Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 82

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 82 — gelocktes Haar, einen goldenen Ring um das Haupt oder den Helm ans. Zu seiner persönlichen Bedienung bei feierlichen Gelegenheiten waren nach römischem Muster bestimmte Aemter eingerichtet: der Kämmerer, der Verschall, der Truchsess, Schenk. — Die Pfalzgrafen verwalteten die einzelnen Domänen oder Pfalzen, das Vermögen des königlichen Hauses dagegen der Majordomus, welcher zugleich das Gesolge des Königs anführte und auf Einziehung und Verleihung von Lehen einen großen Einfluss gewann. Iv. Das Mttcrthum und der Bauernstand. Neben dem hohen Adel, den Herzögen, den Grasen mit großen Besitzungen, den höchsten Vasallen finden wir viele solcher Edlen, deren Besitz nicht ausreichte, um sie zu irgend einer politischen Macht kommen zu taffen. Viele erreichten die Reichsunmittelbarkeit nicht, blos einige. Sie waren dann Ministerialen und gingen bei irgend einem hohen Geistlichen oder einem Fürsten zu Sehen. — Ost gingen solche Ministerialen ans hörigem Stande hervor, es waren vielleicht nur einfache Kriegsknechte, die baun für ihre Dienste im Aufträge eines Fürsten, Markgrafen, Bischofs, Erzbifchofs, Abts mit einem Lehen versorgt, besoldet wurden. — Sie waren besser daran, dünkten sich auch dann mehr als die freien Bauern, Gemeinfreien, die sich z. B. in Westphalkn, Frisland, Ditmarfen, Tirol, der Schweiz noch, lange erhielten. Im Herrndienste ging es ihnen besser als diesen. Ans solchen Ministerialen entstand der niedere Adel, die Ritterschaft. In den Städten, erst feit dem 11. oder 12. Jahrhundert, keimte ein Bürgerstand, der sich zu immer größerer Kraft entfaltete, während der Stand der Bauern in immer schlimmere Lage geriet. Alles geistige Leben, was noch sonst etwa im ersten Mittelalter vorhanden war, war bei dem Stande der Ritter zu finden (nach dem Aufblühen der Städte aber auch in diesen). Rechtgläubigkeit, Beschirmung der Schwachen, der Frauen und Waisen galt als Ritterpflicht. Dem Lehnsherrn Treue zu bewahren nicht minder. ^— Kein verabscheuungswürdigeres Verbrechen für einen Lehnsmann, als Verrath an feinem Herrn, Felonie; nicht einmal davor scheute er sich, für feinen Herrn oder feine Herrin ein Verbrechen (f. Hagen in den Nibelungen) zu begehen. Ans starkem Roß, in Wehr und Waffen, mit wehender Helmzier, Lanze und Schwert zog der Ritter einher. Seine Erziehung war folgende: bis zum siebenten Jahre lebte der Knabe in der Kemenate der Franen, dann kam er als Page, Jnnkerlein, Junker, an den Hof feines betreffenden Landesfürsten, bort belehrte man ihn in allen feinen Sitten, Gott ehren, die Frauen achten nnb sich in Waffen-hanbwerk üben. Vom 14. Jahre an folgte er als Knappe feinem Herrn, er trug ihm die Waffen nach, die Rüstung, und führte ihm fein Ross vor. Dann mit 21 Jahren erhielt er den Ritterschlag unter vielen Förmlichkeiten. Das Ebelfräulein kam ebenso an den Hof des Landessiirsten, um dort in feinen, höfischen Sitten, zumeist aber in der Zurückgezogenheit der Kemenate, unter Leitung der Fürstin weibliche Arbeiten und dergl. zu lernen, und im Benehmen sich zu vervollkommnen, bei feierlicher Gelegenbeit trat dann aucb die Jungfrau mit im Gefolge der Herrin auf.

