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1. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 130

1888 - Leipzig : Teubner
- 130 - Tie Friedensbedingungen. . 164. 1. Schweden erhlt als Reichslehen (1) Vorpommern mit Rgen, die Stadt Wismar, die Bistmer Bremen (ohne die Stadt) und Verden. Frankreich erhlt auer Metz, Toul und Verdun die Landgrafschaft Elsa (ohne Straburg). Brandenburg, das ein Erbrecht auf ganz Pommern hatte, erhlt nur Hinterpommern, ferner als Entschdigung die Bistmer Camin, Halberstadt, Minden und das Erzbistum Magdeburg. 2. Der Friede stellt die drei christlichen Bekenntnisse einander rechtlich gleich; der geistliche Vorbehalt wird aufgehoben (was heit das?). Die Besitzverhltnisse zwischen Katholiken und jgroi_ testanten sollen so sein wie im Jahre 1624 (welches Edikt wird damit aufgehoben?). Die Unterthanen erlangen auch jetzt noch keine vllige Glaubensfreiheit (was war 1555 ausgemacht?); nur diejenigen haben freie Religionsbung, die sie im Jahre 1624 besessen haben (denke an die Bhmen und streicherl). 3. Den Reichsstnden (Fürsten, Herren, Reichsstdten) wird fr ihre Gebiete die volle Landeshoheit besttigt; sie erhalten das Recht, Bndnisse unter sich und mit Auswrtigen zu schlieen, nur nicht gegen Kaiser und Reich. Folgen des Krieges. . 165. Das Land, in welchem das neue Licht des 16. Jahrhunderts erschienen war, Deutschland, hatte die Kosten des furchtbarsten aller Religionskriege zu bezahlen. Die Bevlkerung war um zwei Drittel rmer geworden. Das Ackerland lag vielfach noch ein Menschen-alter lang wst. Das Brgertum hatte seinen Wohlstand eingebt; die Gewerbe gingen zurck. Die frheren Hansestdte (1632 der letzte Hansetag) verloren den Ostsee- und den Rheinhandel an die Hollnder. Die Einheit des deutschen Reiches bestand nur noch dem Namen nach; die einzelnen Fürsten hatten die Selbstherrlichkeit errungen; sie waren in der That unabhngig (souvern) geworden. Deutschlands Ansehen unter den Vlkern Europas war tief gesunken; Frankreich und Schweden stiegen, sie hatten in Deutschland festen Fu gefat. , Das Brgertum, einst der Hort der Bildung tn Kunst und Sitte, versank in Roheit. Das Ausland, besonders Frankreich, beherrschte Deutschland auch in Sitte und Sprache; in der Litteratur

2. Schülerbuch für den Unterricht in der Geschichte für die oberen Klassen der Volksschulen und für Fortbildungsschulen - S. 73

1876 - München : Königl. Central-Schulbuch-Verl.
§. 6. Schmalkald. Krieg. — Kaiser Rudolf Ii. u. Matthias ü. §. 7. 73 und Verdun einräumte. Nachdem der Vertrag mit dem Könige von Frankreich abgeschlossen war, zog er gegen den Kaiser und rückte als Sieger in Tirol ein. Die große Bedrängnis in die der Kaiser hierdurch gerieih, veranlaßte den Vertrag zu Passau. In diesem Vertrage wurde den Anhängern der augsburgischen Consession freie Religionsübung bis zu einem allgemeinen Reichstage zugesichert. Aus dem durch Ferdinand, dem Bruder Karl Y., abgehaltenen Reichstage erhielt dieser Vertrag Bestätigung (1555). (Religionsfriede zu Augsburg.) Karl zog auch mehrere Male nach Tunis und Algier *) (1535—1551), um beit Korsaren Heyradin, genannt Barbarossa, einen kecken Seeräuber, der beit spanischen und italienischen Handel sehr beeinträchtigte, zu bezwingen, jeboch ohne Erfolg zu erzielen. Als Rhobus beit Johannitern (Malthesern) durch die Türken entrissen worben war, schenkte er ihnen Malta. Sie mußten sich jeboch zur Bekämpfung der Barbaresken verpflichten. Im Jahre 1556 bankte er, der Regierung rnübe und körperlich leibenb, ab, und beschloß im Jahre 1558 sein thatenreiches Leben im Kloster St. Jucst (San-Justo) in Spanien. §. 7. Kais er Rubolf Ii. und Matthias Ii. Kaiser Rubolf (1576 —1612) kümmerte sich wenig um die Verwaltung des Reiches und mußte, von allen Seiten bebroht, Ungarn, Mähren und Oesterreich seinem Bruder Matthias überlassen. Um sich Böhmen zu erhalten, erließ er 1609 den sogenannten Majestätsbrief, der den brei Stäuben der Herren, Ritter und der königlichen Städte Böhmens freie Religionsübung zusicherte. Unter Matthias Ii. (1612—1619) brachen die Streitigkeiten zwischen den Katholiken und Protestanten aus. Veranlassung hierzu gab der Druck, den bessen Bruder Ferbi-nanb, der zum Nachfolger des Kaisers bestimmt war, auf die Protestanten ausübte. (Auswanderungszwang.) Die protestantische Union 1608 unter Kurfürst Friedrich V. *) wieset, f. Oberst. I. Thl. Nr. 87, S. 106. Schülerbuch, Geschichte. 4

