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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 130

1888 - Leipzig : Teubner
- 130 - Tie Friedensbedingungen. . 164. 1. Schweden erhlt als Reichslehen (1) Vorpommern mit Rgen, die Stadt Wismar, die Bistmer Bremen (ohne die Stadt) und Verden. Frankreich erhlt auer Metz, Toul und Verdun die Landgrafschaft Elsa (ohne Straburg). Brandenburg, das ein Erbrecht auf ganz Pommern hatte, erhlt nur Hinterpommern, ferner als Entschdigung die Bistmer Camin, Halberstadt, Minden und das Erzbistum Magdeburg. 2. Der Friede stellt die drei christlichen Bekenntnisse einander rechtlich gleich; der geistliche Vorbehalt wird aufgehoben (was heit das?). Die Besitzverhltnisse zwischen Katholiken und jgroi_ testanten sollen so sein wie im Jahre 1624 (welches Edikt wird damit aufgehoben?). Die Unterthanen erlangen auch jetzt noch keine vllige Glaubensfreiheit (was war 1555 ausgemacht?); nur diejenigen haben freie Religionsbung, die sie im Jahre 1624 besessen haben (denke an die Bhmen und streicherl). 3. Den Reichsstnden (Fürsten, Herren, Reichsstdten) wird fr ihre Gebiete die volle Landeshoheit besttigt; sie erhalten das Recht, Bndnisse unter sich und mit Auswrtigen zu schlieen, nur nicht gegen Kaiser und Reich. Folgen des Krieges. . 165. Das Land, in welchem das neue Licht des 16. Jahrhunderts erschienen war, Deutschland, hatte die Kosten des furchtbarsten aller Religionskriege zu bezahlen. Die Bevlkerung war um zwei Drittel rmer geworden. Das Ackerland lag vielfach noch ein Menschen-alter lang wst. Das Brgertum hatte seinen Wohlstand eingebt; die Gewerbe gingen zurck. Die frheren Hansestdte (1632 der letzte Hansetag) verloren den Ostsee- und den Rheinhandel an die Hollnder. Die Einheit des deutschen Reiches bestand nur noch dem Namen nach; die einzelnen Fürsten hatten die Selbstherrlichkeit errungen; sie waren in der That unabhngig (souvern) geworden. Deutschlands Ansehen unter den Vlkern Europas war tief gesunken; Frankreich und Schweden stiegen, sie hatten in Deutschland festen Fu gefat. , Das Brgertum, einst der Hort der Bildung tn Kunst und Sitte, versank in Roheit. Das Ausland, besonders Frankreich, beherrschte Deutschland auch in Sitte und Sprache; in der Litteratur

2. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 103

1888 - Leipzig : Teubner
103 (Dantes Begrung), starb in Italien (sein Grabmal im Campo santo zu Pisa). Die Doppelwahl Ludwigs des Bayern und Friedrichs . 125. des Schnen von Ostreich fhrte zum Kampf; Ludwig siegte 1322 bei Mhldorf. Wie verstndigten sich die beiden Gegner, die frher Freunde gewesen waren? Auch der Papst mischte sich in den Thronstreit; derselbe wohnte seit 1309 in Avignon (1309 bis 1376 das babylonische Exil der Kirche); Ludwig wurde ge-bannt. Die Fürsten erklrten jedoch auf dem Kurverein zu Rense 1338, da der von ihnen gewhlte König der Besttigung durch den Papst nicht bedrfe (wie handelten die Fürsten zur Zeit Heinrichs Iv.?). Endgltig wurde die Kaiserwahl geregelt durch das Reichs-gefetz der goldenen Bulle, welches 1356 unter Karl Iv. zustande kam. Die goldene Bulle bestimmt 7 Kurfrsten: Mainz, Trier, Kln Bhmen, Pfalz, Sachsen-Wittenberg, Brandenburg; ordnet die Frmlichkeiten bei der Wahl (vergl. die Beschreibung der Kaiserkrnung von 1764 in Goethes Wahrheit und Dichtung); setzt die Unteilbarkeit der Kurlnder fest und macht die Kurfrsten zu fast unabhngigen Gewalten. In den Einzelstaaten vollzieht sich die Bildung der Landstnde (Ritterschaft, Geistlichkeit, Städte), die den Fürsten Abgaben bewilligen gegen Zugestndnisse (welcher Art?). Karllv., Sohn Johanns vonbhmen (aus welchem Geschlechte?),. Bhmens Vater (Universitt Prag 1348), des Reiches Erzstiefvater. Der schwarze Tod fhrt zu den Judenverfolgungen und zur Bildung der Geilergesellschaften. *) 2. Das Mrgertum. Die Hansa. Der deutsche Orden in Preußen. Gegenber der Schwche des Knigtums und der bermacht . 126. der Fürsten steht das aufstrebende Brgertum der Städte, die sich zu Bndnissen zusammenschlieen. Die Luft in den Stdten macht frei. Zugleich werden im Innern der Städte harte Kmpfe zwischen den Geschlechtern (Patriziern) und den Znften ansgefochten; die *) Paul Heyses Novelle Siechentrost".

3. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 102

1888 - Leipzig : Teubner
102 Dritter Zeitraum. Vom Untergang der Hohenstaufen bis zur Reformation, 1254 1517. 1. Das reine Wahlknigtum. Habsdurger und Luxemburger. 123. Von 1254 1273 dauerte das Interregnum, die kaiserlose, die schreckliche Zeit". Wohl fhrten mehrere Fürsten den Knigs-titel unter ihnen ein kastilischer und ein englischer ; aber keiner konnte die Einheit herstellen und der Gesetzlosigkeit steuern. Fehden und Gewaltthaten der Raubritter zerrtteten das Land. Besonders schwer litt der Bauernstand, der an sich wegen der Leib-eigenschaft ein hrteres Los hatte; freie Bauerngemeinden gab es fast nur in der Schweiz, in Holstein (Dithmarscheu) und Westfalen. Die Städte waren trotz der Feindseligkeit der Kaiser und Fürsten bereits so stark geworden, da sie mit Erfolg zur Selbsthilfe griffen. Viele Städte waren reichsunmittelbar geworden; freie Reichs-stdte. 1254 schlssen sich die rheinischen Städte,zu einem Landfriedensbunde zusammen und erlangten fr eine Weile die Aufhebung smtlicher Zollsttten am Rhein. . 124. 1273 whlten die Fürsten den Grafen Rudolf von Habs-brg (wo liegt die Habsburg?), der zugleich Landgraf im Elsa war (Schillers Graf von Habsburg). Rudolf stellte den Land-frieden durch Zerstrung von Raubburgen her; zog gegen Ottokar von Bhmen, der streich, Steiermark, Krnten und Krain in Besitz genommen hatte, schlug ihn auf dem Marchfelde bei Wien 1278; Ottokar fiel. Rudolf belehnte seine Shne mit Ostreich, Steiermark und Krain und grndete so die Macht des Hauses Habsburg. Dies war ein verhngnisvolles Beispiel fr alle folgenden Herrscher, solange die freie Wahl Grundsatz blieb. Kaiser Rudolfs Ritt zum Grabe nach Speier (Kerner). In dem Streben nach Erwerbung und Vergrerung der Hausmacht gingen zu Grunde Adolf von Nassau und sein sieg-reicher Gegner Albrecht I. von ftreiff) (Rudolfs Sohn), der die Reichsnnmittelbarkeit der schweizerischen Waldsttte vernichten wollte und von seinem Neffen Johann Parricida ermordet wurde (Schillers Tell). Heinrich Tu. von Luxemburg belehnte seinen Sohn Johann mit Bhmen und grndete so die luxemburgische Hausmacht. Heinrich wollte die italienische Politik der alten Kaiser erneuern

4. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 82

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 82 — gelocktes Haar, einen goldenen Ring um das Haupt oder den Helm ans. Zu seiner persönlichen Bedienung bei feierlichen Gelegenheiten waren nach römischem Muster bestimmte Aemter eingerichtet: der Kämmerer, der Verschall, der Truchsess, Schenk. — Die Pfalzgrafen verwalteten die einzelnen Domänen oder Pfalzen, das Vermögen des königlichen Hauses dagegen der Majordomus, welcher zugleich das Gesolge des Königs anführte und auf Einziehung und Verleihung von Lehen einen großen Einfluss gewann. Iv. Das Mttcrthum und der Bauernstand. Neben dem hohen Adel, den Herzögen, den Grasen mit großen Besitzungen, den höchsten Vasallen finden wir viele solcher Edlen, deren Besitz nicht ausreichte, um sie zu irgend einer politischen Macht kommen zu taffen. Viele erreichten die Reichsunmittelbarkeit nicht, blos einige. Sie waren dann Ministerialen und gingen bei irgend einem hohen Geistlichen oder einem Fürsten zu Sehen. — Ost gingen solche Ministerialen ans hörigem Stande hervor, es waren vielleicht nur einfache Kriegsknechte, die baun für ihre Dienste im Aufträge eines Fürsten, Markgrafen, Bischofs, Erzbifchofs, Abts mit einem Lehen versorgt, besoldet wurden. — Sie waren besser daran, dünkten sich auch dann mehr als die freien Bauern, Gemeinfreien, die sich z. B. in Westphalkn, Frisland, Ditmarfen, Tirol, der Schweiz noch, lange erhielten. Im Herrndienste ging es ihnen besser als diesen. Ans solchen Ministerialen entstand der niedere Adel, die Ritterschaft. In den Städten, erst feit dem 11. oder 12. Jahrhundert, keimte ein Bürgerstand, der sich zu immer größerer Kraft entfaltete, während der Stand der Bauern in immer schlimmere Lage geriet. Alles geistige Leben, was noch sonst etwa im ersten Mittelalter vorhanden war, war bei dem Stande der Ritter zu finden (nach dem Aufblühen der Städte aber auch in diesen). Rechtgläubigkeit, Beschirmung der Schwachen, der Frauen und Waisen galt als Ritterpflicht. Dem Lehnsherrn Treue zu bewahren nicht minder. ^— Kein verabscheuungswürdigeres Verbrechen für einen Lehnsmann, als Verrath an feinem Herrn, Felonie; nicht einmal davor scheute er sich, für feinen Herrn oder feine Herrin ein Verbrechen (f. Hagen in den Nibelungen) zu begehen. Ans starkem Roß, in Wehr und Waffen, mit wehender Helmzier, Lanze und Schwert zog der Ritter einher. Seine Erziehung war folgende: bis zum siebenten Jahre lebte der Knabe in der Kemenate der Franen, dann kam er als Page, Jnnkerlein, Junker, an den Hof feines betreffenden Landesfürsten, bort belehrte man ihn in allen feinen Sitten, Gott ehren, die Frauen achten nnb sich in Waffen-hanbwerk üben. Vom 14. Jahre an folgte er als Knappe feinem Herrn, er trug ihm die Waffen nach, die Rüstung, und führte ihm fein Ross vor. Dann mit 21 Jahren erhielt er den Ritterschlag unter vielen Förmlichkeiten. Das Ebelfräulein kam ebenso an den Hof des Landessiirsten, um dort in feinen, höfischen Sitten, zumeist aber in der Zurückgezogenheit der Kemenate, unter Leitung der Fürstin weibliche Arbeiten und dergl. zu lernen, und im Benehmen sich zu vervollkommnen, bei feierlicher Gelegenbeit trat dann aucb die Jungfrau mit im Gefolge der Herrin auf.

5. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 89

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 89 - regeln in Bezug auf Maß, Gewicht, Münze rc., über Strandrecht, Stapelrecht, Niederlagsrecht. , S}ur Bestreitung der gemeinen Angelegenheiten zahlte jede Stadt eme Steuer, Pfnndgeld genannt, in Kriegszeiten dagegen mussten Schiffe, resp. Kriegsvolk, von einer jeden Stadt gestellt werden. Die Macht der Hansa^ war so groß, dass sie gegen Könige siegreiche Kriege führte. (Kampf der Hansa gegen Waldemar v. Dänemark, welcher 1361 Gothland erobert und Wisby zerstört hatte. Er wurde zum Frieden genöthigt, und von 1370 an hatte sogar die Hansa auf kurze Zeit die Oberherrschaft über die skandinavischen Reiche.) , _r r Die Schiffahrt der Hansa verbreitete sich besonders über die Ostsee und nach der Nordsee. An der Küste von Norwegen (Bergen in Schonen) betrieb die Hansa den Häringsfang, in Schweden holten sie Metall, aus Russland Leder, Wachs, von England Wolle rc. Die niederländischen Städte vermittelten den Handel nach Frankreich und Spanien. Ein Fehler des Bundes waren die Selbstsucht der einzelnen Glieder und die oft hervortretende Eifersucht der einen Stadt gegen die andere. Am Ende des 15, Jahrhunderts schon begann der Verfall der Hansa. Als die Land- straßen durch Befestigung des Landfriedens im 16. Jahrhundert sicherer wurden und mau die neuen Erdtheile und dadurch neue Handelswege entdeckte und dem Welthandel sich neue Bahnen eröffneten, wurde der deutsche Handel brach gelegt. Er ging ausschließlich auf die Niederlande und endlich auf England über. So wie die Hansen sich verbündet hatten, also auch die süddeutschen Städte. Derschwäbische Städtebund umfasste 37 Städte. Da weder die Kaiser, noch die Fürsten und Ritter diesen Bünden günstig waren, so entstanden besonders am Ende des 14. Jahrhunderts Kriege (1377 schwäbischer und 1388 großer Städtekrieg), in denen schließlich die Städte unterlagen. Viii. Die Fehmgerichte Die Rechtspflege war im Mittelalter noch sehr mangelhaft. Man gebrauchte wie in alter germanischer Zeit noch immer die Gottesgerichte oder Ordalien (Zweikampf, Wasserprobe, Feuerprobe, Kreuzprobe rc.) zur Entdeckung der Verbrecher. Während in den ersten Jahrhunderten Vermögens- und einfache Todesstrafen angewandt wurden, kamen in späterer Zeit barbarische Strafen und die Folter auf. Die Unsicherheit bei den Gerichten und das immer mehr überhandnehmende Faustrecht veranlasste die Entstehung der Fehmgerichte. Diese Gerichte entstanden um 1200 in Westfalen ans den alten germanischen Freigerichten. Sie wurden meist im Geheimen gehalten und waren der Schrecken aller Verbrecher und Frevler. (Wissende, Freischöppen, Freigraf; Stuhlherr.) Im 14. Jahrhundert, als der allgemeine Landfrieden in Deutschland mehr befestigt wurde und die Fürsten die Rechtspflege in die Hand nahmen, verfiel die Fehme, indem sie an Stelle strenger Gerechtigkeit die Willkür und den Uebermut herrschen ließ. In Westfalen hielten sie sich noch bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. (Fehmlinde zu Dortmund.)

6. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 2

1894 - Berlin : Hertz
X — 2 — des Gerovit in Havelberg, des Jutrebog zu Jüterbog, des Radegast zu Rethra im Lande der Obvriten, vor allen des Swantewit zu Arkona auf Rügen (s. S. 6.) Überall eine einflußreiche Priesterschaft?) Grenz- und Religionskriege an der Elbe zwischen Deutschen und Slaven seit den Zeiten Karls des Großen. 768—814. Nachdem Karl der Große die heidnischen Sachsen (westlich und östlich von derweser)demfränkischenreich unterworfen und zum Christentum bekehrt hat, nimmt er den Kampf mit den heidnischen Wenden an der Elbe auf. (Übergang über dieselbe im I. 789 und Kampf mit den Wilzen. Militärgrenze eingerichtet: Limes Saxonicus und Sorbicus. Markgrafen.) Beim Zerfall des karolingischen Reiches leiden auch die Verhältnisse hier im Osten, und erst die deutschen Könige Heinrich I. und Otto I. treten wieder thatkräftiger (als Sachsenherzöge)2) den Wenden und Sorben gegenüber für die deutsche und christliche Sache ein. 919—936. Heinrich I., der Städteerbauer, waltet der Grenzen gegen _ die Einfälle der Sorben und der verheerenden Reiterscharen der Ungarn durch Anlegung von Burgen sowie Befestigung der Städte mit Mauern und verbindet damit als eine „stehende" Landesverteidigung den Heerbann, der aus den auf den Burgen angesiedelten Rittern mit ihren 1) Erinnert noch heute der wendische Typus der meisten Ortsnamen an die Zeit der Slavenherrschaft, so weist der in verschiedenen Gruppen des flachen Landes hervortretende, deutsche Charakter der Gebräuche und Sagen in seiner besonderen Eigenartigkeit eben noch auf alte zurückgebliebene deutsche Volksüberrcfte hin, welche während der Slavenherrschaft in aller Zurückgezogenheit sich erhalten und ihr Volkstum bewahrt haben, wie umgekehrt die Lausitz inmitten deutscher Lande bis jetzt ihre wendische Art. Selbst die Namen heidnisch-deutscher Götter leben noch, wenngleich unverstanden, in der Tradition fort, indem sie sich u. a. an die angebliche „wilde Jagd" oder die sog. „Zwölften", das heidnische Fest der Wintersonnenwende (zur Weihnachtszeit), anschließen, z. B. der Wöbe in Mecklenburg sowie in der Priegnitz und in der Altmark, die Frick in der Uckermark, Frau Harke im westlichen Teil der Mittelmark, s. Vorrebe. 2) Das alte Herzogtum Sachsen erstreckte sich von der Unstrut nörblich bis zur Rotbsee, westlich fast bis zum Rhein, östlich bis zur Elbe, umfaßte also Westfalen, Hannover, Holstein, bte Provinz Sachsen (nörblich der Unstrut und westlich von Saale und Mulbe) so wie die von biesen Lanben eingeschlossenen kleineren Gebiete.

7. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 43

1894 - Berlin : Hertz
— 43 — 1815, den 20. Novbr. Zweiter Pariser Friede.^ Auf dem Fürstenkongretz zu Wien erhält Preutzen für feine aroken Opfer als neue Lande die Herzogtümer Sachsen') und Westfalen?) die Grotzherzog-tümer Niederrhein') und Posen sowie Schwedisch Pommern?) Dagegen verlor es Oltfriesland an Hannover, Ansbach und Bayreuth an Bayern?) _ Glückliche Friedensjahre unter Friedrich Wilhelm Iii. 1815 4j- Neue Organisation des preußischen Staats, eingehend st efürsorge füralle Zweige der Verwaltung?) ^ ^ Die Ministerien für die verschiedenen Zwerge der Verwaltung erhalten größere Selbständigkeit. Des Königs Kabinett trifft die letzte Entscheidung.') Die Gesetzgebung ruht in der Hand des Königs (nach Anhörung des Staatsrats und der seit 1823 neu eingerichteten Provinziallandtage. ) — 1) Von Wittenberg bis Merseburg und Naumburg auf der West-und bis Tuben, Sorau und Görlitz aus der Oftseite. 2) Das Land von Gütersloh bis Siegen. 3) Düsseldorf, Jülich, Köln, Bonn, Koblenz bis hmunter nach Trier und Saarlouis. = = 4) Schweden bekam dafür Norwegen, welches Dänemark, da es zu Napoleon gehalten, verlor. c 0 „ , . . 5) Preußens Verlangen, Elsaß und Lothringen wieder an Deutschland zu bringen, fand bei Österreich (Metternich) und selbst beim übrigen Deutschland keine gehörige Unterstützung. - Auch Kay er Alexander milderte manches für Frankreich (Kontribution). Blucher fetzte wenigstens durch, daß alle geraubten Kunst- und litterarischen Schätze den Eigentümern zurückgegeben wurden. 6) Mr die schon von Friedrich Wilhelm I. gebotene Schulpflicht wird in eingehendster Weise durch Förderung der 33 o lksfchulen, für die höhere Bildung aber durch Anlegung von Gymnasien und Universitäten gesorgt. (Berlin. Bonn. Vereinigung von Wittenberg-Halle.) Minister Altenftein. Museum zu Berlin. — Chausseeen breiten sich über das Land aus, 1838 beginnt auch der Bau von Eisenbahnen. Gas in den Städten. — Besonders hebt sich Berlin (300000 Einw.) und wird mannigfach verschönert. (Bauwerke und Kunstdenkmäler von Qchinkel, Schadow und Rauch. Denkmal auf dem Kreuzberge nach einem Entwurf Schinkels.) , 1tt „ ., r . . . 7) Die Oberrechenkammer hatte Fr. Wilhelm Iii. gleich bei fernem Regierungsantritt in ihrer vollen Bedeutung wieder eingesetzt. — 1817 wird dann die Staatsfchulden-Verwaltung geordnet. (Zusage emes künftigen Reichstages.) 8) Daneben die Kreistage für die Angelegenheiten der einzelnen Kreise. Das von Friedrich d. Gr. eingeführte Institut der Landräte bleibt.

8. Kleine braunschweigische Landeskunde - S. 56

1899 - Braunschweig [u.a.] : Wollermann
— 56 — Eine Vorbereitungsanstalt für Maurer- und Zimmermeister ist die Baugewerk- schule iu Holzminden. Gymnasien befinden sich in Braunschweig (2), Wolfenbüttel, Helmstedt, Holzminden und Blankenburg. Andere höhere Lehranstalten sind das Realgymnasium, die Oberrealschule und die Jahnsche Schnle zu Braunschweig, die höhere Bürgerschule und die Samsonschule zu Wolseubüttel, die Landwirtschaftliche Schule mit Realabteilung zu Helmstedt, diejacobsonschule zu Seesen, dasprogym- nasium mit Realabteilung zu Gaudersheim und die Progymnasien zu Schöningen und Harzburg. Lehrerseminare befinden sich in Brannschweig und Wolfen- büttel und Lehrerinnenseminare ebendaselbst. Eine Taubstummenanstalt und eine Blindenanstalt giebt es in Braunschweig, eine Jdiotenanstalt in Neu-Erkerode bei Sickte, Erziehungsanstalten für verwahrloste Kinder in Braunschweig (Rettuugs- haus) und Bevern (Wilhelmsstift) und Waisenhäuser in Brannschweig, Helmstedt und Wolfenbüttel. Die Gemeindeschulen in den Städten und Dörfern werden von 75 000 Kindern besucht, die von über 1000 Lehrern und Lehrerinnen unterrichtet werdeu. Die Gymnasien, Realschulen und höheren Bürgerschulen stehen unter der Aufsicht der Oberschulkommission zu Brauuschweig, die übrigen Schulen unter dem Konsistorium zu Wolseubüttel. 8. Innere Landesangelegenheiten. Für die Ruhe, Sicherheit und Ordnung im Lande sorgen die 6 Kreisdirektionen zu Braunschweig Wolfenbüttel, Helmstedt, Gandersheim, Holzmiudeu und Blankenburg, unter denen die Verwaltuugs- und Polizeibehörden in den 14 Städten und 443 Landgemeinden (Flecken und Dörfern) stehen. Die 14 Städte sind der Größe nach geordnet: Braunschweig (125000 Ew.), Wolfenbüttel (16000), Helmstedt (13000), Blankenburg (9 500), Holzminden (9 000), Schöningen (8000), Seesen (4 500), Harzburg, Königslutter und Schöppenstedt (3500), Ganders- heim, Hasselfelde und Stadtoldendorf (3 000), Eschershausen (1600). Die Obrigkeit in den Städten bildet der Magistrat (Bürgermeister und Stadträte). Er verwaltet in Gemeinschaft mit deu vou den Bürgern gewählten Stadtver- ordneten, welche das Steuerbewilligungsrecht zur Deckung der städtischen Aus- gaben haben, die Angelegenheiten der Stadt (Bauten, Kirchen- und Schnl- Wesen, Gas- und Wasserleitung, Armenpflege :c.). Die Obrigkeit im Dorfe vertritt der Gemeindevorsteher, welchem der Gemeinderat zur Seite steht. Die Ortschaften eines Kreises bilden Kommunalverbäude, welche Abgeordnete wählen, die zu der Kreisversammlung zusammentreten. Die Kreisversammlnng verhandelt über die besonderen Angelegenheiten ihres Kreises (Wegebauten, Armen-, Kranken- und Waisenpflege, Feuerkassenwesen ?c.). Möge Braunschweig auch in Zukunft auf alleu Gebieteu in Staat und Gemeinde, Kirche und Schnle, Landwirtschaft und Gewerbe, Handel und Ver- kehr rüstig vorwärts schreiten, getreu seinem alten Wahlspruche: Nun quam retrorsum! d. h. Niemals rückwärts! — o»c»-- Buchdruckerei A. W. Zickfeldt, Braunschweig u. Osterwicck/Harz.

