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1. Teil 2 - S. 133

1910 - Hannover : Helwing
133 geschehen könne, wurde das ganze Reich in 10 Kreise eingeteilt. Jeder Kreis bekam einen Kreishauptmann. Dieser durfte die Kriegsmacht des Kreises aufbieten, um das Urteil des Kammergerichts zu vollstrecken. Das alles aber kostete viel Geld. Der Kaiser bestimmte nun, daß jeder Bürger des Reiches von je 1000 Gulden Vermögen 1 Gulden Steuer (den „ge- nieinen Pfennig") zahlen solle. So hatte das Reich nun auch eine R e i ch s - st euer. 3. Einführung des Postwesens. Im früheren Mittelalter besorgten Leute, die weit umherkamen (Musikanten, Fuhrleute, Schlachter), Briese gegen Trinkgeld. Später traten an Stelle dieser gelegentlichen Boten ständige Postboten mit Ledertasche und Mappe, die zwischen bestimmten Städten und Klöstern zu festgesetzten Zeiten gingen. Sie galten als un- verletzlich. Kaiser Maximilian wünschte drängend, daß zwischen seinen weit auseinander gelegenen Ländern eine regelmäßige und sichere Postverbindung hergestellt werden möchte. Graf Franz von Taxis erbot sich, eine solche Reichspost einzurichten und die Briefe des Kaisers portofrei vom Hoflager nach den Niederlanden zu besorgen, wenn er dafür die Einkünfte der Post haben solle. Der Kaiser nahm dies Anerbieten gern an. Im Jahre 1516 richtete der Graf von Taxis zunächst die Post zwischen Wien und Brüssel ein, späterhin dann andere Strecken, teils Reit-, teils Fahrposten. Sein Urenkel wurde Reichsgeneralpostmeister. Ihm wurde das Postwesen als Reichslehen übertragen. 4. Entstehung von Personen- und Ortsnamen. Ursprünglich hatte der Deutsche nur einennamen, den „Vornamen": Hildebrand, Hadu- brand; später fügten namentlich die Burgherren ihrem Vornamen den Namen ihrer Stammburg hinzu: Otto von Northeim, Friedrich von Zollern, Hermann von Weinsberg u. a. Andere Personen mit gleichem Vornamen unterschied man wohl durch Hinzufügung ihres Handwerks oder ihrer Kunst, so Walter der Schmied, Heinrich der Müller, Volker der Fiedler. Späterhin siel der Artikel weg und Schmied (Schmidt, Schmitt), Müller, Fiedler wurden „Familiennamen". Als nun namentlich in den Städten viele Menschen zusammenströmten, reichte der bloße Vorname nicht mehr ans, unr eine bestimmte Person mit genügender Deutlichkeit bezeichnen zu können, und das war bei Rechtsgeschäften durchaus nötig. Daher wurde es in der letzten Hälfte des Mittelalters allgemein gebräuchlich, den: Vor- namen einen Zunamen hinzuzufügen, aus dem sich dann der Familienname entwickelte. Aus einem Konrad, der aus Franken stammte, wurde ein Konrad Franke; aus einem Siegfried, der aus Hessen kam, ein Siegfried Hesse; ein Erich, der ein Steinhaus in der Stadt besaß, wurde Erich Stein-

