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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Die Geschichte in tabellarischer Übersicht - S. 83

1917 - Hannover : Helwing
— 83 — Vasallenstaat. Aus den mit Staatsämtern, den Herzogtümern und Grafschaften belehnten Vasallen bildete sich bald ein Amtsadel, dessen Mitglieder durch den Namen Fürsten vor den niedrigen Adligen ausgezeichnet wurden. Sie wurden allmählich aus königlichen Beamten selbständige, von dem Könige mehr und mehr unabhängige Landesherren in ihren Amtsbezirken oder Territorien, die durch Verleihung seitens des oft ihrer Hülfe bedürfenden Königs die wichtigsten Kronrechte für sich gewannen und nach Erblichkeit ihrer Lehen, die sie dem Könige versagten, strebten. Innerhalb ihres Gebietes belehnten die Fürsten andere Personen (Aftervasallen). Die Treue gegen den König trat oft zurück hinter die Treue gegen den Lehnsherrn; eine allgemeine Beeidigung des Volkes für den König fand nicht mehr statt. c) Der König. Bis znr Umwandlung des Beamtenstaates in den Vasallen- staat und bis zur Ausbildung des hohen Fürstenadels hatte der deutsche König dieselbe Stellung gehabt wie früher die Merowinger und Karolinger. An die Stelle der Erbfolge im Karolingischen Reiche war aber seit Konrad I. die Königs Wahl getreten; doch war das angeborene Recht der Erbfolge nicht vergessen, und die Wahl erschien nur als ihre Bestätigung. Gewöhnlich wurde der dem Könige genehme Nachfolger oft schon zu Lebzeiten des Königs gewählt. Znm Uuglück für dav Reich gelang es den Königen nicht, die volle Erblichkeit dermrone durch,iiietren. Die immer mehr steigende Macht des Finsteiiadels hinderte diese-? Ziel namentlich seit der Zeit Heinrichs Iv. Von mm an gewann daö a I, I -recht der Groszen, die sogar Gegenkönige mmt:!ltvn, cv!}ö:i:e Bedeutung. Alle m.iisiinmutelbnren Fürsten, voran die geblichen, wählten den Monist. Mröiiiiugsorr rnai gewöhnlich Aachen. Der König hone seine leite Residenz, der Hof zog umher. Seine Unterhaltung war für die besuchten Orte sehr kostspielig. d) Die Witter. Neben dem hohen Adel bestand der niedere Adel oder die Ritter, zusammengesetzt aus ehemaligen Gemeinfreien (Freiherren) und unfreien Leuten —Ministerialen —, die sich durch Gunst ihrer Herren oder durch Tüchtigkeit im Kriege emporgeschwungen hatten und seit Heinrich I. (Notwendigkeit einer wohlgeübten Reiterei gegenüber den Magyaren) den Ritter stand, den eigentlichen Kriegerstcind bildeten. Sie waren als Berufssoldaten fortwährend unter Waffen und jeden Augenblick bereit, ins Feld zu ziehen. Mit der Zeit verschmolz der hohe und der niedere Adel unlöslich, sodaß „Ritter" die allgemeine Bezeichnung für die bewaffneten Fürsten sowohl wie für die niederen Adligen wurde; denn erlangte der unfreie Mann die Ritterwürde, so wurde er den Fürsten und Edlen gleichgestellt. Die Ritterwürde wurde weniger durch Geburt als durch Erziehung erlangt. Die ritterliche Erziehung: Page — Knappe — Ritterschlag — Waffen und Wappen — Turniere (die Tjost, der Bnhnrt, der Tnrney). — Ritterburgen. — Die Blüte des Rittertums zur Zeit der Kreuzzüge (die geistlichen Ritterorden) und des Minnegesangs. Die Entartung des Rittertums seit Mitte des 13. Jahrhunderts: wilde Sitte, wüste Genußsucht. Raubrittertum. e) Die Bürger. Im mittleren und nördlichen Deutschland erblühte städtisches Leben erst seit den sächsischen und fränkischen Kaisern, Handel und Gewerbe gaben hauptsächlich den Anstoß dazu. Man bedurfte der Marktplätze, wo für größere Kreise die Waren zum Verkauf gebracht wurden. So bildeten sich Städte (ummauerte Ortschaften) in Anlehnung an königliche Pfalzen (Goslar, Merseburg, Quedlinburg, Nürnberg, Frankfurt, Ulm, Wetzlar, Kolmar, Boppard, Aachen), bei fürstlichen Residenzen und Burgen (München, Braunschweig, Freiburg i. Br.), an Bischofssitzen (Worms, Mainz, Köln, Trier, Basel, Passau, Regensburg, Augsburg, Würzburg, Bamberg, Magdeburg, Bremen, Hamburg, Münster, Paderborn, Minden, Hildesheim, Halber-stadt) bei altberühmten Klöstern (St. Gallen, Fnlda, Hersfeld). Die 6*

