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11. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 89

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 89 - regeln in Bezug auf Maß, Gewicht, Münze rc., über Strandrecht, Stapelrecht, Niederlagsrecht. , S}ur Bestreitung der gemeinen Angelegenheiten zahlte jede Stadt eme Steuer, Pfnndgeld genannt, in Kriegszeiten dagegen mussten Schiffe, resp. Kriegsvolk, von einer jeden Stadt gestellt werden. Die Macht der Hansa^ war so groß, dass sie gegen Könige siegreiche Kriege führte. (Kampf der Hansa gegen Waldemar v. Dänemark, welcher 1361 Gothland erobert und Wisby zerstört hatte. Er wurde zum Frieden genöthigt, und von 1370 an hatte sogar die Hansa auf kurze Zeit die Oberherrschaft über die skandinavischen Reiche.) , _r r Die Schiffahrt der Hansa verbreitete sich besonders über die Ostsee und nach der Nordsee. An der Küste von Norwegen (Bergen in Schonen) betrieb die Hansa den Häringsfang, in Schweden holten sie Metall, aus Russland Leder, Wachs, von England Wolle rc. Die niederländischen Städte vermittelten den Handel nach Frankreich und Spanien. Ein Fehler des Bundes waren die Selbstsucht der einzelnen Glieder und die oft hervortretende Eifersucht der einen Stadt gegen die andere. Am Ende des 15, Jahrhunderts schon begann der Verfall der Hansa. Als die Land- straßen durch Befestigung des Landfriedens im 16. Jahrhundert sicherer wurden und mau die neuen Erdtheile und dadurch neue Handelswege entdeckte und dem Welthandel sich neue Bahnen eröffneten, wurde der deutsche Handel brach gelegt. Er ging ausschließlich auf die Niederlande und endlich auf England über. So wie die Hansen sich verbündet hatten, also auch die süddeutschen Städte. Derschwäbische Städtebund umfasste 37 Städte. Da weder die Kaiser, noch die Fürsten und Ritter diesen Bünden günstig waren, so entstanden besonders am Ende des 14. Jahrhunderts Kriege (1377 schwäbischer und 1388 großer Städtekrieg), in denen schließlich die Städte unterlagen. Viii. Die Fehmgerichte Die Rechtspflege war im Mittelalter noch sehr mangelhaft. Man gebrauchte wie in alter germanischer Zeit noch immer die Gottesgerichte oder Ordalien (Zweikampf, Wasserprobe, Feuerprobe, Kreuzprobe rc.) zur Entdeckung der Verbrecher. Während in den ersten Jahrhunderten Vermögens- und einfache Todesstrafen angewandt wurden, kamen in späterer Zeit barbarische Strafen und die Folter auf. Die Unsicherheit bei den Gerichten und das immer mehr überhandnehmende Faustrecht veranlasste die Entstehung der Fehmgerichte. Diese Gerichte entstanden um 1200 in Westfalen ans den alten germanischen Freigerichten. Sie wurden meist im Geheimen gehalten und waren der Schrecken aller Verbrecher und Frevler. (Wissende, Freischöppen, Freigraf; Stuhlherr.) Im 14. Jahrhundert, als der allgemeine Landfrieden in Deutschland mehr befestigt wurde und die Fürsten die Rechtspflege in die Hand nahmen, verfiel die Fehme, indem sie an Stelle strenger Gerechtigkeit die Willkür und den Uebermut herrschen ließ. In Westfalen hielten sie sich noch bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. (Fehmlinde zu Dortmund.)

12. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 91

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 91 — gründet, ältere wendische so umgeformt, dass das deutsche Element herrschend wurde. Mönchsorden gründeten Klöster in den noch wilden Gegenden, wie in der Mark, in Mecklenburg, Pommern, Lausitz, Schlesien. — Die Fürsten, sogar die wendischen, begünstigten so sehr die deutsche Einwanderung, dass sie ihren eigenen Unterthanen die Ankömmlinge vorzogen, ihnen größere Rechte und Freiheiten einräumten als den Wenden. Schon Heinrich der Löwe, dann Albrecht der Bär fingen mit Colonisierungen an (Lübeck, Heinrich der Löwe). Dazu kam, dass noch einmal der alte Missionseifer erwachte. Otto v. Bamberg (1124—1128) bekehrt die Pommern. Das Christenthum dringt nach Livland und Esthland vor, es werden dort unter dem Orden blühende Städte gegründet. Unter den salischen Kaisern wurde der erste Bergbau am Harze und vom Hause Wettiu im Erzgebirge betrieben. Von den böhmischen Fürsten wurde auch das deutsche Element begünstigt. Prag zum Theil deutsch. Von da aus wurde Schlesien cultiviert: Breslau, Brieg, Glogau, Oppeln rc. Nach dem Mongolenzuge gingen neue Eolonisten dahin. Auch in die Mark Oesterreich (seit 1156 unter den Babenbergern) dringt die Eolonisation und von da weiter nach Istrien, Kärnthen, Steiermark, Mähren. Ueberall mischte sich in die anderen Bevölkerungen deutsches Element. Die entferntesten Vorposten deutschen Wesens sind in Ungarn und Siebenbürgen.

13. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 59

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 59 — Seine Hauptkämpfe hatte er mit dem mächtigen Polenkönige Bol es law. Auch nach Italien zog er, um Harbuin, den Herzog von Jvrea, zu züchtigen, der sich zum lombarbischen Könige aufgeworfen hatte. Aber mit Vorliebe kümmerte er sich um teutsche Angelegenheiten. (Unter ihm fangen die Lehen an erblich zu werben.) Um eine Stütze gegen die wiberfpenftigen Fürsten zu haben, grünbete er seine Macht vor allem auf die kirchlichen Gewalten. Erzbischöse, Bischöfe und Aebte nöthigte er mit ihren großen Besitzungen zu Leistungen für das Reich. In Rom empfing er die Kaiserkrone und das Bestätigungsrecht in Bezug auf die Papstwahl. (Der Reichsapfel, ein Sinnbilb der Weltkugel.) Unter ihm kamen die ersten Normannen nach Italien. Heinrich war der letzte Kaiser aus dem sächsischen Hause. C. Die fränkischen oder salischen Kaiser. §. 25. Lonrad Ii. (1024-1039). Nach dem Tode Heinrichs wählte das beutsche Volk, b. h. bte Erzbischöfe, Bischöfe, Aebte, Herzöge, Grafen, Herren und Gemeinfreien den Salier (Franken) Konrad Ii., einen durch eble Eigenschaften ausgezeichneten Fürsten zum Könige von Deutschland Nachbetn er in Deutschland Orbnung hergestellt, reiste er nach Italien, um sich die lombarbische und die Kaiserkrone aussetzen zu lassen. Dort vermählte er auch seinen Sohn Heinrich mit der Tochter des Dänenkönigs Kanut des Großen, knüpfte mit Kcmut ein Freundschastsbünb-nis und stellte, durch Abtretung Schleswigs, die Eiber als Grenze von Deutschland wieber her. Durch Vertrag mit Rubels von Burgunb erhielt der beutsche Kaiser die Anwartschaft auf das burgunbische ober arelatische Königreich. Allein barauf machte auch Ernst v. Schwaben, Konrabs Stiefsohn, Ansprüche. Derselbe verbanb sich mit den andern mächtigen Bewerbern, Obo v. Champagne und König Robert v. Frankreich, auch die lothringischen Herzöge schlugen sich zu Ernst. Kcnrab sprengte jeboch bett Buttb, in-bem er bett Herzog von Lothringen gewann, ohne Kampf, und Ernst musste sich fügen. Ein zweiter Versuch Emsts mislang ebenfalls, und Burgunb würde (1033) mit dem beutfchen Reiche vereinigt. Diese Erwerbung erhöhte jeboch die Macht Deutschland nicht, bettn Burgunb war sowohl der Lage als der Bevölkerung nach ein dem Reiche vollkommen frembes Glieb. Um die kaiserliche Macht zu starken und die kleinen Vasallen gegen bte größeren zu schützen, stellte er bte Erblichkeit der kleineren Lehen durch ein Gesetz fest. Polen und Böhmen führte er wieber zur Lehnspflicht zurück. Auch den Lanbfrieben sicherte er mit kräftiger Hand. Kcnrab starb zu Utrecht (1039) und würde in dem von ihm vollen-beten Dome zu Speier beigesetzt.

14. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 71

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 71 — Schweiz und wurde ebenfalls geschlagen bei Sc,npach (Arnold Winkelried). Erst unter Kaiser Maximilian I. (1498) wurde die Selbstständrgkett der Schweiz anerkannt.) §. 44. Heinrich Vi. von (Lützelburg) Luxemburg. (1308-1313). . Der tapfere, edelmütige Heinrich gab den schweizerischen Cantonen ihre frühere Freiheit wieder, setzte seinen Sohn Johann auf den böhmischen Thron, unternahm einen Römerzug, ließ sich in Mailand und Rom krönen, starb aber plötzlich (wahrscheinlich an Gift), ohne der Verwirrung m Italien ein Ende machen zu können. 6 45 Ludwig der §aier (1314—1347) und Friedrich von Oesterreich. S' ' (1314-1330). Ein Theil der Fürsten (Bcnern, Böhmen, Thüringen) wählte Ludwig von Barern, und der andere Theil (Oesterreich, Pfalz, Köln) brachte rich von Oesterreich (Albrechts Sohn) auf den Kaiserthron- Nach Jungem Kriege wurde Friedrich in der Schlacht bei Mühldorf (1322) gefangen genommen (Schweppermann) und muffte 4 Jahre im Kerker schmachten. _ Leopold von Oesterreich (Friedrichs Bruder) setzte aber den Kneg fort. Friedrich, um den sich seine treue Gattin Elisabeth inzwischen Mmd geweint hatte, söhnte sich mit Ludwig aus und wurde von diesem sogar als Mitkaiser angenommen, und beide lebten bis zu Friedrichs Tode (1330) m unzertrennlicher Freundschaft. (Schlacht bei Morgarten §. 42). Kaifer Ludwig hatte noch viel Streit mit dem Papste Johann Xxii. (in Avignon) und mit Frankreich und wurde sogar in den Bann gethan. Aber auf dem Kurvereine zu Rense (1338) beschlossen die deutschen Kurfürsten, daß die Wahl des Kaisers auch ohne päpstliche Bestätigung gültig sein sollte. . Nach Ludwig haben die Päpste keinen Kaiser wieder :n den Bann gethan. Ein Jahr vor Ludwigs Tode wählte der Papst und denen Partei einen Gegenkaiser, Karl von Böhmen (Luxemburg), der jedoch vor 1347 nicht aufkommen konnte. (Während und nach Ludwigs Regierung wurde Deutschland vielfach von Heuschrecken, Erdbeben, Hungersnoth und Pest Iber schwarze Tod) heimgesucht.) ß. 46. Sari Iv. (1347—1378). Der Lnxembur ger Karl mußte sich erst von zwei gegen ihn aufgestellten Gegenkaisern, Ernst von Meißen und Günther von Schwarzburg die Krone erkaufen. Der letztere erhielt 22,000 Mf. Silber. Karl erwarb für sein Haus: Brandenburg, die Lausitz, Schlesien und die §)berpfalz. (Die kaiserlichen Reichsrechte über Italien verkaufte er an die borttgen Fürsten.) Seinem Stammlande Böhmen widmete er die außerordentlichste Sorgfalt. (Er hob nicht nur den Handel und die Gewerbe, fonbern er verbesserte auch die

15. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 2

1894 - Berlin : Hertz
X — 2 — des Gerovit in Havelberg, des Jutrebog zu Jüterbog, des Radegast zu Rethra im Lande der Obvriten, vor allen des Swantewit zu Arkona auf Rügen (s. S. 6.) Überall eine einflußreiche Priesterschaft?) Grenz- und Religionskriege an der Elbe zwischen Deutschen und Slaven seit den Zeiten Karls des Großen. 768—814. Nachdem Karl der Große die heidnischen Sachsen (westlich und östlich von derweser)demfränkischenreich unterworfen und zum Christentum bekehrt hat, nimmt er den Kampf mit den heidnischen Wenden an der Elbe auf. (Übergang über dieselbe im I. 789 und Kampf mit den Wilzen. Militärgrenze eingerichtet: Limes Saxonicus und Sorbicus. Markgrafen.) Beim Zerfall des karolingischen Reiches leiden auch die Verhältnisse hier im Osten, und erst die deutschen Könige Heinrich I. und Otto I. treten wieder thatkräftiger (als Sachsenherzöge)2) den Wenden und Sorben gegenüber für die deutsche und christliche Sache ein. 919—936. Heinrich I., der Städteerbauer, waltet der Grenzen gegen _ die Einfälle der Sorben und der verheerenden Reiterscharen der Ungarn durch Anlegung von Burgen sowie Befestigung der Städte mit Mauern und verbindet damit als eine „stehende" Landesverteidigung den Heerbann, der aus den auf den Burgen angesiedelten Rittern mit ihren 1) Erinnert noch heute der wendische Typus der meisten Ortsnamen an die Zeit der Slavenherrschaft, so weist der in verschiedenen Gruppen des flachen Landes hervortretende, deutsche Charakter der Gebräuche und Sagen in seiner besonderen Eigenartigkeit eben noch auf alte zurückgebliebene deutsche Volksüberrcfte hin, welche während der Slavenherrschaft in aller Zurückgezogenheit sich erhalten und ihr Volkstum bewahrt haben, wie umgekehrt die Lausitz inmitten deutscher Lande bis jetzt ihre wendische Art. Selbst die Namen heidnisch-deutscher Götter leben noch, wenngleich unverstanden, in der Tradition fort, indem sie sich u. a. an die angebliche „wilde Jagd" oder die sog. „Zwölften", das heidnische Fest der Wintersonnenwende (zur Weihnachtszeit), anschließen, z. B. der Wöbe in Mecklenburg sowie in der Priegnitz und in der Altmark, die Frick in der Uckermark, Frau Harke im westlichen Teil der Mittelmark, s. Vorrebe. 2) Das alte Herzogtum Sachsen erstreckte sich von der Unstrut nörblich bis zur Rotbsee, westlich fast bis zum Rhein, östlich bis zur Elbe, umfaßte also Westfalen, Hannover, Holstein, bte Provinz Sachsen (nörblich der Unstrut und westlich von Saale und Mulbe) so wie die von biesen Lanben eingeschlossenen kleineren Gebiete.

16. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 43

1894 - Berlin : Hertz
— 43 — 1815, den 20. Novbr. Zweiter Pariser Friede.^ Auf dem Fürstenkongretz zu Wien erhält Preutzen für feine aroken Opfer als neue Lande die Herzogtümer Sachsen') und Westfalen?) die Grotzherzog-tümer Niederrhein') und Posen sowie Schwedisch Pommern?) Dagegen verlor es Oltfriesland an Hannover, Ansbach und Bayreuth an Bayern?) _ Glückliche Friedensjahre unter Friedrich Wilhelm Iii. 1815 4j- Neue Organisation des preußischen Staats, eingehend st efürsorge füralle Zweige der Verwaltung?) ^ ^ Die Ministerien für die verschiedenen Zwerge der Verwaltung erhalten größere Selbständigkeit. Des Königs Kabinett trifft die letzte Entscheidung.') Die Gesetzgebung ruht in der Hand des Königs (nach Anhörung des Staatsrats und der seit 1823 neu eingerichteten Provinziallandtage. ) — 1) Von Wittenberg bis Merseburg und Naumburg auf der West-und bis Tuben, Sorau und Görlitz aus der Oftseite. 2) Das Land von Gütersloh bis Siegen. 3) Düsseldorf, Jülich, Köln, Bonn, Koblenz bis hmunter nach Trier und Saarlouis. = = 4) Schweden bekam dafür Norwegen, welches Dänemark, da es zu Napoleon gehalten, verlor. c 0 „ , . . 5) Preußens Verlangen, Elsaß und Lothringen wieder an Deutschland zu bringen, fand bei Österreich (Metternich) und selbst beim übrigen Deutschland keine gehörige Unterstützung. - Auch Kay er Alexander milderte manches für Frankreich (Kontribution). Blucher fetzte wenigstens durch, daß alle geraubten Kunst- und litterarischen Schätze den Eigentümern zurückgegeben wurden. 6) Mr die schon von Friedrich Wilhelm I. gebotene Schulpflicht wird in eingehendster Weise durch Förderung der 33 o lksfchulen, für die höhere Bildung aber durch Anlegung von Gymnasien und Universitäten gesorgt. (Berlin. Bonn. Vereinigung von Wittenberg-Halle.) Minister Altenftein. Museum zu Berlin. — Chausseeen breiten sich über das Land aus, 1838 beginnt auch der Bau von Eisenbahnen. Gas in den Städten. — Besonders hebt sich Berlin (300000 Einw.) und wird mannigfach verschönert. (Bauwerke und Kunstdenkmäler von Qchinkel, Schadow und Rauch. Denkmal auf dem Kreuzberge nach einem Entwurf Schinkels.) , 1tt „ ., r . . . 7) Die Oberrechenkammer hatte Fr. Wilhelm Iii. gleich bei fernem Regierungsantritt in ihrer vollen Bedeutung wieder eingesetzt. — 1817 wird dann die Staatsfchulden-Verwaltung geordnet. (Zusage emes künftigen Reichstages.) 8) Daneben die Kreistage für die Angelegenheiten der einzelnen Kreise. Das von Friedrich d. Gr. eingeführte Institut der Landräte bleibt.

