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1. Kleine Geographie von Elsaß-Lothringen - S. 64

1895 - Straßburg : Heitz
64 V. Der Kreis R a p p o l ts w e ile r. 61,800 Einwohner, 459 □ km. 1. Die Stadt Nnppoltsweiler ^ [Ribeauville] (5900 Einw.) liegt am Eingang des reizenden Strengbachthales, durch welches die ' Straße von Colmar nach Markirch zieht. Im oberen Teile der Stadt, auf einer Anhöhe, lag das Schloß der ehe- maligen Grafen von Rappoltstein. Ueberragt wird die Stadt von den Ruinen der drei Schlösser: Giersberg, Ulrichsburg und Hohrappoltstein, Sitz der mächtigen Grafen von Rappoltstein, bevor sie ihren Aufenthalt in das schon erwähnte Schloß verlegten. Von den zahlreichen Klöstern, welche sich vor Zeiten auf dem Gebiete der Stadt befanden, besteht nur noch das Augustinerkloster, welches gegenwärtig dem Orden der Schwestern der „Vorsehung" angehört. Erziehnngs- anstatt für juuge Mädchen. Der Herrengarten, vor dem östlichen Ein- gange der Stadt, ist eine schöne schattige Anlage, die von Eberhard von Rappoltstein 1617 angelegt wurde. — In einem kleinen Seitenthale, 3 km von der Stadt, rechts der Markircher Straße, liegt der berühmte Wallfahrtsort Dusenbach, der kürzlich wieder ausgebaut wurde. Die h. Maria von Dusenbach war die Patronin der Musikanten im Elsaß, daher der Patronstag hier noch der P s e i f e r s ta g genannt wird. Die Grafen von Rappoltstein waren die Pfeifer- könige, d. h. die Schutzherren der außerhalb der Ge- setze stehenden Zunft.

2. Kleine Geographie von Elsaß-Lothringen - S. 72

1895 - Straßburg : Heitz
wein ist sehr bedeutend. Unweit der Stadt die Ruinen der Schlösser Andlau, Spesbnrg und Landsberg. In dem Barrer oder St. Ulrichsthale sixd zwei Badeanstalten, wovon die vordere, auf eiver Anhöhe sehr hübsch gelegen, der Bühl heißt. Sie werden während des Sommers stark besucht. Au dl au (1700 Einw.), am Flusse und am Ein- . gange des Thüles gleichen Namens, hat eine prächtige ehemalige Stiftskirche, eine Wollspinnerei mit Für- berei, Getreide-, Oel- und Sägemühlen. — Die Umgegend hat guteu Weinwuchs. Dambach (2800 Einw.), altertümliches Städtchen. Die Gemeinde betreibt fast ausschließlich Weinbau. Oberhalb des Ortes die Ruine Bernstein. Station der Linie Zabern-Schlettstadt. .Ii. Der Kreis Erstein. 61,700 Einwohner. 498 □ km. 1. Erstein* (4800 Einw.), an der Jll und an der Eisenbahnlinie Straßburg-Basel, treibt großen Acker- bau und besitzt eine Wollspinnerei, Gerbereien, Ziegel- brennereien und Mühleu. Starker Tabakbau. Straßen- bahn, die die Verbindung der Eisenbahnlinie und der Straßenbahn Straßburg-Markolsheim herstellt. 2. Benfeld (2300 Einw.), ebenfalls an der Jll und der Eisenbahnlinie Straßbnrg-Bafel, treibt, wie Erstdn, Ackerbau und hat Färbereien, Ziegelhütten und eine Kaltwasserheilanstalt. In der Umgegend gleichfalls starker Tabakbau.