2. Die Geschichte in tabellarischer Übersicht - S. 113

1917 - Hannover : Helwing
— 113 — aus südwestdeutschen und schweizerischen Städten (Vorort Ulm) und verteidigt seine städtischen Rechte mit Glück gegen seinen Hauptgegner, den Grafen Eberhard den Greiner (Zänker), auch Rauschebart genannt, von Württemberg. 1377—1389 Der große Städtekrieg in Südwestdeutschland. Sieg der Städter bei Reutlingen über Ulrich, Eberhards Sohn. 1388 Eberhards Sieg bei Döffingen. Ulrich fällt. Der Rheinische Städtebund wird von Ruprecht von der Pfalz bei Worms niedergeworfen. Wiederherstellung der fürstlichen Macht über die Städte^ y , 4. Die Schweizer Eidgenossenschaft. Die sogenannten Waldstätte Schwyz, Uri und Unterwalden erkennen von altersher als ihre Herren nur die Kaiser an, welche die in der Schweiz begüterten Grafen von Habsburg als Reichsvögte zur Wahrung der kaiserlichen Rechte ernennen. Seit die Habsburger mit Rudolf I. auf den Kaiferthron gekommen sind, wollen sie die habsburgifche Landeshoheit an Stelle der Reichshoheit sehen, es schließen nun aber die Schweizer im Jahre 1291 einen ewigen Bund oder eine Eidgenossenschaft, um ihre Reichs-Unmittelbarkeit zu sichern. Albrecht I. sucht die Habsburgische Landeshoheit wieder herzustellen (Sage vom Rütlischwur, von Geßler und Tell), sein jäher Tod vereitelt aber weitere Unternehmungen. Deshalb zieht sein Sohn Leopold, der entschlossene Bruder Friedrichs des Schönen, mit einem glänzenden Ritterheere gegen die Schweizer, wird aber besiegt in der 1315 Schlacht bei Morgarten. 1500 Ritter werden erschlagen. Bald treten Luzern, Zürich, Zug, Glarus und Bern den, Bunde bei, und dieser sogenannte Bund der 8 alten Orte siegt abermals über die Österreicher in der 1386 Schlacht bei Sempach. Opfertod Arnolds von Winkelried. Nach einer dritten Niederlage bei Näfels (1388) verzichten die Habsburger auf ihre Besitzungen in der Schweiz außer Aargau und Thurgau. — Unter Maximilian I. trennen sich die Eidgenossenschaften völlig vom Reiche; ihre Unabhängigkeit von diesem wird im Westfälischen Frieden anerkannt. B. Die großen Konzilien. Das Ansehen des Papsttums wird durch den unglücklichen Ausgang des Kampfes zwischen dem Papste Boni-fazius Viii. gegen den König Philipp Iv. von Frankreich {1285—1314) bedeutend erschüttert. Dieser hat nicht nur die von dem Papste beanspruchte Entscheidung in einem Streite zwischen Frankreich und England zurückgewiesen, sondern auch den Papst in seinen aus Frankreich ihm zufließenden Einkünften Heinze, Beschichte. 8

