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1. Kleines Handbuch der Realkenntnisse und deutschen Sprachkunde für Schüler in Volksschulen - S. 79

1835 - Darmstadt : Jonghaus
79 warb sich große Verdienste um Deutschland, suchte überall Ordnung herzustellen, legte Städte und Burgen an, und war überhaupt bemüht, Deutschland Wohlstand und An- sehen zu verschaffen. Seine Nachfolger Otto I., Ii. und Iii. verbanden mit der deutschen Königswürde auch die römische Kaiserkrone. 70. Die folgenden Könige und Kaiser wurden aus den fränkischen, und nach diesen aus den schwäbischen Her- zogen gewählt, von welchen besonders Heinrich Iv. merk- würdig geworden ist (1106). 71. Gegen das Ende des 11. Jahrhunderts hatte sich in Deutschland Unwissenheit, Aberglauben, sogar Räu- berei allgemein verbreitet. Hierzu trugen besonders die Kreuzzüge bei, welche vom Jahre 1096 zwei Jahrhunderte hindurch zur Eroberung Palästinas unternommen wurden und an sechs Millionen Menschen das Leben kosteren. 72. Denn während die Könige und andere Herren in einem fremden Lande Krieg führten, entstanden im eig- nen Lande mancherlei Unordnungen und Uneinigkeiten. Dieses war der Zeitraum, wo das Faustrecht herrschte, wo jeder Edelmann (Ritter) für sich mit seinen Nachbarn Krieg führte^ feste Schlösser baute und das Land durch Räuberei unsicher machte. Noch jetzt sieht man hie und da die Ueberreste solcher Raubschlösser oder Burgen. 73. Im Jahre 1272 bestieg Rudolph von Habsburg den deutschen Kaiserthron und wurde der Wohlthäter Deutschlands. Mit aller Strenge suchte er dem Faust- rechte zu steuern, zerstörte die Burgen der widerspenstigen Ritter und gebot einen allgemeinen Landfrieden. So ver- schaffte er dem Lande Ordnung und Ruhe. Allein sein Tod veränderte leider wieder gar Vieles. Erft 200 Jahre später gelang es dem Kaiser Maximilian I., eine vollkom- mene Ordnung in Deutschland herzustellen. 74. Unter der Regierung dieses Kaisers erfolgte im Jahre 1517 die Reformation durch Luther und Zwingli, wodurch in Deutschland drei christliche Religionsparteien ent- standen. Es erfolgten daraus mancherlei Streitigkeiten, und sogar blutige Kriege, von welchen besonders der drei- ßigjährige Krieg (1618 — 1648) unsägliches Elend über ganz Deutschland brachte, der aber doch die Folge hatte,

2. Handbuch über gemeinnützige Kenntnisse für Volksschulen - S. 192

1830 - Passau : Pustet
192 Vaterlands; Geschichte. 72. Wie behandelte Ludwig seinen gefangenen Ge- genkaiser Frie- drich? sprach er: »Gebt jedem Mann ein Ey, dem »frommen Schweppermann zwey." Ludwig behandelte seinen gefangenen Geg- ner nicht als Feind. Er setzte Friedrich in Frey- heit ohne Lösegeld. Friedrich entsagte der Reichs- krone und verhieß Ludwigen ewige Aussöhnung mit seinen Feinden zu erwirken. Gelange es ihm nicht, wolle er wieder in sein Gefängniß nach Trausnitz zurückkehren. Friedrichs Bemühen war eitel, und er- ging daher zum Könige nach München, wie er gelobt, sein Gefangener zu seyn. Herzlich em- pfing Ludwig den edlen Jugendfreund, theilte sofort mit ihm Tisch und Bett, und endlich auch Mitherrschaft. In den Kampf der Gegenkaiser hatte sich auch der Papst gemischt. Er bestätigte Keinen und verwarf Keinen, aber er sprach: »Vis zu »beygelegtem Zwiste gebühre dem heiligen Va- Daseyn d?r Gc- »ter als Oberhaupt der Christenheit die Ver- « - - »wesung des hauptlosen Reiches". Er er- klärte Ludwig als Anmasser, und befahl ihm, bey Strafe des Bannes, binnen drey Monaten der Herrschaft zu entsagen. Ludwig that es nicht, und der Papst sandte das Verdammungs - Urtheil au die Fürsten der Welt, kraft welchem Ludwig der Bayer ewig- lich der Reichs-Krone unfähig, und jeder in den Bann erklärt wurde, der dem strafwürdi- gen Sünder gehorche. Ludwig unterließ nicht, Versöhnung mit dem Papste zu suchen, — aber vergebens. Selbst mit Johannens Nachfolger, Benedikt Xii., der im Stillen des Kaisers Klugheit und Unschuld ehrte, und ihn wohl selbst den vor- trefflichsten Herrn auf Erden nannte, kam die Versöhnung nicht zu Stande. Der hochberühmte Ludwig erlebte die Wir- kungen des Interdikts nicht. Bey fröhlichem.der Bayer die 75. Wie benahm sich der Papst, da- nals Johann genkaiser Lud- wig und Frie- drich ? 74. Versuchte Lud- wig der Bayer sich vom Banne los zu machen? 75. Erlebte Ludwig

