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1. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 102

1888 - Leipzig : Teubner
102 Dritter Zeitraum. Vom Untergang der Hohenstaufen bis zur Reformation, 1254 1517. 1. Das reine Wahlknigtum. Habsdurger und Luxemburger. 123. Von 1254 1273 dauerte das Interregnum, die kaiserlose, die schreckliche Zeit". Wohl fhrten mehrere Fürsten den Knigs-titel unter ihnen ein kastilischer und ein englischer ; aber keiner konnte die Einheit herstellen und der Gesetzlosigkeit steuern. Fehden und Gewaltthaten der Raubritter zerrtteten das Land. Besonders schwer litt der Bauernstand, der an sich wegen der Leib-eigenschaft ein hrteres Los hatte; freie Bauerngemeinden gab es fast nur in der Schweiz, in Holstein (Dithmarscheu) und Westfalen. Die Städte waren trotz der Feindseligkeit der Kaiser und Fürsten bereits so stark geworden, da sie mit Erfolg zur Selbsthilfe griffen. Viele Städte waren reichsunmittelbar geworden; freie Reichs-stdte. 1254 schlssen sich die rheinischen Städte,zu einem Landfriedensbunde zusammen und erlangten fr eine Weile die Aufhebung smtlicher Zollsttten am Rhein. . 124. 1273 whlten die Fürsten den Grafen Rudolf von Habs-brg (wo liegt die Habsburg?), der zugleich Landgraf im Elsa war (Schillers Graf von Habsburg). Rudolf stellte den Land-frieden durch Zerstrung von Raubburgen her; zog gegen Ottokar von Bhmen, der streich, Steiermark, Krnten und Krain in Besitz genommen hatte, schlug ihn auf dem Marchfelde bei Wien 1278; Ottokar fiel. Rudolf belehnte seine Shne mit Ostreich, Steiermark und Krain und grndete so die Macht des Hauses Habsburg. Dies war ein verhngnisvolles Beispiel fr alle folgenden Herrscher, solange die freie Wahl Grundsatz blieb. Kaiser Rudolfs Ritt zum Grabe nach Speier (Kerner). In dem Streben nach Erwerbung und Vergrerung der Hausmacht gingen zu Grunde Adolf von Nassau und sein sieg-reicher Gegner Albrecht I. von ftreiff) (Rudolfs Sohn), der die Reichsnnmittelbarkeit der schweizerischen Waldsttte vernichten wollte und von seinem Neffen Johann Parricida ermordet wurde (Schillers Tell). Heinrich Tu. von Luxemburg belehnte seinen Sohn Johann mit Bhmen und grndete so die luxemburgische Hausmacht. Heinrich wollte die italienische Politik der alten Kaiser erneuern

2. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 82

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 82 — gelocktes Haar, einen goldenen Ring um das Haupt oder den Helm ans. Zu seiner persönlichen Bedienung bei feierlichen Gelegenheiten waren nach römischem Muster bestimmte Aemter eingerichtet: der Kämmerer, der Verschall, der Truchsess, Schenk. — Die Pfalzgrafen verwalteten die einzelnen Domänen oder Pfalzen, das Vermögen des königlichen Hauses dagegen der Majordomus, welcher zugleich das Gesolge des Königs anführte und auf Einziehung und Verleihung von Lehen einen großen Einfluss gewann. Iv. Das Mttcrthum und der Bauernstand. Neben dem hohen Adel, den Herzögen, den Grasen mit großen Besitzungen, den höchsten Vasallen finden wir viele solcher Edlen, deren Besitz nicht ausreichte, um sie zu irgend einer politischen Macht kommen zu taffen. Viele erreichten die Reichsunmittelbarkeit nicht, blos einige. Sie waren dann Ministerialen und gingen bei irgend einem hohen Geistlichen oder einem Fürsten zu Sehen. — Ost gingen solche Ministerialen ans hörigem Stande hervor, es waren vielleicht nur einfache Kriegsknechte, die baun für ihre Dienste im Aufträge eines Fürsten, Markgrafen, Bischofs, Erzbifchofs, Abts mit einem Lehen versorgt, besoldet wurden. — Sie waren besser daran, dünkten sich auch dann mehr als die freien Bauern, Gemeinfreien, die sich z. B. in Westphalkn, Frisland, Ditmarfen, Tirol, der Schweiz noch, lange erhielten. Im Herrndienste ging es ihnen besser als diesen. Ans solchen Ministerialen entstand der niedere Adel, die Ritterschaft. In den Städten, erst feit dem 11. oder 12. Jahrhundert, keimte ein Bürgerstand, der sich zu immer größerer Kraft entfaltete, während der Stand der Bauern in immer schlimmere Lage geriet. Alles geistige Leben, was noch sonst etwa im ersten Mittelalter vorhanden war, war bei dem Stande der Ritter zu finden (nach dem Aufblühen der Städte aber auch in diesen). Rechtgläubigkeit, Beschirmung der Schwachen, der Frauen und Waisen galt als Ritterpflicht. Dem Lehnsherrn Treue zu bewahren nicht minder. ^— Kein verabscheuungswürdigeres Verbrechen für einen Lehnsmann, als Verrath an feinem Herrn, Felonie; nicht einmal davor scheute er sich, für feinen Herrn oder feine Herrin ein Verbrechen (f. Hagen in den Nibelungen) zu begehen. Ans starkem Roß, in Wehr und Waffen, mit wehender Helmzier, Lanze und Schwert zog der Ritter einher. Seine Erziehung war folgende: bis zum siebenten Jahre lebte der Knabe in der Kemenate der Franen, dann kam er als Page, Jnnkerlein, Junker, an den Hof feines betreffenden Landesfürsten, bort belehrte man ihn in allen feinen Sitten, Gott ehren, die Frauen achten nnb sich in Waffen-hanbwerk üben. Vom 14. Jahre an folgte er als Knappe feinem Herrn, er trug ihm die Waffen nach, die Rüstung, und führte ihm fein Ross vor. Dann mit 21 Jahren erhielt er den Ritterschlag unter vielen Förmlichkeiten. Das Ebelfräulein kam ebenso an den Hof des Landessiirsten, um dort in feinen, höfischen Sitten, zumeist aber in der Zurückgezogenheit der Kemenate, unter Leitung der Fürstin weibliche Arbeiten und dergl. zu lernen, und im Benehmen sich zu vervollkommnen, bei feierlicher Gelegenbeit trat dann aucb die Jungfrau mit im Gefolge der Herrin auf.

3. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 43

1894 - Berlin : Hertz
— 43 — 1815, den 20. Novbr. Zweiter Pariser Friede.^ Auf dem Fürstenkongretz zu Wien erhält Preutzen für feine aroken Opfer als neue Lande die Herzogtümer Sachsen') und Westfalen?) die Grotzherzog-tümer Niederrhein') und Posen sowie Schwedisch Pommern?) Dagegen verlor es Oltfriesland an Hannover, Ansbach und Bayreuth an Bayern?) _ Glückliche Friedensjahre unter Friedrich Wilhelm Iii. 1815 4j- Neue Organisation des preußischen Staats, eingehend st efürsorge füralle Zweige der Verwaltung?) ^ ^ Die Ministerien für die verschiedenen Zwerge der Verwaltung erhalten größere Selbständigkeit. Des Königs Kabinett trifft die letzte Entscheidung.') Die Gesetzgebung ruht in der Hand des Königs (nach Anhörung des Staatsrats und der seit 1823 neu eingerichteten Provinziallandtage. ) — 1) Von Wittenberg bis Merseburg und Naumburg auf der West-und bis Tuben, Sorau und Görlitz aus der Oftseite. 2) Das Land von Gütersloh bis Siegen. 3) Düsseldorf, Jülich, Köln, Bonn, Koblenz bis hmunter nach Trier und Saarlouis. = = 4) Schweden bekam dafür Norwegen, welches Dänemark, da es zu Napoleon gehalten, verlor. c 0 „ , . . 5) Preußens Verlangen, Elsaß und Lothringen wieder an Deutschland zu bringen, fand bei Österreich (Metternich) und selbst beim übrigen Deutschland keine gehörige Unterstützung. - Auch Kay er Alexander milderte manches für Frankreich (Kontribution). Blucher fetzte wenigstens durch, daß alle geraubten Kunst- und litterarischen Schätze den Eigentümern zurückgegeben wurden. 6) Mr die schon von Friedrich Wilhelm I. gebotene Schulpflicht wird in eingehendster Weise durch Förderung der 33 o lksfchulen, für die höhere Bildung aber durch Anlegung von Gymnasien und Universitäten gesorgt. (Berlin. Bonn. Vereinigung von Wittenberg-Halle.) Minister Altenftein. Museum zu Berlin. — Chausseeen breiten sich über das Land aus, 1838 beginnt auch der Bau von Eisenbahnen. Gas in den Städten. — Besonders hebt sich Berlin (300000 Einw.) und wird mannigfach verschönert. (Bauwerke und Kunstdenkmäler von Qchinkel, Schadow und Rauch. Denkmal auf dem Kreuzberge nach einem Entwurf Schinkels.) , 1tt „ ., r . . . 7) Die Oberrechenkammer hatte Fr. Wilhelm Iii. gleich bei fernem Regierungsantritt in ihrer vollen Bedeutung wieder eingesetzt. — 1817 wird dann die Staatsfchulden-Verwaltung geordnet. (Zusage emes künftigen Reichstages.) 8) Daneben die Kreistage für die Angelegenheiten der einzelnen Kreise. Das von Friedrich d. Gr. eingeführte Institut der Landräte bleibt.

