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1. Skandinavisches Reich, Deutschland, Oesterreich, Italien, Griechenland, Russisches Reich - S. 130

1869 - Braunschweig : Schwetschke
130 A. Europa. aus dem sächsischen Stamme, welche man, nach den ausgezeichnetsten unter ihnen, wohl die Ottonen nennt. Heinrich I., 919—936, erwarb sich das große Verdienst, die Normänner und Wenden nachdrücklich zu züchtigen: zur Sicherung der Grenzen bestellte er Mark- (Grenz-) Grafen, deren Gebiete die Mark Schleswig, die nordsächsische (jetzt Altmark) und die ostsächsische Mark (Meißen) genannt wurden. Die Ungarn schlug er bei Merseburg, und um ihre künftigen Einfälle besser abzuwehren, legte er überall ummauerte Plätze an, erst Burgen, dann Städte, und Waffenübungen zu Pferde ein, woraus in der Folge die Turniere der Ritter entstanden. Sein Werk ward durch seinen Sohn Otto I., den Großen, 936 -973, vollendet. Die Ungarn, am Lech 955 gänzlich geschlagen, wagten in der Folge keine Einfälle mehr, und seine Siege über die Wenden, welche er durch Anlegung der Bisthümer Brandenburg und Havelberg befestigte, unterwarfen ihm diesen Theil Deutschlands bis an die Oder. Unter seinen Nachfolgern Otto Ii., bis 983, mit Otto Ilf., bis 1002, stieg und befestigte sich die königliche Macht immer mehr; Loth- ringen, eine Zeit lang von Deutschland getrennt, ward wieder damit ver- einigt und behauptet, und die Macht der deutschen Kaiser — (Otto I. e 962 angenommen, welche von nun an beim deutschen als Könige von Italien auch dort anerkannt. Selbst der Reiche blieb) — Anfang zu eigener wissenschaftlicher Bildung ward durch die Verbindungen der Ottonen mit den byzantinischen Kaisern begründet. Der nämliche Zustand erhielt sich auch noch unter dem letzten Kaiser aus dem sächsischen Stamme Heinrich Ii., 1002 -24. llnter dem folgenden Herrscherstamme, den fränkischen oder salischen Kaisern, den Heinrichen, erreichte die Königs- macht in Deutschland ihren höchsten Gipfel, um schnell und schmachvoll von dieser Höhe gestürzt zu werden. Konrad Ii. der Salier, 1024—39, und vorzüglich sein Nachfolger Heinrich Iii. (f 1056) herrschten nicht allein mit großem Nachdruck in Deutschland und Italien, sondern selbst die Geistlichkeit, welche nach und nach, schon von Karl dem Großen und später von den Ottonen begünstigt, große Güter, Fürstenthümern an Umfang gleich, erlangt hatte, beugte sich vor ihnen; Päpste wurden von ihnen ein- und abgesetzt und keiner ohne ihre Bewilligung erwählt. Diese Macht, bei welcher Deutschland im Innern ruhig und geordnet, nach außen höchst kräftig wirkte, ging, und zwar für alle Zeiten, unter dem leichtsinnigen und unglücklichen Heinrich Iv., 1056—1106, verloren. Unwillig hatten die deutschen Fürsten die Macht seiner Väter ertragen und griffen begierig nach der Gelegenheit, unter einem noch unmündigen Fürsten ihre Rechte zu erweitern, und nur allzusehr wurden sie in ihrem, das Vaterland unwieder- bringlich verwirrenden Streben durch eine Reihe höchst talentvoller, aber auch höchst ehrgeiziger Päpste unterstützt. Gregor Vii. (Hildebrand), der bedeutendste vielleicht unter allen Päpsten, gab das Zeichen zum Sturze der königlichen Macht. Die deutschen Könige hatten bisher unbestritten das Recht ausgeübt, die Erzbischöfe, Bischöfe u. s. w. als Besitzer großer Länder, gleich anderen Reichsvasallen, durch die Belehnung in Besitz ihrer Würde und ihrer Länder zu setzen. Dies Belehnen und Bestätigen der Geistlichen, die Investitur, ward vom Papste als ein unerlaubter Ein- griff der weltlichen Macht in tie geistliche dargestellt, und Heinrich, der