3. Die Geschichte in tabellarischer Übersicht - S. 82

1917 - Hannover : Helwing
eingesetzt, die den Dominikanern zur Ausübung übergeben wurde. Außer der Inquisition standen der Kirche Bann und Interdikt als Strafmittel zur Verfügung. Der Kampf zwischen Reich und Kirche endigt aber zunächst scheinbar siegreich für diese, -erläuft zuletzt mit einer Schwächung und Auflösung betver Gewalten. Bit Neich^verfassnng. a) Lehnswesen. Zur Zeit der sächsischen und fränkischen Herrscher kam das unter den Karolingern angebahnte Lehns- oder Feudal Wesen zur vollen Ausbildung. Die karolingische Gaueinteilung und die altgermanische Gemeinfreiheit (siehe S. 73) verschwand, und an ihre Stelle trat der Lehnsverband. Das Lehnswesen ist aus dem Benefizialwesen (siehe S. 68) hervorgegangen. Beuefizium oder feudum bezeichnet im Gegensatz zu Eigengut (praedium) oder Erbgut (allodium) das übertragene Gut, insofern sich damit die Verpflichtung zum Dienst, besonders Hof- und Kriegsdienst, verband. Gegenstand des Lehens war nicht nur Grundbesitz, sondern alles, was Nutzen und Einkommen gewährte (Brauereien, Mühlen, Weinberge, Fischereien, Burgen und Schlösser, Städte — Kapellen, Klöster, Hospitäler, Altäre, der Zehnte — Zölle, Brückengelder n. s. w.) mit Ausnahme der fahrenden Habe; auch öffentliche und Private Ämter mit ihren Befugnissen wurden zu Lehen gegeben. Auch die Verpflichtungen, die mit dem Lehen übernommen wurden, waren verschiedener Art. Ein bloßer Zins kam nur in bett niederen Kreisen vor. Was für das Lehen charakteristisch war. war vielmehr der Dienst, der mehr und mehr einen kriegerischen Eharaf.er annahm, und auf dem die Bedeutung de? Lehusweseus namentlich berichte. Ein Leben u solcher Vcnifliclitiuig Iiicfi s: r i c g ö l e li ti gegenüber dein Z ins Ich it. Tn Xi winde iiurcri.i iebeii der Heerdiensl für das Reich und die Shiegsljiilfe, die dein x:cl)iu-!j::vii bei anderer Gelegenheit geleistet wurde. Mit oent Empsang des Lehens, wenn dasselbe nicht Verwalter niederer Ämter, Ministerialen und Stiftsgeistliche betraf, war regelmäßig die vafallitische Huldigung verbunden. Der selbständige Freie, der das Gut eines Anderen empfing und damit die Verpflichtung zu kriegerischer Hülfe übernahm, hieß vassus, später vasallus. Der Akt der Verbindung hieß homagium, Hulde. Sie erfolgte durch Handreichung und Eid. Der Lehnsmann faltete feine Hände zusammen und legte sie in die des Lehnsherrn, darauf folgte der Lehnseid, der mit erhobenen Händen auf Reliquien geleistet wurde. Königreiche vergab der Kaiser mit dem Schwert, andere Fürstentümer mit der Fahne, Kirchenfürsten empfingen ihr Lehen durch das Zepter. Die Belehnung oder die Investitur geschah in symbolischer Handlung (bei Geistlichen das Zepter, bei Laienfürsten die Fahne, „Fahnlehen"). Bei dem Wechsel des Herrn und des Mannes war eine Erneuerung sowohl der Huldigung als der Verleihung erforderlich. Der Vasall konnte sein Gut nach Belieben nutzen oder von anderen nutzen lassen, auch es wieder an andere zu Lehen geben, nur nicht veräußern oder vertauschen ohne Genehmigung des Lehnsherrn. Verwirkt wurde das Lehen nur durch Verletzung der Treue (Felonie) oder der übernommenen Pflichten, sonst blieb es feit den fränkischen Kaisern in erblichem Besitz des Geliehenen; Beim Wechsel des Herrn erneuerte sich jedoch die Huldigung. b) Die Fürsten. So wurden durch das Lehnswesen aus den absetzbaren königlichen Beamten, (Herzögen, Grafen, Markgrafen), die in des König? Namen Recht sprachen, Heerbefehl ausübten und Einkünfte erhoben, erbliche Vasallen-, der Beamtenstaat, wie er noch zur Zeit Ottos I. bestanden hatte, verwandelte sich in den Lehns- oder

