Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Teil 2 = Oberstufe - S. 153

1908 - Halle a. S. : Schroedel
Rückblick auf Süddeutschland. 153 3. Orts künde. S. 145: Darmstadt, Worms, Mainz, Bingen. — S. 157: Gießen. (4. Geschichtliches. Der letzte Landgraf des vereinigten Hessen- landes war der als eifriger Parteigänger der Reformation bekannte Philipp der Großmütige. Die heutigen Großherzöge stammen von einem seiner 4 Söhne ab, unter die er das Land teilte. Durch Napoleon wurde 1806 das Land zum Großherzogtum .gemacht und vergrößert. Im jetzigen Umfang besteht das Großherzogtum im wesentlichen seit 1815). V. Rcichsland Elsatz-Lothringeu. 1. Das Land. Es umfaßt den s. Teil der linksrheinischen Ebene, den Ostabhang des Wasgenwaldes, die n. Ausläufer dieses Gebirges und den nö. Teil des lothringischen Stufenlandes. — Das Klima ist milde, die Fruchtbarkeit in der Rheinebene bedeutend, im Stusenlande von Lothringen zufriedenstellend. Fast Vs des Bodens ist waldbedeckt. Das Saarbecken birgt große Steinkohlenlager, Nordlothringen viele Eisenerze. 2. Die Bewohner, % Deutsche, '/-> Franzosen, 3u Katholiken, sind im Elsaß alemannischer, in Lothringen rheinfränkischer Abstammung In den Grenzbezirken, namentlich in Lothringen wohnen Franzosen. Hauptnahrungsguellen sind Landwirtschafs (Anbau von Getreide, Wein, Hopfen, Tabak, Mohn, Krapp) und Industrie (Jndustriebezirk von Mülhausen) 3. Orts künde. S. 145: Strasburg, Weißenburg, Wörth, Kolmar, Mülhausen. — S, 150: Metz. (4. Geschichtliches. Als Karls des Großen Reich zerfiel, kamen Elsaß und Lothringen an das ostfränkische (deutsche) Reich. Seit den Zeiten er letzten Karolinger war Lothringen ein selbständiges Herzogtum, während Elsaß zum Herzogtum Schwaben gehörte. Unter der Herrschaft der schwäbischen Herzöge aus dem Geschlecht der Staufen blühten besonders die Städte empor, und es entstanden nach und nach 10 freie Reichsstädte, alle überstrahlt von dem glänzenden Straßburg. In Lothringen wurde Metz zu Barbarossas Zeiten freie Reichsstadt. — Während des schmalkaldischen Krieges mischte sich Frankreich in die deutschen Angelegenheiten und erhielt, 1552 die Bistümer Metz, Toul und Verdun, wozu 1648 der größte Teil des Elsaß kam. Ludwig Xiv. raubte 1581 mitten im Frieden Straßburg, Das Herzogtum Lothringen fiel erst 1766 an Frankreich, die letzten deutschen Besitzungen im Elsaß sogar erst im Frieden von Luneville 1801. Im d eutsch-franzöfifch en Kriege 1870/71 wurde den Franzosen Elsaß und Deutsch-Lothringen abgenommen und als unmittelbares Reichsland mit dem Deutschen Reiche vereinigt.) Schlachtorte: Weißenburg, Wörth, Metz (Gravelotte). Vi. Hohcnmern. (Seit 1850 preußisch. Vergl. S. 143.) C. Die Mitteldeutsche Gebirgsschwelle. Die Mitteldeutsche Gebirgsschwelle reicht von den Ardeunen im W. bis zur Mährischen Pforte im (3. Sie gliedert sich in eine westliche, eine mittlere und eine östliche Gruppe. Die westliche Gruppe umfaßt das Rheinische Schiefergebirge; die mittlere Gruppe nimmt das Hessische und Weserbergland, Thüringen und seine Ränder ein; die östliche Gruppe umfaßt das Sächsische Bergland und die Sudeten. Das Rheinische Schiefergebirge bildet ein aus Devon und Silur bestehendes einheitliches Erhebungssystem. Die mittlere Gruppe nimmt

2. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 15

1888 - Berlin : Hertz
Otto I. ; Heinrich der Löwe; Brandenburg wird zur Hauptstadt. 15 3. Albrecht's Nachfolger aus dem Hause Saltenstiidt. (1168—1320.) Albrecht's Fürsorge für die brandenburgischen Lande wurde von seinen Nachfolgern in gleichem Sinne fortgesetzt, wodurch der Segen, welchen er über die Mark zu verbreiten gestrebt, ein dauernder und wahrhaft fruchtbringender wurde. Keinem unter den Ballenstädtern fehlte es an Kraft und Muth, um die eingeschlagene Ruhmesbahn zu verfolgen, sie alle waren darauf bedacht, die Grenzen des aufstrebenden Staates weiter auszudehnen, die Stellung der neuen brandenburgischen Fürstengewalt im deutschen Reiche zu befestige», und gleichzeitig durch wohlthätige Einrichtungen das innere Gedeihen ihrer Länder zu fördern. Otto I. (1168—1184) — Kriege gegen Däneuiark. Unter Albrecht's des Bären erstem Nachfolger, seinem Sohne Otto I., wurde die Macht des ballenstädtischen Hauses durch deu frühen Untergang des baierschen Löwen, des langjährigen Nebenbuhlers Albrecht's, befördert. Heinrich der Löwe, das Haupt der Welfen, war von dem hohenftaufischen Kaiser Friedrich I. mit Macht und Ehren ausgezeichnet worden, wie nie ein Fürst im deutschen Reich; als nun Friedrich nach Italien zog, um in dem großen Streit der deutscher? Kaiser mit den Päpsten die Entscheidung herbeizuführen, rechnete er vor Allem auf die Hülfe jenes mächtigen Herzogs. Heinrich aber hielt in Ehrgeiz und Undank den Augenblick für günstig, um den Untergang der Hohenstaufen zu fördern und auf den Trümmern ihrer Macht die seines eigenen welfischen Hauses noch zu erhöhen. Er ließ seinen Kaiser ungeachtet der gegebenen Versprechen im Stich, und so geschah es, daß Friedrich in dem Kampf gegen den Papst und die lombardischen Städte erlag. Kaum war der Kaiser mm nach Deutschland zurückgekehrt, so zog er den übermüthigen Herzog zur Rechen« schast, und alle Fürsten des Reichs, welche durch Heinrich's Stolz längst verletzt waren, sahen mit Freuden seinem Sturz entgegen. Vergeblich forderte ihn der Kaiser drei Mal vor das Fürstengericht; da er allen Befehlen trotzig Widerstand leistete, wurde er in die Acht erklärt, das Herzogthum Baiern dem Grafen Otto von Wittelsbach, Sachsen aber dem Grafen Bernhard von Anhalt, Bruder des Markgrafen Otto von Brandenburg, zugesprochen. Zwar nicht ohne Kampf ließ sich der Löwe aus seinem Besitz vertreiben; aber der vereinigten Macht der deutschen Fürsten vermochte er nicht zu widerstehen; der Kaiser selbst erschien an der Spitze des Reichsheeres und Heinrich bequemte sich nun, die kaiserliche Gnade anzuflehen, damit ihm nicht Alles genommen würde. Auf den Knieen bat er den Kaiser um Aufhebung des Bannes und um Rückgabe seiner Güter. Friedrich hob ihn, tief gerührt mit den Worten auf: „Du bist das eigene Werkzeug Deines Unglücks." (1181.) Seine Erbgüter allein wurden ihm gelassen; seine Nachkommen zu Herzögen von Braunschweig erhoben, sollten später dem großbritannischen Thron seine Fürsten geben. Die brandenburgischen Markgrafen hatten zwar keinen unmittelbaren Ländergewinn bei der Theilung der bairisch-sächsischen Herzogthümer, aber ihre Stellung wurde seitdem eine unabhängigere. Bis dahin war der Markgraf von Brandenburg in Bezug auf das Land am linken Elbufer, welches zur

3. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 27

1888 - Berlin : Hertz
Ludwig von Baiern; Wiederherstellung der Ordnung. 27 darauf (1320) starb dieser letzte Sprößling des ballenstädtischen Hauses, und nun stieg die allgemeine Verwirrung auf den höchsten Punkt. Rudolph von Sachsen nahm als nächster Verwandter der bisherigen Markgrafen ihre Nachfolge in Anspruch, obwohl derjenigen Seitenlinie, welcher er angehörte, niemals eine Mitbelehnung über Brandenburg ertheilt worden war. Für die Behauptung seiner Ansprüche schienen ihm jedoch die Verhältnisse in Deutschland günstig, wo die beiden Gegenkaiser, Ludwig der Baier und Friedrich von Oesterreich, im Streite lagen: in der That gelang es ihm, durch kühues Auftreten und große Verheißungen einen Theil des branden-burgischen Landes zur Huldigung zu bewegeu. Nicht lauge aber kounte er sich dieser angemaßten Herrschaft erfreuen; denn kaum war Ludwig der Baier durch die Schlacht bei Mühldorf (1322) zum unbezweiselten Besitz der höchsten Gewalt in Deutschland gelangt, so erklärte er auf dem Reichstage zu Nürnberg die Mark Brandenburg für ein eröffnetes Reichslehen und übertrug dasselbe mit Zustimmung der Fürsten seinem ältesten Sohne Ludwig. Auf diese Weise gebachte er vor Allem seine Hausmacht zu vermehren und sich eine kräftigere Stütze im Reiche zu verschaffen, weil er sich noch immer gegen bic Eifersucht seiner österreichischen Wibersacher nicht sicher hielt. Der neunjährige Herzog Ludwig von Baiern würde benn mit der Mark Branbenburg, der Erzkämmererwürbe und allen Länbern, Grafschaften und Herrschaften, die bttrch Walbemar's Tod erle« bigt waren, feierlich belehnt (1324). König Ludwig selbst übernahm die Vormunbfchaft über beu jungen Markgrafen und ergriff mit kräftiger Hand die Verwaltung in dem unglücklichen Laube, in welchem feit Walbemar's Tode auf allen Seiten Unorbnung und Willkür eingerisfen war. Befonbers hatten die Schrecken des Fanstrechts, welches unter den Ballenstäbtern in der Mark weit weniger, als in anderen Theilen Deutschlands gewaltet, jetzt auf entsetzliche Weise um sich gegriffen: kühne Raubritter belagerten die Landstraßen und erbaueten feste Burgen, von denen aus sie die Umgegend in Schrecken fetzten. Vergeblich schlossen sich viele Städte und Ritter zusammen, sie vermochten biesem Unwesen nicht wirksam zu steuern. Der neuen Regenten erste Sorge mußte es daher sein, Orbuung utib Sicherheit in dem bebrängten Laube wieberherznstellen: in den Urkunben, welche der fcaierifchc Fürst den Ständen zur Bestätigung ihrer Rechte und Freiheiten ausstellte, versprach er ihnen sofort „die Vesten zu brechen, die nach Walbemar’s Tode im Lanbe erbauet waren." Zu größerer Sicherheit in dem neuen Besitz würden mit dem Herzog von Braunschweig, dem Markgrafen von Meißen und dem König von Dänemark Familiettverbinbungen und Freunbschaftsverträge geschloffen. Rubolph von Sachsen sah sich von seinen Anhängern balb verlassen, machte nun keine Anstrengungen weiter, den unrechtmäßigen Besitz zu behaupten und würde später durch die Nieberlausitz zufriebengeftellt. Den Herzögen von Mecklenburg und Glogatt und dem König von Böhmen mußte bagegen ein Theil der Länber überlassen werben, welche sie nach Walbemar's Tode an sich genommen hatten, und die Herzöge von Pommern weigerten sich gleichfalls, die Uckermark herauszugeben, und verbanden sich zu bereu Behauptung mit dem König Wlabislaus dem Kleinen

4. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 53

1888 - Berlin : Hertz
Huldigung tn der Altmark und Priegnitz; Landfriede. 53 und verbarg sich in deren Rohr. Sein Roß wurde ihm dahin nachgebracht. Als er aber aus dem Rohr hervorkam und dem Roß in die Zügel greifen wollte, scheute dasselbe auf und lief davon. Das sah ein Bauer aus dem feindlichen Belagerungsheer, lief eilig zur Stelle und erkannte den Qnitzow. Sofort eilte er in's Lager, Anzeige davon zu machen, und alsbald wurden die Flüchtigen verfolgt. Durch die Brüche der Havel mannichfach gehindert, konnten sie nicht entkommen. Hans von Quitzow wurde festgenommen und nach Kalbe in strengen Gewahrsam gebracht. Schloß Plaue aber ergab sich am folgenden Tage (26. Februar), und die reiche Beute, welche die Quitzow's vou ihren Raubzügen vornehmlich in dieser Burg aufgehäuft hatten, theilten die Belagerer. Nach dem Falle dieser festesten der Burgen konnte sich auch Schloß Benthen nicht länger halten, sondern ergab sich gegen freien Abzug der Mannschaft. So war denn der nächste Zweck des Burggrafen und seiner Verbündeten erreicht, die Quitzow's und ihre Genossen in der Mittelmark vollständig ge-demnthigt. Um aber nicht auf halbem Wege stehen zu bleiben, brach Friedrich sofort nach der Altmark auf, um nunmehr auch die dortige Ritterschaft zur Huldigung zu bringen. Nach den Erfolgen, deren Kunde ihm vorausging, konnte von thätlichem Widerstand nicht mehr die Rede sein: die Mitglieder der ersten altmärkischen Familien erschienen jetzt dienstwillig in Friedrichs Gefolge und gaben dem gefürchteten Herrn, als er von der Altmark weiter nach der Priegnitz zog, das Ehrengeleit. Ebenso ging es jetzt in der Priegnitz, wo ihm die Ritterschaft gleichfalls willig huldigte. Ueberall war der Widerstand gebengt und somit einem allgemeinen Landfrieden eine neue Stätte bereitet. Friedrich säumte nicht, nunmehr die Mitwirkung aller Stände für einen solchen ehrlichen Frieden in Anspruch zu nehmen: er berief die Bischöfe, Herren, Ritter und Städte der Mark, sowie die Grafen von Lindow und Ruppin nach Tangermünde, um „mit Rath, Vollwort und Wissen Aller und Jeglicher" ein Gesetz für die Landessicherheit zu verkünden und gleichzeitig über die Besiegten Gericht zu halten. Durch Urtheil der Landstände wurden die Quitzow's aller Lehen- und Pfandgüter verlustig erklärt, alle ihre Habe fiel als rechtlich erledigt dem Burggrafen zu. Dann wurde unter Zustimmung der Stände der Landfriede zu Tangermünde verkündet, welcher für die Mark seit langer Zeit zum ersten Male wieder eine vollständige Aufrichtung des schwer gebeugten Rechts und öffentlichen Friedens in Aussicht stellte. Jetzt konnte der Bauer wieder seine Hütte bauen, der städtische Handel wieder die sichern Straßen beleben, der tief zerrüttete Landbau fand den Muth, sich zu erneuen. „So guten Frieden hatte der Burggraf dem Lande verschafft," sagt eine alte Chronik, „wie dasselbe seit Karl's Iv. Zeiten nicht mehr genossen hatte, daher man es als eine besondere Schickung der Gnade des Allmächtigen pries." Nicht blos in der Mark wurde Friedrich's Werk gerühmt, weit umher in den angrenzenden Ländern machte sein ebenso kräftiges, wie besonnenes und umsichtiges Auftreten das größte Aufsehen. Der Ruf der gefürchteten Quitzow's war so weit verbreitet, daß ihr jäher Fall Ueberraschuug und Staunen hervorrief und in den Gedenkbüchern jener Zeit, wie in den Liedern fahrender Sänger als ein hochwichtiges Ereigniß gefeiert wurde.

5. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 114

1888 - Berlin : Hertz
114 Das Geheimerathscollegium. eröffnete die meisten Sachen, welche schriftlich eingingen, hielt ihm Vortrag darüber und besorgte die Ausfertigung der Bescheide; er hielt auch die Landtage im Namen des Fürsten ab, erstattete demselben Bericht über die Verhandlungen und ertheilte in Auftrag des Landesherrn alle Befehle und Anordnungen. Meistens handelte er, ohne den Rath Anderer einzuholen, blos nach Rücksprache mit dem Fürsten und nach eigener Ansicht. Im Fall einer längeren Abwesenheit des Fürsten war es nun öfter geschehen, daß zur Besorgung der Geschäfte die Räthe desselben mit anderen angesehenen Männern aus dem Adel und der hohen Geistlichkeit zu einer Art Regentschaft oder Geheimerathscollegium vereinigt wurden, welches jedoch bei der Rückkehr des Landesherrn sich wieder auflöste. Allmälig mochte man die Vorzüge einer solchen gemeinschaftlichen Behandlung der Geschäfte erkannt haben, nach und nach wurde darauf ein um so größeres Gewicht gelegt, als die Sorgen des Fürsten sich im Laufe der Zeiten immer mehr erweiterten. In Folge der Reformation war die Macht und das Ansehen der evangelischen Landesfürsten überhaupt, besonders aber ihr Einfluß auf Regelung der kirchlichen Dinge und auf Gründung der Schulen bedeutend gestiegen. Dazu kam, daß das Kriegswesen allmälig eine ganz andere Einrichtung erhalten hatte: statt des Aufgebots der Lehensritter und ihrer Reisigen hatte man sich mehr und mehr gewöhnt, Söldnerheere anzuwerben, und in allen Staaten wurden bald stehende Truppen gehalten. Hierdurch, wie auch durch die Zunahme der auswärtigen Verhandlungen in Folge der Religionswirren und bei dem Herannahen des dreißigjährigen Krieges war die Nothwendigkeit einer strengen geregelten Landesverwaltung mehr hervorgetreten, und dieselbe wurde noch lebhafter empfuuden, als die brandenburgifchen Fürsten ihre Fürsorge zugleich dem Herzogthum Preußeu und bald auch der Auwartschaft auf die jülich-clevesche Erbschaft im westlichen Deutschlaude zuweuden mußten. Die Häufung wichtiger Geschäfte in den verschiedenen, zum Theil sehr entlegenen Landestheilen veranlaßte daher den Kurfürsten Joachim Friedrich, ein st e -hendes Geheimerathscollegium zur schleunigen Bearbeitung der Geschäfte einzurichten. Die geheimen Räthe sollten des Fürsten Briefwechsel führen und seine Obliegenheiten gegen das deutsche Reich wahrnehmen; ihrer Leitung wurden, nach der Stiftuugsurkunde, ferner auch die Kammergüter und die Finanzen untergeben „zur Erhaltung Treu und Glaubens in gehöriger Leistung der Zahlungen" (also zur strengereu Ueberwachuug der regelmäßigen Zahlungen), sodann die Sorge für Gewerbe und Handel, wobei sie die Bedenken der vornehmsten Städte und der Verständigen aus der Ritterschaft hören sollten, endlich das gesammte Kriegswesen mit Zuziehung der Obersten und Kriegsverständigen. Das Kirchenwesen dagegen gehörte vor das Konsistorium, die Rechtspflege unter das Hof- und Kammergericht, in welchem der Kanzler den Vorsitz führte, der auch die Landtagsverhandlungen nach wie vor allein leitete. Der Geheimerath hielt nun im kurfürstlichen Schlosse wöchentlich zwei Sitzungen, in welchen gewöhnlich der Kanzler die zu berathenden Gegenstände vortrug; doch stand auch jedem Mitgliede frei, solche zur Sprache zu bringen. Der Vorsitzende unter den Räthen selbst war der Oberst-Kämmerer. War der Geheimerath in einer Sache einstimmig derselben Ansicht, so pflegte der Kurfürst nach derselben zu handeln;

6. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 116

1911 - Magdeburg : Creutz
116 9. Das Heimatland al? Glied des Staates. glieder, die mit dein Laudesdirektor den Provinzialausschuß bilden. Was dieser beschlossen hat, berät der Provinziauandtag, der vom König ein- berufen wird. Ist eine Sache von dein Landtage bestätigt, so läßt sie der Landesdirektor ausführen. Ohne die Einwilligung des Prooinzial- landtages darf am Eigentum der Provinz nichts geändert werden. Der Landtag hat auch das Recht, die jährliche Rechnung des Haushaltes der Provinz zu prüfen und den Haushaltungsplan für das nächste Jahr auf- zustellen. (Die Altmark hat noch einen besonderen Landtag in Stendal.) Im Preußischen Landtage wird die Provinz durch 38 Abgeordnete vertreten. b) Die Staatsverwaltung. Neben der Selbstverwaltung besteht eine staatliche Verwaltung. Diese ist die Aufsichtsbehörde vou jener. Sie hat wichtige Beschlüsse der Selbst- Verwaltung zu prüfen. An der Spitze der staatlichen Verwaltung steht in der Provinz der Oberpräsident. Er bildet mit einein hohen Beainten und 5 Mitgliedern des Provinzialausschnsses den Provinzialrat. Unser Oberpräsident wohnt in Magdeburg und arbeitet mit seinen Be- ainten im Oberpräsidium. Weil die oberste Verwaltungsbehörde in Magde- bürg ihren Sitz hat, so ist Magdeburg die Hauptstadt der Provinz. Unter dem Oberpräsidenten steht in sedein Regierungsbezirke ein Regierungspräsident. Dieser bildet mit einem hohen Beamten nrtd 4mitgliedern des Provinzialausschusses deu Bezirksrat. Die Regieruugs- Präsidenten wohnen in Magdeburg, Merseburg und Erfurt. Darum sind diese drei Städte die Hauptstädte der Regierungsbezirke. Unter dem Regiernngs- Präsidenten stehen die einzelnen Abteiluugen der Regierung und die Landräte. Die höchste Behörde für die evangelischen Geistlichen und die Kirchen- angelegenheiten der Provinz ist das Konsistorium, das in Magdeburg seinen Sitz hat. Außer ihm liegt noch der Landessynode die Ver- tretung der Kirchengemeinden ob. Diese ist eine Versammlung von 39 Ab- geordneten (Geistlichen mit Gemeindemitgliedern). Die Synode berät in Gemeinschaft mit dem Konsistorium alle kirchlichen Angelegenheiten. Für die katholischen Pfarrer und Kirchen ist der Bischos der westfälischen Stadt Paderborn die oberste Behörde. Die Verwaltung der niederen Schuleu, der Volks-, Bürger- und Mittel- schulen in Dorf und Stadt, üben die Königlichen Regierungen zu Magdeburg, Merseburg und Erfurt aus. Die höhereu Schulen, z. B. Realschulen, Gymnasien, Lehrerseminare, werden von dem Provinzial- Schulkollegium verwaltet. C. Rechtspflege. Für die Rechtspflege sorgen: 1. 113 Amtsgerichte. (Unter diesen stehen die Schiedsämter.) 2. Die Landgerichte zu Magdeburg, Halberstadt, Stendal, Halle, Naumburg, Torgau, Ersurt, Nordhauseu.

7. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 115

1911 - Magdeburg : Creutz
Die Verwaltung, 115 Saalkreis, Delitzsch, Bitterfeld, Stadtkreis Halle, Torgau, Wittenberg, Schweinitz, Liebenwerda. Die Kreise des Regierungsbezirks Erfurt heißen: Ziegenrück, Schleusingen, Stadtkreis Erfurt, Landkreis Erfurt, Stadtkreis Mühlhausen, Landkreis Mühlhausen, Heiligenstadt, Weißensee, Langensalza, Worbis, Stadtkreis Nordhausen, Kreis Grafschaft Hohnstein. Einige kleinere Landesteile liegen gesondert von der Provinz in anderen Ländern, z. B. Ziegenrück, Schleusingen, Benneckenstein. Solche vom Heimatlande ausgeschlossene Gebiete heißen Exklaven. Andere Gebiete liegen zwar in unserer Provinz, gehören aber nicht dazu. Unsere Provinz schließt sie nur ein, z. B. Schwarzburg-S Sudershausen, -Frankenhausen, Sachsen- Weimar - A ll st e d t, Anhalt - Alsleben, -Mühlingen, Brauuschweig-Calv örde. Solche Landesteile heißen Enklaven. Der Regierungsbezirk Magdeburg ist nur durch einen schmalen Streifen bei Aschersleben mit den Regierungsbezirken Merseburg und Erfurt verbunden. Das Land Anhalt trennt die Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg. Es reicht vom Harze bis über die Elbe. Anhalt ist ein Herzogtum und gliedert sich in 5 Kreise: Bahenstedt, Bern bürg, Cöthen, Dessau, Z erbst. Die Provinz Sachsen nimmt einen Flächenraum von 46t) Quadrat- meileu oder 25 244 qkm ein und zählt rund 3 000 000 Einwohner. Das Herzogtum Anhalt hat nur 42 Quadratmeilen oder 2300 qkm und etwa 316 000 Einwohner. Wie jeder Ort (Dorf und Stadt) seine Angelegenheiten selbst ordnet und verwaltet, so tut es auch die gauze Provinz. Das ist die Selbst- Verwaltung. Sämtliche Gemeinden der Provinz sind zu einem Kom- muualverbaude vereinigt. Dieser Verband sorgt für seine Glieder, als wenn alle nur eine Person bildeten. An der Spitze der Kommunal- Verwaltung, also der ganzen Provinz, steht der Landesdirektor; er wird vom Provinziallandtage auf 6—12 Jahre gewählt und vom Könige bestätigt. Ihm zur Seite stehen der Provinzialausschuß und der Provinziallandtag. Die Mitglieder des letzteren werden in den Landkreisen dnrch die Kreistage, in den Stadtkreisen von dem Magistrate und den Stadtverordneten gemeinschaftlich auf 6 Jahre gewählt. Der so gebildete Provinziallandtag bestimmt nun aus seiner Mitte 7—13 Mit- B. Die Verwaltung a) Pic Selbstverwaltung. 8*