2. Skandinavisches Reich, Deutschland, Oesterreich, Italien, Griechenland, Russisches Reich - S. 137

1869 - Braunschweig : Schwetschke
Vit. Deulschland. 137 seines Neffen, Johann von Schwaben, als er eben tie rurcb seine Härle empörten Schweizer zu züchtigen gedachte. Abermals siel die Wahl aus einen unbegiiterten, aber wackeren Ritter, Heinrick (Vii.) von Luxemburg, 1308—1313, der aber bald zu bedeutender Macht gelangte, als die böhmischen Stände seinem Sohne Jobann die erledigte Krone ihres Landes freiwillig überttngen. Heinrich starb in Italien, vielleicht an Gift, nach- dem er vergeblich die durch Gnelfen und Ghibellinen noch immer gestörte Rübe jenes Landes herzustellen versucht hatte. Nach seinem Tode wählten zwei Parteien: die österreichische Friedrich von Oesterreich, 1313—30, die luxemburgische einen Freund dieses Hauses, Ludwig von Barern, 1313—47. Neue Kriege und Verwüstungen waren die Folge jener doppelten Wahl, bis endlich Ludwig bei Mühldorf in Baiern 1322 siegte und seinen Neben- buhler gefangen nahm. Es folgte Versöhnung und Freundschaft zwischen Kj • I r * den Reicksgeschäften behielt. den edlen Gegnern, so daß Friedrich bis an seinen Tod einigen Antheil an Streitigkeiten dem Papste srietenbeit der Fürsten mit der Vergrößerung der bairischen Macht — (Ludwig hatte seinem Sohne gleiches Namens die durch das Ausslerben tes askaniscken sanhaltischenf Fürstenstanunes erledigte Mark Brandenburg verlieben) — verbitterten die letzten Jahre Ludwigs, und es kam so weit, daß einige von Papste verleitete Fürsten an Ludwigs Stelle den luxembur- gischen König von Böhmen, Karl (Iv.), 1346 zum deutschen König ernannten. Kanin aber war Ludwig gestorben, als Andere, Feinde des luxemburgischen Hauses, Günther von Schwarzburg auf den Thron beriefen; dieser starb indeß kurz darauf (1349)., und nun erst gelangte Karl Iv. (bis 1378) znm ungestörten Besitz der deutschen Krone. Groß sind seine Verdienste um sein Erbland Böhmen, wo er nicht allein Ordnung und Frieden, sondern auch durch die Stiftung der Universität Prag, 1347, der ersten in Deutschland, wissenschaftliche Bildung einführte. Indeß ob er gleich mit großer Vorliebe vorzüglich nur fiir Böhmen sorgte, so verdankt ihm dock Deutschland tie erste Grundlage einer festen Verfassung, da§ berühmte unter dem Namen der Goldnen Bulle bekannte Reichsgesetz, welches zuerst 1355 auf einein Reichstage zu Nürnberg und 1356 zu Metz bekannt gemacht wurde. Hierdurch wurde unter Anderm festgesetzt, daß künftig nur 7 Fürsten, die 3' Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, und die 4 weltlichen Fürsten von Böhmen, der Pfalz, Sachsen und Bran- denburg, unter dem Rainen Kurfürsten (von küren, wählen) das Recht haben sollten, die teutschen Könige zu erwählen. Wenn schon Karl die deutschen Angelegen beiten mehr als billig vernachlässigt hatte, so geschah ties noch ungleich mehr von seinem schwachen und unbesonnenen, in Unmäßigkeit Laster schwelgeiiden Zen Kurfürsten, seiner Regierung überdrüssig 1378—1411 1400 Ruprecht von wenig, um sein Recht absetzten im Jahre an seiner Stelle ernannten. Weuz behaupten Ruprecht 1410 gestorben ward von Einigen Jobst von Mähren, Wenzels Vetter aber von Anderen Weit 7 darauf starb, Sigismund, 1411 Sigismunds Regierung unterdrückten Regungen Brüter König von arn deuffchen König erwählt durch eistesfreiheit ersten, wenngleich scheinbar Deutsch! merkwürdig.

