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1. Die preußische Provinz Hannover und das Herzogtum Braunschweig - S. 8

1891 - Leipzig : Voigtländer
Sanb zuerst durch die Willkürherrschaft seines Ratgebers und dann furchtbar durch den 30jährigen Krieg, zumal der Herzog zwischen den Parteien hin- und herschwankte. Sein Vruber Christian, Bischof von Halberstabt, der „tolle Christian" genannt, gab den Kaiserlichen Veranlassung zum Einsall in braunschweigisches Gebiet. Tillys Scharen verwüsteten das Sanb, beffen Sage sich noch verschlimmerte, als Christian Iv. von Dänemark bei Lutter am Barenberge am 17. August 1626 völlig geschlagen würde. In einem jammervollen Zustanbe ließ Friedrich Ulrich sein Sanb zurück, als mit ihm 1634 die mittlere braunschweigische Sinie erlosch. Über das Erbe stritten sich die ©lieber der Lüneburger Sinie, bis es 1635 zu einem Vergleiche bahin kam, daß August der Jüngere von Dannenberg-Hitzacker, der Nachkomme eines älteren Sohnes von Ernst bein Bekenner, das Fürstentum Wolfenbüttel im Umfang des heutigen Herzogtums Braunschweig bekam. Er würde der Stifter der jüngeren braunschweigischen Sinie. Calenberg-Göttingen fiel an die cellefche Sinie des Lüneburger Hauses. V. Von der Zeit des großen Krieges bis ;ur Gegenwart, a) Geschichte der lüneburgischen Linie. 1. Der britte Sohn des Herzogs Ernst des Bekenners, Wilhelm, ist der Stifter der jüngeren lünetiurgifchen Sinie. Seine Sohne vereinbarten 1610 mit der Sanbfchaft den balb darauf auch vom Kaiser bestätigten Vertrag, daß das Fürstentum Lüneburg mit allen Grafschaften stets ungeteilt bei einem Fürsten bleiben sollte. Um bies noch zu befestigen, gelobten die Brüber später, daß nur einer durch Heirat den fürstlichen Stamm fortpflanzen bürfe. Das Sos entfchieb für den vorjüngsten Bruder Georg, der bernnach als Stammvater der späteren Könige von Hannover anzusehen ist. Entgegen jenem Hausvertrage erhielt er das Herzogtum Calenberg nebst Göttingen. Zu seiner Hauptstabt wählte er Hannover. In Sünelrnrg herrschten seine Brüber, bis bies Herzogtum 1648 seinem Stamme zufiel. 2. Herzog Georg hat hervorragetxben Anteil am 30jäh-rigen Kriege genommen. Anfangs war er General des nieber-sächsischen Kreises, überwarf sich jeboch mit Christian Iv. von Dänemark und trat zum Kaiser über. Da dieser ihn aber nur als Werkzeug eigener Pläne benutzte und sogar Tilly schon zum Herzog von Calenberg bestimmt hatte, wandte er sich als einer der ersten dem Schwebenkönige Gustav Aböls zu. Nach bessen Tode wußte er seine Stellung als beutscher Fürst zu wahren. Sein großer Sieg über die Kaiserlichen bei Hessisch-Olbendorf (28. Juni 1633)