2. Teil 2 - S. 249

1910 - Hannover : Helwing
249 Der M e i ft e r durfte sein Handwerk selbständig nüt Knechten und Lehrlingen betreiben. Er hatte selber mitzuarbeiten und die Arbeiten seiner Leute genau zu überwachen, denn er war verantwortlich für die Güte der- selben. Die Meister der Zunft hielten ihre Versammlungen meist am frühen Morgen („Morgensprachen"). Sie beratschlagten alle Angelegenheiten der Zunft, wählten die Aldermänner, fanden das Recht, sprachen Lehrlinge frei usw. Wichtige Beschlüsse wurden vom Zunftschreiber aufgeschrieben und in der Lade niedergelegt. Die Knechte (Gesellen) schlossen sich im Laus der Zeit zu Bruder- schaften zusammen, die in der Regel von dem Rat der Stadt bestätigt wurden. Die Gesellenbruderschaften vertraten die Interessen der Gesellen der: Meistern gegenüber. Ihre Versammlungen („Auflagen") hielten sie abends vor geöffneter Lade in der Herberge. Vorsitzender war der Alt- gesesi. Er führte auch die Verhandlungen zwischen der Bruderschaft und den Aldermännern. Jede Zunft hatte ihre eigene Herberge, die dem wandernden Gesellen freies Nachtquartier und Zehrung bot. Hier konnte der Hand- werksbursche zugleich erfahren, ob er am Ort Arbeit finden werde. — Der ledige Gesell hatte Wohnung und Kost beim Meister, mußte sich der strengen bürgerlichen Hausordnung fügen und teilte Freude und Leid mit der Meisterfamilie. Nicht selten wurde er durch Heirat ein Mitglied derselben. Die Lehrlinge. Wer ein Handwerk erlernen wollte, mußte sich beim Zunftmeister melden. Dieser untersuchte erst genau, ob der Bewerber ehelich geboren und „ehrlicher Leute" Kind sei. Waren diese Bedingungen erfüllt, so wurde er eingeschrieben und trat nun bei einem Meister in die Lehre. Die Lehrzeit, die er im Hause des Meisters verbrachte, dauerte 2—3 Jahre. Wenn der Meister ihm nach Ablauf der Lehrzeit bezerlgt hatte, daß er sein Fach verstehe, so wurde er „freigesprochen" und trat damit in deir Gesellenstand ein. In späterer Zeit trat an die Stelle des Meister- zeugnisses die Gesellenprüfung, welche die Zrlnftmeister abnahmen. ch Zunftkämpfe. Die Handwerker der Städte waren ursprüng- lich Hörige, die die Stadtluft frei machte. Sie waren mithin keine vollfreien Bürger, hatten darum auch keinen Sitz im Rat der Stadt. Da sie aber den Schutz der Stadt genossen, mußten sie auch die Stadt schützen helfen. Jeder Zunftgenoß hatte sich Schutz- und Trutzwaffen anzuschaffen, um sie im Fall der Not anzulegen und aus den Alarmplatz zu eilen. Wenn die Bürgerwehr ausrückte, so zogen die Zunftgenossen, in Schlachthaufen geordnet, unter ihrem Banner mit. War die Stadt zu verteidigen, so besetzten sie die ihnen angewiesenen Tore, Türme und Mauerabschnitte. Je mehr das Handwerk in den Städten aufblühte — und das geschah namentlich nach den Kreuz- zügen — nur so mehr wurden sich die Zünfte ihrer Wichtigkeit und Macht

3. Teil 2 - S. 141

1910 - Hannover : Helwing
141 sahen sie es, daß der freie, wohlhabende Bürger die Hauptrolle im Leben des deutschen Volkes spielte. In der gewaltigen Erregung, welche die Re- formation durch Luther in aller Welt wachgerufen hatte, beschlossen ange- sehene Ritter, ihrem Stande mit Waffengewalt den Platz wieder zu er- kämpfen, welchen sie einst im Reiche eingenommen hatten (1523). Franz von Sickingen und Ulrich von Hutten waren die Führer der Ritterschaft. Aber ihr Versuch mißlang. Sie wurden von den deutschen Fürsten geschlagen.. Franz von Sickingen fand den Tod: Ulrich von Hutten mußte fliehen und starb im Elend. Weit gefährlicher war der Aufstand der Bauern in Deutschland. Die Zahl der freien Bauern war inr Laufe des Mittelalters stark zusammen- geschmolzen. Die Bauern waren teils Zinsleute der Großen, teils Hörige ihrer Gutsherren geworden. Sie mußten diesen macherlei Abgaben (Pacht- zins, Zehnten von Korn und Vieh, das Besthaupti geben und Hand- und Spanndienste leisten. Ihre alten Rechte waren ihnen genommen und schwere Lasten dafür auferlegt. Deswegen hatte schon 10 Jahre vor Luthers Geburt ein Bauernverein in Mittel- und Süddeutschland (der Bundschuh) einen Aufruhr gemacht. Am Anfang des 16. Jahrhunderts waren neue Empörungen der Bauern blutig niedergeschlagen. Nun hörten die armen, gedrückten Bauern, daß Dr. Luther die „Freiheit des Christenmenschen" predige. Er nreinte damit, daß der Christ sich in g e i st l i ch e n Dingen nicht an Menschensatzungen, sondern nur an Gottes Wort binden solle. Die Bauern aber meinten, die Freiheit des Christenmenschen bestehe in der Befreiung von weltlichen Abgaben, Lasten und Diensten. Sie forderten diese Freiheit von ihren Herren; aber diese wiesen sie trotzig ab. Nun entbrannte durch fast ganz Deutschland ein grausamer Kampf zwischen Bauern, Rittern und Fürsten. Burgen und Klöster, Dörfer und Gehöfte gingen zu Hunderten in Flanunen auf. Im Jahre 1525 aber unterlagen die Bauern und nmrden meist schlimmer geknechtet, denn zuvor. h) Die Reichstage zu Spey er. Kaiser Karl V. hatte unter- dessen den Franzosenkönig besiegt und zum Frieden gezwungen. Jetzt wollte er gegen die Anhänger Luthers ernstlich vorgehen. Da aber schloß der Franzosenkönig ein Bündnis mit dem Papst gegen den Kaiser, und der Krieg brach aufs neue los. Jetzt bedurfte Karl V. Hülfe von Deutschland. Er lud die deutschen Fürsten nach Speyer zum Reichstag (1526) und bat sie um Hülfstruppen. Diese wurden auch bewilligt; aber die Fürsten beschlossen auch: in Sachen der Religion soll es jeder einstweilen so halten, wie er es vor Gott und dem Kaiser verantworten kann. Nun breitete sich die evange- lische Lehre ungehindert aus. Sachsen, Hessen, Anhalt, Lüneburgs

