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1. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 59

1888 - Leipzig : Teubner
- 59 - samkeit (der Olympier, der Donner und Blitz des Zeus auf seiner Zunge trug). Das wichtige Amt des Aufsehers der ffentlichen Einknfte verwaltete er regelmig. Aus den Bundesgenossen wurden Unterthanen; der Schatz wurde von Delos nach Athen gebracht; der Abfall einzelner Städte und Inseln hart unterdrckt. In Athen hatte sich allmhlich die volle Demokratie (das Volk herrscht) ausgebildet. Was fehlte nach Solons Gesetzgebung an der Gleichheit aller Brger? Perikles lie den Brgern fr die Teilnahme an der Volksversammlung und an den Geschworenengerichten einen Sold auszahlen (was wollte er damit bewirken?). (der Litteratur und Kunst vergl. die Tabelle.) Je mehr Athens Macht und Ansehen wuchs, desto grer wurde Spartas Eifersucht und der Ha der brigen griechischen Städte gegen die Tyrannenstadt". Perikles sieht die Wogen des Krieges vom Peloponnes sich herwlzen". Der pewponnesische Krieg 431404. Die Spartaner verwsten die attische Landschaft; wo bleiben . 44. Sie Bewohner? Die Athener verheeren mit ihrer Flotte die Ksten des Peloponnes. In Athen bricht die Pest aus. Perikles erfhrt den Wankelmut des Volkes (die Anklagen!) und erleidet schweres husliches Unglck (Tod seiner Shne); 429 stirbt er. Mit ihm verliert das athenische Staatsschiff sein Steuer. Dem Namen nach war der athenische Staat eine Demokratie, in Wahrheit die Allein-Herrschaft des ersten seiner Brger" (Thucydides). Der Krieg wird von beiden Parteien mit wilder Grausamkeit -gefhrt. Das zeigt sich bei dem Abfall von Mytilene auf Lesbos; die Athener beschlieen die Hinrichtung smtlicher mnn-lichen Bewohner (Kleon der Gerber); am folgenden Tage wird das Urteil auf die Hauptschuldigen (mehr als 1000!) beschrnkt. Ebenso wten die Spartaner und Thebaner bei der bergabe der Stadt Plat, deren ruhmvolle Vergangenheit in der Erinnerung der Gegner ausgelscht ist. Der nach zehnjhrigem Kampfe geschlossene Friede wird bald . 45. wieder gebrochen, als der ehrgeizige Alcibiadcs die Leitung Athens bernimmt. Schon in der Jugend hatte er durch mutwillige Streiche die Aufmerksamkeit auf sich gelenkt; die Erzhlung von dem Fuhrmann! Was uert er der die Rechenschaftsablage, die Perikles dem Volke geben will? Weder sein Vormund Perikles

2. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 130

1888 - Leipzig : Teubner
- 130 - Tie Friedensbedingungen. . 164. 1. Schweden erhlt als Reichslehen (1) Vorpommern mit Rgen, die Stadt Wismar, die Bistmer Bremen (ohne die Stadt) und Verden. Frankreich erhlt auer Metz, Toul und Verdun die Landgrafschaft Elsa (ohne Straburg). Brandenburg, das ein Erbrecht auf ganz Pommern hatte, erhlt nur Hinterpommern, ferner als Entschdigung die Bistmer Camin, Halberstadt, Minden und das Erzbistum Magdeburg. 2. Der Friede stellt die drei christlichen Bekenntnisse einander rechtlich gleich; der geistliche Vorbehalt wird aufgehoben (was heit das?). Die Besitzverhltnisse zwischen Katholiken und jgroi_ testanten sollen so sein wie im Jahre 1624 (welches Edikt wird damit aufgehoben?). Die Unterthanen erlangen auch jetzt noch keine vllige Glaubensfreiheit (was war 1555 ausgemacht?); nur diejenigen haben freie Religionsbung, die sie im Jahre 1624 besessen haben (denke an die Bhmen und streicherl). 3. Den Reichsstnden (Fürsten, Herren, Reichsstdten) wird fr ihre Gebiete die volle Landeshoheit besttigt; sie erhalten das Recht, Bndnisse unter sich und mit Auswrtigen zu schlieen, nur nicht gegen Kaiser und Reich. Folgen des Krieges. . 165. Das Land, in welchem das neue Licht des 16. Jahrhunderts erschienen war, Deutschland, hatte die Kosten des furchtbarsten aller Religionskriege zu bezahlen. Die Bevlkerung war um zwei Drittel rmer geworden. Das Ackerland lag vielfach noch ein Menschen-alter lang wst. Das Brgertum hatte seinen Wohlstand eingebt; die Gewerbe gingen zurck. Die frheren Hansestdte (1632 der letzte Hansetag) verloren den Ostsee- und den Rheinhandel an die Hollnder. Die Einheit des deutschen Reiches bestand nur noch dem Namen nach; die einzelnen Fürsten hatten die Selbstherrlichkeit errungen; sie waren in der That unabhngig (souvern) geworden. Deutschlands Ansehen unter den Vlkern Europas war tief gesunken; Frankreich und Schweden stiegen, sie hatten in Deutschland festen Fu gefat. , Das Brgertum, einst der Hort der Bildung tn Kunst und Sitte, versank in Roheit. Das Ausland, besonders Frankreich, beherrschte Deutschland auch in Sitte und Sprache; in der Litteratur

3. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 82

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 82 — gelocktes Haar, einen goldenen Ring um das Haupt oder den Helm ans. Zu seiner persönlichen Bedienung bei feierlichen Gelegenheiten waren nach römischem Muster bestimmte Aemter eingerichtet: der Kämmerer, der Verschall, der Truchsess, Schenk. — Die Pfalzgrafen verwalteten die einzelnen Domänen oder Pfalzen, das Vermögen des königlichen Hauses dagegen der Majordomus, welcher zugleich das Gesolge des Königs anführte und auf Einziehung und Verleihung von Lehen einen großen Einfluss gewann. Iv. Das Mttcrthum und der Bauernstand. Neben dem hohen Adel, den Herzögen, den Grasen mit großen Besitzungen, den höchsten Vasallen finden wir viele solcher Edlen, deren Besitz nicht ausreichte, um sie zu irgend einer politischen Macht kommen zu taffen. Viele erreichten die Reichsunmittelbarkeit nicht, blos einige. Sie waren dann Ministerialen und gingen bei irgend einem hohen Geistlichen oder einem Fürsten zu Sehen. — Ost gingen solche Ministerialen ans hörigem Stande hervor, es waren vielleicht nur einfache Kriegsknechte, die baun für ihre Dienste im Aufträge eines Fürsten, Markgrafen, Bischofs, Erzbifchofs, Abts mit einem Lehen versorgt, besoldet wurden. — Sie waren besser daran, dünkten sich auch dann mehr als die freien Bauern, Gemeinfreien, die sich z. B. in Westphalkn, Frisland, Ditmarfen, Tirol, der Schweiz noch, lange erhielten. Im Herrndienste ging es ihnen besser als diesen. Ans solchen Ministerialen entstand der niedere Adel, die Ritterschaft. In den Städten, erst feit dem 11. oder 12. Jahrhundert, keimte ein Bürgerstand, der sich zu immer größerer Kraft entfaltete, während der Stand der Bauern in immer schlimmere Lage geriet. Alles geistige Leben, was noch sonst etwa im ersten Mittelalter vorhanden war, war bei dem Stande der Ritter zu finden (nach dem Aufblühen der Städte aber auch in diesen). Rechtgläubigkeit, Beschirmung der Schwachen, der Frauen und Waisen galt als Ritterpflicht. Dem Lehnsherrn Treue zu bewahren nicht minder. ^— Kein verabscheuungswürdigeres Verbrechen für einen Lehnsmann, als Verrath an feinem Herrn, Felonie; nicht einmal davor scheute er sich, für feinen Herrn oder feine Herrin ein Verbrechen (f. Hagen in den Nibelungen) zu begehen. Ans starkem Roß, in Wehr und Waffen, mit wehender Helmzier, Lanze und Schwert zog der Ritter einher. Seine Erziehung war folgende: bis zum siebenten Jahre lebte der Knabe in der Kemenate der Franen, dann kam er als Page, Jnnkerlein, Junker, an den Hof feines betreffenden Landesfürsten, bort belehrte man ihn in allen feinen Sitten, Gott ehren, die Frauen achten nnb sich in Waffen-hanbwerk üben. Vom 14. Jahre an folgte er als Knappe feinem Herrn, er trug ihm die Waffen nach, die Rüstung, und führte ihm fein Ross vor. Dann mit 21 Jahren erhielt er den Ritterschlag unter vielen Förmlichkeiten. Das Ebelfräulein kam ebenso an den Hof des Landessiirsten, um dort in feinen, höfischen Sitten, zumeist aber in der Zurückgezogenheit der Kemenate, unter Leitung der Fürstin weibliche Arbeiten und dergl. zu lernen, und im Benehmen sich zu vervollkommnen, bei feierlicher Gelegenbeit trat dann aucb die Jungfrau mit im Gefolge der Herrin auf.

4. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 14

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 14 — net- Weil er durch seine Leutseligkeit und Freundlichkeit beim Volke sehr beliebt war und wegen seiner Erfahrungen und seiner hohen Geburt beim Adel in hoher Achtung stand, weil er ferner sich auch durch die Eroberung der Insel Salamis um fein Vaterland verdient gemacht hatte, so wählte man ihn 3um ersten Archonten (594) und gab ihm deu Auftrag, ein neues Gesetz auszuarbeiten. (Als Grundlage des Gesetzes galt ihm der Grundsatz: nicht der kriegerischen Tüchtigkeit, sondern der allgemeinen Geistesbildung soll die erste Stelle gewidmet fein.) Zunächst versöhnte er die Parteien dadurch, dass er den Armen die Schulden erleichterte, dann theilte er die Bürger in 4 Klassen nach dem Ertrage ihres Grundbesitzes, ferner legte er die Regierung in die Hand der nenn Archonten (höchste obrigkeitliche Personen). Den Archonten, die immer nur ans ein Jahr gewählt wurden, zur Seite stand der Rath der 400; und alle wichtigen Beschlüsse (Krieg, Frieden, Bündnisse) übertrug er Der Volksversammlung, die aus allen über 20 Jahre alten Bürgern bestand. Der Areopag, das höchste Gericht, war aus den verdientesten Männern zusammengesetzt. Er forderte Rechenschaft von allen Beamten, führte öffentliche Aufsicht über die Sitten der Erwachsenen und überwachte auch die Erziehung der Jugend. Jeder Athener musste irgend ein Handwerk oder eine Kunst erlernen. Vom 7. Jahre an wurden die Knaben öffentlich erzogen und unterrichtet (Leibesübungen, Musik, Dichtkunst und Redekunst). Nach Vollendung der Verfassung ließ Solon die Athener schwören, binnen 10 Jahren nichts daran zu ändern und ging ins Ausland (nach Aegypten, Eypern, zu Krösus in Lydien). Als Solon wieder nach Athen zurückkehrte, waren die Athener in Parteien zerfallen (bte Vornehmen und die Volkspartei). Er versuchte die Eintracht wieber herzustellen, als es ihm aber nicht gelang, Zw er sich vom Staatsbienste und ans Athen gänzlich zurück und starb auf Cypern bei beut bortigen ihm befreundeten Herrscher. (Die Regierung des Tyrannen Pisistratuö und seiner Söhne Hippias und Hipparch). §. 13. Die Perserkriege (500 — 449 v. Chr.). 1. Miltrades. Einige Griechenstämme waren schon in alter Zeit nach Kleinasien ansgewanbert uttb hatten bort Mühenbe Städte gegrünbet. Durch Cyruö, den Perserkönig, verloren sie ihre Selbstänbigkeit und unter Darms würde den kleinasiatischen Griechen das Joch so brütfenb (der Tyrann von Milet reizte sie zum Ausstaube), bass sie es abzuschütteln beschlossen; bet ihnen bitbet die Athener beistanben, so rüstete Darius ein Heer, um ganz Griechenland zu unterwerfen. (Seine Gesandten^ die Erbe und Wasser als Zeichen der Unterwerfung forderten, würden in Sparta und Athen getöbtet). Der erste Versuch des Darius mislang gänzlich (Flotte von Sturm vernichtet, das Landheer durch Hunger ttnd Ueberfälle). Da fetzte das persische Heer auf 600 Schiffen nach Griechenland über, und sammelte sich bei Marathon. Neuntausend Athener und 1000 Platäer (die Spartaner sagten sie dürften vor dem Vollmond nicht ins Feld rücken, ihr Hauptgrund aber war Eifersucht), schlugen das zehnmal stärkere Heer der Perser vollständig (490). Der Anführer der Griechen war der tapfere Held Mtltiades. (Zehn Anführer,

5. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 83

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 83 — Auf seinem Lehen, je nach der Landesbeschasfenheit von sicheren Sümpfen umgeben, oder auf hohen unzugänglichen Bergen erbaut, stand die Wohnung des Ritters, an ihrem Fuße vielleicht lag das Dorf, das zu ihr gehörte, auch gehörten wohl oft mehrere Dörfer zu einem Lehen. In Wald und Haide jagte der Ritter, und das Wild wurde, da es von den Bauern geschont werden mußte, eine wahre Plage. Die Burg war fest und sicher gebaut, Zugbrücke, Wall und Graben, dicke Thürme, ein Schloßhof, oft auch mehrere. Im Untergeschoss der Männersaal, oben die Wohnungen der Frauen, auf dem Schlosshofe in kleineren Gebäuden die der Dienerschaft. Nicht immer war das Leben aus solcher Burg angenehm, besonders nicht im Winter, auch ließ die Verpflegung bei den ärmeren Rittern wohl manches zu wünschen übrig. Wenn aber der Sommer herannahte, dann zog der Ritter zu Felde oder zu Hofe. Da fanden Ritterspiele und Gelage, Turniere und dergl. statt, das waren die Glanzpunkte seines Lebens. Anders wurde das Ritterwesen und verfiel allmählig mehr und mehr um die Zeit nach den Kreuzzügen. Die Poesie- und schwungvolle Ritterzeit mit ihrem Minnegesang (vergl. Geschichte der Poesie) war dahin. Seit 1254 ergaben sich viele Ritter, durch ihr üppiges Leben in Schulden gerathen,' oder von Armut geplagt, dem Raubleben. Sie überfielen die Kaufleute, plünderten sie, nahmen sie gefangen, schleppten sie auf ihre Burgen und erpressten schweres Lösegeld. — Schauderhaft war oft die Art, wie die Gefangenen behandelt wurden. Beinahe ebenso schlimm hatten es die Bauern, welche dem Ritter zu steuern hatten. Kaum konnten sie ihren dürftigen Acker bebauen vor Frohndiensten, die ihnen aufgezwungen wurden, kaum hatten sie das liebe Leben, da der Ritter ihnen das Wenige, was sie dem Boden abgewannen, womöglich gewaltsam abpresfte. Die ganze Bauernschaft Deutschlands mit wenigen Ausnahmen seufzte unter einem Druck, der sie endlich im 15. Jahrhundert zu Verbindungen unter sich trieb und im Ansange des 16. Jahrhunderts zum offenen Aufstande (1525). — Gaben doch die Schweizer Bauern ein so gutes Vorbild. Unter dem Bauernstande muß man zwei Klassen unterscheiden: die am schlechtesten gestellten sind die Hörigen und Leibeigenen. Die andern etwas besser gestellten, vielleicht früher frei, gaben sich irgend einem Lehnsherrn in Schutzpflichtigkeit und bekamen dann gegen bestimmte Leistungen, manchmal auch unbestimmte, einen Bauerhos oder eine Mühle rc., diese Bauern hießen Meier. Dies wurde jedoch nicht ihr Besitz, sie konnten sogar oft willkürlich daraus vertrieben werden. Diese Bauern litten nun nicht wenig von den Fehden, welche die Ritter unter sich führten. Wie oft loderten bei solchen Fehden Gehöfte oder ganze Dörfer in Flammen auf i Wie oft wurde die Ernte zerstampft, das Vieh weggetrieben, nur um dem Ritter selber an seinen Einnahmen zu schaden. Vor allem zügellos betrug sich der Adel der brandenburgischen Lande, bis ihm endlich das Handwerk durch Friedrich I. gelegt wurde. Außer den von den einzelnen Territorialherren abhängigen Rittern gab es 6*

6. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 87

1875 - Braunschweig : Bruhn
- 87 — noch wenig Sauberkeit, Bequemlichkeit und Zierde. Die Bevölkerung einer solchen entstehenden Stadt bestand gewöhnlich aus unfreien, hörigen Leuten (manche flüchteten vom Lande herein, und entrannen den Bedrückungen des Ritters dadurch, dass sie in der Stadt sich niederließen). Auch ritterbürtige, freie Leute, die ein Alod, womöglich auch ein Lehen außerhalb der Stadt besaßen, zogen herein, sie bildeten den Adel der Stadt; oft entstand dieser Adel auch aus den Mannen, welche der Burggraf unterhielt. Das Oberhoheitsrecht übte ein Vogt aus, welcher von dem Landesfürsten, oder Kaiser eingesetzt, die Rechte der Oberherren wahrte. Die Patricier leiteten die Verwaltung der Stadt, während die Hörigen nichts zu sagen hatten. (Die Oberheitsrechte, vom Vogte geübt, bestanden gewöhnlich im Münzrecht, der peinlichen Gerichtsbarkeit u. dergl., auch in Zöllen, Gefällen, Leistungen aller Art.) Waren nun die Fürsten in Verlegenheit, so verpfändeten sie solche Rechte, verkauften sie auch wohl an die Stadt. Dadurch wuchs ihre Macht und Freiheit. Die Gemeinen, dem Patricierstande entgegengesetzt, thaten sich zusammen (es waren die Handwerker aller Art) in Zünfte und forderten all-mählig Antheil an der Stadt-Regierung. Viele Städte hatten sich bis zum 14. Jahrhundert zu förmlichen, kleinen Republiken ausgebildet, an deren Spitze die Ehrbaren standen (eines Ehrbarn Raths Apotheke rc.). Die Patricier und vermögenden Bürger, die sich ihnen angeschlossen hatten, wurden von ihnen in die Rathsgemeine (der Gegensatz zu den nicht regierungsfähigen Gemeinen der Zünfte) aufgenommen. Durch Handel und Gewerbefleiß zeigte sich auch unter den Zünften ein reges Leben. Sie kämpften ja auch für ihre Vaterstadt, sie beschützten ihr Gebiet, zogen gegen Raubritter in's Feld, verspritzten ihr Blut für das gemeine Wohl — warum sollten sie, wenn sie mitthateten, nicht auch mitrathen? Die im 13. Jahrhundert ungefähr beginnenden Verfassungskämpfe führen nun allmählig dahin, daß auch die Zünfte Sitz und Stimme in den Rathsgemeinen und Theil an der Regierung haben. Die Uneinigkeit der Bürgerschaft hinderte jedoch nicht, dafs sich die Gebiete mancher Städte bedeutend durch Kauf rc. erweiterten (das Weichbild der Stadt). Dieses wurde dann durch Warten, auf hohen Grenzpunkten angelegt, vor drohenden Angriffen geschützt. Nach diesen Kämpfen folgt nun im 15. Jahrhundert die eigentliche Blütezeit des Bürgerthums. Reichthum und Wohlleben, Gewerbfleiß wohnten hinter den sichern Mauern; es erhoben sich da hohe Dome zur Ehre Gottes aufgerichtet von einer frommen opferfreudigen Zeit, Riesenwerke, die ein Zeugniss ablegen von dein herrlichen Gemeinsinn dieser Bürgerschaften der damaligen Zeit. Da entwickelte sich auch die Kunst: Sculptur, Malerei, Architektur, jetzt oft unabhängig von der Kirche, da Miiheten Schulen aus (lateinische besonders). Zierliche Häuser mit frommen Sprüchen erhoben sich, meist mit den Giebeln nach vorn gekehrt, mit vorragenden Stockwerken, alles mit Bildern über und über bedeckt. Da arbeiteten kunstreiche Waffenschmiede, Juweliere, da entfaltete sich auch die freie Gelehrsamkeit (die Geschichtsschreibung z. B. wurde von manchem Rathsmann in Angriff genommen). Chroniken zeichneten

7. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 89

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 89 - regeln in Bezug auf Maß, Gewicht, Münze rc., über Strandrecht, Stapelrecht, Niederlagsrecht. , S}ur Bestreitung der gemeinen Angelegenheiten zahlte jede Stadt eme Steuer, Pfnndgeld genannt, in Kriegszeiten dagegen mussten Schiffe, resp. Kriegsvolk, von einer jeden Stadt gestellt werden. Die Macht der Hansa^ war so groß, dass sie gegen Könige siegreiche Kriege führte. (Kampf der Hansa gegen Waldemar v. Dänemark, welcher 1361 Gothland erobert und Wisby zerstört hatte. Er wurde zum Frieden genöthigt, und von 1370 an hatte sogar die Hansa auf kurze Zeit die Oberherrschaft über die skandinavischen Reiche.) , _r r Die Schiffahrt der Hansa verbreitete sich besonders über die Ostsee und nach der Nordsee. An der Küste von Norwegen (Bergen in Schonen) betrieb die Hansa den Häringsfang, in Schweden holten sie Metall, aus Russland Leder, Wachs, von England Wolle rc. Die niederländischen Städte vermittelten den Handel nach Frankreich und Spanien. Ein Fehler des Bundes waren die Selbstsucht der einzelnen Glieder und die oft hervortretende Eifersucht der einen Stadt gegen die andere. Am Ende des 15, Jahrhunderts schon begann der Verfall der Hansa. Als die Land- straßen durch Befestigung des Landfriedens im 16. Jahrhundert sicherer wurden und mau die neuen Erdtheile und dadurch neue Handelswege entdeckte und dem Welthandel sich neue Bahnen eröffneten, wurde der deutsche Handel brach gelegt. Er ging ausschließlich auf die Niederlande und endlich auf England über. So wie die Hansen sich verbündet hatten, also auch die süddeutschen Städte. Derschwäbische Städtebund umfasste 37 Städte. Da weder die Kaiser, noch die Fürsten und Ritter diesen Bünden günstig waren, so entstanden besonders am Ende des 14. Jahrhunderts Kriege (1377 schwäbischer und 1388 großer Städtekrieg), in denen schließlich die Städte unterlagen. Viii. Die Fehmgerichte Die Rechtspflege war im Mittelalter noch sehr mangelhaft. Man gebrauchte wie in alter germanischer Zeit noch immer die Gottesgerichte oder Ordalien (Zweikampf, Wasserprobe, Feuerprobe, Kreuzprobe rc.) zur Entdeckung der Verbrecher. Während in den ersten Jahrhunderten Vermögens- und einfache Todesstrafen angewandt wurden, kamen in späterer Zeit barbarische Strafen und die Folter auf. Die Unsicherheit bei den Gerichten und das immer mehr überhandnehmende Faustrecht veranlasste die Entstehung der Fehmgerichte. Diese Gerichte entstanden um 1200 in Westfalen ans den alten germanischen Freigerichten. Sie wurden meist im Geheimen gehalten und waren der Schrecken aller Verbrecher und Frevler. (Wissende, Freischöppen, Freigraf; Stuhlherr.) Im 14. Jahrhundert, als der allgemeine Landfrieden in Deutschland mehr befestigt wurde und die Fürsten die Rechtspflege in die Hand nahmen, verfiel die Fehme, indem sie an Stelle strenger Gerechtigkeit die Willkür und den Uebermut herrschen ließ. In Westfalen hielten sie sich noch bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. (Fehmlinde zu Dortmund.)

8. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 43

1894 - Berlin : Hertz
— 43 — 1815, den 20. Novbr. Zweiter Pariser Friede.^ Auf dem Fürstenkongretz zu Wien erhält Preutzen für feine aroken Opfer als neue Lande die Herzogtümer Sachsen') und Westfalen?) die Grotzherzog-tümer Niederrhein') und Posen sowie Schwedisch Pommern?) Dagegen verlor es Oltfriesland an Hannover, Ansbach und Bayreuth an Bayern?) _ Glückliche Friedensjahre unter Friedrich Wilhelm Iii. 1815 4j- Neue Organisation des preußischen Staats, eingehend st efürsorge füralle Zweige der Verwaltung?) ^ ^ Die Ministerien für die verschiedenen Zwerge der Verwaltung erhalten größere Selbständigkeit. Des Königs Kabinett trifft die letzte Entscheidung.') Die Gesetzgebung ruht in der Hand des Königs (nach Anhörung des Staatsrats und der seit 1823 neu eingerichteten Provinziallandtage. ) — 1) Von Wittenberg bis Merseburg und Naumburg auf der West-und bis Tuben, Sorau und Görlitz aus der Oftseite. 2) Das Land von Gütersloh bis Siegen. 3) Düsseldorf, Jülich, Köln, Bonn, Koblenz bis hmunter nach Trier und Saarlouis. = = 4) Schweden bekam dafür Norwegen, welches Dänemark, da es zu Napoleon gehalten, verlor. c 0 „ , . . 5) Preußens Verlangen, Elsaß und Lothringen wieder an Deutschland zu bringen, fand bei Österreich (Metternich) und selbst beim übrigen Deutschland keine gehörige Unterstützung. - Auch Kay er Alexander milderte manches für Frankreich (Kontribution). Blucher fetzte wenigstens durch, daß alle geraubten Kunst- und litterarischen Schätze den Eigentümern zurückgegeben wurden. 6) Mr die schon von Friedrich Wilhelm I. gebotene Schulpflicht wird in eingehendster Weise durch Förderung der 33 o lksfchulen, für die höhere Bildung aber durch Anlegung von Gymnasien und Universitäten gesorgt. (Berlin. Bonn. Vereinigung von Wittenberg-Halle.) Minister Altenftein. Museum zu Berlin. — Chausseeen breiten sich über das Land aus, 1838 beginnt auch der Bau von Eisenbahnen. Gas in den Städten. — Besonders hebt sich Berlin (300000 Einw.) und wird mannigfach verschönert. (Bauwerke und Kunstdenkmäler von Qchinkel, Schadow und Rauch. Denkmal auf dem Kreuzberge nach einem Entwurf Schinkels.) , 1tt „ ., r . . . 7) Die Oberrechenkammer hatte Fr. Wilhelm Iii. gleich bei fernem Regierungsantritt in ihrer vollen Bedeutung wieder eingesetzt. — 1817 wird dann die Staatsfchulden-Verwaltung geordnet. (Zusage emes künftigen Reichstages.) 8) Daneben die Kreistage für die Angelegenheiten der einzelnen Kreise. Das von Friedrich d. Gr. eingeführte Institut der Landräte bleibt.

9. Vorderasien und Griechenland - S. 115

1874 - Leipzig : Teubner
- 115 — eine eigenthümliche Weise für Lebenszeit vom Volke gewählt Wenn das Volk versammelt war, begaben sich einige auserlesene Männer in ein benachbartes Gebände, von wo aus sie nicht in die Versammlung sehen, aber die Stimmen der Versammelten hören konnten. Dann wurden die Bewerber nach dem Loose einer nach dem andern schweigend durch die Versammlung geführt. Bei jedem Einzelnen erhob das Volk, je nachdem es ihm mehr oder weniger günstig war, ein stärkeres oder schwächeres Geschrei, und jene eingeschlossenen Männer merkten sich bei dem Ersten, Zweiten und so fort, ohne zu wissen, wem es galt, den Grad des Geschreis. Wem das stärkste Geschrei erscholl, den riesen sie zum Rathsherrn aus. Die Könige waren gewissermaßen nur bte Vollzieher der Beschlüsse des Rathes, in dem sie den Vorsitz hatten. Im Kriege hatten sie bte Anführung, und hier war ihre Gewalt fast unumschränkt; in gewöhnlicher Zeit aber war ihr Einfluß gering. Dagegen würde ihnen nach dem Tode bte größte Ehre zu Theil; man bestattete sie wie Heroen. Wenn der König gestorben war, brachten ausgeschickte Reiter die Trauerhtnbe in das ganze Laub; in der Stadt öerfünbeten Klageweiber den Tod, welche, eherne Becken schlagettb, durch die Straßen zogen. In jebetn Hause mußten wenigstens zwei Personen, ein Mann und eine Frau, Trauerkletber anlegen. Zur Bestattung fanb sich aus ganz Lakonien außer den Spartiaten eine große Zahl von Heloten und Periöken ein. Viele Tausenbe kamen zusammen, Männer und Frauen; sie schlugen sich unter unermeßlichem Wehklagen bte Stirn und priesen den Verstorbenen als den besten König, den sie je gehabt. Nach der Bestattung bauerte bte Trauerzeit noch 10 Tage; es ruhten alle öffentlichen Geschäfte. Unter der Gerusia mit den tietben Königen an der Spitze staub die Bürgergemeinbe, die Volksversammlung der Spartiaten, als der Grunb und Boben aller Macht. „Dem Volke sei Entscheibung und Macht", hieß ein Gesetz des Lykurgos; es entschieb über alle wichtigen Angelegenheiten des Staates. Dahin gehörten die Wahlen der Beamten, Beschlüsse über 8*