2. Die preußische Provinz Hannover und das Herzogtum Braunschweig - S. 6

1891 - Leipzig : Voigtländer
— 6 — läge zum Königreich Hannover bildete, und der ältere Bruder Braunschweig-Wolsenbüttel in dem Umfange bekam, wie es im wesentlichen noch heute besteht. Nach dem Aussterben der calen-bergschen Linie (1584) war die braunschweigische die Erbin des Landes. Diese erlosch 1634. Iv. Aus dem Zeitalter der Reformation. 1. Die neue Zeit wird durch ein wichtiges Ereignis eingeleitet, durch die Hildesheimer Stiftssehde. Bischof Johann von Hildesheim wollte den Wohlstand des verschuldeten Stiftes besonders durch Einlösung der vielen verpfändeten Güter heben. Dem widersetzten sich die Ritter, besonders die von Saldern, und brachten einen Bund zustande, dem sich auch die Herzöge von Braunschweig und von Calenberg anschlossen, während Herzog Heinrich der Mittlere von Lüneburg, die Grafen von Schaumburg u. a. zum Bischof hielten. Nach dem Tode des Kaisers Maximilian brach die offene Fehde endlich aus. Aber in der Schlacht bei Soltau (29. Juni 1519) siegten die Hildesheimischen. Viele Ritter fielen; Herzog Erich von Calenberg wurde mit seinem Neffen und vielen Edlen gefangen, während Heinrich der Jüngere von Braunschweig nur mit Mühe entkam. Doch dauerte der Kampf noch fort, zumal als der Bischof sich dem kaiserlichen Spruche nicht fügen wollte und deshalb in die Reichsacht erklärt war, die die Herzöge von Braunschweig und von Calenberg vollstrecken sollten. Erst 1523 kam es zu Quedlinburg zum Frieden. Das Bistum verlor allein große Gebiete, die es aber mit einigen Ausnahmen, wenn auch erst nach mehr als hundert Jahren wieder gewann. 2. Unter den braunschweigisch-lüneburgischen Fürsten waren die Herzöge von Lüneburg und von Grubenhagen der Reformation zugethan, während die Herzöge von Wolsenbüttel und von Calenberg eifrige Anhänger der katholischen Kirche waren, bis endlich mit dem Erlöschen dieser beiden Linien der Protestantismus überall siegte. Heinrich der Bekenner, am wittenbergischen Hose erzogen und durch den berühmten Spalatin in die Lehre Luthers eingeführt, begann schon 1523 in seiner Hauptstadt Celle die Reformation. Seine Milde und seine Beharrlichkeit verschafften ihr 1533 den völligen Sieg. Sein Sohn und Nachfolger befestigte die neue Lehre durch eine Kirchenordnung unter Zustimmung der ganzen Landschaft. Ohne Mühe wurde sie 1534 durch Amsdorf auch in Grubenhagen eingeführt. 3. Herzog Erich der Ältere von Calenberg-Göttingen war ein getreues Ebenbild des Kaisers Maximilian, an dessen zahlreichen Kämpfen er ehrenvollen Anteil nahm und dem er, selbst

3. Die preußische Provinz Hannover und das Herzogtum Braunschweig - S. 5

1891 - Leipzig : Voigtländer
— 5 — 2. Ihr Aussterben gab die Veranlassung zum lüneburgischen Erbfolgekrieg (1369—1388) zwischen Herzog Magnus Ii. „mit der Kette" von Braunschweig und Herzog Albrecht von Sachsen. Magnus that sich schon als Jüngling durch Kühnheit, Streitbegier und Freude an jeder ritterlichen Übung hervor. Als Herzog von Braunschweig-Wolsenbüttel herrschte er rücksichtslos und stolz. Besonders die Städte behandelte er hart. Deshalb huldigte Lüneburg auch dem Herzoge von Sachsen, dem Kaiser Karl Iv. das lüneburgische Erbe zugesprochen hatte. Als sich Magnus dem kaiserlichen Spruche nicht fügte, wurde er in die Reichsacht erklärt. Er vergeudete feine Kräfte in anderen Fehden, statt seine ganze Macht gegen Sachsen zu wenden. Nach seinem Tode setzten seine drei Söhne den Krieg mit mehr Klugheit fort. Am 11. Juni 1388 entschieden sie durch den Sieg bei Winsen über Albrechts Neffen den Krieg völlig zu ihren Gunsten. Im folgenden Monat teilten sie ihr Gebiet so, daß die beiden jüngsten Brüder gemeinsam das lüneburgische Erbe bekamen, während der älteste, Friedrich, das um einige lüneburgische Gebiete, wie Gishorn, Fallersleben, Vorsfelde u. ct., erweiterte Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel erhielt. Friedrich herrschte segensreich für sein Land, hob den Handel und sorgte für Ruhe und Ordnung. Die Fehdelust des übermütigen Adels hielt er nieder und förderte das Ansehen und die Macht der Städte. Er genoß den Ruf eines weisen und klugen Herrschers, so daß einige Fürsten ihn als Gegenkönig gegen Wenzel erheben wollten. Doch ward er im Juni 1400 auf der Rückreise von Frankfurt überfallen und meuchlerisch erschlagen. — Inzwischen hatten seine Brüder den Ständen 1392 die Lüneburger Säte gewähren müssen. Sie setzte die herzogliche Gewalt zum Schattenbilde herab, da die eigentliche Regierungsgewalt den „Sateleuten", d.i.den Vertretern des Adels, der Geistlichkeit und der Städte, übertragen wurde. Doch glückte es den Herzögen bei der Feindschaft zwischen Adel und Bürgertum, die Bestimmungen der Säte hinfällig zu machen. Sie waren die Erben Friedrichs und teilten das Gesamtgebiet. Diese Teilung wurde 1428 dahin geändert, daß Bernhard den lüneburgischen Teil wählte. Er ist der Stifter der mittleren lüneburgischen Linie. Seine beiden Neffen erhielten Braunschweig-Wolfenbüttel und Calenberg; sie wurden die Stammväter der mittleren braunschweigischen Linie. Gemeinsam blieben die Städte Braunschweig, Lüneburg und Hannover. 3. Unter den Teilungen des braunschweigischen Hauses ist die von 1495 von Bedeutung. Zwei Brüder, Heinrich und Erich, beide mit dem Beinamen „die Älteren", teilten so, daß dieser das Fürstentum Calenberg-Göttingen wählte, das die eigentliche Grund-

