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1. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 102

1888 - Leipzig : Teubner
102 Dritter Zeitraum. Vom Untergang der Hohenstaufen bis zur Reformation, 1254 1517. 1. Das reine Wahlknigtum. Habsdurger und Luxemburger. 123. Von 1254 1273 dauerte das Interregnum, die kaiserlose, die schreckliche Zeit". Wohl fhrten mehrere Fürsten den Knigs-titel unter ihnen ein kastilischer und ein englischer ; aber keiner konnte die Einheit herstellen und der Gesetzlosigkeit steuern. Fehden und Gewaltthaten der Raubritter zerrtteten das Land. Besonders schwer litt der Bauernstand, der an sich wegen der Leib-eigenschaft ein hrteres Los hatte; freie Bauerngemeinden gab es fast nur in der Schweiz, in Holstein (Dithmarscheu) und Westfalen. Die Städte waren trotz der Feindseligkeit der Kaiser und Fürsten bereits so stark geworden, da sie mit Erfolg zur Selbsthilfe griffen. Viele Städte waren reichsunmittelbar geworden; freie Reichs-stdte. 1254 schlssen sich die rheinischen Städte,zu einem Landfriedensbunde zusammen und erlangten fr eine Weile die Aufhebung smtlicher Zollsttten am Rhein. . 124. 1273 whlten die Fürsten den Grafen Rudolf von Habs-brg (wo liegt die Habsburg?), der zugleich Landgraf im Elsa war (Schillers Graf von Habsburg). Rudolf stellte den Land-frieden durch Zerstrung von Raubburgen her; zog gegen Ottokar von Bhmen, der streich, Steiermark, Krnten und Krain in Besitz genommen hatte, schlug ihn auf dem Marchfelde bei Wien 1278; Ottokar fiel. Rudolf belehnte seine Shne mit Ostreich, Steiermark und Krain und grndete so die Macht des Hauses Habsburg. Dies war ein verhngnisvolles Beispiel fr alle folgenden Herrscher, solange die freie Wahl Grundsatz blieb. Kaiser Rudolfs Ritt zum Grabe nach Speier (Kerner). In dem Streben nach Erwerbung und Vergrerung der Hausmacht gingen zu Grunde Adolf von Nassau und sein sieg-reicher Gegner Albrecht I. von ftreiff) (Rudolfs Sohn), der die Reichsnnmittelbarkeit der schweizerischen Waldsttte vernichten wollte und von seinem Neffen Johann Parricida ermordet wurde (Schillers Tell). Heinrich Tu. von Luxemburg belehnte seinen Sohn Johann mit Bhmen und grndete so die luxemburgische Hausmacht. Heinrich wollte die italienische Politik der alten Kaiser erneuern

2. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 82

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 82 — gelocktes Haar, einen goldenen Ring um das Haupt oder den Helm ans. Zu seiner persönlichen Bedienung bei feierlichen Gelegenheiten waren nach römischem Muster bestimmte Aemter eingerichtet: der Kämmerer, der Verschall, der Truchsess, Schenk. — Die Pfalzgrafen verwalteten die einzelnen Domänen oder Pfalzen, das Vermögen des königlichen Hauses dagegen der Majordomus, welcher zugleich das Gesolge des Königs anführte und auf Einziehung und Verleihung von Lehen einen großen Einfluss gewann. Iv. Das Mttcrthum und der Bauernstand. Neben dem hohen Adel, den Herzögen, den Grasen mit großen Besitzungen, den höchsten Vasallen finden wir viele solcher Edlen, deren Besitz nicht ausreichte, um sie zu irgend einer politischen Macht kommen zu taffen. Viele erreichten die Reichsunmittelbarkeit nicht, blos einige. Sie waren dann Ministerialen und gingen bei irgend einem hohen Geistlichen oder einem Fürsten zu Sehen. — Ost gingen solche Ministerialen ans hörigem Stande hervor, es waren vielleicht nur einfache Kriegsknechte, die baun für ihre Dienste im Aufträge eines Fürsten, Markgrafen, Bischofs, Erzbifchofs, Abts mit einem Lehen versorgt, besoldet wurden. — Sie waren besser daran, dünkten sich auch dann mehr als die freien Bauern, Gemeinfreien, die sich z. B. in Westphalkn, Frisland, Ditmarfen, Tirol, der Schweiz noch, lange erhielten. Im Herrndienste ging es ihnen besser als diesen. Ans solchen Ministerialen entstand der niedere Adel, die Ritterschaft. In den Städten, erst feit dem 11. oder 12. Jahrhundert, keimte ein Bürgerstand, der sich zu immer größerer Kraft entfaltete, während der Stand der Bauern in immer schlimmere Lage geriet. Alles geistige Leben, was noch sonst etwa im ersten Mittelalter vorhanden war, war bei dem Stande der Ritter zu finden (nach dem Aufblühen der Städte aber auch in diesen). Rechtgläubigkeit, Beschirmung der Schwachen, der Frauen und Waisen galt als Ritterpflicht. Dem Lehnsherrn Treue zu bewahren nicht minder. ^— Kein verabscheuungswürdigeres Verbrechen für einen Lehnsmann, als Verrath an feinem Herrn, Felonie; nicht einmal davor scheute er sich, für feinen Herrn oder feine Herrin ein Verbrechen (f. Hagen in den Nibelungen) zu begehen. Ans starkem Roß, in Wehr und Waffen, mit wehender Helmzier, Lanze und Schwert zog der Ritter einher. Seine Erziehung war folgende: bis zum siebenten Jahre lebte der Knabe in der Kemenate der Franen, dann kam er als Page, Jnnkerlein, Junker, an den Hof feines betreffenden Landesfürsten, bort belehrte man ihn in allen feinen Sitten, Gott ehren, die Frauen achten nnb sich in Waffen-hanbwerk üben. Vom 14. Jahre an folgte er als Knappe feinem Herrn, er trug ihm die Waffen nach, die Rüstung, und führte ihm fein Ross vor. Dann mit 21 Jahren erhielt er den Ritterschlag unter vielen Förmlichkeiten. Das Ebelfräulein kam ebenso an den Hof des Landessiirsten, um dort in feinen, höfischen Sitten, zumeist aber in der Zurückgezogenheit der Kemenate, unter Leitung der Fürstin weibliche Arbeiten und dergl. zu lernen, und im Benehmen sich zu vervollkommnen, bei feierlicher Gelegenbeit trat dann aucb die Jungfrau mit im Gefolge der Herrin auf.

3. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 43

1894 - Berlin : Hertz
— 43 — 1815, den 20. Novbr. Zweiter Pariser Friede.^ Auf dem Fürstenkongretz zu Wien erhält Preutzen für feine aroken Opfer als neue Lande die Herzogtümer Sachsen') und Westfalen?) die Grotzherzog-tümer Niederrhein') und Posen sowie Schwedisch Pommern?) Dagegen verlor es Oltfriesland an Hannover, Ansbach und Bayreuth an Bayern?) _ Glückliche Friedensjahre unter Friedrich Wilhelm Iii. 1815 4j- Neue Organisation des preußischen Staats, eingehend st efürsorge füralle Zweige der Verwaltung?) ^ ^ Die Ministerien für die verschiedenen Zwerge der Verwaltung erhalten größere Selbständigkeit. Des Königs Kabinett trifft die letzte Entscheidung.') Die Gesetzgebung ruht in der Hand des Königs (nach Anhörung des Staatsrats und der seit 1823 neu eingerichteten Provinziallandtage. ) — 1) Von Wittenberg bis Merseburg und Naumburg auf der West-und bis Tuben, Sorau und Görlitz aus der Oftseite. 2) Das Land von Gütersloh bis Siegen. 3) Düsseldorf, Jülich, Köln, Bonn, Koblenz bis hmunter nach Trier und Saarlouis. = = 4) Schweden bekam dafür Norwegen, welches Dänemark, da es zu Napoleon gehalten, verlor. c 0 „ , . . 5) Preußens Verlangen, Elsaß und Lothringen wieder an Deutschland zu bringen, fand bei Österreich (Metternich) und selbst beim übrigen Deutschland keine gehörige Unterstützung. - Auch Kay er Alexander milderte manches für Frankreich (Kontribution). Blucher fetzte wenigstens durch, daß alle geraubten Kunst- und litterarischen Schätze den Eigentümern zurückgegeben wurden. 6) Mr die schon von Friedrich Wilhelm I. gebotene Schulpflicht wird in eingehendster Weise durch Förderung der 33 o lksfchulen, für die höhere Bildung aber durch Anlegung von Gymnasien und Universitäten gesorgt. (Berlin. Bonn. Vereinigung von Wittenberg-Halle.) Minister Altenftein. Museum zu Berlin. — Chausseeen breiten sich über das Land aus, 1838 beginnt auch der Bau von Eisenbahnen. Gas in den Städten. — Besonders hebt sich Berlin (300000 Einw.) und wird mannigfach verschönert. (Bauwerke und Kunstdenkmäler von Qchinkel, Schadow und Rauch. Denkmal auf dem Kreuzberge nach einem Entwurf Schinkels.) , 1tt „ ., r . . . 7) Die Oberrechenkammer hatte Fr. Wilhelm Iii. gleich bei fernem Regierungsantritt in ihrer vollen Bedeutung wieder eingesetzt. — 1817 wird dann die Staatsfchulden-Verwaltung geordnet. (Zusage emes künftigen Reichstages.) 8) Daneben die Kreistage für die Angelegenheiten der einzelnen Kreise. Das von Friedrich d. Gr. eingeführte Institut der Landräte bleibt.

4. Kleine braunschweigische Landeskunde - S. 56

1899 - Braunschweig [u.a.] : Wollermann
— 56 — Eine Vorbereitungsanstalt für Maurer- und Zimmermeister ist die Baugewerk- schule iu Holzminden. Gymnasien befinden sich in Braunschweig (2), Wolfenbüttel, Helmstedt, Holzminden und Blankenburg. Andere höhere Lehranstalten sind das Realgymnasium, die Oberrealschule und die Jahnsche Schnle zu Braunschweig, die höhere Bürgerschule und die Samsonschule zu Wolseubüttel, die Landwirtschaftliche Schule mit Realabteilung zu Helmstedt, diejacobsonschule zu Seesen, dasprogym- nasium mit Realabteilung zu Gaudersheim und die Progymnasien zu Schöningen und Harzburg. Lehrerseminare befinden sich in Brannschweig und Wolfen- büttel und Lehrerinnenseminare ebendaselbst. Eine Taubstummenanstalt und eine Blindenanstalt giebt es in Braunschweig, eine Jdiotenanstalt in Neu-Erkerode bei Sickte, Erziehungsanstalten für verwahrloste Kinder in Braunschweig (Rettuugs- haus) und Bevern (Wilhelmsstift) und Waisenhäuser in Brannschweig, Helmstedt und Wolfenbüttel. Die Gemeindeschulen in den Städten und Dörfern werden von 75 000 Kindern besucht, die von über 1000 Lehrern und Lehrerinnen unterrichtet werdeu. Die Gymnasien, Realschulen und höheren Bürgerschulen stehen unter der Aufsicht der Oberschulkommission zu Brauuschweig, die übrigen Schulen unter dem Konsistorium zu Wolseubüttel. 8. Innere Landesangelegenheiten. Für die Ruhe, Sicherheit und Ordnung im Lande sorgen die 6 Kreisdirektionen zu Braunschweig Wolfenbüttel, Helmstedt, Gandersheim, Holzmiudeu und Blankenburg, unter denen die Verwaltuugs- und Polizeibehörden in den 14 Städten und 443 Landgemeinden (Flecken und Dörfern) stehen. Die 14 Städte sind der Größe nach geordnet: Braunschweig (125000 Ew.), Wolfenbüttel (16000), Helmstedt (13000), Blankenburg (9 500), Holzminden (9 000), Schöningen (8000), Seesen (4 500), Harzburg, Königslutter und Schöppenstedt (3500), Ganders- heim, Hasselfelde und Stadtoldendorf (3 000), Eschershausen (1600). Die Obrigkeit in den Städten bildet der Magistrat (Bürgermeister und Stadträte). Er verwaltet in Gemeinschaft mit deu vou den Bürgern gewählten Stadtver- ordneten, welche das Steuerbewilligungsrecht zur Deckung der städtischen Aus- gaben haben, die Angelegenheiten der Stadt (Bauten, Kirchen- und Schnl- Wesen, Gas- und Wasserleitung, Armenpflege :c.). Die Obrigkeit im Dorfe vertritt der Gemeindevorsteher, welchem der Gemeinderat zur Seite steht. Die Ortschaften eines Kreises bilden Kommunalverbäude, welche Abgeordnete wählen, die zu der Kreisversammlung zusammentreten. Die Kreisversammlnng verhandelt über die besonderen Angelegenheiten ihres Kreises (Wegebauten, Armen-, Kranken- und Waisenpflege, Feuerkassenwesen ?c.). Möge Braunschweig auch in Zukunft auf alleu Gebieteu in Staat und Gemeinde, Kirche und Schnle, Landwirtschaft und Gewerbe, Handel und Ver- kehr rüstig vorwärts schreiten, getreu seinem alten Wahlspruche: Nun quam retrorsum! d. h. Niemals rückwärts! — o»c»-- Buchdruckerei A. W. Zickfeldt, Braunschweig u. Osterwicck/Harz.

