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1. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 102

1888 - Leipzig : Teubner
102 Dritter Zeitraum. Vom Untergang der Hohenstaufen bis zur Reformation, 1254 1517. 1. Das reine Wahlknigtum. Habsdurger und Luxemburger. 123. Von 1254 1273 dauerte das Interregnum, die kaiserlose, die schreckliche Zeit". Wohl fhrten mehrere Fürsten den Knigs-titel unter ihnen ein kastilischer und ein englischer ; aber keiner konnte die Einheit herstellen und der Gesetzlosigkeit steuern. Fehden und Gewaltthaten der Raubritter zerrtteten das Land. Besonders schwer litt der Bauernstand, der an sich wegen der Leib-eigenschaft ein hrteres Los hatte; freie Bauerngemeinden gab es fast nur in der Schweiz, in Holstein (Dithmarscheu) und Westfalen. Die Städte waren trotz der Feindseligkeit der Kaiser und Fürsten bereits so stark geworden, da sie mit Erfolg zur Selbsthilfe griffen. Viele Städte waren reichsunmittelbar geworden; freie Reichs-stdte. 1254 schlssen sich die rheinischen Städte,zu einem Landfriedensbunde zusammen und erlangten fr eine Weile die Aufhebung smtlicher Zollsttten am Rhein. . 124. 1273 whlten die Fürsten den Grafen Rudolf von Habs-brg (wo liegt die Habsburg?), der zugleich Landgraf im Elsa war (Schillers Graf von Habsburg). Rudolf stellte den Land-frieden durch Zerstrung von Raubburgen her; zog gegen Ottokar von Bhmen, der streich, Steiermark, Krnten und Krain in Besitz genommen hatte, schlug ihn auf dem Marchfelde bei Wien 1278; Ottokar fiel. Rudolf belehnte seine Shne mit Ostreich, Steiermark und Krain und grndete so die Macht des Hauses Habsburg. Dies war ein verhngnisvolles Beispiel fr alle folgenden Herrscher, solange die freie Wahl Grundsatz blieb. Kaiser Rudolfs Ritt zum Grabe nach Speier (Kerner). In dem Streben nach Erwerbung und Vergrerung der Hausmacht gingen zu Grunde Adolf von Nassau und sein sieg-reicher Gegner Albrecht I. von ftreiff) (Rudolfs Sohn), der die Reichsnnmittelbarkeit der schweizerischen Waldsttte vernichten wollte und von seinem Neffen Johann Parricida ermordet wurde (Schillers Tell). Heinrich Tu. von Luxemburg belehnte seinen Sohn Johann mit Bhmen und grndete so die luxemburgische Hausmacht. Heinrich wollte die italienische Politik der alten Kaiser erneuern

2. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 18

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
18 Mit Rußland, der Trkei und Neapel kam ein Aus-gleich zustande. Piemont blieb bei Frankreich. Neapel und der Kirchenstaat wurden ihren Herren zurckgegeben. Frankreich und England schlssen 1802 zu Amiens Frieden, demzufolge Frankreich die westindischen Inseln zurckerhielt. Der Reichsdeputationshauptschlu 1803. Aus dem Frieden zu Lneville war bestimmt worden, da diejenigen deutschen Fürsten, die Gebietsteile auf der linken Rheinseite an Frankreich verloren htten, durch Besitzungen auf der rechten Rheinseite entschdigt werden sollten. Die zu diesem Zwecke nach Regensburg einberufene Reichsdeputation setzte durch den Reichsdeputationshaupt-schlu vom Jahre 1803 fest, da smtliche geistliche Herrschaften skularisiert, d. h. eingezogen, und da alle Reichsstdte bis auf sechs (Hamburg, Bremen, Lbeck, Frankfurt a. M., Augsburg und Nrnberg) mediatisiert, d. h. greren Staaten einverleibt wrden. 112 Staaten verloren auf diese Weise ihre Selbstndigkeit. Die Bischfe und Reichsbte hrten auf, Landesfrsten zu sein; sie wurden Staatsuntertanen, behielten aber einen ihrer frheren Stellung entsprechenden hohen Rang. Mit der Einziehung der geistlichen Gter bernahmen die weltlichen Fürsten die Verpflichtung, fr den Unterhalt der Kirchen und Schulen zu sorgen. Preußen erhielt die Bistmer Pader-born und Hildesheim, den stlichen Teil des Bistums Mnster mit der gleichnamigen Hauptstadt, von Kur-Mainz das Eichsfeld und Erfurt sowie schlielich mehrere Abteien und Reichsstdte. Die konsutarregierung Napoleons. Als Erster Konsul war Napoleon bestrebt, die inneren Parteien miteinander zu vershnen, indem er die hauptschlichsten Ideen der Revolution mit den alten berlieferungen zu vereinigen, zugleich aber auch das Volk fr die Monarchie vorzubereiten suchte. Mit Papst Pius Vii. schlo er ein Konkordat, durch das die Rechtsverhltnisse zwischen Staat und Kirche geordnet wurden. Er sorgte fr eine gute Verwaltung, gab dem Lande in dem Code Napoleon ein brgerliches Gesetzbuch und stiftete den Orden der Ehrenlegion, der ohne Rcksicht auf den Stand fr Verdienste im militrischen und brger-lichen Leben verliehen werden sollte. Den Emigranten ermg-lichte er die Rckkehr in ihr Vaterland, um auch den alten Adel in Frankreich fr sich zu gewinnen. Die Schulen wurden wieder eingerichtet, Straen verbessert und neue angelegt, Kanle