4. Teil 2 - S. 144

1910 - Hannover : Helwing
in den Kirchen und alles, was an den römischen Gottesdienst erinnerte,, vor, geradeso wie die Schwärmer in Wittenberg. Zwingli stimmte in den meisten Hauptpunkten seiner Lehre mit Luther überein; aber in der Lehre vom Sakrament des heil. Abendmahls konnten sie sich nicht einigen. Land- graf Philipp von Hessen wünschte dringend, daß sie sich verständigen möchtem Darum berief er sie zu einer Unterredung nach Marburg. Leider kam aüch hier keine Einigung zustande, denn Luther blieb fest bei dem Worte der Schrift: „Das ist mein Leib". Doch versprachen beide Parteien, in christ- licher Liebe einander sich zu erzeigen. — Nach Zwinglis Tode setzte Calvin die Reformation der Schweiz fort. Die Bekenner der Lehre der Schweizer Reformatoren heißen „Reformierte". 5. Einführung der Reformation in Hannover. Beim Heimgänge Luthers war der größte Teil Deutschlands für die Lehre des Evangeliums gewonnen. Nur Bayerns Herrscher und einige geistliche Fürsten wiesen sie beharrlich zurück. Über Deutschlands Grenzen hinaus hatten Preußen, die Niederlande, Dänemark, Schweden und die deutschen Ostseeprovinzen die Reformation angenommen; in Polen und England wurde sie erst nach Luthers Tode durchgeführt. Ju unserem engeren Vaterlande hat Herzog Ern st das Fürstentum Lüneburg (um 1530) reformiert. Sein berühmter Gehilfe in dem Werk war der Superintendent Urbanus Rhegius in Celle. In Kalen- berg-Göttingen unterdrückte der entschieden katholisch gesinnte Herzog Erich I. die Anhänger der Reformation. Bessere Zeiten für diese kamen erst, als Erich sich mit der Brandenhnrgerin Elisabeth vermählt hatte. Sie trat offen zur lutherischen Kirche über und begann nach Erichs Tode (1540) als Vormund ihres Sohnes die Reformation in ihren Landen einzuführen. Der Superintendent Antonius Corvinus in Pattensen stand ihr dabei treulich zur Seite. In der Stadt Hannover ging es mit der Einführung der lutherischen Lehre, wie an vielen anderen Orten auch. Religiöse und weltliche Dinge wurden miteinander verknüpft. Mit dem Luthertum wollte die Bürgergemeinde, namentlich die Zünfte, zugleich ihre Teilnahme an dem Stadtregiment gewinnen. Die Stadt Hannover stand unter Herzog Erich d. Älteren von Kalenberg-Grubenhagen; die eigentliche Regierung der Stadt aber lag in der Hand des Rates. Die Mitglieder des Rates wurden allein aus den Patriziern (Adeligen) gewühlt. Die Großkaufleute, die vier großen Ämter (der Bäcker, Knochenhauer, Schuhmacher und Schmiede) und die zwei kleinen Ämter (der Wollenweber und Kramer) hielten es- ureistens mit dem Rat; die Zünfte und sonstigen Stadtbürger bildeten die „Gemeinheit" (Bürgergemeinde). Der Rat unterdrückte die neue Lehre;.