3. Skandinavisches Reich, Deutschland, Oesterreich, Italien, Griechenland, Russisches Reich - S. 233

1869 - Braunschweig : Schwetschke
Vii. Deutschland. A. Staaten des Norddeutschen Bundes. 233 Unterstützung erwarb Herzog Abel (der Sohn Waldemars Ii.) Schleswig als erbliches Lehnsherzogthum (1250), sie schützten dessen Nachkommen in wiederholten Kämpfen gegen die dänischen Könige in dem Besitz des Her- zogthums, erzwangen den Vertrag, daß das Herzogthum Schleswig niemals wieder mit dem Königreich Dänemark unter einem Herrn dürfe vereinigt 1326) und die Zusicherung, daß dänischen Geblüts das werden (die Waldemarsche Constitution, nach dem Aussterben der schleswigschen Herzöge Herzogthum an die holsteinischen Grafen fallen solle, ein 1375. Aber nicht ohne vieljährige Kämpfe gelang anerkannten Besitz des Herzogthums Dies Ereigniß trat es den Deutschen, sich wieder in den selbstständigen Besitz des Landes von der Eider bis zur Königsan zu setzen. Endlich nach fast 30jährigem ununterbrochenen Kriege mit Dänemark gelang es dem letzten Grafen von Holstein ans schauenburgischem Geschlecht Adolf Iii., sich den friedlichen, auch von Dänemark unumwunden chleswig zu sichern. Unter diesen Kämpfen wuchsen die Lande Holstein und Schleswig allmälig mehr und inehr zu einem staatlichen Ganzen zusammen, auch die freien Nordfriesen an der Westküste Schleswigs entzogen sich der dänischen Oberhoheit und erkannten die der holsteinischen Grafen an. Als nun im Jahre 1459 mit dem genannten Adolf Viii. das mannhafte Geschlecht der holsteinischen Grafen Gon denen Gerhard der Große der berühmteste geworden) ans- starb, wählten die vereinigten schleswig-holsteinischen Stände wohl aus Friedensliebe, aber zum großen Verdruß ihrer bisherigen Verbündeten der Hansestädte Lübeck, Hamburg u. s. w., den inzwischen zum König von Dänemark gewählten Schwestersohn des Grafen Adolf Vlll. Christian I. (Graf von Oldenburg) zu ihrem Landesherrn. In dem desfälligen Ver- trage vom Jahre 1660 mußte Christian ausdrücklich erklären: daß er von „gesammter Mannschaft der Lande Schleswig und Holstein gewählt und worden sei, nicht als ein König von Dänemark, angenommen sondern als Herr der vorbeschriebenen Lande, Herzog zu Schleswig, Grafen zu Holstein, und daß diese Lande ewig zusammen bleiben sollten nngetheilt", wogegen die Stände sich verpflichten mußten, allemal ans der männlichen Nachkommenschaft Christians sich ihren Herrn zu wählen. Von da an dauerte ein friedliches Verhältniß zwischen dem Königreich Dänemark und Schleswig - Hellstem Jahrhunderte hindurch fort; welches durch mehrfache Slaatsverträge in der Folge gekräftigt wurde. Holstein wurde erst unter Christian l. vom deutschen Kaiser zum Herzogthum erhoben, Schleswig blieb formell dänisches Lehn, doch ohne darum an seiner Selbstständigkeit Abbruch zu erleiden. Bald aber trat (nach dama- liger deutscher Rechtsansicht) die Gewohnheit ein, unter den mehreren öhnen des letzten Fürsten nicht blos einen, sondern alle oder mehrere zu Landesherren zu ernennen, ohne daß darum doch die Einheit und Zu- sammengehörigkeit des Landes aufgehoben werden sollte. So traten auch in Schleswig-Holstein Landestheilnngen zwischen den Nachkommen Christian I. ein, wobei aber die Regiernngsgewalt eine gemeinschaftliche blieb und die Landstände als Einheit das Land vertraten. Im Jahre 1559 wurde von den schleswig-holsteinischen Herzögen Adolf und Friedrich Ii., der zugleich dänischer König war, der Freistaat Dithmarschen, der seine Unabhängigkeit

