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1. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 93

1888 - Leipzig : Teubner
- 93 - her ausgebt; die geistlichen Groen waren zugleich weltliche Herrscher geworden, da die Könige sie reich mit Gtern beschenkt und ihre Gebiete mit eigener Gerichtsbarkeit ausgestattet hatten. Dadurch waren dieselben von der Herzogsgewalt frei geworden, und es gab nun Fahnenlehen und Stablehen. Die geistlichen Herrschaften wurden fr die Könige ein Gegengewicht gegen die Selbstndigkeit der Herzge (wie war das mglich?). Ottos Grab im Dom zu Magdeburg. Ottos italienische Politik wird schon fr seine nchsten Nach- . 106. folger aus dem schsischen Hause verhngnisvoll. Sein Sohn Otto Ii., Gemahl der griechischen Kaisertochter Theophano, kmpft in Unteritalien unglcklich gegen Griechen und Araber, stirbt in Rom (sein Grabdenkmal in der Peterskirche). Ihm folgt dreijhrig Otto Iii. (983 1002), schwrmerisch (das Jahr 1000!) und abenteuerlich; lt das Grab Karls des Gr. ffnen,*) will Rom zum Mittelpunkt eines neuen Weltreiches machen, stirbt in Italien. Mit seinem Verwandten Heinrich Ii. (dem Heiligen; Bistum Bamberg!) erlischt das schsische Haus. Die frnkischen Kaiser 10241125. Die Groen fast aller Stmme whlen Konrad Ii. (die Be- . 107. schreibnng der Wahl in Uhlands Ernst von Schwaben). Sein Stiefsohn Ernst von Schwaben emprt sich wegen des burguudischeu Erbes (Werner von Kybnrg). Sein Sohn Heinrich Iii. (10391056), ein kraftvoller Herrscher, im Anfang seiner Regierung Herzog von Bayern, Schwaben und Franken. Auch gegenber der Kirche ist er unbedingt herrschend; er geht Hand in Hand mit den Bestrebungen des Benediktinerklosters Clngny in Frankreich, die auf eine Reform der tiefgesunkenen Geistlichkeit abzielen; Sittenverderbnis am rmischen Hof, Simonie (Apostelgesch. Viii, 18). Heinrich lt drei gleichzeitige Ppste absetzen und ernennt nacheinander vier Deutsche zu Ppsten. Der Gottesfriede soll dem Faust- und Fehderecht steuern; die Selbsthlfe war dadurch allgemein geworden, da man selbst vor Gericht den Zweikampf als eine Art Gottesurteil ansah (nenne andere Formen des Gottesurteils!). Neben Otto I. ist Heinrich Iii. die machtvollste Erscheinung . 108. auf dem deutschen Kaiserthron; und doch liegt am Ende seiner *) Rethels Wandgemlde in Aachen.

2. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 82

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 82 — gelocktes Haar, einen goldenen Ring um das Haupt oder den Helm ans. Zu seiner persönlichen Bedienung bei feierlichen Gelegenheiten waren nach römischem Muster bestimmte Aemter eingerichtet: der Kämmerer, der Verschall, der Truchsess, Schenk. — Die Pfalzgrafen verwalteten die einzelnen Domänen oder Pfalzen, das Vermögen des königlichen Hauses dagegen der Majordomus, welcher zugleich das Gesolge des Königs anführte und auf Einziehung und Verleihung von Lehen einen großen Einfluss gewann. Iv. Das Mttcrthum und der Bauernstand. Neben dem hohen Adel, den Herzögen, den Grasen mit großen Besitzungen, den höchsten Vasallen finden wir viele solcher Edlen, deren Besitz nicht ausreichte, um sie zu irgend einer politischen Macht kommen zu taffen. Viele erreichten die Reichsunmittelbarkeit nicht, blos einige. Sie waren dann Ministerialen und gingen bei irgend einem hohen Geistlichen oder einem Fürsten zu Sehen. — Ost gingen solche Ministerialen ans hörigem Stande hervor, es waren vielleicht nur einfache Kriegsknechte, die baun für ihre Dienste im Aufträge eines Fürsten, Markgrafen, Bischofs, Erzbifchofs, Abts mit einem Lehen versorgt, besoldet wurden. — Sie waren besser daran, dünkten sich auch dann mehr als die freien Bauern, Gemeinfreien, die sich z. B. in Westphalkn, Frisland, Ditmarfen, Tirol, der Schweiz noch, lange erhielten. Im Herrndienste ging es ihnen besser als diesen. Ans solchen Ministerialen entstand der niedere Adel, die Ritterschaft. In den Städten, erst feit dem 11. oder 12. Jahrhundert, keimte ein Bürgerstand, der sich zu immer größerer Kraft entfaltete, während der Stand der Bauern in immer schlimmere Lage geriet. Alles geistige Leben, was noch sonst etwa im ersten Mittelalter vorhanden war, war bei dem Stande der Ritter zu finden (nach dem Aufblühen der Städte aber auch in diesen). Rechtgläubigkeit, Beschirmung der Schwachen, der Frauen und Waisen galt als Ritterpflicht. Dem Lehnsherrn Treue zu bewahren nicht minder. ^— Kein verabscheuungswürdigeres Verbrechen für einen Lehnsmann, als Verrath an feinem Herrn, Felonie; nicht einmal davor scheute er sich, für feinen Herrn oder feine Herrin ein Verbrechen (f. Hagen in den Nibelungen) zu begehen. Ans starkem Roß, in Wehr und Waffen, mit wehender Helmzier, Lanze und Schwert zog der Ritter einher. Seine Erziehung war folgende: bis zum siebenten Jahre lebte der Knabe in der Kemenate der Franen, dann kam er als Page, Jnnkerlein, Junker, an den Hof feines betreffenden Landesfürsten, bort belehrte man ihn in allen feinen Sitten, Gott ehren, die Frauen achten nnb sich in Waffen-hanbwerk üben. Vom 14. Jahre an folgte er als Knappe feinem Herrn, er trug ihm die Waffen nach, die Rüstung, und führte ihm fein Ross vor. Dann mit 21 Jahren erhielt er den Ritterschlag unter vielen Förmlichkeiten. Das Ebelfräulein kam ebenso an den Hof des Landessiirsten, um dort in feinen, höfischen Sitten, zumeist aber in der Zurückgezogenheit der Kemenate, unter Leitung der Fürstin weibliche Arbeiten und dergl. zu lernen, und im Benehmen sich zu vervollkommnen, bei feierlicher Gelegenbeit trat dann aucb die Jungfrau mit im Gefolge der Herrin auf.

3. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 87

1875 - Braunschweig : Bruhn
- 87 — noch wenig Sauberkeit, Bequemlichkeit und Zierde. Die Bevölkerung einer solchen entstehenden Stadt bestand gewöhnlich aus unfreien, hörigen Leuten (manche flüchteten vom Lande herein, und entrannen den Bedrückungen des Ritters dadurch, dass sie in der Stadt sich niederließen). Auch ritterbürtige, freie Leute, die ein Alod, womöglich auch ein Lehen außerhalb der Stadt besaßen, zogen herein, sie bildeten den Adel der Stadt; oft entstand dieser Adel auch aus den Mannen, welche der Burggraf unterhielt. Das Oberhoheitsrecht übte ein Vogt aus, welcher von dem Landesfürsten, oder Kaiser eingesetzt, die Rechte der Oberherren wahrte. Die Patricier leiteten die Verwaltung der Stadt, während die Hörigen nichts zu sagen hatten. (Die Oberheitsrechte, vom Vogte geübt, bestanden gewöhnlich im Münzrecht, der peinlichen Gerichtsbarkeit u. dergl., auch in Zöllen, Gefällen, Leistungen aller Art.) Waren nun die Fürsten in Verlegenheit, so verpfändeten sie solche Rechte, verkauften sie auch wohl an die Stadt. Dadurch wuchs ihre Macht und Freiheit. Die Gemeinen, dem Patricierstande entgegengesetzt, thaten sich zusammen (es waren die Handwerker aller Art) in Zünfte und forderten all-mählig Antheil an der Stadt-Regierung. Viele Städte hatten sich bis zum 14. Jahrhundert zu förmlichen, kleinen Republiken ausgebildet, an deren Spitze die Ehrbaren standen (eines Ehrbarn Raths Apotheke rc.). Die Patricier und vermögenden Bürger, die sich ihnen angeschlossen hatten, wurden von ihnen in die Rathsgemeine (der Gegensatz zu den nicht regierungsfähigen Gemeinen der Zünfte) aufgenommen. Durch Handel und Gewerbefleiß zeigte sich auch unter den Zünften ein reges Leben. Sie kämpften ja auch für ihre Vaterstadt, sie beschützten ihr Gebiet, zogen gegen Raubritter in's Feld, verspritzten ihr Blut für das gemeine Wohl — warum sollten sie, wenn sie mitthateten, nicht auch mitrathen? Die im 13. Jahrhundert ungefähr beginnenden Verfassungskämpfe führen nun allmählig dahin, daß auch die Zünfte Sitz und Stimme in den Rathsgemeinen und Theil an der Regierung haben. Die Uneinigkeit der Bürgerschaft hinderte jedoch nicht, dafs sich die Gebiete mancher Städte bedeutend durch Kauf rc. erweiterten (das Weichbild der Stadt). Dieses wurde dann durch Warten, auf hohen Grenzpunkten angelegt, vor drohenden Angriffen geschützt. Nach diesen Kämpfen folgt nun im 15. Jahrhundert die eigentliche Blütezeit des Bürgerthums. Reichthum und Wohlleben, Gewerbfleiß wohnten hinter den sichern Mauern; es erhoben sich da hohe Dome zur Ehre Gottes aufgerichtet von einer frommen opferfreudigen Zeit, Riesenwerke, die ein Zeugniss ablegen von dein herrlichen Gemeinsinn dieser Bürgerschaften der damaligen Zeit. Da entwickelte sich auch die Kunst: Sculptur, Malerei, Architektur, jetzt oft unabhängig von der Kirche, da Miiheten Schulen aus (lateinische besonders). Zierliche Häuser mit frommen Sprüchen erhoben sich, meist mit den Giebeln nach vorn gekehrt, mit vorragenden Stockwerken, alles mit Bildern über und über bedeckt. Da arbeiteten kunstreiche Waffenschmiede, Juweliere, da entfaltete sich auch die freie Gelehrsamkeit (die Geschichtsschreibung z. B. wurde von manchem Rathsmann in Angriff genommen). Chroniken zeichneten

4. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 89

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 89 - regeln in Bezug auf Maß, Gewicht, Münze rc., über Strandrecht, Stapelrecht, Niederlagsrecht. , S}ur Bestreitung der gemeinen Angelegenheiten zahlte jede Stadt eme Steuer, Pfnndgeld genannt, in Kriegszeiten dagegen mussten Schiffe, resp. Kriegsvolk, von einer jeden Stadt gestellt werden. Die Macht der Hansa^ war so groß, dass sie gegen Könige siegreiche Kriege führte. (Kampf der Hansa gegen Waldemar v. Dänemark, welcher 1361 Gothland erobert und Wisby zerstört hatte. Er wurde zum Frieden genöthigt, und von 1370 an hatte sogar die Hansa auf kurze Zeit die Oberherrschaft über die skandinavischen Reiche.) , _r r Die Schiffahrt der Hansa verbreitete sich besonders über die Ostsee und nach der Nordsee. An der Küste von Norwegen (Bergen in Schonen) betrieb die Hansa den Häringsfang, in Schweden holten sie Metall, aus Russland Leder, Wachs, von England Wolle rc. Die niederländischen Städte vermittelten den Handel nach Frankreich und Spanien. Ein Fehler des Bundes waren die Selbstsucht der einzelnen Glieder und die oft hervortretende Eifersucht der einen Stadt gegen die andere. Am Ende des 15, Jahrhunderts schon begann der Verfall der Hansa. Als die Land- straßen durch Befestigung des Landfriedens im 16. Jahrhundert sicherer wurden und mau die neuen Erdtheile und dadurch neue Handelswege entdeckte und dem Welthandel sich neue Bahnen eröffneten, wurde der deutsche Handel brach gelegt. Er ging ausschließlich auf die Niederlande und endlich auf England über. So wie die Hansen sich verbündet hatten, also auch die süddeutschen Städte. Derschwäbische Städtebund umfasste 37 Städte. Da weder die Kaiser, noch die Fürsten und Ritter diesen Bünden günstig waren, so entstanden besonders am Ende des 14. Jahrhunderts Kriege (1377 schwäbischer und 1388 großer Städtekrieg), in denen schließlich die Städte unterlagen. Viii. Die Fehmgerichte Die Rechtspflege war im Mittelalter noch sehr mangelhaft. Man gebrauchte wie in alter germanischer Zeit noch immer die Gottesgerichte oder Ordalien (Zweikampf, Wasserprobe, Feuerprobe, Kreuzprobe rc.) zur Entdeckung der Verbrecher. Während in den ersten Jahrhunderten Vermögens- und einfache Todesstrafen angewandt wurden, kamen in späterer Zeit barbarische Strafen und die Folter auf. Die Unsicherheit bei den Gerichten und das immer mehr überhandnehmende Faustrecht veranlasste die Entstehung der Fehmgerichte. Diese Gerichte entstanden um 1200 in Westfalen ans den alten germanischen Freigerichten. Sie wurden meist im Geheimen gehalten und waren der Schrecken aller Verbrecher und Frevler. (Wissende, Freischöppen, Freigraf; Stuhlherr.) Im 14. Jahrhundert, als der allgemeine Landfrieden in Deutschland mehr befestigt wurde und die Fürsten die Rechtspflege in die Hand nahmen, verfiel die Fehme, indem sie an Stelle strenger Gerechtigkeit die Willkür und den Uebermut herrschen ließ. In Westfalen hielten sie sich noch bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. (Fehmlinde zu Dortmund.)

