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1. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 36

1888 - Berlin : Hertz
36 Erbvertrag mit den Luxemburgern; Otto der Faule und Karl Iv. aber ihr Vetter, der Kurfürst von Brandenburg, unterstützte sie nicht und sie vermochten den Kampf nicht lange fortzuführen. In dem Hause der Wittelsbacher selbst entstanden bald heftige Zwistigkeiten, indem der Herzog Stephan von Niederbaiern sich auch Oberbaierns bemächtigte, welches eigentlich den Markgrafen Ludwig und Otto von Brandenburg gehörte. Dies benutzte Karl Iv. mit gewohnter Arglist, um die Brandenburger Fürsten gegen ihre baierschen Vettern so weit aufzureizen, daß sie mit ihm und seinem luxemburgischen Hause eine Erbverbrüderung abschlössen. Sie erklärten darin, daß nach dem Tode der beiden Markgrafen und ihrer männlichen Nachkommen die Mark Brandenburg und die Lausitz an den ältesten Sohn des Kaisers, an den König Wenzel von Böhmen und an alle männlichen Nachkommen des Kaisers und seines Bruders Johann von Mähren fallen sollten. Schon wenige Monate darauf ließ Karl die märkischen Stände dem vierjährigen Wenzel die Erbhuldigung darbringen (1363). Der Tod Ludwig's des Römers (1365) erleichterte dem Kaiser die Ausführung seiner Absichten; denn niemals hat auf dem braudenburgischen Thron ein unwürdigerer, schwächerer Fürst gesessen, als der jetzt allein zurückbleibende Otto, welcher, ohne Gefühl für Ehre und Pflicht, nur der Befriedigung roher Begierden lebte. Wiewohl er kaum neunzehn Jahre zählte, war doch seines Lebens Kraft schon durch völlerisches, wüstes Treiben erschöpft und sein schlaffes, träges Wesen ließ ihm die Regierungssorgen als eine drückende Last erscheinen. Karl Iv. hatte ihn daher leicht an sich ziehen können, indem er ihm seine noch sehr junge Tochter Elisabeth verlobte und ihm einen Brautschatz von 20,000 Schock großer Prager Pfennige in Aussicht stellte. Otto ließ es sich für eine so verlockende Mitgabe gern gefallen, daß er noch einmal für unmündig erklärt wurde, und führte fortan an des Kaisers Hofe ein lüderliches Leben, während Karl Iv. als fein Vormund die Regierung in der Mark übernahm und die Herzen der Einwohner durch alle Mittel der Klugheit und durch vielfache Gunstbezeugungen für sich zu gewinnen suchte. Otto mußte es auch geschehen lassen, daß der Kaiser ihm die eigentliche Verlobte später vorenthielt und statt der jüngeren Elisabeth, welche den Erzherzog Albrecht von Oesterreich heirathete, ihm die ältere Schwester Margarethe gab, welche schon zwölf Jahre mit einem Anderen verheirathet gewesen und weit älter war, als er selbst. Zu spät endlich ermannte sich der elende Fürst, als Karl Iv., um sich die Freundschaft der Herzoge von Pommern zu sichern, sich bereit zeigte, ihnen auf Kosten der Mark Brandenburg mehrere Landschaften der Uckermark zu überlassen. Die Herzöge von Baiern waren es, welche Otto jetzt auf die nur zu klaren Absichten Karl's aufmerksam machten und ihm zugleich ihre Hülfe anboten, um die Erbverbrüderung mit dem Luxemburger wieder aufzuheben. Der Pfalzgraf bei Rhein, der König Ludwig von Ungarn und Polen und der Dänenkönig Waldemar waren bereit, das Unternehmen zu unterstützen. Der junge Herzog Friedrich von Baiern rückte mit Hülfstruppen in der Mark ein und Otto ließ demselben als seinem Nachfolger huldigen, indem er sich öffentlich von dem geschlossenen Erbvertrage mit dem Luxemburger lossagte (1371). Karl Iv. aber war nicht gewillt, die lang erstrebte Beute so leicht

2. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 539

1888 - Berlin : Hertz
Besitznahme von Hannover. 539 Zurücklassung einer geringen Truppenzahl über Lüneburg nach Hannover vorgerückt, wo er am 18. eintraf. Dort war inzwischen am 17. Abends General von Falckenstein von Minden her mit der Göbenschen Division eingerückt. König Georg hatte bereits am 16. mit dem Kronprinzen und mit seinen Truppen die Hauptstadt verlassen. Der Ausmarsch erfolgte in der höchsten Ueberftürzung und Verwirrung. General von Falckenstein traf alsbald Anordnungen für die einstweilige Regierung des Landes. Die preußischen Truppen aber folgten den Hannoveranern über Hildesheim nach Göttingen, wohin sich König Georg zunächst zurückgezogen hatte, und wo seine ganze Armee sich sammeln sollte. In der That eilten die Truppen von allen Seiten mit großem Eifer und mit Pflichttreue herbei. Wäre König Georg von dort nnverweilt weiter südlich gezogen, so hätte er sich mit hessischen und baierschen Truppen vereinigen und sodann ernsten Widerstand leisten sönnen. Aber er blieb drei Tage in Göttingen in der trügerischen Hoffnung, daß baier-sche Truppen von Süden her zu ihm stoßen würden. Als diese Hoffnung schwand, inzwischen aber die preußische Division Beyer sich von Kassel her in Bewegung setzte, wandte sich der König ant 21. Juni von Göttingen östlich, um sich mit seiner ganzen Armee durch die preußische Provinz Sachsen und durch Thüringen nach Baiern durchzuschlagen. Ueber Heiligenstadt und Mühlhausen ging der Zug auf Gotha zu. Die Hannoversche Armee unter dem Oberbefehle des Generals von Arentsschild bestand aus mehr als 18,000 Mann mit 52 Geschützen, tüchtige Truppen mit guter Uebung und Disciplin, namentlich eine trefflich berittene Kavallerie. Um derselben den Abzug durch Thüringen zu verlegen, besetzten die Preußen und die mit ihnen vereinigten kobnrg-gothaischen Truppenjoen Werraübergang, sowie Eisenach und Gotha. Mit großer Beschleunigung wurden Besatzungstruppen aus Magdeburg, Aschersleben, Torgäu, Naumburg herangezogen, um die Hannoveraner, die sich bei Langensalza vereinigten, von allen Seiten zu umstellen. König Georg schickte am 23. einen seiner Adjutanten nach Gotha, um über ein ehrenvolles Abkommen mit Preußen zu verhandeln. König Wilhelm von Preußen, welcher ein Blutvergießen zwischen seinen und den Hannoverschen Truppen verhindern wollte, schickte zum Zwecke der Verhandlungen gleichfalls einen seiner Adjutanten nach Gotha; als derselbe jedoch dort ankam, hatte der König Georg seinerseits die Verhandlungen wieder abgebrochen. Von preußischer Seite wurde noch eine Bedenkzeit und Waffenruhe bis zum 26. Mittags angeboten: König Georg sollte sich entscheiden, ob er für sich und den Kronprinzen, sowie für sämmtliche Offiziere mit Waffen und Pferden freien Abzug, für die Soldaten dagegen Entlassung in die Heimath annehmen wolle. Er verlangte jedoch freien Durchzug für sich und sein ganzes Heer nach Süd-deutschlaud, um mit Oesterreich gegen Italien zu kämpfen. Dies mußte von Preußen zurückgewiesen werden. Inzwischen näherte sich ein baierfches Corps über Hessen, und es entstand für Preußen die Gefahr, daß dasselbe sich mit den Hannoveranern vereinige. Jede Verzögerung der Entscheidung konnte bedenklich werden; ant 26. Vormittags wurde deshalb dem König Georg nochmals ein Buudniß mit Preußen unter Sicherung des hannoverschen Besitzstandes und unter Annahme der preußischen Vorschläge für eine neue Bundesreform angetragen. Aber der in verhängnisvollen Täuschungen be-

3. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 297

1877 - Berlin : Herbig
Deutschland, Westfälischer Friede. 297 Breisach, die (einer österreichischen Nebenlinie gehörige) Landgraf- schaft Ober- und Unter-Elsass und die Landvogtei über 10 Reichs- städte im Eisass (Praefectura provincialis decem civitatum imperia- lium), mit ausdrücklicher Wahrnehmung ihrer bisherigen Freiheit. Den übrigen 'Reichsständen im Eisass (darunter namentlich Strafsburg) bleibt ihre Reichsunmittelbarkeit und bisherige Freiheit. Aufserdem erhält Frankreich das Besatzungsrecht in Philippsburg. 3) Hessen-Kassel: Abtei liersfeld, die schaumburgischen Lehen des Stiftes Minden und 000,000 Thaler. 4) Kurbrandenburg: Als Entschädigung für das ihm nach Erb- recht zustehende Pommern (von dein es nur den gröfseren Theil Hinterpommerns erhält), die Bisthümer Halberstadt, Minden und Gamin als weltliche Fürstenthümer, das Erzbisthum Magdeburg als Herzogthum (unter Vorbehalt lebenslänglichen Besitzes für den Ad- ministrator August von Sachsen, f 1688). 5) Mecklenburg: Die Bisthümer Schwerin und Ratzeburg als Fürstenthümer. 6) Braunschweig: Die Alternative im Bisthum Osnabrück (wo ein katholischer und ein evangelischer Bischof abwechseln sollen). B. Weltliche Reichsangelegenheiten. 1) Allgemeine Amnestie und Wiedereinsetzung in den Stand von 1618. 2) Die Kurwürde und die Oberpfalz bleiben bei der Wilhel- minischen Linie (Baiern) des Hauses Wittelsbach; für die Rudol- finische Linie (Pfalz) wird eine neue, achte Kurwürde errichtet. 3) Den sämmtlichen Ständen wird im Verhältnis zum Kaiser die Landeshoheit (Superioritas territorialis), namentlich das Recht zu- erkannt, Bündnisse unter sich und mit Auswärtigen, aufser gegen Kaiser und Reich, zu schliefsen. Später (seit 1663) bestimmt der beständige Reichstag zu Regensburg die Formen des deutschen Staats- kör pers näher. 4) Die Republik der vereinigten Niederlande und die Schiveis werden als unabhängig vom Reich anerkannt (s. S. 256). C. Geistliche Angelegenheiten (Gravamina ecclesiastica). 1) Der Passaucr Vertrag und der Augsburger Religionsfriede (S. 285) werden bestätigt und auf die Reformirten ausgedehnt. 2) In Reichsverhältnissen sollen katholische und evangelische Stände völlig gleich sein. 3) In Ansehung der geistlichen Hüter und der Religionsübung wird das Jahr 10^4 als Norm (Annus normalis)

4. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 340

1877 - Berlin : Herbig
340 Neuere Geschichte, Zweite Periode. tretung der deutschen Länder, und auf einen Vorbehalt Philipps Iii. bei Verzichtleistung auf die deutschen Länder. 3) August Iii. von Sachsen, als Gemahl der ältesten Tochter Kaiser Josephs I. — Durch Friedrichs Ii. Ansprüche auf einen Theil Schlesiens und seinen Wunsch, seine Monarchie durch f/anz Schlesien zu vergröfsern, durch die Zurückweisung seines in Wien gemachten Anerbietens, gegen Anerkennung seiner Ansprüche für Oesterreich zu kämpfen, entstellt noch vor Eröffnung der Feindseligkeiten durch di« übrigen Präten- denten der 1740—1742. Erste Schlesische Krieg. Preußische Rechtsansprüche auf einen Theil Schle- siens1: 1) Das Fürstenthum Jägerndorf war 1524 von einem jüngeren Zweige der hohenzollernsclien Kurlinie erkauft und durch Erbver- brüderung der künftige Erwerb von Ratibor und Oppeln gesichert, dann Herzog Johann Georg, als Anhänger des Kurfürsten von der Pfalz Friedrich V., von dem Kaiser Ferdinand Ii. 1g23 in die Acht erklärt (s. S. 288) und trotz des westfälischen Friedens (s. S. 297, B) weder er, noch seine Erben restituirt worden. 2) Mit dem Herzog von Liegnitz, Brieg und Wohlau hatte Kurfürst Joachim Ii. 1537 eine Erbverbrüderung geschlossen, der jedoch Ferdinand I. als König von Böhmen und Oberlehnsherr widersprochen hatte. Nach dem Aussterben des herzoglichen Hauses (1675) setzte sich Oesterreich in Besitz. 1686 entsagte Kurfürst Friedrich Wilhelm der Große den schlesischen Herzogtümern gegen Abtretung des Schwiebuser Kreises. Dieser war aber Oesterreich in einem geheimen Traktat mit dem Kur- prinzen wieder zugesichert und von diesem (als Kurfürst Friedrich Iii.) im Jahre 1696 zurückgegeben worden. 1740. Besetzung Schlesiens durch Friedrichs Truppen, Ein- (Deeember) nähme Glogaus, Behauptung des Landes durch den 1741 (10. April). Sieg bei Mollwitz (Schwerin). 1741. Geheimes Bündniss zu Nymphenburg'1 gegen Oesterreich, (Mai). geschlossen von Frankreich, Baiern und Spanien, dom später Sachsen und zuletzt Preußen beitritt. 1 2 1 Eichhorn, deutsche Staats- und Rechts geschickte, §. 583. 2 J. G. Droysen, Abhandlungen (zur neueren Geschichte), 1876, erklärt das als Traitc de Nymphenbourg veröffentlichte Aktenstück

5. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 104

1886 - Berlin : Hertz
104 jeber Weise bemüht, die adligen Familien im Besitz ihrer Güter zu erhalten; er hielt viel auf die Stiftung adliger Majorate, wogegen er Bürgerliche von dem Kauf adliger Güter abzuhalten suchte. „Der Bürger," sagt er, „soll sich mit Manufakturen, Kommerz und dergleichen bürgerlichem Verkehr abgeben und sein Geld darein stecken, aber keine adligen Güter besitzen." Das hing mit des Königs Ansichten von den Ständen überhaupt zusammen; er legte nämlich ein großes Gewicht auf die Scheidung der drei Stände, des Adels, der Bürger und der Bauern, und hielt es für ungemein wichtig, daß jeder in seinem ihm durch die Geburt angewiesenen Kreise verbleibe. Der Adel vor allem sollte seine Stellung im Besitz des Grund und Bodens, im Kriegsdienst und in den hohen Ämtern behalten. Die Offizierstellen in der Armee wollte er besonders mit Adligen besetzt wissen, weil diese den Kriegsdienst von jeher als eine Ehrensache ihres Standes betrachtet hatten und militärische Ehre sich beim Adel vorzugsweise finde. Auch in Bezug auf die Ämter der höheren Verwaltung berücksichtigte er fast nur Adlige. Freilich machte er an dieselben auch desto größere Anforderungen; der Adel galt ihm nichts ohne rechte Ehre und ohne wirkliches Verdienst. Der Gerechtigkeitspflege widmete Friedrich die gewissenhafteste Sorgfalt, er setzte darein eine der ersten Pflichten des Fürsten. Sein Wille war, in der Justiz alle Parteigunst zu entfernen, die Prozesse abzukürzen und die Härte vieler Strafen zu mildern. Schon im Jahre 1746 schritt er zu einer Justizreform und ließ durch den ausgezeichneten Großkanzler von Cocceji eine neue Gerichtsordnung den Codex Fridericianus ausarbeiten. Während die Fürsten bis dahin oft in den regelmäßigen Lauf der Justiz nicht bloß durch Begnadigung, sondern auch durch willkürliche Verschärfung der Strafen eingegriffen hatten, wollte er letzteres in Zukunft ganz abgeschafft wissen und erklärte etwaige Machtsprüche, die er sich erlauben würde, im voraus für ungültig. Dennoch ließ er sich zu einem solchen in der Sache des Müllers Arnold verleiten, wo er das Urteil der Gerichtsbehörden für parteilich zu Gunsten eines Vornehmen hielt und dasselbe unter Absetzung und harter Bestrafung aller Richter willkürlich abänderte. Solche Strenge erhöhte freilich das Vertrauen des Volkes zu seiner Gerechtigkeitsliebe, und der bekannte Müller von Sanssouci durste des Königs eigener willkürlicher Forderung zuversichtlich mit Berufung auf das Berliner Kammergericht entgegentreten.

6. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 12

1886 - Berlin : Hertz
12____________ böhmische Haus fallen sollten. Kurz vorher hatte Karl Iv das berühmte deutsche Grundgesetz, die golden ebulle gegeben, durch welche der Markgraf von Brandenburg in die Reihe der sieben Kurfürsten des deutschen Reichs trat (neben Mainz, Trier, 6 Köln, Pfalz, Sachsen und Böhmen (1856). Der Tod Ludwigs des Römers (1365) erleichterte dem Kaiser die Ausführung seiner Absichten in Bezug auf Brandenburg; denn Otto der Faule, den sinnlichen Lüsten ergeben, überließ Karl Iv willig die Regierung der Mark, um am kaiserlichen Hose unterdes ein ausgelassenes Leben zu führen. Zu spät erst auf Karls ehrgeizige Absichten aufmerksam gemacht, wollte er sich sodann dessen Gewalt entziehen und verband sich dazu mit mehreren Fürsten des Nordens, doch Karl rückte mit Kriegsscharen entschlossen vor und brachte den feigen Markgrasen ohne Mühe zur Verzichtleistung auf die Regierung. Otto trat dem König Wenzel von Böhmen (Karls Sohn) die Herrschaft in den Marken förmlich ab und endete sein schmachvolles Leben in sündlichem Wandel auf einem Schlosse bei Landshut. So ging nach fünfzigjähriger Dauer die Gewalt des baierschen Hauses in Brandenburg, welche keinen Segen über das Land gebracht hatte, zu Ende. 5. Die luxemburgischen Markgrafen (1373—1415). Karls It landesväterliche Fürsorge. Wenn Karls arglistiges Benehmen in der Erwerbung der Marken wenig Achtung verdient, so ist dagegen sein ernstes Bestreben zu rühmen, sich in jeder Beziehung als Wohlthäter seiner Unterthanen zu zeigen. Karl war an Schärfe und Feinheit des Geistes, an vielseitiger Bildung und klarer Beurteilung der Verhältnisse den größten Fürsten gleichzustellen; bei allem Ehrgeiz wollte er die Länder nicht bloß beherrschen, sondern auch beglücken. Er selbst übernahm für den noch unmündigen Wenzel die Regierung des neu erworbenen Landes. Nachdem er auf dem Landtag zu Tangermünde die Vereinigung Brandenburgs mit Böhmen „für ewige Zeiten" als unauflösbar hatte erklären lassen, trat er zunächst dem Raubwesen, dvs sich in den letzten Zeiten wieder sehr gesteigert, mit aller Kraft entgegen, vermehrte deshalb die Zahl der Landvögte, hielt selbst mit einer groß-

7. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 39

1886 - Berlin : Hertz
sinnige Herzog, und alsbald wollte der Kurfürst Johann Sigismund sich der Landesregierung bemächtigen, aber gleichzeitig trat der Prinz von Pfalz-Neuburg mit dem Anspruch an die Erbschaft auf, indem er als Erbe der ältesten noch lebenden Tochter Herzog Wilhelms das meiste Recht darauf zu besitzen vorgab. Der Kaiser wollte diesen Streit benutzen, um die Länder einstweilen bis zur Schlichtung desselben unter seine Regierung zu nehmen und auf diese Weise vielleicht ganz an sein Haus zu bringen. Da vereinigten sich aber die Fürsten von Brandenburg und Pfalz-Neuburg, um das Herzogtum einstweilen gemeinschaftlich zu regieren, und wußten sich in demselben zu behaupten. Als jedoch nach einiger Zeit Feindseligkeiten unter ihnen ausbrachen, trat der Prinz von der Pfalz, um sich der Anhänglichkeit der katholischen Bewohner zu versichern, zur katholischen Kirche über und erhielt nunmehr Hülse durch spanische Truppen; Johann Sigismund dagegen gewann durch den Übertritt zum reformierten Bekenntnis die Calvinisten in den jülichschen Ländern und wurde von niederländischen Truppen unterstützt, bis es zu einem Vertrag zu Xanten kam, nach welchem die Gebiete Cleve, Mark und Ravensberg an Brandenburg, Jülich und Berg dagegen an Pfalz-Neuburg kommen sollten (1614). Dieses Abkommen wurde nach dem dreißigjährigen Krieg durch einen neuen Vertrag zu Düsseldorf (1647) bestätigt. Die cleve-fchen Lande, nebst Markund Ravensberg, bildeten den ersten Kern der später so sehr erweiterten preußischen Besitzungen am Rhein. 17. Kurfürst Georg Wilhelm (1619-1640). Georg Wilhelm und seine Zeit. Es war ein Unglück für Brandenburg und für das ganze evangelische Deutschland, daß gerade während des dreißigjährigen Kriegs ein Fürst in Brandenburg herrschte, der den damaligen schwierigen Umständen durchaus nicht gewachsen war. Ohne eigene Einsicht und ohne jede innere Kraft, mehr den Vergnügungen der Tafel, als ernster Arbeit zugeneigt, wußte Georg Wilhelm niemals einen selbständigen Entschluß zu fassen und schwankte fortwährend von einer Seite zur andern. Es war dies um so schlimmer, da noch immer seit dem Übertritt seines Vaters zum reformierten Bekenntnis eine große Mißstimmung im Volke herrschte. Auch im eignen Hause endlich

8. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 41

1886 - Berlin : Hertz
41 deshalb bereits im Jahre 1608 zu einer Union behufs der Verteidigung ihrer Rechte zusammengeschlossen, die Katholiken dagegen schlossen die sogenannte Liga unter Anführung des baierschen Herzogs Maximilian. So standen die katholische und protestantische Partei kampfgerüstet gegen einander; den Anlaß zum Ausbruch des Kriegs gaben sehr bald die böhmischen Verhältnisse. Ausbruch des Kriegs in Böhmen. Die Kaiser erlaubten sich in ihren österreichischen und böhmischen Erblanden schon seit langer Zeit die härtesten Bedrückungen gegen die Evangelischen. Den Majestätsbrief, den sie beim Regierungsantritt beschwören mußten und der den Protestanten freie Religionsübung sicherte, verletzten sie auf die schnödeste Weise; am schlimmsten seit der Thronbesteigung Ferdinands von Steiermark (1617). Die Böhmen sahen sich durch die Verletzung ihrer Rechte zum Aufstand getrieben und setzten eine Regierung unter dem Führer der Union, dem Kurfürsten Friedrich V von der Pfalz ein, der zum König von Böhmen gewählt wurde (1618). Dieser aber verstand es nicht, die ihm zu Gebote stehenden Kräfte zu benutzen, er wurde überdies von den evangelischen Fürsten schlecht unterstützt und mußte nach der unglücklichen Schlacht am weißen Berge bei Prag (1620) aus Böhmen fliehen. Er begab sich nach Küstrin in die Neumark, dann nach Berlin; Georg Wilhelm, der zuerst nicht umhin konnte, ihn aufzunehmen, sah sich bald durch des Kaisers Drohungen veranlaßt, dem unwillkommenen Gast zu erklären, daß er ihm ohne seiner eigenen Lande und Leute Verderben nicht länger Schutz gewähren könne, worauf Friedrich nach Dänemark flüchtete. Die dänische Periode des Kriegs. Als Kaiser Ferdinand in seinen Erbländern wieder durchaus Herr war, trat sein Bestreben, die katholische Kirche überall zu ihrer alten Geltung zu bringen, auf gefahrdrohende Weise für die Protestanten hervor; dieselben waren zu schwach und zu uneinig, um demselben wirksamen Widerstand zu leisten, und bald hätte Ferdinand ganz Deutschland zu seinen Füßen gesehen, wenn nicht fremde Fürsten der Sache des Protestantismus zu Hülfe gekommen wären. Zuerst trat Christian Iv von Dänemark, unterstützt durch englische Hülfsgelder, thätig auf den Kriegsschauplatz, während dem Kaiser der reiche, hochstrebende Albrecht von Wallenstein ein neues Söldnerheer zuführte. Bei dem Beginn der dänischen Periode des Kriegs wurde es