4. Skandinavisches Reich, Deutschland, Oesterreich, Italien, Griechenland, Russisches Reich - S. 259

1869 - Braunschweig : Schwetschke
Vii. Deutschland. A. Staaten des Norddeutschen Bundes. 259 Schloß, mit einem Park, von welchem man vine entzückende Aussicht hat. Ganz nahe bei der Stadt fängt die sogenannte Teufelsmail er an, ein mehrere Stunden weit, bis in die Nähe von Ballenstedt, mit einigen Unterbrechungen, sich erstreckendes Quadersandsteinriff; es ist oft über 100' hoch, von geringer Breite und wunderbar zerklüftet. ’/2 St. von der Stadt befinden sich auf dem 256' hohen Regenstein (preußisch), die Trümmer einer ganz in Felsen gehauenen Festung, mit vielen Höhlen. Südwestlich davon liegt im Bodethal das Dorf Rübeland, in welchem sich außer mehreren Eisenhütten und einer Marmorschleifmüble die beiden berühmten Höhlen, die Banmanns- und Biels höhle, befinden. Beide sind reich an grotesken Gestaltungen des Tropfsteins,- wie es übrigens in vielen ähnlichen Kalkhöhlen der Fall ist.— In dem Flecken Walkenried, in einer reizenden Lage am südlicheil Abhange des Harzes, sind herrliche Rllinen einer ehemaligen großen Kirche. 5) Kreis Gandersheim. — Gandersheim, ein rings von Bergen eingeschlossener, freundlicher Ort, mit 2540 Einw., war ein Reichsstift; hier lebte im 10. Jahrh. Roswitha, die Verfasserin des Lebens Ottos I. und lateinischer sittsamer Komödien. — Seesen, ein freund- liches Städtchen am Fuße des Harzes, mit 3050 Einw., ist weithin bekannt durch eine berühmte Schule für Israeliten. In der Nähe liegt Lu tt er am Barenberge, wo 1626 Tilly den König Christian von Dänemark besiegte. 6) Kreis Holzminden. — Holzminden, eine betriebsame Stadt an der Weser, mit 4790 Einw., hat ein Gyinnasium und eine blühende, in weiter Ferne bekannte Baugewerkschule. In der Nähe liegen bedeutende Steinbrüche im Solling, der auch viel Holz liefert, welches zum Schiffsbau nach Bremen gesandt wird. — Fürstenberg (Porzellanfabrik). 9. Das Königreich Sachsen. Das jetzige Königreich Sachsen war bis zum Anfange des 10. Jahrh, von mehreren slavischen Stämmen bewohnt; erst der Kaiser Heinrich I. entriß ihnen das Land zwischen der Saale und Elbe und legte hier zum Schutze der deutschen Ostgrenze die Markgrafschast Meißen an, welche anfänglich von verschiedenen Familien verwaltet und zuletzt in der wettini- schen erblich wurde. Als im 12. Jahrh, das mächtige Herzogthum Sachsen, welches das heutige Westfalen und Niedersachsen umfaßte, Heinrich dem L ö w e n entrissen und zersplittert wurde, erhielt Bernhard vonaskanien (Anhalt) die Würde eines Herzogs von Sachsen, vermochte aber nicht zum Besitze des Landes zu gelangen, und übertrug daher den Namen Sachsen aus die ihm gehörigen Länder an der Unstrut, Saale und mittleren Elbe. Nach dem Erlöschen des Hauses Askanien (1422) erhielt Friedrich der Streitbare, Markgraf zu Meißen und Landgraf zu Thüringen, aus dem Hause des Grafen von Wettin, die Würde eines Kürfürsten und Herzogs zu Sachsen, doch ohne erhebliche Vergrößerung seines Gebietes; er ist der Stammvater der noch jetzt vorhandenen sächsischeit Häuser. Seine Enkel Ernst, Kurfürst zu Sachsen, Stifter der Ernestinischen Linie, und -cht, Herzog zi .......... 1485 Länder sachsen, Meißen, Osterland, Voigtland .