3. Bd. 6 - S. 183

1846 - Braunschweig : Westermann
183 Bürgerliche Verfassung. nach natürlich inwohncndem Geiste machte das Oberhaus mit ihm gemeine Sache. Die Peers, schon nach dem Titel ihrer Würde, hingen vom Throne ab, oder waren ihm wenigstens verbunden. Es mochte für einen Bruch ihrer persönlichen (Lehens-) Verpflichtung gelten, wenn sic wider den König auf- traten. Auch erzeugte ihr Stolz eine unheilbare Abneigung wider die Ge- meinen. Oft waren diese im Fall, mit dem Könige wider den Adel sich zu verbinden. Aber selbst das Unterhaus war fehlerhaft zusammengesezt. Auch hier hatte der Atel — nämlich der niedere — die erste Grundlage gebildet; die Deputirten der Städte vereinigten sich erst später mit den Abgeordneten jenes Adels. Doch lange blieben die wichtigsten Verhältnisse der Wahlberechti- gung, nicht minder die Gewaltsphäre unbestimmt, und kaum das Recht der Steuerbewilligung unbestritten. Ansehnliche Stärkung erhielt die Demo- kratie in England durch den Untergang vieler hohen Geschlechter im Kriege der Rosen: aber die Könige halfen nachmals durch Standescrhöhungcn der Aristokratie wieder auf. Bei allen Mängeln der englischen Verfassung hat sie doch unschäzbarcs Gutes bewirkt. Die Freiheit fordert zum Gedeihen kein ganz tadelloses Feld. Hindernisse, Gefahren, wenn sie nicht allzugrost sind, erheben die moralische Kraft ihrer Freunde und machen das Ersiegte kostbarer. Stolz schritten die Engländer den übrigen Nationen voraus in dieser edlen Bahn. Die Geistlichkeit, welche früher so mächtig gewesen, nahm bedeutend ab an Einfluß, seitdem die Parlamcntsverfassung sich befestigte. Im Unter- hause hatte sie keine Stimme; im Oberhause saßen nur die großen Prälaten, deren geringe Zahl wider die weltlichen Peers nicht aufkommen mochte. §. 12. Der spanischen Reiche. Auch in Spanien blühte die Freiheit auf oder bildete sich wenigstens ihre Grundlage durch einige Schwächung der Großen, durch Verminderung der Leibeigenschaft, durch das Emporkommen der Städte und durch die mäßige Stärkung der Krone. Zwar in Kastilien ward, unter meist unglücklichen oder unfähigen Königen, der Troz des Adels, auch die Frechheit der Ge- meinen groß. Aber in Aragonicn, allwo sonst die Edlen das verbriefte Recht des Widerstandes gegen den König besaßen, tilgte schon Peter Iv. mit seinem eigenen Blute die Schriftzüge der unheilbringenden Urkunde und stellte das gcsczlichc Ansehen des Thrones fest. Nicht mehr das selbstsüchtige

