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1. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 155

1878 - Mainz : Kunze
— 155 - Ii. Schweiz und Holland werden für unabhängig vom Reiche erklärt. Iii. Frankreich erhält den faktischen Besitz von Metz, Toul und Verdun rechtlich zugesichert, außerdem das österreichische Elsaß, Alt-Breisach und das Besatzungsrecht in Philippsburg. Schweden nimmt für sich Vorpommern mit Rügen, Stettin, Wismar, die Bistümer Bremen und Verden und 5 Mill. Thaler. Es besitzt seitdem die Mündungen der Oder, Elbe und Weser und kann den ganzen deutschen Handel lahm legen. Iv. Baiern behält die Qberpfalz und die Kurwürde; die Rheinpfalz mit der neugeschaffenen achten Kur wurde dem Sohne des unglücklichen Winterkönigs gegeben. Sachsen erhält die Lausitz, Hessen Hersfeld und Schaumburg, Mecklenburg Schwerin und Ratzeburg. Brandenburg wurde für den verlorenen Theil Pommerns durch Halberftadt, Minden, Cammin und Magdeburg entschädigt, Hinterpommern fiel ihm durch Erbschaft zu. V. Alle deutschen Fürsten wurden für souverän erklärt; sie durften Bündnisse schließen und Krieg führen nur eingeschränkt durch die inhaltlose Formel, „soweit es unbeschadet Kaiser und Reich geschehen könne". Der Papst erkannte den westfälischen Frieden nicht an, auch Oesterreich setzte sich über die Bestimmung, welche den Protestanten Religionsfreiheit verlieh, in seinen Erblanden hinweg. § 34. Folgen -es Krieges. Vor dem Kriege war Deutschland ein reiches Land gewesen, in dem Handel und Wandel blühte, große Städte zu Macht und Ansehen herangediehen, Wissenschaft, Kunst und Handwerk gepflegt wurden. Das alles war verschwunden; von einer Menge Ortschaften kannte man die Stätte nicht mehr, wo sie gestanden; ehedem fruchtbare Fluren waren mit Gestrüpp überwuchert oder mit Wald bewachsen. Die Bevölkerung war mindestens bis zur Hälfte zusammengeschmolzen. Und das war nicht einmal die schlimmste Folge. Das Volk hatte, durch den Anblick so vieler

2. Das Mittelalter - S. 257

1884 - Mainz : Kirchheim
Zunftwesen. 257 Stadtherr oder dessen Vogt von ihnen wie von Leibeigenen und Hörigen auf dem Lande das beste Stück des Nachlasses von Hausrat, Vieh oder Kleidung aus der Erbmasse entnehmen durfte. Doch schon im 11. Jarhnndert werden kaiserliche Städte von diesen Lasten durch kaiserliche Gu ade abriefe befreit, da sie als Verteidiger bedrängter Kaiser, wie z.b. die Worrn-f e r unter Heinrich Iv., die Erkenntlichkeit derselben gewinnen. So erhält auch Spei er von Heinrich Y. einen Gnadenbrief, der die gegenwärtigen oder zukünftigen hörigen Stadtbewohner, mögen sie kommen, woher sie wollen, von dem Rechte des Best-hanptes befreit, und einen andern, der die Stadt in Anerkennung standhafter Treu von Zöllen (z. B. Pfeffer, den die Handelsschiffe abgeben mußten), Baunpfennig (Strafgeld), Schatzpfennig (Vermögenssteuer) von Naturalverpflegnngs - und Transportpflicht frei macht und der Stadt Gerichts- und Münzrecht verbürgt. Diesem Beispiel folgten viele andere nicht bloß von Seiten der Kaiser, sondern auch von geistlichen und weltlichen Stadtherren, und wo dies nicht freiwillig geschah, wurde es von den erstarkenden Städten ertrotzt. 2. Zunftwesen der Handwerker. An Stelle der vielen kleinen Verkaufsbuden, die feit dem 9. und 10. Jahrhundert cm die Kirchen, besonders an Wallfahrtsorten, sowie an Hofburgen sich anschlössen und der zuströmeudeu Menge nicht nur Reliquien und Heiligenbilder, sondern auch Gegenstände der Leibesnahrung und Bekleidung feil boten, traten zunächst leicht aus Holz errichtete Hallen, bald aber in reichen Städten solide, mit Geschmack aus festen Steinen erbaute, meist gewölbte Kauf- oder Gilde hallen, Legehäuser, Lauben; sie waren um so mehr Bedürfnis, weil in den älteren Städten die Zahl namentlich der geräumigen Häuser gering war. In den einzelnen Abschlägen derselben schlug der kleine Gewerbtrei-bende seine „Bänke" auf, so daß die Läden oder Bänke der gleichartigen^Waaren neben einander in einer gemeinschaftlichen Halle ihre Stelle fanden; es entstanden Brotbänke, Fleischbänke, Wein ^ und Bierbänke, Leder - und Schuhbäuke. Diese Sänke wurden bald in den Familien der Inhaber erblich, sowohl nach dem Herkommen, das zum Erbrecht führte, als auch gegen Geldzahlung der Gewerbsgenoffeu an die Obrigkeit, welche diesen das Recht durch Verbriefung sicherte; so in Köln am Ende des 12., in Breslau am Anfange des 14. Jahrhunderts. Früh-Zeitig hatten die Fleischer einen V e r e in i g nn g s p u n k t in §o ff mann, Weltgeschichte Ii. 17

3. Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 233

1831 - Mainz : Kunze
255 als er zur Auöfütterung einer gewissen Anzahl Seidenwürmer gebraucht. Die Würmer kriechen nicht auf den Bäume« herum; er füttert sie in besondern Gemächern feines Hofs. Die gewonne- nen Kokons kocht er und verkauft sie in die Städte, wo sie durch Maschinen abgehaspelt werden. Die guten Sorten heißen Organsin und Tram; aus dem Abfall wird Floretseide gesponnen. Die Aecker und Wiesen sind mit Maulbeerbäumen eingefaßt. Man benutzt sie nebst den Ulmen zu Trägern des Weinstocks, den der Italiener gewöhnlich in graben Reihen zwischen jene Bäume pflanzt. Die Rebe rankt an ihnen auf und wird in Guirlanden von einem Baumgipfel zum andern gezogen; fürö Auge ein reizender Anblick. Nur behandelt man den Wein schlecht, so daß er dem Ausländer häufig widerlich schmeckt und sich nicht lange hält. Seide trägt viel ein. Eben so gibt man sich wenig Mühe, die Seide, dies reiche einheimische Produkt, selbst zu Waaren zu verarbeiten; man verkauft sie mehrcntheils in betriebsamere Länder. Der italische Landmann ist nicht Eigenthümer des Bodens, den er bebaut, er ist nur Maier oder Pächter oder blos Arbeiter; alles Land gehört reichen und vornehmen Gutsherrn. Als Pacht muß der Bauer die Hälfte der Erndte in Natura und die Hälfte des Wicsencrtrags in Geld zahlen. Dafür läßt ihm der Gutsherr auch das Vieh zur Benutzung. Solche Pacht ist auf vielen Bauer- höfen erblich. Es gibt Gutsherrn, die oft über 100 Maierhöfe neben ihren adligen Gütern und Schlössern besitzen, und in großen Städten oder an Fürstenhöfen den Ertrag verzehren. — Das Volk ist nicht mehr so tüchtig wie ehmals. Seine Blütezeit war vor drei und mehr Jahrhunderten, wo noch die Bürger- schaften vieler Städte unabhängig sich selbst regierten und ver- theidigten. Damals zog Gewerb und Handel Reichthümer herbei; da blühten alle Künste. Vorzügliche Dichter und Geschichtschreiber bildeten die italische Sprache zu großer Feinheit und Schönheit, und ihre Maler und Bildhauer wurden zuletzt Muster fürs übrige Europa. So ist es nicht mehr. — Es gibt verschiedene Regierungen im Pogebiet und au der Küste. Ein kleiner Theil des Landes am obern Tessin gehört zur Schweiz. Im Westen regiert der König von Sardinien-Piemont und im Osten über Lombardei und Venedig der östreichische Kaiser. Südlich des mittlern Po liegen die Herzogthümer Parma und Wodena, und den untern Po berührt der päpstliche Kirchenstaat.