3. Kleine Geographie von Elsaß-Lothringen - S. 87

1895 - Straßburg : Heitz
87 und Rebbau. Dennoch findet man daselbst Bier- brauereien, Buchdruckerei, Färbereien, Hutfabrikeu, Mühlen, Gerbereien und Ziegeleien. Lembach (1430 Einw.), an der Straße von Weißenburg nach Bitsch. Nördlich liegen unweit der Grenze die Ruinen Fleckenstein, Löweustein, Hohen- bürg und Frönsburg. Obersteinbach (560 Eirtw.), gleichfalls an der Straße Weißenburg-Bitsch. Nördlich die Ruine des .in der deutschen Heldensage hochberühmten Wasgeu- steiues. Oberhalb des Ortes die Ruine Klein-Arnsburg. 2. Lauter-bürg (1570 Eiuw.), 20 km von Weißenburg, an der Lauter, die hier die Grenze nach Bayern bildet und sich zwei Stunden unterhalb bei Neuburg in den Rhein ergießt, und an der Eisen- bahnlinie Straßburg-Lanterburg (Germersheim), hat eine Tabakmanufaktur und eine Mühle. Präporaudeu- schule. 3. Selz (1660 Einw.), in der Nähe des Rheins am Zusammenflusse der Sauer und des Selzbaches und an der Eisenbahnlinie Straßburg-Lauterburg und der Eisenbahn nach Walburg, hat eine berühmte Orgelfabrik, eine Mühle und Ziegelbütten. 4. S u l z - u u t e r m - W a l d (1560 Einw.), an der Eisenbahnlinie Straßburg-Weißenburg, hat eine Pe- troleumraffinerie. Der Betrieb der dortigen Salzquelle ist längst eingestellt. Lobsann (330 Einw.), nordwestlich von Sulz, b?t eine Aspbaltgrube.

4. Kleine Geographie von Elsaß-Lothringen - S. 91

1895 - Straßburg : Heitz
91 sauren Kali, Potasche, Schwefelsäure und Salzsäure betrieben. An sonstigen industriellen Anstalten sind noch vor- Händen: Färbereien, Bierbrauereien, Seifenfabriken, eine Wollspinnerei, eine Tuch- und Kalikofabrik und eine Gerberei mit Lohmühle. Ju Pfaffenhofen (1350 .Einw.), an der Eisenbahnlinie Zabern-Hagenau, herrscht viel In- dustne und Handel. Steinbruche, Gerbereien, Thon- Warenfabriken, Färbereien und eine Bleiche. Ingweiler* (2250 Einw.), mehrere große Brane- reien, Ziegeleien und Bleichen, auch sonst gewerb- reiches Dorf, das mit Buchsweiler durch eine Eisen- bahn verbunden werden -fall. 4. Lützel st ein (920 Einw.), ehemals kleine Bergfestung, die einen Vogesenübergang deckte. Nord- östlich liegt Lichtenberg (1060 Einw.), über- ragt von den Ruinen der ehemaligen kleinen Festung Lichtenberg, die eine Straße nach Lothringen be- herrschte. Neuweiler (1380 Einw.), mit schöner (kath.) romanischer Kirche St. Peter und Paul und der spät- romanischen (Protest.) Kirche St. Adelphi. Ziegelei, Rotweinbau. Das Städtchen wird überragt von der Ruine Herrenstein. 5. D r u l i n g e n (500 Einw.), au der Straße von Pfalzburg nach Saargemüud, treibt Ackerbau und Viehzucht. Ottweiler (305 Einw.), in der Nähe von Drnlingen, hat Gerbereien.