4. Bd. 6 - S. 186

1846 - Braunschweig : Westermann
186 Erstes Kap. Bürgerlicher Zustand. fchränkung der Königsmacht nahm zu, keine günstige Gelegenheit dazu ward versäumt von den selbstsüchtigen Großen. In Böhmen erneuerte der Aus- gang des luxemburgischen Hauses die Wahlfreiheit der Stände. In Polen verkauften jezt schon die Großen ihre Wahlstimmcn gegen Bestätigungs- Urkunden ihrer Anmaßungen. Unter Kasimir Iv. erschienen zuerst die Landboten oder Dcputirtcn des Adels der Provinzen auf den Reichstagen und erhielten frühe das Ucbergewicht über die geistlichen und weltlichen Rcichs- beamtcn, welche sonst darauf vorherrschten, jezt aber in einer gesonderten Kammer berathschlagten. Die Städte hatten wohl für sich einige Vorrechte, aber in Reichssachen keinen Einfluß. Die Bauern sanken mehr und mehr in Sklaverei. Zwar hatte Kasimir Iii. Li. sie in seinen besonderenschuz genommen, wohl auch sie ermahnt, mit „Steinen und Prügeln" die Zumu- thungen der Edlen abzuwehren: aber die nachfolgenden Könige verschmähten es, „B a ucrnkönigc" zu heißen, wie man den großen Kasimir — nach der Gesinnung sarkastisch, im Grunde höchst ehrenvoll — genannt hatte; und nachdem die Aristokratie entscheidend gesiegt, so vermochte kein König mehr, den Gemeinen zu helfen. Ungarns Verfassung war jener von Polen ähnlich. Auch hier galt der Adel Alles und der Bauer Nichts. Doch gelangten die Städte int löten Jahrhundert zur Neichsstandschaft. Der König, wenn er nicht, wie Ludwig Li. oder Matthias Corvinus, durch persönliche Kraft impo- nirte, hatte wenig Gewalt. Die Magnaten oder die hohen Reichsbeamten und die Prälaten herrschten. In diesen Reichen war also doch ein Stand, der Adel, frei; man möchte in demselben die eigentliche Nation, in den Gemeinen einen Hausen Leibeigener erkennen. In Rußland war auch der Adel Sklave des Thrones. Solches war ein Vermächtniß der mongolischen Herrschaft, welche nach asiatischem und nach Kriegs-Recht über der ganzen Nation gelegen, und nun, nach der Befreiung vom auswärtigen Joch, an die einheimischen Großfürsten kam. Die Betrachtung solcher Verhältnisse ist traurig. Vom griechischen Kaiserthum, vom ganzen Orient zu reden, ist überflüssig. Das bleibende Verhängniß dieser Länder ist Sklaverei. L

