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1. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 72

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 72 — g&f“* 3n feiner Residenz Prag errichtete er die erste deutsche Universität. goldene"bull(fst^crst^ und ^ttung S» ordnen, erließ er 1356 die (Die Wahl- oder Kurfürsten waren: der König von Bökmen der stenoa Aach'en, der Markgraf von Brandenburg, der Pfalzgraf vom Rhein und die Err die Krönung.) ^ “nb $riet' 3n Frankfurt war die Waa, in Aachen Den Papst, der, lange Zeit von Frankreich abhängig, in Aviauon seinen^Sltz gehabt hatte, bewog Karl, wieder nach Rom zu gehen , seinem Tode gab er Böhmen seinem Sohne Wenzel, Bran- denburg bekam Sigismund, und Johann erhielt die Lausitz. §• 47. wen;el (1378-1400). i s ^sem jähzornigen, sinnlichen und grausamen Sohne Karls nahmen das Raubwesen, die Unordnung und die Rechtlosigkeit im Reiche ata iiwfmtih (Städtebündnisfe und Adelsbündnisse. Städtekrieg) ^ 0 Überhand. ^03 wurde Wenzel von seinen Unterthanen als König von Böhmen Ws* S £ erf!ä;'ten it)n au^ die Fürsten wegen seiner Trägheit der deutschen Krone für verlustig und wählten Ruprecht von der Pfalz zum Kaiser. §. 48. Ruprecht von der Pfal; (1400-1410). w Ruprecht konnte trotz guter Eigenschaften die Ordnung und Ruhe im * v ^f Erstellen. Er wurde besonders durch die Fürsten welche sich ln ihren Rechten nicht beschränken lassen wollten, daran verhindert! ■s*r -?us «f? galten, um Mailand wieder an das Reich zu bringen misslang ihm vollständig. ' * B §. 49. Sigismund (1410—1437). 3ta<$ Ruprechts Tode stritten 3 Fürsten um die höchste weltliche Macht, um die Kaiserkrone, nämlich: Der abgebe Wenzel, sein Bruder Sigismund, Kbuig von Ungarn V t ", ?Tlra6u?' "Nb endlich Jobst, Markgraf von Mähren. Jobst starb aber sehr bald und da sich Wenzel mit Sigismund verglich, so wurde dieser einstimmig zum Kaiser erwählt. Zunächst suchte Sigismund den Kirchenfrieden wieder herzustellen. Es stritten nämlich auch zwei Päpste zugleich um die höchste geistliche Macht, der eine zu Rom und der andere zu Avignon. Beide wurden auf dem Concil zu Pisa für abgesetzt erklärt und ein dritter wurde an ihre Stelle gewählt, aber ferner wollte weichen, und so gab es also drei Päpste. ce- ^rcheuspaltung (Schisma) zu heben, berief der Kaiser das Allgemeine Kirchen Versammlung) zu Costnih (1414-1418), welche« die drei Papste abfetzte und einen neuen Papst, Martin V. erwählte. (Friedrich I. von Brandenburg §. 3.)