9. Die Völker und Staaten der Erde - S. 51

1845 - Berlin : Duncker & Humblot
Topische Verhältnisse im Allg. §. 6. Flächeninh. u. Bestandtheile. 51 später mit den französischen im Westen ausgesuchten wer» den mußten. — §, 6» Flächeninhalt und Bestandtheile. Innerhalb seiner gegenwärtigen Grenzen umfaßt das deut- sche Land einen Raum von 11,456 □ Meilen *). Dieses weite Gebiet, welches in seiner größten Ausdehnung von S. g. N. 150, voll W. g. O. an 140 Meilen mißt**), hat indeß leider nur einen losen politischen Zusammenhang: denn wir finden in demselben nicht weniger als achtund dreißig verschiedene souveraine Staaten, voll denen vier eine größere, eine euro- päische Bedeutung haben, indem ihre deutschen Länder nur als mehr oder minder wichtige Bestandtheile größerer politi- scher Staatskörper anzusehen sind, deren Herrschaft sich weit über Deutschlands Grenzen hinaus erstreckt. Unter diesen vier Staaten sind indeß zwei große Monarchien, welche ihre ganze politische Gestaltung von Deutschland empfangen haben, nämlich die österreichische im Süden und die preußische im Norden. Diese beherrschen zugleich mehr als die Hälfte des deutschen Landes, genauer 6958,2t □ Mln. Es kom- men nämlich auf: *) Diese von den gewöhnlichen Angaben über das Areal Deutsch- lands abweichende Zahl stützt sich großentheils auf die Berechnungen ei, nes unserer gewandtesten und sorgfältigsten Statistikers. Man vgl. Mo- natsberichte üb. d. Verhandlungen d. Gesellschaft für Erdkunde zu Berlin. Jhrg. I. 8. 172 ff. **) Wegen der zahlreichen Ein- und Ausbiegungen der politischen Grenzen Deutschlands mögen hier noch folgende Daten eingeschaltet wcr- dcn. — Die längsten Linien auf deutschem Boden gehen von der istrischen Halbinsel nach Arkona..............150 Mln.; von der S.w.-Grenze des Fürsteuthums Liechtenstein bis zur äußersten N.o.-Spitze von Pommern............... . 140 - ; Dagegen: vom Iahde-Busen bis zur Rhein-Wendung bei Basel nur . . .............................. 90 , ; von Bentheim bis zur Mtze-Mündung nicht mehr als............................... 73 - ; von der Lauter-Mdg. bis zur Thaya-Mdg. . . 85 - ; und vom Stilfser Joch bis zum Austritt der Drau 62 , . ^ *

10. Die Völker und Staaten der Erde - S. 82

1845 - Berlin : Duncker & Humblot
82 Abschn. 2. Das germanische Europa. Kap. 2. Deutschland. gen. — Unter der Benennung Kommunion-Harz versteht man mehrere, größtenrheils in den Ocker-Gegenden liegende Hüttenwerke und die Salzstätte Iuliushall bei Harzburg, de- ren Verwaltung und Nutznießung Hannover und Braunschweig gemeinsam ist. — Unter den 540 Ortschaften des Herzogthums sind 15 Städte und 12 Marktflecken. — Wir nennen im Fürstenthum Wolfenbüttel und zwar in den drei nördlichen Kreisen a) an der Ocker: Braunschweig (Hptstdt.) und Wolfenbüt- tel; — b) ostwärts der Ocker: Helmstedt, Scheppenstedt am S.-, die Salzstätte Schöningen am O.-Fuß des Elm; — c) am nördlichen Harz-Fuß: Harzburg oder Neustadt. — Fer- ner in den westlichen Kreisen: die beiden Kreisstädte Holz- minden an der Weser und Gandersheim (ostwärts der Leine), dann Lutter am Barenberge, Seesen und Gittelde am W.-Fuß des Harzes. — Im Fürstenthum Blankenburg: die Stadt gl. N. am N.-Fuß des Harzes. — 10. Die freie Stadt Bremen liegt an der unteren Weser, 2 Mln. oberhalb der Mündung der das Stadtgebiet im N. umfließenden Lesum (Wumme), 12 Mln. von der Weser-Mündung. Ihr Gebiet wird im S.w. von Oldenburg, int N. und S.o. von Hannover um- schlossen. — Außerdem besitzt sie etwas weiter abwärts am Strom das Amt Vegesack und unfern feiner Mündung den Bremer Haven. — 11. Das Großherzogthum Oldenburg besteht aus drei gesonderten Landcstheilen: dem am Iahde- Busen und der unteren Weser liegenden, von der Hunte durch- flossenen, von den hannövrischen Provinzen Ostfriesland, Arem- berg-Meppen, Osnabrück, Diepholz, Hoya und Bremen, so wie von der freien Stadt Bremen umschlossenen Herzog- thum Oldenburg (98,7 7 O Mln.), dem aus mehreren Par- zellen bestehenden, am und nahe am Lübecker Busen liegenden Fürsienthum Lübeck (7/85 lhmln.) und dem Fürsten- thum Birkenfeld (0,88 lu Mln.), welches auf der linken Rhein-Seite, im westlichen Deutschland, auf dem Süd-Hange des Hunsrücks gelegen und auf drei Seiten von preußi-
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