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1. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 200

1878 - Mainz : Kunze
— 200 — Mut und die Vortrefflichkeit ihrer Waffeu den Kampf so lange aus, bis der Kronprinz in entscheidender Stunde, wie einst Blücher bei Waterloo, zu Hilfe kam. Da stürmte die ganze österreichische Macht in blinder Flucht nach Süden, ganz Böhmen und Mähren preisgebend. In sieben Tagen war hier die Entscheidung erfolgt, Dank der Tapferkeit der Truppen und besonders den Anordnungen des Generalstabschefs Moltke. Im Westen waren rasch Kassel und Hannover besetzt worden, und obgleich die brave Armee des blinden Königs Georg bei Langensalza glücklich gegen 8000 Mann preußischer Landwehr focht (27. Juni), sah sie sich doch zwei Tage darauf zur Kapitulation gezwungen. Vogel von Falken stein und sein Nachfolger Mantenffel wußten die bairischen und andern Bundestruppen, denen sie an Zahl nicht gewachsen waren, geschickt auseinander zu halten und in einzelnen Gefechten z. B. bei Kissingen und Aschaffenburg zu werfen. Dann zogen die Preußen in das erbitterte Frankfurt ein, um nach kurzer Rast den Süden zu bedrohen (Tauberbischofsheim, Würzburg). Sie ließen sich aber in ihrem Siegeszuge durch den Prager Frieden hemmen, der dem kurzen erfolgreichen Bruderkriege ein willkommenes Ende machte. Preußen annektierte Schleswig-Holstein, Hannover, Kurhessen, Nassau, Frankfurt und kleinere Gebietstheile von Baiern und Darmstadt, begnügte sich mit sehr mäßigen Kriegskosten und schloß mit allen Ländern nördlich des Mains den norddeutschen Buud, mit den süddeutschen Staaten wenigstens ein Schutzbündnis. Oesterreich schied ganz ans Deutschland aus. Im preußischen Landtage forderte und erlangte die Regierung Indemnität siir die frühere budgetlose Verwaltung und stellte so nach den großen Erfolgen nach außen auch den Frieden im Innern wieder her; der norddeutsche Bund aber erhielt eine Volksvertretung, die durch den Zutritt süddeutscher Abgeordneten sich zu einem Zollparlament erweiterte und bald einem Vollparlament, dem Reichstage, Platz machen sollte. § 52. Die Gründung des neuen tteichs. Napoleon hatte das ihm überlassene Venetien an Victor Emmanuel abgetreten, beim Friedensschluß eine seine Erwartungen nicht befriedigende Rolle gespielt, auch in Amerika vor den Drohuugeu der Vereinigten