5. Vorderasien und Griechenland - S. 169

1874 - Leipzig : Teubner
— 169 - geordneten der Städte zu bestimmten Zeiten ihre Berathungen. Die Athener wurden das Haupt des Bundes. Sie hatten die Verwaltung der Kasse, die Anführung im Krieg und den Vorsitz bei den Versammlungen. So wurde Athen die erste Seemacht der damaligen Zeit, es gebot über einen Bund, der die Inseln und meisten Küsten des ägäischen Meeres umfaßte und im Norden hinausreichte bis Byzanz. Xiii. Ende des Tansanias, des Wemistokles und Aristeides. Als Pausanias, wegen feiner verräterischen Pläne von Byzanz zurückgerufen, in Sparta zur Rechenschaft gezogen wurde, vermochte man ihm kein Verbrechen nachzuweisen; doch schickte man ihn nicht mehr zur Flotte zurück. Deshalb ging er auf eigene Hand auf einem gemietheten Schiffe nach dem Hellespont, um seinen Verrath fortzuspinnen. Da sein Treiben den Ephoren verdächtig ward, zogen sie ihn wieder zurück; sie sandten ihm einen Herold mit dem kurzen Schreiben, er solle sich von dem Herolde nicht entfernen, sonst solle er als Feind der Spartaner erklärt sein. Man setzte ihn in Sparta eine Zeitlang ins Staatsgefängniß, aber wiederum waren keine Beweise seines Verrathes aufzutreiben. Das machte ihn so sicher, daß er seinen Briefwechsel mit Artabazos fortsetzte; auch zeigten die Heloten an, daß er versucht habe, sie gegen den Staat aufzuwiegeln. Indeß wollten die Ephoren gegen einen so hochstehenden Mann, einen Sproß der königlichen Familie, ohne die sichersten Beweise nichts unternehmen. Zuletzt ward denn doch der Verräther entlarvt. Er hatte mit Artabazos verabredet, daß dieser alle Boten, die zu ihm geschickt wurden, tödtete. Als nun Pausanias wieder einen ihm befreundeten Jüngling mit einem Briefe nach Asien senden wollte, schöpfte dieser Verdacht, da er sich erinnerte, daß kein Bote des Pausanias je zurückgekehrt war. Er öffnete daher den Brief und fand wirklich darin den Auftrag, ihn zu tödten. Sogleich brachte er das Schreiben den Ephoren; um

