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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Das Badnerland - S. 100

1911 - Weinheim [u.a.] : Ackermann
Km) Die Regierungsarbeit ist sehr schwer und vielseitig; bcmun braucht der Großherzog noch tüchtige Männer, die ihm bei seinein schweren Berufe helfen. Solche Männer (Staatsmänner) sind die Minister. Auch diese haben wieder viele Mitarbeiter, die man „Beamte" nennt. So sorgt z. V. der eine Minister nämlich der Finanzminister, der für Einnahmen und Ausgaben verantwortlich ist, für das Geld, das man zur Verwaltung des Landes braucht. (Steuer; Akzisor!) Eiu anderer Minister hat darüber zu wachen, daß die Jugend etwas Tüchtiges lernt. Er sorgt für Kirchen, Volks- und Mittelschulen. Kunstschulen, sowie Hochschulen, für Ausbildung der Lehrer, Professoren, Geistlichen usw. Wieder ein Minister hat darauf Bedacht 311 nehmen, daß die Bewohner in Ruhe und Sicherheit leben können. Die Amtmänner, die an der Spitze jedes Amtsbezirkes stehe», helfen ihm bei der Arbeit. Sie sorgen, daß in jeder Gemeinde alles nach den bestehenden Vorschriften oder Gesetzen verwaltet wird. Ihnen stehen die Bürgermeister, Gemeinderäte, Polizei und Gendarmerie zur Seite. Die Gerichte: Schöffengerichte, ..Strafkammer schaffen dem Bedrängteil Recht und bestrafen den Übeltäter. Die Gesetze oder Vorschriften, nach denen alle Bewohner sich zu richten haben, werden von den Ministern und den vom Volk gewählten Abgeordneten (Abgeordneter deines Bezirks!) be- raten und dem Großherzog zur Genehmigung vorgelegt. Ist dieser damit einverstanden, so unterschreibt er das Gesetz; es muß dann im ganzen Land genau befolgt werden. So sehen wir, wie dieser gesegnete Garten Dentschlands von unserem Großherzog treu beschützt und behütet wird; deshalb sind wir dem Landesvater auch Dauk schuldig. Dankbar können wir uns am besten zeigen, wenn wir die Gesetze befolgen und ihm für feine Treue und Liebe auch Treue und Liebe entgegen bringen. Zum Geburtstag des Landesvaters: Preise, du Land, das der Rheinstrom umrauschet, Preise, mein Volk, deinen edelsten Sohn! Fröhlich er heut' deiner Festhymne lauschet; Fromm laß sie dringen zum glücklichsten Thron! „Liebe um Liebe und Treue um Treue! Das bleibt uns allzeit der heiligste Sang!" e>o schwöret, Friedrict), dein Volk dir aufs Neue. Gott möge segnen dem Leben noch lang! (August Göller.)

2. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 12

1847 - Berlin : Reimer
12 Vi. Von der Verschieden heit des gesellschaftlichen Zustandes und den Staatsverbindungen. Die Wandervölker leben in dem engen Kreise der Familie oder des Stammes, unter der pratriarchalischen Leitung des natürlichen Familienältesten, des Stammeshäuptlings; für sie bedarf es keiner weiteren, mächtigeren Verbindungen. Was außer der Familie oder dem befreundeten Stamme, ist feindlich; — alle Berührungen mit Fremden daher gewöhnlich kriegerische; sie führen unter Jäger- u. Fischer-Völkerschaften zum Vernichtungs- kampfe, unter Nomaden zunächst zu dem durch den Sieg festge- stellten Verhältniß von Herren und Sklaven, welches zuletzt auszuarten pflegt in die willkührliche Alleinherrschaft eines Einzi- gen — des Despoten, — dem gegenüber alle Uebrigen Skla- ven sind. — (Gründe aller dieser Erscheinungen!) Die ansäßigen, ackerbauenden Völker sind an die Heimath, an die Felder, die ihr Fleiß baute, an ihre Vorräthe gebunden; sie be- dürfen für ihr unbewegliches Eigenthum eines kräftigen Schutzes gegen Außen, eines nach gegenseitigen Rechten und Pflichten ab- gewogenen, durch Gesetze festgestellten gesellschaftlichen Zustandes nach Innen, — überhaupt eines geordneteren Daseyns, als die rohen Familien- oder Stammvereine gewähren; — sie bedürfen des Staates. Die Art und Weise, die Form, in welcher sich dieser Zustand, durch historische Verhältnisse, durch Herkommen oder Uebereinkunft ausgeprägt hat, bildet im Allgemeinen die „Verfassung" oder „Konstitution" des Staates. — Große Verschiedenheit der Staatsverfassungen: Einherrschaft oder Monarchie (die Autokratie, die absolute, wahre oder reine, dieständische Monarchie), — Viel herrsch« ft (Polyarchie), entweder mit monarchischen Formen (sogenannte konstitutionelle Monarchie) oder mit republikanischen, die ans verschiedene Weise ausgeprägt seyn können (Aristokratie und Demokratie mit ihren Ausartungen: Oligarchie und Ochlokratie). — Vii. Von den Religionen und ihrer Verbreitung. 1. Das innere Leben, der Charakter der Völker spricht sich nicht allein in der Verschiedenheit der Sprache, der Lebensweise und des gesellschaftlichen Zustandes, oder — mit andern Worten — nicht allein in dem Verhältniß des Menschen zur heimathlichen Na- tur und zu den Mitmenschen, sondern noch viel bezeichnender in

3. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 79

1847 - Berlin : Reimer
79 Ausbeute an Gold, Platin, Silber und Edelsteinen gewährt. — Pflege der Bienen (Baschkiren) und Seidenraupen (Süd-Nußland). — Die auf Kosten des Landbau's künstlich belebte Industrie Rußlands ist vorzugsweise in der 3. Zone, namentlich in den Gouvernements Moskau, Wladimir, Kaluga und Tula heimisch, und liefert besonders Leder, Taue, Seife, auch Metallwaaren u. Gewebe aus Wolle, Baumwolle, Leinen, selbst aus Seide, aber diese Erzeugnisse, meist mittelmäßig und theuer, haben nur mit Hülfe der strengen Grenzsperre im Jn- lande und bei den asiatischen Nachbarn Absatz. — Wichtiger der durch die über- seeische und binncnländische Schifffahrt (aus den zahlreichen,'natürlichen und künstlichen Wasserstraßen) und die winterliche Schnecbahn begünstigte, zugleich aber durch strenge Zollgesetze re. beengte Handel, besonders der asiatische, dessen Stapelorte Tiflis, Orenburg, Kiachta re. geworden sind (Peking-Karawanen); — Pelzhandel (russisch- amerikanische Handelsgesellschaft); Menschenhandel im Kaukasus. — 11. Staatseinrichtung. Die Verfassung des kolossalen Reiches ist absolut monarchisch. Der nach dem Erstgeburtsrechte zum Thron gelangende Kaiser (Czar), der „Selbstherrscher aller Reußen", steht selbst an der Spitze der Staatsverwaltung, ihm zur Seite der Reichsrath, dirigirende Senat, dirigirende Synod und das Staats-Ministerium. Unter diesem Civil- und Militair-Gouverneure an der Spitze der Provinzial- Berwaltungen. In Polen ein Statthalter und Provinzial-Ständ e, de- nen indeß, nach dem organischen Statut, keine gesetzgebende Gewalt zusteht. Fast eben so bedeutungslos die finnischen Stände. — Das ursprünglich orienta- lische Gepräge des Staates (nur 2 Stände, leibeigene Knechte und Herren, diese ihrerseits dem Czar knechtisch unterthan) ist durch die Tendenz der Herrscher zur Europäisirung des Volks einigermaßen verwischt worden. Die willkürliche Ein- theilung der zahlreichen Beamtenwelt in 14 Rangklassen ersetzt nur unvollkom- men die fehlende organische Schichtung nach Ständen, und der Versuch den fast fehlenden Bürgerstand zu stärken (Ehrenbürger) soll noch Früchte tragen. Freie bäuerliche Grundbesitzer ebenfalls nur in geringer Zahl. — Desto stärker die un- terste Volksklasse, die der Leibeigenen, die große Mehrzahl der Landbauer (23—24 Mill.), d. i. — da die Bauern in Finnland, den Ostseeprovinzen, in Polen ic., und ebenso die Tataren- und die nomadischen Stämme (welche eigene Stammhäupter, besondere Berechtigungen, und zum Theil blos den Charakter von schutzverwandten Bundesgenossen haben) nicht leibeigen sind — die größere Hälfte des herrschenden russischen Volkes. Auf den Krön- und mehreren Privatgütern hat indeß die Leibeigenschaft aufgehört, und die Regierung begün- stigt die Aufhebung derselben, so wie die Ansiedelung freier Kolonisten. — Die Verwaltung ist in allen Zweigen fast militairisch organisirt, aber die Weite der Räume erschwert den Gang der Staatsmaschine, und begünstigt die Willkür der Beamten, die im Allgemeinen übel berufen sind. Sehr achtbar die Kriegs- macht und Kriegsverfassung: Rekrutirung der regulairen Landmacht vorzugsweise aus den leibeigenen und freien russischen Bauern — Dienstzeit von 15 Jahren — allgemeine Wehrpflichtigkeit der Kosacken sowie der nomadischen Stämme. — Die Weite der Räume und die Länge der Grenzen führen indeß nothwendig Kraftzersplitterung mit sich. Daher die Einrichtung der Militair-

4. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 40

1847 - Berlin : Reimer
40 lich in Oester le ich und im nördlichen Böhmen. Der Handel mit den reichen Ueberschüssen der Landwirthschaft (Getreide, ungar. Wein, ital. Seide, Ungar, und Alpen-Rinder, Schafe, Pferde) und dem Ertrage des Bergbaus (edle und unedle Metalle aus den Karpathen und Alpen, Quecksilber aus Jdria, Salz aus Galizien) und der Industrie (österr. Tücher, Baumwollen-, Stahl- und Eiscn- waaren, böhmisches Glas, italiänische Seidcnwaaren rc.) gewahrt große und ver- spricht noch größere Bortheile, wenn die ihm entgegenstehenden Schwierigkeiten der Kommunikationen und der „Mauthen" weggeräumt sein werden. In er- sterer Beziehung ist bereits viel geschehen. — 47. St a atsv erfassu ng u n d Einrichtung. In Istrien, Dalmatien und der Atilitair-Grenze ist die Verfassung rein monarchisch; in den deutschen, polnischen und italischen Erblanden haben die Stände das Recht der Steuer- vertheilung und Berathung über Provinzial-Angelegenheiten; in Ungarn und Siebenbürgen theilen sie das Recht der Gesetzgebung mit der Krone, und bestimmen die Größe der öffentl. Lasten. — In Betreff der Verwaltung herrschen in allen diesen Landen verschiedene Grundsätze und verschiedene Formen; die Staats-Maschinerie ist überhaupt sehr zusammengesetzt. — Auch in der Kriegö- und Heerverfassung gelten sehr verschiedenartige Normen. In Ungarn und Siebenbürgen stellen die Stände auf den Antrag des Monarchen den Ersatz; in Tirol ist die Verpflichtung zum Kriegsdienst allgemein, die zum stehenden Heere aber sehr beschränkt; in den Militairgrcnz-Prov., wahren Soldaten-Kolo- nien, sind alle Waffenfähige zunächst zur Bewachung der Grenze, und nöthigen- falls zum beständigen Kriegsdienst verpflichtet; — in allen übrigen Provinzen gcschiht die Rckrutirnng mittelst der Conscription, sofern die freiwillige Werbung nicht ansreicht. Oesterreich ist vielleicht — in Hinsicht des Mate- rials — die bedeutendste Land m a ch t der Erde, doch bleibt eine größere Aus- bildung des Landwehr-Systems und eine Umwandlung der ungarischen „Insur- rection" zu wünschen. Die iseemacht im Aufblühen, allein bisher nur von untergeordneter Bedeutung. — V. Die Schweiz. A. Topische Verhältnisse. 48. Lage, Begrenzung und natürliche Beschaffenheit (s. oben!). 49. Flächeninhalt --- 820 fdmln. 50. Bestandtheile, — Lage und Begrenzung dersel- den, — Wohnplätze. — 22 Staaten (Kantone) von ungleicher, doch durchgängig geringer Größe; — nämlich 9 größtentheils auf den Hoch-Alpen: Uri mit Altorf, Schwyz mit Schwyz, Unter- walden mit Stanz und Sarnen, Glarus mit Glarus, St. Gallen mit St. Gallen, Appenzell mit Appenzell und Herisau, Graubün- den mit Chur, Tessin mit Lugano und Bellinzona, Wallis mit Sitten und St. Maurice; — fünf andere theils auf den Alpen, theils auf dem vorliegenden ebenen und Jura-Lande: Waadtland mit Lausanne,

5. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 49

1847 - Berlin : Reimer
49 Daneben in den höheren Volksklassen, besonders in England und Süd «Schott- land, ein hoher Grad von Bildung und Humanität, befördert durch eigenthüm- lich eingerichtete Schulanstalten und die Universitäten zu London, Orford, Cambridge, Dublin, Edinburgh, Glasgow, St. Andrews und die katholische zu New-Abcrdeen. — Merkwürdiger und heilsamer Gegensatz entschieden humanistischer Schul-Tendcnzxn und eben so entschieden realistischer Lebcnsrichtungen. — Der durchaus praktische und unternehmende, zugleich aber ebenso spekulative und be- sonnene Volksgcist der Briten hat sehr wesentlich dazu beigctragen, ihnen, in al- len Beziehungen des äußeren Lebens, vor allen anderen Nationen, eine Welt- bedeutung und den ersten Rang unter den Industrie- und Handelsvölkern der Erde zu. verleihen. — Verschiedenheit in. National - Charakter der Engländer, Schotten und Iren. — 73. N ahrun g s g uelle n. Es gibt kein Volk, welches alle Hülfsquellen seines reichen Landes in höherem Grade auögcbcutet, und zugleich kaum ein Land, welches den verschiedenartigsten Bestrebungen seiner thätigcn Bewohner in reicherem Maaße entsprochen hat. Ueber- und unterirdischer Reichthum des Bo- dens. Daher hier alle Zweige der physischen wie der technischen Kultur auf der höchsten Stufe der Ausbildung. Englische Landw irthschaft und Industrie und die Produkte der einen wie der andern sind fast gleich berühmt. — Vor- zügliche Pferde, Schafe, Rinder und die Erzeugnisse jeder Art von Gcwcrbthä- tigkeit haben einen Weltmarkt, begünstigt durch den Welthandel der Englän- der (Handels-Marine zählt über 25,000 Schiffe und beschäftigt mehr als 170000 Seeleute). — Doch neben diesem hellen Lichte tiefer Schatten. Die Erzeugnisse des Bodens reichen in der Regel für die dichte Bevölkerung nicht aus; der Be- sitz des beweglichen wie des unbeweglichen Kapitals ist in verhältnißmäßig wenigen Händen; der Erwerb der Mehrzahl entspricht nicht der Menge der Bedürfnisse. Daher, neben ungemeffenem Reichthum die bitterste Armuth, namentlich in den Manufaktur-Bezirken und großen Städten, vorzüglich aber in Jreland. — 74. Staatseinrichtungen. Die englische Verfassung ist eine Frucht von Jahrhunderten, ist mit der Nation erblüht und gereift, — gealtert und er- neuert. Der König (oder die Königin), dem die ausübende Gewalt zusteht, theilt die gesetzgebende mit dem Parlament (Häuser der Gemeinen und der Peers). Neben bedeutenden, fast republikanischen Gerechtsamen des Geringsten, strenge Bewahrung der Privilegien jedes Höherstehenden bis hinauf zum Throne. Ein großer Neichthu», organischen Lebens in allen öffentlichen Verhältnissen be- seitigt alles Erstorbene. Beständiger Partheienkampf begünstigt hier nicht bloß egoistische Tendenzen, sondern auch das öffentliche Wohl. Das Verwaltungs- System, die Justiz- und Kriegsverfassung: jegliches ist auf die Landesge- schichte, aus Herkommen und Praxis, nicht auf Theoreme gegründet. Daher, un geachtet eines gewissen Mechanismus, ungemeine Mannigfaltigkeit aller Erschei- nungen und Verhältnisse des öffentlichen Lebens. — Die Finanzen zeigen eine unerschöpfliche Fülle von Hülfsmitteln neben einer unerschwinglichen Schuldenlast. — Das Land Heer, nicht zahlreich (c. 100000 M.), ohne systematische Orga- nisation, großentheils aus Brodlosen und Arbeitsscheuen gebildet, entspricht den- noch, vom Nationalgeiste getragen, den allerverschiedensten und schwierigsten An- forderungen, während die Blüthe des Volkes den Dienst verschmäht und die alte Milizverfassung (Beomanry) fast bedeutungslos geworden ist. — Die Seemacht, Iii. 7tk Aufl. 4

6. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 36

1847 - Berlin : Reimer
36 Bergland) und Liegliitz (die Gebirgsgegenden, Görlitz, Bunzlau re.), sodann die großen Städte auch der anderen Provinzen sehr vortheilhaft aus. Diese Betrieb- samkeit kommt auch dem, durch Staatsverträge, weise Gesetze und Ordnungen, vortreffliche Posteinrichtungen, eine mehr als 100 Mln. lange Küste, zahlreiche Binncnschifffahrtslinien und Straßcnaulagen begünstigten, Handel und Ver- kehr zu Gute, wenngleich der Sundzoll und die eigenthüml. Vcrh. der balti- schen Länder dem Scehandel, — u. die strenge Sperre der östlichen Grenze dem binnenländischen Verkehr, namentlich der nicht-deutschen Provinzen, harte Fesseln anlegen. Dennoch kauft man vom Auölaude vorzüglich nur Kolonialwaaren und Natur-Produkte, die großeutheils als verarbeitete Maaren, neben den über- schüssigen Noh-Erzeugnissen des heimischen Bodens (vorzüglich Holz, Getreide, Kohlen), wieder ins Ausland gehen. 35. Staatseinrichtung. — Der Staat ist eine nach dem Rechte der Erstgeburt in männlicher Linie erbliche ständische Monarchie. Die Pro- vinz ial-Landstände, der Staatsrath u. mehr noch (seit d. 3. Februar 18-17) der Vereinigte Landtag haben Einfluß auf die G e se tzg e b u n g, aber der König ist verfassungsmäßig im alleinigen Besitz der vollziehenden und — mit Ausnahme der Besteurung — auch der gesetzgebenden Gewalt. Das S taats- Ministerium steht au der Spitze der Staatsverwaltung. — Auf Grund geschichtlicher Verhältnisse ist der Staat für administrative, polizeiliche und finan- zielle Zwecke in Provinzen (Ober-Präsidien), sodann in Rücksicht aus die Bedürfnisse der inneren Verwaltung in Regierungs-Bezirke (Regierungs- Kollegien) getheilt worden, welche letztere wieder in landräthliche Kreise und städtische Polizei-Direktionen zerfallen. — Für die Rechtspflege, welche in den neuen Prov. meist nach anderen Gesetzbüchern gehandhabt wird, als in den älteren, eine andere Eintheilung; — die kirchliche Verwaltung stimmt ebenfalls nur, so weit sie sich auf die evangelischen Einw. bezieht, mit der polizeilichen vollständig, für die katholischen aber nur theilweise überein. — Von größter Wichtigkeit, und zwar nicht allein für politische Zwecke, ist das berühmte, auf allgemeine Kricgsdicnstpflichtigkeit gegründete, die Wehrhaftigkeit der ganzen Nation und ihre schleunigste Kriegsbereitschaft, zugleich aber auch ihre moralische Erziehung beabsichtigende und befördernde Wehr-System des Staates. — Stehendes Heer und Landwehr ersten und zweiten Aufgebots (mehr als 500000 M., von denen über 300000 den ersten beiden Klassen angehören). — Eintheilung in 9 Armee-Corps (General-Commando's), deren Ersatzbezirkc der provinziellen Eintheilung nicht durchgängig entsprechen. — Von der größten Wichtigkeit für die Armee ist das M il i ta i r-U n terri ch t s w esen. — Außer dem Heere werden zur Landesvertheidigung eine Reihe tüchtiger Festungen unterhalten (s. oben!). Zahlreich sind die Anstalten zur Erzeugung und Auf- bewahrung von Kriegsbedürfnissen. — Iv. Der österreichische Staat. A. Topische Verhältnisse, a. Jni Allgemeinen. 36. Lage und Begrenzung, Landesbeschaffenheit (wie oben zu behandeln). —

7. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 63

1847 - Berlin : Reimer
63 gründliche Bildung, — im Allgemeinen sehr wenig unterrichtet. Gelehrsamkeit bedeutend, doch auf Wenige beschränkt (Institut von Frankreich); die Zahl der Studirenden auf den 23 Spezial- und 2 vollständigen Universitäten (Paris und Straßburg) verhältnißmäßig klein; die Spezial-Universitäten sind meist nur ge- lehrte Schulen; Straßburg allein gleicht den deutschen Univ.; die Pariser Univ. ist mehr Aufsichts-Behörde, als Lehranstalt. Das Streben der Mittelstände nach realistischen, sogenannten „nützlichen" Kenntnissen allgemeiner, als nach rein- menschlicher Bildung: eine Erscheinung, welche mit der schlimmeren, der Entsitt- lichung des Volks, zusammenhängt. — Die Franzosen nennen sich die „gebil- detste" und ausschließlich: „die große Nation;" andere haben sie die liebens- würdigste genannt. Aus der anderen Seite werden dagegen mit Recht Eitelkeit, Selbstsucht, Leichtsinn und Mangel an Pietät als Nationalfehler gerügt. Die Franzosen haben sich (besonders im S. des Landes) der Bigotterie nicht begeben und auf der andern Seite, unter dem Vorwände den Aberglauben zu vernichten, zum Thcil jede christlich-religiöse Ueberzeugung unter die Füße getreten. Daher Kultus der materiellen Interessen entschiedener als in der Schweiz und mit mehr Bewußtseyn als in Belgien. 11. Nahrungszweige. Der mit geringen Ausnahmen (Landes, Marais, la Crau, Champagne pouilleuse, die höheren Gcbirgs-Kantone der Alpen, Pyrenäen, Sevenncn und Corsica's) fruchtbare Boden begünstigt alle ländlichen Gewerbe; dennoch sind sie nicht auf der Stufe der Vollkommenheit, welche sie in England, der nördlichen Schweiz, Theilen von Deutschland und Belgien er- stiegen haben. Nachtheiliger Einfluß der übergroßen Theilung des Grundeigen- thuniö. Ack erb a u, O bst-Ku l t ur und Viehzucht nur in den nördlichen Pro- vinzen bedeutend; Wein- und Seidenbau in den mittleren und südlichen. — Dagegen hat man sich, begünstigt durch die vortheilhafte Handelslage, durch natürlichen Reichthum an Kohlen, Eisen, Farbekräutern, Wolle u. s. w., so wie durch die nationelle Unternehmungslust, mit großem Erfolge auf die Erzeugung von Kunftprodukten (Glaö-, Stahl-, Bijouterie-, Baumwollen-, Wollen- und Seidenwaaren) und auf den Handel geworfen. — Daher großer Reichthum, aber, bei der Theuerung der ersten Lebensbedürfnisse, auch bittre Armuth; daher zu- gleich viel Lurus, ohne allgemeinen Wohlstand; daher auch häufig Glücksritterci und Schwindelgeist, an Stelle kaufmännisch-solider Speculationslust. 12. Staatseinrichtung. Frankreich ist die Heimath der modernen „con- stitutionellen Monarchie," gegründet auf die „charte-vérité," auf die sogenannte Souverainctät des Volks, das Zweikammer-System ohne Aristokratie, das soge- nannte Gleichgewicht der Gewalten, der Unverletzlichkeit des erwählten (doch erb- lichen) Königs und die Verantwortlichkeit der Minister: eine verzerrte Nachbil- dung der englischen Verfassung, mit allen Nachtheilen, welche der nationelle Mangel an Pietät und der der Selbstsucht gelassene größere Spielraum herbei- führen mußten. Daher fieberhafte politische Bewegungen ohne Ende, Unsicher- heit des gesellschaftlichen Zustandes, Stellenjägerei u. a. Phänomene. — Daher auch Verschlimmerung des Finanz Zustandes und bleibende Mängel in der sonst sehr achtbaren K ri eg s ver fa ssu ng (allgemeine Wehrpfiichtigkcit, National- garde, Rekrutirung durch Conscription, Stellvertreterwesen, Beurlaubungs-Sy- stem, siebenjährige Dienstzeit); — die ansehnliche Seemacht hat ihre alte Be- deutung noch nicht wiedergewonnen. —

8. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 72

1847 - Berlin : Reimer
72 so wie in den sogenannten 7 und 13 Gemeinden Lei Vicenza und Verona auch deutsche, in Sicilien und Apulien griechische und albancsische Mundarten. — 28. Religion und Gesittung. — Die römisch-katholische Religion ist herrschend und fast allgemein; die übrigen Konfessionen werden geduldet (Walden- ser im westlichen Piemont). Das Erziehungs- und Schulwesen ist großentheils in den Händen der sehr zahlreichen, aber meist ungebildeten Geistlichkeit, und mit Ausnahme von österr. Italien, Lueca und Toscana auf einer sehr niedrigen Stufe; die zahlreichen sogenannten Universitäten sind first ohne Einfluß auf die Gesinnung und Bildung nicht nur des Volkes, sondern selbst der höheren Stände. — Daher in Italien, neben vielen natürlichen Talenten und Gaben, namentlich für die Kunst, große Unwissenheit selbst bei Personen höheren Ranges; — zu- gleich Mangel an wahrer Religiosität; Bigotterie das einzige Gegengewicht der Selbstsucht; — natürliche Mäßigkeit begünstigt die nationelle Vorliebe für den Müßiggang. — Vergleich des Jtaliäners mit dem Spanier und dem Franzosen! 29. Nahrungszwei ge. — Der Ackerbau bringt in Piemont, im Mailändischen, in Parma, Modena, Lueca, Toscana, Campanien und Sicilien in guten Jahren reichen Gewinn an Waizen, Mais und Reis; die „Malaria" noch mehr die Trägheit der Einw. beschränken ihn. Wein wird fast überall in großer Menge, doch nirgend, wenige südliche Lokale abgerechnet, in ausgezeich- neter Güte gewonnen; wichtiger die (Terrassen-) Kultur der Oliven, Kastanien und edlen Südfrüchte. — Die Viehzucht sehr bedeutend für alle Theile der Halbinsel; Hirtenlebcn und Wanderheerden im Apennin; schöne Rinder im Po- Delta und in den Ebenen überhaupt, namentlich im Parmesanischcn; wenig mittel- mäßige Schafe, mehr Ziegen, besonders auf dem Apennin und in Apulien; gute Pferde nur in Neapel; desto mehr Esel und Maulthiere; Büffel in den Marschen des Arno, der Tiber re.; selbst Kameele in den toskanischen Marenimen rc. — Seidenzucht wichtig, doch minder bedeutend, als in der Lonibardei; — wenig Bergbau; — Fischerei; — lebhafter Handel mit den rohen Produkten; — die gewerbliche Industrie hat sich dagegen meist nur an einzelnen Punkten (Turin, Genua, Florenz, Neapel u. a. großen Städten) einer regsamen Thätig- kcit zu erfreuen; — der Handel ist noch immer beträchtlich. — 30. Staatseinrich tungcn. — Die italiänischen Staaten haben, unähn- lich den deutschen, nichts Gemeinsames. Mit Ausnahme des Kirchenstaates, dessen Oberhaupt der Papst ist, bilden sie sämmtlich erbliche Monarchien; nur in Lucca, auf Sicilien und Sardinien '(d. h. den Inseln) und im Herzog- thum Genua haben die Stände einigen Antheil an der Gesetzgebung. — Das souveraine Fürstenthum Monaco steht unter dem Schutze des Königs von Sar- dinien, und die Republik San Marino (1 sszml., 8000,Ew.) unter den: des Papstes. — In Parma, Modena, Lucca und Toscana übt Oesterreich eine ans Verwandtschaft der regierenden Familien begründete Schutzherrschaft und in den Citadellen von Piacenza und Ferrara das Besatzungsrecht aus. — In Sardinien, Modena, Lucca, Toscana finden sich zweckmäßige V erw altu n g s grundsätze, weniger im Kirchenstaate und im Königreiche beider Sieilien, wo auch die Fi- nanzen in Verwirrung gerathen sind. Unter allen italischen Staaten ist Sar- dinien durch eine treffliche Kriegsverfassung der wehrhafteste; auch die tos- canischen Militair-Einrichtungen stehen in gutem Rufe, Parma, Modena, Lucca, selbst der Kirchenstaat sind dagegen militairisch unwichtig; Neapel's ansehnliches

9. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 14

1888 - Leipzig : Teubner
1077 Heinrich It. in Canofsa; Gregor Tii. 1099 Der erste Kreuzzug; Gottfried von Bouillon. 1122 Heinrich V. beendet den Jnvestitnrstreit durch das Wormser Konkordat. 1134 Lothar der Sachse belehnt Albrecht den Bren mit der Nordmark. 11381254 Hohenstaufische Kaiser. 11471149 Zweiter Kreuzzug; Konrad Iii. 1162 Friedrich Barbarossa zerstrt Mailand. 1176 Friedrich Barbarossa bei Legnano geschlagen. 1180 Heinrich der Lwe gechtet. Sachsen zerstckelt; Bayern an die Wittelsbacher. 1190 Dritter Kreuzzug; Barbarossa f. Sultan Saladin. Heinrich Vi. Philipp von Schwaben und Otto Iv. von Braunschweig Gegenkaiser. 12151250 Friedrich Ii. 1228 Der fnfte Kreuzzug. 12501254 Konrad Iv. 1254-1273 Interregnum. 1268 Hinrichtung Konradins. 3. Periode. Von Rudolf von Habsburg 1278 Rudolf von Habsburg besiegt Ottokar von Bhmen auf dem Marchfelde. 1308 Heinrich Vii., der erste Luxemburger. 1322 Friedrich der Schne v. Ostreich wird von Ludwig dem Bayer bei Mhldorf geschlagen. 1338 Kurverein zu Rense. 1356 Karl It. von Bhmen giebt das Reichsgesetz der goldenen Bulle. um 1370 Blte der Hansa (Lbeck) und "des deutschen Ordens in Preußen (Marienburg). 1415 Hu auf dem Konstanzer Konzil verbrannt. Sigismund.

10. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 67

1888 - Leipzig : Teubner
67 - Aus der Knigszeit stammen die ltesten Ordnungen des . 57. Gottesdienstes. Es gab mehrere Priesterschaften; die einen deuteten die Zeichen der Vgel; andere weissagten aus den Ein-geweiden der Opfertiere; die Vestalinnen hteten das heilige Feuer im Tempel der Vesta. Was bedeutet die ffnung und Schlieung des Jannstempels? Whrend der Knigszeit dehnten die Rmer ihre Herrschaft der die latinischen Städte aus. Die frhere Hauptstadt Latiums, Albalonga, kommt der Sage nach durch den Kamps der Horatier und Kuriatier an Rom. Durch welche List besiegt der letzte der Horatier seine drei Feinde? Erzhle das Geschick seiner Schwester! Aus der Knigszeit stammt die Scheidung des Volkes in zwei . 58. Stnde, die Patrizier und Plebejer. Die Patrizier, die Altbrger-geschlechter, hatten die Regierung des Staates in Hnden; aus ihnen setzte sich der Rat der Alten, der Senat, zusammen, der die Gesetze vorher beriet. Die Plebejer, die in Rom angesiedelten Einwohner der unterworfenen Städte, waren wohl frei, aber ohne Anteil an der Regierung. Dem König Servins Tnllins schreibt die Sage die Durchfhrung einer neuen Staatsverfassung zu. Welche Gefahr drohte den Patriziern infolge des starken Anwachsens der Plebejer? Servins teilte das ganze Volk, Patrizier und Plebejer, nach dem Vermgen in fnf Klassen ein und bestimmte danach die Kriegs-leistung. Die Plebejer thateu von nun an Kriegsdienste und nahmen an der Abstimmung teil. (Bei Abstimmungen lag die Entscheidung der der ersten Klasse; dieselbe hatte mit den Rittern 98 Centnrien gegenber 95 Centnrien der anderen vier Klassen!) Tarquinius Superbus (der Stolze) wurde wegen seiner Hrte und Gewalttaten mit seiner Familie vertrieben 510. (Was geschah gleichzeitig in Griechenland?) Zweiter Zeitraum. Rom als Republik. 510 31 v. Ch. 1. Oer Stndekampf und die Eroberung Italiens. 510264. Brutus und Kollatinus (der Gemahl der edlen Lukretia) . 59. bte ersten Konsuln. Tarquinius versucht durch eine Verschwrung semer Anhnger in Rom die Herrschaft wieder zu erlangen; Brutus
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