3. Leitfaden für den Geschichtsunterricht in Mittel- und Mädchenschulen - S. 202

1902 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
202 Vi. Das Deutsche Reich zu Ende des Mittelalters. in Speier und zuletzt in Wetzlar hatte. Zur bessereu Haud-habuug der Rechtspflege wurde das Reich in zehn Kreise eingeteilt ; diese waren der sterreichische, bairtsche, schwbische, frnkische, oberrheinische, kurrheinische, burgundische, West-talische, niederschsische und oberschsische. Jedem Kreise war ein Reichsfrst als Hauptmann vorgesetzt, der der Vollstreckung der Urteile des Reichskammergerichts zu wachen hatte, und unter dessen Vorsitz die Kreistage abgehalten wurden, auf welchen die be-sonderen Angelegenheiten des Kreises zur Beratung kamen. Unter-Maximilian wurden auch durch Franz von Taxis die ersten Posten eingefhrt. Nach auen war der Kaiser nicht glcklich. Die Franzosen, welche sich Mailands bemchtigt hatten, mute er in dem Besitze desselben besttigen, und zu einem beabsichtigten Zuge gegen die Trken verweigerten ihm die Fürsten ihren Bei-stand. Dagegen begrndete er durch die Verheiratung seiner Kinder Philipp und Margarete mit Johanna und Johann von Kastilien, sowie durch die seiner Enkel Ferdinand und Maria mit Anna und Ludwig von Ungarn und Bhmen die Gre seines Hauses. 4. Friedrich von Hohenzollern. Die Burg Hohenzollern liegt auf einer steilen Felshhe der schwbischen Alp, in demselben Lande, aus dem auch die mchtigen Geschlechter der Staufer und Habsburger hervorgegangen sind. Zu Ende des 12. Jahrhunderts wurde Graf Friedrich von Hohenzollern Burggraf von Nrnberg. Als solchem war ihm die hchste Gerichtsbarkeit an Kaisers Statt und der oberste Kriegsbefehl in dem ihm untergebenen Bezirke bertragen. Seine Nachfolger gelangten im Laufe der Zeit zu immer grerem Ansehen. Gute Verwaltung und treues Festhalten an Kaiser und Reich huften Gter und Rechte auf ihr Haus, dem sich an Macht und Einflu bald keines im frnkischen Lande an die Seite stellen konnte. Der glnzendsten Zukunft aber fhrte Friedrich Vi. sein Geschlecht entgegen. Friedrich war ein reichbegabter Fürst von umfassender Bil-duug, dabei gebt in allen ritterlichen Knsten. Seine Migung und Besonnenheit, gepaart mit Mut und Entschlossenheit, machten ihn geschickt, im Rate wie im Felde eine hervorragende Stellung einzunehmen. Jung noch schlo er sich an Sigmund an, kmpfte mit ihm bei Nikopolis gegen die Trken und entfaltete dann eine entscheidende Ttigkeit bei der Wahl desselben zum deutschen Kaiser. Sigmund wute die Verdienste des klugen und krftigen Zollern i