5. Teil 2 - S. 246

1910 - Hannover : Helwing
246 nur vereinzelt als Lehen. An der Spitze einer Dorfgemeinde oder Bauer- schaft stand der Bauermeister, der mit Hülfe der „Geschworenen" die Auge legenheiten derselben verwaltete. Neben ihrer Pacht hatten die Bauens noch an den Staat Stenern und für Gemeindezwecke Gemeindeabgaben zu zahlen und Herrendienste mit der Hand oder mit Gespann zu leisten. Die Herren-(Fron-)dienste wurden gegen Ende des 18. Jahrh, nach und nach gegen Zahlung einer Geldsumme beseitigt. Im Ansang des vorigen Jahrh, ging die hannoversche Regierung mit der „Gemeinheits- teilung" (d. h. Teilung der alten Allmende) der Dörfer vor. Jeder Hof bekam seinen Teil. Zugleich wurden durch die „Verkoppelung" die vielfach bunt durcheinander liegenden Ackerstücke der einzelnen Höfe durch Austausch mehr zusammengelegt. Das für die Teilung und Äer- koppelung nötige Geld gab die „ L a n d e s k r e d i t a n st a l t" in Han- nover her. Sie lieh es zu billigem Zinsfuß und gegen allmählige Abtragung (Amortisation). Im Jahre 1831 kam das „A b l ö s u n g s g e s e tz" heraus. Nun konnten alle Zinsen, Zehnten und sonstigen Lasten und Abgaben der Höfe mit Erbrecht an den Grundherrn abgelöst werden, indem der Besitzer den 25fachen Betrag des Geldwertes seiner Leistungen zahlte. Damit war der letzte Rest der Hörigkeit des Bauernstandes in Hannoverland beseitigt. 8 119. Aus der (beschichte des deutschen Bürgertums. 1. Das deutsche Handwerk, a) Die Wiege des deutschen Handwerkes waren die großen Herrenhöfe und namentlich die Klöster. Es gab freilich schon in den frühesten Zeiten des deutschen Volkes hie und da tüchtige Handwerker, wie Schmiede, Töpfer, Weber, die ihr Hand- werk selbständig betrieben. Aber in der Hauptsache war doch das Handwerk wohl ursprünglich eine Nebenbeschäftigung des Bauern, blieb es auch noch, als bereits Tausende von ihnen Hörige der Herrenhöfe geworden waren. Hier indessen trat bald die Arbeitsteilung ein. Erwies sich z. B. ein Höriger besonders geschickt im Schmieden, so wurde ihm allmählich die ganze Schmiedearbeit für den Herrenhof übertragen. Zeigte ein Schmied besondere Fertigkeit in der Herstellung von Waffen, so wurde er bald lediglich Waffenschmied. Wie in diesem Fache, so gings auch in den übrigen. Aus einer Hauptberufsart wuchsen immer neue hervor. Auf den Herrenhöfen Karls d. Gr. gab es bereits Eisen-, Gold- und Silber- schmiede, Bäcker, Schuster, Schneider, Schreiner, Sattler, Zimmerleute ufn>. Namentlich waren die Klöster Hanptstätten des deutschen Gewerbefleißes. Die vielfach sehr geschickten, ja kunstfertigen Mönche schulten Hörige der Klöster in den verschiedensten Handwerken, besonders in denen,

6. Teil 2 - S. 248

1910 - Hannover : Helwing
248 zusammen. So machten es auch die Handwerker. Die Angehörigen desselben Handwerkes vereinigten sich zu Genossenschaften (Zünften, Jnnunge n), um sich zu schützen und gewisse Vorteile zu erringen. Sie verfolgten zunächst rein gewerbliche Interessen. Die Stadtobrigkeit verlieh ihnen bald gewisse Rechte, vor allen den Z u n f t z w a n g. Dieser zwang jeden Handwerker, der in der Stadt und ihrer Bannmeile sein Handwerk betreiben wollte, der Zunft anzugehören. Ferner erhielten die Zünfte das Recht, strenge Aufsicht (Schau) über die zu Markt gebrachten Arbeiten der Genossen zu üben und den Preis der Waren festzusetzen. Dadurch wurde der Hand- werker genötigt, nur gute Stoffe nach bestem Vermögen zu verarbeiten und so nach immer größerer Vollkommenheit in seinem Fache zu streben. Die Bürger aber hatten die Gewähr für gute und preiswürdige Ware. Wenn eine Zunft in dieser Beziehung ihre Pflicht verletzte, griff die Obrig- keit mit Strafen (Bußen) ein. Die Zunft regelte ihre besonderen Angelegen- heiten selber vor offener Lade, in der die Satzungen lagen. Sie sprach hier Lehrlinge frei, nahm neue Mitglieder aus und schlichtete Streitigkeiten der Zunftgenossen. Auch ordnete sie die Unterstützung armer und kranker Genossen und die Versorgung der Witwen und Waisen der Zunft. Sie wachte dazu mit großer Strenge über das soziale und sittliche Leben ihrer Mitglieder. Wer einer Zunft angehören wollte, der mußte ehelich geboren und „ehrlicher Leute" Kind sein, dazu Bürger der Stadt. Er hatte sich allen Satzungen der Zunft zu unterwerfen, namentlich auch ihrer Lehr- und Dienstordnung. Dazu mußte er seine religiösen und kirchlichen Pflichten gewissenhaft erfüllen und sich eines tadellosen Lebenswandels befleißigen. Als geistliche Brüderschaften tarnen die Zunftgenossen zunr Gottesdienst zusammen, stifteten Mtüre und Kerzen für das Seelenheil der Genossen, feierten die Hochzeit des Zunftbruders gemeinschaftlich und trugen den verstorbenen Mitbruder gemeinsam zu Grabe. — Die Vorsteher einer Zunft heißen Zunftmeister, Kerzenmeister oder Alder- ni änner. Sie hielten streng darauf, daß kein Meister mehr Arbeitskräfte beschäftigte, als die Zunft festgesetzt hatte. „Was zwei ernähren kann, soll nicht einer treiben" war ihr Grundsatz, denn allen Zunftgenossen sollte das Recht auf Arbeit gewahrt bleiben' darum war es streng verpönt, daß ein Zunftgenoß dem andern seine Kunden abspenstig machte. d) D i e Gliederung der Zunftgenossen. Sämtliche Genossen einer Zunft gliederten sich in Meister, Knechte (später: Gesellen) und Lehrlinge. Vollberechtigte Mitglieder waren nur die Meister: Knechte und Lehrlinge galten als Schutzverwandte. Sie hatten sich dem Gericht der Zunft zu stellen, wenn sie sich eines Vergehens gegen Brauch und Ehre des Handwerkes schuldig gemacht hatten.