5. Hessische Geschichte - S. 23

1897 - Gießen : Ricker
— 23 — verpfändete sie 1252 für 2000 Mark Silber an den Erzbischof von Mainz mit der Bestimmung: „Der Erzbischof möge die Einwohner als Rebellen behandeln". Über die Beziehung der Stadt zum Städtebnud werden wir später hören. Schultheiß Marquard von Oppenheim schloß (1254) mit Arnold von Walpoden zu Mainz ein Bündnis zwischen Mainz, Worms und Oppenheim, aus dem der spätere große rheinische Städtebund beruhte. — Iv. Vom Interregnum bis M Reformation. (1354—1500.) X* Dev rheinische Stä-tebuird. 1254. Während der langen Abwesenheit der hohenstanfischen Kaiser in Italien war das kaiserliche Ansehen in Deutschland gesunken. Die einzelnen Grundherren gewannen immer größere Selbständigkeit und unterdrückten Bürger und Bauern. Von ihren festen Burgen aus überfielen sie die mit Waren beladenen Schiffe oder die auf den Landstraßen daherziehenden Wagen der Kaufleute. Niemand konnte einen vor diesen Raubrittern schützen. Kaiser Friedrich I. wollte diesem Unfug steuern durch Erlaß des Fehdebriefes, der bedingte, daß die Fehden wenigstens 3 Tage vorher angemeldet werden sollten. Kaiser Friedrich Ii. stiftete von Mainz aus den sogenannten Landfrieden, der den unrechtmäßigen Zoll zu Wasser und zu Land verbot und den Durchreisenden zu Wasser und zu Land gegen Zahlung einer Abgabe Friede und Sicherheit gewährte. Die kaiserlichen Bestimmungen wurden aber wenig beachtet; das deutsche Bürgertum mußte sich selbst helfen. Es schloß sich enger zusammen. Der Heerbann der Städte, das Aufgebot, bildete ein Gegengewicht gegen die Macht der Landesherren. Die Städte schloffen sich an den Kaiser an, und dieser sah wieder in den Städten ein Gegengewicht gegen die Reichsvasallen. Der Kaiser verbündete sich mit den Reichsständen gegen die „Wild- und Raugraseu". 1220 hatten sich Mainz, Oppenheim und Worms verbündet; 1226 schlossen Mainz, Bingen, Worms, Speyer, Frankfurt, Gelnhausen und Friedberg einen Bund. Dieser kleine Bund wurde durch den Mainzer Schultheißen Walpoden zu dem großen rheinischen Bunde erweitert. Diesem verdankt das deutsche Vaterland die Wiederherstellung der Ruhe und Sicherheit in dieser gesetzlosen Zeit. Zweck des Bundes war die Aufrechterhaltung des Rechtes und Friedens und die Befchütznng der Schwachen; der Bund stellte sich in den Dienst des Königs. 1256

6. Hessische Geschichte - S. 31

1897 - Gießen : Ricker
-Blaus der Burg, soudern erschienen nur zur Burghut, wenn sie dazu aufgefordert wurden. An der Spitze der Burgmannschaft von 100 Rittern stand der Burggraf, welcher" anfangs vom Kaiser ernannt, später aber von den Burgmannen erwählt wurde. Der Burggraf hatte den Oberbefehl und die Vertretung nach außen. Über Krieg und Frieden aber hatte die gesamte Burgmannschaft zu beschließen. Die Eigenschaft eines Burgmanns erbte auf die Söhne und Schwiegersöhne desselben fort. Die Burgmannen konnten nach der Verordnung Kaiser Rudolfs in streitigen Sachen nur von dem Hofrichter am kaiserlichen Hofe oder ihrem Burggrafen bestraft werden. Sie erlangten das Recht, von der Stadt Friedberg das halbe Umgeld (Octroi) von dem in die Stadt eingebrachten Weine zu erheben. Außerdem kam ihnen ein Viertel des städtischen Zolles zu. Der Burggraf erlangte auch die Oberhoheit über die Grafschaft Kaichen. Er war nicht nur oberster Befehlshaber der Burg, sondern auch Reichsschultheiß der Stadt Friedberg. Als solcher hatte er dasselbe Recht wie der kaiserliche Schultheiß in den übrigen Reichsstädten. Er führte den Vorsitz beim Schöffengericht und hatte die Reichssteuern und die Abgaben der Inden zu erheben. Seine Einkünfte setzten sich zusammen aus Gerichtsgebühren und bestimmten Abgaben bei Aufnahme eines neuen Bürgers. Das Stadtgericht bestand aus 12 Schöffen, welche ans der Zahl der Bürger auf Lebenszeit gewählt wurden. Diese führten anfänglich das ganze Stadtregiment. Seit 1279 teilten sie dasselbe mit 12 Ratsmannen. Der Burggraf hatte das Recht, einen Unterschultheißen in die Stadt zu setzen, welcher an seiner Stelle die Gerichtsbarkeit führte. Die Stadt entwickelte sich neben der Burg. Unter Kaiser Konrad Iv., etwa um 1240, erlangte die Stadt das Recht, Markt und Messen zu halten. Im Jahre 1255 schloß sich Friedberg dem großen rheinischen Städtebunde an. Außerdem schlossen Friedberg, Frankfurt, Gelnhausen und Wetzlar noch ein besonderes enges Bündnis zusammen. Die Wohlhabenheit der Stadt wuchs; aber gerade dadurch geriet das aufstrebende Bürgertum in Fehde mit den Bewohnern der Burg. Im Jahre 1349 verpfändete Kaiser Karl Iv. die Stadt für 10 000 fl. an Günther von Schwarzburg. Die Stadt war bemüht, diese Pfandschaft los zu werden; aber sie ging lange Zeit auf den jedesmaligen neuen Burggrafen über. Um dieselbe los zu werden, suchte sie 1483 Schutz bei dem Landgrafen Heinrich Iii. von Hessen, mußte aber dafür ein Schriftstück unterzeichnen, nach welchem sie sich ohne den Willen der Sechser (6 Burgmannen) mit keinem fremden Herrn verbinden wollte. Diese Verhältnisse störten sehr die Entwickelung der Stadt; der Wohlstand sank namentlich infolge des 30 jährigen Krieges. Von dieser Zeit ab geriet auch die Burg in Verfall. Der letzte Burggraf Clemens August Graf von Westphaien erhielt die Rechte eines Standesherrn und trat 1817 seine Rechte an den hessischen Staat ab, sodaß nach seinem Tode 1819 die Burg Friedberg und die Grafschaft Kaichen an das Großherzogtum Hessen fielen.