2. Geschichte der neueren Zeit - S. 261

1868 - Mainz : Kunze
Von der ersten französischen Revolution bis zur Gegenwart. 261 Worten der heiligen Schrift, welche allen Menschen befehle, sich als Brüder zu betrachten, wollten sie durch die Bande einer wahren und unaufhörlichen Brüderschaft vereinigt bleiben, sich als Landsleute be- trachten, einander Hülfe und Beistand leisten und sich als Familien- väter ihrer Heere und Unterthanen ansehen; 2) sollte sowohl zwischen ihnen selbst, als zwischen ihren Unterthanen das einzig herrschende Prinzip sein, sich gegenseitige Dienste zu leisten und sich insgesammt nur als Mitglieder einer und derselben christlichen Nation zu betrachten; daher wollten die drei verbündeten Monarchen sich nur als von Gott Bevollmächtigte ansehen, um drei Zweige einer und derselben Familie zu regieren, und es öffentlich bekennen, daß die christliche Nation in der That keinen anderen Herrscher habe, als den, welchem allein die Macht gebühre, weil sich in ihm allein alle Schätze der Liebe, der Wissenschaft und der unendlichen Weisheit vereinigten." Alle Staaten traten diesem Bunde bei, nur England und der Papst nicht. Nach den Bestimmungen des Wiener Congresses trat an die Stelle Der deutsche des alten deutschen Wahlkaiserthums der unauflösliche deutsche Bund, ^'fttantfurt dessen Zweck die Erhaltung der inneren und äußeren Sicherheit Deutsch- i8ie. lands und der Unverletzlichkeit der einzelnen Bundesstaaten war. Die Zahl der souverainen Bundesstaaten belief sich damals auf neun und dreißig*). Die wichtigsten Bestimmungen der deutschen Bundesakte sind folgende: Alle Bundesglieder haben als solche gleiche Rechte. Die ge- meinsamen Angelegenheiten werden durch eine Bundesversammlung be- sorgt, bei welcher Oestreich den Vorsitz führt; sie hat ihren beständigen Sitz zu Frankfurt am Main. Der Bundestag soll sich zuerst mit der Abfassung der Grundgesetze und seiner organischen Einrichtung in Be- zug auf seine auswärtigen, kriegerischen und inneren Verhältnisse be- schäftigen. Alle Bundesglieder versprechen mit einander gegen jeden Angriff zu stehen, und wenn der Bundestag Krieg erklärt, keine ein- seitige Unterhandlung mit dem Feinde einzugehen oder Frieden zu schließen. Sie wollen unter keinerlei Vorwand einander bekriegen, sondern ihre Streitigkeiten bei der Bundesversammlung vorbringen. In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden. Die christlichen Religionsparteien genießen gleiche Rechte. Wie eine Ver- *) Die Hohenzollerschen Fürstenthümer wurden 1851 an Preußen abgetreten, Anhalt-Cöthen starb aus, Reuß Lobenstein trat sein Land an Reuß- Schleiz ab (1848). Die Landgrafschaft Hessen-Homburg fiel nach dem Tode des jetzt regierenden Landgrafen an Hessen-Darmstadt. Der deutsche Krieg von 1866 hatte die Auflösung des deutschen Bundes zur Folge.

3. Geschichte der neueren Zeit - S. 102

1868 - Mainz : Kunze
102 Erste Periode der neueren Geschichte. 2) Schweden bekommt Vorpommern und Rügen, Stettin und Wismar, die Bisthünier Bremen und Verden, Sitz und Stimme auf dem deutschen Reichstage und 5 Millionen Thaler. 3) Hessen-Kassel empfängt für seine treue Anhänglichkeit an Schweden die Abtei Hersfeld und 600,000 Thlr. 4) Brandenburg wird init den Stiftern Minden, Halberstadt, Kamin und Magdeburg abgefunden. 5) Mecklenburg wird mit den Bisthüniern Schwerin und Ratze- burg entschädigt. 6) Baiern wird die Oberpfalz nebst der Kurwürde zuerkannt; die Rheinpfalz bekommt nebst der achten, neu errichteten Kurwürde der Sohn des geächteten Königs Friedrich V. 7) Die Unabhängigkeit der Niederlande von Spanien und der schweizerischen Eidgenossenschaft vom deutschen Reiche wird anerkannt. 8) Der Augsburger Religionsfriede wird für die lutherischen Stände gesichert und auch auf die Resormirten als Religionsverwandte ausgedehnt; sie dürfen alle Kirchen und Güter behalten, welche sie seit 1624 besaßen. Der k. Januar des Jahres 1624 wurde als Norm für den Besitzstand der beiden Confessionen festgestellt. Einem jeden Reichs- stande wurde die Duldung Andersgläubiger zur Pflicht gemacht; in Oestreich sollte aber nicht einmal durch das Normaljahr die landes- herrliche Gewalt beschränkt werden. Als die freie Religionsübung auch für dieses Land gefordert wurde, erklärte der kaiserliche Gesandte, daß sein Herr eher Land und Leute verlassen, als hierein willigen werde. Nur der Papst verweigerte beharrlich die Anerkennung des westfälischen Friedens. Mit gerechtem Schmerze gewahrte das gesammte Volk, daß Aus- länder, Franzosen und Schweden, die Gewährleistung der deutschen Reichsverfaffung und des Friedens übernahmen und so lange sich in dem armen, ausgehungerten Lande füttern ließen, bis Alles aus das Genaueste erfüllt war. 2^'uerjund @0 denn der namenlos schreckliche Krieg geendet. Welche deutschen Feder vermöchte all den Jammer, all das Elend und Ungemach zu ver- dem^ Kriege 3^*^ / das er herbeigeführt! Deutschland, mit Blut über und über getränkt, mit Brandstätten und Schutthaufen allenthalben bedeckt, mit räuberischem Gesindel aller Orten erfüllt — bot einen herzzerreißenden Anblick. 1000 Ortschaften lagen in Trümmern, die ein Spiel räuberischer Horden geworden waren. Rühmte sich doch Bauers Unterfeldherr, er habe allein mehr als 800 Dörfer in Aschenhaufen verwandelt. In Thüringen stand meilenweit kein Dorf, kein Kirchlein. In Würtemberg