2. Leitfaden für den Geschichtsunterricht in Mittel- und Mädchenschulen - S. 199

1902 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
3. Von Heinrich Vii. bis Maximilian I. 199 betrieben wurde. Nach siebenjhrigen, wechselvollen Kmpfen kam es bei Mhldorf (am Inn) zur Entscheidungsschlacht, in welcher [1322 Ludwig einen vollstndigen Sieg errang und Friedrich in die Gefangenschaft seines Gegners geriet. Dennoch setzte Leopold den Krieg fort, und auch Papst Johann Xxii. mischte sich jetzt in den Streit und sprach der Ludwig den Bann und der sehte Lnder das Interdikt*) aus. Dies bewog Ludwig, den Versuch zu einer Ausshnung zu machen. Er setzte Friedrich, den er bis dahin auf der Burg Trausuitz (in der Oberpfalz) gefangen gehalten, in Freiheit, doch unter der Bedingung, da er seine Partei zum Frieden bewege. Aber Leopold wollte nichts von einem Vergleiche wissen, und Friedrich stellte sich, treu seinem gegebenen Worte, wieder zur Haft. Da begrte ihn Ludwig als Freund und Bruder, und ^beibe schlssen sogar einen Vertrag, nach welchem sie die Herrschaft im Reiche gemeinsam führen wollten, ein Ubereinkommen , dem brigens die Fürsten ihre Besttigung versagten. Erst nach Friedrichs Tode wurde Ludwig allgemein anerkannt. 1330 Aber noch immer weigerten sich die Ppste, die seit 1309 unter dem Schutze Frankreichs in Avignon residierten, den Bann zurckzunehmen, wenn der Kaiser nicht der Krone entsage. Da stellten die deutschen Kurfrsten bei dem Kurverein zu Rense den Grund-1338 satz auf, da jeder gewhlte deutsche König zugleich auch rmischer Kaiser sei und seine Wrde und Macht von Gott habe und zu deren Ausbung nicht erst der ppstlichen Besttigung bedrfe. Der Parteihader fhrte indes dem Papste immer wieder neue Bundesgenossen zu, und noch ein Jahr vor Ludwigs Tode gelang es dessen Gegnern, ihm in der Person Karls von Bhmen (Heinrichs Vii. Enkel) einen Gegenkaiser auszustellen. Seine Hausmacht vergrerte Ludwig durch Erwerbung Brandenburgs, eines Teiles der Niederlande und Tirols. So lange Ludwig der Baier lebte, vermochte Karl Iv. [13471378 nicht auszukommen, und auch nach des erstehen Tode suchte ihm die wittelsbachsche Partei noch einige Zeit die Krone streitig zu machen. Fr das Reich hat er wenig getan; das durch ihn erlassene wichtige Reichsgrundgesetz, die goldene Bulle" (so genannt von der [1356 goldenen Siegelkapsel), war nur geeignet, die Selbstndigkeit der durch dasselbe bevorzugten Fürsten zu erhhen. Die goldene Bulle setzte die Zahl der zur Wahl eines Kaisers berechtigten Fürsten daher *) Infolge des Interdikts hrte aller Gottesdienst auf, keine Glocke wurde gelutet, keine Messe gelesen, kein Sakrament gereicht, selbst Taufe und Sterbe-kommuuion unter schreckenden Formen verrichtet; Tote wurden nicht mehr in geweihter Erde bestattet, und auf dem Kirchhofe segnete man die Ehen ein.

3. Schülerbuch für den Unterricht in der Geschichte für die oberen Klassen der Volksschulen und für Fortbildungsschulen - S. 46

1876 - München : Königl. Central-Schulbuch-Verl.
46 Iii. Gang. die ganz Unteritalien und ©teilten verwüsteten. Seine Niederlage bei Basantello. Otto Iii. (983 —1002) als Jüngling wegen seiner großen Kenntnisse das „Wunder der Welt" genannt. Voll erhabener Ideen; Vorliebe für Italien, das ihm jedoch ein frühes Grab bereitete. Heinrich Ii., der Heilige (1002 — 1024), erfuhr in kurzer Zeit die Huldigung von ganz Deutschland. Auch suchte er die deutsche Herrschaft in Italien und Söhnten wieder herzustellen. Seine Kämpfe gegen den Markgrafen Harduin von Jvrea und den Polenherzog und Schutzherrn Böhmens Boleslaw I., den Glorreichen. Heinrich gilt als „Mehrer des Reiches". Fromm an Gesinnung, standen bei ihm die Geistlichen in hoher Gunst. Gründung des Bisthums Bamberg. (Dom.) §. 12. Die fränkischen (salischen) Kaiser. Konrad Ii. (1024—1039) war ein kräftiger Regent, ein Ritter an Geist und Körper. Er steuerte dem Raubund Fehdewesen und hob Bildung, Handel und Gewerb-thätigkeit. Gottes Frieden (Treuga Dei) in Burgund. Er erließ das Lehensgesetz, wodurch die kleinen Lehen erblich, die Vasallen der Willkür ihres Lehensherrn entzogen und ein angesehener freier Mittelstand begründet wurde. (Erbauung des Domes zu Speier.) Heinrich Iii., der Schwarze, (1039—1056;, kämpfte siegreich gegen die Ungarn und erklärte ihr Land als Lehen des deutschen Reiches. Zum Schutze gegen dieses Volk stellte er die drei Herzogtümer Kärnthen, Bayern und Schwaben wieder her. Auch führte er zur Hebung der Ordnung im Reiche den „allgemeinen Landfrieden" ein. In Italien trat Heinrich mit voller Kraft auf. Durch verschiedene Parteien waren zu Rom drei Bischöfe auf einmal gewählt worden, von denen sich jeder Papst nennen ließ.