4. Die Geschichte in tabellarischer Übersicht - S. 99

1917 - Hannover : Helwing
1215 -1250 1235 — 99 — Thronkrieg zwischen den beiden Gegenkönigen. Der leutselige Philipp behält die Oberhand, wird aber von Otto von Wittelsbach aus Privatrache ermordet 1208. Von nun an wird der tapfere, aber stolze und heftige Otto Iv. allgemein anerkannt. Weil er aber auf die kaiserlichen Rechte in Italien im vollsten Umfange Anspruch erhebt, bricht der Papst Innocenz mit ihm, der nun den von ihm erzogenen 1212 Friedrich, den Sohn Heinrichs Vi., als Gegenkönig Ottos nach Deutschland sendet, wo dieser großen Anhang findet. Otto Iv. wird mit den Engländern von den Franzosen in der Schlacht bei Bonvines (südöstlich von Lille) 1214 geschlagen. Er zieht sich in seine Erblande zurück, wo er 1218 auf der Harzburg stirbt. Friedrich wird nach seiner Krönung in Aachen 1215 allgemein anerkannt. Friedrich Ii., hochgebildet, von unbeugsamer Willenskraft und außerordentlichen Herrschergaben, wird in einen Kampf mit den Lombarden und dem Papsttum verwickelt. Er ist nur viermal in Deutschland gewesen. a) Friedrich und Deutschland. Friedrich läßt 1220 seinen Sohn Heinrich zum König wählen und überträgt ihm die Regentschaft in Deutschland. 1226 Der Hochmeister des Deutscheu Ordens, Hermann von Salza, erhält vom Kaiser die Vollmacht zur Eroberung Preußens. Seit 1230 ist Hermann Balk erster Landmeister in Preußen. 1227 König Waldemar von Dänemark, der die Küsten der Ostsee an sich gerissen hatte, wird von den norddeutschen Fürsten bei Bornhövede (nordwestlich von Lübeck) geschlagen; cr muß die deutschen Ostseeküsten herausgeben. Der Dominikaner Konrad von Marburg, der Beichtvater der H. Elisabeth von Thüringen und Ketzerrichter, wird wegen seiner despotischen Strenge 1233 erschlagen. Weil der friesische Stamm der Stedinger an der unteren Weser die Lehnshoheit des Erzbischofs von Bremen und des Grafen von Oldenburg nicht anerkennen will, wird er der Ketzerei angeklagt und 1234 durch ein Kreuzzugsheer in der Schlacht bei Altenesch (w. von Bremen) vernichtet. 1234 König Heinrichs Empörung gegen seinen Vater. Friedrich kommt aus Italien nach Deutschland. Heinrich wird abgesetzt und stirbt in Italien in der Gefangenschaft. Großer Reichstag zu Mainz. Erlaß des ersten Landfriedens-gefetzes in deutscher Sprache. Die Selbsthülse wird auf 7*