4. Leitfaden für den Geschichtsunterricht in Mittel- und Mädchenschulen - S. 206

1902 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
206 Vi. Das Deutsche Reich zu Ende des Mittelalters. am Rhein mtb von da weiter nach dem Norden, Osten und Nord-Westen Europas. Aus Ungarn, Rußland und den Lndern an der Nord- und Ostsee holte man Pelze, Hute, Talg, Teer, Pech, Eisen und Bernstein. Dagegen lieferte Deutschland Getreide, Wein, ^>alz, bhmische Steine, Metalle, Nrnberger Spielwaren, schlesische und westflische Leinwand, niederlndische Tuche, rheinische und steirische Waffen und Stahlwaren und andere Erzeugnisse der Kunst und des Gewerbefleies seiner Bewohner. Augsburg, Ulm, Regensburg, Wien, Straburg, Frankfurt a.m., Kln, Nrn-berg, Erfurt, Braunschweig waren Hauptstapelpltze des Binnen-Handels.^ Die Schiffe der deutschen Seestdte Dauzig, Greifs-wald, Stralsund, Wismar, Lbeck, Hamburg, Bremen n. a. befuhren alle nordischen Meere, in den meisten Hfen Englands, Dnemarks, Norwegens, Schwedens, Finnlands, ja felbst in dem fernen russischen Nowgorod wurden Faktoreien (Handelsniederlassungen) gegrndet. Messen und Jahrmrkte, Warenniederlagen und Kauf-Huser begnstigten ebenso den Handel wie die Gewerbe. Die letzteren hoben sich hauptschlich durch das Entstehen der Znfte <Handwerksgenossenschaften), die sich besondere feste Einrichtungen gaben. Nach einer bestimmten Anzahl von Jahren wurde der Lehrling zum Gesellen befrdert und hatte sich als solcher auf die Wau-derschaft zu begeben. Um Meister zu werden, mute er seine Befhigung durch ein Meisterstck nachweisen, und es fehlte dabei an Zeremonieen ebensowenig wie beim Ritterschlage. Auf Ehre wurde streng gehalten, schlechter Lebenswandel schlo von der Zunft aus. Art der Spitze jeder Zunft stand ein Zunftmeister, welcher Ordnung und Zucht handhabte und innere Zwistigkeiten beilegte. Wer zur Genossenschaft gehrte, wurde von derselben in jeder Not unter-sttzt. In der Regel wohnten die Glieder einer Zunft in einer besonderen Gasse beieinander und hatten ihren gemeinsamen Stand auf dem Markte, ihre eigene Fahne und ihren bestimmten Anteil an der Bewachung der Stadt. Der Wohlstand und die mit demselben wachsende Macht der Städte erregten die Eifersucht der Fürsten und der umwohnenden Ritterschaft. Whrend jene den Brgern die Freiheiten und Rechte verkrzten oder sie zu lstigen Abgaben anhielten, verlegte der Raubadel die Handelswege, plnderte die Kaufmannsschiffe und Gterwagen, erprete Zlle, (Straengelder und Geleitsgebhren und verwstete die stdtischen Gemarkungen. Von den Kaisern war bei der Ohnmacht derselben wenig Schutz zu erwarten, und es blieb den Stdten nichts brig, als ihre Rechte und Gter gegen Gewalttat und Raub selbst zu schirmen. So entstanden die Stdtebndnisse, wie der rheinische und schwbische Stdtebund und vor allen

5. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 32

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
32 Erster Abschnitt. Städteerbauer genannt hat, und wuchsen im Laufe der Jahrhunderte schnell und mächtig empor. Namentlich waren die fränkischen Kaiser bestrebt, für die Vergrößerung der jungen Städte zu wirken, da sie in ihnen eine starke Stühe gegen die herrschsüchtigen Fürsten und den mächtigen Adel erblickten; auch die Hohenstaufen folgten im großen und ganzen der Überlieferung ihrer Vorgänger. Zu großer Blüte gelangten die Städte durch die gewaltigen Bewegungen der Völker zur Zeit der Kreuzzüge, wodurch Handel und Verkehr an Ausdehnung gewannen. Die meisten hatten sich nach und nach viele Freiheiten erworben und waren im Besitze eigener Stadtrechte. Ihr Oberherr war der Kaiser, dem allein das Recht gebührte, einen Vogt oder Burggrafen, wie dies z. B. in der kaiserlichen Stadt Nürnberg der Fall war, zu setzen, oder ihnen die Selbstregierung zu überlassen. Solche Städte nannte man Weichsstädle während andere, die unter der Herrschaft eines weltlichen oder geistlichen Fürsten der einzelnen Landschaften standen, Landstädte hießen. Die städtischen Bewohner bestanden aus den Geschlechtern, Nachkommen der freien Bauern, die Heinrich I. in seine Befestigungen gezogen hatte. Aber auch viele Freie, zum Teil adelige Gutsbesitzer vom Lande, suchten Schutz hinter den Mauern und bildeten in späterer Zeit die Patrizier oder den städtischen Adel, in deren Hände die Regierung und Verwaltung der Stadt gelegt war. Als aber die Zahl der niederen Bürgerschaft sich mehrte und das Handwerk aufblühte, vereinigten sich die verschiedenen Handwerker zu geordneten Zünften, Gilden, Innungen und gelangten besonders seit dem 14. Jahrhundert mit den Patriziern fast überall zur völligen Gleichberechtigung. Die Zünfte hatten zugleich eine kriegerische Verfassung und verteidigten ihre Freiheit auch nach außen gegen den raub- und fehdesüchtigen Adel. Die Macht der Städte erreichte ihren Höhepunkt, als sie sich in den gesetzlosen Zeiten der letzten Hohenstaufen und des Interregnums zum gegenseitigen Schutze wider die Gewaltthätigkeit und den Übermut der Fürsten und Ritter und zur Förderung ihres Handels und Gewerbefleißes zu größeren Bündnissen vereinigten. So entstand um 1350 der rheinische und etwas später der schwäöische Städteöund, dem auch manche fränkische Stadt angehörte.

6. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 63

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
- 63 um sich griffen. Das Faustrecht entschied und nicht nur die Städte, sondern auch die Ritter verbndeten sich miteinander in Gesell-schaften (die vom Lwen, von St. Georg, die der Schlegler u. a.), um im Kampfe mit Brgern und Fürsten ihre reichsunmittelbare Stellung zu behaupten. Stdtebndnisse. Da Handel und Gewerbe der ffentlichen Sicherheit bedrfen, die Landfriedenserlafse der Kaiser aber wenig be-achtet wurden, so hatten sich schon seit der Mitte des 13. Jahrhunderts Bndnisse von deutschen Stdten zum gegenseitigen Schutz der Handelsinteresien gebildet. a. Die Hauptvereinigung war die Hansa, welche 1241 aus einem zwischen Hamburg und Lbeck geschlossenen Vertrage hervorging. Allmhlich erweiterte sich die Vereinigung zu einem niederdeutschen Stdtebund, der im 14. Jahrhundert 80 Städte umfate und in 4 Quartiere zerfiel: das wendische mit Lbeck, das westflische mit Kln, das schsische mit Braunschweig, das preuische mit Danzig als Vorort. Hauptvorort war Lbeck, wo der Hansa-tag abgehalten wurde. Auch als politische Macht war die Hansa im Norden gefrchtet, da ihre Flotten besonders gegen Dnemark siegreiche Kriege fhrten. Der Verfall der Hansa begann seit dem Ende des 15. Jahrh. mit den berseeischen Entdeckungen in Afrika und Amerika, die dem Handel eine vllig vernderte Richtung gaben. b. Andere stdtische Verbindungen waren der rheinische Stdte-bund und der 1376 gegrndete schwbische, eihc vorwiegend politische Einigung. Die schwbischen Städte, welche die Nachbarschaft mit der Schweiz in dem Streben nach Unabhngigkeit bestrkte, hatten bei Karl Iv. kein Entgegenkommen gefunden. Dieser bertrug vielmehr ihre Privilegien auf den Grafen Eberhard den Greiner von Wrttemberg (Rauschebart). In dem jetzt ausbrechenden schwbischen Stdtefrieg siegten die Stdter bei Reutlingen 1377 der Eberhards Sohn Ulrich, erlitten jedoch, nachdem der verwstende Kampf in Sddeutschland von neuem entbrannt war, durch Eberhard eine schwere Niederlage bei Dffingen (Ulrichs Tod) 1388. Auch am Rheine wurden die Stdter geschlagen und unterwarfen sich der frst-lichen Gewalt. Inzwischen hatte Kaiser Wenzel durch seine Trgheit, Grausam-keit und Habgier Adel und Geistlichkeit vollends erbittert. Als er eigenmchtig deutsches Reichsgebiet in Italien an den Herzog von Mai-

7. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 69

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
69 westflische, der niederschsische, der oberschsische und burgundische. Als Reichssteuer wurde der sog. gemeine Pfennig erhoben. Einfhrung der Thurn und Taxis'schen Posten. 1. Im sterreichischen Kreis lagen Habsburgische Besitzungen, die Herzog-tmer sterreich, Steiermark, Krnten, Kram, die Grafschaft Tirol. 2. Der bayrische Kreis, bestehend aus dem Herzogtum Bayern, dem Erzbistum Salzburg, den Bistmern Freisingen, Regensburg, Passau. 3. Der schwbische Kreis umfate das jetzt zu einem Herzogtums erhobene Wrttemberg, die Markgrasschaft Baden, eine Anzahl Grafschaften (Hohenzollern, Lichtenstein), viele Reichsstdte und die Bistumer Konstanz und Augsburg. 4. Der frnkische Kreis mit dm brandenburgischen Markgrafschasten Ans-bach und Baireuth, den Bistmern Bamberg, Wrzburg, Eichstdt und mehreren Reichsstdten, darunter das durch Kunst und Gewerbe blhende Nrnberg. 5. Im kurrheinischen Kreis lagen die Pfalz (Hauptstadt Heidelberg) und die geistlichen Kurfrstentmer Trier, Kln, Mainz. 6. Zum oberrheinischen Kreise gehrten das Herzogtum Lothringen, die Landgrafschaft Hessen, die Bistmer Basel, Straburg, Speier, Metz, Toul, Verdun das Kloster Fulda. 7. Im niederrheinisch-westslischen Kreis lagen das Bistum Lttich, die 1511 vereinigten Grafschaften Jlich, Cleve. Berg. Mark. Ravensberg, die Reichs-stdte Kln und Aachen, das Bistum Mnster, die Grafschaft Oldenburg mit Ost-friesland. 8. Der nied er schsische Kreis umfate die Herzogtmer Braunschweig und Lneburg, Sachsen-Lauenburg. Holstein und Mecklenburg, die Erzbistmer Magde-brg und Bremen, die Bistmer Lbeck, Hildesheim und Halberstadt, Ratzeburg und Schwerin, die Reichsstdte Goslar, Nordhausen, Bremen und Hamburg. 9. Im oberschsischen Kreis lagen die Kurfrstentmer Sachsen-Wittenberg und Brandenburg, die Herzogtmer Pommern, die Landgrasschaft Thringen, die Frstentmer Anhalt und Schwarzburg u. a. 10. Zu dem burgundischen Kreis gehrten die Niederlande, Luxemburg und die Freigrasschaft Burgund (Franche Comt). Die Neuordnung, welche erst nach Maximilians Tode in das rechte Leben trat, legte die Regierungsgewalt fast ganz in die Hnde der Stnde. Deutschland war ein Staatenbund geworden, an dessen Spitze ein Kaiser stand, dem alle Autoritt fehlte. Die Fürsten wehrten sich gegen jede Beschrnkung ihrer Selbstndigkeit und schalteten nach Gefallen, denn wie das Reichsoberhaupt waren auch die Reichstage, welche jetzt meist von Gesandten beschickt wurden, ohne Ansehen, wh-rend der Geschftsgang des Kammergerichts ein umstndlicher und schleppender war.

