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1. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 81

1904 - Cöthen : Schulze
\ — 81 — nehmen; sie begann Verhandlungen mit Friedrich. In Teschen (1779) kam unter Vermittelung Frankreichs und Rußlands der Friede zustande. Österreich bekam das Jnnviertel und trat dafür an Bayern ein in Schwaben gelegenes österreichisches Gebiet ab (Mindelheim). Preußen wurde die Erwerbung von Ansbach und Baireuth für den Fall verbürgt, daß die Hohenzollern in diesen Markgrafschaften ausstürben. Für Preußen hatte die ganze Sache noch den Erfolg, daß es sich Zutrauen in Deutschland verschaffte, als der Beschützer der deutschen Staaten gegen das Haus Habsburg. Freilich hatte man dem Auslande wieder einmal Gelegenheit "gegeben, in den deutschen Angelegenheiten zu vermitteln. — Nach dem Tode Maria Theresias (1780) nahm Joseph Ii. Astenbund noch einmal die bayrischen Pläne auf. Er dachte an einen Aus- (1785i) tausch Bayerns gegen die österreichischen Niederlande (1784). Dieses Mal war Rußland, dem sich Joseph Ii. in dessen Balkan-planen nachgiebig erwiesen hatte, gewonnen worden. Der russische Gesandte verlangte von Karl von Psalz-Zweibrücken, in die Abtretung Bayerns an Österreich zu willigen. Doch dieser weigerte sich. Er wandte sich an Friedrich Ii. um Schutz. Da Joseph Frankreichs Zustimmung nicht erlangen konnte, gab er (Jan. 1785) seine Pläne auf. Um ähnlichen habsburgifchen Gelüsten für die Zukunft vorzubeugen, schloß Preußen mit Kursachsen und Hannover den „Deutschen Fürftenbund". Andere Fürsten traten bei, unter ihnen auch der Erzbischof von Mainz. Zweck dieses Bundes war, den Besitzstand gegen jeden Eingriff zu wahren. Es war der letzte große Erfolg der fridericianischen Politik; zugleich ein Vermächtnis des großen Königs an seine Nachfolger. — Wie einstens fein Vater, so war auch Joseph Ii. von Maria Theresia zum Mitregenten in Österreich angenommen. Sie ließ g»««1 ihm jedoch nur eine beschränkte Teilnahme an der Regierung. Erst nach ihrem Tode ist er in den österreichischen Landen selbständig geworden. Das deutsche Kaisertum war schon längst zum leeren Namen geworden; Joseph Ii. griff als deutscher Kaiser noch einmal zu einer Reichsreform, zur Verbesserung des Reichskammergerichts; doch die 1767 eingesetzte Visitationsdeputation löste sich 1776 unverrichteter Dinge wieder auf. Das Ziel der österreichischen Politik Josephs Ii. war, fein Volk zu beglücken. Sein großes Arndt, Quellensätze. (Blume, Quellensätze Iv). 6

2. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 115

1904 - Cöthen : Schulze
— 115 — ersten Pariser Frieden (30. Mai) wurden die Grenzen Frankreichs von 1792 wiederhergestellt: einige Enklaven und andere Gebietsstücke zur besseren Abrundung wurden den Franzosen auch noch übergeben; Nizza, Savoyen, Saarlouis und Landau blieben französisch. Talleyrand hatte es verstanden, namentlich durch Schmeichelei gegen Alexander von Rußland, diese günstigen Gebietsabrundungen zu erreichen. Elsaß-Lothringen fiel nicht an Deutschland zurück. Auch wurde die preußische Forderung einer Kriegskostenentschädigung und der Herausgabe der geraubten Kunstschätze durch die anderen Mächte der Koalition nicht unterstützt. Im Herbst 1814 trat dann in Wien ein europäischer®fiejn^£ejct Kongreß zusammen, der besonders über die Gebietsveränderungen und über die deutsche Versassungssrage entscheiden sollte. Schon -früher hatten die Mächte sich dahin verständigt, daß Frankreich an den Beratungen über die Länderverteilung nicht teilnehmen sollte; doch verstand es Talleyrand, diese Bestimmung zu umgehen. Die Preußen, "welche im Kriege die größten Opfer gebracht, hatten versäumt, während des Krieges sich bindende Zusagen über künftige Entschädigungen machen zu lassen. Hardenberg, wie überhaupt alle preußischen Diplomaten waren des Glaubens gewesen, Österreich würde ihnen nicht widerstehen, wenn sie ganz Sachsen forderten; tatsächlich hintertrieb aber Metternich diese sächsischen Pläne Preußens und fand dabei an England und Frankreich Unterstützung. Alexanders Absicht war darauf gerichtet, das ganze Großherzogtum Warschau zu erwerben und es unter konstitutionellen Formen zu regieren. Darin sah Hardenberg für Preußen eine große Gefahr. So stand denn Preußen die erste Zeit ganz allein, bis Friedrich Wilhelm im November mit dem Zaren über die sächsisch-polnischen Fragen sich einigte. Die Spannung unter den Mächten nahm darüber eine solche Schärfe an, daß Anfangs Januar 1815 Österreich, Frankreich und England ein Bündnis gegen Preußen und Rußland schlossen, sodaß eine Zeitlang ein neuer Krieg auszubrechen drohte. Da schloß man einen Kompromiß: Preußen verzichtete auf den südlichen Teil von Sachsen, Rußland auf einen Teil von Warschau; Preußen bekam noch außer Schwedisch-Vorpommern und Rügen das linke Rheinufer von der Nahe nach Norden, ferner das „Herzogtum Westfalen", Berg, Jülich und einige Reichsstädte; von Polen erhielt es die heutige Provinz Posen zurück, außerdem Thorn und 8*

3. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 190

1904 - Cöthen : Schulze
— 190 — Gelehrte Rechts- beistände. Beweis- mittel. fällen zur Pflicht, „wo ihm Zweifel zufiele", auswärts Rechtsbelehrung zu suchen. Selbst in Civilsachen bürgerte sich diese Sitte ein. Daß auch dadurch die Gerichtshändel in die Länge gezogen wurden, liegt auf der Hand' und so wandte sich Friedrich der Große auch dagegen. — Immer unentbehrlicher wurden auch die gelehrten Rechtsbeistände, je größere Geltung das römische Recht bekam. Nur zu oft wurde über die Zanksucht und den Eigennutz der Advokaten und Prokuratoren Klage geführt, daß sie, um für sich selbst Gewinn herauszuschlagen, absichtlich die Prozesse in die Länge zogen. Die Prokuratoren wurden in Preußen im 18. Jahrhundert gänzlich unterdrückt. *) — Die Eideshilfe als Beweismittel begegnet am Anfange unseres Zeitraumes hier und da noch spärlich. In den Hexenprozessen hat auch das Gottesurteil sich noch erhalten. Neben dem Eide kommt die Folter mit dem kanonischen und römischen Rechte immer mehr zur Anwendung. Die Peinl. Hals-Gerichts-Ordnung mahnt zum vorsichtigen Gebrauche derselben: nicht „ohne genügsame Anzeigung" sollte die peinliche Frage angewandt werden. In der Blütezeit der Hexenprozesse jedoch wurde ein ungeheuerlicher Mißbrauch mit derselben getrieben. Nachdem schon im 17. Jahrhundert von verschiedener Seite dagegen geschrieben worden war, hat Friedrich Ii. die Folter in seinen Landen gänzlich verboten,2) später auch Joseph Ii. in den österreichischen Ländern. Der Unschuldsbeweis wurde ferner durch Urkunden, Zeugen und Kommissionen, die an Ort und Stelle den Tatbestand untersuchen sollten, geführt. Durch das Kommifsionswefen wurde gleichfalls der Prozeß oft unnötig verlängert, auch erwiesen sich Trendelenburg, a. a. O. S. 22 f: Durch die Unterdrückung des Prokuratorenstandes wurde der Advokatenstand gehoben; jene hatten sich zwischen Parteien und Advokaten in die Mitte geschoben. — Vgl. Preuß. Jahrbücher 1900, S. 95 ff den Aufsatz A. v. Weiurichs über „Advokatur und Rechtsanwaltschaft": „Bis zum 18. Jahrhundert bestanden auch in Deutschland Advokatur und Prokuratur als getrennte Berufe. Im Laufe des erwähnten Jahrhunderts hat sich wohl vorzugsweise durch den Einfluß des schriftlichen Verfahrens der Vereinigungsproceß zur Rechtsanwaltschaft vollzogen." (Ebenda S. 119). Dazu macht der Verfasser die Anmerkung: „In Preußen wurde die Rechtsanwaltschaft durch die Verordnung vom 16. April 1725 eingeführt, welche verfügte, daß keine Prokuratoren mehr angestellt werden sollen." — 2) Trendelenburg, a. a. £). S. 1; laut einer Kabinettsordre vom 3. Juni 1740. —

4. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 191

1904 - Cöthen : Schulze
— 191 — die Kommissionen gar zu leicht parteiisch, daher schränkte Preußens großer König auch biefe Einrichtung ein.1) — Das 16. und 17. Jahr-hunbert kennt noch die mittelalterliche Grausamkeit der Strafen. ®trafetl Die Carolina hat bieselbe erst recht sanktioniert. Mannigfach sinb die Mittel, die Verbrecher vom Leben zum Tode zu bringen: durch Verbrennen, durch das Schwert, durch Vierteilen, 9mbent, Hängen, Ertränken, Lebenbigbegraben, Pfählen. Oft mürben die zum Tode Verurteilten zur Richtstätte geschleift ober vor der Tötung noch besonders mit glühenben Zangen gemartert. Anbere Strafen, die nicht zum Tode führten, würden durch die Öffentlichkeit der Bestrafung noch besonbers empfinblich gemacht. Daneben finden sich, wie im vorigen Zeitraume, jene Ausnahmeprivilegien, welche die Strafmittel abschwächten. Im 18. Jahrhundert werben Arbeitsstrafen in Zuchthäusern immer mehr gebräuchlich; es verliert sich allmählich die Grausamkeit und Öffentlichkeit der ©trafen2). Die Heeresdienstpflicht im Reiche behielt die am Ausgange des Mittelalters geschaffene Grundlage. Eine Matrikel bestimmte die einzelnen Reichsstänbe die von jebem zu stellende Anzahl an Fußtruppen und Reitern. Im Jahre 1521 wurde ein solches Verzeichnis für den Römerzug Kaiser Karls V. auf dem Reichstage zu Worms angefertigt. Im ganzen sollten zu diesem Zwecke 4000 Reiter und 20000 Fußsoldaten von den Reichsständen gestellt werden. Diese Veranschlagung wurde zugrunde gelegt, so oft sich das Reich in Kriegsbereitschaft setzte, sei es, daß nach Maßgabe berf eiben wirklich eine Anzahl von Truppen auf die Beine gebracht, sei es, daß die Verpflichtung in Gelb umgesetzt würde. Von Hauptleuten wurden für die Stände die Sölbner geworben. Jene Matrikel gab zu Klagen über ungerechte Verteilung der Lasten immer wieder Veranlassung. Im Jahre 1681 wurde eine neue Matrikel verfaßt; 12200 Reiter und 28 000 Fußsoldaten sind bamals als Einheit bestimmt und dieses Mal auf die Kreise verteilt worden. Freilich staub diese Bestimmung nur auf beut Papier; die Reichsstänbe suchten sich von ihren Kriegsleiftungen an das Reich möglichst zu befreien, und der Kaiser selbst oder seine Hofkammer unterstützten wohl gar ein solches Beginnen. Kein Wunber, daß die Reichs- 1) Ebenda, S. 26 f. 2) Eine Verbrennung von Mordbrennern ist noch unter Friedrich Wilhelm Iii. erfolgt. —

5. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 196

1904 - Cöthen : Schulze
— 196 — Wilhelm I. befahl, daß die Montierungsstücke für die einzelnen Regimenter nur in inländischen Fabriken angefertigt werden sollten, so geschah das offenbar auch im Interesse einer gleichmäßigen Bekleidung. Einem Zufall scheinen die Federbüsche der Reiter ihre Verpflegung Entstehung zu verdanken. — Zur Verpflegung des Heeres während des Krieges wurde Proviant an sicheren Plätzen in Magazinen aufgespeichert, so auch in den Tagen Friedrichs des Großen. Erst durch Napoleon wird das Requisitionssystem eingeführt?) Jedem Reichsstande lag die Pflicht ob, im Reichskriege für die Verpflegung der Seinen zu sorgen, dem Kreise für das gesamte Kreiskontingent. An einer einheitlichen Regulierung des Proviantwesens von einer Centralstelle aus mangelte es. Im brandenburgisch-preußischen Heere wurde die Verproviantierung des Heeres einer Centralstelle Humanitäre übergeben. — Der Pflicht, für das leibliche und geistliche Wohl diesoldaten Soldaten zu sorgen, wurde man sich sehr allmählich bewußt. Ärzte, Feldscherer, Krankenwärter, Geistliche begleiteten die Heere. Den Hinterbliebenen eines im Kampfe Gefallenen sollte der ausstehende Sold samt der Verlassenschaft verabfolg: werden. In den stehenden Heeren begann man auch für die Invaliden durch tüchaeit Stellungen im Civildienste zu sorgen. — Schon im Anfange des 16. Jahrhunderts tauchen immer wieder Klagen über die Entartung des Landsknechtswesens auf, über das „Gaddern" und räuberische Treiben der Söldner; die alte, gerühmte Zucht und Ehrbarkeit des deutschen Kriegsvolkes sei dahin. Trotz dieser und der noch mehr berechtigten Klagen über die Zuchtlosigkeit der Soldateska in der Zeit des dreißigjährigen Krieges, hat unser deutsches Volk durch Kriegstüchtigkeit und Kriegszucht andere Völker immer übertroffen. Der Umstand, daß das Ausland in unserem Vaterlande seine Werbungen fort und fort vornimmt, beweist genügend die Waffentüchtigkeit unseres Volkes auch zu einer Zeit, da die Reichskriegsverfassung in der völligen Auflösung be-Lager, griffen war. — Bezog das Heer ein Lager, so wurden Erdhaufen zum Schutze für die Feldwachen aufgeworfen und Batterien für das schwere Geschütz angelegt. Ein Muster eines befestigten Lagers war das bei Bunzelwitz im siebenjährigen Kriege. Hier wurden !) In Deutschland war dieses System in der Zeit des dreißigjährigen Krieges nur zu bekannt, dann aber ging es verloren. —

6. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 225

1904 - Cöthen : Schulze
— 225 — Monopol der Staatsanwaltschaft spricht. Staatsanwaltschaft und Gericht sind voneinander unabhängig. — Der Advokatenstand hob sich immer mehr und konnte deshalb zu einer gerechten Rechtsprechung wesentlich beitragen. Heute besteht eine einheitliche Rechts-«nwaltsordnung für das gesamte Reich. Bei den Gerichten höherer Instanz herrscht in Zivilsachen Anwaltszwang. — Nur solche Beweismittel, die die Erbringung des wahren Sachverhalts erhoffen ^wets-lassen, bleiben in der Neuzeit erhalten oder kommen zur Einführung: der Beweis durch Augenschein, durch Zeugen, durch Sachverständige, durch Urkunden und den Eid. In dem Beweise durch den Augenschein ist der Beweis durch Kommissionen wiederzuerkennen ; namentlich bei Straftaten ist ja ein solcher oft unentbehrlich. — Die Strafen endlich wurden immer menschlicher. ®trafen-Vermögenseinziehung wurde gänzlich abgeschafft; ebenso die Todesstrafe fast überall, wie auch die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung (1849). Heute werden die Übertretungen mit Geldstrafen oder Hast, d. i. Freiheitsentziehung ohne Arbeitszwang, die Vergehen mit Geldstrafen oder Freiheitsentziehung verbunden mit Arbeitszwang, die Verbrechen mit Zuchthaus oder mit dem Tode geahndet. Die Todesstrafe wird heute nur in zwei Fällen (für Mord und Hochverrat) verhängt und muß durch Enthauptung geschehen. Als Nebenstrafen gibt es heute die Entziehung der bürgerlichen Ehrenrechte und die Stellung unter Polizeiaufsicht. — Die Drangsale der napoleonischen Zeit führten in Preußen 4toffeee^ zur Verwirklichung der allgemeinen Wehrpflicht, im Februar 1813®^^^-zunächst für die Kriegsdauer, nach dem Kriege allgemein und für immer. Auch andere deutsche Staaten bekannten sich im Prinzip zur allgemeinen Dienstpflicht. Der Deutsche Bund überließ es den Bundesstaaten, wie sie die von Bundes wegen geforderten Bundeskontingente auf die Beine bringen wollten; so sindet sich neben der Rekrutierung auch noch Werbung und Erlösung. Immerhin brachte es der Deutsche Bund doch zur Errichtung eines Bundesheeres schon in Friedenszeiten, wozu es das alternde Reich niemals gebracht hatte. Die Kriegsbereitschaft dieses Bundesheeres wurde freilich durch zu starke Beurlaubungen und Vakanzhaltung ziemlich beeinträchtigt. Die meisten deutschen Staaten außer Preußen ließen in der Zeit des Deutschen Bundes die Stellvertretung zu und ge- Arndt, Quellensätze. (Blume, Quellensätzc Iv.) 15

7. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 65

1904 - Cöthen : Schulze
— 65 — Rheine und in Italien geführt. Stanislaus hielt sich eine Zeitlang in Danzig; die Stadt mußte sich den Russen und Sachsen ergeben; ganz Polen wurde von den letzteren besetzt. Aber am Rhein verlief die Sache anders: hier nahmen die Franzosen Lothringen (1733), auch Kehl, Trier, Philippsburg, das Prinz Eugen vergebens zu entsetzen suchte. Und auch in Italien waren die Franzosen und ihre Verbündeten siegreich. So bequemte sich Österreich zu dem ungünstigen Frieden von Wien (1735), dem später auch seine Verbündeten beitraten: Friedrich August von Sachsen bekam Polen als König August I1l; Lesczynski Lothringen mit der Bestimmung, daß dieses Land nach seinem Tode an Frankreich fallen sollte; im Jahre 1766 wurde denn auch Lothringen französisch, ein schmerzlicher Verlust für das Reich; Franz Stephan von Lothringen, der sich später mit Maria Theresia vermählte, sollte nach dem Aussterben der Mediceer in Toskana dieses Land erhalten; für Spanien wurde aus den im Frieden von Rastatt (1714) an Österreich gekommenen italienischen Besitzungen, Neapel und Sizilien, eine Sekundo-genitur geschaffen; Sardinien erhielt einen Teil der österreichischen Lombardei; Parma und Piacenza fielen an Habsburg; die pragmatische Sanktion wurde von Frankreich anerkannt. Um dieses letzte Ziel drehte sich Karls Vi. ganze Politik. Im Jahre 1713 verordnete der Kaiser in der pragmatischen Sanktion, daß im Falle des Erlöschens der männlichen Linie der Habsburger zunächst seine Töchter und ihre Nachkommen die gesamten habsburgischen Länder erben und daß erst nach dem Abgange dieser Linie Josephs I. Töchter erbberechtigt werden sollten. Leopold I. hatte einstens umgekehrt für denselben Fall den Töchtern Josephs I. vor denen seines zweiten Sohnes in seinem Testamente den Vorzug gegeben. Die Frage wurde brennend, als im Jahre 1716 Karls Vi. einziger Sohn starb. Es galt, die Anerkennung der Mächte für die neue Erbfolgeordnung zu gewinnen. Mannigfaltig wechselten die Verträge in dieser Angelegenheit. So trat z. B. Preußen, das 1725 mit Frankreich und England gegen die Sanktion ein Bündnis geschlossen, im Vertrage von Wusterhausen (1726) auf die Seite des Kaisers, gegen das Versprechen feiner Hilfe in der jülich-bergifchen Frage. Es gelang allmählich dem Kaiser, die Zustimmung der maßgebenden Mächte zu erlangen, so Englands, Spaniens, Hollands, des Reiches (außer Bayern) Krnbt, Ouellensätze. (Blume, Quellensätzi Iv).

8. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 68

1904 - Cöthen : Schulze
— 68 — die Schlacht schon aufgegeben und das Schlachtfeld verlassen, aber Schwerin gewann mit der Infanterie doch noch den Sieg. Balk kam Österreich in noch größere Not. chifth^Erb- Kurfürst von Bayern verband sich zu Nymphenburg. (1742-45 (Mai 1741) mit Spanien, das ebenfalls Anspruch auf die habs-l48|)- burgischen Lande erhob. Auch Frankreich, mit dem sich Preußen und Sachsen verbanden, trat auf Bayerns Seite. Ein bayrischfranzösisches Heer ging die Donau abwärts (Sept. 1741). Die Franzosen rieten zu einer Abschwenkung nack Böhmen. Prag wurde genommen. Auch ein sächsisches Heer fiel in Böhmen ein. Karl Albert wurde König der Böhmen (Dezember 1741). Darauf ging der Kurfürst nach Frankfurt und wurde in einstimmiger Wahl sä“/vir Zum Kaiser gewählt (12. Febr. 1742). So war denn endlich (i742-i745.)e|nmai die Reihe der habsburgischen Kaiser unterbrochen, nachdem drei Jahrhunderte hindurch nur Habsburger auf dem deutschen Kaiserthron gesessen. Friedrich Ii. hatte nur vorübergehend in einem Vertrage zu Klein-Schnellendorf (bei Neiße) mit Österreich über Schlesien sich verständigt (Okt. 1741). Er dachte ernstlich an eine gründliche Umgestaltung des alternden Reiches, an eine Säkularisation der geistlichen Länder, an Verstärkung Bayerns durch österreichische Gebiete, an eine dauernde Schwächung der Habsburger. An dem Mißlingen dieser Pläne hat hauptsächlich Karls Vii. Unfähigkeit schuld gehabt. Maria Theresia war inzwischen nicht untätig gewesen. Sie hatte die Ungarn zu begeistern verstanden; im Juni 1741 wurde sie in Preßburg zur Königin von Ungarn erhoben. Ein aus dem Völkergemisch der österreichischungarischen Lande zusammengesetztes Heer zog die Donau hinauf^ an demselben Tage, da Karl Albert die Kaiserkrone in Frankfurt empfing, wurde seine Hauptstadt von den Feinden besetzt. Friedrich 11. kam den Bayern durch einen Vorstoß nach Mähren zu Hilfe; doch wich er vor Karl von Lothringen nach Böhmen zurück. Der Sieg der Preußen bei Czaslau und Chotusitz (Mai 1742) bewog Maria Theresia, im Frieden von Berlin Schlesien bis zur Oppa und die Grafschaft Glatz an Friedrich abzutreten. Der erste schlesische Krieg war zu Ende. Nun wurde es der Königin leichter, ihre übrigen Feinde zu besiegen. In Böhmen und in Bayern, wo die Hauptstadt München wieder verloren gegangen war, siegten ihre Heere. England und Holland schlossen sich an Österreich an; sie

9. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 69

1904 - Cöthen : Schulze
— 69 — stellten die „pragmatische Armee" auf. Georg Ii. von Hannover-England erfocht im Juni 1743 bei Dettingen einen Sieg, infolgedessen die Franzosen über den Rhein zurückgehen mußten. Auch in Oberitalien bekamen die Österreicher über Franzosen und Spanier die Oberhand. Die Wormser Verträge (Ende 1743) zwischen Österreich, England, Sardinien und Sachsen sicherten Maria Theresia ihren alten Besitzstand. So mußte Friedrich Ii. um Schlesien besorgt werden. Der zweite schlesische Krieg nahm seinen Anfang. Preußen verbündete sich mit Frankreich und einigen Reichsständen.^^e^. ^ Im August 1744 fiel Friedrich in Böhmen ein. Er näherte sich der böhmisch-bayerischen Grenze. Doch Österreicher und Sachsen kamen ihm in den Rücken. So ging er nach Schlesien zurück. Auch Prag ging wieder verloren. Ja Maria Theresia verbündete sich mit England, Holland und Sachsen zu einer Austeilung der Preußischen Länder. Der Bayern wurde sie entledigt durch den im Januar 1745 erfolgenden Tod Karl Alberts, dessen Sohn Max Joseph den Frieden von Füssen schloß (April 1745), worin ■er die pragmatische Sanktion und das Kaisertum Franz Stephans anerkannte, der dann auch im September von der Mehrzahl der Kurfürsten gewählt wurde. Doch blieben die Waffen der Preußen siegreich. In der Nähe von Striegau, bei Hohenfriedberg int1745"1765-) Schlesien, erlitten die Österreicher eine Niederlage (Juni 1745); infolge dieses Sieges konnte Friedrich wieder in Böhmen einrücken. Bei Soor (September 1745) erwehrten sich die Preußen wiederum der sie bedrängenden Österreicher; und als Leopold von Dessau bei Kesselsdorf (Dezember 1745) ein österreichisches - sächsisches Heer, das seinen Weg nach Brandenburg nehmen wollte, geschlagen hatte, kam noch vor Schluß des Jahres der Friede von Dresden zustande! Schlesien blieb preußisch; Franz I. wurde von Friedrich anerkannt. Der österreichische Erbfolgekrieg war mit dem Frieden von Füffen noch nicht zu Ende. In Oberitalien und in Belgien wurde weiter gekämpft, hier zumeist zugunsten der Franzosen, dort zugunsten der Österreicher. Erst im Mai 1748 wurde der Frieden Zu Aachen zwischen Frankreich, England und Holland geschlossen; Österreich, Spanien und Sardinien traten später bei. Nur wenige Veränderungen wurden getroffen; die pragmatische Sanktion wurde anerkannt, ebenso Franz I. als deutscher Kaiser.

10. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 166

1904 - Cöthen : Schulze
— 166 — erflärung gegen Bayern im spanischen Erbfolgekriege verhalf der Rubolfinischen Linie des Hauses Wittelsbach wieber zu ihrem alten Erzamte, und Kur-Braunschweig erhielt nun das Erzschatzmeister-amt, nachbem ihm vorher schon einmal vom Kaiser das Erz-Banner-Amt versprochen worben war. Als dann aber Kur-Bayern wieber zu Ehren kam, ging das Erztruchseßamt an bieses Haus zurück, und die Pfalz begehrte wieber ihr Erzschatzmeisteramt. Da der Vorschlag, Kur-Braunschweig das Erz-Stallmeister- ober Erz-Postmeister-Amt zu geben, auf Wiberstanb stieß, so behielt der Kurfürst von Braunschweig den Titel eines Erz-Schatz-Meisters; boch sehen wir 1764 Kurpfalz in Wirklichkeit die Verrichtungen bieses Amtes ausüben. Kur-Braunschweig ist nie in den Besitz eines neuen Erzamtes gelangt. — Unter den alten, weltlichen Erzämtern ist das Marschalls-Amt im 17. und 18. Jahrhundert besonbers in Funktion getreten. Der Erbmarschall besorgte im Namen des Erzmarschalls Quartier für die zum Reichstage nach Regensburg kommenben reichsstänbischen Gesanbten; auch ließ er über der Wohnung eines jeben Reichsstanbes zu Regensburg eine Tafel mit dem Namen des Betreffenben anbringen. Die Gesanbten unterstanben dem Schutze und der Gerichtsbarkeit des Erbmarschalls. Neue Reichstagsmitglieber hatte dieser mit Hilfe des Reichsquartiermeisters in die Versammlung einzuführen und ihnen ihren Sitz anzuweisen. Zu den Reichstagssitzungen hatte er, nach vorhergehenber Benachrichtigung durch Kur-Mainz, jebem Gesanbten „zu Rat anzusagen". Bei Reichs- und Wahltagen besorgt er die Polizei- und Tax-Orbnung (bezüglich der Verbrauchsgegenstänbe der Gesanbten und ihres Gefolges), worüber es freilich oft zu Reibereien mit den stäbtischen Behörben kam, ähnlich wie bei der Ausübung der Jurisbiktion. Bei Wahl- und Krönungstagen muß er für Unterbringung der Fremben sorgen. — Von den geistlichen Erz-Ämtern hat der Kurfürst von Mainz als Erzkanzler in Germanien immer mehr Arbeit und baburch auch immer größere Bebeutung erlangt. Er führte das Reichs-Direktorium auf den Reichstagen; bei ihm werben die Beglaubigungen der Reichstags-®efanbten eingereicht; von dem Reichs-Direktorium müssen die Reichstagsbeschlüsse rebigiert werben. Bebenken der Stäube aus den Reichsversammlungen werben bei Kur-Mainz angebracht, das bieselbeu benn auch zur Proposition
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