17. Vorderasien und Griechenland - S. 115

1874 - Leipzig : Teubner
- 115 — eine eigenthümliche Weise für Lebenszeit vom Volke gewählt Wenn das Volk versammelt war, begaben sich einige auserlesene Männer in ein benachbartes Gebände, von wo aus sie nicht in die Versammlung sehen, aber die Stimmen der Versammelten hören konnten. Dann wurden die Bewerber nach dem Loose einer nach dem andern schweigend durch die Versammlung geführt. Bei jedem Einzelnen erhob das Volk, je nachdem es ihm mehr oder weniger günstig war, ein stärkeres oder schwächeres Geschrei, und jene eingeschlossenen Männer merkten sich bei dem Ersten, Zweiten und so fort, ohne zu wissen, wem es galt, den Grad des Geschreis. Wem das stärkste Geschrei erscholl, den riesen sie zum Rathsherrn aus. Die Könige waren gewissermaßen nur bte Vollzieher der Beschlüsse des Rathes, in dem sie den Vorsitz hatten. Im Kriege hatten sie bte Anführung, und hier war ihre Gewalt fast unumschränkt; in gewöhnlicher Zeit aber war ihr Einfluß gering. Dagegen würde ihnen nach dem Tode bte größte Ehre zu Theil; man bestattete sie wie Heroen. Wenn der König gestorben war, brachten ausgeschickte Reiter die Trauerhtnbe in das ganze Laub; in der Stadt öerfünbeten Klageweiber den Tod, welche, eherne Becken schlagettb, durch die Straßen zogen. In jebetn Hause mußten wenigstens zwei Personen, ein Mann und eine Frau, Trauerkletber anlegen. Zur Bestattung fanb sich aus ganz Lakonien außer den Spartiaten eine große Zahl von Heloten und Periöken ein. Viele Tausenbe kamen zusammen, Männer und Frauen; sie schlugen sich unter unermeßlichem Wehklagen bte Stirn und priesen den Verstorbenen als den besten König, den sie je gehabt. Nach der Bestattung bauerte bte Trauerzeit noch 10 Tage; es ruhten alle öffentlichen Geschäfte. Unter der Gerusia mit den tietben Königen an der Spitze staub die Bürgergemeinbe, die Volksversammlung der Spartiaten, als der Grunb und Boben aller Macht. „Dem Volke sei Entscheibung und Macht", hieß ein Gesetz des Lykurgos; es entschieb über alle wichtigen Angelegenheiten des Staates. Dahin gehörten die Wahlen der Beamten, Beschlüsse über 8*