6. Vorderasien und Griechenland - S. 197

1874 - Leipzig : Teubner
197 - gefährlichsten Feinde des Alkibiades befanden sich in den s. g. Hetärien, geheimen verschwörerifchen Gesellschaften von gewissenlosen, selbstsüchtigen Aristokraten, welche die Demokratie vernichten und sich selbst die Herrschaft im Staate verschaffen wollten. Daher suchten sie den mächtigen Alkibiades, den Führer der Volkspartei, zustürzen. Sie stellten dem Volke vor, der Frevel gegen die Hermen sei ein Ausfluß tyrannischer Bestrebungen, und der Urheber sei kein andrer als Alkibiades; dieser habe eine verschwörerische Genossenschaft zum Umsturz der Verfassung gestiftet und auch außerdem die Mysterien, den geheimen Gottesdienst von Eleufis in gotteslästerlicher Weise nachgeahmt. So verdächtigten sie ihn bei dem Volke und untergruben seinen Einfluß. Alkibiades verlangte in der Volksversammlung, daß man die Sachesofortnnterfuche und, wenn er schuldig befunden werde, ihn aufs härteste bestrafe. Aber seine Feinde fürchteten die Anwesenheit des Heeres, das dem Alkibiades ergeben war, und setzten es durch, daß Alkibiades jetzt in den Krieg ziehen und nach seiner Rückkehr sich zum Gerichte stellen sollte. Die Flotte ging im Juli 415 in See, 100 trefflich ausgerüstete Schiffe der Athener mit der ausgesuchtesten Mannschaft, zu denen sich noch 34 Schiffe derbnndesgenofsen gesellten. Kaum aber war man an der Küste von Sicilien angelangt, so erschien ein athenisches Staatsschiff und forderte denalki-biades auf, nach Athen zu folgen. Dort hatten seine Feinde durch wiederholte Anklagen das Volk so gegen ihn und seine Freunde erbittert, daß viele von diesen ins Gefängniß geworfen und getödtet, er selbst wieder in Anklagezustand versetzt wurde. Er sollte sich jetzt in Athen verantworten. Unterwegs aber entfloh er seinen Wächtern und kam zuerst nach Argos und von da nach Sparta. Da er in Athen sich nicht stellte, wurde er zum Tode verurtheilt und seine Güter eingezogen. Als er das hörte, sprach er: „Ich will den Athenern zeigen, daß ich noch lebe." Und nun enthüllte er den Spartanern die Pläne der Athener und rieth ihnen, den Syrakusiern, die von dem athenischen Heere belagert wurden, Hülfe zu feuden. Auch veranlaßte er sie, daß sie im Jahre 413 in Attika selbst

7. Von der Reformation bis zur Französischen Revolution - S. 128

1879 - Leipzig : Teubner
128 Reunionen 1680. Straßburg 1681. Herzen, indem er die Worte der Dido in Virgils Aeneis sprach: „Einst ersteht ans meinen Gebeinen ein Rächer". Die Reunionen 1680—1684. Der König der Franzosen ließ nach dem Nimweger Frieden eine Statue verfertigen, die ihn selbst darstellte, wie er aus den Nacken von 4 Sklaven trat, und diese Sklaven wurden durch Attribute als der Kaiser, Spanien, Holland und der Kurfürst von Brandenburg bezeichnet. In seinem Uebermuth hielt er sich für den Gebieter der Welt, der sich alles erlauben dürfe. So behielt er nicht blos 10 Reichsstädte im Elsaß, die er früher sich angeeignet, aber nach dem Nimweger Frieden wieder herausgeben sollte, sondern er setzte auch im I. 1680 zu Metz, Breisach und Besanyon Gerichtshöfe, die s. g. Reunionskammern ein, welche untersuchen sollten, was jemals zu den ihm in den letzten 4 Friedensschlüssen abgetretenen Ländern und Plätzen gehört habe. Was nun die Gerichte als solche „Depeudeuzen" aufgefunden hatten, das wurde ohne Weiteres von Ludwig mit Gewalt in Besitz genommen, viele Städte, Dörfer und Klöster im Elsaß, in der Pfalz, in den Niederlanden. Auch die freie Reichsstadt Straßburg nahm er im I. 1681 weg. Diese Stadt war schon seit dem 30jährigen Kriege in steter Besorgniß gewesen, von Frankreich unterdrückt zu werden, und die Bürger hatten alle Kräfte angestrengt, um ihre Freiheit zu behaupten und beim Reiche zu verbleiben. Frankreich hingegen hatte nichts unterlassen, die Stadt zu schwächen und zu bedrängen; Ludwig verwendete an 300,000 Rthlr. znr Bestechung, um sich eine französische Partei unter den Bürgern zu verschaffen und Uneinigkeit in die Stadt zu bringen. Zuletzt umringte er in der Stille" die Stadt mit Truppen; die erschreckten Bürger wurden durch Drohungen eingeschüchtert, durch Versprechungen gelockt, und entschlossen sich, da sie sich von dem deutschen Reiche gänzlich im Stiche gelassen sahen, am 13. Octbr. schweren Herzens zur Uebergckbe. Als Ludwig selbst seinen siegprangenden Einzug hielt, begrüßte ihn der Bischof von Straßburg, Franz Egon von Fürstenberg, der schon lange