4. Vorderasien und Griechenland - S. 115

1874 - Leipzig : Teubner
- 115 — eine eigenthümliche Weise für Lebenszeit vom Volke gewählt Wenn das Volk versammelt war, begaben sich einige auserlesene Männer in ein benachbartes Gebände, von wo aus sie nicht in die Versammlung sehen, aber die Stimmen der Versammelten hören konnten. Dann wurden die Bewerber nach dem Loose einer nach dem andern schweigend durch die Versammlung geführt. Bei jedem Einzelnen erhob das Volk, je nachdem es ihm mehr oder weniger günstig war, ein stärkeres oder schwächeres Geschrei, und jene eingeschlossenen Männer merkten sich bei dem Ersten, Zweiten und so fort, ohne zu wissen, wem es galt, den Grad des Geschreis. Wem das stärkste Geschrei erscholl, den riesen sie zum Rathsherrn aus. Die Könige waren gewissermaßen nur bte Vollzieher der Beschlüsse des Rathes, in dem sie den Vorsitz hatten. Im Kriege hatten sie bte Anführung, und hier war ihre Gewalt fast unumschränkt; in gewöhnlicher Zeit aber war ihr Einfluß gering. Dagegen würde ihnen nach dem Tode bte größte Ehre zu Theil; man bestattete sie wie Heroen. Wenn der König gestorben war, brachten ausgeschickte Reiter die Trauerhtnbe in das ganze Laub; in der Stadt öerfünbeten Klageweiber den Tod, welche, eherne Becken schlagettb, durch die Straßen zogen. In jebetn Hause mußten wenigstens zwei Personen, ein Mann und eine Frau, Trauerkletber anlegen. Zur Bestattung fanb sich aus ganz Lakonien außer den Spartiaten eine große Zahl von Heloten und Periöken ein. Viele Tausenbe kamen zusammen, Männer und Frauen; sie schlugen sich unter unermeßlichem Wehklagen bte Stirn und priesen den Verstorbenen als den besten König, den sie je gehabt. Nach der Bestattung bauerte bte Trauerzeit noch 10 Tage; es ruhten alle öffentlichen Geschäfte. Unter der Gerusia mit den tietben Königen an der Spitze staub die Bürgergemeinbe, die Volksversammlung der Spartiaten, als der Grunb und Boben aller Macht. „Dem Volke sei Entscheibung und Macht", hieß ein Gesetz des Lykurgos; es entschieb über alle wichtigen Angelegenheiten des Staates. Dahin gehörten die Wahlen der Beamten, Beschlüsse über 8*