18. Der erste geschichtliche Unterricht - S. 24

1872 - Heidelberg : Weiß
— 24 — z 25. Heinrich der Finkler und Otto der Grotze. (Das sächsische Kaiserhaus von 919—1024). Der erste König, der durch Wahl auf den deutschen Thron erhoben wurde, war der fränkische Graf Konrad I. ober der Franke. Er regierte nur wenige Jahre. Kurz vor seinem Tode beschieb er seinen Bruder Eberhard zu sich und sprach zu ihm: „Lieber Bruder! Ich fühle, daß mein Stündlein gekommen ist. Laß dir deine eigene und der Franken Wohlfahrt bestens empfohlen sein! Wohl sind wir mächtig, haben feste Städte und Waffenvorräte, und alles, was königlichem Glanze wohl ansteht. Doch die größere Macht und Weisheit ist bei Heinrich von Sachsen, ans ihm beruht die Wohlfahrt des Reiches. Darum vernimm meinen Rat! Nimm diese Kleinodien: die heilige' Lanze, • die goldenen Armbänder, den Purpurmantel, das Schwert und die Krone der alten Könige; iiber-gieb sie dein Herzoge und mache ihn dir zum Freund! Melde ihm, ich hätte ihn sterbend allen Fürsten zum Könige empfohlen!" lind wie Konrad gewünscht, so that der uneigennützige Eberhard. Die Sage meldet, er habe den Herzog beim Überbringen der Reichsinsignien am Vogelherde angetroffen, daher der Beinar Vogelsteller oder Finkler. Heinrich war ein frommer, einsichtsvoller und tapferer Fürst. Seine Hauptsorge war die Rettung des Vaterlandes gegen die fortgesetzten Raubzüge der Ungarn. Erschloß vorerst einen neunjährigen Waffenstillstand mit ihnen und zahlte während dieser Zeit alljährlich einen Tribut. Diese Waffenruhe benützte Heinrich dazu, tüchtige Bollwerke zu errichten und kriegsgeübte Streiter heranzubilden. Die festen Plätze und die Burgen, welche angelegt wurden, sollten dazu dienen, dem schutzlosen Landvolk eine Zufluchtsstätte gegen plötzliche Raubeinfälle zu verschaffen. Aber die Deutschen hatten immer noch eine große Abneigung gegen das Leben hinter den Mauern der Städte. Es mußte deshalb durch das Los entschieden werden, welcher von je nenn Kriegspflichtigen in die Stadt ziehen sollte. Das Landvolk hatte den dritten Teil der Früchte dahin abzuliefern. Aus diesen festen Plätzen entstand im Laufe der Zeit eine Reihe von Städten, deren Einwohner „Bürger" genannt wurden. Daher heißt Heinrich auch der „Städte gründ er." Um gegen die Reiterscharen der Ungarn mit Erfolg ins Feld ziehen zu können, bildete Heinrich eine eigene Reiterei. Um dieser ihren schweren Dienst angenehmer zu machen, gab er ihnen eine bevorzugte Stellung und veranstaltete für sie besondere Festlichkeiten.

19. Der erste geschichtliche Unterricht - S. 37

1872 - Heidelberg : Weiß
— 37 — das einfache Hirtenvolk wollte wie bisher unmittelbar unter dem deutschen Reichsschutze stehen. Nun schickte ihnen Albrecht Vögte, welche die Landleute hart bedrückten. Vergebens beklagten sie sich darüber beim Kaiser. Da traten einige wackere Männer (Werner Stanffacher aus Schwyz, Walter Fürst aus Uri, Arnold von Melch-thal ans Unterwalden nebst dreißig andern) ans dem Rütli, einer Bergwiese am Vierwaldstädtersee, zu einem Bunde zusammen, und schwuren einen Eid, die grausamen Vögte zu verjagen und die alten Freiheiten zu behaupten (1307). Bald darauf wurde der verhaßte Vogt Geßler von Bruueck in einer hohlen Gasse bei Küßnacht von dem kühnen Urner Wilhelm Tell aus Bürgleu erschossen, und am Neujahrstage 1308 die übrigen Landvögte, jedoch ohne Blutvergießen, vertrieben. Der erzürnte Kaiser Albrecht zog nun mit Heeresmacht heran, um die Waldstädte zu züchtigen. Er wurde aber von seinem Bruderssohn Johann von Schwaben, dem er widerrechtlich seine Erb-lande vorenthielt, mit Hilfe einiger Verschworenen am Ufer der Renß ei mordet. Der Kaiser starb am Wege in den Armen eines Bettelweibes. , ^Die Schweizer verteidigten ihr Land heldenmütig gegen alle Angriff-der Österreicher. Herzog Leopold von Österreich wurde in dem Enq-fül1« Morga r ten geschlagen, worauf die Schweizer einen ewigen Bnnd schloffen, von dem ie den Namen Eidgenossen erhielten. - Noch unglücklicher war Leopolds Eukel,Herzog Leopold Iii. von Österreich, in der Schlacht bei Sempa ch, wo die eb(e_ Selbstaufopferung Arnolds von Winkelrieb den Etbgeitoffen den Sieg gewann. — Mit der Zeit traten noch anbere Stabte und Gebiete dem Schwe,zer-Bunbe bei. Erst im westfälischen Fuebev 1648 würde indes die Schweiz vollständig vom deutschen Reiche abgetrennt. 35. Friedrich der Schöne von Österreich und Lndwig der Bayer. Auf Albrecht I. folgte Heinrich Vii., ein Graf von Luxemburg, alv deutscher Kaiser; nach raum fünfjähriger Regierung starb er auf einem Zuge «ach Italien. Die Uneinigkeit der deutschen pursten brachte wieder zwei Köuige aus den Thron: den Herzog Lubtöig von Bayern und den Sohn des Kaisers Albrecht, Friedrich den Schönen von Österreich. Da keiner von beiden zurücktreten wollte, entstand ein achtjähriger Kamps. Endlich siegte Ludwig der Bayer durch die Klugheit seines tapferen Feldhauptmannes Schweppermann bei Mühldorf in Bayern über [1322 seinen Gegner, und ließ Friedrich gefangen ans die Burg Trausnitz