7. Weltkunde - S. 100

1896 - Hannover : Helwing
100 land mit Blut und Eisen zu verteidigen; allzeit bestrebt, andere Griechenstämme zu unterjochen und zu beherrschen. Athen liegt in Attika. Ioner bewohnten diese Landschaft, welche im Piräus einen herrlichen Hasen besitzt. Die freie Bevölkerung des athenischen Staates zerfiel in 3 Klassen: Adelige, Bauern und Handwerker. Die lagen vielfach in Streit miteinander. Auf Bitten der Athener gab der weise Solon ihrem Staate eine neue Verfassung (594). Er teilte die Bürger nach ihrem Vermögen in 4 Klassen. Aus der l. Klasse wurden die 9 Archonten (höchsten Beamten) auf 1 Jahr gewählt. Ihnen zur Seite stand der Rat der Vier- hundert, welcher u. a. die Staatsgelder zu verwalten und neue Gesetze aus- zuarbeiten hatte. Die Volksversammlung, in welcher jeder über 20 Jahre alte Athener erscheinen mußte, hatte das Recht, über die Gesetze zu beraten, sie anzunehmen oder abzulehnen; außerdem hatte sie die Beamten zu wählen. Neben den Geschwornen ge richten bestand als höchstes Gericht der Areo- pa g. Verschieden wie die Rechte der einzelnen Klassen waren auch ihre Pflichten. Die I. Klasse zahlte die meisten Steuern und hatte die Kriegsschiffe zu rüsten. Die Bürger der 2. Klasse bildeten die Reiterei des Heeres, die der 3. das Fuß- volk. Die 4. Klasse war steuerfrei und brauchte nur ausnahmsweise im Heere zu dienen. — In Athen mußten die Eltern für die Erziehung der Kinder sorgen. In den Schulen (Gymnasien) lernten diese nicht nur Turnen, sondern auch Lesen, religiöse und Kriegslieder, Musik u s. w. Mit dem 18. Jahre traten die Jünglinge in das Heer und lernten den Kriegsdienst nicht minder gut, als die Spartaner. § 10. Kriege und Siege der Griechen. Im Laufe der Zeit waren viele Griechen aus der Heimat ausge- wandert und hatten sich zum Teil an den Küsten Europas, zum Teil an den Küsten Asiens angesiedelt. Besonders auf der West- küste Kleinasiens bestanden viele blühende griechische Pslanzstädte (Kolonieen) (S. § 9). Harpagus hatte sie dem Perserkönige Cyrus unterworfen. Ums Jahr 500 empörten sie sich gegen die Perser und die Athener halfen ihnen. Darüber erzürnt, sandte König Darius ein Heer nach Griechenland, um Athen zu züchtigen. Aber die Athener, deren tapferer Feldherr Miltiades hieß, besiegten das Perserheer bei Marathon in Attika (490). Zehn Jahre später kam der Perserkönig Xerxes mit einem ungeheuren Heere und einer gewaltigen Kriegsflotte nach Griechenland. Nun rüstete sich fast ganz Griechenland zum Kampfe zu Wasser und zu Lande. Das Griechenherr zahlte etwa soviel Streiter, daß auf einen Griechen gegen 100 Perser kamen. Am Engpaß von Thermopylä stand ein Teil des griechischen Heeres unter dem Spartanerkönig Leónidas, um den Persern den Durchzug zu wehren. Aber ein Verräter zeigte diesen einen Weg über das Gebirge. Nun fielen die Perser den Griechen in den Rücken, und Leónidas fand mit 300 Spartanern den Heldentod (480). Wie ein Strom überschwemmten die Perserscharen jetzt Griechen- land. Athen, von seinen Bewohnern verlassen, sank in Asche. Doch die kleine griechische Flotte war noch unbesiegt. Sie lag in der Bucht von Salamis, von der Menge der persischen Kriegsschiffe eingeschlossen. Der kluge und heldenmütige Feldherr der Athener, Themistokles, überredete die Griechen zum Kampfe

