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1. Deutsche Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen - S. 25

1918 - Leipzig : Hirt
— 25 — setzten, so wurden sie in Ungarn und Siebenbürgen von den erbitterten Bewohnern wie Räuber erschlagen. Im August 1096 erfolgte der Aufbruch des eigentlichen Kreuzheeres. An der Spitze stand Gottfried von Bouillon (spr. Bujong), Herzog von Niederlothringen. Er gelangte ohne Unfall durch Deutschland, Ungarn und die Türkei nach Kleinasien. Allein das Kreuzheer wurde durch Hunger, Krankheit und Schwert der Türken beträchtlich vermindert. Von 400000 ausgezogenen ' Streitern erreichten kaum 20000 nach dreijähriger Wanderung das ersehnte Ziel. 4. Inwiefern die Kreuzzüge dauernden Erfolg nicht hatten. Nachdem 1099 Jerusalem erobert worden war, befleckten die Sieger ihren 1099. Ruhm, indem sie unter den Überwundenen ein fürchterliches Blutbad anrichteten. Gottfried wies die ihm angebotene Königswürde in christlicher Demut zurück und nannte sich nur „Beschützer des Heiligen Grabes". Im nächsten Jahre erlag er dem Klima und der Anstrengung. Sein Bruder Balduin folgte ihm als „König von Jerusalem". Da nun das neue Reich von den Mohammedanern hart bedrängt wurde, machten sich zu seinem Schutze immer neue Kreuzzüge nötig. Im ganzen .sind deren sieben unternommen worden, der letzte 1270. Trotz aller 1270. Anstrengungen ist das erstrebte Ziel nicht erreicht worden; denn 1291 1291. fiel die letzte christliche Besitzung wieder in die Hände der Türken zurück. 5. Welchen Nutzen die Kreuzzüge trotzdem für das Abendland brachten. Und doch sind die Opfer nicht umsonst gebracht worden. Die Kreuzzüge haben das Ritterwesen veredelt, indem die Ritter in der Befreiung des Heiligen Grabes ein höheres und edleres Ziel ihrer Tätigkeit fanden. Es bildeten sich in Palästina drei Ritterorden: die Johanniter, die Tempelherren und die Deutschen Ritter. Die Kreuzzüge haben das Ansehen des Papstes gehoben und Begeisterung für die Religion geweckt, sowie Bildung, Wissenschaft und Dichtkunst gefördert. Die Verbindung mit dem Osten erzeugte lebhaften Handel zu Wasser und zu Lande; Seidenbau und Kunstfärberei wurden nach Europa verpflanzt. Handel und Gewerbe führten die Städte zu Reichtum und Macht; mit der größeren Wohlhabenheit wuchs das Streben nach Bildung und Freiheit. Ja, selbst auf die leibeigenen Bauern siel ein Segensstrahl der großen Bewegung, indem jeder, der das Kreuz nahm, frei wurde. Viii. Die Koßenjlauftnzcit (1138—1254). (Vergl. Kursus I, Seite 17—19.) l. Mit wem der erste Hohenstanfe lange kämpfen nutzte. Nach dem Allssterben des fränkischen Kaiserhauses folgte Kaiser ßothar. Nach seinem Tode ging die Kaiserwürde auf das Geschlecht der Hohenstaufen über. Dasselbe hat seinen Namen von der Stammburg Hohenstaufen in Schwaben (im jetzigen Württemberg, östlich von Stuttgart). -Lcr cistc hohenstaufische Kaiser war Konrad Iii. (1138—1152). Des 1138 1152 verstorbenen Lothar Schwiegersohn, Heinrich der Stolze, aus dem Kunze, Lernstoff für Kinder, ü. Heft 2. 4