4. Geschichte des Dreißigjährigen Krieges - S. 302

1902 - Leipzig : Freytag
302 Geschichte des Dreißigjährigen Krieges. ob man die gemeine Sache hintansetzte und bloß auf seinen eigenen Nutzen bedacht wäre. Alle deutschen Reichsstände, selbst die Schweden, waren eingeladen worden, Zu diesem Frieden mitzuwirken und teil daran zu nehmen, obgleich Kursachsen und der Kaiser die einzigen Mächte waren, die ihn schlossen und sich eigenmächtig zu Gesetzgebern über Deutschland auswarfen. Die Beschwerden der protestantischen Stände kamen in demselben zur Sprache, ihre Verhältnisse und Rechte wurden vor diesem willkürlichen Tribunale entschieden und selbst das Schicksal der Religionen ohne Zuziehung der dabei so sehr interessierten Glieder bestimmt. Es sollte ein allgemeiner Friede, ein Reichsgesetz sein, als ein solches bekannt gemacht und durch ein Reichs-exekutionsheer wie ein förmlicher Reichsschluß vollzogen werden. Wer sich dagegen auflehnte, war ein Feind des Reiches, und so mußte er allen ständischen Rechten zuwider ein Gesetz anerkennen, das er nicht selbst mit gegeben hatte. Der Pragische Friede* war also schon seiner Form nach ein Werk der Willkür- und er war es nicht weniger durch seinen Inhalt. lbe- Das Restitutionsedikt hatte den Bruch zwischen Kur-mintnen fa$fen und de Tn Kaiser vorzüglich veranlaßt; also mußte des man auch bei der Wiederaussöhnung zuerst darauf Rück-Prager steht nehmen. Ohne es ausdrücklich und förmlich aufzu-Srie heben, setzte man in dem Pragischen Frieden fest, daß alle unmittelbaren Stifter und- unter den mittelbaren diejenigen, welche nach dem Passauischen Vertrage von den Protestanten eingezogen und besessen worden, noch 40 Jahre, jedoch ohne Reichstagsstimme, in demjenigen Stande bleiben sollten, in welchem das Restitutionsedikt sie gesunden habe. Vor Ablauf biefer 40 Jahre sollte dann eine Kommission von beiderlei Religionsverwandten gleicher Anzahl friedlich und gesetzmäßig darüber verfügen, und wenn es auch dann zu keinem Endurteil käme, jeder Teil in den Besitz aller Rechte zurücktreten, die er vor Erscheinung des Restitutionsedikts ausgeübt habe. Diese Auskunft also.