3. Geschichte des Dreißigjährigen Krieges - S. 302

1902 - Leipzig : Freytag
302 Geschichte des Dreißigjährigen Krieges. ob man die gemeine Sache hintansetzte und bloß auf seinen eigenen Nutzen bedacht wäre. Alle deutschen Reichsstände, selbst die Schweden, waren eingeladen worden, Zu diesem Frieden mitzuwirken und teil daran zu nehmen, obgleich Kursachsen und der Kaiser die einzigen Mächte waren, die ihn schlossen und sich eigenmächtig zu Gesetzgebern über Deutschland auswarfen. Die Beschwerden der protestantischen Stände kamen in demselben zur Sprache, ihre Verhältnisse und Rechte wurden vor diesem willkürlichen Tribunale entschieden und selbst das Schicksal der Religionen ohne Zuziehung der dabei so sehr interessierten Glieder bestimmt. Es sollte ein allgemeiner Friede, ein Reichsgesetz sein, als ein solches bekannt gemacht und durch ein Reichs-exekutionsheer wie ein förmlicher Reichsschluß vollzogen werden. Wer sich dagegen auflehnte, war ein Feind des Reiches, und so mußte er allen ständischen Rechten zuwider ein Gesetz anerkennen, das er nicht selbst mit gegeben hatte. Der Pragische Friede* war also schon seiner Form nach ein Werk der Willkür- und er war es nicht weniger durch seinen Inhalt. lbe- Das Restitutionsedikt hatte den Bruch zwischen Kur-mintnen fa$fen und de Tn Kaiser vorzüglich veranlaßt; also mußte des man auch bei der Wiederaussöhnung zuerst darauf Rück-Prager steht nehmen. Ohne es ausdrücklich und förmlich aufzu-Srie heben, setzte man in dem Pragischen Frieden fest, daß alle unmittelbaren Stifter und- unter den mittelbaren diejenigen, welche nach dem Passauischen Vertrage von den Protestanten eingezogen und besessen worden, noch 40 Jahre, jedoch ohne Reichstagsstimme, in demjenigen Stande bleiben sollten, in welchem das Restitutionsedikt sie gesunden habe. Vor Ablauf biefer 40 Jahre sollte dann eine Kommission von beiderlei Religionsverwandten gleicher Anzahl friedlich und gesetzmäßig darüber verfügen, und wenn es auch dann zu keinem Endurteil käme, jeder Teil in den Besitz aller Rechte zurücktreten, die er vor Erscheinung des Restitutionsedikts ausgeübt habe. Diese Auskunft also.