5. Die Geschichte in tabellarischer Übersicht - S. 106

1917 - Hannover : Helwing
— 106 — 1273—1517. Hl. Periode. Vom Interregnum bis zur Reformation. Tie innere Auflösung des Römisch-Teutschen Reiches. r. Bit Kirche: Der Mißbrauch der errungenen Machtstellung und die zunehmende Verweltlichung der Kirche untergruben ihr Ansehen. Angriffe 1. gegen die Glaubenssätze der römischen Kirche (Abälard, Petrus Waldns — Waldenser und Albigenser —, Wiclif — Lollarden —. Job. Hns — Hnsiten); 2. gegen den Wandel der Geistlichen und Mönche (die Satiriker) und 3. gegen die päpstliche Hierarchie (die großen Konzilien). Die auf inneres Glaubensleben dringende Mystik trat der dürren Philosophie der Scholastik gegenüber: Meister Eckard, Johannes Tanler von Straßburg, Heinrich Suso in Ulm, Thomas a Kempis, Johann Wessel. 2. Bit Verfassung. Der Kaiser wurde von sieben Kurfürsten gewählt: 1. Erzbischof von Mainz (Reichserzkanzler), ■ 2. Erzbischof von Trier (Kanzler für Burgund), 3. Erzbischof von Köln (Kanzler für Italien). 4. Pfalzgraf bei Rhein (Truchseß), ö. König von Böhmen (Mundschenk), G. Herzog von Sachsen (Marschall), 7. Markgraf von Brandenburg (Kämmerer). Bei jeder Neuwahl strebten die Kurfürsten durch Bedingungen, die sie den Thronbewerbern vorschrieben (Wahlkapitulationen, Willebriefe), nach weiterer Beschränkung der alten Kaisermacht. Die Kaiser gewannen nur durch große Haus macht Bedeutung. Tie Neichsfürsten, obenan die Kurfürsten, gewannen infolge allmählicher Erwerbung früher dem Kaiser zustehender Rechte die Landeshoheit (Territorialität). Zerstückelung Deutschlands, das schließlich über 300 unmittelbare Reichsstände zählte. Die Erweiterung der ständigen Rechte wurde dem niederen Adel, den Reichsrittern, nicht zuteil. Er geriet in Abhängigkeit von den Fürsten, weil seit Anwendung des Schießpulvers auch seine kriegerische Bedeutung verloren ging. Raubritterwesen. Das Heerwesen. Im Lause des 14. Jahrhunderts wurde durch die Verbreitung der Feuerwaffen und die festere Organisierung der städtischen Bürgerwehren der Verfall der Lehnsheere und des Rittertums herbeigeführt. Die Fürsten entzogen sich gern der Übermacht ihrer Vasallen und fingen an, Soldtruppen zu halten, die sich sodann auch zu stehenden Heeren gestalteten. Da auch diese geworben und besoldet waren, so unterschieden sie sich von den ursprünglichen Soldtruppen, den Landsknechten (Kaiser Maximilian, der Vater der deutschen Landsknechte — Georg von Frundsberg — Sebastian Schärtlin von Bnrtenbach), wesentlich nur dadurch, daß diese meist nur für bestimmte Unternehmungen, jene aber für einen bestimmten Fürsten meist auf Lebenszeit geworben wurden. Vom 30jährigen Kriege ab tritt schon die Aushebung von Truppen aus dem Lande zu dem reinen Werbesystem hinzu und bereitet den Übergang zu dem heutigen Heerwesen vor. Das Recht. Die gesetzgeberische Tätigkeit Karls des Großen wurde nicht fortgesetzt und kein ausgebildetes Reichsrecht geschaffen. Letzteres wurde ersetzt durch volkstümliche Rechtsbücher: Der Sachsenspiegel um 1*230 von ©icke von Repgow unweit Dessau, der

6. Die Geschichte in tabellarischer Übersicht - S. 117

1917 - Hannover : Helwing
— 117 — 1493-1519 1495 Die Soest er Fehde zwischen dem Erzbischof von Köln und den Bürgern von Soest. Streit der Herzöge von Bayern (Agnes Bernaner.) 1460 Christian I. von Dänemark wird Herzog von Schleswig. 146g geht das Ordensland Preußen an Polen verloren. 2. Ausdehnung der habsburgischen Hausmacht durch Vermählung Maximilians, Friedrichs Iii. Sohn, mit Maria, Tochter Karls des Kühnen von Burgund. Unter einer Nebenlinie des französischen Königshauses (Herzog Philipp der Kühne S. 120) hatte sich an den Grenzen Deutschlands und Frankreichs allmählich das neu-burgundische Reich gebildet, das unter Philipp dem Guten (| 1467) den Gipfel seiner Macht erreichte: Herzogtum (Bourgogne) und Freigrasschaft (Franche-Comte) Burgund, die Niederlande bis nach Friesland mit Brügge, Gent, Brüssel, Antwerpen. Der Sohn Philipps des Guten, Karl der Kühne, 1467—1477, ein eroberungslustiger, tollkühner und stolzer Fürst, strebt nach der Königskrone und bedroht, weil er den südlichen Teil seines Reiches (Burgund) mit dem nördlichen (den Niederlanden) verbinden will, die Schweiz und Lothringen. 1476 Die Schlachten bei Granson und Murten: Karl der Kühne wird von den Schweizern geschlagen. 1477 Schlacht bei Nartet): Karl wird von den Schweizern und Lothringern besiegt und fällt. (Mut — Gut — Blut.) Ludwig Xi. von Frankreich zieht das Herzogtum Burgund (die Bourgogne) als erledigtes Lehen ein; die Niederlande und die Freigrasschaft Burgund kommen an Kaiser Friedrichs Sohn Maximilian, den Gemahl von Karls Tochter Maria (f 1482). Von jetzt ab herrscht der erbitterte Gegensatz zwischen Habsburg und Frankreich. Maximilian f., „der letzte Ritter", von glänzender Begabung und staatsmännischen Fähigkeiten, doch steigern sich sein? Pläne oft ins Ungemesfene, und selten entsprechen feine Mittel den großen Aufgaben, die er sich stellt. 1. Die Neichsreform. Im Reiche folgt Maximilian, wenn auch mitunter widerwillig, der Reformpartei, die unter Führung des edlen Erzbischofs Berthold von Mainz die Handhabung des Landfriedens und Einsetzung eines höchsten Gerichtshofes verlangt. Reichstag zu Worms. Auf Betreiben Bertholds von Mainz wird a) der Ewige Landfrieden geboten, d. H. das Fehderecht wird aufgehoben uni> alle Streitigkeiten werden auf den Rechtsweg verwiesen, deshalb