5. Geschichtswiederholungen in Fragen und Antworten - S. 83

1914 - München : Hugendubel
Frage 165, 166. 83 gestärkt durch den Stolz auf die Reinheit der Abstammung gegenüber den Mauren. Das Königtum demütigt mit Hilfe der Polizeitruppen der Städte (Hermandad) den Adel, vereinigt in seiner Person das Großmeisteramt der drei Ritterorden von St. Jago, Alcantara und Calatrava, beherrscht fast ganz die spanische Kirche (Inquisition als Staatsanstalt). Entscheidendes Ereignis: Die Vereinigung von Aragonien und Kastilien durch die Vermählung Ferdinands des Katholischen mit Isabella 1469. 165. Wie entwickelt sich die habsburgische Hausmacht zur Weltmacht? Die habsburgische Ha u sm ach t besteht seit 1282 aus den alten habsburgischen Besitzungen im Elsaß, Breisgau, dem Aar- und Thurgau und dem neuerworbenen Österreich, Steiermark und Krain. Dazu tritt im 14. Jahrhundert Kärnten und Tirol (dagegen Verlust der Schweiz), im 15. die Erbschaft der Luxemburger mit der Anwartschaft auf Böhmen, Mähren und Ungarn, 1477 durch die Vermählung Maximilians mit Maria, der Tochter Karls des Kühnen, die burgundische Erbschaft (behauptet werden die Niederlande und die Freigrafschaft Burgund [Franche Comte]). Zur Weltmacht wird diese habsburgische Macht durch die Vermählung des Sohnes Maximilians, Philipps des Schönen, mit Johanna, der Erbin Spaniens. Philipps ältester Sohn, Karl V., erhält demnach von mütterlicher Seite Spanien und die europäischen Nebenländer (Sardinien, Sizilien, Neapel) und die amerikanischen Entdeckungen, von väterlicher die burgundischen und die alten österreichischen Besitzungen. *166. a) Wo haben wir in Deutschland Anfänge modernen staatlichen Lebens zu suchen? b) Wodurch werden sie gekennzeichnet? c) Wodurch werden Sie gefördert? * a) Die Anfänge modernen staatlichen Lebens in Deutschland sind nicht im Reiche zu suchen, sondern in den Städten und vor allem in den Territorien. b) Ihre Kennzeichen sind: I. die Zusammenfassung der Finanzkräfte des Gebiets zu staatlichen Aufgaben (Steuergesetzgebung), 2. die Ausbildung von Staats-

6. Zeit- und Lebensbilder aus der deutschen und sächsischen Geschichte - S. 41

1913 - Dresden : Huhle
— 41 — auch den Obst-, Garten- und Gemüsebau und rodeten viele Wälder aus. Am meisten waren die heidnischen Sorben darüber aufgebracht, bafi sie den Geistlichen den Zehnten von Vieh, Pelzwerk, Wachs, Honig und Getreide geben mußten. Nachdem sie sich daran gewöhnt hatten, nahmen sie äußerlich das Christentum an. Je mehr der Glaubenshaß verschwand, je mehr wich auch der Völker-, Rassen- und Sprachenhaß, und endlich vermischten sich die Deutschen mit den Wenden ganz und gar. Dadurch wurden diese für Deutschtum und Christentum, sowie für höhere Gesittung und Bildung gewonnen und so der Grund zu unserm Vaterlande und seiner Blüte gelegt. 3. Die Stellung der Markgrafen. Ursprünglich gehörte der gesamte Grund und Boden nebst allen Einkünften dem Reiche. Der Markgraf war nur ein Beamter des Königs, des Grundherrn, und erhielt für seinen Dienst einen namhaften Teil des Landes teils zum Lehn-, teils zum Eigenbesitz. Mit der Zeit stieg aber die Macht und Selbständigkeit der Markgrafen, besonders in der Zeit, in der das Kaisertum mit dem Papsttum im Streite lag. Schon Konrad der Große teilte ohne Einwilligung des Kaisers seine Lande wie ein erbliches Fürstentum. Unter dem Kaiser Friedrich dem Zweiten nahmen die Fürsten den Namen Landesherren an und erlangten so die Landeshoheit. Sie besaßen nun außer der richterlichen und militärischen Amtsgewalt auch das Münz- und Bergbaurecht und übten die Schirmvogtei über die Bistümer und viele Klöster aus. Früher hielt der Markgraf am Kolm bei Oschatz den Landtag, zu dem die Bischöfe, Burggrafen, Vögte und Großgrundbesitzer erschienen, um über des Landes Wohlfahrt zu beraten. Seit Heinrich dem Erlauchten hörten diese Landtage aus. Die Einkünfte des Markgrafen bestanden überwiegend aus Lebensrnitteln wegen Mangels an Geld. Damit nun alle Gegenden zur Unterhaltung des Hofes beisteuern konnten, wurde das Hoslager bald in Meißen, bald in Grimma, bald in Tharandt, bald in Dresden usw. aufgeschlagen. Erst Heinrich der Erlauchte machte Dresden zu seinem ständigen Wohnsitze; seitdem ist Dresden die Residenz von Wettinern geblieben. Gro&e Gefahren für die Wettiner. 1. Unter dem Kaiser Adolf (1291 — 98). Die Kampfe mehrten sich, als Heinrich der Erlauchte gestorben war. Sein Sohn Albrecht hatte eine Hohenstaufin zur Gemahlin und geriet mit feinen eignen Söhnen in verderblichen Streit, da er sie auf des Papstes Betreiben enterben wollte. Dazu verkaufte Albrecht die Landgrafschaft Thüringen an den damaligen Kaiser Adolf von Nassau, den Nachfolger Rudolfs von Habsburg, um 12 000 Mark Silber. Kaiser Adolf zog sogar die Mark Meißen und die Niederlaufitz als erledigte Reichslehen ein, da sie nicht auf den ältesten Sohn übergegangen waren, um sich gleich Rudolf von Habsburg eine Hausmacht zu gründen. Zwar machten Albrechts Söhne ihre Erbansprüche auf Meißen geltend, doch Adolf rückte mit einem großen Kriegsheere, darunter viel böses Volk war, in Thüringen und Meißen ein und eroberte eine Festung nach der andern. Furchtbar litt das Land unter der Raub-sucht der Soldner. Albrechts Söhne, Friedrich der Freidige, d. h. der Verbannte, der Tapfere, und Diezmann mußten fliehen. Freiberg ward