4. Die preußische Provinz Hannover und das Herzogtum Braunschweig - S. 7

1891 - Leipzig : Voigtländer
— 7 — schwer verwundet, in einer Schlacht das Leben rettete. psroofjl Katholik, war er doch frei von jeder kirchlichen Unduldsamkeit. Luthers Freimut und Offenheit auf dem Reichstage zu Worrnv machten einen solchen Eindruck auf ihn, daß er ihm als Zeichen der Anerkennung eine silberne Kanne mit Gimbecfer Bier übersandte. Er duldete es, daß seine zweite Gemahlin, eine branden-burgische Prinzessin, das Abendmahl unter beiderlei Gestalt nahm. Unter ihrer Fürsorge breitete sich die neue Lehre überall im Lande aus, das sie bis aus geringe Teile 1542 angenommen hatte. 4. In Braunschweig-Wolsenbüttel fand die Reformation an dem thatkräftigen Heinrich dem Jüngeren einen erbitterten Gegner. Als in der Stadt Braunfchweig 1528 Luthers Lehre durch Johannes Bugenhagen eingeführt ward, veranlaßte dies heftige Kampfe mit dem Herzog. Als eifriges Glied eines katholischen Bundes war er ein Feind des fchmalkaldifchen. Diese Stellung und aufgefangene Briefe des Fürsten steigerten die Erbitterung so, daß es 1542 zum offenen Kriege kam. Die Städte Braunschweig und Goslar fanden an den fchmalkaldifchen Fürsten Unterstützung. Heinrich der Jüngere entfloh nach Frankreich. Überall wurde jetzt die neue Lehre eingeführt und durch eine Kirchenordnung Bugen-hagens befestigt. Zwar kehrte Heinrich bald zurück, geriet aber in Gefangenschaft, aus der ihn erst Karls V. Sieg bei Mühlberg befreite. Sofort nahm er seinen heftigen Kampf gegen das Luthertum wieder aus, das erst mit dem Regierungsantritte seines Sohnes Julius, der trotz des vaterländischen Hasses zur neuen Lehre übergetreten war, zum endgültigen Siege gelangte. 5. Ein ausgezeichneter Herrscher war Herzog I u l i u s von Wolfenbüttel (1568—1589). Wegen seines krüppelhaften Körperbaues für den geistlichen Stand bestimmt, genoß er eine vortreffliche Bildung. Äls Fürst wußte er durch weise Sparsamkeit mit großer Umsicht das Land zu neuem Glanze zu erheben. Er ordnete die Verwaltung des Landes, sicherte die Rechtspflege, hob den Bergbau des Harzes und beschützte mit starker Hand den Handel seiner Städte. Wie sehr er Kunst und Wissenschaft förderte, dafür ist die Gründung der Universität Helmstedt (1576) der beste Beweis. An den Wohlthaten seiner Regierung nahm auch das durch seine Fürsten tief verschuldete Herzogtum Calenberg-Göttingen teil, als es 1584 an Braunschweig-Wolf enbüttel fiel. Sein geistig bedeutender Sohn Heinrich Julius (t 1613) erwarb zwar manche Gebiete, u. a. die Grafschaften Regenstein und Blankenburg, stürzte aber das Land durch seine Prachtliebe und Verschwendungssucht in große Schulden. Mit der Stadt Braunschweig lag er in heftigem Kampfe, den erst sein Sohn Friedrich Ulrich durch einen Vergleich beendigte. Unter diesem schwachen Fürsten litt das

