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71. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 280

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
280 Das oströmische Reich bis zum Ende des elften Jahrhunderts. serlichen Dur, war im Laufe der Zeit durch Bildung einer Aristokratie beschränkt worden, die noch lange Zeit gegen ein Bestreben nach Aus- bildung einer demokratischen Verfassung zu kämpfen hatte. So bestand vereinzelt unter den Reichen Europas im nördlichen Winkel des adria- tischen Meeres ein Freistaat. In den Kämpfen dieses Freistaates mit Ungarn ging der kroatisch-dalmatische Staat zu Grunde, dessen Beherr- scher Demetrius im Jahre 1076 Gregor Vh. zum Könige ernannt hatte, indem er ihn, wie es vorher mit den normannischen Herzogen geschehen war, in Lehenspflicht nahm, um auch auf diesem von den Oströmern aufgegebenen oder verlorenen Gebiete die Bildung christlicher Staats- verhältnisse zu sichern. Die Gefahr, welche die Normannen dem ost- römischen Reiche brachten, knüpfte ein näheres Verhältniß Venedigs zu demselben. Da die Venetianer durch ihre Seemacht, welche selbst das adriatische Meer zu sperren stark genug war, dem Reiche den besten Schutz von Westen gewähren konnten, zog Alexius sie durch ausgedehnte Begünstigung, die er ihrem Handel im Osten gewährte, auf seine Seite und trat die Länder Istrien und Dalmatien, wo ohnehin die Macht des Reiches fast erloschen war, an sie ab. So ward der Grund zu einer Herrschaft der Venetianer auf der ihrer Hauptstadt entgegengesetzten Küste gelegt und es begannen lange Streitigkeiten zwischen ihnen und dem ungarischen Reiche, in welchen das zur See mächtige Venedig auch eine bedeutende Landmacht erwarb. Selbstständig, wie Venedig sich zwischen den Kaiserthümern des Ostens und Westens erhoben, hatte es auch in kirchlicher Hinsicht eine abgesonderte Stellung gewonnen. Als in Folge des Streites über die drei Capitel ein vorübergehendes Schisma die Kirchenproviuz Aquileja von der Kirche getrennt, hatte der dortige Erzbischof, um die Trennung noch entschiedener zu bezeichnen, den Titel eines Patriarchen angenommen. Zum Haupte der an dem Schisma nicht betheiligten Bischöfe jener Kirchenprovinz erhob sich nun der Bischof von Grado, der, um seine Gleichstellung mit dem schismatischen Metro- politen auszusprechen, sich ebenfalls den Patriarchentitel beilegte. Nach Aufhebung des Schismas veranlaßte der Anspruch des Patriarchen von Aquileja auf Herstellung des Metropolitansprengels vielfache Streitig- keit mit dem Patriarchen von Grado, in welche auch der venetische Staat verwickelt wurde, weil ihm an der Aufrechthaltung des kleineren seinem Gebiete mehr entsprechenden Patriarchates gelegen war. Erst Leo Ix. hatte den Streit dadurch geschlichtet, daß er dem Patriarchate von Grado Venetien und Istrien als Sprengel anwies, und eine noch nähere Verknüpfung des jüngeren Patriarchates mit dem venetischen Staate, eine Verknüpfung, welche die Kirche allzusehr unter weltlichen Einfluß stellte, entstand dadurch, daß der Sitz des Patriarchen alsbald aus dem herabgekommenen Grado nach Venedig verlegt wurde.

72. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 319

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
Das römisch-deutsche Reich im Zeitalter der Kreuzzüge. 319 die Alpen, hielt in Lüttich eine Kirchenversammlung, krönte daselbst den König mit seiner Gemahlin und empfing von ihm das Versprechen, ihn in Nom einzusetzen. Der Zug nach Italien, der Nömerzug, ward im Jahre 1132 von Lothar mit geringer Begleitung angetreten und fand in Oberitalien, da Konrads Macht daselbst erloschen war, keinen Wider- stand. Doch in Nom waren dem Gegenpapste die Peterskirche und die Engelsburg nicht zu entreißen. Nachdem Lothar von Innocenz die Kaiserkrone erhalten, verglich er sich mit ihm über die Erbschaft Ma- thildens dadurch, daß er sie von ihm zu Lehen nahm und sich die Fort- dauer dieses Lehenverhältnisses für seinen Schwiegersohn vorbehielt. Erst nach Lothars Rückkehr in die Heimath wurde der Streit gegen die Hohenstaufen, den inzwischen der Herzog von Baiern und Sachsen fort- gesetzt hatte, zu Ende gebracht, indem die Brüder im Jahre 1135 die streitigen Besitzungen in Franken Herausgaben und sie als Lehen zurück- empfingen. Darauf veranlaßten die Verhältnisse des Papstes zu Roger einen zweiten Nömerzug. Roger, der Sohn des sicilischen Roger, hatte alle normannischen Besitzungen mit Ausnahme einiger kleineren Gebiete, wie Neapels und der ehemaligen Grafschaft Aversa, die seit ihrer Ver- einigung mit Capua dessen Namen trug, vereinigt. Boemund war nach seiner Rückkehr aus Syrien mit einem Kriege gegen Kaiser Alerius beschäftigt gewesen und im Jahre 1111 nach einem bei Dprrhachium ab- geschlossenen Frieden gestorben, und sein Sohn Boemund Ii. setzte sein Geschlecht im Fürstenthume Antiochien fort, das mit Boemund Iii., dem Sohne seiner Enkelin Constanze, erlosch. Die Linie des Roger Bursa hatte mit dessen Sohne Wilhelm im Jahre 1127 aufgehört. Von Seiten Heinrichs V. war dieser Erweiterung und Befestigung der nor- mannischen Macht nicht entgegengearbeitet worden, da auf dessen Römer- zügen die Vasallen schon in Rom die Heimkehr begehrt hatten. Im Jahre 1130 hatte Anakletus durch einen Legaten dem Normannen zu Palermo die Königswürde ertheilen lassen. Lothars zweiter Römerzug erreichte uun, wie es zu Conftantinopel und zu Venedig gewünscht wurde, das südliche Italien, wo sich die kleineren Fürsten des norman- nischen Gebietes an den Kaiser anschlossen. Doch nach gewonnenen Vortheilen zog dieser, ohne die Sache beendet zu haben, zur Heimath, erkrankte in Trient und starb auf dem Wege, als er den nördlichen Fuß der Alpen erreicht hatte, auf bairischem Gebiete. Bald darauf wurde durch den Tod des bedeutungslos gewordenen Anakletus im Jahre 1138 die Herstellung des Kirchenfriedens erleichtert, nachdem schon der heilige Bernhard den Normannen bewogen hatte, den Gegenpapft aufzu- geben. In dem im Jahre 1139 zur Befestigung des Kirchenfriedens berufenen zehnten ökumenischen oder zweiten lateranischen Concil wurde Roger als Beförderer des Schisma's mit dem Banne belegt. Da aber

73. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 444

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
444 Das römisch-deutsche Reich in den Leiden nächsten Jahrhunderten 1282 zu einer Verfassung, nach welcher die Vorsteher von sechs höheren Gewerbsgenossenschaften oder Zünften die Negierung bildeten, und da reichere Bürger ebenfalls leicht in Streit miteinander geriethen und der über seine Erniedrigung grollende Adel denselben schürte, folgte zehn Jahre später die Einsetzung eines Bannerherrn oder Gonfaloniere der Gerechtigkeit. Zugleich wurde die Demokratie dadurch befestigt, daß der Adel an Rechten tiefer als die Bürgerlichen gestellt und für Ver- dienst um den Staat die Aufnahme von Adeligen in den Bürgerstand als Belohnung eingeführt wurde. Desto heftiger wurde der Grimm des Adels gegen die hervorragenden Bürgergeschlechter. Ein innerer Zwist in Piftoja vermehrte durch die Art, wie Florenz sich einmischte, den Zündstoff, den dieses schon in sich barg. Die Florentiner zogen, um durch Tilgung des dortigen Streites den Gibellinen die Hoffnung auf Erlangung der Gewalt abzuschneiden, die Häupter der Parteien, der Schwarzen und der Weißen, in ihre Stadt. Nun schlossen sich die Weißen an ein hervorragendes Bürgergeschlecht an, und dieses nannte sich nebst seinem Anhänge mit dem Namen derselben, der dadurch, weil auf der entgegengesetzten Seite der welsische Adel stand, sich der Be- deutung nach nun ebenso dem der Gibellinen, wie der Name der Schwarzen dem der Welfen näherte. Da jetzt die demokratische Partei die gibellinische geworden war, unterlagen die Welfen, indem die Vor- steher der Zünfte die Häupter beider Parteien zur Herstellung der Ruhe aus der Stadt wiesen, aber den Weißen die Rückkehr erlaubten. Hier- durch wurde die Berufung Karls von Valois durch Bonifacius Viii. veranlaßt, und eine Folge davon ist die welsische Haltung von Florenz zur Zeit Heinrichs Vii. Die Gewalt lag in den Händen des höheren Bürgerstandes, und die Negierung führte eine Signorie, zu welcher die Vorsteher der Zünfte und der Gonfaloniere gehörten. Daß aus dem höheren Bürgerstande sich eine Aristokratie entwickle, suchte man durch Einführung eines Ostracismus zu verhüten, die im Jahre 1323 stattfaud. Doch vorübergehende Ereignisse und augenblickliche Besorgniß führten auch zur Ernennung eines Signore. Dieses Amt bekleideten König Robert, Castruccio und Roberts Sohn Karl. Als von dem dritten dieser Signoren, der zum Schutze gegen den zweiten erwählt war und eine unumschränkte Gewalt zu üben angefangen hatte, dessen Tod sie im Jahre 1328 befreite, dauerte es nicht lange, bis sie, ungeachtet der ge- machten Erfahrungen, wieder einen wählten. Ein Krieg, den sie um Lucca mit dem von Luchino Visconti unterstützten Pisa führten, versetzte sie in Bedrängniß und erregte Sehnsucht nach kräftiger einheitlicher Lei- tung. Einer der abendländischen Fürsten, deren sich nach Vernichtung des lateinisch-oströmischen Reiches im Bereiche desselben noch manche erhalten hatten, Walther von Brienne, Herzog von Athen, war damals