8. Weltkunde - S. 142

1896 - Hannover : Helwing
142 Iv. Die hohcnstaufi scheu Kaiser regierten von 1 138—1254. 1. Konrad Iii. reg. von 1138—1152. 2. Friedrich Barbarossa 1 152—1190. 3. Heinrich Vi. reg. von 1191—1191. 4. Philipp v. Schwaben 1198—1208. (Otto Iv. regierte von 1198—1215.) 5. Friedrich Ii. „ „ 1215—1250. 0. Konrad Iv. „ „ 1250—1254. (Wilhelm v. Holland „ 1247—1256.) 1. Nenne die Länder, welche zum Reiche Kaiser Karls d. Gr. gehörten! — 2. Wie hatte Karl d. Gr. sein Reich eingeteilt?— 3. Wie viele und welche Reiche sind aus dem Reiche Karls d. Gr. entstanden? Wann und durch welche Verträge? — 4. Beschreibe einen Raubzug der Normannen! — 5. Schildere einen Kriegszug der Ungarn in Deutschland! — 6. Nenne die Kaiser, welche Normannen und Ungarn besiegten! — 1. Was verstehst du unter „Gottcs- fricdcn"? — 8. Was hat Heinrich I. für Deutschland gethan? — 9. Welches waren die Erzämter des Reiches? — 10. Was haben die Krcuzzügc genutzt? — 11. Welche deutschen Kaiser haben mit ihren Söhnen Krieg geführt? — 12. Was bedeutet: Gcgcnkaiscr, Bann, Investitur, Simonie, Interregnum, Kurfürst? 3. Die beginnende Auslösung des deutschen Reiches. § 59. Kaiser- und Fürstenmacht. Die deutschen Fürsten suchten in der zweiten Hälfte des Mittelalters die kaiserliche Macht noch weiter zu schwächen, um in ihren Ländern möglichst selbständig herrschen zu können. Daher befolgten sie bei den Kaiserwahlen den Grundsatz: wir wollen wohl einen weisen und gutenkaiscr, aber keinen m äch ti g en. Jeder neue Kaiser mußte ihnen ihre alten Rechte bestätigen und neue vcrbriefen. Dazu erlangten zunächst die Kurfürsten, später auch die übrigen Fürsten und endlich sogar die freien Reichsstädte das Recht, mit dem Kaiser zusammen die wichtigen An- gelegenheiten des Reiches (Krieg, Gesetze, Abgaben u. s. w.) zu beraten. Ohne ihre Zustimmung konnte kein Kaiser etwas Großes unternehmen. Da die Kaiser von Haus aus meist nur kleine Länder besaßen, so waren sie alle mit höchstem Fleiße darauf bedacht, neue Länder in und außer Deutschland zu erwerben. Man nannte das: die Hausmacht vergrößern. Denn je mehr Land und Macht ein Kaiser besaß, um so kühner konnte er den Fürsten gegenüber auftreten. Doch nicht nur der Kaiser, sondern auch die Fürsten und Reichsstädte suchten ihre Besitzungen zu vermehren. Aus diesem Bestreben sind unsäglich viele Kriege und Fehden in der letzten Hälfte des Mittelalters geboren. Durch das alles wurde das deutsche Reich sehr geschwächt, die Bande, welche Kaiser und Fürsten zusammenschlössen, wurden mehr und mehr aufgelöst, und wichtige Länder (die Schweiz und die Niederlande) sonderten sich allmählich von dem Reiche ab. § 6v. Nudolf von Habsburg (1273—1291) war ein armer Graf aus dem Schweizerlande, aber fromm und tapfer, schlicht und einfach, allzeit heiter und unverdrossen. Ein treffendes Wort wußte er ebenso rasch zu ersinnen, als einen kräftigen Hieb auszuteilen. Der Burggraf Friedrich von Nürnberg aus dem Hause der Hohenzollern ' schlug den Fürsten vor, seinen Schwager Rudolf von Habsburg zu wählen. Die Fürsten wählten ihn zu Frankfurt a. M. Alsbald zog der neue Kaiser von Basel, wohin ihm die Botschaft von seiner Wahl gebracht wurde, nach Aachen, um sich dort die Kaiserkrone aufs Haupt setzen zu lassen. Damit war „geendigt nach langem, verderblichem Streit, die kaiserlose,