2. Deutsche Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen - S. 33

1918 - Leipzig : Hirt
— 33 — 2. Durch welche Einrichtung das Volk den rechtlosen Zustand im Reiche zu bessern suchte. Die allgemeine Unsicherheit und die geringe Achtung, welche die eigentlichen Gerichte besaßen, riefen die Femgerichte ins Dasein. Ihr Name stammt von dem altdeutschen Worte verfemen (= verbannen, verfluchen). Ursprünglich entstanden sie in Westfalen, ihr Hauptsitz war Dortmund; von dort breiteten sie sich über ganz Deutschland aus. Eigentlich waren sie nur die Fortsetzung der alten, von Karl dem Großen eingeführten Gaugerichte. Zu Femrichtern durften nur freie Männer gewählt werden; darum hießen die Gerichte selbst Freigerichte, der Vorsitzende Freigraf, die Richter Freischöffen, der Ort der Sitzung Freistuhl. Die Schöffen mußten bei ihrer Aufnahme geloben, die Geheimnisse und Beschlüsse des Gerichts niemandem zu offenbaren. Denjenigen, welcher diefen Eid brach, traf furchtbare Strafe. Der bei der Feme Angeklagte wurde durch einen Brief mit sieben Siegeln vorgeladen. Gestand er das Verbrechen, oder wurde er desselben überführt, so wurde sofort das Urteil gesprochen und vollzogen. Folgte der Angeklagte dreimaliger Ladung nicht, fo verfiel er der Feine (= Acht des Freigerichts). Zur Zeit des Faustrechts haben die Femgerichte segensreich gewirkt. Da sie später ausarteten, wurden sie um 1500 aufgehoben. 3. Wer in Deutschland Ruhe, Ordnung und Sicherheit herstellte. Dem Interregnum wurde ein Ende gemacht durch die Wahl des Grafen Rudolf von Habsburg. Sein Stammschloß, die Habichtsoder Habsburg, stand in der Schweiz. Rudolf regierte von 1273—1291.1273-1291. Gleich am Anfang versagte ihm König Ottokar von Böhmen und Mähren die Anerkennung. Rudolf zog gegen ihn; in der Schlacht auf dem Marchfelde — 1278 — verlor Ottokar Sieg und Leben. 1278. Sein Sohn behielt Böhmen und Mähren; Österreich, Steiermark und Krain gab Rudolf feinen eigenen Söhnen und legte so den Grund zu der Macht und Größe des ha6sfrnrgischen Hauses. Weise mied Rudolf jede Einmischung in die Angelegenheiten Italiens. Um so mehr konnte er feine Zeit und Kraft Deutschland widmen. Mit fester Hand stellte er Ruhe, Ordnung und Sicherheit wieder her. Sa hielt er mit eiserner Strenge die von ihm erlassenen Landfriedensgefetze aufrecht. Dankbar nannte ihn das Volk, bei dem er um seiner Einfachheit und Anspruchslosigkeit, feiner Freundlichkeit und Herzensgüte willen allgemein beliebt war, den Wiederherstellet: Deutschlands. Er liegt in Speier begraben. 4. Wie Rudolfs Nachfolger sich widerrechtlich bereichern wollten. Nach Rudolfs Tode fürchteten die deutschen Fürsten die Macht Habs-burgs und den harten, habgierigen Sinn feines Sohnes Albrecht. Darum wählten sie den armen, aber tapferen Grafen Adolf von Nassau zum König. Aber auch Adolf (1291—1298) strebte nach Erweiterung 1291-1298. feines Gebiets. Von dem Markgrafen Albrecht von Meißen, der mit den eigenen Söhnen in Streit lag, kaufte er die Wettiner Lande. Zweimal zog er nach Thüringen und trug verheerenden Krieg in das Land. Solch unkönigliches Verfahren rief heftigen Unwillen in Deutschland hervor. Deshalb erklärten ihn die Kurfürsten für abgefetzt und wählten nun Rudolfs Sohn Albrecht doch noch zum König. Adolf, welcher zum Schwerte griff, erlag bei Göllheim (in der Pfalz) dem Gegner. Albrecht I. (1298—1308) war ein kluger 5>ürft, aber finster und 1298-i3us Kunze, Lernstoff für Kinder, It. Heft 2. 5

