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1. Praxis des heimatkundlichen Unterrichts - S. 136

1912 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 136 — Osnabrück. In den ersten Zeiten war seine Gewalt nur eine beschränkte gewesen. Als aber mit dem Staufer Friedrich Ii. des Reiches Macht und Herrlichkeit ins Grab sank und die einzelnen Landesherren auf Kosteu der kaiserlichen Gewalt mächtiger und unabhängiger wurden, da bildete sich auch hier allmählich die volle Laudeshoheit aus. In dem benachbarten osnabrückschen Amte Reckenberg mit der Stadt Wiedenbrück gewann sehr früh das Geschlecht der Edelherren von Freckenhorst Einfluß. Widukiud von Freckenhorst gründete 1190 das Kloster Marienfeld und stattete es reich mit Gütern aus. Er nahm an dem Kreuzzuge Friedrich Barbarossas teil und starb in fernen Landen. Mit seinem Tode kam die Herrschaft Rheda an die edlen Herren von der Lippe. Im Jahre 1365 wurde der Junker Otto von Tecklenburg Vormund der Grafschaft Lippe. Heftige Fehden entbrannten zwischen dem lippischen und tecklenburgischen Geschlechte über den Besitz der Länder. Erst nach mehr als hundertjährigem Streit ver- zichtete Lippe 1491 endgültig auf die Herrschaft Rheda. Seit der Zeit waren die Tecklenburger die Herren in Rheda und iu der Gemeinde Gütersloh bis zum Jahre 1809. Der Verwalter des Grafen war der Amtsvogt. Er wohnte in der Amtsvogtei. Sie befand sich an der Wende des 18. Jahrhunderts in dem Daltropscheu Hause an der kleinen Kirch- straße. Bei Bultmanns Hofe hatte die Gütersloher Bürgerschaft ihrem neuen Herrn zu huldigen und den Treueid zu leisten. In der Nähe der Neuen Mühle führt die Tiggbrücke über die Ems. Hier hielteu alle freien Männer der Grafschaft Rheda das Ding oder Thing ab. Die Gerichtsbarkeit. Im Mittelalter waren die Rechtsverhältnisse, wie in gauz Deutsch- laud, so auch in der Herrschast Rheda sehr verwickelt. Das alte Franken- reich war in Grafschaften eingeteilt. Ost fielen diese Verwaltungsbezirke mit den Gauen, den Gebieten der alten Völkerschaften, zusammen. An der Spitze eines solchen Gaues stand der Gaugraf. Karl der Große über- trug die Einrichtung auch auf das Sachsenland. Der Gaugraf war der Vertreter des Königs in seinem Bezirk. Als solcher war er auch der Richter des Landes. Unter Karl dem Großen hatten die Freien dreimal im Jahre zu dem ungeboteneu Ding, an dem Gericht gehalten wurde, zu erscheinen. In diesem Gericht, das später oft uur ein- oder zweimal im Jahre statt- fand, wurde die hohe Gerichtsbarkeit gepflegt, d. h. es wurde über Tod und Leben befunden. Alle leichteren Fülle gehörten vor das Zentgericht; es ist das Niedergericht, an dessen Spitze früher der Vorsteher der Hundert- schaft, der Huuno, Zentenar oder Zentgraf stand. Die alte Gerichtsver- fassuug wurde im Laufe der Jahrhunderte vielfach eiugeeugt, umgeändert oder aufgehoben. An die Stelle der früheren Grafen, der Verwaltungsbeamten der Krone, traten nach und nach selbständig werdende, mehr oder weniger große und unabhängige Landesherren. In den frühesten Zeiten wurde ihuen von den deutschen Königen die Gerichtsbarkeit übertragen. Unter deu schwachen Herrschern wurden die Würden und Ämter erblich, und die Territorialherren erweiterten ihre Macht und ihre Rechte unablässig. So

2. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 19

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
19 -7 Im Kloster zu Heilsbronn ruht die Stammmutter der brandenbnrgischen Kurfrsten und preuischen Kniges) Kurfürst Friedrich Il, der Eiserne. 1440 1470. Wahlspruch: Beten und arbeiten." 1. Persnliches. Friedrich Ii. besa, wie sein Beiname andeutet, eine eiserne Festigkeit des Willens, die er im Kampse gegen die aufrhrerischen Städte und in der Durchfhrung seiner Plne bewies, dazu ein edles, tief religises Gemt. In einem Bekenntnisse. das er in der Domkirche zu Magdeburg ffentlich ablegte, heit es u.a.: Ich vergebe nach Gottes Willen allen denen, die je wider mich getan haben, von ganzem Herzen und bitte Gott sr sie; auch flehe ich zu meinem Schutzengel, als Frsprecher mich beim Herrn zu vertreten in der Not meiner Seele und beim letzten Gerichte." Von seiner frommen Ge-sinnung zeugt auch die Grndung des S ch w a n e n o r d e n s. Mrkische Ritterund Ritterfrauen traten zu einer Vereinigung zusammen, um Einig-"': feit und friedlichen Stand in der Christenheit, vor allem im eigenen' Lande aufzurichten und zu befrdern". Tie Mitglieder muten nach ihrem Stande ehrbar leben, sich vor Missetat, Unfna und Unehre bewahren und ihre Streitigkeiten dem Urteile der Gesellschaft berlassen." Friedrich unternahm auch eine Wallfahrt nach dem heiligen Lande und legte in Klln den Grund zu einem Dome und in Stendal zu einem Kloster. Er hielt strenge ans die Heiligung des Sonntags und verlangte dies auch von den Gutsherren ihren Dienstboten gegenber. 2. Seine Negierung. ^Vergrerung des Landes. Friedrich erwarb gegen eine Entschdigung von 100 000 Goldgulden von dem deutschen Ritterorden die Neumark zurck (1455) (S. 13) und vergrerte seine Erblande durch die Lnder Kottbns, Peitz und Teupitz in der Niederlausitz (1462). b) Sorge fr das Wohl des Landes. Wie Friedrich I. den ' - . streitschtigen Adel, so unterwarf Friedrich Ii. die aufrhrerischen . . Std tl fetnet' Botmigkeit. Diese, zum Teil Mitglieder der Hansa, hatten Bndnisse miteinander geschlossen und kmmerten sich wenig um -die Befehle des Landesherrn. Einige Städte durfte der Kurfürst ohne !) Vergleiche: Kurfrstin Elisabeth von Brandenburg" von Heinze. -Wacker, Lesebuch Ii, Nr. 184. 2) Das Ordenszeichen, Maria mit dem Jesuskinde inmitten der Sonne, zu ihren Fen der Mond, darunter in ringfrmiger Gestalt ein Schwan, wurde an einer Halskette getragen. ...... /y. z': . , . 2*

3. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 24

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
24 3? Sein Tod. Johann Cicero starb bereits in seinem 44. Lebens^ ^hre. Wie er der erste Fürst aus dem Hause Hohenmern war, der dauernd seine Residenz in Brandenburg') nahm, so ist er auch der erste Fürst gewesen, der in den Marken seine letzte Ruhesttte fand. Seine irdische Hlle wurde anfangs im Kloster Lehnin beigesetzt, spter nach Berlin bergefhrt. Auf seinem Grabe in der frheren Dom-kirche zu Berlin erblickte man fein prchtiges Denkmal, ein Kunstwerk des berhmten Nrnberger Meisters Peter Bischer. Kurfürst Joachim I., Nestor. 14991535. 'V- ' 'f " -ff, Wahlspruch: Durch Gericht und Gerechtigkeit."-) 1. Persnliches. Joachim kam bereits in einem Alter von 15 Jahren zur Regierung. Er vereinigte eine schne Gestalt mit einer tchtigen Bildung und einem festert Willen. Seine Fertigkeit im Gebrauche der lateinischen und franzsischen Sprache und seine Kenntnisse in der Geschichte und Astronomie erwarben ihm die Bewunderung seinerzeit-genossen, und wegen seiner wohldurchdachten und formgewandten. Reden, die er als Sprecher" der Kurfrsten auf den Reichstagen hielt, bekam er den Beinamen Nestor". 2. Seine Regierung, a) Kampf gegen die Raubritter. Hungersnot und Pest suchten das Land heim, als der Kurfürst zur Herrschaft gelangte; dazu hatten sich unter der nachsichtigen Regierung seines Vaters die Zustnde des Landes verschlimmert. Der zgellose Adel hielt die. Jugend Joachims fr eine gnstige Gelegenheit, Raub und Plnderung wieder aufzunehmen. Doch der junge Kurfürst verfolgte die Wegelagerer ohne Ansehen der Person mit den strengsten Maregeln. Durch bewaffnete Reiter, in deren Gefolge sich ein Scharfrichter befand, lie er das Land durchstreifen und die Ruber aufgreifen und hinrichten. Als der Markgraf von Ansbach dem Kurfrsten wegen zu groer Strenge gegen den Adel feines Landes Vorstellungen machte, erwiderte Joachim feinem Oheim: Adlig Blut habe ich mcht vergossen, fondern nur Schelme, Ruber und Mrder hinrichten laffen. Wren sie redliche Edellente ge-tiefen, fo wrden sie keine fo schndliche Verbrechen begangen haben." b) Errichtung des Kammergerichtes und Erffnung der Universitt Frankfurt a. d. Oder. Um der Fehdelust und dem Streben nach Selbsthilfe ein Ende zu machen und auch die Grafen. Ritter und Hofbeamten, die bisher keinem Gerichte unterstanden, 'der 3) Zu feinem Wohnsitz whlte er Spandan. 4) Judicio et justitia."

4. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 10

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
10 jettftnmgm Entwicklung nehmen. Kaiserliche Domnen gab es im Lande mcht; der Adel, die Bischfe imb Städte waren dem Mark fdsljt9, ic "Euen &W6un9m nicht der Mit dem letzten Anhaltiner sank die Blte der Marken ins Grab und bse ^ 9cbe'yid,Cn 3eiten schon bald recht traurige Dritter Zeitraum. 13201415. Das Interregnum. Brandenburg unter den Bayern und Luxemburgern. Das Interregnum. 1320 1324. fi J?1f tefter6en der anhaltinischen Markgrafen fielen die benachbarten Fürsten nber die verwaisten Gebiete wie der ein herrenloses Gut her und rissen Landesteile an sich; Raubritter machten tabt und Land unsicher. 3m Deutschen Reiche wtete damals der Streit zwischen Ludwin von Batzern und Friedrich von sterreichs zum Schutze der hart-bedrngten Mark geschah deshalb nichts. Erst nach der Schlacht bei Muhldorf (1322) erklrte der Kaiser Ludwig die Mark Brandenburg fr em erledigtes Reichslehen und bertrug sie seinem Sohne ^udw.g dem Alteren, wie dieser zum Unterschiede von seinem gleich-namtgen Bruder genannt wurde. Brandenburg unter den Bayern. 13241373. 1. Ludwig der ltere. (1324-1351.) Da der neue Markgraf w^g erst acht Jahre alt war, bernahm der kaiserliche Vater die vor-landschaftliche Regierung. Er suchte die losgetrennten Landesteile durch Kauf, mansch und durch die Gewalt der Waffen wieder zu vereinigen. Weiter geschah auch jetzt nichts fr die Mark, weil der Kaiser zunchst lr fein Hauptland Bayern sorgte. Zu Ansehen konnte es Ludwig der Bayer in den Marken nicht bringen. Schon bald geriet er wegen der Verwaltung Italiens und Zurbonsen, Repetitionsfragen.

5. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. I

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
ivlitburi) der Heschichte fr knthnlische hhere Mdchenschulen, tehrerinnrn-Kildnnzs-Anstnltkn iinb freie Formldunzsknrsr, in drei Teilen bearbeitet von G. Arockmann, Kniglichem Kreisschulinspektor. Iii. Teil: Geschichte des brandenburgisch-preu^ischen Males und te Ileuzell seit dem Wemiischen Mieden. Lehrstoff fr die I. Klasse.) (Dit 5 harten und 47 Abbildungen im Cext. ____. Zweite verbesserte und vermehrte Auflage. * kxy>p * Verlag Mnster i. Wests. von Heinrich Schning h. 1906.

6. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 25

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
staatlichen Gerechtigkeit zu unterwerfen, grndete Joachim (1516) das Kammergericht >) in Berlin nach Art des Reichskammergerichts, das.< Maximilian geschaffen hatte. (Ii. T., S. 196.) Wenn bei Streitigkeiten der Weg des Vergleiches nicht zum Ziele fhrte, waren die Rte dieses Gerichtes gehalten, streng unparteiisch Recht zu sprechen.^Das Kammer-gericht hatte zugleich als oberster Gerichtshof in allen Rechtsfragen die letzte Entscheidung zu fllen und toat'ine Aufsichtsbehrde der brigen, Gerichte. Als Rechtsquelle diente das rmische Recht. " Im Jahre 1506 erffnete Kurfürst Joachim die von feinem Vater gegrndete Universitt zu Frankfurt a. d. O. und frderte sie mit aller Kraft, so da sie sich schon bald eines hohen Rufes erfreute. Durch sie wurde auch das rmifl) e Recht in Brandenburg eingefhrt. c) Frsorge fr das Land. Joachim verglich den Staat wohl mit einem menschlichen Krper. Der Adel", pflegte er zu sagen, ist der Kopf, der Brgerstand das Herz, die Bauern sind die Fe. Der. Fürst aber ist da, damit er fr Ruhe und Wohlfahrt aller sorge." Fleiig bereiste er das Land, um sich mit eigenen Augen von deffen Zn-stnde zu berzeugen. Im Ber kehr mit den Bewohnern war er berall herablaffend und freundlich.7^ Ilm in den Stdten Frieden und Ordnung zu begrnden und den Wohlstand zu mehren, erlie Joachim im Jahre 1515 eine Stdteordnung. Er bestimmte serner. da gleiches Ma und gleiches Gewicht in dem Lande eingefhrt wurden. Auch die Baueru waren in der Mark Brandenburg weniger be-drckt, als in anderen Teilen Deutschlands. Whrend hier der Bauern-krieg die blhendsten Landschaften verwstete, blieb in Brandenburg alles rithig. d) Lndererwerb. Den Lnderbefitz vermehrte der Kurfürst auf friedlichem Wege durch die Erwerbung der Grafschaft Ruppin, deren Inhaber im Jahre 1524 ausstarben. Im Vertrage von Grimnitz (1529) wurde der lange Streit zwischen den Kurfrsten von Brandenburg und den Herzgen von Pommern beigelegt. Die Erbberechtigung Brandenburgs fr den Fall des Aussterbens der Herzge wurde anerkannt; ^Vergleiche das Reichskammergericht, das vom Kaiser Maxi-milian I. 1495 zu Frankfurt a. M. erffnet wurde. Das Kammergericht erhielt seine Bezeichnung nach der Kammer" des Kurfrsten, wo es anfangs abgehalten wurde. S) In der Uckermark.

7. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 9

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
9 4. Waldemar der Grosic, Whrend der Regierung Waldemars der nach dem Aussterben der Linie Salzwedel die Marken wieder vereinigte, wollte der Fürst von Rgen die Stadt Stralsund an sich rasten. Die bedrngten Brger wandten sich an den tapsern Markgrasen von Brandenburg als ihren Schutzherrn und erhielten Hilst Als jedoch der Fürst von Rgen Bundesgenossen an den Sauen, Schweden und Polen fand (Nordischer Bund), wurde Waldemar in der Schlacht bei Gransee-) (1316) geschlagen. Die Fembe hatten aber eine solche Achtung vor der Tapserkeit ihres Gegners, da der Mattglas im Frieden zu Templin-) (1317) seine Besitzungen und Stralsund seine Freiheit behielt. Waldemar, obgleich klein von Gestalt, war ein gewaltiger Kriegs-frst. der den Fu selten aus dem Steigbgel setzte und ebenso selten das Schwert aus der Hand legte. Aber er verga dabei auch die Wohlfahrt seines Landes nicht; die Marken gelangten unter thm zu einem bedeutenden Wohlstande. Leider raffte ein frher Tod den tatkrftigen und von seinem Volke so sehr geliebten Fürsten im Alter von erst 28 Jahren hinweg. . Bereits nach einem Jahre (1320) folgte ihm sein Vetter Hemnch von Landsberg, der letzte Sprling des brandenburgisch-auhaltinischen Hauses, ins Grab. , Die Anhaltiner hinterlieen in den Marken ein gesegnetes n-denken. Ihr ursprngliches Besitztum hatten sie bedeutend vergrert. Zur Markgrasschast Brandenburg gehrte beim Aussterben dieser Herrscher, samitie: die Altmark, die Mittelmark, die Neumark, die Prieg-nitz und die Uckermark, die Ober- und Niederlausitz. Lands-berg und Lebns. 'Christliches und deutsches Wesen hatte allenthalben die Ober-Hand gewonnen. Kirchen und Klster waren gegrndet, viele deutsche Drser und Städte angelegt. - In den Stdten blhten Handel und Gewerbe, die Gewerbetreibenden verbanden sich zu Innungen, und die Kaufleute suchten ihr Besitztum durch Anschlu an die Hansa zu schtzen. _ Die Verwaltung des Landes war geordnet; auf den Landtagen, wo die Bischfe, der Lehnsadel und die Vertreter der Städte erscheinen muten, wurden die Abgaben (Bede) geregelt. Da Brandenburg wegen feiner Grenzlage fr Kaiser und Reich nicht die Bedeutung hatte, wie die brigen Reichsgebiete, konnte es eine 1) Nrdlich von Berlin an der mecklenburgischen Grenze. 2) Daselbst.

8. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 50

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
Einwohnern der brigen, zerstreut liegenden brandenburgischen Besitzungen wenig oder gar nichts zu merken. Kein Landesteil kmmerte sich um die Not und das Elend in dem andern, und ungern sahen es die Einwohner der einzelnen Gebiete, wenn ein Fremdling" bei ihnen zu Amt und Wrde gelangte. Dazu besaen die Stnde (Adel und Städte) in den einzelnen Lndern ebensoviele Rechte (Festsetzung der Abgaben, Anstellung der Beamten), wie der Kurfürst selber. Mit fester Hand suchte Friedrich Wilhelm die getrennt liegenden Gebiete feines Staates zu einem genieinsamen Gnzen zu vereinigen, in dem er allein Herr und Gebieter war, nicht gehemmt durch das Mitregieren der Stnde (Absolutismus). So wurde der Groe Kurfürst der Schpser eines einheitlichen brandenburgisch-preuischen Staates. Als Herrscher in dem grten Einzelstaate des Reiches war er der erste deutsche Fürst, der zum Kaiser in das Verhltnis eines Bundesfrsten trat und zwar auf dem Fue der Gleichberechtigung. Den Kaiser untersttzte er in den Trkenkriegen und im Kriege gegen Frankreich. 3. Das stehende Heer. Beim Regierungsantritt des Groen Kurfrsten befand sich ein Teil seines Landes noch in den Hnden der Schweden. Friedrich Wilhelm wollte aber Herr in seinem eigenen Reiche sein und schuf zu diesem Zwecke, aber auch zum Kampfe gegen seine Widersacher und zur Durchfhrung feiner weitreichenden Plne ein schlag-fertiges Heer, das jederzeit bereit sein sollte, unter die Waffen zu treten. Brandenburg besa nmlich bis dahin, wie sast alle Staaten, nur Sldner-scharen, die zur Zeit des Krieges angeworben wurden; nach dem Kriege bildete dieses Raubgesindel eine wahre Landplage, das im eigenen Lande oft schlimmer hauste, als in Feindesland; dazu muten die angeworbenen Truppen dem Kaiser den Treueid schwren, dem Kurfrsten waren sie nur durch Handschlag verpflichtet. ^ ///, . Friedrich Wilhelm forderte von den Soldaten fr sich den Eid der Treue und des Gehorsams, und wer dieser Forderung keine Folge leistete, wurde entlassen, war er nun Offizier oder Gemeiner. Auf diese Weise bildete der Kursrst ein stehendes Heer,3) das 1) In Kleve lie er den Edelmann Wilich von Winnenthal, in Knigs-berg den Schppenmeister Hieronymus Rode ins Gefngnis werfen. Der preuische Oberst von Kalkstein, der mit den Polen Verbindungen angeknpft hatte, wurde ergriffen und hingerichtet. 2) Das Heer bestand aus dem Lehensaufgebote und den Bewaffneten, die die Städte zu stellen hatten; letztere stellten fr je 10 Hnser, die lehns-pflichtigen Ritter fr je 20 Hnfen einen Mann. Durch das stehende Heer

9. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 44

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
~ 44 Im Frhlinge jedes Jahres hielt der Kaiser einen glnzenden Reichstag, das Maifeld, ab, auf dem die geistlichen und weltlichen Groen seines Reiches und die freien Männer erschienen. Er musterte den Heer-bann, empfing die fremden Gesandten, besttigte die Gesetzesvorlagen, die von dem Staatsrates der im Herbst einberufen wurde und sich nur aus jenen Groen des Reiches zusammensetzte, die das besondere Ver-trauen des Kaisers genossen, vorbereitet waren. Die Gesetze untersiegelte Karl mit einem Siegel, das er auf dem Knauf seines Schwertes bei sich trug, wobei er wohl zu sagen pflegte: Hier ist mein Befehl und hier," indem er an fein Schwert schlug, derjenige, der ihm Gehorsam verschaffen soll." Die Reichstagsbeschlsse wurden in lateinischer Sprache niedergeschrieben und hieen nach ihrer Einteilung in Kapitel Kapitn-larieu. Die Sonderrechte einzelner deutschen Volksstmme lie Karl ebenfalls auszeichnen. b) Das Heerwesen. Da jeder Freie zum Kriegsdienste verpflich^ tet war, wurde die Heerespflicht bei den vielen Kriegen, die Karl fhrte, recht drckend. Um dem kleineren Grundbesitzer Erleichterung zu ver-schaffen und um zu verhindern, da sich noch mehr freie Leute in das Hrigkeitsverhltnis begben, ordnete er an? da nur diejenigen freien De-utschen, die drei Hufen Land besaen, zum Kriegsdienst verpflichtet seien; kleinere Besitzer taten sich zu zweien und mehreren zusammen und rsteten gemeinsam einen Mann aus. Fr die Ausrstung und Verpflegung auf die Dauer von drei Mo-nuten hatte jeder selbst zu sorgen. Das Heer setzte sich aus den Freien und den berittenen Leuten der Vasallen nnb Untervasallen zusammen; die Freieu bildeten die Futrppe, die Lehnsleute die Reiterei, die während des ganzen Mittelalters den Keru des Heeres ausmachte. ^Volkswirtschaftliche Anordnungen. Karl lie umfang-reiche Rodungen vornehmen und Smpfe austrocknen, um mehr Land fr die Landwirtschaft zu gewinnen. Fr die Verwaltung grerer Fronhfe stellte er Grundstze aus, die jahrhundertelang magebend blieben. Attsv feinen Hofgtern richtete er Musterwirtschaften ein und gab Vorschriften der Getreidebau und Viehzucht, die Gewinnung des Honigs, die Bereitnng des Bieres und des Weines. Die Anlage von Wein-bergen gelaugte weiter nach stlich vom Rhein gelegenen Lndern, und auslndisches Gemse und edlere Obstsorten wurden eingefhrt. Karl sah berall selbst uach, prfte sorgfltig die Rechnungen feiner Verwalter und erkundigte sich sogar nach der Zahl der Eier und deren Verwertung.

10. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 83

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
- 83 Frbitte seiner Mutter die Freiheit wieder. Als er sich dann aber weigerte, gegen seinen Freund, den Grasen Werner von Kyburg, die Reichsacht zu vollstrecken, wurde auch er iu die Acht erklrt. Beide Freunde verbanden sich miteinander und zogen sich in den Schwarzwald zurck, wo sie von den kaiserlichen Truppen berfallen und gettet wurdeu. Die Sage hat die Treue beider Freunde verherrlicht, und der Dichter Uhland ihr iu seinem Drama Ernst. Herzog von Schwaben, ein erhabenes Denkmal geseht. Durch die Einverleibung Burgunds wurde die Stellung Deutsch-lauds au den Alpen endgltig gesichert, während Frankreich und Italien dauernd getrennt blieben. Der politische Schwerpunkt des Reiches rckte dadurch stark nach Sdeu (Italien), während der Norden und besonders der slavische Osten zurcktraten und hier eine selbstndige, der Reichsgewalt entrckte Sonderentwicklung Platz griff. 3. Seine Regierung. Gleich Otto I. suchte auch Konrad die Macl't der Herzge einzuschrnken, deren Unznverlssigkeit er besonders in dem Kampfe mit Ernst von Schwaben erfahren hatte; von den sechs Herzogtmern bertrug er drei seinem Sohne Heinrich zur Verwaltung. Um bei seinen Bestrebuugeu gegen die mchtigen Reichs-surften eine krftige Sttze zu haben, erlie er ein Lehnsgesetz (10j7), wodurch auch die kleineren Lehen in Italien sr erblich erklrt 'wurden. Die Städte gewann er dadurch sr sich, da er ihnen manche Vorrechte verlieh; zugleich wollte er ein krftiges Emporblhen der Brgerschaft herbeifhren. Konrad trug sich ferner mit dem Gedanken, die Krone in seiner Familie erblich zu machen, und schon bei Lebzeiten lie er seilten Sohn Heinrich zu seinem Nachfolger whlen und krnen. An tatschlicher und unbestrittener Macht im Reiche i'st Konrad wie sein Sohn Heinrich Iii. von keinem andere Regenten erreicht worden. Seine Macht suchte er auch der Kirche gegenber zu zeigen. Er besetzte die Bistmer und Abteien mit Mnnern, die ihm ergeben waren, und scheute sich hierbei nicht, sich der Simonie schuldig zu machen. Bei seinem Tode besa das deutsche Knigtum eine solche Macht und einen solchen Glanz, wie unter keinem seiner Vorgnger. Seinem Sohne hinterlie er ein Reich, das im Innern wohl geordnet war und nach auen das hchste Ansehen geno. Im Dome zu Speier, den er erbaut hat, fand er als erster von acht Kaisern seine letzte Ruhesttte. *) 1) In peier ruhen vier frnkische Kaiser, ferner Philipp von Schwaben, Rudolf I.. Albrecht I.. Adolf von Nassau und mehrere Kaiserinnen. 6*
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