5. Allgemeine Einleitung, Portugal, Spanien, Frankreich, Britisches Reich, Holland, Belgien, Schweiz - S. 556

1868 - Braunschweig : Schwetschke
556 A. Europa. Unternehmungsgeist wird er von keinem Stande in der Welt übertreffen; dabei liebt er überall Einfachheit und Gediegenheit. Diese Eigenschaften gehen auf den Arbeiterstand über, der sich trotz alledem hier besser befindet als irgendwo. Der Arbeiter verzehrt täglich Fleisch, Bier und Weizenbrod. Und der Aufschwung, in welchem nach wie vor alle Verhältnisse und Zu- stände des Reichs begriffen sind, bewährt mehr als Worte die glückliche Lage seiner Bewohner. Wo viel Licht ist, ist freilich auch viel Schatten; aber Alles verbürgt den Fortschritt in Wohlstand, wie in Sitte und Cul- tur überhaupt. Verfassung. Orden. Die englische Verfassung, obgleich nicht frei von manchen drückenden und selbst großen Mängeln, gehört schon deshalb zu den vorzüglichsten, weil sie nicht von der Willkür eines Fürsten oder von gewaltsamen Be- wegungen des Volkes Plötzlich ausgegangen, sondern in einer langen Reihe von Jahrhunderten sich nach den Bedürfnissen und Verhältnissen des Landes gebildet hat. Rach dieser Verfassung ist der König das geheiligte Ober- haupt des Volkes, seine Person unantastbar, er ist für keine seiner Hand- lungen verantwortlich; wohl aber sind es die Minister, auch wenn sie auf ausdrücklichen Befehl des Königs gehandelt hätten. Der König hat allein die vollziehende Gewalt, er kann nach Willkiir Standeserhöhungen vor- nehmen und Verbrecher begnadigen. Er entscheidet zwar allein über Krieg und Frieden, doch hängt die Geldbewilligung zum Kriege ganz vom Parla- ment ab; er ernennt zu allen Geistlichen-, Civil- und Militär-Aemtern. Seine persönlichen Einkünfte bestehen einzig und allein in einer ein- fiir allemal festgesetzten Summe, die Civilliste genannt; doch genießen auch die erwachsenen Kinder des Königs eigene Einkünfte. Beit Inbegriff der vom Könige zu zahlenden Gehalte des Hofstaats, der Pensionen u. s. w. erhält er nicht viel über eine halbe Million Pfd. Sterling. In Allein aber, was die innere Regierung, die Gesetzgebung, die Erhebung und Ver- wendung von Abgaben betrifft, kann der König nicht eigenmächtig verfahren; hierzu gehört die Einwilligung des Parlaments. Das Parlament, Parliament (pärliment), diese Schutzmauer der Freiheit, besteht aus den Stellvertretern des Volks und zerfällt in 2 Abtheilungen. Die erste, House (haus') of Lords oder Peers (pihrs), die Kammer der Pairs, gewöhnlich das Oberhaus genannt, besteht aus zum größeren Theile erb- lichen Mitgliedern des hohen Adels und aus den Erzbischöfen und Bi- schöfen. Da der König jeden: die Pairswürde verleihen kann, auch sämmt- liche geistliche Würden vergiebt, womit Sitz und Stimme im Oberhause verbunden ist, so hat er einen bedeutenden Einfluß auf die Mitglieder dieses Hauses. Ihre Zahl betrug (im Jahre 1863) 455, darunter 17 minder- jährige, also 428, und zwar für England: 3 Prinzen von Gebllit, 2 Erz- bischöfe, 23 Bischöfe und 380 weltliche Lords, worunter 20 Herzöge, 19 Marquis, 110 Grasen oder Earls (erls), 22 Viscounts (weikaunts), 209 Barone; für Schottland (hier giebt es keine Bischöfe) 16 weltliche Lords; fiir Irland ein Erzbischof und 27 weltliche Lords. Die Gesammt- zahl der schottischen Peers ist 83, von diesen sind 36 zugleich britische