4. Hülfsbuch für den ersten Unterricht in der deutschen Geschichte - S. 112

1877 - Mainz : Kunze
- 112 - Moritz wurde durch die ble Behandlung Philipps von Hessen, seines Schwiegervaters, sowie durch die Bestrebungen des Kaisers, die Frstenmacht zu schmlern, bewogen, von diesem abzufallen. Er schlo sogar mit dem franzsischen Könige Heinrich Ii. (15471559) ein Bndni; dieser nimmt mit Zustimmung Moritzens die lothringischen Msthmer Metz, Toul und Verdun (1552). Dann rckte Moritz unerwartet gegen Tyrol vor, um den Kaiser zu berfallen. Es fehlte nicht viel, so wre der Kaiser, der in Jnsbruck an der Gicht dar-niederlag. gefangen genommen worden. In einer Snfte lie er sich der die Alpen tragen. Die Furcht. Moritz werde sich mit Heinrich Ii. von Frankreich vereinigen, bestimmte den Kaiser, dessen Forderungen zu bewilligen; im Passauer Vertrage von 1552 wurde Philipp von Hessen frei gegeben und den Anhngern der Augsburger Konfession freie Religionsbung bis zum Reichs-tage zuerkannt. Moritz von Sachsen fiel 1553 bei Sievershausen (stlich von Hannover) im Kampfe gegen den abenteuerlichen Albrecht von Hohenzollern-Culmbach, welcher trotz des Friedens den Krieg auf eigene Faust gegen Bisthmer. katholische Städte zc. fortsetzte. Der Passauer Vertrag war der Vorbote des Ausburger Religionsfriedens, den 1555 der Kaiser, des Kampfes mde, mit den Protestanten schlo: Die Bekenner der Augsburger Konfession erhielten gleiche Rechte mit den Katholiken. Karl hatte während der Religionsstreitigkeiten in Deutsch-land fortwhrend auswrtige Kriege gefhrt und von seinen Erfolgen hing die grere oder geringere Nachgiebigkeit gegen die Protestanten ab. Mit König Franz I. von Frankreich fhrte er wegen Burgund und Italien vier schwere Kriege, die das schlieliche Ergebni (theilweise nach dem Frieden zu Crespy 1544) hatten! da Philipp. Karls V. Sohn. Mailand als Reichslehen erhielt, da ferner Franz auf Neapel. Karl auf das Herzogthum Burgund verzichtete.

5. Vaterländische Geschichte - S. 137

1912 - Leipzig : Dürr
— 137 — Unterdrückung der Reformation in Norddeutschland. Jetzt erkannten die Evangelischen ihre gefährliche Lage, und sie schloffen sich zusammen. Vergeblich. Wallenstein, der kaiserliche Feldherr, drang siegreich bis zur Ostsee vor. Der Kaiser erließ nun den Wiedererstattungsbefehl. Wurde er nachdrücklich durchgeführt, fo mußte der Protestantismus untergehen. Da retteten ihn zwei Umstände, Wallensteins Absetzung und König Gustav Adolfs Landung und Siegeszug durch Deutschland. Bei Lützen sollte die Entscheidung fallen. Gustav Adolf siel, aber sein Heer siegte. Nach Gustav Adolfs Tode tobte der Kampf noch 16 Jahre. Es handelte sich dabei nicht mehr um die Religion, fondern um den Erwerb von Macht und Landbesitz. Das Land wurde verwüstet, Handel und Gewerbe zerstört. Roheit und Sittenlosigkeit verbreiteten sich. Endlich wurde 1648 zu Münster und Osnabrück der Friede geschlossen. Der Wiedererstattungsbefehl wurde aufgehoben. Katholiken, Protestanten und Reformierte erhielten gleiche Rechte. Das mittelalterliche Kaisertum. Bei den alten Germanen kannte man zunächst kein Königtum; sie wählten sich im Falle eines Krieges einen Anführer (Herzog), wie es bei den Westgermanen üblich war (Cherusker). Bei den Ostgermanen (Goten) hatte sich das Königtum schon früher ausgebildet. Das spätere Frankenreich war ein Erbreich. Die Frankenherrscher bestimmten noch bei Lebzeiten ihren Nachfolger. (Karl der Große — Ludwig der Fromme.) Das mittelalterliche Kaisertum ist zunächst eine Verbindung von Wahl- und Erbreich. Heinrich I. wird von den Großen der Franken und Sachsen gewählt. Sein Sohn Otto I. wird von ihm als sein Nachfolger bezeichnet, und die Großen des Reiches geben ihre Zustimmung. Ebenso gestaltet sich die Sache im Zeitalter der Hohenstaufen. Eine feste Residenz hatte der mittelalterliche Kaiser nicht; er war gewissermaßen fortwährend aus der Wanderschaft. Er zog von Pfalz zu Pfalz, die im Lande zerstreut lagen und den Unterhalt für den Kaiser und sein Gefolge lieferten. Der Kaiser war oberster Heerführer und Rechtsprecher (Königsgericht). Er war in vielen Beziehungen an die Zustimmung der Großen gebunden (Reichstage). So mußte er den Reichstag bei der Wahl des Nachfolgers, bei Reichsheerfahrten, bei der Reichsgesetzgebung befragen. Streitigkeiten zwischen den Fürsten gehörten ebenfalls vor den Reichstag. (Heinrich der Löwe.) Der oberste Reichsbeamte war der Kanzler des Reiches. Hofbeamte waren Schenk, Truchseß, Marschall und Kämmerer. Durch die Erblichkeit der Lehen und durch den Kampf zwischen Kaiser und Papst, wozu noch die Übertragung ursprünglich kaiserlicher Rechte an die Städte kam (Münzrecht), war das Kaisertum sehr geschwächt worden. Die Herzöge hatten allmählich alle Macht an sich ge-