7. Leitfaden der deutschen Geschichte für den Schulgebrauch - S. 36

1895 - Leipzig : Voigtländer
36 Deutsche Reich. Dagegen erlitt das Reich unter Maxi-milian I. einen unersetzlichen Verlust. Maximilian begann Streit mit den Schweizern; es kam zum offenen Kampfe; im. die Schweizer siegten, sagten sich (im Frieden von Basel) gnzlich vom Reiche los und bildeten sortan unter dem Namen der Eidgenossenschaft" einen Freistaat. Die ganze Reihe der Wahlknige hat fr das Reich wenig oder nichts gethan. In ihren Lndern waren sie zum Teil sehr lobenswerte Regenten: Bayern unter Ludwig, Bhmen unter Karl, sterreich unter Maximilian haben sich wohl befunden, und noch heute stehen die Namen dieser Fürsten daselbst in hohen Ehren; fr das Reich aber hatten sie kein rechtes Herz. Von Karl Iv. sagte Maximilian, er sei ein zrtlicher Vater- seines Landes, aber ein Stiefvater des Reichs gewesen", und von sich selbst bekannte eben dieser Kaiser, er sei vor allem sterreicher und dann erst Deutscher". Elftes Kapitel. Pas deutsche Mrgertum im Kampfe fr seine Ireiheit und fr des Weiches Sicherheit. Als ein Glck war es zu betrachten, da die inzwischen zu Macht und Wohlstand gelangten freien Reichsstdte sich der von Kaisern und Fürsten so vielfach vernachlssigten Interessen des Reichs im Innern und nach auen thatkrstig annahmen. Durch Bndnisse unter einander suchten sie den Land frieden zu erhalten oder, wenn dies nicht gelang, wenigstens sich selbst und ihren friedlichen Verkehr gegen Gewaltstreiche der Fürsten und des Adels zu schtzen. So erwehrten sich die Schweizer nicht blo der wiederholten Angriffe der Herzge von sterreich (Sempach, Morgarten), sondern auch der Eroberungsgelste des mchtigen Herzogs Karl des Khnen von Burgund. Sie schlugen diesen in drei blutigen Schlachten bei Granson, Murten, Nanzig, in deren letzter er sein Leben einbte. Noch ruhmvollere Thaten verrichtete das deutsche Brger-tum da, wo es fr die Sicherheit des Reiches nach auen eintrat. Ein dnischer König, Waldemar, hatte die deutschen Lnder an der Ostsee an sich gerissen; die deutschen Kaiser hatten nichts dagegen gethan, ja, Kaiser Friedrich Ii.