2. Vom Mittelalter zur Neuzeit - S. 23

1896 - Leipzig : Voigtländer
Karl Iv. von Luxemburg. 28 gefangen, dem Kaiser zur Schmach; doch entrann die Kaiserin mit ihren Jungfrauen aus der Stadt. Aus der goldenen Bulle. „Wir heißen und setzen: wenn es dazu kommt, daß des Kaisers oder des Königs Tod in dem Bistum von Mainz kund wird, daß der Erzbischof von Mainz alsbald innerhalb Monatsfrist mit seinen offenen Briefen jeglichem Kurfürsten insonderheit den Tod anzeige. Wenn aber derselbe Erzbischos mit dieser Verkündigung vielleicht säumig oder laß wäre, so sollen dieselbigen Kurfürsten aus eigenem Antrieb und ungerufen, um der Tugend der Treue willen, mit der ste schuldig sind, das heilige Reich zu besorgen, zusammenkommen und in der Stadt Frankfurt einen römischen König zum künftigen Kaiser erwählen. Die Rangordnung der Kurfürsten ist folgende: der Erzbischof von Mainz sitzt in seinem Lande und soweit sein deutsches Kanzleramt reicht — Köln ausgenommen —, zur Rechten des Kaisers; in der Diözese Köln dagegen, in Italien und Gallien soll diesen Platz der Erzbischos von Köln einnehmen. Der Erzbischof von Trier sitzt stets dem Kaiser gegenüber. Von den weltlichen Fürsten kommt an erster Stelle der König von Böhmen; dann folgert Pfalz, Sachsen-Wittenberg und Brandenburg. — Auf dem Reichstage sollen sich die weltlichen Fürsten dergestalt in die Reichsämter teilen, daß der Markgraf von Brandenburg dem Kaiser oder römischen Könige das Wasser für die Hände reicht, der Böhmenkönig, falls er will, den ersten Trunk darbringt, der Pfalzgraf die Speise aufträgt und der Herzog von Sachsen den Dienst des Marschalls verrichtet. Ist das Reich erledigt, so übernimmt im Süden der Psalzgras, im Norden der Herzog von Sachsen die Reichsverweserschaft. — Wir bestimmen, daß bei Abhaltung eines Reichstags, so oft man in aller Zukunft einen solchen abhalten wird, die vorgenannten geistlichen und weltlichen Kurfürsten nach der angegebenen Ordnung und Weise zur Rechten und zur Linken unveränderlich ihre Plätze einzunehmen haben und daß ihnen oder einem von ihnen bei jedem Vorgänge, der zum Reichstag gehört, im Gehen, Sitzen oder Stehen kein anderer Fürst, welches Ranges und welcher Stellung er auch sei, je vorgezogen werden soll, wobei noch ausdrücklich erklärt wird, daß insbesondere der König von Böhmen bei der Feier von Reichstagen einem jeden anderen Könige, mag er durch sonst eine ganz besondere Würde sich auszeichnen oder aus irgend einem Zufall oder Grund kommen oder zufällig zugegen sein, unveränderlich vorangehen soll. — Über die kurfürstliche Immunität: Auch setzen wir fest, daß keine Grafen, Freiherren, Edelleute, Lehensmannen, Vasallen, Burgmannen, Ritter, Knechte, Bürger und Burggesessene, überhaupt keine Personen, Männer wie Frauen, die den Kirchen von Köln, Mainz und Trier Unterthan sind, auf irgendwelches