8. Europa (Oberstufe), Mathematische Erdkunde, Verkehrs- und Handelswege - S. 141

1896 - Breslau : Hirt
Norddeutschland. 141 B. Norddeutschland. Die 5 süddeutschen Staaten find an Größe und Einwohnerzahl und daher an Macht nicht bedeutend voneinander verschieden (S. 153). Der ge- birgige Teil Norddeutschlands zeigt — entsprechend seinem Wechsel von Ebenen, Bergen und Thälern — in den vielen kleinen Staaten das Bild der größten Zerrissenheit. Das einförmige norddeutsche Tiefland ist zur Bildung eines Großstaates geeignet, der in Preußen erstand, das vermöge seines be- deutenden Übergewichts über die anderen Staaten die Führerschaft derselben übernahm und dadurch die Einigung Deutschlands herbeiführte. — Das ost- elbische Tiefland zwischen Elbe und Weichsel wurde während der Völker- Wanderung von Slawen besetzt, die erst im 13. Jahrh. den siegreichen Deutschen für immer das Feld räumten. In dem Tieflande w. von der Elbe wohnen seit Menschengedenken deutsche Volksstämme (f. S. 133). Dieser Teil N.- Deutschlands bestand im 10. Jahrh. aus deu Stammesherzogtümern Sachsen und Lothringen. S.ö. von Sachsen reichte bis zur Elbe die Thüringer Mark, deren ö. Teil eine Zeit lang die im Wendenlande gegründete Mark Meißen bildete, aus der das Königreich Sachsen" hervorgegangen ist. Diese kam im 11. Jahrh. an die Grasen von Wettin, welche die Land- grasschaft Thüringen und das Herzogtum Sachsen-Wittenberg mit der Kur- würde erwarben. 1485 teilten die Brüder Ernst und Albert ihren Besitz und gründeten so die ernestinische Linie, die mit der Kurwürde Sachsen- Wittenberg und S.-Thüringen erhielt, und die albertinische Linie, die Meißen mit N.-Thüringen bekam. Infolge des unglücklichen Ausganges der Schlacht bei Mühlberg ging die Kurwürde mit Sachsen - Wittenberg an Ulberts Enkel Moritz über, dessen Nachkommen 1806 durch das Bündnis mit Napoleon die Königswürde erhielten. Die ernestinischen Fürsten heißen seit dem Übergange der Kurwürde auf die albertinische Linie Herzöge von Sachsen. Wiederholte Teilungen ihrer Länder führten zur Zersplitterung ihres Gebietes in die 3 sächsischen Herzogtümer und das Großherzogtum Sachsen-Weimar. An- deren Geschlechtern entstammen die Fürsten von Renß und von Schwarz- bürg. — 1181 zerschlug Friedrich Barbarossa das alte Stammesherzogtum Sachsen, das sich nun in viele Einzellandschaften auflöste. Die bedeutendste von diesen war das welfische Herzogtum Brauufchweig-Lüueburg, aus dem das 1866 an Preußeu gefallene Königreich Hannover und das Herzogtum Brauu- schweig, das einstige Erbe Heinrichs des Löwen, hervorging. Obwohl sich dieser das ö. von der Elbe gelegene Küstenland an der Ostsee unterwarf, so überließ er doch das alte Obotriteulaud dem zum Christentum übergetretenen Wendenfürsten, der deutscher Reichsfürst und Stammvater der beiden noch jetzt regierenden großherzoglichen Häuser von Mecklenbnrg-Schwerin und Strelitz wurde. An der Nordsee entstand die Grafschaft Oldenburg, die sich allmäh- lieh zum gleichnamigen Herzogtum erweiterte, dem im Wiener Kongreß der groß- herzogliche Titel zuerkannt wurde. Auch die mit dem Fürstentum Waldeck auf demselben Meridian gelegenen lippeschen Fürstentümer bildeten ehemals Teile des Sachsenlandes. Die 3 Städte-Repnbliken des Deutschen Reiches: Ham- bnrg, Bremen und Lübeck begründeten ihre staatliche Selbständigkeit zu der Zeit, da der Hansabund den nordeuropäischen Handel beherrschte. — An der Elbe entstand während des Mittelalters die askanische Mark, die zum Herzog- tum Anhalt heranwuchs, dessen Fürstenhaus noch heute dem ruhmreichen Ge- schlecht der Askanier angehört. Eine Linie dieses Hanfes kam auf deu branden- burgischen Thron, als Albrecht der Bär 1134 mit der Nordmark, der heutigen

9. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 130

1911 - Magdeburg : Creutz
130 9. Das Heimatland als Glied des Staates. glieder, die mit dem Landesdirektor den Provinzialausschuß bilden. Was dieser beschlossen hat, berät der Proviuziatlandtag, der vom König ein- berufen wird. Ist eine Sache von dem Landtage bestätigt, so läßt sie der Landesdirektor ausführen. Ohne die Einwilligung des Provinzial- landtages darf am Eigentum der Provinz nichts geändert werden. Der Landtag hat auch das Recht, die jährliche Rechnung des Haushaltes der Provinz zu prüfen und den Haushaltungsplan für das nächste Jahr auf- zustellen. (Die Altmark hat noch einen besonderen Landtag in Stendals Im preußischen Landtage wird die Provinz durch 38 Abgeordnete vertreten. v) Die Staatsverwaltung. Neben der Selbstverwaltung besteht eine staatliche Verwaltung. Diese ist die Aufsichtsbehörde von jener. Sie hat wichtige Beschlüsse der Selbst- Verwaltung zu prüfen. An der Spitze der staatlichen Verwaltung steht in der Provinz der Oberpräsident. Er bildet mit einem hoheu Beamten und 5 Mitgliedern des Provinzialausschusses den Provinzialrat. Unser Oberpräsident wohnt in Magdeburg und arbeitet mit seinen Be- amten im Oberpräsidium. Weil die oberste Verwaltungsbehörde in Magde- bürg ihren Sitz hat, so ist Magdeburg die Hauptstadt der Provinz. Unter dem Oberpräsidenten steht in jedem Regierungsbezirke ein Regierungspräsident. Dieser bildet mit einem hohen Beamten und 4mitgliedern des Provinzialausschusses den Bezirksrat. Die Regieruugs- Präsidenten wohnen in Magdeburg, Merseburg und Erfurt. Darum sind diese drei Städte die Hauptstädte der Regierungsbezirke. Unter dem Regieruugs- Präsidenten stehen die einzelnen Abteilungen der Regierung und die Landräte. Die höchste Behörde für die evangelischen Geistlichen und die Kirchen- angelegenheiten der Provinz ist das Konsistorium, das in Magdeburg seinen Sitz hat. Außer ihm liegt noch der Landessynode die Ver- tretuug der Kirchengemeinden ob. Diese ist eine Versammlung von 39 Ab- geordneten (Geistlichen mit Gemeindemitgliedern). Die Synode berät in Gemeinschaft mit dem Konsistorium alle kirchlichen Angelegenheiten. Für die katholischen Psarrer und Kirchen ist der Bischof der westfälischen Stadt Paderborn die oberste Behörde. Die Verwaltung der niederen Schuleu, der Volks-, Bürger- und Mittel- schulen in Dorf und Stadt, üben die Königlichen Regieruugen zu Magdeburg, Merseburg und Erfurt aus. Die höheren Schulen, z. B. Realschulen, Gymnasien, Lehrerseminare, werden von dem Provinzial- Schul ko llegium verwaltet. 0. Rechtspflege. Für die Rechtspflege sorgen: 1. 113 Amtsgerichte. (Unter diesen stehen die Schiedsämter.) 2. Die Landgerichte zu Magdeburg, Halberstadt, Stendal, Halle,. Naumburg, Torgau, Erfurt, Nordhausen.

10. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 129

1911 - Magdeburg : Creutz
Die Verwaltung, 129 Saalkreis, Delitzsch, Bitterfeld, Stadtkreis Halle, Torgau, Wittenberg, Schweinitz, Liebenwerda. Die Kreise des Regierungsbezirks Erfurt heißen: Ziegenrück, Schleusingen, Stadtkreis Erfurt, Landkreis Erfurt, Stadtkreis Mühlhausen, Landkreis Mühlhausen, Heiligenstadt, Weißensee, Langensalza, Worbis, Stadtkreis Nordhausen, Kreis Grafschaft Hohnstein. Einige kleinere Landesteile liegen gesondert von der Provinz in anderen Ländern, z. B. Ziegenrück, Schleusingen, Venneckenstein. Solche vom Heimatlands ausgeschlossene Gebiete heißen Exklaven. Andere Gebiete liegen zwar in unserer Provinz, gehören aber nicht dazu. Unsere Provinz schließt sie nur ein, z. B. Schwarzburg-S o n d er shausen, -Frankenhausen, Sachsen-Weimar-Allstedt, Anhalt-Alsleben, -Mühlingen, Braunschweig-Ealvörde. Solche Landesteile heißen Enklaven. Der Regierungsbezirk Magdeburg ist nur durch einen schmalen Streifen bei Aschersleben mit den Regierungsbezirken Merseburg und Erfurt verbunden. Das Land Anhalt trennt die Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg. Es reicht vom Harze bis über die Elbe. Anhalt ist ein Herzogtum und gliedert sich in 5 Kreise: Ballen st edt, Bernburg, Cöthen, Dessau, Zerbst. Die Provinz Sachsen nimmt einen Flächenraum von 460 Quadrat- meilen oder 25 244 qkm ein und zählt rund 3 000 000 Einwohner. Das Herzogtum Anhalt hat nur 42 Quadratmeilen oder 2300 qkm und etwa 316 000 Einwohner. Wie jeder Ort (Dorf und Stadt) seine Angelegenheiten selbst ordnet und verwaltet, so tut es auch die ganze Provinz. Das ist die Selbst- Verwaltung. Sämtliche Gemeinden der Provinz sind zu einem Kom- munalverbande vereinigt. Dieser Verband sorgt für seine Glieder, als wenn alle nur eine Person bildeten. An der Spitze der Kommuual- Verwaltung, also der ganzen Provinz, steht der Land es direkt or; er wird vom Provinziallandtage auf 6—12 Jahre gewählt und vom Könige bestätigt. Ihm zur Seite "stehen der Provinzialausschuß und der Provinziallandtag. Die Mitglieder des letzteren werden in den Landkreisen durch die Kreistage, in den Stadtkreisen von dem Magistrate und den Stadtverordneten gemeinschaftlich auf 6 Jahre gewählt. Der so gebildete Provinziallandtag bestimmt nun aus seiner Mitte 7—13 Mit- Henze-Kohlhase, Die Provinz Sachsen. Ausgabe A. 9 B. Die Verwaltung. a) Die Selbstverwaltung.
   bis 10 von 6117 weiter»  »»
6117 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 6117 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 168
1 691
2 1365
3 1728
4 3328
5 3118
6 2493
7 1274
8 2823
9 747
10 4590
11 485
12 349
13 4157
14 4927
15 698
16 4156
17 468
18 2278
19 675
20 185
21 255
22 586
23 331
24 2134
25 2846
26 3267
27 990
28 764
29 1911
30 442
31 1144
32 1553
33 652
34 1896
35 1082
36 2231
37 4747
38 2232
39 1509
40 769
41 922
42 1933
43 672
44 1463
45 2239
46 3256
47 1648
48 525
49 1733

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 9
1 313
2 36
3 214
4 398
5 36
6 24
7 1596
8 151
9 1021
10 237
11 17
12 23
13 89
14 12
15 16
16 410
17 1542
18 103
19 29
20 277
21 28
22 18
23 270
24 7
25 104
26 26
27 10
28 37
29 12
30 41
31 76
32 74
33 42
34 228
35 44
36 236
37 1376
38 58
39 69
40 33
41 1793
42 47
43 527
44 231
45 254
46 91
47 5
48 7
49 21
50 4
51 10
52 51
53 51
54 148
55 12
56 1078
57 155
58 244
59 406
60 307
61 44
62 21
63 193
64 18
65 106
66 215
67 165
68 2503
69 532
70 30
71 421
72 1315
73 1062
74 47
75 229
76 212
77 129
78 152
79 35
80 196
81 6
82 203
83 1105
84 16
85 70
86 292
87 156
88 16
89 45
90 103
91 36
92 1016
93 3
94 284
95 35
96 150
97 15
98 826
99 20

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 275
1 88
2 186
3 345
4 782
5 3588
6 86
7 2791
8 162
9 193
10 3368
11 88
12 233
13 149
14 43
15 114
16 1377
17 20
18 3637
19 2009
20 16
21 46
22 909
23 31
24 194
25 200
26 1062
27 142
28 34
29 422
30 160
31 666
32 10
33 3428
34 75
35 337
36 125
37 94
38 362
39 2462
40 531
41 228
42 76
43 669
44 548
45 102
46 149
47 282
48 490
49 266
50 729
51 286
52 1358
53 154
54 2278
55 834
56 120
57 449
58 297
59 2980
60 959
61 233
62 6863
63 339
64 1809
65 765
66 297
67 240
68 594
69 1188
70 421
71 356
72 1914
73 426
74 117
75 646
76 39
77 2105
78 166
79 441
80 5025
81 2967
82 151
83 13
84 30
85 87
86 56
87 90
88 253
89 63
90 26
91 966
92 451
93 605
94 270
95 19
96 205
97 4855
98 1668
99 4914
100 2381
101 11
102 395
103 192
104 16
105 476
106 454
107 49
108 199
109 30
110 259
111 193
112 1104
113 68
114 368
115 132
116 386
117 317
118 3329
119 122
120 288
121 678
122 504
123 262
124 285
125 183
126 171
127 1235
128 405
129 226
130 336
131 884
132 3378
133 415
134 54
135 156
136 1823
137 57
138 53
139 164
140 208
141 25
142 1484
143 689
144 563
145 6462
146 531
147 129
148 1180
149 134
150 151
151 1124
152 559
153 159
154 781
155 978
156 783
157 771
158 1588
159 105
160 51
161 135
162 1170
163 124
164 31
165 927
166 1198
167 224
168 84
169 899
170 111
171 8396
172 187
173 1176
174 445
175 1372
176 217
177 4655
178 18
179 835
180 65
181 365
182 1529
183 3343
184 61
185 163
186 84
187 279
188 404
189 113
190 46
191 2147
192 455
193 30
194 1107
195 41
196 543
197 494
198 63
199 533