5. Bürgerkunde - S. 15

1912 - Stuttgart : Holland & Josenhans
15 B. ^Allgemeine Staatskunde. H.g.b., in der W.o. und anderen Gesetzen geregelt sind: bürger- liches Recht. Wenn das bürgerliche Recht die wirtschaftlichen "Beaemng en^Dvischen Bürger und Bürger regelt, ist imlsfent- lichen Recht das Verhältnis des Bürgers zum Staat behandelt Die Rechte und Pflichten des Staatsbürgers als Wähler und Abgeordneter sind im Verfassungsgesetz enthalten — Staats- recht. Im Verwaltungsrecht sind die Vorschriften nieder- gelegt, nach welchen Beamte und Behörden zu verfahren haben, so daß für Staatserhaltung und Wohlfahrt der Bürger gesorgt ist, die Bürger auch gegen Willkür geschützt sind. Das Straf- recht verbietet und bedroht mit Strafen Handlungen, die z. B. gegen Leben, Ehre und Eigentum des Büro^s gerichtet sind. Endlich ist im Prozeßrecht genau bestimmt, in welcher Weise in Zivil- und Strafprozessen verfahren werden muß. /

6. Grundzüge der Sächsischen Geschichte für Lehrer und Schüler höherer Schulen - S. 2

1892 - Dresden : Huhle
— 2 — verehrten die Slawen die Naturgewalten, so die Dreiheit (Triglaw) Perkun, Radegast, Shiwa, die Zweiheit Bieleboh und Czerneboh (d. i. der gute und böse Gott) auf hohen Bergen (dem Czerneboh) oder in heiligen Hainen mit Gebeten und Opfern, zuweilen auch Menschenopfern. § 3. Um die Grenze an der Saale gegen die fortgesetzten Einfälle der Slawen zu sichern, unterwarf Kaiser Karl der Große (768 — 814) nach der Bezwingung der Sachen auch die Slawen im 804. Osten der Elbe und Saale (die Sorben 804) der fränkischen Oberhoheit und begründete längs dieser Flußgrenze die thüringische Mark. Doch löste sich das lose Verhältnis wieder auf, als im Laufe des 9. Jhrdts. das große fränkische Reich in nationale Staaten zerfiel (Teilung von Verdun 843, Ludwig der Deutsche). Seitdem steigerten sich die Feindseligkeiten an der Grenze, namentlich seitdem die räuberischen Ungarn (Magyaren) ihre Einfälle in Deutschland begannen. § 4. Als nun unter den letzten schwachen Herrschern des ostfränkischen (deutschen) Karolingerhauses die deutschen Stämme überall Stammesherzöge an ihre Spitze stellten, um sich selbständig gegen den Andrang der äußeren Feinde (Slawen, Ungarn, Normannen) zu schützen, da erhob sich in Sachsen und Thüringen zu dieser Würde das reichbegüterte Geschlecht der Lndolsinger mit Otto dem Erlauchten, Markgrafen der thüringischen Mark (f 912). Dessen kampferprobter Sohn Heinrich I., 919 zum deutschen König erwählt, der erste in der Reihe der Könige des sächsischen Hauses (919 — 1024), ging von der Verteidigung zum Angriff auf die Slawen über. Von 928. seinen neuen Burgen an der Ostgrenze aus eröffnete er 928 mit dem gegen die Ungarn neugebildeten Reiterheere den Unterwerfungskrieg. Nach Besiegung der Heveller an der Havel (Brennabor) erstürmte er die Hauptburg der Dalaminzier, Jana bei Lommatzsch, und drang über das Erzgebirge bis Prag vor. Als Zwingburg im Sorbenlande begründete er auf steilem Userliügel an der Elbe die Burg Meißen (Misni). Sein Sohn und Nachfolger Otto I., der Große (936 — 973) befestigte und erweiterte unter blutigen Kämpfen die errungene Herrschaft (Markgraf Gero). Zu ihrer Sicherung begründete er die Nordmark (in Brandenburg), die Ostmark oder Lausitz (von der unteren Saale bis zum Bober), im Gebiete der Sorben die Marken von Zeitz (zwischen der oberen Saale und der Zwickaner Mulde), Merseburg (zwischen der mittleren Saale und der vereinigten Mulde) und Meißen (bis zur Pulsnitz, die beiden slawischen Gaue Dalamiuei und Nisani, d. i. das Niederland, mit unbestimmter Grenze nach dem Gebirge hin). In diesen festen Orten stiftete er zugleich die drei gleichnamigen Bistümer, die er unter das Erzbistum Magdeburg (968) stellte. So war der Grund zur deutschen Staats- und Kirchenordnung gelegt. § 5. Die Mark war erobertes Reichsgebiet, stand daher unter dem militärischen Befehle des Markgrafen, der sein