7. Die Geschichte in tabellarischer Übersicht - S. 144

1917 - Hannover : Helwing
— 144 — 1648 24. Okt. 1646 Sein Nachfolger Wrangel verläßt Böhmen und vereinigt sich mit Xurenne. Beide bedrängen Bayern und zwingen Maximilian von Bayern zum Waffenstillstand. 1648 Der schwedische General Königs mark erobert die Kleinseite von Prag. Der Westfälische Frieden. Seit 1 643 werden zu-Münster mit Frankreich, zu Osnabrück mit Schweden Friedensverhandlungen ge-sührt. Gegen den Willen des Kaisers setzen Schweden und Frankreich durch, daß Abgesandte der Reichsstände an den Friedensverhandlungen teilnehmen. 1. Politische Angelegenheiten, a) Entschädigungen: 1. Frankreich wird im Besitz von Metz, Toul und Verdun bestätigt und erhält Breisach, die österreichische Landgrafschaft Elsaß, die Landvogtei über 10 Reichsstädte im Elsaß und das Besatzuugsrecht von Philipps bürg. (Straßburg und der Rest des Elsasses bleiben beim Reich.) 2. Schweden bekommt als Reichslehen Borpommern mit Rügen und Stettin, die mecklenburgische Stadt Wismar und die Bistümer Bremen (ohne diese Stadt, die freie Reichsstadt wird) und Verden als Herzogtümer. 3. Die^Rheinpfalz mit der neu geschaffenen achten Kurwürde wird an Friedrichs V. Sohn, den Pfalzgrafen Karl Ludwig, zurückgegeben. Bayern bleibt im Besitz der 7. Kurwürde und der Oberpsalz. 4. Brandenburg erwirbt den größten Teil von Hinterpommern und als Entschädigung für das ihm uach Erbrecht (S. 150) zustehende ungeteilte Pommern — 1637 war der letzte Herzog von Pommern gestorben — die Anwartschaft auf das Herzogtum (bisher Erzbistum) Magdeburg, außerdem die Bistümer Halber stadt, Minden und Kamm in (als weltliche Herzogtümer). Magdeburg fällt 1680 nach dem Tode des Administrators August von Sachsen an Brandenburg. 5. Sachsen erhält die Lausitz. 6. Mecklenburg erhält für Wismar die säkularisierten Bistümer Schwerin und Ratzeburg. 7. Braunschweig -Lüneburg erhält die Klöster Walkenried und Groningen und das Recht, abwechselnd mit einem katholischen Bischof das Bistum Osnabrück zu besetzen. 8. Hessen-Kassel erhält die Abtei Hersfeld und die Grafschaft Schaum bürg (Rinteln).