5. Handbuch der Israelitischen Geschichte von der Zeit des Bibel-Abschlusses bis zur Gegenwart - S. 85

1888 - Leipzig : Engel
- 85 - Arzt und Gelehrter in hoher Achtung stand, nach Venedig, wo er nach sechs Jahren sein thatenreiches Leben beschloss (1508); in Padua wurde er bestattet. Sein Bibel-Commentar ist von Juden und Christen sehr geschätzt, oft gedruckt und zum Theil ins Lateinische übersetzt. Gleich Abravanel begaben sich viele der Verbannten nach Italien und nach den griechischen Inseln, viele suchten in Nordafrika und in der Türkei eine neue Heimat. Haarsträubend sind die Leiden, welche die Unglücklichen auf ihren Wanderungen zu dulden hatten. Tausende rafften Hunger und Pest weg, Tausende kamen durch grausame Menschen um oder tödteten aus Verzweiflung sich selbst. Gegen 12000, die in Castilien wohnten, wandten sich nach dem nahegelegenen Navarra, von wo aber schon 1498 alle Juden ebenfalls vertrieben wurden. Gleiches Schicksal ereilte in demselben Jahre die Juden der Provence. Etwa 120000 der spanischen Exulanten zogen nach Portugal. §. 16. Die Juden in Portugal. In Portugal, wo die Juden seit uralter Zeit wohnten und unter den Avest-gothen wie später unter den christlichen Königen gleiches Schicksal mit ihren spanischen Glaubensgenossen theilten, nimmt die Geschichte der Juden erst mit dem 12. Jahrhundert ihren Anfang. Hier lebte die Familie Jachia-Negro, deren Urahn Jachia Ibn Jaisch, ein weiser, tapferer und reicher Mann, bei dem ersten König von Portugal als Hausminister und Reiteranführer in grosser Gunst stand. In keinem Lande waren die inneren Verhältnisse der Juden so früh vom Staate geordnet als in Portugal. Schon der duldsame und strenggerechte König Affonso H3. (1248—1279), der die Juden gegen die fanatische Geistlichkeit in Schutz nahm, regelte das Rabbinatswesen. An der Spitze der portugiesischen Juden stand ein vom König ernannter Oberrabbiner, der die von der Gemeinde gewählten Local- und Provinzialrabbiner bestätigte, in Begleitung eines Oberrichters, eines Kanzlers, Secretärs und Executors alljährlich sämmtliche Gemeinden des Landes bereiste, die Verwaltung der Legate und Waisengelder beaufsichtigte und in die Rechenschaftsberichte der Gemeinden Einsicht nahm. Auch das Gemeinde- und Steuerwesen der Juden war durch das Gesetz geregelt. Sie wohnten in besondern Judengassen, deren es in Lissabon, der grössten jüdischen Gemeinde des Landes, mehrere gab; dieselben wurden allabendlich geschlossen und von zwei königlichen Wächtern bewacht. Sie beschäftigten sich mit Wein- und Landbau, betrieben die verschiedensten Handwerke und einen ausgebreiteten Handel mit Landsproducten und Waaren. Sie waren gesellschaftlich von den Christen getrennt und mussten viele sehr drückende Steuern zahlen, wie: Kopfsteuer, Rabbinatssteuer, Flottensteuer, d. h., sie mussten zu jedem neuen Schiffe, das der König ausrüstete, einen Anker und ein neues 60 Ellen langes Tau liefern, Personalsteuer, Steuer von Wein, Fischen, Geflügel und Getreide. Trotz dieser drückenden Steuern hatten die Juden Portugals allen Grund mit ihrer Lage zufrieden zu sein. Sie waren von den Königen geschützt und