7. Grundzüge der Sächsischen Geschichte für Lehrer und Schüler höherer Schulen - S. 3

1892 - Dresden : Huhle
— 3 — Amt unmittelbar im Namen des Königs führte und von ihm mit Eigen- oder Lehnsbesitz ausgestattet war. Ein Netz von festen Plätzen, sog. Burgwarten, überzog das Land (s. die Karte). Sie lagen besonders an den größeren Flüssen, und zu ihrer Verteidigung wurden deutsche Lehnsleute angesiedelt. Von ihnen aus übten markgräfliche Vögte die Gerichts-, Polizei- und Militärgewalt. Alle diese Beamten und Vasallen, sowie die Bischöfe fanden sich regelmäßig zu den Landdingen ein, die für die Mark Meißen in Colmitz bei Oschatz, für die westlichen Marken, das Osterland von Thüringen aus gerechnet), in Schköhlen bei Weißenfels abgehalten wurden. Das Eigentum am ganzen Grund und Boden und alle Einkünfte standen ursprünglich dem Reiche zu. Doch behielten die unterworfenen Slawen ihr eigentümliches Privatrecht und ihren Grundbesitz, von dem sie nur Leistungen nach deutscher Weise zu machen hatten. Sie zerfielen in 5 Klassen: die Supane, d.i. die Dorfvorsteher, die Witjasen (vitjaz Held), d.i. die zum Reiterdienst Pflichtigen Lehnbaueru, die in verschiedener Abstufung unfreien Smurden, Lazzen und Heyen. — Gleichzeitig breitete sich das Christentum, in slawischer Sprache gepredigt, aus. Die ersten Kirchen, schlichte Bauten aus Holz oder Feldsteinen, wurden in den Burgwarten errichtet, doch ging die Bekehrung langsam. Noch 1028 mußte wegen Bedrohung durch heidnische Slawen der Sitz des Bistums Zeitz nach Naumburg verlegt werden. § 6. Zur Befestigung dieser Zustände trug die bald thatsächlich entwickelte Erblichkeit des Markgrafenamts wesentlich bei. Zuerst behaupteten es 985 — 1047 die Eckardinger von Großjena an der Unstrut. Der tapfre Eckard I. (f 1002) hielt die deutsche Herrschaft aufrecht, auch als sie 982 im ganzen Nordosten zusammen- 982. gebrochen und dort die Elbe wieder die Grenze geworden war, und unterwarf die Milzener in der heutigen Oberlausitz. Nach seiner Ermordung mußte König Heinrich Ii. (1002 -1024) in drei blutigen Kriegen mit dem hochstrebenden Polenherzog Boleslaw Chrabry um den Besitz der Marken ringen (1004 Eroberung von Bautzen, 1015 Bestürmung der Burg Meißen durch die Polen; Friede von Bautzen 1018), und erst Konrad Ii. (1024 — 1039) zwang die Polen 1031 zum Ver- 1031. zicht. Bis 1067 besaßen die Grasen von Weimar-Orlamünde die Markgrafschaft; dann übertrug sie Kaiser Heinrich Iv. (1056 — 1105) (Stffacrt I. von Braunschweig. Als sich trotzdem dessen Sohn Eckbcrt ll. im Kampfe des Königs mit den Sachsen wiederholt treulos erwies, ächtete ihn 1089 der König und sprach ihm die Mark ab. 2. Die ersten Markgrafen aus dem Hause Wettiu. Konrad I. 1089 — 1156. § 7. Das Erbe traten die Wettiner an. Dies Geschlecht, das sich nach dem hohen Felsenschlosse Wetiin an der Saale erst etwa 1*

