verbrechen gegen den Staat. Die Volksversammlung erlitt eine Beschränkung durch den Rat der Vierhundert, der erst zu beraten hatte, was dem Volke vorgelegt werden solle. Der oberste Gerichtshof war der Areopag. Damit die Richter vollkommen unparteiisch richten könnten, hielt dieser Gerichtshof seine Sitzungen nachts, wo weder der Kläger noch der Beklagte zu erkennen war. Nachdem Solon diese Gesetze gegeben hatte, lie^ er die Athener schwören, daß sie zehn Jahre nichts daran ändern wollten. Daun unternahm er eine Reise ins Ausland. — Trotzdem gelang es dem reichen und schlauen Pisistratus bald, sich mit Hilfe des vierten Standes, dem er größere Rechte versprach, zum Alleinherrscher von Athen auszuwerfen. Auch auf feine Söhne ging die Gewalt über. Doch als sie zu grausam zu herrschen begannen, wurde der eine, Hipparch, ermordet, der anbere, Hippias, flüchtete zu den Persern und reizte sie gegen sein Vaterland auf. Die Perserkriege. Die Kleinafiaten erhoben sich, um das persische Joch ab-zuschütteln. Da sandten ihnen die Athener und ihre Nachbarn aus Euböa einige Schiffe zur Unterstützung. Dies gab dem König Darius von Persien willkommene Veranlassung, die Griechen anzugreifen. Die Perser unternahmen drei gewaltige Kriegszüge gegen Griechenland. Der erste Zug unter Mardonius (493) erreichte Griechenland nicht, indem das Landheer nach Überschreitung des Hellespont durch die tapferen Angriffe der Thracier zur Rückkehr gezwungen wurde, die Flotte aber am Vorgebirge Athos zerschellte. Aus dem zweiten Zug eroberten Datis und Artn-p Hern es (490) die Stadt Eretria auf der Insel Euböa und landeten darauf in Attika. Heldenkühn zogen 9000 Bürger von Athen, unterstützt von 1000 Plattiern, unter Anführung des Miltiades dem zehnfach überlegenen Feinde entgegen und erkämpften in der Ebene von Marathon beit glänzendsten Sieg (490). Selbst die Spartaner, die erst am Tage nach der Schlacht eintrafen, bewunderten solche Tapferkeit. Der Kriegszug des Xerxes. Schlacht bei Salamis. Die Schmach bei Marathon reizte Darins zur Rache. Gewaltige Rüstungen geschahen, ba starb er. Aber sein Sohn Xerxes setzte die Rüstungen fort und zog im Frühjahr 480 mit einem ungeheuren Heere über den Hellespont nach Europa, währenb feine zahlreiche Flotte

9. Leitfaden zu einem methodischen Unterricht in der Geographie für Bürgerschulen - S. 166

1877 - Leipzig : Fleischer
166 Vierter Cursus. dadurch diejenigen äußern Zustände und Verhältnisse darzu- stellen und zu sichern, von denen die freie und sichere Ent- Wickelung und Bewegung des Einzelnen abhängt, heißt: a. Monarchie, wenn ein Regent oder Fürst als Träger und Inhaber der Staatsgewalt (Souveränetät) an dessen Spitze steht, und zwar entweder absolute Monarchie, wenn dem Monarchen die gesetzgebende und vollziehende Gewalt allein zusteht, oder c onsti tution ell e Monarchie, wenn der Monarch zwar die ausübende Gewalt besitzt, die gesetzgebende aber mit der Volksvertretung (Landtag) theilt; b. Republik oder Freistaat, wenn die oberste Gewalt als Recht einer Mehrheit von Personen, sei es einer aristokratischen Classe, sei es den Bürgern als solchen, zusteht (Aristokratie und Demokratie). 5. Der Monarch führt den Titel „Majestät", wenn er Kaiser oder König, „Königliche Hoheit", wenn er Groß- herzog, „Hoheit", wenn er Herzog, und „Durchlaucht", wenn er Fürst ist. Die aus dem Begriffe der Souveränetät, der höchsten irdischen Gewalt, sich ergebenden Vorrechte des Monarchen heißen Hoheitsrechte (Finanz-, Militärhoheit ?c.). Unabhängig von ständischer Mitwirkung sind folgende Rechte des Monarchen: a. die Repräsentativ-Gewalt nach außen; b. die Ehrenhoheit oder das Recht, Standeser- höhungen vorzunehmen und Orden zu verleihen; c. das Be- gnadigungsrecht oder das Recht, Amnestie zu ertheilen und eine gesetzlich verdiente Strafe zu erlassen; 6. die Amts- Hoheit oder das Recht, die Staatsämter zu bestellen und zu besetzen. Die politischen Eigenschaften des Monarchen sind: die Souveränetät, die Heiligkeit seiner Person und die rechtliche Unverantwortlichkeit. §. 4. Die Ansiedelungen der Menschen. 1. Das Bestehen des Culturstaates ist an feste Nieder- lassungen der Menschen, an die Seßhaftigkeit kleinerer und größerer Gesellschaften in beständigen Wohnplätzen geknüpft. Die Menge, die Entwickelung und der Charakter der mensch- lichen Anstellungen hängt mehr oder weniger, namentlich was die Vertheilung und Form der Wohnorte und die Bau- art der Häuser anlangt, von der Natur des Landes ab. 2. Falls nicht eine locale Ursache, wie ein reiches Erz- lager oder eine vorzügliche Heilquelle, das Aufblühen einer Ansiedelung veranlaßt, entwickeln sich nur solche Ortschaften zu großen Städten, welche eine günstige Lage haben, d. h. an den großen, von der Natur selbst gebahnten oder doch