20. Der erste geschichtliche Unterricht - S. 6

1872 - Heidelberg : Weiß
— 6 — die wilden Tiere oder die Feinde Gefallenen; Weiber und Kinder kamen in die übrigen Himmelsräume. Die Seelen der ehrlos Verschiedenen wurden aber au die bleiche Toteiigöttin Helia verwiesen. Diese hielt sie in ihrem Reich Nebelheim unerbittlich sest. Da war ein trauriges Zusammensein ohne Kampf, ohne Freude und Lust. Das böse Wesen hieß Loki. Von ihm kamen die Übel der Welt. Doch glaubte das Volk, die guteu Götter würden einst ihren Feind bezwingen uyd in den Tiefen der Erde festbannen. Darnach würde dann Wodan Himmel und Erde neu und schöner umschaffen. In alten Liedern verehrten die Deutschen auch einen erdgeborenen Gott Luisko und dessen Sohn Manns als Urheber und Stammvater ihres Volkes. (Von Tnisko oder Teut leiten manche das Wort „deutsch" ab.) Dem Manns schrieben sie drei Söhne zu, von welchen die drei Stämme der deutscheu Völker abstammen sollten. Im übrigen war nach der Meinung der alten Deutschen die ganze Natur von göttlichen Wesen belebt: es gab Zwerge und Riesen, Elfen und Nixen, Kobolde und Feen. Diese waren teils gute, teils böse Geister. Auch die Wochentage standen unter dem Schutze der Götter, daher die meisten jetzt noch deren Namen tragen. Die Priester der Germanen standen in hohem Ansehen, bildeten aber feinen besonderen Stand. Im Namen des Volkes brachten sie die Opfer dar. Diese bestanden meist aus Feldfrüchten, Vieh, besonders in wilden Pferden; doch wurden auch gefangene Feinde geopfert. Gewisse Opserplätze in den Wäldern hielt man besonders heilig und unternahm dahin selbst aus entfernter Gegenden Wallfahrten. Den Willen der Götter und die Zukunft erforschte man auf verschiedene Weise, zuweilen aus dem Wiehern heiliger weißei Rosse, welche in Hainen der Götter gehegt und gepflegt wurden. Auch ge wisse Vögel, wie die Eule, der Rabe, der Kuckuck, galten als schicksalver kündend, eilt Aberglaube, der sich bis in unsere Zeit erhalten hat. 8. Gerichtswesen. Jeder Hausvater war Herr und Gebieter in seinem Gehöfte und durch freiwilliges Bündnis mit anderen Hofherren zu einer Gemeinde vereinigt. Größere Vereinigungen hießen Marken und Gaue. Jeder Gau wählte einen Vorsteher, den Graf, und die Beisitzer oder Richter für die Gaugerichte. Alle 14 Tage wurden diese öffentlichen Gerichte unter freiem Himmel gehalten. Der Platz hierzu war durch einen Baum oder Stein bezeichnet und hieß die Malftatt. In diesen Versammlungen wurde Recht gesprochen und Streit geschlichtet. Die Richter hatten die Anklage zu untersuchen und das Urteil zu sprechen, der Graf mußte es vollziehen. Bei Anklagen, die nicht vollständig erwiesen werden konnten, überließ man die Entscheidung einem sogenannten Gottesurteile. Man glaubte nämlich, die Götter würden dem Unschuldigen unmittelbare Hilfe verleihen. Zu diesen Gottesurteilen oder Ordalen gehörte der Zweikampf, die Feuer- und Wasserprobe u. s. w. Beim Zweikampf galt der Besiegte für schuldig. Bei der Feuerprobe mußte der Angeklagte glühendes Eisen in die Hand nehmen oder mit bloßen Füßen über glühende Kohlen laufen; bei der Wasserprobe ließ man ihn einen Ring oder einen Stein ans siedendem Wasser holen. Blieb er unverletzt, so war er unschuldig. Bei dem Bahrgericht mußte der eines Mordes Verdächtige an die Bahre treten und den Leichnam berühren; bluteten die Wunden, so wurde er schuldig erklärt.
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