3. Zeit- und Lebensbilder aus der deutschen und sächsischen Geschichte - S. 34

1913 - Dresden : Huhle
— 34 — und zwei bis drei Tage lang zum Verkauf ausgestellt werden. Den Frachtwagen samt den Pferden mußte der Kaufherr in der Stadt mieten. Der Weg war genau vorgeschrieben, damit der Zoll nicht umgangen werden sonnte; wer bei Not einen andern Weg einschlug, verfiel auch den hohen Strafen. Fiel der Wagen um, so gehörte mindestens die Ware, meistens auch noch der Wagen dem Herrn des Bodens, auf dem das Unglück sich zugetragen; war das Schiff gestrandet, so war nach dem Strandrecht Schiff und Ware verfallen. Gewöhnlich fuhren viele Kaufleute zusammen und mieteten Ritter zum Schutze. Besonders seit den Kreuzzügen blühte der Handel auf, so namentlich in Augsburg und Nürnberg. Auf Saumtieren wurden die morgenländischen und italienischen Waren Über die Alpen nach Deutschland geführt und auf Handelsschiffen den Rhein abwärts gefahren oder über Augsburg, Nürnberg nach Erfurt, Leipzig, Magdeburg, Bremen, Hamburg und Lübeck befördert. Trotz der großen Beschwerden brachte der Handel viel Gewinn, und die Augsburger Kaufherren waren so reich wie Fürsten; es bewahrheitete sich das lombardische Sprichwort: „Handel macht reich, Nichthandel arm". Durch ihren großen Reichtum erwarben die Städte viel Macht und Einfluß, ja sie erlangten von den Kaisern, denen sie oft Hilfe gewährten, viele Rechte, wie z. B. das Recht, Zölle und Steuern zu" erheben und Gericht zu halten. Die Altbürger oder die Geschlechter hatten ihre besonderen Trinkstuben, bildeten den Rat der Stadt und regierten diese. Die Handwerker waren zuerst Leibeigene oder Hörige, nur selten freie Leute, erst um 1300 wurden sie frei. Sie bildeten Innungen oder Zünfte oder Gilden: Innung (Einigung) der Bäcker, Gerber usw. Jede Innung hatte einen Ober- oder Zunftmeister, der die Aufsicht führte. Wer das Handwerk lernen wollte, mußte drei Jahre Lehrling bei einem Meister sein, dann sein Gesellenstück machen. Hierauf ging er als Handwerksbursche auf die Wanderschaft. Nach seiner Heimkehr fertigte er fein Meisterstück, um Meister und Bürger zu werden. Die Innung hielt auf gute Waren, gute Preise und gute Sitten und sorgte dafür, daß sich nicht zuviel Meister in einer Stadt ansiedelten. Wer nicht der Innung angehörte, durfte nicht das Handwerk treiben oder nicht ins Handwerk pfuschen. Auf den Dörfern duldete man feine Meister; deswegen mußten alle Dorfbewohner ihre Gebrauchsgegenstände in der Stadt kaufen. In den Städten, die das Stapelrecht besaßen, mußten alle fremden Kaufleute, die durchfuhren, einige Tage lang ihre Waren aufstapeln und feilbieten; dann erst durften sie weiterziehen. Außer den Geschlechtern und Handwerkern gab es in jeder Stadt eine große Menge Ackerbauer, die anfangs auch unfrei waren. Manche Städte waren einem großen Dorfs ähnlich. So lagen noch um 1650 auf den Straßen Berlins Düngerhaufen, während auf den Plätzen Schweine umherliefen. Damals kannte man viele Speisen nicht, die wir heute täglich genießen. Statt der Kartoffeln aß man Haferbrei, statt Kaffee trank man Warmbier. Doch herrschte im Essen und Trinken oft großer Aufwand, obwohl ihn die Obrigkeit häufig verbot. 4. Städtebündnisse. Die Hansa, a) Ursprung. Während die Hohenstaufen in Italien kämpften, nahm in Deutschland das raubritterliche Unwesen, das Faustrecht, sehr überhand. Infolgedessen entstanden in Süd-und Westdeutschland Städtebündnisse, die den Übergriffen der Ritter und