10. Zeit- und Lebensbilder aus der deutschen und preußischen Geschichte - S. 78

1911 - Dresden : Huhle
— 78 — kann kein neues Gesetz gegeben und kein bestehendes aufgehoben oder abgeändert und können keine Steuern erhoben werden. Hingegen gelten ihre Beschlüsse auch nicht, wenn sie der König verwirft. Ja, er kann die Zweite Kammer sogar auflösen und das Volk auffordern, neue Vertreter zu wählen. Die Erste Kammer heißt das Herrenhaus und kann niemals ausgelöst, sondern nur vertagt werden. Das Herrenhaus besteht aus den großjährigen königlichen Prinzen, die der König dazu berufen hat, sowie aus ehemals reichsunmittelbaren Fürsten, Grafen und Herren. Außerdem beruft der König noch solche Männer, die sein besonderes Vertrauen genießen, auf Lebenszeit in das Herrenhaus. Weiter senden der Adel, die Universitäten und 44 größere Städte Vertreter. Im ganzen umfaßt es gegen 270 Mitglieder aus den höchsten Ständen. Die Zweite Kammer heißt das Abgeordnetenhaus und besteht jetzt aus 443 Abgeordneten, welche auf fünf Jahre gewählt werden. Die Abgeordneten vertreten das ganze Volk, nicht bloß einzelne Städte; sie sind darum Volksvertreter, nicht Ständevertreter. Jeder unbescholtene Preuße, der sein 24. Lebensjahr vollendet hat, im Vollbesitz seiner bürgerlichen Rechte ist und keine Armenunterstützung bezieht, wird als Urwähler in die Wählerliste eingetragen. Die Urwähler werden nach den Staatssteuern, die sie entrichten, in drei Klassen geteilt. Jede Abteilung wählt besonders ihre eigenen Wahlmänner. Die wählen dann die Abgeordneten öffentlich. Zum Abgeordneten kann jeder unbescholtene Preuße gewählt werden, der das •30. Lebensjahr vollendet hat. Die Abgeordneten erhalten aus der Staatskasse Reisekosten und Tagegelder. Die Sitzungen beider Häuser sind öffentlich. Die Mitglieder stimmen nach ihrer freien Überzeugung und können für ihre Abstimmung nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Beschlußfähig ist das Haus, wenn die Mehrheit anwesend ist. c) Die Rechte der Preußen sind ebenfalls genau geregelt. Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich. Standesvorrechte gibt es nicht mehr. Die persönliche Freiheit ist gewährleistet, so daß jemand nur nach Maßgabe der Gesetze verhaftet werden kann. Die Wohnung ist unverletzlich, jo daß die Polizei nicht willkürlich in sie eindringen kann. Das Eigentum ist unverletzlich, so daß es nicht ohne richterliches Erkenntnis weggenommen werden darf. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit wird gewährleistet. Jeder Preuße hat das Recht, durch Wort, Schrift und Druck seine Meinung frei zu äußern. Das Briefgeheimnis ist unverletzlich. Jeder Preuße hat Anspruch auf die Bildung, welche die Volksschule gewährt. Jeder Preuße ist wehrpflichtig. d) Die vollziehende Gewalt steht dem König allein zu. Die Verwaltungsbehörden sind teils Staats-, teils Gemeindebehörden. Die oberste Staatsbehörde ist das Staatsministerium. Es besteht aus folgenden Abteilungen: Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten leitet die Gesandtschaften und nimmt überhaupt alles wahr, was Preußens Stellung Zu den andern Staaten anbetrifft. Das Finanzministerium verwaltet die Einnahmen und Ausgaben des Staates und stellt den Haushaltplan des Staates zusammen. Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Ängelegenheiten leitet das Kirchen-, Schul- und Gesundheitswesen.
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