6. Teil 2 - S. 141

1910 - Hannover : Helwing
141 sahen sie es, daß der freie, wohlhabende Bürger die Hauptrolle im Leben des deutschen Volkes spielte. In der gewaltigen Erregung, welche die Re- formation durch Luther in aller Welt wachgerufen hatte, beschlossen ange- sehene Ritter, ihrem Stande mit Waffengewalt den Platz wieder zu er- kämpfen, welchen sie einst im Reiche eingenommen hatten (1523). Franz von Sickingen und Ulrich von Hutten waren die Führer der Ritterschaft. Aber ihr Versuch mißlang. Sie wurden von den deutschen Fürsten geschlagen.. Franz von Sickingen fand den Tod: Ulrich von Hutten mußte fliehen und starb im Elend. Weit gefährlicher war der Aufstand der Bauern in Deutschland. Die Zahl der freien Bauern war inr Laufe des Mittelalters stark zusammen- geschmolzen. Die Bauern waren teils Zinsleute der Großen, teils Hörige ihrer Gutsherren geworden. Sie mußten diesen macherlei Abgaben (Pacht- zins, Zehnten von Korn und Vieh, das Besthaupti geben und Hand- und Spanndienste leisten. Ihre alten Rechte waren ihnen genommen und schwere Lasten dafür auferlegt. Deswegen hatte schon 10 Jahre vor Luthers Geburt ein Bauernverein in Mittel- und Süddeutschland (der Bundschuh) einen Aufruhr gemacht. Am Anfang des 16. Jahrhunderts waren neue Empörungen der Bauern blutig niedergeschlagen. Nun hörten die armen, gedrückten Bauern, daß Dr. Luther die „Freiheit des Christenmenschen" predige. Er nreinte damit, daß der Christ sich in g e i st l i ch e n Dingen nicht an Menschensatzungen, sondern nur an Gottes Wort binden solle. Die Bauern aber meinten, die Freiheit des Christenmenschen bestehe in der Befreiung von weltlichen Abgaben, Lasten und Diensten. Sie forderten diese Freiheit von ihren Herren; aber diese wiesen sie trotzig ab. Nun entbrannte durch fast ganz Deutschland ein grausamer Kampf zwischen Bauern, Rittern und Fürsten. Burgen und Klöster, Dörfer und Gehöfte gingen zu Hunderten in Flanunen auf. Im Jahre 1525 aber unterlagen die Bauern und nmrden meist schlimmer geknechtet, denn zuvor. h) Die Reichstage zu Spey er. Kaiser Karl V. hatte unter- dessen den Franzosenkönig besiegt und zum Frieden gezwungen. Jetzt wollte er gegen die Anhänger Luthers ernstlich vorgehen. Da aber schloß der Franzosenkönig ein Bündnis mit dem Papst gegen den Kaiser, und der Krieg brach aufs neue los. Jetzt bedurfte Karl V. Hülfe von Deutschland. Er lud die deutschen Fürsten nach Speyer zum Reichstag (1526) und bat sie um Hülfstruppen. Diese wurden auch bewilligt; aber die Fürsten beschlossen auch: in Sachen der Religion soll es jeder einstweilen so halten, wie er es vor Gott und dem Kaiser verantworten kann. Nun breitete sich die evange- lische Lehre ungehindert aus. Sachsen, Hessen, Anhalt, Lüneburgs
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