5. Bd. 6 - S. 193

1846 - Braunschweig : Westermann
193 Geseze und Sitten. §. 19. Von dem Vehmgerichte. Aber das furchtbarste aller Gerichte, zugleich durch seine außerordentliche Natur und Verfassung höchst merkwürdig, ist jenes der Vehme. Ein dichter Schleier liegt zwar über dem Ursprünge, der Einrichtung und dem eigentlichen Lebcnspriuzip dieses schaudervollen Gerichtes. Uber vom dreizehnten Jahr- hundert bis zur Befestigung des allgemeinen Landfriedens und der geordneten Reichsgerichte erscheint in unzähligen Beispielen, anfangs nur in Sachsen, dann aber — zumal vom Ende des 14tcn Jahrhunderts an — in ganz Teutschland seine vielarmige Wirksamkeit. Möser*) und vor ihm schon Lodmann**) mit mehreren Anderen leiten den Ursprung der Freigerichte (also hießen die Vehmstühlc, welche man auch die westp hält sehen von ihrem Hauptsize Westphalen nennt)***) aus Karl'si^l. Zeit und zwar von den kaiserlichen Kommissarien ab, welche periodisch die Provinzen durch- reisten, um über die dem Kaiser vorbehaltencn Verbrechen, zumal auch über die dem ordentlichen Richter sich entziehenden Verbrecher llrthcil zu sprechen. Sie thaten Solches, je nach der Natur der Falle, unter Zuziehung einiger Geschworenen, theils in öffentlichen, theils in geheimen oder Stillgerichten, überall summarisch, weil ihre Zeit beschränkt war, und streng, nach der Absicht der Sendung. In diesen und noch anderen Zügen waren freilich die Vehmgerichte den Stillgcrichten jener Kommissarien ähnlich, und cs mag der oberste Stuhlherr der Vehme, wofür der Erzbischof von Köln lauge Zeit galt, als Nachfolger des obersten wissns (welcher sonst der Herzog von Sachsen gewesen) zu betrachten seyn. Wenigstens übten die Vchm- stühle ihre Macht im Namen und unter dem Ansehen des Kaisers aus — wiewohl sein Auge nicht in ihre Geheimnisse drang —, und wurden allgemein als berechtigt zum Gcrichthalten erkannt, wiewohl viele Stände vermöge Privilegien oder besonderer Rechtstitel eine Ausnahme zu eigenen Gunsten ansprachen. In dem Zeitpunkt ihrer ausgcbrcitctsten Gewalt sollen wohl hundert- tausend Frcischöppen in Tcutschland gewesen sehn, unter ihnen Glieder der *) Kurze Nachricht von den wcstphälischcn Freigcrichtcn; in dem Iv. Bande der patrioti- schen Phantasie». *•) Dissert. de orig. jud. Vemicorura. ***) Nur auf der „rothen Erde" — so ward in der Bchmsprache Westphalen benannt — konnten äd)le Freischöppcn gci»ad>t werden, v. Rotteck, allgcm. Geschichte. Vi. 13

6. Bd. 6 - S. 194

1846 - Braunschweig : Westermann
194 Erstes Kap. Bürgerlicher Zustand. meisten edlen und vieler fürstlichen Geschlechter. Schreckliche Eide verbanden die „Wissenden" zum Geheimniß, so wie zum unbedingten Gehorsame. Unter dem Schleier der Nacht wurden die Ladungen angeschlagen, welchen auch Fürsten zitternd gehorchten, und die Urtheile gefällt, gegen welche keine Gnade und keine Berufung ^alt. Wer von der Vchme geächtet war, mochte den allgegenwärtigen Henkern derselben kaum durch ein Wunder entrinnen. Aber heimlich, ohne Ncchtsform — also den Meuchelmord ähnlich und Meuchler begünstigend — geschah die Hinrichtung. Wie so vieles Andere im Mittelalter, also mag auch die cntsezliche Vehme, als Gegenmittel noch größeren llebels, von heilsamer Wirkung gewesen seyn. Die Schrecken des unsichtbaren Gerichtes ersezten die Schwäche der ordentlichen Tribunale, und waren ein Damm gegen die barbarische Leidenschaft und frevelhafte Gewalt. Doch mögen ungeheuere Verbrechen unter dem Deckmantel der heimlichen Acht verübt worden seyn *), und die Macht dcs verborgenen Bundes hätte leicht zu verderblicher politischer Umkehrung können mißbraucht werden. Die Furcht vor der Vehme hat übrigens den Beitritt zum allgemeinen Landfrieden und die Einrichtung der ordentlichen Gerichte wirksam befördert. Sie selbst wurde unnöthig und bedeutungslos durch Beides; daher sic auch bald nachher aufhörte. 8- 20. Der Landfriede. Dieser längst gewünschte, allgemeine und ewige Landfriede, welcher dem unerträglichen, in Teutschland weiter als irgendwo sonst getriebenen, auch hartnäckigeren Unwesen der Befehdungen endlich ein Ziel sczte, war das Werk des edlen Maximilian I., welcher auf seinem ersten Reichstage zu Worms am 7tcn August 1493 denselben feierlich verkündete und an demselben Tage, zur friedlichen Pflege des Rechtes, ein ständiges Reich skammergericht an die Stelle des bisherigen unstäten und wenig geachteten Hofgerichtcs cinsezte. Beides hatten die Stände selbst verlangt. Die Fortschritte der Eivilisation einerseits, welche nach Lebensgenuß begierig machte und Ideen des Rechtes einschärfte, anderseits die Abneigung der Edlen gegen die neu *) Ein strenges Urtheil fällt über die Vehme der hefscnkassel'sche Geb. Rath Ko pp in seiner, 1794 in Göttiugen darüber heransgegebenen, gehaltreichen Schrift. Bergt, anch die Schriften über die Vchmge.richte von Mq. Freher, Kindlinger, Hutter n. ?I.