8. Geschichtsbilder für Volksschuloberklassen und Schulaspiranten - S. 80

1905 - Nagold : Zaiser
80 feinen Edelknaben und einen Hirten gewarnt. Der Hirte teilte Eberhard mit, er wisse Wege, welche die Schlegler nicht finden, und wenn er ihm folge, fo wolle er ihn gewi retten. Der Graf floh fchnell mit dem schlichten Mann, und fo kamen sie durch die Wlder des Schwarzwalds nach Zavelstein. Weil dem greifen Fürsten das Steigen sehr beschwerlich war, fo trug ihn der treue Hirte der die gefhrlichsten Stellen auf dem Rcken. Als der Greiner gerettet war, lie er in Stuttgart Gedchtnismnzen prgen. Auf diesen war die Rettung des Grafen abgebildet. Den treuen Hirten belohnte er mit diesen Mnzen frstlich; auch den Herren vom Schlegel" (fo genannt nach einem silbernen Schlegel am Hals) verehrte er eine Denkmnze zum Hohn. Das von den Schleglern verbrannte Wildbad lie Eberhard neu aufbauen und befestigen. 5. b) Die Schlacht bei Reutlingen, U377. Graf Eberhard der Grein er hatte oft mit Reutlingen und anderen Reichsstdten zu kmpfen. Die Reutlinger machten fters Einflle in das Gebiet Eberhards; auch wollten sie Ulm gegen den Kaiser untersttzen. Deshalb schickte der Greiner seinen Sohn Ulrich mit 200 Rittern aus die Achalm, um die Reutlinger im Zaum zu halten. Zum Trotz aber zogen diese in das Urachtal hinber, verbrannten Dettingen, raubten eine Viehherde und schlugen die Hirten tot. Mit reicher Beute kamen sie zurck. Als das Gras Ulrich vernahm, sprach er: In eure Stadt soll kein Huf und auch kein Horn kommen!" Er zog fchnell mit feinen Rittern vor Reutlingen und stellte sich an der Stadtmauer bei der.leonhardskirche zum Empfang der Reutlinger bereit. Da fielen ihnen aber die in der Stadt gebliebenen Brger in den Rcken. Jetzt hatte Ulrich nach zwei Seiten zu kmpfen und mute endlich der bermacht weichen. Mehr als 60 Ritter kamen ums Leben. Ulrich rettete sich halbtot aus die Burg. Als er wieder geheilt war, ritt er nach Stuttgart zu seinem Vater. Dieser nahm ihn aber sehr unfreundlich auf. Als sie beim Mahl saen, fate Eberhard das Messer und schnitt das Tafeltuch entzwei. Dies sollte anzeigen, da Ulrich durch die Reutlinger Niederlage seine Ritterehre verloren habe. 5. c) Die Schlacht bei Dffingen, 1(388* Die Städte hatten gegen Eberhard und andere Fürsten den schwbischen Stdtebund geschlossen. Nach der Reutlinger Schlacht