5. Kleine braunschweigische Landeskunde - S. 45

1899 - Braunschweig [u.a.] : Wollermann
— 45 — Das Werla (Wehrlager) ist eine niedrige Anhöhe zwischen Burgdorf und Schladen, auf welcher ehemals die feste Burg Werla lag, iu denen die sächsischen Kaiser oft und gern wohnten. Als sich König Heinrich I. 924 vor den andringenden Ungarn hierher hinter die Sümpfe der Oker zurückgezogen hatte, gelang es der Besatzung der Burg, bei einem Ausfalle einen ungarischen Häuptling gefangen zu nehmen. Heinrich I. gab denselben nicht eher frei, als bis ihm die Ungarn einen neunjährigen Waffenstillstand gewährten. Jetzt ist die alte Burgstätte in Ackerland verwandelt, und nur eiu mächtiger Fels- block erinnert noch an die Stelle, wo die alte Kaiserpfalz gestanden hat. Weiter w. liegt Salzgitter (Saline) am Fuße der Bärenköpfe. Wie die Sage erzählt, wurde die dortige Salzquelle vou einem Schweine entdeckt, welches sich in derselben gewälzt hatte und nachher mit einer weißen Salzkruste be- deckt war. Bei Ringelheim wird unsere Bahnstrecke von der Linie Halber- stadt-Hildesheim gekreuzt. Hinter Ringelheim überschreitet die Bahn die schmutzige Innerste und erreicht bei Neuwallmodeu wieder brauuschweigisches Gebiet, 2. Thedel von Wallmoden. Bei Neuwallmodeu lag ehemals eine Burg, nach der sich ein adliges Geschlecht von Wallmoden nannte. Zu dieser Familie gehörte auch Thedel v. W., genannt Unvorferd, d. h. der Un- erfchrockene, der zur Zeit Heinrichs d. L. lebte. Als er einst ans die Jagd ritt, begegnete ihm, wie die Sage erzählt, eine Reiterschar, die von einem schwarzen Ritter auf eiuem schwarzen Rosse angeführt wurde. Die Begleiter waren Männer, die bereits längst verstorben waren. Einer von ihnen, der aus einer schwarzen dreibeinigen Gais ritt, lud Thedel ein, sich hinter ihm ans das Tier zu fetzeu und die Fahrt nach Jerusalem mitzumachen. Wenn er während der ganzen Reise und anch während des Aufenthaltes in der Grabeskirche in Jerusalem schweige, so werde der schwarze Anführer ihm seinen Rappen schenken. Wenn er unterwegs aber frage oder antworte, so werde ihm der Tensel den Hals umdrehen. Thedel machte die Fahrt mit, schwieg standhaft und erhielt das schwarze Zauberroß geschenkt. Er mußte es mit glühenden Kohlen und Dornreisern füttern und durfte niemand sagen, von wem er es er- halten habe. Als Thedel später auf diesem Rosse alle seine Gegner im Turniere am Hose Heinrichs d. £. zu Braunschweig überwand, überredeten diese den Herzog, des Morgens ein Federchen in seinen Bart zu stecken und den Ritter Thedel in die Finger zu beißen, wenn er es herausziehen wolle. Dann werde man sehen, daß Thedel hestig erschrecke und den Namen „Unvor- serd" nicht verdiene. Als aber Herzog Heinrich den Ritter beißen wollte, gab dieser ihm eine Ohrfeige und jagte: „Hätten mich Euer Gnaden nicht ge- bissen, so hätte ich Euer Gnaden nicht geschmissen." Herzog Heinrich schämte sich seiner That und sagte: „Ich habe eines Narren Rat befolgt, darum habe ich eines Narren Lohn empfangen." Thedel trat fpäter in den Orden der Schwertritter in Livland und besiegte anch hier alle feine Feinde. Als ihn nun der Ordensmeister einst sragte, woher er sein schwarzes Roß habe, mnßte ihm Thedel „bei des Gehorsams Pflicht" erzählen, daß er es vom Teufel geschenkt