4. Geschichte des Altertums - S. 310

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
310 Das Altertum. Die Rmer. Die Lyrische Kolonie Karthago (Neustadt) verdankte ihre Blte der gnstigen Lage unweit der alten Mndung des Bagradas in fruchtbarer Landschaft, hinter dem besten Hafen Nordafrikas, dem Golfe von Tunis. Frhe von Tyrus unabhngig und dieses berflgelnd, ward es die erste Handels- und Seemacht im Westen des Mittelmeeres und gegen die Griechen, besonders in der Kyrenaika, erst Schutz und Vorort der liby-phnikischen Städte Utika, Gro- und Klein-Leptis, Hadrumetum, Hippo u. a., dann Be-Herrscherin derselben, wie es noch berall geschehen ist, wo der Schwache sich an den Mchtigen lehnte. Auerdem legte Karthago von der kyrenischen Grenze bis nach Mauretanien viele hundert Städte an, die in strenger Unter-thnigkeit gehalten wurden. In diesen Kolonien vereinigte es die libyschen Eingeborenen und schickte denselben aus seiner rmern Brgerschaft einen phnikischen Grundstock, den es mit Landbesitz ausstattete und mit der Magi-stratur oder dem Ehrenrechte bekleidete; dadurch erreichte es einen doppelten Zweck: 1. es entledigte sich armer Brger und machte sie reich, 2. diese muten der Mutterstadt treu bleiben, wenn sie sich in ihrem Besitz und Vor-recht erhalten wollten. Ein Teil der Libyer vermischte sich nicht mit den Phnikern und trieb Ackerbau, ein anderer fhrte, landeinwrts gedrngt, ein unabhngiges Nomadenleben (Numider), hielt sich jedoch von dem Einflsse der Karthager in keiner Weise frei; denn die Fürsten und Huptlinge der Libyer vertauschten das Zelt mit festen Stdten und Burgen, heirateten adelige Tchter aus Karthago und gerieten in eine der Untertnigkeit verwandte Bundesgenossenschaft. Diese Stmme waren Abnehmer karthagischer Fabrikate, lieferten Pro-dukte ihrer Jagd und Viehzucht; ihre Karawanen vermittelten den Handel Karthagos nach dem innern Afrika, welches hinwiederum seine Schtze an die Ksten lieferte: Goldstaub, Elfenbein, Gummi, Ebenholz und Sklaven. Besonders war es der Stamm der Nasamonen, der im Dienste des kartha-gischen Handels die Sahara durchzog und vielleicht bis an den Niger vor-drang. Die Kultur der Nigerlnder, von welcher am Ende des vorigen Jahr-Hunderts der Reisende Mungo Park berrascht war, geht vermutlich auf diesen alten lebhaften Verkehr zurck. Den Hauptvorteil aber zog immer Karthago. Die Libyer und Libyphniker lieferten ihm Fuvolk, mit denen die karthagischen Feldherren die Soldtruppen zu zgeln im stnde waren; die Numider stellten leichte Reiterei. Die unterworfenen Orte und Land-schaften entrichteten in Naturalien und Geld hohe Abgaben, welche die Herr-schende Stadt in bedrngten Zeiten bis zur Hlfte des Ertrags steigerte. Bei der rationellen Bewirtschaftung des Bodens, welche die Karthager be-trieben die lateinische Bearbeitung der Schrift des Mago der die Acker-Wirtschaft wurde vom rmischen Senate den italischen Landwirten empfohlen,

5. Geschichte des Altertums - S. 318

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
318 Das Altertum. Die Rmer. denen freilich eine kurzsichtige Kriegspartei wieder zu weitgehende Forderungen stellen wollte, einen verhltnismig gnstigen Frieden, den der unber-wundene Hamilkar vermitteln mute und mit vieler Klugheit vereinbarte unter folgenden Bedingungen: 1. Die Karthager treten Sicilien ab und zahlen fr die abziehenden Truppen auf den Kopf das Lsegeld von 18 De-naren (12 Mark); 2. sie entrichten eine Kriegsentschdigung von 1000 Ta-lenten sogleich und von 2200 Talenten (im ganzen = 16 500 000 Mark) in zehn Jahresraten. Ferner muten sie, wie natrlich, die rmischen Gefangenen ohne Lsegeld freigeben; dagegen blieb ihnen die geforderte Auslieferung der Waffen und berlufer erlassen, und in dem gegenseitigen Versprechen, die Bundesgenossen weder anzugreifen noch dem Bundeshaupt abspenstig zu machen, lag die Anerkennung der politischen Unabhngigkeit Karthagos. <1. Ergebnisse des Krieges. ) Sicilien wurde, auer dem Gebiete Hierons, die erste rmische Provinz (provincia pro vincia anstatt des Festlandes, nmlich Italien; vgl. pro consule). In einem solchen aueritalischen Verwaltungsbezirk leitete die brgerlichen und militrischen Geschfte ein Stellvertreter des Konsuls, ein Prokonsul oder ein Prtor (seit 227 gab es vier Prtoren). Fr die Finanzen, stand ihm ein Oustor zur Seite. Die Städte erhielten eine Municipalverfaffung; aus den allein zu den mtern fhigen vermgenden Brgern entstand der sptere Provinzialadel. brigens besaen auch einzelne Städte in den Provinzen das latinische Recht oder Kolonialrechte, sowie das ius italicum (s. oben S. 301). ) In die Zeit nach dem Kriege fllt wohl auch die weitere Demokra-tisierung der Centuriatkomitien, die mit der Tribusordnung in der Weise in Verbindung gesetzt werden, da alle Klassen gleiche Stimmenzahl erhalten und jede 70 Centurien umfat, 35 iuniores und 35 seniores. Die Prrogative wird durch das Los bestimmt. r) Gegenseitige Verluste während des Krieges. Der Krieg hatte beide Staaten auerordentliche Opfer gekostet an Geld, Menschen und Schiffen, ungerechnet die Verluste durch Verwstung. Die Zahl der- Menschenopfer lt sich nicht bemessen. An Schiffen waren den Rmern 600 groe Linienschiffe, ihren Gegnern 500 zu Grunde gegangen. Und was war das Endergebnis der gewaltigen Anstrengungen? Beide Städte haten sich aufs bitterste; beide wuten, da dieser Krieg die Entscheidung nicht herbeigefhrt hatte und ein zweiter, noch grerer bevorstehe; es kam feit-dem darauf an, welche Republik am besten gerstet auf den Kampfplatz treten werde.
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