74. Geschichte des Altertums - S. 143

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
Sparta. Die lykurgische Verfassung. 143 gesunden blieben unter Obhut der Mutter bis zum siebenten Lebensjahre. Dann kamen sie in die Erziehungshuser, wo sie, in Riegen und Rotten (Agelai oder Buai und Ilm) geteilt, unter Aufsicht und auf Kosten des Staates erzogen wurden. Sie lernten hier das Alter ehren, die Wahrheit reden, den Schmerz ertragen, Hunger, Durst, Klte fr nichts achten und bten sich im Ringen, Schwimmen, Wersen u. s. w. Vom zwlften Jahre an trugen sie kein Untergewand mehr und schliefen auf bloem Eurotasschils. Zum Beweis ihrer Ausdauer in Ertragung krperlicher Schmerzen lieen sich alljhrlich 15- oder 16jhrige Knaben am Altare der Artemis bis aufs Blut peitschen; wer am lngsten aushielt, war der Bomomkes, d. i. Altarsieger. Vom 18. bis zum 20. Jahre lagen die Jnglinge hauptschlich Waffen-bungen ob und leisteten z. B. bei der Kryptia militrische Dienste, durften auch zu bestimmten Zeiten Jagd als eine Vorbung fr den Krieg betreiben. Auch listiger Diebstahl von Lebensmitteln war als Vorschule zu Kriegslisten gestattet; den entdeckten oder ertappten Schelm aber traf empfindliche Strafe. Bescheidenheit und Besonnenheit sowie Krze im Reden, Gehorsam und Ehr-furcht gegen Obere und Greise waren die zu erstrebenden Tugenden. Die Ausbildung fr den Beruf des Kriegers lie keine Beschftigung mit Knsten und Wissenschaften zu, sie mten denn gerade wieder dem hphern Zweck der Wahrhaftigkeit und Vaterlandsliebe gedient haben. Daher lernten Knaben und Jnglinge die Gesetze der Vaterstadt, sangen in Liedern die Geschichte der Ahnen und in Lobgesngen den Preis der Götter. Mit dem 20. Jahre begann die Verpflichtung zum Kriegsdienst, die bis zum 60. dauerte; zugleich trat der junge Krieger in eine Zeltgenossenschaft ein, nahm also an den erwhnten Svssitien. oder Pheiditien teil, fr die er seinen Beitrag an Naturalien und Geld zu liefern hatte. Das Hauptgericht war die Bapha oder Haimatia, eine Art Schweineschwarzsauer, Schweinefleisch mit Blut, Essig und Salz gekocht, dazu gab es einen Becher Wein und Gerstenbrot. Auer der berhmten schwarzen Suppe" gab es aber auch fters ein gespendetes Sondergericht von Wildbret oder von einem Opfertier, auch Nachtisch von Kse, Feigen und Oliven. So mager war also die Kost nicht. Die Opfermahl-zeiten gewhrten Abwechslung und neben geistiger Erhebung durch Gesnge und Festzge auch leiblichen Genu. Die Wohnungen waren Blockhuser; nur Axt und Sge durften bei ihrem Bau gebraucht werden. Jede Familie hatte ein Staatslehen (Kleros), das unveruerlich und unteilbar war. Kein Kleros durfte durch Heirat einer Erbtochter mit einem andern Kleros vereint werden; daher sorgte das Gesetz fr die Verheiratung der Erbtchter und kinderlosen Witwen. Kein Spartiate bebaute sein Feld selbst oder trieb ein Gewerbe. Dafr waren die Heloten oder Periken da. In Kriegszeiten wurden zwar, wie angedeutet, auch diese beiden Bevlkerungsklassen als Leicht-