8. Die Geschichte in tabellarischer Übersicht - S. 69

1917 - Hannover : Helwing
— 69 - Dos Gerichtswesen: .. m a) Das Volksgericht wurde an den uralten Malstatten unter Vor -sitz des Grafen und unter Beisein des Eentenars und aller Freien abgehalten. Der Bellagte hatte seine Uuschnlb zu beweisen, teils selbst, teils durch Eibeshelfer ober bitrch Drbalc (Gottesurteile: Feuer- und Wasserprobe, Zweikampf u. a.). Das Urteil fanb ein gewählter Ausschuß von 7 Mitgliebern, die Rachitnburgen; es würde von der ©cmeinbe angenommen (Vollbort) ober abgelehnt (Urteilsschelte). Der Verurteilte wurde am Leben, an der Freiheit und am Eigentum gestraft. Tobesstrasen waren selten. Nach dem Staube der Geschäbigten mtb nach der Größe des Verbrechens richtete sich das Wergelb (Vergütung an Gelb und Vieh). Das W e r g e l b diente als Maßstab persönlicher Würdigung bei den Deutschen. b) Das Köuigsgericht würde auf den Köuigspfalzen abgehalten unter Beisitz der Hofbeamteu und Großen; es cutschieb über das Leben des Freigeborenen und über Klagen gegen Beamte. Aufzeichnung der Stammesrechte: das salische Recht (lex salica), das ripuarische Recht (lex ripuaria), lex Alamannorum u. s. w. Das Heerwesen. Zum Heeresbienst waren alle waffenfähigen Freien verpflichtet Das Aufgebot des Heeres (der Heerbann) ging vom Könige aus. Am 1. März jebes Jahres hielt der König Heerschau, bei welcher Gelegenheit er Mitteilungen an das unter Waffen stehenbe Volk machte. Audi benutzte er diese Zusammenkünfte, um mit den Großen des Reiches Gesetze und attberes, was von Wichtigkeit für den Staat war, zu beschließen und vom Volke genehmigen zu lassen. So entwickelten sich aus den Märzfeldern die Reichstage, an betten balb auch die hohen Geistlichen teilnahmen. Die Kirche war eine Staatskirche und als solche der Hoheit des Laubesherrn, des Königs, unterstellt. Dieser hatte schließlich die Bischöfe allein zu ernennen. Bei Hanbhabung der Kirchenzucht unterstützte der König die Kirche, er schenkte ihr große Reichsgüter und mancherlei Freiheiten. A. Das Frankcnreich unter den Merowingern. 481—751. 1. Chlodwig, der Gründer des Frankenreichs. 481—511. Das aus germanischen und romanischen Elementen erwachsene Frankenreich überdauert alle übrigen Reiche der Völkerwanderung. Aus ihm entwickelt sich die selbständige Geschichte des deutschen Volkes. Die Scheidung der Franken in salische, ripuarische und Oberfranken und deren Wohnsitze siehe S. 61. Bei den salischen Franken herrscht die Dynastie der Merowinger, bereit Stammvater Merowäus ist. Des Merowäus Sohn Childerich wird wegen seiner willkürlichen Regierung von den Franken vertrieben und flieht zu dem Thüringerkcmig Bas 1 nus. Zurückgerufen in sein Reich, folgt ihm des Basinus treulose Gemahlin Basina, mit der er sich vermählt. Der Sohn dieser Ehe ist Chlodwig, der Gründer des vereinigten Frankenreiches. 486 Schlacht bei Soissons: Chlodwig besiegt den römischen Statthalter Syägrius und erwirbt den Rest der römischen Herrschaft zwischen Somme und Loire in Gallien.

9. Die Geschichte in tabellarischer Übersicht - S. 96

1917 - Hannover : Helwing
— 96 — 1152-1190 . 1142 Friede mit den Welfen zu Frankfurt: Bayern Verleiht der König nach Leopolds Tode an feinen anderen Halbbruder Heinrich Jasomirgott und vermählt demselben Heinrichs des Stolzen Witwe Gertrud; Heinrich der Löwe wird mit Sachsen belehnt; Albrecht der Bär wird in der Nordmark (bisher sächsisches Lehen) reichsunmittelbar und erweitert sie zur Mark Brandenburg. Nach seiner Rückkehr vom 2. Kreuzzuge (1147—1149) empfiehlt Konrad seinen Neffen Friedrich, den Sohn Judiths, einer Schwester Heinrichs des Stolzen, als Kaiser. Friedrich I. Barbarossa, „die Blume der Ritterschaft", kühn und kraftvoll; er wahrt das kaiserliche Ansehen gegenüber dem Papst und den der kaiserlichen Hoheit widerstrebenden lombardischen Städten. a) Friedrich ordnet die deutschen Verhältnisse. 4 Jj Um den welfisch-staufischen Streit zu schlichten, ti ^ und um Heinrichs Freundschaft zu gewinnen, entzieht Friedrich dem Markgrafen Heinrich Jasomirgott wegen Ungehorsams das Herzogtum Bayern und belehnt damit Heinrich den Löwen. Der Babenberger Heinrich Jasomirgott erhält die Mark Österreich als Herzogtum (1156). Burgunds Verhältnis zum Reich wird durch Friedrichs Heirat mit Beatrix von Burgund befestigt. Böhmen wird ein dem Kaiser lehnspflichtiges Königreich. 1158. b) Friedrichs Kampf mit den Lombarden und dem Papste. Sechs Nömerzüge. 1154—1186. Die durch Gewerbtätigkeit und Haudel reich und mächtig gewordenen Städte Ober- und Mittelitaliens haben seit Heinrich Iv. fast alle den Kaisern zustehenden Rechte sich angeeignet; sie entwickeln sich zu selbständigen Gemeinwesen und wählen sich ihre Konsuln selbst. Mailands Übergewicht. Auf dem ersten Zuge (1154—1155) empfängt Friedrich zu ^avia die lombardische Krone, gibt den Volkstribunen Arnotb'"Don Brescia (S. 81) dem Papste preis und wird nun vom Papste zum Kaiser gekrönt. Auf dem Rückzüge bahnt Otto von Wittelsbach dem Heere den Weg durch ^die von den Feinden besetzte Veroneser Klause. Auf dem zweiten Zuge (1158—1162) zwingt Friedrich Mailand durch Umlagerung zu einer demütigen Unterwerfung und läßt sich daraus auf einem Reichstage auf den rvnkali scheu Gefilden durch Lehrer des römischen Rechts in Bologna die' H"öheitsrechte (Regalien) des Kaisers den Städten gegenüber feststellen.