6. Kleine braunschweigische Landeskunde - S. 56

1899 - Braunschweig [u.a.] : Wollermann
— 56 — Eine Vorbereitungsanstalt für Maurer- und Zimmermeister ist die Baugewerk- schule iu Holzminden. Gymnasien befinden sich in Braunschweig (2), Wolfenbüttel, Helmstedt, Holzminden und Blankenburg. Andere höhere Lehranstalten sind das Realgymnasium, die Oberrealschule und die Jahnsche Schnle zu Braunschweig, die höhere Bürgerschule und die Samsonschule zu Wolseubüttel, die Landwirtschaftliche Schule mit Realabteilung zu Helmstedt, diejacobsonschule zu Seesen, dasprogym- nasium mit Realabteilung zu Gaudersheim und die Progymnasien zu Schöningen und Harzburg. Lehrerseminare befinden sich in Brannschweig und Wolfen- büttel und Lehrerinnenseminare ebendaselbst. Eine Taubstummenanstalt und eine Blindenanstalt giebt es in Braunschweig, eine Jdiotenanstalt in Neu-Erkerode bei Sickte, Erziehungsanstalten für verwahrloste Kinder in Braunschweig (Rettuugs- haus) und Bevern (Wilhelmsstift) und Waisenhäuser in Brannschweig, Helmstedt und Wolfenbüttel. Die Gemeindeschulen in den Städten und Dörfern werden von 75 000 Kindern besucht, die von über 1000 Lehrern und Lehrerinnen unterrichtet werdeu. Die Gymnasien, Realschulen und höheren Bürgerschulen stehen unter der Aufsicht der Oberschulkommission zu Brauuschweig, die übrigen Schulen unter dem Konsistorium zu Wolseubüttel. 8. Innere Landesangelegenheiten. Für die Ruhe, Sicherheit und Ordnung im Lande sorgen die 6 Kreisdirektionen zu Braunschweig Wolfenbüttel, Helmstedt, Gandersheim, Holzmiudeu und Blankenburg, unter denen die Verwaltuugs- und Polizeibehörden in den 14 Städten und 443 Landgemeinden (Flecken und Dörfern) stehen. Die 14 Städte sind der Größe nach geordnet: Braunschweig (125000 Ew.), Wolfenbüttel (16000), Helmstedt (13000), Blankenburg (9 500), Holzminden (9 000), Schöningen (8000), Seesen (4 500), Harzburg, Königslutter und Schöppenstedt (3500), Ganders- heim, Hasselfelde und Stadtoldendorf (3 000), Eschershausen (1600). Die Obrigkeit in den Städten bildet der Magistrat (Bürgermeister und Stadträte). Er verwaltet in Gemeinschaft mit deu vou den Bürgern gewählten Stadtver- ordneten, welche das Steuerbewilligungsrecht zur Deckung der städtischen Aus- gaben haben, die Angelegenheiten der Stadt (Bauten, Kirchen- und Schnl- Wesen, Gas- und Wasserleitung, Armenpflege :c.). Die Obrigkeit im Dorfe vertritt der Gemeindevorsteher, welchem der Gemeinderat zur Seite steht. Die Ortschaften eines Kreises bilden Kommunalverbäude, welche Abgeordnete wählen, die zu der Kreisversammlung zusammentreten. Die Kreisversammlnng verhandelt über die besonderen Angelegenheiten ihres Kreises (Wegebauten, Armen-, Kranken- und Waisenpflege, Feuerkassenwesen ?c.). Möge Braunschweig auch in Zukunft auf alleu Gebieteu in Staat und Gemeinde, Kirche und Schnle, Landwirtschaft und Gewerbe, Handel und Ver- kehr rüstig vorwärts schreiten, getreu seinem alten Wahlspruche: Nun quam retrorsum! d. h. Niemals rückwärts! — o»c»-- Buchdruckerei A. W. Zickfeldt, Braunschweig u. Osterwicck/Harz.