75. Geschichte des Altertums - S. 350

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
350 Das Altertum. Die Rmer. Ritt erstnde angehrigen Pchtern (publicani) eine reiche Geldquelle, fr die Provinzen ein stetiger Aderla. Zu diesen ritterlichen Blutegeln gesellten sich noch die wuchernden Bankiers und Wechsler (negociatores), die wie heutzutage auch zu gemeinsamen Geschften societates grndeten. Mit dem errafften Mammon erkauften die Bewerber um ein Amt durch Geldspenden, Austeilung von Lebensmitteln oder Darbietung von Vergngungen, wie Schauspiele u. dgl., die feilen Stimmen der Menge in Rom, während die brigen Brger der ganz Italien zerstreut waren und ihr Stimmrecht nicht ausbten. Bei der migen Stadtbevlkerung griff der Gedanke rasch und tief Wurzel, da der Rmer zu etwas Besserem da sei, als Karst und Grabscheit zu führen, wenn er eben das Schwert aus der Hand gelegt habe. Seit der Staat Unterthanen hatte, griff man auch zu diesem nicht mehr, sondern wlzte die Last des Kriegsdienstes hauptschlich den Bundes-genossen zu, ohne diesen im vollen Brgerrecht ein quivalent fr die Leistung zuzuwenden. So schwand einerseits die alte Wehrkraft, anderseits steigerte sich in den Belasteten die Mistimmung, die schlielich zum Kriege ausbrechen mute. Je mehr der gemeine Mann in Rom den Reichtum und die Pracht der Vornehmen anschwellen sah, desto weniger hielt auch er an der alten ein-fachen Sitte fest, forderte wie diese an der Beute seinen Anteil und hielt es fr billig, auf Kosten der eroberten Welt zu leben. Was die obern Zehn-tausend spendeten, stillte nicht den Hunger und reizte nur den Appetit; man nahm es als hingeworfene Brocken von dem groen Schmause, den der welt-gebietende Staat dem ganzen Volke schuldete und den einstweilen die Vor-nehmen allein verzehrten. Neid, Unzufriedenheit, Groll wuchsen mit der zu-nehmenden Habsucht und Verschwendung, jene in den untern Schichten, diese in den obern; sittliche Fulnis durchdrang beide. Die Provinzen standen unter einem Statthalter, einem Konsul oder Prtor nach Ablauf des Amtsjahres, einem Prokonsul mit einem Heere, einem Proprtor, gewhnlich ohne Heer. Diese herrschten als Leiter der allgemeinen Angelegenheiten, Militrgouverneure und Oberrichter, wie Könige, nur dem Senate verantwortlich. Die Rechte der Provinzialstdte waren verschieden: die privilegierten zerfielen in Bundesstdte (civitates foederatae), die hnlich den italischen Bundesgenossen anstatt Steuern ge-wohnlich Truppen oder Schiffe stellten, und Freistdte, von denen die liberae Selbstverwaltung, aber Abgabenpflicht besaen, die liberae et immunes Selbstverwaltung und Steuerfreiheit genossen. Die nichtprivi-legierten Städte, in nichtgriechischen und nichtphnikischen Lndern erst durch die Rmer als Kolonien, Municipien und Städte mit latinischem Rechte eingerichtet, erhielten die Verfassung der italischen Unterthan-Stdte, unter-

76. Geschichte des Altertums - S. 142

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
142 Das Altertum. Die Griechen. anlaste, derselben in der demokratischen Institution des Ephorats ein Gegengewicht zu schaffen. Der Stifter fiel durch Mrderhand. Ursprnglich wohl eine der brgerliche Flle richtende Behrde, fnf an der Zahl, vom König ernannt auf einjhrige Amtsdauer, benutzten die Ephoren (d. i. Auf-sehet) die Zeiten innerer Unruhen zu bedeutender Erweiterung ihrer Macht. Nachdem sie ihre Wahl aus dem Volke durch das Volk erreicht hatten, eroberten sie ein knigliches Recht nach dem andern, so da sie seit dem 5. Jahrhundert als die eigentlichen Machthaber erscheinen, ja als Tyrannen-kolleg. Sie leiteten Gerusia und Apella und fhrten die Beschlsse derselben aus, urteilten mit den Geronten der Kriminalverbrechen und konnten jeden Beamten wegen seiner Amtsfhrung vor Gericht fordern, selbst die Könige zur Rechenschaft ziehen, mit den Geronten zu einem Gericht vereinigt der jeden Beamten das Todesurteil fllen, die Könige in Haft nehmen bis zur gerichtlichen Entscheidung; fr sich allein durften sie Verhaftungen und Geld-ben ansetzen. Sie bten als Sittenrichter die Aufsicht der jeden Privat-mann, besonders der die Jugenderziehung, der die Periken und Heloten und besaen gegen letztere in der Kryptia diskretionre Gewalt. Sie allem durften neue Gesetze vorschlagen und konnten in dringenden Fllen sogar Beamte in der Verrichtung ihres Amtes einstellen; spter wurden sie auch Schatzmeister und hatten demnach unbestritten die hchste und gefhrlichste Gewalt in Hnden. Alle neun Jahre beobachteten sie in einer sternenhellen Nacht den Himmel: eine fallende Sternschnuppe war das Zeichen, da die Könige einen religisen Versto gemacht hatten; bis zu einer aus Delphi oder Olympia eingeholten Entscheidung muten die Könige sich jeder amtlichen Thtigkeit enthalten. Ein monatlicher Eid auf die Verfassung vor den Ephoren, das steht wohl ziemlich einzig in der Weltgeschichte da. Das Ephorat leitete schlielich die ganze innere und uere Politik. c. ffentliche Erziehung. Da die Eroberer sich gegenber der alten Bevlkerung des Landes in der Minderzahl befanden, sahen sie sich zu steter Kriegsbereitschaft gezwungen. Ihre Lage ntigte sie zu der fast ausschlielich kriegerischen Ausbildung, welche Sparta seinen eigenartigen Charakter aufprgt, den eines Feldlagers selbst im Frieden. Spartas Existenz hing von seiner Wehrkraft ab. Diese zu erhalten war der Zweck der strengen Zucht, die das ganze Leben der Spar-tarier regelte. Damit der Spartiate ein gehorsamer, nchterner Brger und im Felde ein unberwindlicher Krieger werde, berwachte der Staat die ganze Heranbildung des jungen Geschlechts. Die neugeborenen Kinder wurden von den ltesten der Phyle auf ihre krperliche Tauglichkeit untersucht, die ge-birechlichen in einer Felsenschlucht des Taygetos ausgesetzt. Die krftigen und