7. Hessische Geschichte - S. 37

1897 - Gießen : Ricker
— 37 — und Bürger in Oppenheim erfreuen". (Urkunde vom 19. Juli 1312.) Dieser Diether Iv. von Katzenellenbogen fiel in einem Turnier zu Basel im Jahre 1315. — Die Grafschaft Katzenellenbogen ging 1479 durch Verheiratnng des Landesherrn Heinrich Iv. von Hessen mit Anna, der Erbtochter des Grafen von Katzenellenbogen, an das Haus Hessen über. Xx* Dev Steriievbrriid. 1366, Im Jahre 1366 war Otto, genannt der Schütz, der Sohn des Landgrafen Heinrichs des Eisernen, kinderlos gestorben. Der unerwartete Tod des ritterlichen Landgrafen Otto und die Ungewißheit der Nachfolge erfüllten das ganze Land mit Sorgen. Anfangs beabsichtigte Landgraf Heinrich seinen Enkel Otto den Qnaden, d. h. den Rohen oder Bösen, zu seinem Nachfolger zu ernennen; doch gab er diese Absicht bald auf, da des Enkels ungestümes Wesen dem Großvater durchaus nicht zusagte. Außerdem hatte nach fränkischem Rechte des Bruders Sohn eher Ansprüche auf die Nachfolge, als der Tochter Sohn. Der alte Landgraf berief demnach seinen Neffen Hermann zum Mitregenten. Dieser hatte sich früh gelehrten Studien und dcnt geistlichen Stande gewidmet, da er als des jüngsten Bruders Sohn nicht hoffen konnte, einmal die Landgrafschaft zu erhalten. In Prag erwarb sich jener Hermann bert Grad eines Magisters der freien Künste (baccalaureus). Seitdem Hermann zum Mitregenten ernannt war, plagte Otto der Neib, der schlimme Früchte tragen sollte. Viele Ritter der Landgrafschaft, denen das Wachsen der hessischen Fürstenmacht ein Dorn war; und die bert starkeu Arm des eisernen Heinrich empfunben hatten, glaubten jetzt, wo ein waffenunkunbiger Gelehrter dem alten Lanbgrafen zur Seite staub, sei der Augenblick gekommen, wo sie sich unabhängig von der Fürstengewalt machen könnten. In geringschätzigem Tone sprachen sie nur von dem Baccalaureus. Doch sollten sie balb inne werben, daß biej'er gleichwohl die Zügel der Regierung zu führen verstaub. Die finanzielle Lage des Laubes, welche der junge Lanbgraf bei Übernahme der Regierung antraf, erforderte die größte Sparsamkeit, zumal ein großer Teil der regelmäßigen Renten und Gefälle verpfändet war. Vor allem suchte Landgraf Hermann die Kosten der Hofhaltung zu verringern. Die Zahl der Burgmannen in den Städten und auf den Schlossern wurde eingeschränkt, wie auch die besonderen Vorteile der Adeligen aufgehoben. Durch diese Maßnahmen schuf sich der junge Landgraf eine Menge Feinde. Auf der feindlichen Seite stauben der Gras von Ziegenhain, die Grasen von Walbeck, von der Mark, von Isenburg, die Herren von Bübingen, von Eppensteiu und Helsenstein, der ziegenhainffche Vasall Friedrich von Lisberg, der Gras von Hanau, Philipp von Falkenstein, Gras Johann von Nasfau-Dillenburg, die Grafen von Katzenellenbogen. Unterbessen war ein großer Geheimbuub