6. Allgemeine Einleitung, Portugal, Spanien, Frankreich, Britisches Reich, Holland, Belgien, Schweiz - S. 668

1868 - Braunschweig : Schwetschke
668 A. Europa. sich Gerhard Douw und Adrian van der Werf aus. Der Einzige, welchen diese Schule dem Rubens allenfalls entgegenstellen konnte, ist Pani Rembrand van Rliijn, geb. 1606, f 1674. Auch in Holland hat die Malerei neuerlich einen hohen Aufschwung in van Os und Schelfhout und vorzüglich in Koekoek als Landschafts- und 8ehote1 als Marinemaler genommen. Unter den Kupferstechern ist auch Rai f 1867 zu nennen. Geschichte. Belgier, Bataver und Friesen, die ersten in den westlichen, die zweiten in den mittleren, die letzten in den nordöstlichen Gegenden, waren nach den römischen Schriftstellern, denen wir die ersten Nachrichten über dieses Land verdanken, die ältesten uns bekannten Bewohner desselben, und alle drei gehörten zu den germanischen Völkern. Alle drei waren durch Tapferkeit ausgezeichnet; ihre Ueberwindung kostete die Römer (Cäsar im I. 57 v. Chr.) schwere Kämpfe. Später wurden sie von den Römern beinahe als Bundesgenossen behandelt, fochten in allen ihren Kriegen mit, und die batavische Reiterei insbesondere galt lange für den Kern der römischen Heere. Bei der großen Völkerwanderung gerieth der größte Theil dieser Provinzen im 5. und 6. Jahrh, in die Hände der Franken; nur die Friesen behaupteten ihre Freiheit länger. Auch wurden diese Gegenden, damals rauh und arm, von den Siegern weniger beachtet. Nach dem Tode Karls des Großen gehörten diese Provinzen, nach ihrer Lage, theils zu dem frän- kischen, theils zum lothringischen, theils zum deutschen Reiche. Sie theilten sich indeß, in diesen Zeiten einer wenig geordneten Herrschaft, unter viele kleinere und größere Grafen, Herzöge und Fürsten: Alles Vasallen, die wie überall ihre Lehne erblich gemacht hatten; daher die verschiedenen Titel der Provinzen. Durch Heirathen, Erbfolge und Kriege wurden nach und nach mehrere dieser Provinzen mit dem Gebiete der Herzöge von Burgund vereinigt, deren Macht sie durch ihren Reichthum und Handelsgeist begründeten; und im 15. Jahrh, besaß schon Philipp der Gütige 11 derselben, denen sein Sohn Karl der Kühne noch 2 hinzufügte. Um diese Zeit war der Wohl- stand dieser Provinzen schon seinem Gipfel nahe. Die Beschaffenheit des Landes hatte die Bewohner frühe zur Schifffahrt und zum Handel ange- trieben, und das hier weniger drückende Lehnssystein klaubte den Anbau größerer Städte, welche bald durch Reichthum und Macht fiir ihre Fürsten bedeutend wurden, und von ihnen, weil jene sie mit Geld unterstützten, mit den größten Freiheiten bescheutt wurden. So bliihten Brügge und Gent und bald darauf Antwerpen empor; sie empfingen die köstlichen Producte des Orients durch die italienischen Seestädte und verbreiteten diese Schätze, durch ihre innige Verbindung mit der deutschen Hansa, nach England und dem ganzen diorden. Die Herzöge von Burgund, Herren solcher Unter- thanen und solcher Städte, waren damals unstreitig die reichsten Fürsten in Europa. Jede Provinz, jede Stadt hatte damals ihre eigene Verfassung und ihre besonderen Freiheiten, und dem Ganzen, obwohl einem Fürsten unterworfen, fehlte 31t einem Freistaate wenig mehr als der Name. Mit dein Tode Karls des Kühnen begann für die Niederlande eine bedrängniß-

7. Allgemeine Einleitung, Portugal, Spanien, Frankreich, Britisches Reich, Holland, Belgien, Schweiz - S. 509

1868 - Braunschweig : Schwetschke
Ii. Frankreich. 509 ausgezeichnete Talente gaben dem Fürsten Einfluß und Macht; ohne sie war er nichts. Geordnete, erbliche Thronfolge und die heutigen Begriffe von Herren und Unterthanen sind erst viel später entstanden. Ganz auf ähnliche Weise bildete sich die Verfassung der Geistlichkeit. Die Erzbischöfe und Bischöfe wurden von den Fürsten ernannt und belehnt, wie Herzöge und Grafen, und mit gleichen Verpflichtungen, so daß sie nicht selten die Kriegsdienste in Person leisteten. Unter ihnen stand die niedere Geistlich- keit, wie die Freien unter den Edlen und Fürsten. Da sie aber die Ein- zigen toaren, die in jenen Zeiten der Unwissenheit noch einige Kenntnisse, wären es auch nur die des Lesens und Schreibens, bewahrt hatten, so wurden sie bald den Fürsten unentbehrlich, ihre Rathgeber und Geschäfts- führer und als die friedlicheren Anhänger der Fürsten ein wichtiges und daher begiinstigtes Gegengewicht gegen den Trotz des Adels. Angelegenheiten der Kirche und des Staats wurden sehr natürlich auf gemeinsamen Ver- sammlungen abgemacht; daher die Anwesenheit der Fürsten und Edlen auf Kirchenversammlungen und der große Einfluß der Geistlichkeit auf die öffent- lichen Angelegenheiten jener Zeit. So bestand diese im Ganzen löbliche Einrichtung bis ins 9. Jahrh., wo, nach dem Tode Karls des Großen, von zwei Seilen her dies Gebäude erschiittert und ein wilder, gewaltsamer Zustand herbeigeführt wurde. Von der einen wurden die Lehne nach und nach erblich, und die großen Vasallen machten sich als eigene Fürsten immer unabhängiger von den Königen; den kleineren und Freien blieb nichts übrig, da die Könige sie nicht schützen tonnten, als sich unbedingt in die Arme der Mächtigen zu werfen; sie wurden Leibeigene des Adels oder der Geistlichkeit; die Freiheit verschwand, nur Adel und Geistlichkeit blieben frei, alle übrigen freien Germanen und Provinzialen verschmolzen zu einem Haufen niederer Leibeigenen, ein Unwesen der neueren Zeit, welches keines- weges in der ursprünglichen Form der Lehns- oder Feudalverfassung be- gründet war. Von der anderen Seite erhob sich, durch mancherlei Umstände begünstigt, die Macht der Päpste, welche die Geistlichen als ihre natürlichen Vasallen immer mehr an sich fesselten, bis es ihnen gelang, im elften und den folgenden Jahrhunderten die bis dahin freiere Geistlichkeit gänzlich 311 unterdrücken und durch sie wiederum Fürsten und Völker zu beherrschen. So zeigt uns das Mittelalter drei deutlich bezeichnete Perioden: von der Völkerwanderung bis zum 9. Jahrh, die Blüthe der altgermanischen Lehns- verfassuug; vom 9. bis zum 11. eine wilde, furchtbare Anarchie, wo die Freiheit zu Grunde geht; vom 11. an die Herrschaft der Päpste, die, wie man sie auch sonst beurtheilen mag, doch einige Ordnung nach und nach wieder einführte und der rohen Willkür der Fürsten und des Adels einen oft heilsamen Zaum anlegte. Das Streben nach Freiheit und das lang- same Wiederaufblühen derselben ist die Geschichte von den Zeiten der Kreuz- züge an bis auf die neueste Zeit. — Nach diesen allgemeinen, zum Ver- ständniß der Geschichte aber nothwendigen Betrachtungen nehmen wir den Faden der Begebenheiten wieder aus, wovon wir indeß nur die wichtigsten Momente herausheben können. Die große fränkische Monarchie unter Chlodowig setzte der Völker- wanderung ein Ziel, aber innere Unruhen folgten aus seinen Tod (511). Nach der Sitte der Zeit hatte er sein Reick unter seine 4 Söhne getheilt,