4. Vaterländische Geschichte - S. 59

1912 - Leipzig : Dürr
— 59 — der Kaiser erklärte ihn seiner Reichslehen verlustig. Sachsen erhielt Graf Bernhard von Anhalt, ein Sohn Albrechts des Bären; Bayern bekam Otto von Wittelsbach, der Stammvater des noch jetzt regierenden bayrischen Königshauses. Heinrich griff zu den Waffen und setzte sich in Sachsen grimmig und erfolgreich zur' Wehr. Als aber der Kaiser eine Reichsheerfahrt gegen ihn gebot, verließen ihn viele bisher treue Dienstmannen, und Heinrich floh nach Norden. Auf einem neuen Hoftag in Erfurt erschien Heinrich und bat fußfällig um Gnade. Der Kaiser hob ihn auf, küßte ihn und rief ihm zu: „Du bist das eigene Werkzeug deines Unglücks." An dem Urteil mußte er festhalten , jedoch gab er ihm seine Erbländer Braunschweig und Lüneburg zurück und setzte die Ber-bannungsfrift nach England auf drei Jahre herab. 3. friedlich auf der höhe feiner Macht. Das Fest in Mainz. Im Jahre 1184, um Pfingsten, hielt Kaiser Friedrich einen sehr berühmten Hoftag zu Mainz. Dahin kamen alle Würdenträger, Beamten und Fürsten, Erzbischöfe, Große und Edle, die dem Kaiser zu gefallen wetteiferten. In der Ebene in der Nähe von Mainz zwischen Rhein und Main erhob sich eine leicht gebaute, aber glänzende und prächtige Stadt zur Aufnahme der von stattlichem Gefolge begleiteten Fürsten und Großen. In der Mitte der Zeltstadt erhob sich in reichgeschmücktem Holzbau der für den Kaiser selbst bestimmte Palast. Zahllose, in den verschiedensten Farben erglänzende Zelte bedeckten die weite Ebene, auf ihren Spitzen mit Fahnen und Bannern mannigfach geschmückt. Gewaltige Vorräte an Lebensmitteln und unerschöpflichen Massen Weins wurden herbeigeschafft. Nicht anders war es mit Getreide, Brot, Schlachtvieh und Geflügel. So hatte man zwei große Häufer errichtet, in denen sich große Räume befanden, die durchweg mit Querstangen versehen waren. Diese Häuser waren von unten bis oben mit Hähnen und Hennen angefüllt. Wohl bedurfte man so gewaltiger Vorräte; denn drei Lage lang sollten die Massen der Fürsten und Edlen, der Einheimischen und Fremden als Gäste des Kaisers bewirtet werden. Und außer den geladenen Gästen waren noch fahrende Sänger und Dichter, Spielleute und Gaukler zu erwarten, die aus weiter Ferne herbeikamen, um von der Freigebigkeit des Kaisers und der Fürsten reichen Gewinn zu haben. Auf siebzigtausend schätzte man die Zahl der Ritter und Krieger, und dazu kam noch das Heer der Geistlichen und der Leute niederen Standes. Am ersten Pfingsttage wurde eine feierliche Prozession, die der Kaiser und seine Gemahlin anführten, nach der in der Mitte des Lagers errichteten Kirche abgehalten. Am folgenden Tage fanden nach der Frühmesse glänzende Ritterspiele und Waffenübungen statt, bei welchen des Kaisers Söhne, König Heinrich und Herzog Friedrich von Schwaben, ihre Gewandtheit in der Führung
   bis 4 von 4
4 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 4 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 0
3 11
4 2
5 19
6 0
7 3
8 2
9 0
10 14
11 4
12 3
13 3
14 5
15 0
16 2
17 0
18 3
19 2
20 3
21 0
22 0
23 1
24 0
25 2
26 3
27 1
28 1
29 1
30 2
31 0
32 0
33 2
34 0
35 0
36 7
37 16
38 2
39 2
40 0
41 0
42 2
43 2
44 1
45 1
46 2
47 2
48 0
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 18
2 1
3 7
4 24
5 1
6 0
7 71
8 6
9 55
10 8
11 1
12 3
13 4
14 1
15 1
16 22
17 83
18 2
19 3
20 6
21 1
22 1
23 30
24 0
25 1
26 4
27 0
28 2
29 3
30 0
31 9
32 3
33 1
34 12
35 2
36 2
37 59
38 2
39 2
40 1
41 33
42 3
43 18
44 9
45 10
46 2
47 0
48 0
49 0
50 0
51 1
52 0
53 0
54 15
55 0
56 40
57 12
58 11
59 20
60 7
61 1
62 0
63 13
64 0
65 4
66 2
67 12
68 67
69 15
70 1
71 23
72 47
73 33
74 2
75 4
76 12
77 4
78 4
79 1
80 7
81 0
82 18
83 53
84 0
85 2
86 5
87 4
88 0
89 3
90 5
91 1
92 17
93 0
94 18
95 4
96 6
97 0
98 23
99 0

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 0
3 2
4 0
5 2
6 0
7 0
8 0
9 0
10 5
11 0
12 0
13 0
14 0
15 0
16 0
17 0
18 1
19 3
20 0
21 0
22 2
23 0
24 0
25 0
26 2
27 0
28 0
29 0
30 0
31 0
32 0
33 2
34 0
35 0
36 0
37 0
38 0
39 5
40 0
41 1
42 0
43 16
44 0
45 0
46 0
47 0
48 0
49 0
50 3
51 1
52 0
53 0
54 1
55 0
56 0
57 0
58 1
59 8
60 1
61 0
62 10
63 1
64 3
65 6
66 0
67 0
68 0
69 0
70 0
71 0
72 5
73 0
74 0
75 0
76 0
77 2
78 0
79 0
80 4
81 4
82 2
83 0
84 0
85 0
86 0
87 0
88 0
89 0
90 0
91 1
92 0
93 0
94 0
95 0
96 0
97 8
98 0
99 7
100 13
101 0
102 5
103 0
104 0
105 0
106 2
107 0
108 0
109 0
110 0
111 1
112 7
113 0
114 3
115 1
116 2
117 0
118 3
119 0
120 0
121 3
122 3
123 2
124 1
125 1
126 0
127 0
128 0
129 0
130 0
131 2
132 5
133 0
134 0
135 0
136 0
137 0
138 0
139 0
140 0
141 0
142 4
143 0
144 0
145 7
146 0
147 0
148 0
149 0
150 1
151 4
152 4
153 0
154 4
155 3
156 0
157 2
158 1
159 0
160 0
161 0
162 0
163 0
164 0
165 1
166 4
167 1
168 1
169 7
170 0
171 14
172 0
173 1
174 0
175 0
176 0
177 8
178 0
179 0
180 0
181 0
182 0
183 7
184 0
185 0
186 0
187 0
188 0
189 1
190 0
191 0
192 0
193 0
194 2
195 0
196 12
197 0
198 0
199 0