8. Hessische Geschichte - S. 39

1897 - Gießen : Ricker
— 39 — ßmrt Sternerbnnde gehörten damals mehr als 2000 Ritter und Knappen, darunter 350 Besitzer von Burgen. Der Landgraf beiaß auch 54 Burgen, davon 22 sich in den Städten befanden. Die Bürgerschaft der Städte stellte wohl eine geübte Wehrmannschaft; aber die Besatzung der einzelnen landgräflichen Burgen war sehr schwach. Nur wenig zuverlässige Bundesgenossen standen dem Landgrafen zur Seite; zu ihnen gehörten der Graf von Henneberg, der Herzog von Braunschweig-Grubenhagen und Einbeck, Graf Rupert von Nassau-Weilburg, sowie die Grafen von Solms. Diese letzteren wurden unterstützt von den drei Landgrafen Wilhelm, Friedrich und Balthasar von Thüringen und Markgrafen von Meißen. Auf der Versammlung der oberhessischen Städte zu Marburg gelobten dieselben, mit Gut und Blut ihrem Herren beizustehen. Es gelang dem Landgrafen, mit Hilfe der Städte °und 600 in Sold genommenen gewappneten Reitern die Besatzung der Burgen zu ergänzen. Doch der Feinde waren zu viel. Mit wechselndem Glücke wurde der Kamps jahrelang auf beiden Seiten geführt. Am meisten litt das platte Land von den furchtbaren Verwüstungen. Beide Teile sahen wohl ein, daß diese Greuel ihnen keinen Gewinn brachten. Im Jahre 1375 waren die Sterner zum letzten Male im Felde. Allmählich löste sich der Bund auf, so daß der Bundeshauptmann vereinsamte; einzelne Mitglieder des Bundes traten in andere Rittergesellschaften ein. \2. Die ersten Stadtschulen. Der Unterricht in den Kloster- und Domschulen erstreckte sich neben Religion auf Kirchengesang, Rechnen und das Verständnis des Lateinischen. Auf die Kenntnis der deutschen Sprache und ihre richtige Anwendung wurde kein Gewicht gelegt. Es waren mehr gelehrte Schulen, welche für den geistlichen Stand vorbereiteten. Diese Schulen konnten dem aufstrebenden Bürgertume nicht genügen. Es kam darauf an, daß Schulen errichtet würden, welche den Bedürfnissen des bürgerlichen Lebens Rechnung tragen sollten, in welchen dem Bürgerskinde zum Schreiben und Lesen und den Kenntnissen verholsen werden konnte, welche ihm als Grundlage für sein späteres Fortkommen dienen sollten. J£)as Verlangen nach Bildung im Bürgertume führte im 13. und 14. Jahrhundert zur Errichtung von (lateinischen) Stadtschulen, zuerst in den aufblühenden Städten Lübeck, Breslau und Hamburg. Die Städte suchten sich das Recht der Aufsicht über diese Schulen allmählich anzueignen, gerieten aber dadurch mit der Geistlichkeit in Streit, welche allein berechtigt zu sein glaubte, Schulen zu gründen und halten zu dürfen. In Städten, wo ein Domstift bestand, sah sich der Scholastikns unter den Domherren als obersten Lehrer an. Er führte die Oberaufsicht über die Stadtschulen, zog auch häufig einen Teil des Schulgeldes ein. In Städten, in welchen sich kein Scholastikns befand, ging das Patronat, d. i. das Recht, Stellen an Kirchen und Schulen zu vergeben, auf den Stadtrat oder Magistrat über, welcher die Aufsicht über die