9. Weltkunde - S. 150

1896 - Hannover : Helwing
150 Handwerker und Krämer an, Zünfte, Gild en und Innungen ld. h. Vereinigungen) zu bilden. Alle Handwerker, welche das- selbe Gewerbe betrieben, machten zusammen eine Zunft oder In- nung aus. Die einzelnen Meister einer Zunft wohnten meist in einer Straße bei einander. Daher stammen die noch heute so häufig vorkommenden Straßennamen: Schmiede-, Knochen- hauer-, Seilwinder-, Kramer-, Bäckerstraße rc. Auf den Markt- plätzen und in den Kaufhallen (Lauben) standen die „Bänke" der Meister von derselben Zunft nebeneinander. Ein Handwerk konnte nur bei einem Zunftmeister erlernt werden. Der Lehrling (Kind) mußte ehrliche r Eltern Kind sein und mindestens 3 Jahre lernen; wenn er dann ein befriedigendes „Gesellenstück" machen konnte, so wurde er K n echt (Gesell). Als solcher ging er auf Wanderschaft, um sich bei anderen Meistern noch tüchtiger fortzubilden. Wenn der Heimgekehrte Meister werden wollte, so hatte er ein Meisterstück zu machen. Wenn dies genügend befunden wurde, so nahmen die Zunftvorsteher den neuen Meister als Zunft- meister auf. Nun durfte er Lehrlinge und Gesellen annehmen. Jedes zum Verkauf ausgestellte Werkstück wurde von den Zunftvorstehern erst geprüft, damit nur gute Ware auf den Markt gebracht würde. — Jede Zunft und Innung hatte ihre eigene Zunft- oder Gildestube. In derselben stand die „Lade", worin die Kasse, die Gesetze und das Siegel der Zunft aufbewahrt wurden. In den Gildestubcn versammelten sich die Glieder der Zunft, wenn Lehrlinge angenommen und losgesprochen, wenn ein Gesell zum Jnnungs- meister angenommen, wenn ein Obermeister gewählt wurde und bei anderen derartigen Veranlassungen. Das Regiment der Stadt führte in der ersten Zeit der Burggraf oder der Vogt. Wenn die Stadt unmittelbar unter dem Kaiser stand, so war sie eine „Reichsstadt". In solchen Städten setzte der Kaiser den Grafen oder Vogt ein. Derselbe mußte vor allen Dingen an des Kaisers Statt das Gericht halten. Solche Städte, welche unter einem Herzog, Bischof oder unter einem anderen Fürsten standen, hießen Landstädte. Sie empfingen ihren Vogt von ihrem Landesherrn. Viele Städte aber kauften im Laufe der Zeit dem Landesherrn feine Rechte ab, und in solchen Städten führten dann die Patrizier allein das Regiment. Die Zünfte und Innungen hatten zunächst keinen Anteil an der Verwaltung ibrer Stadt. Gegen das Ende der Kreuz- züge (1300) hatten sie sich allmählich die Rechte freier Männer erworben. Zu gleicher Zeit begannen in den meisten Städten bittere, oft langandaucrnde Kämpfe zwischen den Patriziern und den Zünften um das Regiment in der Stadt. Die Glieder der Zünfte wollten als vollberechtigte Bürger auch Sitz und Stimme im Rate der Stadt haben. In einigen Städten gab man ihnen das Geforderte freiwillig, in den meisten haben sie es in schweren Kämpfen errungen. Das geschah im Laufe des 13. und 14. Jahrhunderts, hie und da noch später. — Als freie Bürger der Stadt waren die Mitglieder der Zünfte und Innungen auch waffenfähig. Sie bildeten als Fußvolk unter eigenen Bannern den Kern der städtischen Kriegsmacht. Jede Zunft hatte ihren be- sonderen Sammelplatz und eine bestimmte Stelle auf der Stadtmauer und dem Schlachtfelde. Die Armbrust war ihre Hauptwaffe. Die Patrizier zogen in Ritterrüstung gegen den Feind. — Doch die immer mehr ausblühende Gewerb- thätigkcit genügte den kraftvollen Bürgern nicht, die Waffenehre und die Teil- nahme am Regimenté der Stadt verzehrte ihre Kraft nicht; die Meister der Zünfte schwangen sich endlich noch zu höheren Künsten auf. Sie übten auch die viel gepriesene Kunst des Singens und Sagens, oder wie mans kurz nennt: „den Meistersang". Der berühmteste aller Meistersinger war der Schuhmacher Hans Sachs zu Nürnberg, ein Zeitgenosse Luthers.