7. Handbuch der Israelitischen Geschichte von der Zeit des Bibel-Abschlusses bis zur Gegenwart - S. 85

1888 - Leipzig : Engel
- 85 - Arzt und Gelehrter in hoher Achtung stand, nach Venedig, wo er nach sechs Jahren sein thatenreiches Leben beschloss (1508); in Padua wurde er bestattet. Sein Bibel-Commentar ist von Juden und Christen sehr geschätzt, oft gedruckt und zum Theil ins Lateinische übersetzt. Gleich Abravanel begaben sich viele der Verbannten nach Italien und nach den griechischen Inseln, viele suchten in Nordafrika und in der Türkei eine neue Heimat. Haarsträubend sind die Leiden, welche die Unglücklichen auf ihren Wanderungen zu dulden hatten. Tausende rafften Hunger und Pest weg, Tausende kamen durch grausame Menschen um oder tödteten aus Verzweiflung sich selbst. Gegen 12000, die in Castilien wohnten, wandten sich nach dem nahegelegenen Navarra, von wo aber schon 1498 alle Juden ebenfalls vertrieben wurden. Gleiches Schicksal ereilte in demselben Jahre die Juden der Provence. Etwa 120000 der spanischen Exulanten zogen nach Portugal. §. 16. Die Juden in Portugal. In Portugal, wo die Juden seit uralter Zeit wohnten und unter den Avest-gothen wie später unter den christlichen Königen gleiches Schicksal mit ihren spanischen Glaubensgenossen theilten, nimmt die Geschichte der Juden erst mit dem 12. Jahrhundert ihren Anfang. Hier lebte die Familie Jachia-Negro, deren Urahn Jachia Ibn Jaisch, ein weiser, tapferer und reicher Mann, bei dem ersten König von Portugal als Hausminister und Reiteranführer in grosser Gunst stand. In keinem Lande waren die inneren Verhältnisse der Juden so früh vom Staate geordnet als in Portugal. Schon der duldsame und strenggerechte König Affonso H3. (1248—1279), der die Juden gegen die fanatische Geistlichkeit in Schutz nahm, regelte das Rabbinatswesen. An der Spitze der portugiesischen Juden stand ein vom König ernannter Oberrabbiner, der die von der Gemeinde gewählten Local- und Provinzialrabbiner bestätigte, in Begleitung eines Oberrichters, eines Kanzlers, Secretärs und Executors alljährlich sämmtliche Gemeinden des Landes bereiste, die Verwaltung der Legate und Waisengelder beaufsichtigte und in die Rechenschaftsberichte der Gemeinden Einsicht nahm. Auch das Gemeinde- und Steuerwesen der Juden war durch das Gesetz geregelt. Sie wohnten in besondern Judengassen, deren es in Lissabon, der grössten jüdischen Gemeinde des Landes, mehrere gab; dieselben wurden allabendlich geschlossen und von zwei königlichen Wächtern bewacht. Sie beschäftigten sich mit Wein- und Landbau, betrieben die verschiedensten Handwerke und einen ausgebreiteten Handel mit Landsproducten und Waaren. Sie waren gesellschaftlich von den Christen getrennt und mussten viele sehr drückende Steuern zahlen, wie: Kopfsteuer, Rabbinatssteuer, Flottensteuer, d. h., sie mussten zu jedem neuen Schiffe, das der König ausrüstete, einen Anker und ein neues 60 Ellen langes Tau liefern, Personalsteuer, Steuer von Wein, Fischen, Geflügel und Getreide. Trotz dieser drückenden Steuern hatten die Juden Portugals allen Grund mit ihrer Lage zufrieden zu sein. Sie waren von den Königen geschützt und