7. Bd. 6 - S. 23

1846 - Braunschweig : Westermann
Tl Erstes Kap. Von dem Reiche der Teutschen. 2z einer Empörung seine Lehen verlor, von dem alten, um 666 erscheinenden Ettico, dem alemannischen Herzog oder Großen, abstamme; daß von dem- selben Ettico, mittelst jenes Gerhard von Elsaß, welcher 1048 das Herzog- thum Lothringen von Kaiser Heinrich Hl erhalten, auch das lothrin- gische Haus (auch das zähringische und badische) herkomme*), ist mehr von antiquarischem oder auch heimathlichem, als von welthistorischem Interesse. Noch immer reich durch den Besiz der Stammgüter im Elsaß und Aargau und mehrerer Lehen, welche nach Guntram's Fall die wieder- kehrende Gunst der burgundischen und der teutschen Könige dessen Hause verliehen, war dasselbe durch die über einen Theil Helvetiens geführte Statthalterschaft, durch verschiedene Erbschaften, zumal diejenigen, welche Rudolf Selbst zugefallen, zu ansehnlicher Macht und Fürstenhoheit gelangt. Die reiche Grafschaft Kyburg, Baden im A arg au, Lenz bürg u. a. gehörten ihm; von den Zinnen Habsburgs, welches in den Zeiten gerin- geren Glückes ein Graf Ratbod in der Gegend der alten Vindonissa er- baut hatte, wurde jezt ringsum meist eigenes oder lehnbares Gut erblickt; die Schirmvogtei über verschiedene Klöster vermehrte den Einfluß und den Reich- thum. Aber nicht wegen Abkunft, Glanz oder Macht, nur wegen persön- licher Kraft und Tugend wurde Rudolf gewählt. Es geschah, wie der Kurfürst von Köln sagte, „weil er gerecht und weise und von Gott und den Menschen geliebt war." §. 2. Fortsezung. Rudolf empfing zu Aachen die Krönung als teutscher König; aber die italische und die Kaiser-Krone empfing er nicht. Niemals gelüstete ihn nach dem Lande, welches „der Hinziehenden so viele und der Heimkehrenden so wenige Fußtritte" zeige. Doch entsagte er den Reichsrcchtcn nicht. Dem in Teutschland gewählten Könige gebührte als sol- chem die volle Gewalt des Königs von Italien und des römischen Kaisers: die Krönung war nur Schaugepränge, nicht Wesenheit. Indessen gab seine Entfernung den Ständen Italiens und dem Papste willkommene Gelegenheit *) La véritable origine des très illustres maisons d’Alsace, de Lorraine, d’Autriche, de Bade et quantité d'autres. Paris 1649. (p. Vignier) ; und hiernach auch Ekkard, Schöpslin und zumal Hergott in den oben (S. 4) angeführten Werken.