10. Weltkunde - S. 168

1896 - Hannover : Helwing
168 — rüchtigten „Raubkriege". In dem ersten Raubkriege hoffte er, das reiche (spanische) Brabanter Land an sich zu reißen. Da trat ihm der Dreibund (Holland, England und Schweden) entgegen, und er bekam nur einen kleinen Teil von Flandern (1668). Das verdroß den stolzen König sehr, und er be- schloß, zunächst an Holland Rache zu nehmen. So brach der zweite Krieg aus, in welchem der tapscre Statthalter Wilhelm Iii. von Oranien nebst den berühmten Seeheldcn de Ruyter und Tromp die Niederlande siegreich ver- teidigten. In diesem Kriege stand auch der Große Kurfürst von Brandenburg auf Hollands Seite. Als Frankreichs Heere die Niederlande räumen mußten, stürzten sie sich auf das Rheinland und verwüsteten unter Tärenne und Condee die Pfalz zweimal auf barbarische Weise. Endlich mußte Ludwig Frieden schließen. Er bekam die Frauchecomte, mehrere feste Plätze in den Nieder- landen, Freiburg im Brcisgau und 10 elsässische Städte (1679). Nun setzte Ludwig die sog. Rcunionskammcrn ein, d. h. er beauftragte eine Anzahl gelehrter Männer, zu untersuchen, welche Gebiete einst zu irgend einem der Lande oder zu einer der Städte, die er in dem Frieden an Frankreich gebracht hatte, gehörten. Diese Gebiete nahm er dann einfach in Besitz. Deutschlands Kaiser und Fürsten ließen cs ohne Schwertstreich geschehen. Endlich setzte Ludwig seinen Räubereien die Krone auf, indem er mitten im Frieden die freie deutsche Reichsstadt Straßburg wegnahm (1681). Ohnmächtig sahen Kaiser und Reich auch diesem frechen Raube zu. — Wenige Jahre später machte Ludwig Ansprüche auf die Rheinpfalz, deren Kurfürst gestorben war. Er ließ seine Truppen schleunigst in die Pfalz einmarschieren. Die Generäle hatten den Befehl, sämtliche Städte und Dörfer in Brand zu stecken, ehe die deutschen Heere und ihre Verbündeten herankämen. So sanken Mannheim, Speyer, Worms, Heidelberg und viele andere Städte in Schutt und Asche. Das prachtvolle Heidelberger Schloß wurde gesprengt. Die Pfalz wurde durch diese Mordbrcunereien gänzlich verwüstet, ihre Bewohner dem Hunger und der Winterkältc erbarmungslos preisgegeben. Dieser dritte (pfälzische) Raubkrieg dauerte 10 Jahre. Im Frieden von Ryswick in Holland behielt Ludwig das Elsaß und Straßburg (1697). b) Die Entwickelung des brandenburgisch - preußischen Staates zu einer Großmacht Europas. § 80. Brandenburgs Anfänge. Der Schauplatz der brandenburgisch-preußischcn Geschichte ist im ganzen das Gebiet zwischen Elbe und Weichsel. Hier wohnten ursprünglich deutsche Stämme (vergl. § 29). Sie hatten in der großen Völkerwanderung diese Sitze verlaffen, und slavische Völkerschaften waren dort eingerückt und bis über die Elbe nach Westen vorgedrungen. Diese waren noch Heiden und erbitterte Feinde der Deutschen. Karl d. Gr. hat bereits Krieg mit slavischen Stämmen geführt. Heinrich I. eroberte Brennaburg, die feste Stadt der Heveller (928), und bildete aus den eroberten slavischen Landen diesseit und jenseit der mittleren Elbe die Nordmark (Mark Brandenburg. S. §43). Sein Sohn Otto d. Gr. gründete Bistümer im Slavenlande, um die Slaven zum Christentume zu bekehren. Unter Heinrich Iv. aber gingen das Christentum und die deutsche Herrschaft jenseit der Elbe wieder zu Grunde. Erst Kaiser Lothar nahm den Plan wieder auf, die an die Slaven verloren gegangenen Lande zurück zu erobern und deutsches, christ- liches Wesen dort einzuführen. Er setzte seinen treuen Freund und Waffen- bruder Albrecht den Bären aus dem Hause der Askanier zum Mark-
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