9. Geschichtsbilder für Volksschuloberklassen und Schulaspiranten - S. 97

1905 - Nagold : Zaiser
97 23. Einiges aus der wrttbg. Verfassung. Wrttemberg ist eine durch die Verfassung vom Jahr 1819 beschrnkte Monarchie. Der König beschwrt bei seinem Regierungsantritt die Verfassung, worauf ihm vom Volk gehuldigt wird. Die Verfassung enthlt die Rechte und Pflichten des Knigs und die des Volks. Die Thron-folge vererbt sich im Mannesstamm nach dem Recht der Erst-gebnrt. Mit dem 18. Lebensjahr ist der Kronprinz voll-jhrig. Der König hat die Rechte des evang. Landesbischoss"; die Katholiken haben ihren eigenen Bischof in Rottenburg. Jeder Wrttemberger, ohne Unterschied der Religion, hat gleiche staatsbrgerliche Rechte und Pflichten. Neu einzu-fhrende Gesetze werden vom Landtag beraten und von den Ministern dem König zur Genehmigung vorgelegt. Der Landtag (die Landstnde") teilt sich in 2 Kammern: die der Standesherren und der Abgeordneten. Die Kammer der Standesherren hat 25 Mitglieder: Prinzen des Kgl. Hauses, Hupter des hheren Adels (Fürsten n.s. w.) und vom König auf Lebenszeit ernannte Mitglieder. In der Abgeordnetenkammer sitzen die gewhlten Vertreter der 64 Obermter und der sog. 7 guten Städte" (Stuttgart, Ulm, Heilbrouu, Reutlingen, Tbingen, Ludwigsburg und Ellwangen), serner 18 ritterschaftliche Abgeordnete (vom Niedern Adel), 6 evang. Prlaten, 3 kath. Geistliche und der Kanzler der Landesuniversitt. Jeder Brger, der der 25 Jahre alt ist, darf whlen; der Abgeordnete mu mindestens 30 Jahre alt sein. Eine Wahlperiode dauert 6 Jahre. Die Kammern haben das Steuerbewilligungsrecht; auch knnen sie Wnsche und Klagen vor den König bringen. Das Staatsministerium besteht aus 6 Mitgliedern: 1. Der Minister des Aenern: er vertritt Wrt-temberg gegenber dem Ausland, z. B. bei Vertrgen; zu-gleich ist er Minister des Kgl. Hauses; auch sind ihm die Verkehrsanstalten (die Post und die Eisenbahn) unterstellt. Die wrttembergischen Gesandten- und Konsuln sind ihm ebenfalls verantwortlich. 2. Der Minister des Innern: ihm sind die Schult-heien, die Oberamtmnner und die Kreisregierungen unter- 7

10. Geschichtsbilder für Volksschuloberklassen und Schulaspiranten - S. 35

1905 - Nagold : Zaiser
35 Nach lngerer Hast lie Ludwig seinen Gegner frei gegen das Versprechen, auch seine Angehrigen zum Frieden zu bewegen. Diese aber wollten nichts vom Frieden wissen; da kehrte Friedrich freiwillig in die Gefangenschast zurck. Tief gerhrt der diese Treue, teilte jetzt Ludwig Regierung und Wohnung mit seinem alten Jugendstunde. Als dem Papst dies gemeldet wurde, schttelte er unglubig sein Haupt; denn solchen Sinn suchte man bei den Welschen vergeblich. Unter Ludwig wurde beschlossen, da der Papst in die deutsche Knigswahl nichts mehr dreinzureden habe. 37. Karl von Bhmen und das Jahr *349. Karl von Bhmen (13471378) sorgte zwar fr sein Stammland aufs beste (Universitt in Prag), war aber fr Deutschland ein Stiefvater". In der sogenannten goldenen Bulle" wurdeu von ihm 7 Fürsten (Mainz, Trier, Kln; Bhmen, Sachsen, Brandenburg und Pfalz) als Kurfrsten bestimmt; Frankfurt wurde Wahl-, Aachen Krnungsstadt. Weil er sich nicht um die Ruhe im Reiche bekmmerte, ging es berall drunter und drber. Die Städte, welche Karl hate, halfen sich durch die Stdte-bndnisse; die Fürsten schlssen den Bund der Schlegler, den Lwenbnnd n. f. w. In dieser Zeit wurde der schwbische Städte krieg gefhrt (Reutlingen, Dffingen). Ums Jahr 1349 fah es in Deutschland berhaupt traurig aus. Damals wtete die Pest (der schwarze Tod) in Deutschland, und Tausende von Menschen starben in kurzer Zeit. Diese Not fhrte aber die Leute nicht zu Gott, sou-bern die Schuld wurde den Juden zugeschrieben, der welche dauu eine schreckliche Verfolgung hereinbrach. Die sge-nannten Geielbrder durchzogen das Land und wollten durch Selbftpeiniguug die Strafen Gottes abwenden. Mit der Kirche sah es damals ganz betrbt aus: die Frmmig-keit bestand nur in Zeremonien; das Papsttum war tief gesunken (babylonische Gefangenschaft der Kirche, 1309 bis 1378 Ppste in Avignon), und die Geistlichen und Mnche waren fast alle unwrdig. Doch wurde auch schon in dieser 3*
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