9. Handbuch der Israelitischen Geschichte von der Zeit des Bibel-Abschlusses bis zur Gegenwart - S. 85

1888 - Leipzig : Engel
- 85 - Arzt und Gelehrter in hoher Achtung stand, nach Venedig, wo er nach sechs Jahren sein thatenreiches Leben beschloss (1508); in Padua wurde er bestattet. Sein Bibel-Commentar ist von Juden und Christen sehr geschätzt, oft gedruckt und zum Theil ins Lateinische übersetzt. Gleich Abravanel begaben sich viele der Verbannten nach Italien und nach den griechischen Inseln, viele suchten in Nordafrika und in der Türkei eine neue Heimat. Haarsträubend sind die Leiden, welche die Unglücklichen auf ihren Wanderungen zu dulden hatten. Tausende rafften Hunger und Pest weg, Tausende kamen durch grausame Menschen um oder tödteten aus Verzweiflung sich selbst. Gegen 12000, die in Castilien wohnten, wandten sich nach dem nahegelegenen Navarra, von wo aber schon 1498 alle Juden ebenfalls vertrieben wurden. Gleiches Schicksal ereilte in demselben Jahre die Juden der Provence. Etwa 120000 der spanischen Exulanten zogen nach Portugal. §. 16. Die Juden in Portugal. In Portugal, wo die Juden seit uralter Zeit wohnten und unter den Avest-gothen wie später unter den christlichen Königen gleiches Schicksal mit ihren spanischen Glaubensgenossen theilten, nimmt die Geschichte der Juden erst mit dem 12. Jahrhundert ihren Anfang. Hier lebte die Familie Jachia-Negro, deren Urahn Jachia Ibn Jaisch, ein weiser, tapferer und reicher Mann, bei dem ersten König von Portugal als Hausminister und Reiteranführer in grosser Gunst stand. In keinem Lande waren die inneren Verhältnisse der Juden so früh vom Staate geordnet als in Portugal. Schon der duldsame und strenggerechte König Affonso H3. (1248—1279), der die Juden gegen die fanatische Geistlichkeit in Schutz nahm, regelte das Rabbinatswesen. An der Spitze der portugiesischen Juden stand ein vom König ernannter Oberrabbiner, der die von der Gemeinde gewählten Local- und Provinzialrabbiner bestätigte, in Begleitung eines Oberrichters, eines Kanzlers, Secretärs und Executors alljährlich sämmtliche Gemeinden des Landes bereiste, die Verwaltung der Legate und Waisengelder beaufsichtigte und in die Rechenschaftsberichte der Gemeinden Einsicht nahm. Auch das Gemeinde- und Steuerwesen der Juden war durch das Gesetz geregelt. Sie wohnten in besondern Judengassen, deren es in Lissabon, der grössten jüdischen Gemeinde des Landes, mehrere gab; dieselben wurden allabendlich geschlossen und von zwei königlichen Wächtern bewacht. Sie beschäftigten sich mit Wein- und Landbau, betrieben die verschiedensten Handwerke und einen ausgebreiteten Handel mit Landsproducten und Waaren. Sie waren gesellschaftlich von den Christen getrennt und mussten viele sehr drückende Steuern zahlen, wie: Kopfsteuer, Rabbinatssteuer, Flottensteuer, d. h., sie mussten zu jedem neuen Schiffe, das der König ausrüstete, einen Anker und ein neues 60 Ellen langes Tau liefern, Personalsteuer, Steuer von Wein, Fischen, Geflügel und Getreide. Trotz dieser drückenden Steuern hatten die Juden Portugals allen Grund mit ihrer Lage zufrieden zu sein. Sie waren von den Königen geschützt und