8. Grundzüge der Sächsischen Geschichte für Lehrer und Schüler höherer Schulen - S. 4

1892 - Dresden : Huhle
— 4 — seit 1100 nannte, stammte aus dem alten Schwaben (Sueben-^gau zwischen dem Harz und der untern Saale, war also schwäbischer Abkunft wie die Hoheuzollern. Als die ersten des Geschlechts werden Tedi (t 957) und Dietrich, der 982 bei Colrone in Calabrien fiel, genannt. Mit den Fortschritten der deutschen Herrschaft nach Osten dehnten auch die Wettiner ihre Besitzungen über die Saale aus, erwarben namentlich Zörbig und Eilenburg. Dann verwaltete Dietrich 1031 — 34, sein Sohn Dedo 1047—74 die (Nieder-)Lausitz, während dessen jüngeren Brüder Thiemo und Gero Brehna besaßen und sich darnach Grafen von Brehna nannten. Die alten Erbgüter des Hauses gingen 1074. dagegen verloren, als Dedo 1074 von Heinrich Iv. seines Amtes entsetzt wurde. Doch erhielt Dedos Sohn aus seiner (zweiten) Ehe mit der leidenschaftlichen Adela, Heinrich I. von Eilenburg, 1086 1089. die Lausitz zurück und empfing dazu wahrscheinlich 1089 die Mark Meißen, was er dem König durch treue Anhänglichkeit vergalt. Nach seinem Tode 1103 sicherte nur die rücksichtslose Thatkraft seiner Gemahlin Gertrud von Nordheim seinem Sohne Heinrich Ii. das Erbe. Doch geriet dieser darüber später in Zwist mit seinen Vettern Dedo und Konrad von Brehna, den Söhnen Thiemos und Jdas 1123. von Nordheim. Als er 1123 starb, bemächtigte sich Konrad der Mark Meißen gegen den Willen Kaiser Heinrichs V., aber mit Zustimmung der Edlen und mit Unterstützung des Herzogs Lothar von Sachsen (König 1125).* Die Schwächung der Königsmacht durch den Kampf mit dem Papsttum (Konkordat von Worms 1122) förderte dann überall die Erblichkeit und die Selbständigkeit der Reichsfürsten. § 8. Konrad (1123 — 1156) erhielt zur Mark Meißen noch die (Nieder-)L au sitz 1136 und das Milzenerland ^Budissin) 1144, das eine Zeit lang Wladislaw von Böhmen zu Lehen getragen hatte. Ferner erwarb er die Güter der mächtigen Herren von Groitzsch (Wieprecht von Groitzsch f 1124), sowie Zwickau und aus dem Erbe der Eckardinqer Nochlitz. Bereits früher waren die Marken von Zeitz und Merseburg mit Meißen thatsächlich verschmolzen; doch standen hier Die meisten Teile, etwa das Gebiet zwischen Mulde und Saale, nur unter der Amtsgewalt des Markgrafen und bildeten Lehngüter großer unmittelbarer Reichsvasallen, oder sie wurden als Reichsdomänen von kaiserlichen Vögten verwaltet, wie das Pleißnerland um Alteuburg und Chemnitz, und das spätere Vogtland. — An den Reichsangelegenheiten nahm Konrad rühmlichen Anteil. Er begleitete Lothar auf seinem zweiten glänzenden Römerzuge 1136/7, dessen Nachfolger Konrad Iii. 1146 auf einem Feldzuge gegen die Polen und beteiligte sich 1147 an dem großen Kreuzzuge der sächsischen * Ein Reichsli-Hen erbte in der Regel nur im direkten Mannesstamme weiter, nicht auf die Nebenlinien.