3. Heimatkunde der Stadt Magdeburg und ihrer nächsten Umgebung ; für den Schulgebrauch - S. 29

1909 - Breslau : Hirt
A. Die Altstadt. 29 Stadtwappen zeigt seit alters eine Jungfrau. Vielleicht wurde Magdeburg zu Ehren der Göttin Freia benannt. Dann dürfte der Name Magdeburg etwa foviel wie Jungfrauenstadt bedeuten. Unter Kaiser Otto I. und seiner Gemahlin Editha, die meistens hier wohnte, nahm Magdeburg schnell an Einwohnern und Umfang zu, erhielt feste Mauern und galt als eine der bedeutendsten Warenniederlagen des ganzen Landes. Auch wurde Magdeburg die Hauptstadt eines Erzstiftes oder Erzbistums. Die Erzbifchöfe Magdeburgs waren sehr mächtig, hielten große Heere und führten nicht selten sogar gegen Fürsten Krieg. Bekannt ist z. B. der Kampf des Erzbischofs Günter mit dem Markgrafen Otto Iv. von Brandenburg. Als Otto Iv. des Domes ansichtig wurde, soll er im Übermute zu seinen Kampfgenossen die Worte gesagt haben: „Dort werden wir morgen unsere Rosse füttern!" Aber der Erzbischof Günter besiegte ihn bei Frohse, nahm ihn gefangen und stellte ihn in einem Käfige zur Schau aus. Die Wohlhabenheit der Bewohner im 12. und 13. Jahrhundert ge- stattete vornehme Bauten. So entstanden der Dom, die Ulrichs-, die Jakobi- und die Katharinenkirche und das Kaiser-Otto-Denkmal. Die meisten Wohnhäuser waren damals leicht gebaut. Vielfach waren sie mit Stroh oder Holz gedeckt und lagen in engen Straßen. Es kam deshalb öfter vor, daß große Teile der Stadt vom Feuer zerstört wurden. Am 17. Juli 1524 nahmen die Bewohner Magdeburgs den evange- lischen Glauben an. Während des Dreißigjährigen Krieges (1618—1648) hatte die Stadt ihres Glaubens wegen viel zu leiden. Öfter wurde sie iu dieser Zeit hart bedrängt. Am schreckenvollsten war die lange Belagerung und die Erstürmung Magdeburgs durch die kaiserlich österreichischen Generale Stillt)1) und Pappenheim. In zwölf Stunden lag die prächtige Stadt samt ihren Kirchen und öffentlichen Gebäuden in Asche, an 26000 Menschen hatten ihr Leben verloren. Nur der Dom, einige Häuser an der Elbe und am Breitenwege, z. B. Nr. 146 und Nr. 148, und das Kaiser-Otto-Denkmal blieben vom Feuer verschont. Zum Andenken an diese Schreckenstage erhielt das Haus Nr. 146 in neuerer Zeit die Inschrift: „Gedenke des 10. Mai 1631." Unter ihren Bürgermeistern, besonders unter Otto von Gnericke, bauten die Magdeburger nach und nach ihre Häuser und Kirchen wieder auf. Viel trugen zum Aufblühen der Stadt Franzosen, Wallonen und Pfälzer bei, die des evangelischen Glanbens wegen aus ihrem Vaterlande vertrieben waren und in Magdeburg eiue neue Heimat gefunden hatten. Bis zum Jahre 1680 war Magdeburg ein Erzbistum und wurde von dem Rate (Magistrat) und einem Erzbifchöfe regiert. Von nun an gehörte es als ein Herzogtum zum Reiche Brandenburg. Friedrich Wilhelm der Große Kurfürst war fein erster Fürst aus dem Hause Hoheuzolleru. Unter l) Siehe Bilderanhang.

4. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 102

1912 - Breslau : Hirt
102 Die Franzsische Revolution. 64. 66. Steinau des Mit ungeheurer Arbeitskraft ordnete Napoleon die zerrtteten Verhlt-Staates.cn nisse Frankreichs. Er sttzte sich auf eine straff zentralisierte Verwaltung, ein vortreffliches Heer, das nach dem Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht, aber mit gesetzlicher Zulassung der Stellvertretung, ergnzt wurde, und auf wohlgeordnete Finanzen. Alles, was den Wohlstand des Landes hob, Industrie, Verkehrserleichterungen durch Straen- und Kanalbau u. a., wurde gefrdert, die Rechtsverhltnisse durch den Code Napoleon geordnet, das Schulwesen verbessert und durch ein Konkordat mit Pius Vii. das Verhltnis des franzsischen Staates zur katholischen Kirche neu geregelt. Daher fand die franzsische Herrschaft mit ihrer grozgigen Verwaltung auf dem linken Rheinufer, das grtenteils unter dem Drucke kleinstaatlicher Despoten gestanden hatte, manche Sympathie. Mit Recht konnte sich Bonaparte rhmen, da er Frankreich nach auen und im Innern den Frieden wiedergegeben habe; er gehrte keiner Partei an, sondern stand der allen Parteien. Viele Emigranten kehrten in ihre Heimat zurck und traten in den Dienst des Konsuls, Seite an Seite mit ehemaligen Jakobinern. schwrungen $&er in den Kreisen der unvershnten Gegner, sowohl Royalisten als 'Republikaner, wurden Verschwrungen gegen sein Leben angestiftet, fo da er wiederholt in ernste Gefahr geriet. Im Jahre 1804 lie er den Herzog von Enghien, der dem Haufe der Bourbonen angehrte, auf deutschem Reichsgebiete aufheben, in Paris vor ein Kriegsgericht stellen, zum Tode verurteilen und erschieen, obwohl er der Teilnahme an einer Verschwrung nicht berfhrt werden konnte. Reichs- 65. Der Reichsdeputationshauptschlu (1803). Zur Regelung Arnsburg" der deutschen Angelegenheiten hatte der Kaiser bald nach dem Frieden von Luneville eine besondere Reichsdeputation (in Regens brg) eingesetzt; das Ergebnis ihrer von Frankreich aufs strkste beeinfluten Beratungen wurde in dem Hauptschlu" zusammengestellt. Hiernach wurden die Fürsten, die auf dem linken Rheinufer durch die Friedensschlsse von Campo Formio und Lnneville Gebiete verloren hatten, dadurch entschdigt, da die rechts-rheinischen Staaten der geistlichen Fürsten (auer Kurmainz), die Be-sitznngen der Abteien und Stifter und die Freien Reichsstdte (bis auf die drei Hansestdte sowie Augsburg, Frankfurt a. M. und Nrnberg) eingezogen und unter die weltlichen Fürsten verteilt wurden. Hierbei erhielt Preußen die Bistmer Mnster, Paderborn und Hildesheim, das bisher kurmaiuzische Erfurt mit dem Eichsfelde, mehrere Abteien (darunter Essen, Werden, Quedlinburg) und die Reichsstdte Mhlhausen, Nordhausen und Goslar, d. h. einen mehr als vierfachen Ersatz fr das an Frankreich abgetretene Gebiet von Cleve und Geldern. hnlich wurden Bayern (durch die Bis-tmer Wrzburg, Bamberg, Freising und Augsburg), Wrttemberg, Baden und Oldenburg vergrert, während sterreich sich mit Trient und Brixen begngen mute; Osnabrck wurde mit Hannover vereinigt. Die groe Zahl der deutschen Kleinstaaten wurde auf diese Weise sehr vermindert; anderseits sicherte sich Napoleon durch die Machtver-

5. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 43

1912 - Breslau : Hirt
29. Friedrich Wilhelm, der Groe Kurfürst. 43 gefangen gehalten und der Oberst voukalckstein, den er in Warschau hatte aufheben lassen, enthauptet.1 In diesem Kampfe vertrat der Kur-frst den Staatsgedanken gegen die territorialen Gewalten. Hatten ferner die Stnde Geldleistungen nur unter der Bedingung aufbringen wollen, da sie fr ihr eigenes Land verwendet wurden, so hatte sich die kurfrstliche Regierung schon während des Krieges auf den Standpunkt gestellt, da die einzelnen Lnder membra unius capitis seien und jedes einzelne die Lasten des Ganzen mitzutragen habe; sie hatte demgem durchgesetzt, da die Stnde in Cleve einen Geldbeitrag zu dem Kriege in Ostpreuen leisteten. Nur so konnten die zerstreute Gebiete zu einem Staatsganzen weiterentwickelt und ihre Bewohner mit einem krftigen Staats-bewntsein erfllt werden. hnlich war die Wirkung der Akzis e (vgl. 32), zu deren Durchfhrung damals die ersten Schritte getan wurden. Erbittert der die Haltung seiner Bundesgenossen im Schwedisch- Auswrtige franzsischen Kriege und bei den Friedensschlssen (1678/1679),2 mit ' dem Kaiser auch darum verfeindet, weil dieser das Erbrecht des Hauses Brandenburg auf die Lande der inzwischen (1675) ausgestorbenen Piastischen Herzge von Liegnitz, Brieg und Wohlan nicht anerkennen wollte, schlo er (1679) mit Frankreich ein Bndnis. Die Aufhebung des Ediktes von Nantes (vgl. 15) fhrte jedoch wieder zum Bruche; durch das Edikt von Potsdam lud er die verfolgten Hugenotten zur Niederlassung in seinen Landen ein und schlo sich wieder den Gegnern Frankreichs an. Der Streit mit dem Kaiser wurde durch einen Vertrag geschlichtet: der Kurfürst verzichtete auf die Herzogtmer in Schlesien und wurde dafr durch den Kreis Schwiebus entschdigt. Seitdem leistete jhrlich ein brandenburgisches Korps den Kaiserlichen im Kriege gegen die Trken Hilfe, z. B. (1686) bei der Eroberung von Ofen (vgl. 16). In den letzten Jahren feiner Regierung versuchte der Kurfürst seinem Sandeis. jungen Staatswesen auch Geltung zur See zu verschaffen. Schon pol,ttf' während des Krieges mit Schweden brachte feine kleine, mit Hilfe des Hollnders Benjamin Raule geschaffene Flotte einen schwedischen Kauffahrer auf; als dann nach dem Frieden von St. Germain-en-Laye Spanien die versprochenen Snbsidien schuldig blieb und er seiner Flotte befahl, die spanische Silberflotte" anzugreifen, gelang es wenigstens, ein spanisches Schiff als gute Prise heimzubringen. Endlich erwarb er auch Kolonien an der Guineakste, zu deren Schutze er das Fort Grofriedrichsburg anlegte, und rief eine afrikanische Handels-g e s e l l s ch a f t (in Emden) ins Leben. Aber die Eifersucht der Hollnder ans jede Handelskonkurrenz, die Anforderungen an die Steuerkraft des Landes fr das dem Binnenstaate unentbehrliche Landheer, der Mangel 1 Mit hnlichen Schwierigkeiten hatte der Kurfürst in Magdeburg zu kmpfen, das ihm erst 1680 nach dem Tode des schsischen Administrators zufiel. Dort war damals Otto von Guericke, der Erfinder der Luftpumpe, Brgermeister. 2 Exoriare aliquis nostris ex ossibus ultor!

6. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 153

1912 - Breslau : Hirt
96. Die Verfassung des Preuischen Staates. 153 die zu deren Ausfhrung ntigen Verordnungen. Er fhrt den Ober-befehl der das Heer und besetzt alle Stellen im Heere sowie in den brigen Zweigen des Staatsdienstes. Er hat das Recht, Krieg zu er-klren und Frieden zu schlieen, auch andere Vertrge mit fremden Re-gierungen zu errichten. Diese bedrfen zu ihrer Gltigkeit der Zustim-mung des Landtages (stehe unten), wenn es Handelsvertrge sind, oder wenn durch sie dem Staate Lasten oder einzelnen Staatsbrgern Ver-pflichtungen auferlegt werden.1 Der König hat das Recht der Begnadigung und Strafmilderung! zugunsten eines wegen seiner Amtshandlungen angeklagten Ministers ist jedoch dieses Recht von dem Antrage der Kammer abhngig, von der die Anklage ausgegangen ist. Der König kann eingeleitete Untersuchungen nicht niederschlagen, also nicht in die richterliche Gewalt eingreifen. Schlielich steht ihm die Verleihung von Orden und anderen mit Vor-rechten nicht verbundenen Auszeichnungen (Titel, Adel) zu. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der König volljhrig. Er leistet in Gegenwart der beiden Huser des Landtages das eidliche Gelbnis, die Verfassung zu halten und in bereinstimmung mit ihr und den Gesetzen zu regieren. Ohne Einwilligung des Landtages kann er nicht zugleich Herrscher fremder Reiche sein. 2 Er beruft, vertagt und schliet den Landtag; er kann das Abgeordnetenhaus auflsen, doch mssen innerhalb 60 Tagen Neuwahlen und innerhalb 90 Tagen die Wiedererffnung des Hauses stattfinden. ^ Die Vertagung darf ohne Zustim-mung des Landtages die Zeit von 30 Tagen nicht berschreiten. Die Krone ist erblich in dem Mannesstamme des Kniglichen Hauses der Hohenzollern nach dem Rechte der Erstgeburt. (Nach dem in ganz Deutschland geltenden Salischen Recht sind auch in Preußen Frauen nicht zur Thronfolge berechtigt; berhaupt ist die weibliche Linie ausgeschlossen. Hat also der König nur Tchter, so folgt ihm sein ltester Bruder oder, wenn keine Brder vorhanden sind, der nchste mnnliche Verwandte. Mit dem Tode des Knigs ist sein Nachfolger ohne weiteres König. Das frstliche Haus Hohenzollern ist in Preußen nicht zur Thronfolge berechtigt.) Ist der König minderjhrig oder sonst dauernd verhindert, selbst zu Regentschaft, 'regieren, so bernimmt der der Krone zunchst stehende volljhrige Agnat (Verwandte aus der mnnlichen Linie) die Regentschast. Er hat sofort den Landtag zu berufen, der in vereinigter Sitzung der die Notwendig- 1 Das Recht der Kriegserklrung und des Friedensschlusses ist jetzt auf das Reich bergegangen; auch Vertrge werden jetzt fast nur von Reichs wegen abgeschlossen. 2 Man denke an den Kurfrsten August den Starken von Sachsen, der 1697 König von Polen wurde und sich dadurch seinem Volke entfremdete. (Vgl. 23.) 3 Um die Bedeutung dieser Bestimmung zu verstehen, denke man an König Karl I. von England, der das Parlament auflste und elf Jahre lang nicht wieder berief. (Vgl. 3.)

7. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 154

1912 - Breslau : Hirt
154 Die Zeit vom 2. Pariser Frieden bis zum Regierungsantritt Wilhelms I. 96. feit der Regentschaft beschliet. Bei vorbergehender Verhinderung ent-scheidet das freie Ermessen des Knigs der seine Vertretung. Wenn kein volljhriger Agnat vorhanden und nicht bereits gesetzliche Frsorge fr diesen Fall getroffen ist, so beruft das Staatsministerium den Landtag, der in vereinigter Sitzung einen Regenten erwhlt, und fhrt die Regierung bis zum Antritt der Regentschaft. Der Regent bt die dem Könige zustehende Gewalt in dessen Namen aus. Er schwrt vor dem Landtage denselben Eid, den der König nach seinem Regierungsantritt leistet. Bis zur Eidesleistung bleibt das Staatsministerium fr alle Regierungshand-lnngen verantwortlich. Zivmste. Zur Bestreitung seiner Hofhaltung ist dem König ein bestimmtes Einkommen, die Zivilliste", von Staats wegen sichergestellte Das König- Besondere Vorrechte der Mitglieder des Kniglichen Hauses sind Frei-ttche Haus. ^ on Steuern (auer Verbrauchssteuern), Stempelgebhren, Porto und Einquartierungslast sowie ein bevorzugter Gerichtsstand, besonderer strafrechtlicher Schutz ^ und fr die grojhrigen Prinzen Anspruch auf einen Sitz im Herrenhanfe. Derlandtag. Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und die beiden Kammern des Landtages ausgebt; feit 1855 wird die Erste Kammer Herrenhaus, die Zweite Haus der Abgeordneten genannt. Zu jedem Gesetze ist die bereinstimmung des Knigs und beider Kammern erforderlich. Das Herrenhaus besteht aus erblichen Mit gliedern und solchen auf Lebenszeit; diese werden vom Könige teils nn-mittelbar aus besonderem Vertrauen, teils aus dem hohen Adel, den Magistraten grerer Städte, den Universitten und technischen Hoch-schulen auf Grund des Prsentationsrechtes dieser Krperschaften berufen. Das Abgeordnetenhaus besteht aus den Vertretern des Volkes, die nach dem Dreiklassensystem" ffentlich und indirekt gewhlt werden. Die Urwhler" whlen die Wahlmnner und diese die Abgeordneten. Urwhler ist jeder Staatsbrger, der das 24. Lebensjahr vollendet hat, die brgerlichen Ehrenrechte geniet und nicht aus ffentlichen Mitteln untersttzt wird. Auf je 250 Seelen entfllt ein Wahlmann. Die Urwhler, die mindestens sechs Monate in der Gemeinde ansssig sein mssen, werden nach den Staatssteuern in drei Klassen geteilt, so da auf jede Klaffe ein Drittel der gesamten Steuersumme fllt. Jede Klasse des 1 Sie betrgt gegenwrtig 17719296 Mark; dazu kommt ein Zuschu von 1500000 Mk. fr die Unterhaltung der kniglichen Theater. Auerdem beziehen der König und seine Familie Einknfte aus dem von Friedrich Wilhelm I. begrndeten Fideikommi (unveruerlichen Besitz) seines Hauses, dem von Friedrich Wilhelm Iii. gestifteten Prinzlichen Familienkommi und dem von demselben Könige ersparten Krn-tresor von 5 Millionen Talern. Die Verwaltung der kniglichen Einknfte untersteht dem Minister des Kniglichen Hauses. 2 Strafgesetzbuch 394397. Dieselben Vorrechte wie die Mitglieder des Kniglichen Hauses haben die Standesherren, d. h. die ehemals reichsunmittelbaren Fürsten und Grafen, doch ist die Befreiung von der Staatseinkommensteuer gegen Ent-schdiguug aufgehoben.

8. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 80

1912 - Breslau : Hirt
80 Die Könige aus dem Frnkischen Hause. 45. Reichs- Wie die Ottonen und Heinrich Ii. verfgte er unbeschrnkt der Bistmer und Reichsabteien und fhrte den Brauch ein, von dem neu-ernannten Bischof eine Abgabe zu erheben. Das Reichsgut nahm er in eigne Verwaltung oder bertrug sie seinen Ministerialen, abhngigen, zum Teil unfreien Leuten, die zu Hof- und Kriegsdienst verpflichtet waren. Die Herzogswrde in Schwaben und Bayern bertrug er seinem Sohne Heinrich; es scheint, als habe er die Herzogswrde berhaupt Lehnswesen, abschaffen wollen. Den groen Vasallen gegenber, deren Lehen durch den Brauch erblich geworden waren, sttzte er sich auf die kleinen Va-fallen und trat fr die Erblichkeit auch ihrer Lehen ein. In Italien, wo die Valvafsoren, der niedere Adel, mit dem hheren der Kapitane und den Bischfen in Streit lagen, legte er die Erblichkeit der kleineren Lehen auf seinem zweiten Rmerzuge durch die Constitutio de feudis sogar gesetzlich fest (1037). Polen. In Polen hatte Boleslaw den Knigstitel angenommen und sich damit tatschlich vom Reiche losgesagt. Seinen Sohn und Nachfolger ntigte Konrad, die Lausitz zurckzugeben, die Knigswrde abzulegen und als Herzog Polen zu Lehen zu nehmen (1033). Burgund Nach dem Tode Rudolfs Iii., des letzten Knigs vvn Burgund, 1032, fiel 1032 dieses Land an das Reich; es umfate die heutige Westschweiz sowie die Lnder zwischen der Saone und der Rhone und dem Kamm der Westalpen. der Burgund geriet Konrad mit seinem Stiefsohne, Ernst von dem Herzog Ernst von Schwaben, in Streit, der als Groneffe Schwaben, Adolfs Iii. zur Nachfolge nher berechtigt zu sein glaubte. Nach wiederholten Emprungen kam Ernst, der sich von feinen Vasallen ver-lassen sah, zusammen mit seinem Freunde Werner von Kyburg im Schwarzwalde ums Leben. Konrads Tod Konrad starb 1039 in Utrecht und wurde im Dom zu Speyer bei-(1039)- gesetzt. Ohne hhere Bildung, aber zielbewut und von unbeugsamer Tatkraft, hat er das deutsche Knigtum zu bedeutender Machtvollkommen-heit, das Reich zu hohem Ausehu erhoben. Er bezeichnet die Hhe der gesunden Reaktion gegen den phantastischen Imperialismus Ottos Iii. Heinrich Iii. Heinrich Iii. (10391056) bertraf seinen Vater an Bildung, kam (1039-iosk). a6er on zielbewuter Tatkraft nicht gleich. Seine ernst-religife Rich-tuug lie ihn die Bestrebungen der Klnniazenser allzu eifrig frdern, auf die ihn seine Gemahlin Agnes von Poiton hingewiesen haben mag. Im Sinne der Klnniazenser versuchte er auch, um dem Fehdewesen zu steuern, die treuga Dei, den Gottesfrieden, der unter Androhung des Kirchen-bannes Waffenruhe von Mittwoch abend bis Montag frh und an den hohen kirchlichen Festen gebot und von Sdfrankreich und Burgund aus fast in ganz Frankreich Eingang gefunden hatte, auch in Deutschland ein-zufhren, mute jedoch dem Widerstande des Adels gegenber sein Vor-haben aufgeben.

9. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 87

1912 - Breslau : Hirt
Heinrich V. 87 Fürsten, an ihrer Spitze Herzog Lder von Sachsen, das Haupt der Laienopposition, mit dem Kaiser den Reichsfrieden zu Wrzburg (1121) und vermittelten sodann zwischen ihm und dem Papste das W o r m s e r Wormser Konkordat (1122). Der Bischof sollte von jetzt ab in Gegenwart des Knigs oder seines Bevollmchtigten nach den kanonischen Regeln gewhlt werden; dann1 empfing er vom Könige das Zepter als Symbol seiner weltlichen Macht und wurde darauf durch die Verleihung von Ring und Stab, womglich vom Papste selbst in Rom, investiert und konsekriert. Drei Jahre spter starb Heinrich V. kinder- und freundlos, der letzte der frnkischen Könige; auch er wurde, wie seine drei Vorgnger, im Dom zu Speyer beigesetzt2. Den frnkischen Kaisern, namentlich Heinrich Iv. und V., ist eine be- Rckblick, sonders schwierige Aufgabe gestellt gewesen. Da etwa gleichzeitig mit den kluniazensischen Bestrebungen die deutschen Fürsten strkeren Anteil an der Reichsregierung forderten, der Stamm der Sachsen der Ausdehnung der kniglichen Gewalt in seinem Gebiete hartnckigen Widerstand entgegensetzte und endlich der gleichzeitig ausbrechende Streit zwischen Papst und Kaiser die deutschen Bischfe in einen ernsten Widerstreit ihrer Pflichten brachte, der mit der Treue gegen den König auch das ganze Ottonische System erschtterte, so hatte das Knigtum damals gleichzeitig mit dem Widerstande der Groen, den Sonderbestrebungen der Sachsen und der Hierarchie zu kmpfen. Aus diesen Kmpfen, die den Bestand des Knigtums bedrohten, retteten Heinrich Iv. und V. ihm wenigstens einige Rechte, ohne freilich auf die Dauer ein Erstarken der Hierarchie und der Sondergewalten ver-hindern zu knnen. In seiner sozialen Entwicklung verdankt das deutsche Volk dem srn- Entwicklung tischen Herrscherhause eine wesentliche Hebung der unteren Stnde. Den kleinen Vasallen wurde die Erblichkeit ihrer Lehen gewhrt; die Ministerialen erlangten wichtige Stellungen am kniglichen und an den frstlichen Hfen; die Brger der Städte griffen in die groen politischen Kmpfe ein. Im Interesse der Brger und Bauern versuchten die frnkischen Könige das Fehdeunwesen durch Landfriedensgesetze einzuschrnken. Der Schwerpunkt der europischen Geschichte verschob sich damals zu-nchst von Westeuropa nach der Mitte, dem eigentlichen Germanien; mit dem wachsenden bergewicht der Ppste aber glitt er wieder nach Sden, und Rom wurde wieder, wenigstens zur Zeit der groen Vertreter der Hierarchie, die Hauptstadt des Abendlandes. 1 In Italien und Burgund sollte umgekehrt die Investitur durch den Papst der Belehnuug durch den König vorangehen. 2 Auer den vier Kaisern aus dem Frnkischen Hause ruhen daselbst die Gebeine Philipps von Schwaben, Rudolfs von Habsburg, Adolfs von Nassau und Albrechts I.

10. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 114

1912 - Breslau : Hirt
114 Das Zeitalter der Kreuzzge und der Hohenstaufen. 68. 68. Fürsten und Ritter. In demselben Mae, wie die Macht des Knigtums schwand, gewannen die groen Frstenfamilien der Landgrafen von Thringen, der Babenberger in Osterreich, der Przemysliden (tyr. Pschemysliden) in Bhmen, der Askanier, Wettiner und Wittelsbacher an Macht und Bedeutung und erlangten schlielich fast die volle Landes-hoheit. Die Fürsten. Schon 1220 hatte Friedrich Ii. gegenber den geistlichen Fürsten (Erz-bischfen, Bischfen und bten der groen Reichsabteien) auf die meisten kniglichen Rechte verzichtet. In dem Wormser Privilegium von 1231 hatte König Heinrich, sein Sohn, die Fürsten als Landesherren bezeichnet (vgl. 63). Die Landeshoheit der Fürsten entstand aus Amtsrechten, nmlich Grafen-, Vogtei- und Gerichtsrechten, Regalien, die ihnen vom Könige als Lehen bertragen, aber allmhlich erblich geworden waren. Friedrich Ii. erkannte an, da sie diese Rechte nicht mehr als Amtsrechte, d. h. aus kniglicher bertragung und an Stelle des Knigs, sondern als Hoheitsrechte kraft eignen Rechtes ausbten. Dem Könige blieb nur noch eine beschrnkte Zahl von Hoheitsrechten. Alle Rechte des einzelnen Fürsten sowie seinen Allodial- und seinen Lehnsbesitz fate man unter dem Begriffe des Terri-toriums zusammen. Die Land- Die Hoheitsrechte der Territorialherren waren aber nach zwei Seiten hin stnde, beschrnkt! nach oben durch den Reichsverband, nach unten durch die auf eignem d.h. nicht von dem Fürsten verliehenen Rechte beruhenden Rechte der Landstnde, d. h. der Geistlichkeit, des im Lande angesessenen Adels und der Städte. Das wichtigste darunter war das der Geldbewilligung. Der Fürst hatte zwar regelmige Einknfte aus den Domnen, Zllen und Gerichtsgefllen, besa aber uicht das Besteuerungsrecht. Bei einem Geld-bedrsnis, das er aus seinen regelmigen Einknften nicht befriedigen konnte, mute er sich mit einer Bede (Bitte um eine Geldbewilligung) an seine Stnde wenden, und diese bewilligten die Bede in der Regel nur gegen das Zugestndnis neuer Rechte. Die Ritter. Der Stand der Ritter geno in den Tagen der Hohenstaufen das hchste Ansehn. Ritterheere zogen in das Morgenland und begleiteten die Könige auf ihren Romfahrten; deutsche Ritter wurden von diesen in Mittel-nnd Unteritalien zu Herzgen und Markgrafen erhoben, deutsche Ritter er-oberten Preußen und Livland. Ritterliche sjftan gehrte dem Stande nicht durch Geburt allein an, auch eine Erziehung.besondere Erziehung war dazu erforderlich, in ihn einzutreten. War der Knabe von seinen Eltern an den Hof eines Fürsten gebracht und hier im Wafsenhandwerk und in feiner Sitte erzogen worden, so begleitete er als Knappe seinen Herrn auf einer Kriegsfahrt und erhielt zuletzt den Ritter-schlag (die Schwertleite). Kampf gegen die Unglubigen, Schutz der Witwen, Waisen und Kirchen, Treue gegen den Herrn waren die Pflichten, die der Ritter bernahm. Hatte er spter von seinem Herrn ein Burglehen empfangen, so verflo sein Leben aus der einsamen, auf einer Bergeshhe oder zwischen Wald und Sumpf gelegenen Burg in Stille und Einfrmig-feit; nur die Jagd und der Krieg oder der seltene Besuch fremder Ritter oder fahrender Snger bildeten eine Unterbrechung. Die kriegerische Tchtig-fett der Ritter hielten Turniere lebendig.
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