10. Kleines Handbuch der Realkenntnisse und deutschen Sprachkunde für Schüler in Volksschulen - S. 79

1835 - Darmstadt : Jonghaus
79 warb sich große Verdienste um Deutschland, suchte überall Ordnung herzustellen, legte Städte und Burgen an, und war überhaupt bemüht, Deutschland Wohlstand und An- sehen zu verschaffen. Seine Nachfolger Otto I., Ii. und Iii. verbanden mit der deutschen Königswürde auch die römische Kaiserkrone. 70. Die folgenden Könige und Kaiser wurden aus den fränkischen, und nach diesen aus den schwäbischen Her- zogen gewählt, von welchen besonders Heinrich Iv. merk- würdig geworden ist (1106). 71. Gegen das Ende des 11. Jahrhunderts hatte sich in Deutschland Unwissenheit, Aberglauben, sogar Räu- berei allgemein verbreitet. Hierzu trugen besonders die Kreuzzüge bei, welche vom Jahre 1096 zwei Jahrhunderte hindurch zur Eroberung Palästinas unternommen wurden und an sechs Millionen Menschen das Leben kosteren. 72. Denn während die Könige und andere Herren in einem fremden Lande Krieg führten, entstanden im eig- nen Lande mancherlei Unordnungen und Uneinigkeiten. Dieses war der Zeitraum, wo das Faustrecht herrschte, wo jeder Edelmann (Ritter) für sich mit seinen Nachbarn Krieg führte^ feste Schlösser baute und das Land durch Räuberei unsicher machte. Noch jetzt sieht man hie und da die Ueberreste solcher Raubschlösser oder Burgen. 73. Im Jahre 1272 bestieg Rudolph von Habsburg den deutschen Kaiserthron und wurde der Wohlthäter Deutschlands. Mit aller Strenge suchte er dem Faust- rechte zu steuern, zerstörte die Burgen der widerspenstigen Ritter und gebot einen allgemeinen Landfrieden. So ver- schaffte er dem Lande Ordnung und Ruhe. Allein sein Tod veränderte leider wieder gar Vieles. Erft 200 Jahre später gelang es dem Kaiser Maximilian I., eine vollkom- mene Ordnung in Deutschland herzustellen. 74. Unter der Regierung dieses Kaisers erfolgte im Jahre 1517 die Reformation durch Luther und Zwingli, wodurch in Deutschland drei christliche Religionsparteien ent- standen. Es erfolgten daraus mancherlei Streitigkeiten, und sogar blutige Kriege, von welchen besonders der drei- ßigjährige Krieg (1618 — 1648) unsägliches Elend über ganz Deutschland brachte, der aber doch die Folge hatte,
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