9. Grundzüge der Sächsischen Geschichte für Lehrer und Schüler höherer Schulen - S. 5

1892 - Dresden : Huhle
— 5 — Fürsten gegen die Wenden in Mecklenburg und Brandenburg. Nachdem er 1152 noch dem jugendlichen Hohenstaufen Friedrich I. Barbarossa (1152—90) in Merseburg gehuldigt hatte, trat er 1156 in das von im. ihm gestiftete Kloster auf dem Petersberge bei Halle ein und verfügte über seine Laude ohne Zustimmung des Kaisers wie über ein erbliches Fürstentum, indem er sie nach dem Brauche der Zeit wie einen Privatbesitz unter seine Söhne verteilte. Sein ältester Sohn Otto der Reiche erhielt die Mark Meißen, Dietrich Eilenburg und die Lausitz, Dedo Rocblitz, Heinrich Wettin, Friedrich Brehna. Dagegen verlieh Friedrich Barbarossa 1158 das Land Budissin an Böhmen, bei dem es nun bis gegen 1256 verblieb. Konrad starb aus dem Petersberge 1157. 5. Februar 1157, wo er auch beigesetzt wurde. 3. Die Machthöhe des Hauses Wettin. Otto der Reiche. Heinrich der Erlauchte. 1156-1288. § 9. Die Teilung, die erste dieser Art im Wettinischen Hause, schädigte indes zunächst weder die innere Entwicklung noch die äußere Machtstellung des Geschlechts, weil die Brüder zusammenhielten. In dem Streite zwischen Friedrich Barbarossa und dem Welfen Heinrich dem Löwen standen sie meist zum Kaiser und begleiteten ihn auch aus seinem Feldzuge nach Sachsen 1181. Im Innern gab Otto der Reiche 1156—1190 durch die Eröffnung des Silberbergbaues im Erzgebirge (Gründung Freibergs um 1180, s § 15b) und die Gewährung einer selbständigen Stadtverfassung für Leipzig einen mächtigen Anstoß zum wirtschaftlichen Aufschwünge des Landes; dazu erwarb er Weißenfels durch Kauf und gründete das Cistercienser-kloster Alt-Zella bei Nossen (1162 —75). Da er aber gegen den Brauch seinem jüngeren Sohne Dietrich das Hauptlaud Meißen, dem älteren Albrecht nur Weißenfels zuwenden wollte, so empörte sich dieser gegen den Vater und setzte ihn auf Schloß Döbeu bei Grimma gefangen. Schließlich entschied der Kaiser den Streit zu gunsten Albrechts. § 10. Trotzdem lebte Albrecht der Stolze (1190 — 95) in fortwährendem Zwist mit seinem Bruder, wurde aber endlich bei Allstädt völlig geschlagen und starb plötzlich auf dem Wege von Freiberg nach Meißen ohne Nachkommen. Daher zog Kaiser Heinrich Vi. (1190 — 97), der ihm niemals günstig gewesen war, Meißen als erledigtes Reichslehen ein, und erst nach dem jähen Tode des hochstrebenden Herrschers gelaugte der Bruder Albrechts, Dietrich der Bedrängte (1197-1221) in den Besitz Meißens. In dem nun folgenden Thronstreit zwischen dem Hohenstaufen Philipp von Schwaben und dem Welfen Otto Iv. hielt er treu zu Philipp bis zu dessen Ermordung 1208 (Fehden mit Böhmen und Thüringen) und erkannte nach Ottos Iv. Niederlage bei Bonvines 1214 Friedrich Ii. an (1215 — 1250). Indem er so in den Wirren der Zeit seinen Besitz