8. Deutschland, Italien, Griechenland, (die europäische Türkei, das Königreich Griechenland) und die Ionischen Inseln - S. 28

1833 - Halle : Schwetschke
28 A. Europa. verwüstenden Schwarme der Ungarn hervor, die mit ihrer leichten Reiterei alles überschwemmten und jede Gegenwehr unmöglich machten, und einst sogar durch Deutschland nach Frankreich vor- drangen und ihren Rückweg durch Italien nahmen. Noch Con- rad der Salier (Herzog von Franken), der erste deutsche Wahl- könig, vermochte wenig zur Wiederherstellung der Ordnung. Dies gelang erst den Regenten aus dem sächsischen Stamme, wel- che man, nach den ausgezeichnetsten unter ihnen, wohl die Otto- nen nennt. Heinrich I., 918 — 030, erwarb sich das große Verdienst, die Normänner und Wenden nachdrücklich zu züchti- gen: zur Sicherung der Gränzen bestellte er Mark- (Gränz-) Grafen, deren Gebiete die Mark Schleswig, die nordsächsische (jetzt Altmark) und die ostsächsische Mark (Meißen) genannt wur- den. Die Ungarn schlug er bei Merseburg, und um ihre künfti- gen Einfälle besser abzuwehren, legte er überall ummauerte Plätze ' an, erst Burgen, dann Städte, und führte Waffenübungen zu Pferde ein; woraus in der Folge die Turniere der Ritter entstan- den. Sein Werk ward durch seinen Sohn Otto J. den Großen, 836 — 73, vollendet. Die Ungarn, am Lech gänzlich geschlagen, wagten in der Folge keine Einfälle mehr, und seine Siege über die Wenden, welche er durch Anlegung der Bisthümer Branden- burg und Havelberg befestigte, unterwarfen ihm diesen Theil Deutschlands bis an die Oder. Unter seinen Nachfolgern Otto Ii. 973 — 83, und Otto Hi. 983 —1002, stieg und befestigte sich die königliche Macht immer mehr; Lothringen, eine Zeitlang von Deutschland getrennt, ward wieder damit vereinigt und behaup- tet, und die Macht der deutschen Kaiser, (Otto!, hatte diese Würde 902 angenommen, welche von nun an beim deutschen Reiche blieb), als Könige von Italien auch dort anerkannt. Selbst der Anfang zu einiger wissenschaftlichen Bildung ward durch die Verbindun- gen der Ottonen mit den byzantinischen Kaisern begründet. Der nemliche Zustand erhielt sich auch noch unter dem letzten Kaiser aus dem sächsischen Stamme Heinrich Ii. 1002 — 24. Unter dem folgenden Herrscherftamme, den fränkischen Kaisern, den Heinrichen, erreichte die Königsmacht in Deutschland ihren höch- sten Gipfel, um schnell und schmachvoll von dieser Höhe gestürzt zu werden. Conrad Ii. der Salier (Franke), 1024 — 39, und vorzüglich sein Nachfolger Heinrich Iii., 1040 — 56, herrschten nicht allein mit großem Nachdruck in Deutschland und Italien, sondern selbst die Geistlichkeit, welche nach und nach, schon von Carl dem Großen und später von den Ottonen begünstigt, große Güter, Fürftenthümern an Unfang gleich, erlangt hatte, beugte sich vor ihnen; Päpste wurden von ihnen ein - und abgesetzt und keiner ohne ihre Bewilligung erwählt. Diese Macht, bei welcher Deutschland im Innern ruhig und geordnet, nach außen höchst kräftig wirkte, ging, und zwar für alle Zeiten, unter dem leicht-