77. Geschichte des Altertums - S. 310

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
310 Das Altertum. Die Rmer. Die Lyrische Kolonie Karthago (Neustadt) verdankte ihre Blte der gnstigen Lage unweit der alten Mndung des Bagradas in fruchtbarer Landschaft, hinter dem besten Hafen Nordafrikas, dem Golfe von Tunis. Frhe von Tyrus unabhngig und dieses berflgelnd, ward es die erste Handels- und Seemacht im Westen des Mittelmeeres und gegen die Griechen, besonders in der Kyrenaika, erst Schutz und Vorort der liby-phnikischen Städte Utika, Gro- und Klein-Leptis, Hadrumetum, Hippo u. a., dann Be-Herrscherin derselben, wie es noch berall geschehen ist, wo der Schwache sich an den Mchtigen lehnte. Auerdem legte Karthago von der kyrenischen Grenze bis nach Mauretanien viele hundert Städte an, die in strenger Unter-thnigkeit gehalten wurden. In diesen Kolonien vereinigte es die libyschen Eingeborenen und schickte denselben aus seiner rmern Brgerschaft einen phnikischen Grundstock, den es mit Landbesitz ausstattete und mit der Magi-stratur oder dem Ehrenrechte bekleidete; dadurch erreichte es einen doppelten Zweck: 1. es entledigte sich armer Brger und machte sie reich, 2. diese muten der Mutterstadt treu bleiben, wenn sie sich in ihrem Besitz und Vor-recht erhalten wollten. Ein Teil der Libyer vermischte sich nicht mit den Phnikern und trieb Ackerbau, ein anderer fhrte, landeinwrts gedrngt, ein unabhngiges Nomadenleben (Numider), hielt sich jedoch von dem Einflsse der Karthager in keiner Weise frei; denn die Fürsten und Huptlinge der Libyer vertauschten das Zelt mit festen Stdten und Burgen, heirateten adelige Tchter aus Karthago und gerieten in eine der Untertnigkeit verwandte Bundesgenossenschaft. Diese Stmme waren Abnehmer karthagischer Fabrikate, lieferten Pro-dukte ihrer Jagd und Viehzucht; ihre Karawanen vermittelten den Handel Karthagos nach dem innern Afrika, welches hinwiederum seine Schtze an die Ksten lieferte: Goldstaub, Elfenbein, Gummi, Ebenholz und Sklaven. Besonders war es der Stamm der Nasamonen, der im Dienste des kartha-gischen Handels die Sahara durchzog und vielleicht bis an den Niger vor-drang. Die Kultur der Nigerlnder, von welcher am Ende des vorigen Jahr-Hunderts der Reisende Mungo Park berrascht war, geht vermutlich auf diesen alten lebhaften Verkehr zurck. Den Hauptvorteil aber zog immer Karthago. Die Libyer und Libyphniker lieferten ihm Fuvolk, mit denen die karthagischen Feldherren die Soldtruppen zu zgeln im stnde waren; die Numider stellten leichte Reiterei. Die unterworfenen Orte und Land-schaften entrichteten in Naturalien und Geld hohe Abgaben, welche die Herr-schende Stadt in bedrngten Zeiten bis zur Hlfte des Ertrags steigerte. Bei der rationellen Bewirtschaftung des Bodens, welche die Karthager be-trieben die lateinische Bearbeitung der Schrift des Mago der die Acker-Wirtschaft wurde vom rmischen Senate den italischen Landwirten empfohlen,

