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1. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 59

1888 - Leipzig : Teubner
- 59 - samkeit (der Olympier, der Donner und Blitz des Zeus auf seiner Zunge trug). Das wichtige Amt des Aufsehers der ffentlichen Einknfte verwaltete er regelmig. Aus den Bundesgenossen wurden Unterthanen; der Schatz wurde von Delos nach Athen gebracht; der Abfall einzelner Städte und Inseln hart unterdrckt. In Athen hatte sich allmhlich die volle Demokratie (das Volk herrscht) ausgebildet. Was fehlte nach Solons Gesetzgebung an der Gleichheit aller Brger? Perikles lie den Brgern fr die Teilnahme an der Volksversammlung und an den Geschworenengerichten einen Sold auszahlen (was wollte er damit bewirken?). (der Litteratur und Kunst vergl. die Tabelle.) Je mehr Athens Macht und Ansehen wuchs, desto grer wurde Spartas Eifersucht und der Ha der brigen griechischen Städte gegen die Tyrannenstadt". Perikles sieht die Wogen des Krieges vom Peloponnes sich herwlzen". Der pewponnesische Krieg 431404. Die Spartaner verwsten die attische Landschaft; wo bleiben . 44. Sie Bewohner? Die Athener verheeren mit ihrer Flotte die Ksten des Peloponnes. In Athen bricht die Pest aus. Perikles erfhrt den Wankelmut des Volkes (die Anklagen!) und erleidet schweres husliches Unglck (Tod seiner Shne); 429 stirbt er. Mit ihm verliert das athenische Staatsschiff sein Steuer. Dem Namen nach war der athenische Staat eine Demokratie, in Wahrheit die Allein-Herrschaft des ersten seiner Brger" (Thucydides). Der Krieg wird von beiden Parteien mit wilder Grausamkeit -gefhrt. Das zeigt sich bei dem Abfall von Mytilene auf Lesbos; die Athener beschlieen die Hinrichtung smtlicher mnn-lichen Bewohner (Kleon der Gerber); am folgenden Tage wird das Urteil auf die Hauptschuldigen (mehr als 1000!) beschrnkt. Ebenso wten die Spartaner und Thebaner bei der bergabe der Stadt Plat, deren ruhmvolle Vergangenheit in der Erinnerung der Gegner ausgelscht ist. Der nach zehnjhrigem Kampfe geschlossene Friede wird bald . 45. wieder gebrochen, als der ehrgeizige Alcibiadcs die Leitung Athens bernimmt. Schon in der Jugend hatte er durch mutwillige Streiche die Aufmerksamkeit auf sich gelenkt; die Erzhlung von dem Fuhrmann! Was uert er der die Rechenschaftsablage, die Perikles dem Volke geben will? Weder sein Vormund Perikles

2. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 130

1888 - Leipzig : Teubner
- 130 - Tie Friedensbedingungen. . 164. 1. Schweden erhlt als Reichslehen (1) Vorpommern mit Rgen, die Stadt Wismar, die Bistmer Bremen (ohne die Stadt) und Verden. Frankreich erhlt auer Metz, Toul und Verdun die Landgrafschaft Elsa (ohne Straburg). Brandenburg, das ein Erbrecht auf ganz Pommern hatte, erhlt nur Hinterpommern, ferner als Entschdigung die Bistmer Camin, Halberstadt, Minden und das Erzbistum Magdeburg. 2. Der Friede stellt die drei christlichen Bekenntnisse einander rechtlich gleich; der geistliche Vorbehalt wird aufgehoben (was heit das?). Die Besitzverhltnisse zwischen Katholiken und jgroi_ testanten sollen so sein wie im Jahre 1624 (welches Edikt wird damit aufgehoben?). Die Unterthanen erlangen auch jetzt noch keine vllige Glaubensfreiheit (was war 1555 ausgemacht?); nur diejenigen haben freie Religionsbung, die sie im Jahre 1624 besessen haben (denke an die Bhmen und streicherl). 3. Den Reichsstnden (Fürsten, Herren, Reichsstdten) wird fr ihre Gebiete die volle Landeshoheit besttigt; sie erhalten das Recht, Bndnisse unter sich und mit Auswrtigen zu schlieen, nur nicht gegen Kaiser und Reich. Folgen des Krieges. . 165. Das Land, in welchem das neue Licht des 16. Jahrhunderts erschienen war, Deutschland, hatte die Kosten des furchtbarsten aller Religionskriege zu bezahlen. Die Bevlkerung war um zwei Drittel rmer geworden. Das Ackerland lag vielfach noch ein Menschen-alter lang wst. Das Brgertum hatte seinen Wohlstand eingebt; die Gewerbe gingen zurck. Die frheren Hansestdte (1632 der letzte Hansetag) verloren den Ostsee- und den Rheinhandel an die Hollnder. Die Einheit des deutschen Reiches bestand nur noch dem Namen nach; die einzelnen Fürsten hatten die Selbstherrlichkeit errungen; sie waren in der That unabhngig (souvern) geworden. Deutschlands Ansehen unter den Vlkern Europas war tief gesunken; Frankreich und Schweden stiegen, sie hatten in Deutschland festen Fu gefat. , Das Brgertum, einst der Hort der Bildung tn Kunst und Sitte, versank in Roheit. Das Ausland, besonders Frankreich, beherrschte Deutschland auch in Sitte und Sprache; in der Litteratur

3. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 82

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 82 — gelocktes Haar, einen goldenen Ring um das Haupt oder den Helm ans. Zu seiner persönlichen Bedienung bei feierlichen Gelegenheiten waren nach römischem Muster bestimmte Aemter eingerichtet: der Kämmerer, der Verschall, der Truchsess, Schenk. — Die Pfalzgrafen verwalteten die einzelnen Domänen oder Pfalzen, das Vermögen des königlichen Hauses dagegen der Majordomus, welcher zugleich das Gesolge des Königs anführte und auf Einziehung und Verleihung von Lehen einen großen Einfluss gewann. Iv. Das Mttcrthum und der Bauernstand. Neben dem hohen Adel, den Herzögen, den Grasen mit großen Besitzungen, den höchsten Vasallen finden wir viele solcher Edlen, deren Besitz nicht ausreichte, um sie zu irgend einer politischen Macht kommen zu taffen. Viele erreichten die Reichsunmittelbarkeit nicht, blos einige. Sie waren dann Ministerialen und gingen bei irgend einem hohen Geistlichen oder einem Fürsten zu Sehen. — Ost gingen solche Ministerialen ans hörigem Stande hervor, es waren vielleicht nur einfache Kriegsknechte, die baun für ihre Dienste im Aufträge eines Fürsten, Markgrafen, Bischofs, Erzbifchofs, Abts mit einem Lehen versorgt, besoldet wurden. — Sie waren besser daran, dünkten sich auch dann mehr als die freien Bauern, Gemeinfreien, die sich z. B. in Westphalkn, Frisland, Ditmarfen, Tirol, der Schweiz noch, lange erhielten. Im Herrndienste ging es ihnen besser als diesen. Ans solchen Ministerialen entstand der niedere Adel, die Ritterschaft. In den Städten, erst feit dem 11. oder 12. Jahrhundert, keimte ein Bürgerstand, der sich zu immer größerer Kraft entfaltete, während der Stand der Bauern in immer schlimmere Lage geriet. Alles geistige Leben, was noch sonst etwa im ersten Mittelalter vorhanden war, war bei dem Stande der Ritter zu finden (nach dem Aufblühen der Städte aber auch in diesen). Rechtgläubigkeit, Beschirmung der Schwachen, der Frauen und Waisen galt als Ritterpflicht. Dem Lehnsherrn Treue zu bewahren nicht minder. ^— Kein verabscheuungswürdigeres Verbrechen für einen Lehnsmann, als Verrath an feinem Herrn, Felonie; nicht einmal davor scheute er sich, für feinen Herrn oder feine Herrin ein Verbrechen (f. Hagen in den Nibelungen) zu begehen. Ans starkem Roß, in Wehr und Waffen, mit wehender Helmzier, Lanze und Schwert zog der Ritter einher. Seine Erziehung war folgende: bis zum siebenten Jahre lebte der Knabe in der Kemenate der Franen, dann kam er als Page, Jnnkerlein, Junker, an den Hof feines betreffenden Landesfürsten, bort belehrte man ihn in allen feinen Sitten, Gott ehren, die Frauen achten nnb sich in Waffen-hanbwerk üben. Vom 14. Jahre an folgte er als Knappe feinem Herrn, er trug ihm die Waffen nach, die Rüstung, und führte ihm fein Ross vor. Dann mit 21 Jahren erhielt er den Ritterschlag unter vielen Förmlichkeiten. Das Ebelfräulein kam ebenso an den Hof des Landessiirsten, um dort in feinen, höfischen Sitten, zumeist aber in der Zurückgezogenheit der Kemenate, unter Leitung der Fürstin weibliche Arbeiten und dergl. zu lernen, und im Benehmen sich zu vervollkommnen, bei feierlicher Gelegenbeit trat dann aucb die Jungfrau mit im Gefolge der Herrin auf.

4. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 14

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 14 — net- Weil er durch seine Leutseligkeit und Freundlichkeit beim Volke sehr beliebt war und wegen seiner Erfahrungen und seiner hohen Geburt beim Adel in hoher Achtung stand, weil er ferner sich auch durch die Eroberung der Insel Salamis um fein Vaterland verdient gemacht hatte, so wählte man ihn 3um ersten Archonten (594) und gab ihm deu Auftrag, ein neues Gesetz auszuarbeiten. (Als Grundlage des Gesetzes galt ihm der Grundsatz: nicht der kriegerischen Tüchtigkeit, sondern der allgemeinen Geistesbildung soll die erste Stelle gewidmet fein.) Zunächst versöhnte er die Parteien dadurch, dass er den Armen die Schulden erleichterte, dann theilte er die Bürger in 4 Klassen nach dem Ertrage ihres Grundbesitzes, ferner legte er die Regierung in die Hand der nenn Archonten (höchste obrigkeitliche Personen). Den Archonten, die immer nur ans ein Jahr gewählt wurden, zur Seite stand der Rath der 400; und alle wichtigen Beschlüsse (Krieg, Frieden, Bündnisse) übertrug er Der Volksversammlung, die aus allen über 20 Jahre alten Bürgern bestand. Der Areopag, das höchste Gericht, war aus den verdientesten Männern zusammengesetzt. Er forderte Rechenschaft von allen Beamten, führte öffentliche Aufsicht über die Sitten der Erwachsenen und überwachte auch die Erziehung der Jugend. Jeder Athener musste irgend ein Handwerk oder eine Kunst erlernen. Vom 7. Jahre an wurden die Knaben öffentlich erzogen und unterrichtet (Leibesübungen, Musik, Dichtkunst und Redekunst). Nach Vollendung der Verfassung ließ Solon die Athener schwören, binnen 10 Jahren nichts daran zu ändern und ging ins Ausland (nach Aegypten, Eypern, zu Krösus in Lydien). Als Solon wieder nach Athen zurückkehrte, waren die Athener in Parteien zerfallen (bte Vornehmen und die Volkspartei). Er versuchte die Eintracht wieber herzustellen, als es ihm aber nicht gelang, Zw er sich vom Staatsbienste und ans Athen gänzlich zurück und starb auf Cypern bei beut bortigen ihm befreundeten Herrscher. (Die Regierung des Tyrannen Pisistratuö und seiner Söhne Hippias und Hipparch). §. 13. Die Perserkriege (500 — 449 v. Chr.). 1. Miltrades. Einige Griechenstämme waren schon in alter Zeit nach Kleinasien ansgewanbert uttb hatten bort Mühenbe Städte gegrünbet. Durch Cyruö, den Perserkönig, verloren sie ihre Selbstänbigkeit und unter Darms würde den kleinasiatischen Griechen das Joch so brütfenb (der Tyrann von Milet reizte sie zum Ausstaube), bass sie es abzuschütteln beschlossen; bet ihnen bitbet die Athener beistanben, so rüstete Darius ein Heer, um ganz Griechenland zu unterwerfen. (Seine Gesandten^ die Erbe und Wasser als Zeichen der Unterwerfung forderten, würden in Sparta und Athen getöbtet). Der erste Versuch des Darius mislang gänzlich (Flotte von Sturm vernichtet, das Landheer durch Hunger ttnd Ueberfälle). Da fetzte das persische Heer auf 600 Schiffen nach Griechenland über, und sammelte sich bei Marathon. Neuntausend Athener und 1000 Platäer (die Spartaner sagten sie dürften vor dem Vollmond nicht ins Feld rücken, ihr Hauptgrund aber war Eifersucht), schlugen das zehnmal stärkere Heer der Perser vollständig (490). Der Anführer der Griechen war der tapfere Held Mtltiades. (Zehn Anführer,

5. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 87

1875 - Braunschweig : Bruhn
- 87 — noch wenig Sauberkeit, Bequemlichkeit und Zierde. Die Bevölkerung einer solchen entstehenden Stadt bestand gewöhnlich aus unfreien, hörigen Leuten (manche flüchteten vom Lande herein, und entrannen den Bedrückungen des Ritters dadurch, dass sie in der Stadt sich niederließen). Auch ritterbürtige, freie Leute, die ein Alod, womöglich auch ein Lehen außerhalb der Stadt besaßen, zogen herein, sie bildeten den Adel der Stadt; oft entstand dieser Adel auch aus den Mannen, welche der Burggraf unterhielt. Das Oberhoheitsrecht übte ein Vogt aus, welcher von dem Landesfürsten, oder Kaiser eingesetzt, die Rechte der Oberherren wahrte. Die Patricier leiteten die Verwaltung der Stadt, während die Hörigen nichts zu sagen hatten. (Die Oberheitsrechte, vom Vogte geübt, bestanden gewöhnlich im Münzrecht, der peinlichen Gerichtsbarkeit u. dergl., auch in Zöllen, Gefällen, Leistungen aller Art.) Waren nun die Fürsten in Verlegenheit, so verpfändeten sie solche Rechte, verkauften sie auch wohl an die Stadt. Dadurch wuchs ihre Macht und Freiheit. Die Gemeinen, dem Patricierstande entgegengesetzt, thaten sich zusammen (es waren die Handwerker aller Art) in Zünfte und forderten all-mählig Antheil an der Stadt-Regierung. Viele Städte hatten sich bis zum 14. Jahrhundert zu förmlichen, kleinen Republiken ausgebildet, an deren Spitze die Ehrbaren standen (eines Ehrbarn Raths Apotheke rc.). Die Patricier und vermögenden Bürger, die sich ihnen angeschlossen hatten, wurden von ihnen in die Rathsgemeine (der Gegensatz zu den nicht regierungsfähigen Gemeinen der Zünfte) aufgenommen. Durch Handel und Gewerbefleiß zeigte sich auch unter den Zünften ein reges Leben. Sie kämpften ja auch für ihre Vaterstadt, sie beschützten ihr Gebiet, zogen gegen Raubritter in's Feld, verspritzten ihr Blut für das gemeine Wohl — warum sollten sie, wenn sie mitthateten, nicht auch mitrathen? Die im 13. Jahrhundert ungefähr beginnenden Verfassungskämpfe führen nun allmählig dahin, daß auch die Zünfte Sitz und Stimme in den Rathsgemeinen und Theil an der Regierung haben. Die Uneinigkeit der Bürgerschaft hinderte jedoch nicht, dafs sich die Gebiete mancher Städte bedeutend durch Kauf rc. erweiterten (das Weichbild der Stadt). Dieses wurde dann durch Warten, auf hohen Grenzpunkten angelegt, vor drohenden Angriffen geschützt. Nach diesen Kämpfen folgt nun im 15. Jahrhundert die eigentliche Blütezeit des Bürgerthums. Reichthum und Wohlleben, Gewerbfleiß wohnten hinter den sichern Mauern; es erhoben sich da hohe Dome zur Ehre Gottes aufgerichtet von einer frommen opferfreudigen Zeit, Riesenwerke, die ein Zeugniss ablegen von dein herrlichen Gemeinsinn dieser Bürgerschaften der damaligen Zeit. Da entwickelte sich auch die Kunst: Sculptur, Malerei, Architektur, jetzt oft unabhängig von der Kirche, da Miiheten Schulen aus (lateinische besonders). Zierliche Häuser mit frommen Sprüchen erhoben sich, meist mit den Giebeln nach vorn gekehrt, mit vorragenden Stockwerken, alles mit Bildern über und über bedeckt. Da arbeiteten kunstreiche Waffenschmiede, Juweliere, da entfaltete sich auch die freie Gelehrsamkeit (die Geschichtsschreibung z. B. wurde von manchem Rathsmann in Angriff genommen). Chroniken zeichneten

6. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 89

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 89 - regeln in Bezug auf Maß, Gewicht, Münze rc., über Strandrecht, Stapelrecht, Niederlagsrecht. , S}ur Bestreitung der gemeinen Angelegenheiten zahlte jede Stadt eme Steuer, Pfnndgeld genannt, in Kriegszeiten dagegen mussten Schiffe, resp. Kriegsvolk, von einer jeden Stadt gestellt werden. Die Macht der Hansa^ war so groß, dass sie gegen Könige siegreiche Kriege führte. (Kampf der Hansa gegen Waldemar v. Dänemark, welcher 1361 Gothland erobert und Wisby zerstört hatte. Er wurde zum Frieden genöthigt, und von 1370 an hatte sogar die Hansa auf kurze Zeit die Oberherrschaft über die skandinavischen Reiche.) , _r r Die Schiffahrt der Hansa verbreitete sich besonders über die Ostsee und nach der Nordsee. An der Küste von Norwegen (Bergen in Schonen) betrieb die Hansa den Häringsfang, in Schweden holten sie Metall, aus Russland Leder, Wachs, von England Wolle rc. Die niederländischen Städte vermittelten den Handel nach Frankreich und Spanien. Ein Fehler des Bundes waren die Selbstsucht der einzelnen Glieder und die oft hervortretende Eifersucht der einen Stadt gegen die andere. Am Ende des 15, Jahrhunderts schon begann der Verfall der Hansa. Als die Land- straßen durch Befestigung des Landfriedens im 16. Jahrhundert sicherer wurden und mau die neuen Erdtheile und dadurch neue Handelswege entdeckte und dem Welthandel sich neue Bahnen eröffneten, wurde der deutsche Handel brach gelegt. Er ging ausschließlich auf die Niederlande und endlich auf England über. So wie die Hansen sich verbündet hatten, also auch die süddeutschen Städte. Derschwäbische Städtebund umfasste 37 Städte. Da weder die Kaiser, noch die Fürsten und Ritter diesen Bünden günstig waren, so entstanden besonders am Ende des 14. Jahrhunderts Kriege (1377 schwäbischer und 1388 großer Städtekrieg), in denen schließlich die Städte unterlagen. Viii. Die Fehmgerichte Die Rechtspflege war im Mittelalter noch sehr mangelhaft. Man gebrauchte wie in alter germanischer Zeit noch immer die Gottesgerichte oder Ordalien (Zweikampf, Wasserprobe, Feuerprobe, Kreuzprobe rc.) zur Entdeckung der Verbrecher. Während in den ersten Jahrhunderten Vermögens- und einfache Todesstrafen angewandt wurden, kamen in späterer Zeit barbarische Strafen und die Folter auf. Die Unsicherheit bei den Gerichten und das immer mehr überhandnehmende Faustrecht veranlasste die Entstehung der Fehmgerichte. Diese Gerichte entstanden um 1200 in Westfalen ans den alten germanischen Freigerichten. Sie wurden meist im Geheimen gehalten und waren der Schrecken aller Verbrecher und Frevler. (Wissende, Freischöppen, Freigraf; Stuhlherr.) Im 14. Jahrhundert, als der allgemeine Landfrieden in Deutschland mehr befestigt wurde und die Fürsten die Rechtspflege in die Hand nahmen, verfiel die Fehme, indem sie an Stelle strenger Gerechtigkeit die Willkür und den Uebermut herrschen ließ. In Westfalen hielten sie sich noch bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. (Fehmlinde zu Dortmund.)

7. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 43

1894 - Berlin : Hertz
— 43 — 1815, den 20. Novbr. Zweiter Pariser Friede.^ Auf dem Fürstenkongretz zu Wien erhält Preutzen für feine aroken Opfer als neue Lande die Herzogtümer Sachsen') und Westfalen?) die Grotzherzog-tümer Niederrhein') und Posen sowie Schwedisch Pommern?) Dagegen verlor es Oltfriesland an Hannover, Ansbach und Bayreuth an Bayern?) _ Glückliche Friedensjahre unter Friedrich Wilhelm Iii. 1815 4j- Neue Organisation des preußischen Staats, eingehend st efürsorge füralle Zweige der Verwaltung?) ^ ^ Die Ministerien für die verschiedenen Zwerge der Verwaltung erhalten größere Selbständigkeit. Des Königs Kabinett trifft die letzte Entscheidung.') Die Gesetzgebung ruht in der Hand des Königs (nach Anhörung des Staatsrats und der seit 1823 neu eingerichteten Provinziallandtage. ) — 1) Von Wittenberg bis Merseburg und Naumburg auf der West-und bis Tuben, Sorau und Görlitz aus der Oftseite. 2) Das Land von Gütersloh bis Siegen. 3) Düsseldorf, Jülich, Köln, Bonn, Koblenz bis hmunter nach Trier und Saarlouis. = = 4) Schweden bekam dafür Norwegen, welches Dänemark, da es zu Napoleon gehalten, verlor. c 0 „ , . . 5) Preußens Verlangen, Elsaß und Lothringen wieder an Deutschland zu bringen, fand bei Österreich (Metternich) und selbst beim übrigen Deutschland keine gehörige Unterstützung. - Auch Kay er Alexander milderte manches für Frankreich (Kontribution). Blucher fetzte wenigstens durch, daß alle geraubten Kunst- und litterarischen Schätze den Eigentümern zurückgegeben wurden. 6) Mr die schon von Friedrich Wilhelm I. gebotene Schulpflicht wird in eingehendster Weise durch Förderung der 33 o lksfchulen, für die höhere Bildung aber durch Anlegung von Gymnasien und Universitäten gesorgt. (Berlin. Bonn. Vereinigung von Wittenberg-Halle.) Minister Altenftein. Museum zu Berlin. — Chausseeen breiten sich über das Land aus, 1838 beginnt auch der Bau von Eisenbahnen. Gas in den Städten. — Besonders hebt sich Berlin (300000 Einw.) und wird mannigfach verschönert. (Bauwerke und Kunstdenkmäler von Qchinkel, Schadow und Rauch. Denkmal auf dem Kreuzberge nach einem Entwurf Schinkels.) , 1tt „ ., r . . . 7) Die Oberrechenkammer hatte Fr. Wilhelm Iii. gleich bei fernem Regierungsantritt in ihrer vollen Bedeutung wieder eingesetzt. — 1817 wird dann die Staatsfchulden-Verwaltung geordnet. (Zusage emes künftigen Reichstages.) 8) Daneben die Kreistage für die Angelegenheiten der einzelnen Kreise. Das von Friedrich d. Gr. eingeführte Institut der Landräte bleibt.