8. Der erste geschichtliche Unterricht - S. 6

1872 - Heidelberg : Weiß
— 6 — die wilden Tiere oder die Feinde Gefallenen; Weiber und Kinder kamen in die übrigen Himmelsräume. Die Seelen der ehrlos Verschiedenen wurden aber au die bleiche Toteiigöttin Helia verwiesen. Diese hielt sie in ihrem Reich Nebelheim unerbittlich sest. Da war ein trauriges Zusammensein ohne Kampf, ohne Freude und Lust. Das böse Wesen hieß Loki. Von ihm kamen die Übel der Welt. Doch glaubte das Volk, die guteu Götter würden einst ihren Feind bezwingen uyd in den Tiefen der Erde festbannen. Darnach würde dann Wodan Himmel und Erde neu und schöner umschaffen. In alten Liedern verehrten die Deutschen auch einen erdgeborenen Gott Luisko und dessen Sohn Manns als Urheber und Stammvater ihres Volkes. (Von Tnisko oder Teut leiten manche das Wort „deutsch" ab.) Dem Manns schrieben sie drei Söhne zu, von welchen die drei Stämme der deutscheu Völker abstammen sollten. Im übrigen war nach der Meinung der alten Deutschen die ganze Natur von göttlichen Wesen belebt: es gab Zwerge und Riesen, Elfen und Nixen, Kobolde und Feen. Diese waren teils gute, teils böse Geister. Auch die Wochentage standen unter dem Schutze der Götter, daher die meisten jetzt noch deren Namen tragen. Die Priester der Germanen standen in hohem Ansehen, bildeten aber feinen besonderen Stand. Im Namen des Volkes brachten sie die Opfer dar. Diese bestanden meist aus Feldfrüchten, Vieh, besonders in wilden Pferden; doch wurden auch gefangene Feinde geopfert. Gewisse Opserplätze in den Wäldern hielt man besonders heilig und unternahm dahin selbst aus entfernter Gegenden Wallfahrten. Den Willen der Götter und die Zukunft erforschte man auf verschiedene Weise, zuweilen aus dem Wiehern heiliger weißei Rosse, welche in Hainen der Götter gehegt und gepflegt wurden. Auch ge wisse Vögel, wie die Eule, der Rabe, der Kuckuck, galten als schicksalver kündend, eilt Aberglaube, der sich bis in unsere Zeit erhalten hat. 8. Gerichtswesen. Jeder Hausvater war Herr und Gebieter in seinem Gehöfte und durch freiwilliges Bündnis mit anderen Hofherren zu einer Gemeinde vereinigt. Größere Vereinigungen hießen Marken und Gaue. Jeder Gau wählte einen Vorsteher, den Graf, und die Beisitzer oder Richter für die Gaugerichte. Alle 14 Tage wurden diese öffentlichen Gerichte unter freiem Himmel gehalten. Der Platz hierzu war durch einen Baum oder Stein bezeichnet und hieß die Malftatt. In diesen Versammlungen wurde Recht gesprochen und Streit geschlichtet. Die Richter hatten die Anklage zu untersuchen und das Urteil zu sprechen, der Graf mußte es vollziehen. Bei Anklagen, die nicht vollständig erwiesen werden konnten, überließ man die Entscheidung einem sogenannten Gottesurteile. Man glaubte nämlich, die Götter würden dem Unschuldigen unmittelbare Hilfe verleihen. Zu diesen Gottesurteilen oder Ordalen gehörte der Zweikampf, die Feuer- und Wasserprobe u. s. w. Beim Zweikampf galt der Besiegte für schuldig. Bei der Feuerprobe mußte der Angeklagte glühendes Eisen in die Hand nehmen oder mit bloßen Füßen über glühende Kohlen laufen; bei der Wasserprobe ließ man ihn einen Ring oder einen Stein ans siedendem Wasser holen. Blieb er unverletzt, so war er unschuldig. Bei dem Bahrgericht mußte der eines Mordes Verdächtige an die Bahre treten und den Leichnam berühren; bluteten die Wunden, so wurde er schuldig erklärt.