10. Der erste geschichtliche Unterricht - S. 6

1872 - Heidelberg : Weiß
— 6 — die wilden Tiere oder die Feinde Gefallenen; Weiber und Kinder kamen in die übrigen Himmelsräume. Die Seelen der ehrlos Verschiedenen wurden aber au die bleiche Toteiigöttin Helia verwiesen. Diese hielt sie in ihrem Reich Nebelheim unerbittlich sest. Da war ein trauriges Zusammensein ohne Kampf, ohne Freude und Lust. Das böse Wesen hieß Loki. Von ihm kamen die Übel der Welt. Doch glaubte das Volk, die guteu Götter würden einst ihren Feind bezwingen uyd in den Tiefen der Erde festbannen. Darnach würde dann Wodan Himmel und Erde neu und schöner umschaffen. In alten Liedern verehrten die Deutschen auch einen erdgeborenen Gott Luisko und dessen Sohn Manns als Urheber und Stammvater ihres Volkes. (Von Tnisko oder Teut leiten manche das Wort „deutsch" ab.) Dem Manns schrieben sie drei Söhne zu, von welchen die drei Stämme der deutscheu Völker abstammen sollten. Im übrigen war nach der Meinung der alten Deutschen die ganze Natur von göttlichen Wesen belebt: es gab Zwerge und Riesen, Elfen und Nixen, Kobolde und Feen. Diese waren teils gute, teils böse Geister. Auch die Wochentage standen unter dem Schutze der Götter, daher die meisten jetzt noch deren Namen tragen. Die Priester der Germanen standen in hohem Ansehen, bildeten aber feinen besonderen Stand. Im Namen des Volkes brachten sie die Opfer dar. Diese bestanden meist aus Feldfrüchten, Vieh, besonders in wilden Pferden; doch wurden auch gefangene Feinde geopfert. Gewisse Opserplätze in den Wäldern hielt man besonders heilig und unternahm dahin selbst aus entfernter Gegenden Wallfahrten. Den Willen der Götter und die Zukunft erforschte man auf verschiedene Weise, zuweilen aus dem Wiehern heiliger weißei Rosse, welche in Hainen der Götter gehegt und gepflegt wurden. Auch ge wisse Vögel, wie die Eule, der Rabe, der Kuckuck, galten als schicksalver kündend, eilt Aberglaube, der sich bis in unsere Zeit erhalten hat. 8. Gerichtswesen. Jeder Hausvater war Herr und Gebieter in seinem Gehöfte und durch freiwilliges Bündnis mit anderen Hofherren zu einer Gemeinde vereinigt. Größere Vereinigungen hießen Marken und Gaue. Jeder Gau wählte einen Vorsteher, den Graf, und die Beisitzer oder Richter für die Gaugerichte. Alle 14 Tage wurden diese öffentlichen Gerichte unter freiem Himmel gehalten. Der Platz hierzu war durch einen Baum oder Stein bezeichnet und hieß die Malftatt. In diesen Versammlungen wurde Recht gesprochen und Streit geschlichtet. Die Richter hatten die Anklage zu untersuchen und das Urteil zu sprechen, der Graf mußte es vollziehen. Bei Anklagen, die nicht vollständig erwiesen werden konnten, überließ man die Entscheidung einem sogenannten Gottesurteile. Man glaubte nämlich, die Götter würden dem Unschuldigen unmittelbare Hilfe verleihen. Zu diesen Gottesurteilen oder Ordalen gehörte der Zweikampf, die Feuer- und Wasserprobe u. s. w. Beim Zweikampf galt der Besiegte für schuldig. Bei der Feuerprobe mußte der Angeklagte glühendes Eisen in die Hand nehmen oder mit bloßen Füßen über glühende Kohlen laufen; bei der Wasserprobe ließ man ihn einen Ring oder einen Stein ans siedendem Wasser holen. Blieb er unverletzt, so war er unschuldig. Bei dem Bahrgericht mußte der eines Mordes Verdächtige an die Bahre treten und den Leichnam berühren; bluteten die Wunden, so wurde er schuldig erklärt.
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