8. Geschichtsbüchlein für Volksschüler - S. 12

1877 - Düsseldorf : Schwann
— 12 — ©rasen Karl von Anjou. Weil dieser aber tyrannisch regierte, beriefen die Italiener den inzwischen herangewachsenen Konradin. Vergebens warnte ihn seine Mutter; er zog nach Italien. Mit Jubel wurde er empfangen und hatte bald ein stattliches Heer. Bei Tagliacozzo aber wurde er von Karl geschlagen, durch Verratherei an den rachsüchtigen Fürsten ausgeliefert und auf dem Markte zu Neapel als Hochverräter hingerichtet. 1268. 14. Rudolf von Habsburg (1273—1291). Nach dem Tode des letzten Hohenstaufen (1254) trat in Deutschland ein Interregnum (Zwischenreich) ein. Im Jahre 1273 wählten die deutschen Fürsten den schweizerischen Grafen Rudolf von Habsburg zum Kaiser. Er war ein rechtschaffener und frommer Ritter, der kein Unrecht duldete. (Rudolf und der Priester.) Aber auch an Kriegstüchtigkeit fehlte es ihm nicht. Den stolzen König Ottokar von Böhmen, der ihn nicht anerkennen wollte, besiegte er in der Schlacht auf dem Marchfelde (1278), in welcher Ottokar selbst fiel. Mit Bewilligung der Fürsten gab Rudolf die Länder Oesterreich, Steiermark und Krain, welche Ottokar an sich gerissen hatte, seinem Sohne Albrecht zum Lehen und gründete dadurch das Habsburgisch-Oesterreichische Haus. Mit großer Strenge verfuhr er gegen die Raubritter. Viele derselben ließ er hinrichten und zerstörte ihre Schlösser. Er durchzog selbst das Reich und saß überall öffentlich zu Gericht. Man hat ihn den „Wiederhersteller Deutschlands" genannt — Sein Sohn und zweiter Nachfolger, Albrecht I., (1298—1308) versuchte die freie Schweiz zu unterjochen, was ihm jedoch nicht gelang. (Sage von Tell.) 15. Maximilian I. (1493—1519). Maximilian I. war ein deutscher Kaiser aus dem Hause Habsburg-Oesterreich, ein Mann von edler und ritterlicher Gesinnung. (Turnier zu Worms.) Deutschland verdankte ihm verschiedene, wohlthätige Einrichtungen. Den fortwährenden Fehden im Lande machte er ein Ende dadurch, daß er die Fürsten ewigen Landfrieden schwören ließ. Damit aber jeder sein Recht suchen und erlangen könnte, wurde ein Reichskammergericht eingesetzt und zu Frankfurt feierlich eröffnet. Zur bessern Handhabung der Ordnung theilte

9. Leitfaden für den Geschichtsunterricht in Mittel- und Mädchenschulen - S. 166

1902 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
166 Iv. Die Franken und die Staufer und ihr Kampf mit dem Papsttum. und spter auch auf Sizilien festen Fu gefat: doch der Zustand seiner durch Seuchen geschwchten Truppen gebot ihm die Heimkehr. Im Etschtale (in der Klause von Ceraino) hatte sich eine Schar Veronesen in eine fast unzugngliche Felsenburg geworfen, um das Heer durch herabgeworfene Felsstcke am Durchzug zu hindern. Da erstieg der Pfalzgraf Otto von Wittelsbach mit 200 Leichtbewaffneten die hinter der Burg steil aufsteigende Bergwand, eroberte die Feste und hieb die Besatzung nieder. Auch in Deutschland bte Friedrich sein Herrscheramt mit Nachdruck und Wrde. Viele Ritter, die kein edleres Ziel fr ihre Tatenlust finden konnten, lebten zu jener Zeit vom Stegreife, d. h. sie berfielen von ihren festen Schlssern aus die durchziehenden Kaufleute, beraubten sie ihrer Warenladungen oder nahmen sie ge-fangen, um sie nur gegen ein hohes Lsegeld freizulassen. Friedrich trat dem Unfug aufs strengste entgegen und zerstrte eine Menge Raubburgen am Rhein. Daun zog er gegen die Polen, fhrte sie zur Lehnspflicht zurck und verlieh dem Bhmenh erzog Wladis-lav, der ihm dabei Hilfe geleistet, die Knigswrde. In dem-selben Jahre lie er sich von den Groen Burgunds, das ihm als Erbe seiner zweiten Gemahlin Beatrix zugefallen war, zu 1157besannen huldigen. Es war eine Zeit des Glanzes und der Macht fr das Reich und seinen Herrscher. Die geistlichen und weltlichen Fürsten wetteiferten in Dienstbeflisfenheit gegen einen 1 Kaiser, der durch Kraft und Weisheit unter allen Zeitgenossen hervorragte, und die Gesandten der meisten Beherrscher Europas brachten ihm ihre Huldigungen dar. In Italien allein wurde das kaiserliche Ansehen offen ver-spottet. Nach Friedrichs Abzge hatten die Mailnder eine der von ihm zerstrten Städte (Tortona) wieder aufgebaut und das dem Kaiser ergebene So dt der Erde gleich gemacht. Da zog Friedrich 1158zum zweiten Male der die Aipen, schlo die trotzige Stadt ein und zwang sie nach vierwchentlicher Belagerung zur Ergebung. Mailand mute sich der kaiserlichen Hoheit unterwerfen, einen kaiserlichen Podefta (Vogt) in feine Mauern aufnehmen und zum Unter-Pfand der Treue Geiseln stellen. Hierauf hielt Friedrich abermals einen Reichstag auf den roncolischen Feldern ab, auf welchem er durch die berhmtesten Rechtsgelehrten Italiens und 28 Abgeordnete der Städte die kaiserlichen Rechte feststellen lie. Als solche Regale bezeichnete man die Landeshoheit der die Herzog-ttimer und Marken, das Ernennungsrecht der Richter, die Erhebung von Zllen und Kriegssteuern, das Mnzrecht, die Einknfte aus der Fischerei, den Salinen und Silberbergwerken u. a. m. Alle ! diese kaiserlichen Rechte wurden von den Lombarden zunchst anerkannt.