6. Leitfaden für den Geschichtsunterricht in Mittel- und Mädchenschulen - S. 166

1902 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
166 Iv. Die Franken und die Staufer und ihr Kampf mit dem Papsttum. und spter auch auf Sizilien festen Fu gefat: doch der Zustand seiner durch Seuchen geschwchten Truppen gebot ihm die Heimkehr. Im Etschtale (in der Klause von Ceraino) hatte sich eine Schar Veronesen in eine fast unzugngliche Felsenburg geworfen, um das Heer durch herabgeworfene Felsstcke am Durchzug zu hindern. Da erstieg der Pfalzgraf Otto von Wittelsbach mit 200 Leichtbewaffneten die hinter der Burg steil aufsteigende Bergwand, eroberte die Feste und hieb die Besatzung nieder. Auch in Deutschland bte Friedrich sein Herrscheramt mit Nachdruck und Wrde. Viele Ritter, die kein edleres Ziel fr ihre Tatenlust finden konnten, lebten zu jener Zeit vom Stegreife, d. h. sie berfielen von ihren festen Schlssern aus die durchziehenden Kaufleute, beraubten sie ihrer Warenladungen oder nahmen sie ge-fangen, um sie nur gegen ein hohes Lsegeld freizulassen. Friedrich trat dem Unfug aufs strengste entgegen und zerstrte eine Menge Raubburgen am Rhein. Daun zog er gegen die Polen, fhrte sie zur Lehnspflicht zurck und verlieh dem Bhmenh erzog Wladis-lav, der ihm dabei Hilfe geleistet, die Knigswrde. In dem-selben Jahre lie er sich von den Groen Burgunds, das ihm als Erbe seiner zweiten Gemahlin Beatrix zugefallen war, zu 1157besannen huldigen. Es war eine Zeit des Glanzes und der Macht fr das Reich und seinen Herrscher. Die geistlichen und weltlichen Fürsten wetteiferten in Dienstbeflisfenheit gegen einen 1 Kaiser, der durch Kraft und Weisheit unter allen Zeitgenossen hervorragte, und die Gesandten der meisten Beherrscher Europas brachten ihm ihre Huldigungen dar. In Italien allein wurde das kaiserliche Ansehen offen ver-spottet. Nach Friedrichs Abzge hatten die Mailnder eine der von ihm zerstrten Städte (Tortona) wieder aufgebaut und das dem Kaiser ergebene So dt der Erde gleich gemacht. Da zog Friedrich 1158zum zweiten Male der die Aipen, schlo die trotzige Stadt ein und zwang sie nach vierwchentlicher Belagerung zur Ergebung. Mailand mute sich der kaiserlichen Hoheit unterwerfen, einen kaiserlichen Podefta (Vogt) in feine Mauern aufnehmen und zum Unter-Pfand der Treue Geiseln stellen. Hierauf hielt Friedrich abermals einen Reichstag auf den roncolischen Feldern ab, auf welchem er durch die berhmtesten Rechtsgelehrten Italiens und 28 Abgeordnete der Städte die kaiserlichen Rechte feststellen lie. Als solche Regale bezeichnete man die Landeshoheit der die Herzog-ttimer und Marken, das Ernennungsrecht der Richter, die Erhebung von Zllen und Kriegssteuern, das Mnzrecht, die Einknfte aus der Fischerei, den Salinen und Silberbergwerken u. a. m. Alle ! diese kaiserlichen Rechte wurden von den Lombarden zunchst anerkannt.