8. Bd. 6 - S. 25

1846 - Braunschweig : Westermann
28 Erstes Kap. Von dem Reiche der Teutschen. Tagen zu erscheinen. Da erklärte ihn Rudolf in die Acht, besiegte (1276) den Stolzen und zwang ihn zum harten Frieden. Ottokar mußte Verzicht leisten auf Oestreich und alle teutscheländer, wegenböhmen undmähren aber die Belehnung empsahen. Wcchselhcirathcn zwischen Söhnen und Töch- tern der beiden Feinde sollten die Aussöhnung befestigen. Aber bald erneuerte Ottokar den Krieg. Die Reichshilfe war meist heimgezogen, mit Rudolf waren nur noch die eigenen und die Schaaren einiger näheren Freunde. Gleichwohl errang er auf dem Marchfelde (1278) — mühevoll, doch um so glorreicher — den entscheidendsten Sieg. Ottokar Selbst, nach dem verzweifeltsten Kampfe, ward erschlagen, der Rest seines Heeres zerstreut. Dem Sohne des Ge- tödteten gab Rudolf, mit weiser Mäßigung, denselben Frieden, welchen Ottokar treulos gebrochen; nur sollte Mähren, zum Ersaze der Kriegskosten, fünf Jahre lang dem Kaiser verpfändet seyn. Hierauf, mit Rath und Einwilligung aller Kurfürsten — Er Selbst hatte zur Giltigkeit wichtiger Reichsgeschäfte solche Genehmigung für nöthig erklärt —, verlieh er seinen Söhnen Albrecht und Rudolf die herrlichen Länder, deren Wiederbringung an's Reich sein eigenes, schweres Werk gewesen, Oestreich, Steiermark, Krain und die windische Mark (1282). Kärnthcn ward dem Grafen Mainhard von Tyrol gegeben. Also ward die Macht Habsburgs befestigt und der Grund zu ganz neuen, unermeßlich wichtigen Verhältnissen gelegt. ^ Nach der damaligen Lage Teutschlands und der Welt hätte die Erblich- keit der Kaiserkrone in dem nunmehr starken, doch nicht übermächtigen Hause Habsburg wünschenswerth scheinen mögen. Natürlich war, daß Rudolf Selbst darnach strebte. Aber die Kurfürsten, der freien Wahl sich freuend, ge- währten ihm die Ernennung Albrechts, seines Sohnes, zum römischen Kö- nige nicht. Diese Fehlschlagung that ihm wehe. Er starb kurz darauf (1291), von den vaterländisch Gesinnten tief betrauert, ein Vorbild aller Guten sei- nes Hauses, fromm, mild, rechtliebend, wie die Besten aus ihnen, aber kräf- tiger, weiser, mäßiger, als die Meisten. §. 3. Adolf von Nassau. Nach einem fast jahrelangen Zwischenreiche gelangte durch Vorschub des mächtigen und ränkevollen Gerhard, Erzbischofs von Mainz, dessen Ver- wandter Adolf, Gras von Nassau, zur Krone (1292). Aber die Gründe

9. Bd. 6 - S. 27

1846 - Braunschweig : Westermann
27 Erstes Kap. Von dem Reiche der Teutschen. ihren gemeinschaftlichen Anmaßungen Ziel sczen wollte. Die rheinischen Kurfürsten hatten die Fahrt aus dem vaterländischen Strome mit Zöllen belastet, Handel und Verkehr der Nation gewaltthätig ihrem Geize dienstbar gemacht, die allgemeine Industrie unbefugt ihrer eigennüzigen Steuer unter- worfen. Von Rechts und von Pflicht wegen, ja vermöge eigen gefaßten ausdrücklichen Reichsschlusses, forderte Albrecht die Aushebung jener Zölle, und sofort schien er jenen Kurfürsten Feind des Reiches. Der von Mainz ließ sich vernehmen: „Er habe noch mehrere römische Könige in der Tasche", und verabredete mit jenen von Trier und von Köln, auch mit dem Pfalz- grafen am Rhein und dem Böhmen-Könige die Entthronung Albrecht's. Auch der Papst (Bouifacius Viii.), welcher den Kaiser als einen Freun- Philipp's des Schönen von Frankreich haßte, erklärte sich wider ihn, denn: „er sey häßlich und einäugig, und seine Gemahlin sey aus einem Viperngeschlechte". (Sie war von Konrad's Iv. Wittwe in zweiter Ehe geboren.) Er solle über Adolfs Mord vor dem Papste in Rom sich ver- antworten, wo nicht, des Reiches verlustig seyn. Dies Alles war fruchtlos. Albrecht, mit Hilfe seiner Getreuen — worunter abermals die Städte sich auszeichneten —, trieb die Rebellen zu Paaren und erzwang die Freiheit des Rheins; worauf auch der Papst seine Bullen zurücknahm. Wenige Kaiser sind so streng als Albrecht getadelt worden, doch größtcn- theils geschah's aus unstatthaftem Grunde. Wohl mag man cingestehen, daß er stolz, herrisch, streng — zumal im eigenen Lande — gewesen; man mag die anfängliche Zweifelhaftigkeit seines Königs-Titels anerkennen: aber nicht darüber, sondern meistens über löbliche und pflichtmäßige oder doch schuldlose 'Handlungen wurden ihm Vorwürfe gemacht. Daß er den Kur- fürsten die ungerechten Zölle nahm; daß er erledigte Reichslehen zu Handen des Reiches einzog, die Anmaßer — wie den Grafen von Henncgau in Ansehung Hollands — ausschloß, oder zum ordnungsmäßigen Empfange der Lehen zwang; daß er — ob auch zu Gunsten seines Sohnes — die Ver- bindung Burgunds mit dem Reich erneuern wollte; daß er die nach Kö- nig Wenzel's unbeerbtem Tode durch Wahl und Vertrag an sein Haus gekommene Krone Böhmens wider Heinrich von Kärnthen —. ob auch fruchtlos — zu behaupten suchte; endlich daß er — nach der Reichs- Fürsten erklärtem Willen — Thüringen vermöge Adolfs Kauf für's