8. Kleine braunschweigische Landeskunde - S. 56

1899 - Braunschweig [u.a.] : Wollermann
— 56 — Eine Vorbereitungsanstalt für Maurer- und Zimmermeister ist die Baugewerk- schule iu Holzminden. Gymnasien befinden sich in Braunschweig (2), Wolfenbüttel, Helmstedt, Holzminden und Blankenburg. Andere höhere Lehranstalten sind das Realgymnasium, die Oberrealschule und die Jahnsche Schnle zu Braunschweig, die höhere Bürgerschule und die Samsonschule zu Wolseubüttel, die Landwirtschaftliche Schule mit Realabteilung zu Helmstedt, diejacobsonschule zu Seesen, dasprogym- nasium mit Realabteilung zu Gaudersheim und die Progymnasien zu Schöningen und Harzburg. Lehrerseminare befinden sich in Brannschweig und Wolfen- büttel und Lehrerinnenseminare ebendaselbst. Eine Taubstummenanstalt und eine Blindenanstalt giebt es in Braunschweig, eine Jdiotenanstalt in Neu-Erkerode bei Sickte, Erziehungsanstalten für verwahrloste Kinder in Braunschweig (Rettuugs- haus) und Bevern (Wilhelmsstift) und Waisenhäuser in Brannschweig, Helmstedt und Wolfenbüttel. Die Gemeindeschulen in den Städten und Dörfern werden von 75 000 Kindern besucht, die von über 1000 Lehrern und Lehrerinnen unterrichtet werdeu. Die Gymnasien, Realschulen und höheren Bürgerschulen stehen unter der Aufsicht der Oberschulkommission zu Brauuschweig, die übrigen Schulen unter dem Konsistorium zu Wolseubüttel. 8. Innere Landesangelegenheiten. Für die Ruhe, Sicherheit und Ordnung im Lande sorgen die 6 Kreisdirektionen zu Braunschweig Wolfenbüttel, Helmstedt, Gandersheim, Holzmiudeu und Blankenburg, unter denen die Verwaltuugs- und Polizeibehörden in den 14 Städten und 443 Landgemeinden (Flecken und Dörfern) stehen. Die 14 Städte sind der Größe nach geordnet: Braunschweig (125000 Ew.), Wolfenbüttel (16000), Helmstedt (13000), Blankenburg (9 500), Holzminden (9 000), Schöningen (8000), Seesen (4 500), Harzburg, Königslutter und Schöppenstedt (3500), Ganders- heim, Hasselfelde und Stadtoldendorf (3 000), Eschershausen (1600). Die Obrigkeit in den Städten bildet der Magistrat (Bürgermeister und Stadträte). Er verwaltet in Gemeinschaft mit deu vou den Bürgern gewählten Stadtver- ordneten, welche das Steuerbewilligungsrecht zur Deckung der städtischen Aus- gaben haben, die Angelegenheiten der Stadt (Bauten, Kirchen- und Schnl- Wesen, Gas- und Wasserleitung, Armenpflege :c.). Die Obrigkeit im Dorfe vertritt der Gemeindevorsteher, welchem der Gemeinderat zur Seite steht. Die Ortschaften eines Kreises bilden Kommunalverbäude, welche Abgeordnete wählen, die zu der Kreisversammlung zusammentreten. Die Kreisversammlnng verhandelt über die besonderen Angelegenheiten ihres Kreises (Wegebauten, Armen-, Kranken- und Waisenpflege, Feuerkassenwesen ?c.). Möge Braunschweig auch in Zukunft auf alleu Gebieteu in Staat und Gemeinde, Kirche und Schnle, Landwirtschaft und Gewerbe, Handel und Ver- kehr rüstig vorwärts schreiten, getreu seinem alten Wahlspruche: Nun quam retrorsum! d. h. Niemals rückwärts! — o»c»-- Buchdruckerei A. W. Zickfeldt, Braunschweig u. Osterwicck/Harz.

9. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 18

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
18 Mit Rußland, der Trkei und Neapel kam ein Aus-gleich zustande. Piemont blieb bei Frankreich. Neapel und der Kirchenstaat wurden ihren Herren zurckgegeben. Frankreich und England schlssen 1802 zu Amiens Frieden, demzufolge Frankreich die westindischen Inseln zurckerhielt. Der Reichsdeputationshauptschlu 1803. Aus dem Frieden zu Lneville war bestimmt worden, da diejenigen deutschen Fürsten, die Gebietsteile auf der linken Rheinseite an Frankreich verloren htten, durch Besitzungen auf der rechten Rheinseite entschdigt werden sollten. Die zu diesem Zwecke nach Regensburg einberufene Reichsdeputation setzte durch den Reichsdeputationshaupt-schlu vom Jahre 1803 fest, da smtliche geistliche Herrschaften skularisiert, d. h. eingezogen, und da alle Reichsstdte bis auf sechs (Hamburg, Bremen, Lbeck, Frankfurt a. M., Augsburg und Nrnberg) mediatisiert, d. h. greren Staaten einverleibt wrden. 112 Staaten verloren auf diese Weise ihre Selbstndigkeit. Die Bischfe und Reichsbte hrten auf, Landesfrsten zu sein; sie wurden Staatsuntertanen, behielten aber einen ihrer frheren Stellung entsprechenden hohen Rang. Mit der Einziehung der geistlichen Gter bernahmen die weltlichen Fürsten die Verpflichtung, fr den Unterhalt der Kirchen und Schulen zu sorgen. Preußen erhielt die Bistmer Pader-born und Hildesheim, den stlichen Teil des Bistums Mnster mit der gleichnamigen Hauptstadt, von Kur-Mainz das Eichsfeld und Erfurt sowie schlielich mehrere Abteien und Reichsstdte. Die konsutarregierung Napoleons. Als Erster Konsul war Napoleon bestrebt, die inneren Parteien miteinander zu vershnen, indem er die hauptschlichsten Ideen der Revolution mit den alten berlieferungen zu vereinigen, zugleich aber auch das Volk fr die Monarchie vorzubereiten suchte. Mit Papst Pius Vii. schlo er ein Konkordat, durch das die Rechtsverhltnisse zwischen Staat und Kirche geordnet wurden. Er sorgte fr eine gute Verwaltung, gab dem Lande in dem Code Napoleon ein brgerliches Gesetzbuch und stiftete den Orden der Ehrenlegion, der ohne Rcksicht auf den Stand fr Verdienste im militrischen und brger-lichen Leben verliehen werden sollte. Den Emigranten ermg-lichte er die Rckkehr in ihr Vaterland, um auch den alten Adel in Frankreich fr sich zu gewinnen. Die Schulen wurden wieder eingerichtet, Straen verbessert und neue angelegt, Kanle