7. Leitfaden für den Geschichtsunterricht in Mittel- und Mädchenschulen - S. 206

1902 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
206 Vi. Das Deutsche Reich zu Ende des Mittelalters. am Rhein mtb von da weiter nach dem Norden, Osten und Nord-Westen Europas. Aus Ungarn, Rußland und den Lndern an der Nord- und Ostsee holte man Pelze, Hute, Talg, Teer, Pech, Eisen und Bernstein. Dagegen lieferte Deutschland Getreide, Wein, ^>alz, bhmische Steine, Metalle, Nrnberger Spielwaren, schlesische und westflische Leinwand, niederlndische Tuche, rheinische und steirische Waffen und Stahlwaren und andere Erzeugnisse der Kunst und des Gewerbefleies seiner Bewohner. Augsburg, Ulm, Regensburg, Wien, Straburg, Frankfurt a.m., Kln, Nrn-berg, Erfurt, Braunschweig waren Hauptstapelpltze des Binnen-Handels.^ Die Schiffe der deutschen Seestdte Dauzig, Greifs-wald, Stralsund, Wismar, Lbeck, Hamburg, Bremen n. a. befuhren alle nordischen Meere, in den meisten Hfen Englands, Dnemarks, Norwegens, Schwedens, Finnlands, ja felbst in dem fernen russischen Nowgorod wurden Faktoreien (Handelsniederlassungen) gegrndet. Messen und Jahrmrkte, Warenniederlagen und Kauf-Huser begnstigten ebenso den Handel wie die Gewerbe. Die letzteren hoben sich hauptschlich durch das Entstehen der Znfte <Handwerksgenossenschaften), die sich besondere feste Einrichtungen gaben. Nach einer bestimmten Anzahl von Jahren wurde der Lehrling zum Gesellen befrdert und hatte sich als solcher auf die Wau-derschaft zu begeben. Um Meister zu werden, mute er seine Befhigung durch ein Meisterstck nachweisen, und es fehlte dabei an Zeremonieen ebensowenig wie beim Ritterschlage. Auf Ehre wurde streng gehalten, schlechter Lebenswandel schlo von der Zunft aus. Art der Spitze jeder Zunft stand ein Zunftmeister, welcher Ordnung und Zucht handhabte und innere Zwistigkeiten beilegte. Wer zur Genossenschaft gehrte, wurde von derselben in jeder Not unter-sttzt. In der Regel wohnten die Glieder einer Zunft in einer besonderen Gasse beieinander und hatten ihren gemeinsamen Stand auf dem Markte, ihre eigene Fahne und ihren bestimmten Anteil an der Bewachung der Stadt. Der Wohlstand und die mit demselben wachsende Macht der Städte erregten die Eifersucht der Fürsten und der umwohnenden Ritterschaft. Whrend jene den Brgern die Freiheiten und Rechte verkrzten oder sie zu lstigen Abgaben anhielten, verlegte der Raubadel die Handelswege, plnderte die Kaufmannsschiffe und Gterwagen, erprete Zlle, (Straengelder und Geleitsgebhren und verwstete die stdtischen Gemarkungen. Von den Kaisern war bei der Ohnmacht derselben wenig Schutz zu erwarten, und es blieb den Stdten nichts brig, als ihre Rechte und Gter gegen Gewalttat und Raub selbst zu schirmen. So entstanden die Stdtebndnisse, wie der rheinische und schwbische Stdtebund und vor allen

8. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 85

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
28. König Maximilian I. und die bayrische Verfassung. 85 vertreten. An die Stelle dieser unvollkommenen Volksvertretung trat schon 1808 eine neue Gesamt-Konstitution. Aber auch letztere wurde am 26. Mai 1818 durch die Werfassung ersetzt, welche mit einzelnen Ab- 1818 Minderungen noch jetzt das Staatsgrnndgesetz Bayerns bildet. Die Verfassung „erklärt Bayern für einen souveränen, monarchischen Staat, der mit allen seinen Bestandteilen an Land und Leuten, Gütern, Regalien und Renten eine unveräußerliche Gesamtmasse bildet. Sie regelt die Thronfolge, gewährt völlige Freiheit der Gewissen, völlige Gleichstellung der drei christlichen Konfessionen, Sicherheit der Personen und des Eigentums und Gleichheit vor den Gesetzen. Sie bestimmt gleiches Recht jedes Bürgers zu allen Graden des Staatsdienstes, aber auch gleiche Verpflichtung zur Ehre der Waffen. Endlich verfügt sie den gleichen Anteil an den Lasten des Staates, aber auch einen geregelten Haushalt in demselben durch alle Teile und gesicherte Verwenduug der bewilligten Mittel." Eine Nationalvertretnng, bestehend aus der Kammer der Reichsräte und ans der Kammer der Abgeordneten, bildet deu Landtag und hat das Recht, über die Verfassung zu wachen, Wünsche und Beschwerden vorzubringen, bei der Gesetzgebung und Erhebung von Steuern ?c. mitznwirken. Die Mitglieder der ersten Kammer sind entweder durch ihre Geburt, oder ihre berufliche Stellung hiezu berechtigt, wie die Prinzen, der hohe, in früheren Zeiten regierende Adel, die ersten Vertreter der christlichen Konfessionen, oder sie werden von Sr. Majestät hiezu ernannt. Zur zweiten Kammer wählten früher der Adel und die Geistlichkeit je 1/s der Mitgliederzahl, die Städte und Märkte V4, die Grundbesitzer Vs und jede Landesuniversität 1 Mitglied. Später wurde diese Bestimmung dahin abgeändert, daß Wahlbezirke gebildet werden, die ihre Vertreter nach der Bevölkerungszahl zu wählen haben. Die Angelegenheiten des Staates mit der "katholischen Kirche wurden 1817 durch das Konkordat und auch die der protestantischen Kirche 1818 geregelt. Max starb nach einer 25 jährigen, ruhmreichen Regierung 1825 in der ans seinen Namenstag folgenden i Nacht zu Nymphenburg. 1 1'^°

9. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 32

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
32 Erster Abschnitt. Städteerbauer genannt hat, und wuchsen im Laufe der Jahrhunderte schnell und mächtig empor. Namentlich waren die fränkischen Kaiser bestrebt, für die Vergrößerung der jungen Städte zu wirken, da sie in ihnen eine starke Stühe gegen die herrschsüchtigen Fürsten und den mächtigen Adel erblickten; auch die Hohenstaufen folgten im großen und ganzen der Überlieferung ihrer Vorgänger. Zu großer Blüte gelangten die Städte durch die gewaltigen Bewegungen der Völker zur Zeit der Kreuzzüge, wodurch Handel und Verkehr an Ausdehnung gewannen. Die meisten hatten sich nach und nach viele Freiheiten erworben und waren im Besitze eigener Stadtrechte. Ihr Oberherr war der Kaiser, dem allein das Recht gebührte, einen Vogt oder Burggrafen, wie dies z. B. in der kaiserlichen Stadt Nürnberg der Fall war, zu setzen, oder ihnen die Selbstregierung zu überlassen. Solche Städte nannte man Weichsstädle während andere, die unter der Herrschaft eines weltlichen oder geistlichen Fürsten der einzelnen Landschaften standen, Landstädte hießen. Die städtischen Bewohner bestanden aus den Geschlechtern, Nachkommen der freien Bauern, die Heinrich I. in seine Befestigungen gezogen hatte. Aber auch viele Freie, zum Teil adelige Gutsbesitzer vom Lande, suchten Schutz hinter den Mauern und bildeten in späterer Zeit die Patrizier oder den städtischen Adel, in deren Hände die Regierung und Verwaltung der Stadt gelegt war. Als aber die Zahl der niederen Bürgerschaft sich mehrte und das Handwerk aufblühte, vereinigten sich die verschiedenen Handwerker zu geordneten Zünften, Gilden, Innungen und gelangten besonders seit dem 14. Jahrhundert mit den Patriziern fast überall zur völligen Gleichberechtigung. Die Zünfte hatten zugleich eine kriegerische Verfassung und verteidigten ihre Freiheit auch nach außen gegen den raub- und fehdesüchtigen Adel. Die Macht der Städte erreichte ihren Höhepunkt, als sie sich in den gesetzlosen Zeiten der letzten Hohenstaufen und des Interregnums zum gegenseitigen Schutze wider die Gewaltthätigkeit und den Übermut der Fürsten und Ritter und zur Förderung ihres Handels und Gewerbefleißes zu größeren Bündnissen vereinigten. So entstand um 1350 der rheinische und etwas später der schwäöische Städteöund, dem auch manche fränkische Stadt angehörte.

10. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 88

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
88 Zweiter Abschnitt. und Künstlern hatte er nach München berufen, oder Herangebildet. Die Bildhauer Schwanthaler, der Maler-Korn elins, die Banmeister Klenze und Gärtner und viele andere trugen dazu bei, daß München mit Recht den Rnf einer Kunststadt erhielt, und wie einst ein römischer Kaiser von der Siebenhügelstadt, konnte mich Ludwig von München sagen: „Ich habe eine Stadt aus Holz gesunden, aus Marmor lasse ich sie zurück." 2. König Maximilian Ii. a. Allgemeine Zeitumstände. In verhängnisvollerzeit ergriff Marimikiann. diezügel der Regierung. Die Revolution hatte im Febrnar 1848 in Frankreich wieder das Königtum gestürzt, und auch in Deutschland gärte es gewaltig. Das Verlangen nach freier Verfassung, Preßfreiheit re. wurde gestellt, eine Volksvertretung beim Bunde und eine oberste Gewalt bei einem geeinigten Deutschland gefordert. Verschiedene Aufstände unterstützten diese Forderungen. Es trat zu Frankfurt eine Rational-v er tret n ng zusammen, die den Erzherzog Johann von Österreich zum Reichsverweser wählte und später den König von Preußeu, Friedrich Wilhelm Iv., die deutsche Kaiserkrone antrug, der sie aber schließlich nicht annahm. 1851 trat der Bundestag wieder an seine alte Stelle. Unterdessen waren auch in Bayern, besonders in der Pfalz, einzelne Ruhestörungen vorgekommen. Maximilian that alles, um die Ruhe herzustellen und zu erhalten. Er kam den berechtigten Wünschen des Volkes gerne entgegen und gab zu einer Reihe wichtiger Gesetze, die für den Staat von der größten Bedeutung wurden, seine Zustimmung. So regelte ein Gesetz die Wahl zur Kammer der Abgeordneten neu, andere hoben standes- und gntsherrliche Gerichtsbarkeit auf. Es wurden die meisten Frondienste, wozu viele Unterthanen gegen die im Anfange dieses Jahrhunderts der bayrischen Krone untergeordneten Fürsten, Grasen, Freiherrn 2c. verpflichtet waren, und viele andere Lasten abgeschafft. Das Jagdrecht erhielten die Bodeneigentümer zurück. Der Blutzehut wurde aufgehoben, der Zehnt von Getreide ?c. fixiert, die Rechtspflege von der Verwaltung getrennt. Maximilian suchte durch verschiedene Maßnahmen, be-
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