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1. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 88

1911 - Erfurt : Keyser
der Erzbischof vom Abt des Petersklosters und den Mönchen begrüßt und zur Klosterkirche geleitet. Nach einem feierlichen Hochamt, bei welchem die Sänger und die herrliche Orgel wetteiferten, das Herz der Teilnehmer zu ergreifen, begab sich der Erzbischof in seine Gemächer in der Abtswohnung. Sein Gefolge aber fand Unterkunft in der Stadt. Nach einigen Tagen fand dann die Huldigung in der Severi-kirche statt, wobei der gesamte Rat den Eid des Gehorsams ablegte. Er lautete also: „Wir schwören, daß wir unserm Herrn, dem Erzbischof, unserm Herrn, dem Grafen, unserm Herrn, dem Viztum, der Stadt zu Erfurt und den Bürgern, reich und arm, ihr Recht behalten wollen ohne alle Uebellist, so wahr wir das wissen und vermögen. . Die Formel wurde beibehalten auch zu der Zeit, in welcher der Graf und der Viztum (f. S. 53) schon ihre Rechte an den Stadtherrn abgetreten hatten. Damals mußte dann eine besonders bestellte Person bei der Stelle „unserm Herrn, dem Grafen, unserm Herrn, dem Viztum," sagen: „das ist unser Herr von Mainz." Nach beendeter Huldigung trat der Erzbischof aus der Kirche und nahm unter der Rose, dem heute noch vorhandenen, kunstvollen Rundfenster auf der Nordseite der Stiftskirche, Platz und empfing den Treueid der Gemeinde. Das geschah durch Erheben der Schwurhand mit zwei aufgerichteten Fingern. Damit war die Feierlichkeit zu Ende. Nun überreichte der Rat dem hohen Gaste zahlreiche und wertvolle Geschenke, kunstvoll gearbeitete silberne und goldene Köpfe mit neuen Groschen gefüllt, im ganzen 100 Pfund oder 40 Mark. Auch wurden täglich Fässer mit Rhein- und italienischem Wein, mit Most und schwerem Bier ins Kloster gebracht, dazu Brot, Fleisch, Fische, Hafer und Heu. Außerdem kamen Geld, Wein und Bier an die Bischöfe, Prälaten. Grafen, Ritter und das Gesinde zur Verteilung. An einem Abend gab die Stadt auf dem Rathause einen Tanz, woran die Frauen und Töchter der vornehmen Bürger teilnahmen. Dabei wurde der große Saal mit Wachskerzen hell erleuchtet, und die Tafeln brachen fast unter der Last der feinen Weine, des Naschwerks und anderer leckerer Dinge. Als Gegenleistung erhielt der Rat eine Einladung zur fürstlichen Tafel. Hier ging es, zum geheimen Aergernis der frommen Mönche, denen solche Lustbarkeit in ihrem Kloster zuwider war, nicht minder hoch her. Der letzte Einritt solcher Art geschah unter Erzbischof Dietrich I. (1434—1459). Als er 1440 einritt, brachte er mehr als 600 Personen und mindestens ebenso viele Pferde mit. Die Stadt wendete für seinen Einzug 3150 Schock Groschen, d. s. nach unserem Gelde ungefähr 25 000 Mark, auf, und erhielt für diese Summe nichts anderes als die Bestätigung ihrer Rechte. Nach

2. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 55

1911 - Erfurt : Keyser
— 55 — oder Vierherren genannt, wurden alljährlich von der Bürgerschaft aus ihrer Mitte gewählt. Sie hatten das 91 echt, sich im Rathaus aufzuhalten, die Klagen der Bürger anzuhören und vor den Rat zu bringen. Dieser mußte in einem solchen Falle sofort seine Verhandlungen unterbrechen, den Kläger hören und ihm ein Urteil geben. Doch schon wenige Jahre darauf wurden die Vierherren in den Rat ausgenommen. Sie erlangten in ihm eine solche Bedeutung, daß sie sich später als die eigentlichen Stadtregenten ansehen konnten. Zu dieser Zeit wurden sie wieder ans den ratsfähigen Familien gewählt. Mit der Ausnahme der Vierherren in den Rat hörten die inneren Zwistigkeiten aus (1322) und ruhten fast 200 Jahre. Zu dieser Zeit bestand der Rat aus vier Ratsmeistern, vier Vierherren und zwanzig Ratsmannen, bei fünfjährigem Tranfitns also aus 140 Personen. Er hielt sich an die aufgezeichneten Vorschriften und vermied jede Parteilichkeit und den Mißbrauch städtischer Gelder. Er richtete vielmehr sein Augenmerk aus die Erhaltung des Landfriedens und den Straßenschutz, wovon die Macht der Stadt und der Wohlstand der Bürger abhing. Beide hoben sich darum auch zusehends trotz der mancherlei Unglücksschlüge. Häufige Mißernten riefen große Hungersnöte hervor (1315 und 1368), und mehrmals (1345, 1382 u. 1462) brach die Pest aus (s. Der schwarze Tod in Erfurt und die Geißler, Nr. 26 u. das Pestkreuz in den Anlagen an der Nachoderstraße). In diesem Zeitabschnitt wurde Erfurt zur „einzigen wirklichen Großstadt Mitteldeutschlands, die sich an Reichtum und Volkszahl mit Straßburg und Frankfurt und mit Nürnberg und Danzig messen konnte." Erfurter Handel: Der Stadtsäckel wurde gefüllt aus den reichen Einnahmen, die das Stapelrecht1) brachte. Die Bürger dagegen sammelten ihre Reichtümer aus dem Handel mit Waid, dem damals einzig vorhandenen Blau- und Grünsärbemittel und aus dem Handel mit den gegen den Waid eingetauschten Kolonial- waren und den Erzeugnissen der heimischen Wollweberei und Gerberei (s. 1. Erfurter Handel und Handelsstraßen, Nr. 32, 2. Auf i) Alle Kaufleute, die mit ihren Wagen in einem bestimmten Umkreis Thüringen durchfuhren, mußten nach Erfurt kommen und hier niederlegen, d.h. an die Bürger verkaufen. Diese besaßen das Vorkaufsrecht. Erst nach ihnen konnten auch Fremde kaufen. Das Niederlegen geschah im Kaufhaus oder in der Wage, einem besonders dazu eingerichteten Gebäude mit großem Hof und vielen Kammern, welche die Kaufleute pachten mußten^ Anfänglich diente wohl das untere Stockwerk des Rathauses diesem Zwecke. Im 14. Jahrhundert aber stand das Kaufhaus Michaelisstraße 7. Heute erinnert noch die Wagegasfe an dieses Gebäude. Später diente der Packhof, der auch Wage genannt wird, als Kaufhaus (Anger, Ecke Bahnhofstraße). — Auf jedes Geschäft mußte ein Zoll entrichtet werden, bald vom Verkäufer oder vom Käufer allein, oft aber auch von beiden zugleich. Die Einrichtung t>es_ Niederlegend war für die Kaufleute ein sehr häßlicher Zwang. Sie hörte im 16. Jahrhundert, als Leipzig durch Begünstigung der sächsischen Fürsten fast den ganzen thüringischen Handel an sich riß, allmählich auf.

3. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 69

1911 - Erfurt : Keyser
— 69 — zur Residenz, das dadurch fast ein Jahr des Deutschen Reiches Hauptstadt wurde. Ankunft: Am 14. Dezember 1289 hielt der König mit einem glänzenden Gefolge von Fürsten und Edelleuten seinen Einzug. Er selbst trug nur das gewohnte schlichte Gewand, das mächtig gegen die herrlichen Waffenrüstungen und bunten Wappenschilde seiner Begleiter abstach. Trotzdem ruhten aller Blicke aus ihm, dem langen, hageren Mann, dessen blasses Gesicht mit der gewaltigen Adlernase so freundlichen Auges die Menge anblickte. Auf seine schon bewährte Regentenkraft fetzten die fo übelgeplagten Erfurter und Thüringer, sür welche die kaiserlose, die schreckliche Zeit noch immer nicht zu Ende war, ihre letzte Hoffnung. Erste Taten: Sie wurde auch erfüllt. Kaum waren die Jubelgesänge zum Empfange in der Domkirche verklungen, da rückten auf König Rudolfs Befehl die streitbaren Bürger Erfurts mit den Rittern über die Schneefelder nach dem Thüringer Walde zu aus. Sie wollten dem strengen Landfriedensgebote Achtung verschaffen. Und schon am 20. Dezember wurden 29 Raubritter, die man auf der lustigen Ausfahrt in Ilmenau gefangen batte, auf dem Rabenstein hingerichtet. Vor solchem Ernst zerstoben die Wegelagerer und Raubburg-Jusassen gar bald und brachten ihren Hals in Sicherheit. Damit ihnen aber die Lust zur Wiederkehr auf lange Zeit verging, erließ der König am 12. März 1290 an Ritter und Volk innerhalb und außerhalb des Erfurter Weichbildes das Aufgebot zum Niederreißen der etwa 66 Raubburgen, in welchen sich hauptsächlich das sriedhässige Gesindel barg. Außerdem gelang es dem Könige, Frieden zwischen dem Thüringer Landgrafen Albrecht dem Unartigen und seinen Söhnen zu stiften. Dadurch wurde der eigentliche Herd des Unfriedens, ans dem sich nur zu oft die Fehdelust im ganzen Lande entzündet hatte, zerstört. Leider dauerte die Einigkeit nur bis nach dem Tode Rudolfs. Ferner stellte der König das Landfriedensgericht wieder her, das unter dem Vorsitze des Landfriedenshauptmannes mit 12 Land-friedenspflegeru als Beisitzern über alle Fälle von Landsriedens-brnch urteilte. Dazu rechnete man selbst unbefugte Erhebung von Zoll und Geleit, unberechtigte Münzprägung, Hehlerei, unbefugtes Waffentragen und unbefugte Pfändungen. Das Gericht konnte Abbruch von Burgen anordnen, die Landesacht verhängen und Landstreicher ausweisen. Zn seiner Erhaltung schrieb Rudolf eine Steuer aus, zu welcher ganz Thüringen, Klöster und Kirchen nicht ausgenommen, beisteuern mußten. Der Reichstag: Auf den Weihnachtstag des Jahres 1289 hatte der König einen Reichstag in Erfurts Mauern anberaumt. Aus allen Gauen des deutschen Vaterlandes strömten darum die geistlichen und weltlichen Großen zusammen, und die Erfurter hatten in diesen Tagen manche Augenweide. So sahen sie den Thüringer Landgrafen Albrecht friedlich neben feinen Söhnen

4. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 44

1911 - Erfurt : Keyser
— 44 — Klosters enthielt die seltensten Bücherwerke und wurde jahraus, jahrein vermehrt, da sich die Mönche auf das Malen der kunstreichen Buchstabenbilder auf Pergament in hohem Maße verstanden. Was ^würden wir heute noch um die Kleinode des Bücherschatzes von Skt. Peter geben, um den silbernen Kodex, von dem wir nur wissen, daß er 2 Pfund wog, um den „dreifachen Psalter", um all die wertvollen Chroniken, die von den fleißigen Mönchen abgeschrieben und mit mancher Beifügung erweitert wurden, von denen wir nur Trümmer ans dem Schiffbruch der Zeiten in unsere Tage gerettet haben! Aufhebung des Klosters: Mit Beginn des vorigen Jahrhunderts schlossen sich die Pforten des Petersklosters für immer. Es wurde am 22. März 1803 aufgehoben, nachdem das gesamte Erfurter Gebiet des Erzbistums Mainz in preußische Hände übergegangen war. Der letzte Abt, Placidus Muth, der Prior und sämtliche 22 Mönche gingen in Pension. Zehn Jahre darauf wurden die Gebäude ein Raub der Flammen, als das Kloster und die Festung Petersberg, die damals in den Händen der Franzosen waren, zum letzten Male mit der Stadt die Leiden einer Belagerung teilten. (Nach Pros. Als. Kirchhofs u. a.) 16. Vom Erfurter Wappen. Gestalt des Wappens und Siegels: Seit der Zeit, von welcher Kunde und Abbildungen auf uns gekommen sind, führt Erfurt ein acht- oder (vom 16. Jahrhundert ab) ein fechsfpeichiges Rad als Wappen, das auch vom Erzbischof, bezw. vom Erzstift Mainz geführt wurde. Außerdem zeigte das große und kleine Siegel der Stadt bis zu ihrer Uebernahme durch die Krone Preußens den heiligen Martin, den Schutzherrn des Mainzer Stifts, sitzend in einem Tor unter Türmen und Mauern, mit der Inschrift „Erfurt ist die getreue Tochter des Mainzer Stifts" (s. S. 4). Deutung des Wappens: Tatsächlich hat auch Erfurt un- gefähr feit dem Jahre 1000 zu Mainz gehört; doch können Sieget* Umschrift und Wappen nicht etwa als vollgültige Beweise dieser Zugehörigkeit angesehen werden. Wahrscheinlich hat Otto Iii. dem Erzbischof Willegis, dem er zu großem Danke verpflichtet war, um diese Zeit die Stadt geschenkt, oder schon Ottos I. Sohn Wilhelm, Erzbischof von Mainz, war ihr Besitzer (s. Erfurts Entstehung usw., Nr. I). Der Erzbischof und Kurfürst von Mainz war in Deutschland dem Range nach der erste Erzbischof. Unter allen geistlichen und weltlichen Fürsten war er der höchste, überhaupt der erste nächst dem Kaiser. Er war der erste Reichsstand und leitete allein alle Beratungen der Reichsstände. Er machte das Absterben des Kaisers seinen Mitkurfürsten bekannt, schrieb den Wahltag aus, nahm den Kurfürsten oder ihren Gesandten den Wahleid ab, leitete die Wahl

5. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 114

1911 - Erfurt : Keyser
Iii. Bus der Geschichte Erfurts von 1§00 ad. Stellung Erfurts zu Mainz und Sachsen und zum Reich: Um den Aufruhr der niederen Schichten der Bevölkerung, die durch die Straßensperre während der Streitigkeiten der Stadt mit Mainz und Sachsen (s. Nr. Ii) in große Not geraten waren, abzuwenden, hatte der Rat den Frieden von Amorbach und Weimar geschlossen (1483). In der Amorbacher Urkunde erkannte er das Mainzer Erzstist als den „rechten Erbherrn" an, dieses aber ließ Erfurt bei allen seinen Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Gnaden, Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten, die ziemlich bedeutende waren; denn außer der Erhebung des Marktzolls, der Freizinsen und eines geringen Anteils an der Gerichtsbarkeit standen dem Erzbischos keine weiteren Rechte mehr zu. Trotzdem war der Amorbacher Vertrag ein großer Sieg des Erzbischoss. Seine Anerkennung als „rechter Erbherr" der Stadt durch den Rat machte eine Entwicklung Erfurts zur völligen Unabhängigkeit von Mainz für die Zukunft unmöglich. Durch den Weimarer Vertrag aber, der Erfurt unter die Schutzherrschaft Sachsens brachte und ihm eine Steuer von fast unerschwinglicher Höhe auslegte, wurde geradezu eine Doppelherrschaft von Kurmainz und Kurfachfeu über die Stadt geschaffen und ein Zustand herbeigerührt, der in der Folge zu weiteren Kämpfen beider Gewalten um den Besitz Ersurts führen mußte. — Von 1417 bis 1471 war Erfurt als Reichsstadt angesehen worden, wie seine Ladungen zu den Reichstagen beweisen. Durch die Belehnung des Rates und der Bürgerschaft mit dem Reichslehen Kapellendorf (1352) war das Reich Erfurts „rechter Herr" und jene „des Reiches liebe Getreue" geworden; Erfurt hatte feit dieser Zeit den Königen die Lehenshuldigung geleistet, die zugleich die Hoheitshuldigung in sich schloß. Ta nun Kapellendorf auch nach 1483 der Stadt verblieb, fo war scheinbar nichts an der unmittelbaren Verbindung Erfurts mit dem Reiche geändert worden; aber wie schon oben gesagt, war es durch den Amorbacher Vertrag der Stadt unmöglich, sortan sich der anerkannten Macht des Erzstifts zu entziehen und in die Reihe der Reichsstädte einzutreten. Geldnot Erfurts: Beide Verträge hatten über Erfurt eine große Schuldenlast gebracht, die noch durch die in dieser Zeit eintretende allgemeine Geldentwertung bedeutend vergrößert wurde. Letztere hatten ihren Grund in der außerordentlich starken Ausbeutung der Edelmetalle im Harz und im sächsischen und ungarischen Erzgebirge und in dem Hereinfluten des überseeischen Gol-

6. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 127

1911 - Erfurt : Keyser
— 127 — tu na Sachsen, eine von den 8 Provinzen,1) in die der preußische Staat durch die neue Verwaltungseinrichtung geteilt wurde. Jede der Provinzen, an deren Spitze ein Ober-Präsident gestellt wurde, zerfiel in zwei oder mehr Regierungsbezirke. Die Regierungen dieser Bezirke teilte man wieder in zwei Abteilungen, in die des Innern und die der Finanzen; doch wurden beide einem Regierungs-Präsidenten unterstellt. Die Regierungen der Provinz Sachsen wurden in Magdeburg, Merseburg und „in Thüringen zu Erfurt" errichtet. Magdeburg wurde zugleich der Sitz des Ober-Präsidenten. Die Regierung zu Erfurt trat am 3. April 1816 in Tätigkeit und verkündete in Nr. 2 des Amtsblattes vom 5. April 1816, daß der Regierungsbezirk in neun Kreise geteilt sei, darunter der Stadtkreis Erfurt mit 14 500 und der Landkreis mit 12 588 Einwohnern. Außer „Stadt und Gebiet Erfurt mit dessen Tependenzen" (Zubehör) umfaßte der Regierungsbezirk noch die „Hennebergischen Aemter Schlenfingen, Suhl, Kühndorf und Bens-haufeu, die Thüringischen Aemter Weißensee und Langensalza nebst den von dem Kreisami Tennstedt verwalteten Ortschaften, das Eichsfeld mit seinen Dependenzen, die Grafschaft Hohenstein und die Städte Nordhausen und Mühlhausen mit ihren Gliedern." Ein Teil des alten Erfurter Gebietes, nämlich die Grafschaft Blankenhain, außer dem Amt Wandersleben, welches preußisch und bei Erfurt blieb, und die Aemter Schloß-Vippach, Azmannsdorf und Tonndorf wurden an Sachsen-Weimar abgegeben, von dem Ringleben gegen Nöda eingetauscht wurde. Anderer alterfur-tifcher Besitz, Sömmerda, Röhrborn und Schallenburg sowie Groß-vargula, blieb wohl preußisch, wurde aber bei der Besitzregelung anderen Kreisen des Regierungsbezirkes Erfurt zugeteilt. Die ersten drei Orte erhielt der Kreis Weißensee, Großvargnla aber kam zu Langensalza?) Wie schon oben erwähnt, waren anfangs Land- und Stadtkreis voneinander getrennt und wurden auch getrennt verwaltet. Später aber wurde eine Personal-Union für zweckmäßiger gehalten, wonach der Landrat zugleich Oberbürgermeister der Stadt sein sollte; nur die Geschäftsführung blieb getrennt (1818). Doch diese Aenderung war nicht von Bestand. 1831 wurde die Personal-Union ansgehoben, und Ersurt hatte einen besonderen Oberbürgermeister zu wählen. Es geschah dies zum ersten Male 1833. Stadt und Land bildeten nun bis zum Jahre 1872 einen gemeinschaftlichen Kreis. Am 1. Januar 1872 schied die Stadt aber wieder aus dem bisherigen Kreisverband aus und bildete mit dem Königlichen Steigerforste, den Stadtkreis Erfurt. Seit dieser Zeit besteht ') Ost- und Westvreußen damals nur eine Provinz. — Zuerst hatte man den Staat sogar in 10 Provinzen geteilt. 2) Die kirchliche Einrichtung ist heute noch die alte: Sömmerda und Var-gula gehören zur Diözese (geistlicher Amtsbezirk) Erfurt.

7. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 67

1902 - Karlsruhe : Lang
— 67 — lung auf einem Felde zwischen Kamba und Tribur, südöstlich von Mainz, abgehalten. Die sieben Kurfürsten versammelten sich zur Wahl im Chore des Domes zu Frankfurt. Die Krönung und L-albuug des neugewählten Königs durch die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier fanb in Aachen statt. Der König war oberster Regent, oberster Richter und oberster Felb-herr des Reiches. Er hatte keine feste Residenz, sondern begab sich jeweils dahin, wo die Reichsangelegenheiten feine Gegenwart nötig machten. In verschiedenen Teilen des Reiches waren königliche Paläste (Pfalzen), so in Aachen, Ingelheim, Goslar, auf dem Kyffhänserberg, auf dem Trifels. In den Pfalzen faßen hohe königliche Beamte, die Pfalzgrafen, welche das zu den Pfalzen gehörige Gebiet regierten und an der Stelle des Königs zu Gericht faßen. Der vornehmste dieser Beamten war der zu Aachen, der später als Pfalzgraf bei Rhein unter die höchsten Fürsten des Reiches gehörte. Zur Beratung über wichtige Reichsangelegenheiten würde vom Könige der Reichstag berufen, eine Versammlung aller freien Männer, später nur des hohen Abels. In alter Zeit wurden die Reichstage am liebsten in rheinischen Städten abgehalten. Die Einkünfte des Königs flössen aus den Erträgnissen der Krongüter und der Allodialgüter des königlichen Hauses, ferner aus den sogenannten Regalien, d. H. Königsrechten, nämlich ans Zöllen und sonstigen Wegegeldern, Bergwerken, Salinen, dem Münzrechte, sowie auch aus gerichtlichen Strasgelbern. Steuern würden im alten deutschen Reiche nicht Bezahlt. Die Kailerwürde. Tie Krönung Karls des Großen zum Kaiser bedeutete, daß Karl der oberste Gebieter über die Völker des Abendlandes und der Schutzherr der christlichen Kirche sein solle. In der Tat gehorchte seinem Scepter ganz Mitteleuropa und säst ganz West- und Südeuropa. Bei der Teilung des Karolingerreiches durch den Vertrag von Verdun gelangte die Kaiserkrone an die Familie Lothars, der zugleich die Herrschaft in Italien zufiel, und in den nächsten hundert Jahren führten die Könige von Italien den Kaifertitel. Otto der Große vereinigte das Königreich .Italien mit dem beutfchen Reiche und ließ sich 962 zum römischen Kaiser krönen, und die Kaiserwürde blieb den deutschen Königen bis zum Jahre 1806. Seit Kaiser zu frönen hatte nur der Papst das Recht; daher kam es, daß manche Päpste behaupteten, die Kaisermacht sei ein Ausfluß der päpstlichen Gewalt, was sie aber so wenig war, als die Königsmacht ein Ausfluß der Gewalt der Erzbischöse, die den deutschen König salbten und frönten. Es entstanden infolge davon viele und heftige Kämpfe, und mehr als ein Papst verlangte das Recht, die beutsche Königswahl zu bestätigen ober zu verwerfen. Darum traten im Jahre 1338 die deutschen Kurfürsten auf dem sogenannten Königsstuhl — einer Halle mit einer Plattform — bei Reuse zusammen und erklärten, daß ein deutscher König feine Macht nur von Gott habe durch die Wahl der Kurfürsten und keiner Bestätigung durch den Papst bedürfe. Dabei wurde es als selbstverständlich angesehen, daß nur der deutsche König einen Anspruch auf die Kaiserwürde habe. Die deutschen Könige ließen zwischen ihrer Königskrönung und ihrer Fahrt nach Rom zur Erlangung der Kaiserkrone seither oft viele Jahre vergehen, ohne daß ihnen die Ehren und Rechte des Kaisers streitig gemacht würden. So gewohnte man sich baran, das Oberhaupt des deutschen Reiches als Kaiser anzusehen und zu ehren, wettn auch die Krönung durch den Papst nicht erfolgte. Der letzte vom Papste gekrönte Kaiser war Karl V.; die späteren Kaiser würden vom Erzbischöfe von Mainz in Frankfurt gefrönt. Das Reich führte den Ramen „das heilige römische Reich deutscher Ration". Heerwesen. Das Heer des alten römischen Reiches bestand zuerst aus dem Heerbanne, d. h. dem Aufgebote aller freien, waffenfähigen -5*

8. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 212

1902 - Karlsruhe : Lang
___ 212 ________ last, nicht abhelfen und mußte zuletzt mit seinem Leben büßen, was seine beiden Vorgänger gefehlt hatten. König Ludwig X\ I. versuchte vergeblich von den bevorzugten Ständen — Adel und Geistlichkeit — Verzicht auf ihre Steuerfreiheit zu erlangen. Darum wurde eine Versammlung der Stünde des Reiches einberufen und am 5. Mai 1789 zu Versailles eröffnet. Tie Versammlung bestand aus 300 Abgeordneten des Adels, 300 der Geistlichkeit und 600 des Bürgerstandes. Tie Abgeordneten des Bürgerstandes verlangten, daß die Beratungen gemeinsam sein und die Abstimmungen nicht nach Ständen, sondern nach Kopsen erfolgen sollten.*) Als dies abgeschlagen wurde, trennte sich der Bürgerstand, oder wie er auch genannt wurde, der dritte Stand, von der Versammlung. Am 17. Juni 1789 erklärten sich die Vertreter des dritten Standes als konstituierende Nationalversammlung und legten den Schwur ab, daß sie beisammen bleiben wollten, bis Frankreich eine bessere Verfassung erhalten habe. Ihnen schloß sich ein großer Teil der Abgeordneten des Adels und der Geistlichkeit an. / Ganz Frankreich geriet hierdurch in eine ungeheure Aufregung. In der Hauptstadt Paris gab es Zusammenrottungen des Pöbels, und die Angehörigen der höheren Stände wurden an Eigentum und Leben bedroht Am 14. Juli 1789 wurde die Bastille,**) ein festes Schloß in Paris, das als Staatsgefängnis diente, von der Pariser Bevölkerung erstürmt und nach Niedermetzelung der Besatzung dein Erdboden gleich gemacht. In der Nacht vom 3. auf den 4. August 1789 beschloß die Nationalversammlung, daß alle Vorrechte des Adels, der Geistlichkeit, ferner, daß alle Zehnten und Frohnden abgeschafft seien, und erließ die „Erklärung der Rechte des Menschen und Bürgers", welche die Grundsätze für eiue neue Verfassung des französischen Reiches enthielt. Weiterhin wurde angeordnet, Frankreich solle in 83 Regierungsbezirke (Departements) eingeteilt,***) die geistlichen Güter zugunsten der Staatskasse eingezogen, alle geistlichen *)_ Durch die Abstimmung nach Köpfen stand der Bürgerstand mit 600 Stimmen gegen 600 Stimmen der bevorzugten Stände, konnte also in vielen Fragen ans die Mehrheit rechnen, da es unter dem Adel und der Geistlichkeit nicht wenige gab, welche die nämlichen Ansichten hatten wie der dritte L-tand: bei der Abstimmung nach Ständen hätten im ersten und zweiten Stande die Anhänger der Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit die Oberhand gehabt, und der dritte Stand wäre mit einer Stimme den zwei Stimmen der bevorrechteten Stände gegenüber gestanden. **) Lndmig Xv. stellte mit seiner Unterschrift versehene Haftbefehle, in denen der Platz für den Namen des zu Verhaftenden freigelassen war, seinen Günstlingen zur Verfügung, die damit jeden ihnen Mißliebigen anf kürzere oder längere Zeit in die Bastille stecken lassen konnten. ***) Bis dahin war Frankreich in Provinzen eingeteilt, deren jede ihre eigenen Rechte und Gesetzbücher hatte.

9. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 252

1902 - Karlsruhe : Lang
252 — lang belagerten deshalb Karl Vii. und Renatus die reichstreue Stadt. Nachbem sie eine bebeutenbe Geldsumme erhalten hatten, zogen sie, des Kampfes mübe, ab. So war die Freiheit von Metz durch die Treue und Opferwilligkeit seiner Bürger gerettet. In das Elsaß ries in diesem Jahre (1444) die Armagnaken der österreichische Herzog Albrecht. Er lag nämlich mit den Schweizern im Streite und konnte nicht Meister über sie werben. Da bat er den König von Frankreich um Hilfe, der nach einem Vertrage 5—6000 Mann schicken sollte. Der Dauphin (Kronprinz) von Frankreich kam aber mit einem Heere von 40000 Mann und wollte über Basel in die Schweiz einbrechen. Das wehrten die Schweizer nnb traten bei St. Jakob unweit Basel dem Feinde gegenüber. Der Dauphin verlor 6000 Mann, ließ von weiterem Kampse gegen die Schweizer ab und wanbte sich ins Elsaß. Bald würde es klar, was er hier wollte. Der Rhein sei die alte Grenze Zwischen Frankreich und Deutschland, hieß es ans einmal, Frankreich müsse seine natürlichen Grenzen wieber haben. Von Straßburg verlangte der Dauphin freien Ein- und Auszug mit seinen Truppen. Im ganzen Elsaß würden die festen Plätze von den Franzosen besetzt, Land und Leute furchtbar heimgesucht. Die Zeiten „der Schinber" waren wieber gekommen. Ansgeplünberte Gehöfte, brennende Dörfer, ermordete Weiber und Kinder zeigten den Weg, den die Armagnaken genommen. Mit dem Könige von Frankreich wurde endlich ein Vertrag geschlossen, wonach das Gesindel das Land verlassen sollte. Erst im Frühjahr 1445 zogen die letzten ab. Gegen die Adeligen des Landes, die zu den Franzosen gehalten hatten, erhob sich ein wilder Rachekrieg; ihre Burgen wurden zerstört, die städtischen Edelleute verjagt. 4. Karl der Kühne und Peter von Hagenbach. Am Ende des 15. Jahrhunderts hatte Dentschlanb einen gefährlichen Gegner an der Westgrenze des Reiches, Karl den -Kühnen, den Herzog von Burgund. Er hatte vor, das alte Reich Lothars, des Sohnes Lnbwigs des Frommen, wiederherzustellen, und glaubte seinen Plan sicher zu erreichen, ba er schon im Besitze Burgunbs und der Niederlande war. Wollte er seinen Plan ganz ausführen, mußte er auch Elsaß und Lothringen erobern. Das Elsaß schien seine gewisse Beute zu werben. Lanbgraf vom Elsaß war damals Herzog Sigismund von Tirol, ein schwacher Fürst, den die Schweizer in seinen elsässischen Besitzungen unablässig beunruhigten. Sigismund war des Kampfes müde, schloß mit den Schweizern einen unrühmlichen Frieden und wollte seines elsässischen Besitzes überhaupt los sein. Er verpfändete den Sundgau nebst der Grasschaft Psirt und die Landgrafschaft

10. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 244

1902 - Karlsruhe : Lang
244 — Turme lagen drei Kapellen über einander; die untere war Gott dem Vater, die mittlere Gott dem Sohn, die obere Gott dem Hl. Geist geweiht. Hier waren die Gelder Rotbarts, ein kostbarer Reliquienschrein und die Reichskleinodien verwahrt. Zn diesen gehörten die Krone, das Schwert, das Szepter, der Reichsapfel, der Mantel, die goldenen Sporen und die mit Edelsteinen geschmückten Schuhe. Im Jahre 1164 erhob Barbarossa Hagenau zu einer sreien kaiserlichen Stadt. Wie in Hagenau, verweilte der Kaiser auch gern in Selz und in Oberehnheim, und von hier aus besuchte er oftmals das Kloster aus dem Odilienberg, wo zu seinerzeit die hochgebildete Äbtissin Herrad von Landsperg lebte. Am Ende seines Lebens zog Barbarossa als Kreuzritter nach dem heiligen Lande. Er verließ das ihm lieb gewordene Hagenau nicht, ehe er der Stadt eine große Wohltat erwiesen. Er gründete ein Spital, „um den Hungrigen Brot, den Kranken eine Zufluchtsstätte zu geben", stattete es reichlich mit Hab und Gut aus und baute zum Dienste desselben die Nikolauskirche, ein edles Bauwerk von reinen Formen mit drei Schissen. Als sich im deutschen Lande die Nachricht von dem Tode des Kaisers verbreitete, wollte niemand glauben, daß der Kaiser gestorben sei; es ging vielmehr die Sage, Barbarossa sitze im Kysfhänser und werde einst wiederkommen, um die Herrlichkeit des Reiches neu zu begründen. Die Elsässer konnten den Kaiser nur in ihrem Lande denken, und so verbreitete sich die Sage, er sitze unter dem Biblensteine, einem großen Felsstück auf dem Lchsenselde zwischen Sennheim und Thaun; wenn man bei ruhigem Wetter das Ohr an den Stein halte, so höre man das Knistern seines wachsenden Bartes.*) Auch die Nachfolger Barbarossas sorgten väterlich sür das Elsaß. Besonders dankbar gedenken die Straßburger des Kaisers Philipp, des Sohues von Rotbart, der ihre Stadt unter seinen Schutz nahm und ihr Freiheit von Steuern und Diensten ans ihren außerhalb der Stadt gelegenen Besitzungen verlieh; dies war der erste Schritt zur Erlangung der Reichsfreiheit. Kaysersberg verdankt seine Entstehung dem Hohenstaufen Friedrich Ii.; er ließ den Ort ummauern, erbaute das Schloß und erklärte Kaysersberg zur kaiserlichen Stadt. Als dieser Kaiser im Jahre 1212 aus Italien nach Deutschland kam, um die Herrschaft und seine Besitzungen in Schwaben und Elsaß anzutreten, unterstützte ihn der Herzog Friedrich von Lothringen wider den Gegenkaiser Otto. Der Lothringer bemächtigte *) Vergl. im Anhang das Gedicht: Friedrichssage.
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