8. Hülfsbuch für den ersten Unterricht in der deutschen Geschichte - S. 129

1877 - Mainz : Kunze
129 Brandenburgisch-Preuische-Norgeschichte, Nachdem im westflischen Frieden die Reichslnder das Recht eigener diplomatischer Fhrung, das Recht Bndnisse zu schlieen und Krieg zu führen erlangt hatten, wurden auf Kosten der deutschen Eentralgewalt die einzelnen Reichslnder immer selbstndiger, das Reich zersetzte sich in Territorialgewalten. Ein Staat war es besonders, der sich eine eigene Bahn erffnete und bald in den Vordergrund der deutschen Geschichte treten und schlielich die Einigung Deutschlands vollziehen sollte. Dieser, der brandenburgisch-preuische Staat erweckt daher als deutscher Zukunftsstaat mehr Interesse als die andern Reichslnder und verdient mehr als diese bis zu seinen Anfngen verfolgt zu werden. 1. Die Entstehung der Mark Brandenburg. Die Herrschaft der Askanier (1134-1820), der Bayern (1324-1373) und der Luxemburger (13731415k Im nordstlichen Deutschland wohnten vor der Vlker-Wanderung germanische Vlkerschaften, nach derselben finden wir daselbst slavische Vlkerschaften vor. Diese geriethen zunchst mit den benachbarten Sachsen, dann nach deren Unterwerfung durch Karl den Groen, mit diesem in Kampf. Um die Slaven in Unterwrfigkeit zu erhalten, richtete er ihrem Lande entlang Marken ein; dieselben zerfielen aber wieder unter dessen schwachen Nachfolgern. Mit Erfolg fhrten den Kampf gegen die Slaven Heinrich I. und Otto der Groe. Es wurde gegrndet die nordschsische Mark (die sptere Altmark auf der linken Seite der Elbe), die Wiege des preuischen Staates. Otto der Groe unterwarf die slavischen Gebiete der kirchlichen Organisation und grndete die Bisthmer Havelberg und Brandenburg. In den folgenden Zeiten schwankte die Mark zwischen Selbstndigkeit und deutscher Herrschaft, sowie zwischen Christen-thum und Heidenthum, bis sie in dem Hause der Askanier, auch Anhaltiner und Ballenstdter genannt, festen Bestand gewann und erbliches Besitzthum wurde. Eckertz Hlfsbuch stir den ersten Unterricht in der bcutjchcn Geschichte. 7. Aufl. 9

9. Bilder zum Gebrauche beim Geschichtsunterrichte zunächst in deutschen Taubstummen-Anstalten - S. 25

1882 - Düsseldorf : Schwann
ihm mit dem Schwerte einen leichten Schlag gegen den Hals und hielt ihm seine Pflichten vor. Wiederholnn gs fragen. Welches waren die Hauptpflichten der Ritter? Wie geschah die Vorbereitung zum Ritterstande? Was ist unter Ritterschlag zu verstehen? 13. Rubolf non Habsburg. Sechzehn Jahre lang (von 1256—1273) hatte Deutschland gar keinen König. Die deutschen Fürsten waren uneinig unter einander. Unser schönes Vaterland wurde von allen Seiten angegriffen und verwüstet. Das war eine „schreckliche Zeit". Die Gesetze galten nichts; jeder schaffte sich Recht mit seiner Faust, b. h. er griff den Gegner an und bekämpfte ihn. Das war die Zeit des Faustrechtes, eine traurige Zeit für Deutschland. Leben und Eigentum standen in der Hand der Räuber. Enblich wählten die Kurfürsten bett Grafen Rubolf von Habsburg zum Könige. Er war ein frommer und tapferer Fürst. (Die Sage von Rubolf von Habsburg.) König Ottokar von Böhmen wibersetzte sich ihm und wollte ihn nicht anerkennen als deutschen König. Rubolf besiegte ihn 1278 auf bemmarchfelbe bei Wien und Ottokar gab sich in der Schlacht selbst bett Tod. Durch biefen Sieg bekamen bte deutschen Fürsten Achtung und Furcht vor Rubolf. Mit kräftiger Hand schaffte nun Rubolf Ordnung und Ruhe im Reiche. Die Raubritter schlug er und zerstörte ihre Burgen. Das Faustrecht bekämpfte er und schützte alle Unterdrückten. Er starb 1291 und würde int Dome zu Speier begraben. Wieberh olungsfragen. Wie lange bauerte die kaiserlose Zeit in Deutschland? Was hat man sich unter der Zeit des Faustrechtes zu benken? Wie lange regierte Rubolf? Wie sorgte er für die Ordnung im Reiche?