78. Geschichte des Altertums - S. 318

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
318 Das Altertum. Die Rmer. denen freilich eine kurzsichtige Kriegspartei wieder zu weitgehende Forderungen stellen wollte, einen verhltnismig gnstigen Frieden, den der unber-wundene Hamilkar vermitteln mute und mit vieler Klugheit vereinbarte unter folgenden Bedingungen: 1. Die Karthager treten Sicilien ab und zahlen fr die abziehenden Truppen auf den Kopf das Lsegeld von 18 De-naren (12 Mark); 2. sie entrichten eine Kriegsentschdigung von 1000 Ta-lenten sogleich und von 2200 Talenten (im ganzen = 16 500 000 Mark) in zehn Jahresraten. Ferner muten sie, wie natrlich, die rmischen Gefangenen ohne Lsegeld freigeben; dagegen blieb ihnen die geforderte Auslieferung der Waffen und berlufer erlassen, und in dem gegenseitigen Versprechen, die Bundesgenossen weder anzugreifen noch dem Bundeshaupt abspenstig zu machen, lag die Anerkennung der politischen Unabhngigkeit Karthagos. <1. Ergebnisse des Krieges. ) Sicilien wurde, auer dem Gebiete Hierons, die erste rmische Provinz (provincia pro vincia anstatt des Festlandes, nmlich Italien; vgl. pro consule). In einem solchen aueritalischen Verwaltungsbezirk leitete die brgerlichen und militrischen Geschfte ein Stellvertreter des Konsuls, ein Prokonsul oder ein Prtor (seit 227 gab es vier Prtoren). Fr die Finanzen, stand ihm ein Oustor zur Seite. Die Städte erhielten eine Municipalverfaffung; aus den allein zu den mtern fhigen vermgenden Brgern entstand der sptere Provinzialadel. brigens besaen auch einzelne Städte in den Provinzen das latinische Recht oder Kolonialrechte, sowie das ius italicum (s. oben S. 301). ) In die Zeit nach dem Kriege fllt wohl auch die weitere Demokra-tisierung der Centuriatkomitien, die mit der Tribusordnung in der Weise in Verbindung gesetzt werden, da alle Klassen gleiche Stimmenzahl erhalten und jede 70 Centurien umfat, 35 iuniores und 35 seniores. Die Prrogative wird durch das Los bestimmt. r) Gegenseitige Verluste während des Krieges. Der Krieg hatte beide Staaten auerordentliche Opfer gekostet an Geld, Menschen und Schiffen, ungerechnet die Verluste durch Verwstung. Die Zahl der- Menschenopfer lt sich nicht bemessen. An Schiffen waren den Rmern 600 groe Linienschiffe, ihren Gegnern 500 zu Grunde gegangen. Und was war das Endergebnis der gewaltigen Anstrengungen? Beide Städte haten sich aufs bitterste; beide wuten, da dieser Krieg die Entscheidung nicht herbeigefhrt hatte und ein zweiter, noch grerer bevorstehe; es kam feit-dem darauf an, welche Republik am besten gerstet auf den Kampfplatz treten werde.
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