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1. Deutsche Geschichte mit entsprechender Berücksichtigung der sächsischen - S. 22

1918 - Leipzig : Hirt
— 22 — in der Stadt durch einen Vogt oder Burggrafen vertreten. Spater mußten die reichen und mächtigen Städte oft den Fürsten aus ihren Bedrängnissen helfen und ihnen namentlich gegen die übermütigen Ritter beistehen. Sie gemährten aber ihre Hilfe nur, wenn der Fürst dafür auf eins seiner Rechte verzichtete. So wurden viele Städte am Ende ganz frei. Freie Reichsstädte standen unmittelbar unter dem Kaiser. 4. Warum derschiedeue Städte Bündnisse schlossen. Der wachsende Wohlstand und die zunehmende Freiheit der Städte erregten Neid und Eifersucht der Rittet; darum herrschte zwischen beiden gewöhnlich Feindschaft. Besonders suchten die Raubritter den städtischen Handel zu stören. Darum verbanden sich die Handel treibenden Städte zu gegenseitigem Schutze. Die am Rhein gelegenen Städte schlossen den rheinischen Städtebund. Die meiste Macht erlangte der Bund der norddeutschen Städte, den man Hansa nannte. 5. Welche Nachteile der wachsende Reichtum brachte. Durch Gewerb-fleiß und Handel gelangten die Städte zu großem Reichtum. Eine der reichsten Städte war Augsburg, wo die Handelshäuser der Fugger und der Welser ungeheure Schätze besaßen. Der in den Städten aufgehäufte Reichtum verleitete zu einem verschwenderischen und üppigen Leben. Man wollte den Reichtum in prächtiger Wohnung, in vieler und guter Nahrung und in kostbarer Kleidung zeigen. 6. Wie die Bauern lebten. Um so schlimmer waren die Bauern auf dem Lande daran. Sie lebten in Unwissenheit und Aberglauben dahin, Der Ertrag ihrer Arbeit gehörte dem Ritter oder dem Kloster, dem sie leibeigen waren. Diesen hatten sie allerlei Dienste unentgeltlich zu leisten und vielfache Abgaben zu entrichten. Das Los der Bauern wurde erst mit den Kreuzzügen etwas besser. Iv. Die Femgerichte. 1. Warum und wie besondere Gerichte eingerichtet wurden. Durch das Faustrecht war eine allgemeine Unsicherheit herbeigeführt worden; jeder tat, wozu er die Macht hatte. Die eigentlichen Gerichte besaßen nur geringe Achtung, denn fast- niemand kümmerte sich um den Spruch des Richters. Dadurch wurden die Femgerichte ins Dasein gerufen (von verfemen = verbannen, verfluchen). Ursprünglich entstanden sie in Westfalen; ihr Hauptsitz war in Dortmund. Allmählich breiteten sie sich über ganz Deutschland aus. Eigentlich waren sie eine Fortsetzung der alten, von Karl dem Großen eingeführten Gaugerichte, in welchen der Gaugraf im Namen des Kaisers Recht sprach. Deshalb und weil nur freie Männer zu Femrichtern gewählt werden durften, hieß der Vorsitzende eines solchen Gerichts „Freigraf"; die Richter nannte man Freischösfen; der Ort, wo das Gericht abgehalten wurde, hatte den Namen Freistuhl. Die Schöffen erkannten sich untereinander an einem besonderen Gruß und an geheimen Zeichen (— Wissende). 2. Wie durch die Femgerichte Recht gesprochen wurde. Wenn jemand bei der heiligen Feme angeklagt war, so wurde er durch einen Brief mit sieben Siegeln zur Verantwortung vorgeladen. Einer der Freischöffen heftete oder steckte diesen Brief des Nachts an das Tor des Hauses, in dem der Angeklagte wohnte (— Steckbrief). An einem bestimmten Tage mußte sich der Geladene an einem ihm bezeichneten Orte einfinden. Ein

2. Deutsche Geschichte mit entsprechender Berücksichtigung der sächsischen - S. 24

1918 - Leipzig : Hirt
— 24 — 3. Wo die Dichtkunst später Aufnahme fand. Als das Rittertum sank, fand die Dichtkunst gastliche Aufnahme in den Städten. Die Meister aus den verschiedenen Handwerken schlossen sich zu einer Sängerzunft zusammen (— Meistersänger —). Der Meistersang blühte besonders im 16. Jahrhundert (Hans Sachs). Xii. Audotf von Kabsburg. r. Warum in Deutschland eine kaiserlose Zeit war. Nach dem Tode des letzten hohenstanfischen Kaisers herrschte in Deutschland große Verwirrung. Das kaiserliche Ansehen mar so sehr gesunken, daß kein deutscher Fürst die Krone haben mochte. Ausländische Fürsten nahmen den Königstitel an, sie erlangten aber keine Geltung, weil sie sich nicht um Deutschland kümmerten. Man nennt diese traurige kaiserlose Zeit, in der jeder tat, was ihm recht schien, das Zwischenreich (Interregnum, ipr. Interregnum). Es dauerte von 1254—1273. 2 Wie ein einfacher Graf Kaiser wurde. Diesem Zustande wurde ein Ende gemacht durch die Wahl des Grafen Rudolf von Habsburg l278. im Jahre 1273. Seine Stammburg, die Habsburg, lag in der nördlichen Schweiz. Schon vor seiner Wahl zeichnete sich Rudolf durch Tapferkeit, Gerechtigkeit und Frömmigkeit aus. 3. Wodurch Rudolf die habsburgische Hausmacht begründete. Rudolf I. regierte von 1273—1291. König Ottokar von Böhmen und Mähren versagte ihm die Anerkennung, auch verweigerte er die Herausgabe der ßänber Österreich, Steiermark und Kärnten, welche er sich während des Interregnums widerrechtlich angeeignet hatte. Erst nachdem Rudolf gegen ihn zu Felde zog, bequemte er sich zur Demütigung. Bald aber bereute Ottokar, daß er sich vor Rubels gebemütigt hatte. Deshalb griff 1278. er von neuem zu den Waffen. Im Jahre 1278 kam es auf dem Marchselbe zur Schlacht. Rubels schlug die Böhmen in die Flucht, Ottokar selbst verlor das ßeben. Ottokars Sohn behielt Böhmen und Mähren. Österreich und Steiermark gab Rudolf seinen Söhnen. Damit legte er den Grunb zur Macht und Größe des habsburgischen Hauses. 4. Wie Rudolf Ordnung int Reiche herstellte. Rubels kümmerte sich um Italien nicht. Um so mehr wibmete er seine Zeit und Kraft Deutschland Mit fester Hand stellte er Ruhe, Orbnung und Sicherheit roieber her. Er wachte streng über die Aufrechterhaltung des ßandfriedens. Unermüdlich durchzog er das Reich und hielt über die Frevler Gericht; die Raubburgen wurden zerstört, die Raubritter hingerichtet. Deshalb nannte ihn das dankbare Volk den Wiederherstelle^' Deutschlanbs und das leöeubige Gesetz. 5. Welche Eigenschaften Rudolf als Mensch zeigte. Als Mensch war Rubolf einfach. Er war ein Freunb harmlosen Scherzes. Wegen seiner Freunblichkeit und Herzensgüte war er allgemein beliebt. Nach einem langen, vielbewegten ßeben starb Rubolf zu Germersheim (— in Rheinbayern —); in Speier liegt er begraben.
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