10. Deutsche Geschichte von der Urzeit bis zum Ende des 30jährigen Krieges - S. 71

1903 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
Maximilian I. 71 Gemsbock auf den höchsten Spitzen der Alpen auf. Bei der Gemsjagd verstieg er sich einmal auf die Martinswand, ein steiles Felsengehänge, Don dem er keinen Rückweg finden konnte. Bis zum dritten Tage mußte er hier in Todesangst zubringen; da erst gelang es, ihn zu befreien. Schwert und Speer führte er auf dem Turnierplätze als der Tapferste. Keine schönere Nittergestalt war zu sehen, als wenn Maximilian -erschien, hoch zu Roß, gewappnet und gepanzert. Er konnte Schwert und Harnisch schmieden und nahm oft den Speer auf die Schulter und zog zu Fuß vor seinen Söldnern her. Da es in seiner Zeit mit dem Ritterstande immer mehr zu Ende ging, er aber alle ritterlichen Künste des Mittelalters übte, so hat man ihn den „letzten Ritter" genannt. 2. Der ewige Landfriede und das Reichskammergericht. 1495. Trotz aller Verbote war das Fehdewesen nicht beseitigt. Da erließ Kaiser Maximilian auf dem Reichstage zu Worms ein Gesetz, das einen dauernden Landfrieden gebot. Dadurch wurde das Fehderecht im Reiche für alle Zeiten aufgehoben, jede Selbsthilfe bei Strafe der Reichsacht verboten. Man nennt das Gesetz kurz den ewigen Landfrieden. Aus dem Landfriedensgesetz. Wir Maximilian von Gottes Gnaden römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs u. s. w. haben mit einmütigem Rate der ehrwürdigen und hochgeborenen Kurfürsten und Fürsten, geistlichen und weltlichen, auch Prälaten, Grafen, Herren und Stände, einen allgemeinen Frieden aufgerichtet: Also daß von Zeit dieser Verkündung an niemand, wes Würden, Standes oder Wesens der sei, den andern befehden, bekriegen, berauben, fangen, belagern, noch auch irgend ein Schloß, Städte, Märkte, Befestigungen, Dörfer, Höfe oder Weiler mit gewaltiger Tat freventlich einnehmen oder mit Brand oder in anderer Weise beschädigen soll; auch niemand solchen Tätern Rat, Hilfe, noch in keiner Weise Beistand oder Vorschub leisten, auch sie wissentlich nicht Herbergen, behausen, ätzen oder tränken soll. . . Und so haben wir alle offene Fehde durch das ganze Reich aufgehoben und abgetan in und mit Kraft dieses Brieses. Und ob jemand dawider handeln würde, der soll in unsere und des heiligen Reiches Acht gefallen sein, also daß sein Leib und Gut jeder männiglich erlaubt sei, und daß niemand daran freveln soll oder mag. Es soll auch solche Täter und Friedbrecher niemand Hausen, ätzen, tränken, aufnehmen, Vorschub leisten in seiner Obrigkeit, Eigentum und Gebieten, sondern dieselben festnehmen und sie mit Ernst von Amts wegen richten und auch auf jedermanns Klage ungesäumt zum Rechte verhelfen. Der ewige Landfriede war eine große Wohltat für unser Vaterland, und gerne gedachte das deutsche Volk derselben, wenn es das Lied sang, das ein frommer Mann jener Zeit dichtete: „Allein Gott in der Höh' sei Ehr' und Dank für seine Gnade, darum, weil nun und nimmermehr uns rühren kann kein Schadei Ein Wohlgefall'n Gott an uns hat: Nun ist groß' Fried' ohn' Unterlaß; all' Fehd' hat nun ein Endel" Damit nun die streitenden Herren ihr Recht fänden, die Übeltäter aber bestraft würden, so errichtete der Kaiser zu Frankfurt am
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