9. Kleine braunschweigische Landeskunde - S. 12

1899 - Braunschweig [u.a.] : Wollermann
— 12 — Schwiegersohn Heinrich der Stolze, Herzog von Bayern und Sachsen (f 1139) und Lothars Gemahlin Richenza (f 1141). An der Stelle des Benediktinerklosters, welches ehemals zu der Kirche gehörte, befindet sich jetzt die Landes-Jrrenanstalt. Nö. von Königslutter zieht der lauggestreckte Dorm in der Richtung von W. nach O. Am Südrande desselben liegt Süpp- lingenburg, welches einst dem Grafen Lothar gehörte, der 1106 Herzog von Sachsen, 1125 deutscher Köuig und 1133 römischer Kaiser wurde. Der- selbe schenkte sein Stammgut Süpplingenburg den Tempelherren; später kam es an den Johanniterorden. Deshalb schenkte auch Prinz Albrecht von Preußen, unser Regent, welcher Herrenmeister des evangelischen Johanniter- ordens ist, der Kirche in Süpplingenburg ein schönes Kruzifix und zwei Altarleuchter. Das benachbarte Dorf Gr. Steinum hat seinen Namen von den großen Steinen, die in der Umgegend aus den Feldern liegen und welche die Riesen aus ihren Schuhen geschüttet haben sollen. Einer von diesen Steinen heißt der Wippstein, weil er so auf einem andern lag, daß er als Schaukel (Wippe) benutzt werden konnte, wenn sich sechs Männer auf jedes Ende setzten. Als die Franzosen 1809 hierher kamen, meinten sie, die Leute hätten ihre Schätze unter dem Steine versteckt. Sie versuchten ihn deshalb mit Baumstämmen abzuheben, wobei er aber in drei Stücke zerbrach. 4. Die Stadt Schöningcn (8000 Ew.) an der sö. Seite des Elms (Bahn nach Jerxheim, Eilsleben, Helmstedt, Oschersleben) heißt im Volksmunde „Scheinig". Die Sage erzählt, König Heinrich I. habe hier die Ungarn 933 angegriffen, obgleich seine Heerführer vom Kampfe abrieten, da die Feinde zwölfmal stärker waren als die Deutscheu, indem er erklärte: „Dat sall schein und dat mot schein, well Gott!" Er besiegte die Ungarn und gründete auf dem Schlachtfelde eine Stadt, die er „Schein ig" nannte. In Wirklichkeit ist die Stadt neben dem L o r e n z k l o st e r entstanden, welches einst von Augustinermönchen (Luthers Orden) bewohnt war (Domäne). Außerdem wurden die Leute durch die Salzquellen, welche in der Nähe der Stadt am Fuße des Elms entspringen, veranlaßt, sich hier anzu- siedeln. Jetzt wird die Sole aus einer Tiefe von 500 m mittelst eines Pumpwerkes zu Tage gefördert und in großen Pfannen gekocht. Hierbei verdampft das Wasser, während das Salz zurückbleibt. Die Saline, welche Staatseigentum ist, liefert jährlich 100 000 Ctr. Salz (Solbad). In Schö- ningen soll der Erzbischof Willigis von Mainz, welcher ums Jahr 1000 lebte, als Sohn eines Stellmachers geboren sein. Deshalb wählte er das Rad zu seinem Wappenzeichen und ließ den Vers darunter schreiben: „Willigis, Willigis, deiner Abkunft nie vergiß"! 5* Die Stadt Schöppenstedt (3500 Ew.) liegt am fw. Abhänge des Elms (Bahn Braunfchweig-Ofchersleben) an der A l t e n a u, die in dem Thale zwischen Elm und Asse entlang fließt und oberhalb Wolfenbüttel in die Oker mündet. Schöppenstedt soll seinen Namen von den Schöpften haben, welche als Beisitzer im altdeutschen Gerichte dem Richter halfen, das