9. Hessische Geschichte - S. 49

1897 - Gießen : Ricker
— 49 — habe versprochen, den Landgrafen nicht in „ewiger" Gefangenschaft zu halten. Er wurde in Ondenarde und Mecheln in Belgien 5 Jahre gefangen gehalten. Ein Fluchtversuch mißglückte. Während dieser Zeit führte Philipps Sohn Wilhelm die Regierung in Hessen. Dieser verband sich, als der Kaiser trotz vielseitiger Vorstellungen seinen Gefangenen nicht freigeben wollte, mit seinem Schwager Moritz von Sachsen und dem Könige Heinrich Ii. von Frankreich, um den Kaiser zur Nachgiebigkeit zu zwingen. Als derselbe in Tirol weilte, überfiel ihn Moritz mit starker Heeresmacht in Innsbruck. Nur mit Mühe gelang es dem Kaiser der Gefangenschaft zu entkommen. Sein Bruder Ferdinand schloß mit den protestantischen Fürsten den Passaner Vertrag (1552), demznfolge die Gefangenen freigegeben wurden. Der Augsburger Religionsfriede (1555) gewährte der Augsburger Konfession volle Religionsfreiheit. Philipps letzte Lebensjahre waren der Wohlfahrt feines Landes gewidmet. Er starb den 31. März 1567 zu Kassel, im 49. Jahre seiner Regierung. Sein letzter Wunsch war, daß seine 4 Söhne die Landgrafschaft Hessen nicht teilen sollten. Für den Fall, daß dieselben nicht mit einander leben könnten, verordnete er, daß der älteste, Wilhelm, Niederhessen mit Kassel erhalten sollte, Ludwig, der zweite Sohn, Oberhessen mit der Hauptstadt Marburg, Philipp die niedere Grafschaft Katzenellenbogen mit Rheinfels und St. Goar, Georg, der jüngste, die obere Grafschaft Katzenellenbogen mit der Hauptstadt Darmstadt. — 2. Hessisches Heerwesen. a) Von der ältesten Beit bis auf Philipp den Großmütigen. Die Grundlage der hessischen Kriegsmacht war das Lehnswesen. Die Ritterschaft des Landgrafen bildete der hessische Landadel, der seine Burgen dem Landgrafen als Lehen übergeben hatte oder mit Burgen, Gerichten und Rittergütern von dem Landgrafen belehnt, und somit als Lehnsträger oder Vasall zum Kriegsdienste verpflichtet war. Zur Zeit Philipps des Großmütigen gab es in Ober- und Niederhessen und Katzenellenbogen allein 280 adelige Geschlechter, die sich wieder in mehrere Linien teilten. In den mit Schlössern versehenen Städten oder in ihren eigenen Burgeu unterhielten die Landgrafen eine stattliche Anzahl von Burgmannen und Amtleuten, welche gleichfalls Heeresfolge zu leisten hatten. Im 15. Jahrhundert zur Zeit Kaiser Friedrichs Iii. besaßen die hessischen Landgrafen in Ober- und Niederhessen allein 42 mit Schlössern versehene Städte und 34 eigene Burgen. Außer diesen Kriegspflichtigen aus dem hessischen Adel und den Burgmannen gab es noch reichsunmittelbare und gräfliche Vasallen, Berg Sr, Hessen. 4