10. Die Geschichte in tabellarischer Übersicht - S. 110

1917 - Hannover : Helwing
110 — 1347-1437 1347-1378 1348 Av^W tvs . f, Vvt*^Xa<tj /Vo 1356 sei und der päpstlichen Genehmigung und Bestätigung nicht bedürfe. Ludwig gibt nach dem Aussterben der Askanier (1319) die Mark Brandenburg an seinen Sohn Ludwig den Älteren 1323. Dieser vermählt sich 1342 mit Margareta, Maultasch, der Erbin Tirols, ohne daß deren Ehe mit Johann von Luxemburg, einem Sohne Johanns von Böhmen, kirchlich getrennt wurde. Ludwig erwirbt durch seine Gemahlin Holland, Seeland, Friesland, Hennegau. Unwille der Kurfürsten über Ludwigs wachsende Macht. Sie wühlen als Gegenkönig Karl von Luxemburg, den Bruder des geschiedenen Johann. Vor Ausbruch des Thronstreites stirbt Ludwig (1347) auf der Bärenjagd bei München. B. Die Kaiser aus dem Hause Luxemburg. Karl Iv., klug, praktisch und gelehrt, wird erst nach dem Tode eines von den Wittelsbachern ausgestellten Gegenkönigs, Günther von Schwarzburg (f 1349), und nachdem er den falschen Waldemar, den er gegen die Bayern in Brandenburg unterstützt hatte, fallen läßt, allgemein anerkannt. Der Schwarze Tod verheert Deutschland 1348—1350. Bußübungen der Geißler (Flagellanten). Verfolgung der Juden, welche die Pest verbreitet haben sollen. Gründung der Universität Prag, der ersten in Deutschland, nach dem Muster der Hochschule von Paris (Sorbonne). (Erfolgen Wien (1365), Heidelberg (1386), Köln (1388—1801). Erfurt (1392—1816). . • , :<■, Karls Erb lande Böhmen ^ind Mähren find fein Lieblingsauf enthalt und luisen die Grundlage feiner Macht. Vorzügliche Verwaltung der Länder, Blüte Prags. \ r. Zu feinen Erblanden erwirbt Karl 1353 die Qberpfal-z. ^ (von Regeusburg bis Arnberg), 1355 Schlesien und die \ Lciujitz und 1373 durch Kauf von dem bayrischen Mark-^^Hrasen Otto dem Faulen im Vertrag von Fürsten Walde " die Mark Brandenburg. Hier ist Tangermünde seine Lieblingsresidenz. Nach Karls Rückkehr von der Kaiserkrönung zu Rom (1355) wird aus den Reichstagen zu Nürnberg und Metz, die Goldene Bulle, das Grundgesetz der späteren Reichsverfassung, erlassen. Die Goldene Bulle ist der formelle Abschluß der Erklärung der Kurfürsten von 1338. Sie behandelt 1. die Wahl des deutschen Königs und 2. das Faustrecht und den Landfrieden.
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