10. Leitfaden für den Geschichtsunterricht in Mittel- und Mädchenschulen - S. 26

1902 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
26 m. Sparta und Athen. Die Perserkriege. Versammlung teilnahmen. Dafr dienten die ersteren als Schwer-bewaffnete lhopliten) im Landheer und auf der Flotte, die letzteren als Leichtbewaffnete oder Matrosen. Rstung und Waffen hatte sich jeder selbst zu beschaffen, besondere Steuern wurden nur in Kriegs-zeiten erhoben. An der Spitze der Staatsverwaltung standen neun Archonten. Sie wurden aus der hchsten Vermgensklasse gewhlt und muten mindestens 30 Jahre alt sein. Die entscheidende Stimme in allen ffentlichen Angelegenheiten hatte die Wolksversammlung, an welcher alle Athener, die das 20. Jahr berschritten hatten, teilnehmen durften. Sie trat wenigstens viermal im Jahre auf offenem Markte zusammen, um die Wahl der Beamten vorzunehmen oder der Krieg und Frieden, der Erlassung neuer oder Abschaffung alter Gesetze zu beraten. Zwischen den Archonten und der Volksversammlung stand der Rat der Vierhundert, dessen Mitglieder aus den drei oberen Klassen durchs Los erwhlt wurden. Er hatte alle Antrge, welche das ffentliche Wohl betrafen, zu beraten und der Volks-Versammlung vorzulegen: ihm stand die Leitung der Einnahmen und Ausgaben des Staats und die berwachung der ffentlichen Sicher-heit zu. Diejenigen Archonten, welche ihr Amt nntadelhaft verwaltet hatten, wurden in den Areopag, einen altehrwrdigen Gerichtshof, der seine Sitzungen auf dem Hgel des Ares hielt, aufgenommen. Er hatte die Aufsicht der die ffentliche Erziehung, der Zucht und Sitte, der Flei und Sittlichkeit der Brger, der den Dienst der Götter und die religise Gesinnung des Volkes. Als Auge des Gesetzes" hatte er das Recht, die Beamten zur Verantwortung zu ziehen und gegen alle Beschlsse des Rates und der Volksversammlung, die ihm gefhrlich erschienen, Einspruch zu tun. Ohne eine Anklage abzuwarten, durfte er auch jeden Brger, der sich eines Verbrechens schuldig gemacht, vor sich laden. Ihre Urteilssprche schrieben die Richter auf Tfelchen und warfen sie schweigend in die Urnen, deren eine die Urne des Todes", die andere die Urne der Erbarmung" hie. Auf die Erziehung der Jugend legte Solon ebenso hohen Wert wie Lykurg. Mit dem siebenten Jahre wurden die Knaben aus den Hnden der Frauen genommen und in allem unterrichtet, was dazu beitragen konnte, einen gesunden Geist in einem krftigen Krper zu. entwickeln, den Ha gegen das Schlechte und das Wohl-gefallen au dem Edlen und Schnen rege zu machen. Mit den Leibesbungen Hand in Hand ging der Unterricht im Lesen und Schreiben und in der Musik, worunter man die gesamte geistige Bildung verstand. Am frhen Morgen begaben sich die Knaben in die Schule, wo sie Lieder, Denksprche weiser Männer und Gedichte
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