10. Handbuch der Israelitischen Geschichte von der Zeit des Bibel-Abschlusses bis zur Gegenwart - S. 74

1888 - Leipzig : Engel
— 74 - wenigstens äusserlich, den Glauben, mehrere der Zurückgebliebenen verfielen dem Märtyrertode. Unter den Vertriebenen befand sich auch Estori Pharchi, der nach Palästina auswanderte und dort über die Topographie dieses sieben Jahre von ihm bereisten Landes ein schätzbares Buch „Kaphtor wa-Pherach“ schrieb, und A hr on Kohen aus Lünel, der Verfasser des religionsgesetzlichen Werkes „Orchot Chajim-. Auf allgemeinen Wunsch des Volkes, das sich so oft über die Juden beklagt hatte, sie aber doch nicht entbehren konnte, wurden die Vertriebenen, von denen die meisten sich nicht weit von den Grenzen Frankreichs entfernt hatten, unter günstigen Bedingungen von Ludwig X. 1315 zurückgerufen; die Zeit ihres Aufenthalts wurde vorläufig auf 12 Jahre festgesetzt. Sie erhielten ihre Synagogen und ihre Bücher mit Ausnahme des Talmud zurück, und der König gab ihnen das Versprechen, dass man sie zu Religionsdisputationen nicht mehr zwingen würde. Philpp V., der Lange, der Nachfolger Ludwig X., gewährte ihnen Privilegien und Freiheiten; es dauerte jedoch nicht lange, so erhoben die Geistlichen und das Volk neue Anklagen und Beschuldigungen gegen sie. Durch den Einfall Philipp V. einen neuen Kreuzzug zu unternehmen, wurde das rohe Volk gegen die Juden aufgestachelt. Um einen hellsehenden Hirtenjungen hatten sich im Jahre 1320 Horden von unbändigen Menschen, Hirten, Strassenräuber und Mörder, geschart, welche unter Anführung eines lasterhaften Geistlichen und eines Mönchs von Stadt zu Stadt zogen und sich mit dem Eufe: Taufe oder Tod! überall auf die Juden stürzten. Diese Verfolgung, Hirtenverfolgung (Geserat ha-Ro'im) genannt, erstreckte sich über das nördliche und südliche Frankreich, über Aragonien und Navarra; während eines Jahres wurden 120 jüdische Gemeinden zerstört und viele Tausende von Juden grausam getödtet. Kaum war diese Verfolgung überstanden, so kamen neue Leiden über die Juden Frankreichs, diesmal boten die Aussätzigen die Veranlassung. Die Aussätzigen in Guienne, aus Rache darüber, dass sie schlecht verpflegt wurden, vergifteten nämlich die Brunnen, und einer von ihnen beschuldigte auf der Tortur die Juden des Racheplans und der Giftbereitung. Auf Grund dieser falschen Anklage wurden im Juli 1321 über 5000 unschuldige Juden verhaftet, gefoltert und lebendig verbrannt. Trotzdem sich der König von der Falschheit der Beschuldigung später überzeugte, wurden die bereits gänzlich verarmten Juden zu einer Geldstrafe von 150000 Pfund verurtheilt. Sieben Jahre später, 1328, entlud sich ein neues Ungewitter über die Juden des damals unter französischer Herrschaft stehenden Königreichs Navarra. Entsetzlich war das Morden und Schlachten, weder Alter noch Geschlecht wurde verschont; in Estella, nächst Tndela und Pampelona die grösste Gemeinde Navarras, wurde die Judenstadt verbrannt und alle ihre Einwohner getödtet. An 6000—10000 Juden fanden diesmal den Tod. Dass das Jahr 1348 nicht spurlos auch an den Juden Frankreichs vorüberging, werden wir später sehen. Auch in der Zeit der Anarchie, welche seit dem Regierungsantritte der Valois herrschte, hatten die Juden, vom Volke gehasst und von den Fürsten bedrückt, viel zu leiden. Erst der spätere König Karl V. gestattete ihnen 1360.
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TM Hauptwörter (200)200

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