10. Grundzüge der Sächsischen Geschichte für Lehrer und Schüler höherer Schulen - S. 6

1892 - Dresden : Huhle
zu sichern wußte, vergrößerte er ihn zugleich Durch den Rückfall von Eilen bürg und der Lausitz nach dem Aussterben der seit 1185 dort 1210. regierenden Rochlitzer Linie 1210, und brach den Trotz der Bürgerschaft 1217. von Leipzig, indem er 1217 mit Hilfe des Kaisers die Stadt überrumpelte und drei Zwingburgen anlegen ließ (darunter die Pleißenburg). § 11. Für seinen erst dreijährigen Sohn Heinrich den Erlauchten (1221 —1288) übernahmen der Oheim Ludwig Iv. von Thüringen und die Mutter Jutta die Regentschaft und Vormundschaft. Erst nach der Hochzeit mit Konstantia von Österreich, der Tochter Leopolds Vii., in Stadlau bei Wien 1234 trat Heinrich die Regierung an, nachdem er 1236 noch eine Kreuzfahrt nach Preußen mit dem Deutschen Ritterorden unternommen hatte. In dem letzten Entscheidungskampfe zwischen Friedrich Ii. und dem Papsttume seit 1239 stand er dann fest zum Kaiser. Dieser belohnte die Treue durch die Verlobung seiner Tochter Margareta mit Heinrichs Sohne Albrecht dem Entarteten 1243. (Unartigen) und die Verpfändung des Pleißnerlandes 1243. Außerdem trat ihm König Wenzel von Böhmen 1251 Sayda und Pnrschenstein im Erzgebirge ab, um Heinrichs Widerspruch gegen seine Bewerbung um Österreich nach dem Falle Friedrichs des Streitbaren (1246) zu beseitigen. Bei weitem die wichtigste Erwerbung war jedoch die Landgrafschaft Thüringen. § 12. In Thüringen war die von den fränkischen Königen eingesetzte Grafengewalt im Hause der Wiuzeuburger erblich und so selbständig geworden, daß der letzte des Hauses, Hermann Ii., als 1130. Landgraf bezeichnet wurde (1129). Nach seinem Tode ging 1130 die Laubgrafschaft auf die fränkischen Ludwig in ger über, deren Ahnherr Ludwig der Bärtige zuerst um Eisenach und an der untern Unstrut ansehnliche Güter erworben hatte (f 1056). Sein Sohn Ludwig der Springer (f 1123) befestigte diesen Besitz durch die Erbauung der Wartburg und der Reuenburg über Freyburg an der Unstrut, stiftete 1086 das Beuebiktiuerkloster Reinharbsbrunn (feitbem Erbbegräbnis seines Geschlechts) und beteiligte sich eifrig an bett Kämpfen der Sachsen gegen Heinrich Iv. (Haft auf bent Giebichen-stein). Der britte des Hauses, als Laubgraf Ludwig I. (f 1140), 1137. erwarb 1137 durch die Vermählung mit der Tochter des Sanbgrafen von Hessen Giso, auch bies Gebiet. Ludwig Ii. der Eiserne (f 1172) brach mit harter Faust bett Trotz seiner Vasallen (der Schmieb von Ruhla, der Ebelacker bei Frey bürg) und war ein treuer Anhänger Friedrich Barbarossas, bent sein Sohn Ludwig m. in bett 3. Kreuzzug folgte (f auf Cypern 1190). Hermann I. (f 1215) zeigte sich im Thronstreite zwischen Welsen und Hohenstaufen wankelmütig und treulos, erwarb aber nach bent Aussterben der Grasen von Goseck die sächsische Pfalzgrafschaft um Allstäbt und machte die Wartburg zu einem Mittelpunkte beutscher Dichtung (Walther von der Vogelweibe; der „Sängerkrieg" 1207). Ludwig Iv. der Heilige, der Ge-
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