10. Bd. 6 - S. 34

1846 - Braunschweig : Westermann
34 Erstes Kap. Von dem Reiche der Teutschen. reich zum Kaiser ausgerufen; Tags darauf aber von Mainz, Trier und Brandenburg — wiewohl lezteres seine Stimme Oestreich zugesagt, — dann von Johann von Luxemburg, als König von Böhmen, auch von Sachsen-Lauenburg, welches man gegen Wittenberg aufstellte, Lud- wig von Baiern erkoren. Unglückverkündend schallte herüber und hinüber der Frohlockenden Ruf. In Frankfurt ward nun Ludwig aufgenommen und auf den Hochaltar der Bartholomäuskirche erhöht. Gekrönt aber wurden beide Könige, Friedrich zu Bonn von dem Kurfürsten von Köln, Lud- wig zu Aachen von jenem von Mainz. Hierauf war siebenjähriger Krieg tu Tentschland. Willenlos folgten die Lehensmänner und Waffcnknechtc der Fahne ihrer Herren, tiefe dein Rufe ihrer Leidenschaft oder ihres vermeinten Vortheils. Die Reichsstädte neig- ten. sich dahin, wo sie stärkeres Recht glaubten, auf Lndwig's Seite, wel- cher der unbestrittenen Stimmen Einen mehr als Friedrich, auch die Aner- kennung der Wahlstadt Frankfurt und die feierliche Krönung in Aachen für sich hatte. Doch mehr verderbend für Land und Volk als blutig in Schlachten war der schlecht geregelte, beiderseits von vielen Häuptern, ohne Eintracht und Verband, geführte Krieg. Beide Könige, über den vergeblichen Jammer trauernd, sehnten sich nach Entscheidung. Da ward, bei Mühldorf am Inn, Fried rieh's grosses Heer von seines Gegners minder zahlreichen, aber besser geführten Schaarcn nach lange zweifelhaftem, blutigem Kampfe (28. Sept. 1322) geschlagen, Friedrich Selbst Lndwig's Gefangener. Der Klugheit Seyfried Schweppermann's, des nürnbergischcn Fcld- hanptmanns, welcher die Schlacht geordnet, und der Tapferkeit des Burg- grafen Friedrich, der aus dem Hinterhalt bervorbreehend die ermüdeten Oestreicher niederwarf, verdankte Ludwig diesen Sieg. Das ganze Reich er- kannte ihn jezt als König. Nur Leopold von Oestreich blieb in Waf- fen; sein Bruder, König Friedrich, sah gefangen ans Trausniz, einer festen Burg in der Oberpfalz; auch Heinrich, der dritte Bruder, war bei Mühldorf gefangen und nach Böhmen geführt ivordeu. §• 8. D o >: dem Schweiz erblinde. In den Zeiten dieses Krieges nahn, rer Schioeizerbund seinen Nr- svrnng. Laßt uns diele denkwürdige Begebenheit niit demienigen Interesse
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