10. Hessische Geschichte - S. 54

1897 - Gießen : Ricker
— 54 — und erzielte eine Jahreseinnahme von 350 000 fl. Der 4. Teil, etwa 90 000 fl., war für die Hofhaltung nötig, und fo konnte diese Summe für einen großen Krieg nicht ausreichen. Wurde der Krieg für einen Freund geführt, so erhielt man eine Entschädigung. Die Klöster des Landes mußten die Kosten decken helfen. Der Bauernkrieg hatte den Landgrafen viel Geld gekostet; der schwäbische Bund verlangte allein einen Beitrag von mehreren 1000 fl. Die Klöster mußten je 20 Mark Silber beisteuern. Obschon der Württembergische Feldzug allein über 400 000 fl. erforderte, konnte der Landgraf trotzdem dem französischen Gesandten erklären, daß er noch 300 000 fl. bereit liegen habe, ein Beweis, daß der Landgraf ein sparsamer Landesvater war. Bei der Gründung des schmalkaldischen Bundes mußte Hessen allein 30 000 fl. in die Bundeskaffe zahlen. Die Kriegskosten des schmalkaldischen Krieges betrugen 2 Millionen fl., von welchen allein auf Hessen 500 000 fl. kamen. Außerdem mußte nach der Kapitulation des Landgrafen 150 000 fl. vom Lande als Kriegsentschädigung an den Kaiser gezahlt werden. Diese großen Anforderungen an die landesherrliche Kasse legte dem Fürsten die Pflicht auf, Steuern zu erheben. Die älteste allgemeine Steuer war die sogenannte „Landessteuer", ein Beitrag zum „gemeinen Pfennig", welchen das Land für das Reich zu leisten hatte, und welcher auf dem Reichstage bestimmt wurde. In den Türkenkriegen heißt die Steuer „Türkensteuer". Hessen hatte für das Reich 50 Reiter und 260 Fußgänger zu stellen oder für einen Monat der Reichshilfe „Römer-monat" 1640 fl. zu zahlen. Eine große Reichssteuer mußte im Türkenkriege im Jahre 1532 nach dem Nürnberger Religionsfrieden aufgebracht werden, so daß außer den Städten und Gerichten auch die Ritter, die sonst steuerfrei waren, herangezogen werden mußten. Sie steuerten von dem eigenen Einkommen den 6. und von dem ihrer Hintersassen den 4. Pfennig vom Hundert bei. Zu dem an die schmalkaldische Bundeskasse zu zahlenden Beitrage von 30 000 fl. bewilligten die Städte und Ämter eine „halbe Landessteuer", 1555 wurde eine Viertellandessteuer zu den Kriegskosten und zu der Abfindungssumme der nassauischen Ansprüche auf Katzenellenbogen gewährt; aber immer heißt diese Steuer „Türkensteuer". 1566 wurde eine „ eilende Türkensteuer" erhoben. Die Türkensteuer wurde nach folgenden Grundsätzen veranschlagt: Von 100 fl. Steuerkapital oder 20 fl. Einkommen wurde 1/2 fl. bezahlt, Fürstliche Unterthanen in Nieder- und Oberheffen, in der Ober- und Niedergrafschaft und Grafchaft Dietz zahlen 49946 fl.; der Adel des Niederfürstentums : 4522 fl., Stifter und Geistliche: 1104, Adel des Ober-fürstentums: 4182 fl., Land-Komthur: 500 fl., Universität Marburg: 282 fl., die hessischen Spitalien: 880 fl., Ausländische von Adel, geistliche und weltliche Stände der Obergrafschaft: 588 fl., in Summe 12058 fl., zu 49946 fl. ergiebt 62004 fl. Zu dem Bau der Festungen hatten die Städte durch Geldleistungen und Arbeit helfen müssen. Zur Wiederherstellung der geschleiften Festungen lieferten sie 1569: 12 000 fl., 1573 für Kassel allein 20 000 fl.
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