9. Deutschland, Italien, Griechenland, (die europäische Türkei, das Königreich Griechenland) und die Ionischen Inseln - S. 36

1833 - Halle : Schwetschke
36 A. Europa. zur östreichischen Größe gelegt wurde. Auch Deutschland verdankt Rudolphs wackerer Regierung viel, indem er unaufhörlich bemüht war, durch Zerstörung der zahlreichen Raubschlösser des verwilder- ten Adels und Bestrafung der Unruhestifter den innern Frieden wieder herzustellen. Doch konnte er es nicht erlangen, daß sein Sohn Albrecht zu seinem Nachfolger erwählt wurde; vielmehr er- hoben die auf die wachsende Macht Oestreichs schon eifersüchtigen Fürsten den armen Adolph von Nassau, 1291 — 98, auf den Thron, und erst als dieser durch Ohnmacht verächtlich geworden, gelang es Albrecht, sich von einigen Fürsten zum König erwählen zu lassen. Adolph fiel in einer Schlacht bei Worms, wie man glaubt, von der Hand seines Nebenbuhlers. Albrecht 1., 1298 — 1308, durch Habsucht und Ländergier verhaßt, fand 1368 den Tod von der Hand seines Neffen, Johann von Schwaben, als er eben die durch seine Härte empörten Schweizer zu züchtigen ge- dachte. (s. Th. 1. S. 409.) Abermals fiel die Wahl auf einen unbegüterten, aber wackern Ritter, Heinrich (Vii.) von Luxem- burg, 1308—1313, der aber bald zu bedeutender Macht gelangte, als die böhmischen Stände seinem Sohne Johann die erledigte Krone ihres Landes freiwillig übertrugen. Heinrich starb in Ita- lien, nachdem er vergeblich die durch Guelfen und Ghibellinen noch immer gestörte Ruhe jenes Landes herzustellen versucht hatte. Nach seinem Tode wählten zwei Parteien, die östreichische Friedrich von Oestreich, 1313 — 30, die luxemburgische einen Freund dieses Hauses, Ludwig von Baiern, 1313 — 47. Neue Kriege und Ver- wüstungen waren die Folge jener doppelten Wahl, bis endlich Lud- wig bei Mühldorf in Baiern 1322 siegte und seinen Nebenbuhler gefangen nahm. Es folgte Versöhnung und Freundschaft zwischen den edlen Gegnern, so daß Friedrich bis an seinen Tod einigen An- theil an den Reichsgeschäften behielt. Streitigkeiten mit dem Pap- ste und Unzufriedenheit der Fürsten mit der Vergrößerung der bai- rischen Macht, (Ludwig hatte seinem Sohne gleiches Namens die durch das Ausfterben des askanischen sanhaltischen^j Fürstenstammes erledigte Mark Brandenburg verliehen), verbitterten die letzten Jahre Ludwigs, und es kam so weit, daß einige vom Papste ver- leitete Fürsten an Ludwigs Stelle den luxemburgischen König von Böhmen, Carl (Iv.), zum deutschen König ernannten. Kaum aber war Ludwig gestorben, als andre, Feinde des luxemburgischen Hauses, Günther von Schwarzburg auf den Thron beriefen; die- ser starb indeß nach 4 Monaten, nicht ohne Verdacht der Ver- giftung, und nun erst gelangte Carl I V. I3ch7—78 zum ungestör- ten Besitz der deutschen Krone. Groß sind seine Verdienste um sein Erbland Böhmen, wo er nicht allein Ordnung und Frieden, son- dern auch durch die Stiftung der Universität Prag, 1347, der er- sten in Deutschland, wissenschaftliche Bildung einführte. Indeß ob er gleich mit großer Vorliebe vorzüglich nur für Böhmen sorgte,
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