10. Leitfaden für den Geschichtsunterricht in Mittel- und Mädchenschulen - S. 206

1902 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
206 Vi. Das Deutsche Reich zu Ende des Mittelalters. am Rhein mtb von da weiter nach dem Norden, Osten und Nord-Westen Europas. Aus Ungarn, Rußland und den Lndern an der Nord- und Ostsee holte man Pelze, Hute, Talg, Teer, Pech, Eisen und Bernstein. Dagegen lieferte Deutschland Getreide, Wein, ^>alz, bhmische Steine, Metalle, Nrnberger Spielwaren, schlesische und westflische Leinwand, niederlndische Tuche, rheinische und steirische Waffen und Stahlwaren und andere Erzeugnisse der Kunst und des Gewerbefleies seiner Bewohner. Augsburg, Ulm, Regensburg, Wien, Straburg, Frankfurt a.m., Kln, Nrn-berg, Erfurt, Braunschweig waren Hauptstapelpltze des Binnen-Handels.^ Die Schiffe der deutschen Seestdte Dauzig, Greifs-wald, Stralsund, Wismar, Lbeck, Hamburg, Bremen n. a. befuhren alle nordischen Meere, in den meisten Hfen Englands, Dnemarks, Norwegens, Schwedens, Finnlands, ja felbst in dem fernen russischen Nowgorod wurden Faktoreien (Handelsniederlassungen) gegrndet. Messen und Jahrmrkte, Warenniederlagen und Kauf-Huser begnstigten ebenso den Handel wie die Gewerbe. Die letzteren hoben sich hauptschlich durch das Entstehen der Znfte <Handwerksgenossenschaften), die sich besondere feste Einrichtungen gaben. Nach einer bestimmten Anzahl von Jahren wurde der Lehrling zum Gesellen befrdert und hatte sich als solcher auf die Wau-derschaft zu begeben. Um Meister zu werden, mute er seine Befhigung durch ein Meisterstck nachweisen, und es fehlte dabei an Zeremonieen ebensowenig wie beim Ritterschlage. Auf Ehre wurde streng gehalten, schlechter Lebenswandel schlo von der Zunft aus. Art der Spitze jeder Zunft stand ein Zunftmeister, welcher Ordnung und Zucht handhabte und innere Zwistigkeiten beilegte. Wer zur Genossenschaft gehrte, wurde von derselben in jeder Not unter-sttzt. In der Regel wohnten die Glieder einer Zunft in einer besonderen Gasse beieinander und hatten ihren gemeinsamen Stand auf dem Markte, ihre eigene Fahne und ihren bestimmten Anteil an der Bewachung der Stadt. Der Wohlstand und die mit demselben wachsende Macht der Städte erregten die Eifersucht der Fürsten und der umwohnenden Ritterschaft. Whrend jene den Brgern die Freiheiten und Rechte verkrzten oder sie zu lstigen Abgaben anhielten, verlegte der Raubadel die Handelswege, plnderte die Kaufmannsschiffe und Gterwagen, erprete Zlle, (Straengelder und Geleitsgebhren und verwstete die stdtischen Gemarkungen. Von den Kaisern war bei der Ohnmacht derselben wenig Schutz zu erwarten, und es blieb den Stdten nichts brig, als ihre Rechte und Gter gegen Gewalttat und Raub selbst zu schirmen. So entstanden die Stdtebndnisse, wie der rheinische und schwbische Stdtebund und vor allen
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TM Hauptwörter (200)200

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