4. Geschichte der neueren Zeit - S. 262

1868 - Mainz : Kunze
262 Dritte Periode der neueren Geschichte. besserung der Israeliten in bürgerlicher Hinsicht zu bewirken sei, wird die Bundesversammlung berathen. Die Unterthanen der deutschen Fürsten haben das Recht, aus einem Lande frei in das andere wegzugehen und dort bürgerlichen oder Kriegsdienst anzunehmen, wenn keine Verbindlichkeit zum Kriegsdienst gegen das bisherige Vaterland im Wege steht. Der Bundestag wird sich mit Abfassung gleichförmiger Gesetze über die Preß- freiheit, den Nachdruck und Handel und Verkehr zwischen den Bundes- staaten beschäftigen. Ein achtunggebietendes Bundeskontingent von 300,000 Mann soll die deutschen Staaten nach Außen schützen. Die Hauptbe- Im Wiener Congresse waren alle europäischen Fürsten wieder in Schlüsse des jj-,ve Länder eingesetzt worden. Portugal und Spanien gehorchten ihren gresses. rechtmäßigen Herrn, Neapel erhielt Ferdinand I V., Holland und Belgien Fürst Wilhelm von Oranien, Hannover der König Georg Iii. von England, die Rheinlands und die Provinz Sachsen Friedrich Wilhelm Iii., welcher auch Posen wieder empfing. Am härtesten wurden Dänemark und Sachsen, die beharrlichsten Anhänger Napoleons, gestraft. Däne- mark mußte Norwegen an Schweden abtreten, Sachsen verlor die jetzige preußische Provinz Sachsen und das Großherzogthum Warschau, welches an Rußland stel. Kaiser Franz I. vermittelte, daß König August von Sachsen, welchen man bisher als Gefangenen behandelt hatte, einen Theil seines früheren Landes wieder erhielt. Der Papst Pius Vii. bekam den Kirchenstaat wieder, die schweizerische Eidgenossenschaft ward auf 22 Cantone gebracht. Oestreich erhielt seine früheren Besitzungen und das lombardisch-venetianische Königreich. Die Schutzherrschaft über die sieben jonischen Inseln übernahm England, welches auch die wichtigsten Besitzungen der Holländer, das Capland und die Insel Ceylon, behielt. §, 30. Die Ereignisse von 1816-1830. Die Bcwe- Noch lange verspürte man in ganz Europa die fieberhafte Auf- gungen in regung, in welche Napoleon es versetzt hatte. Zunächst waren es Ver- fassungsstürme, welche auf der pyrenäischen und apenninischen Halbinsel Absetzung, ausbrachen; in Frankreich äußerte sich neue Unzufriedenheit mit der Regierung der Bourbonen, in Deutschland fühlte man die Nothwendig- keit einer stärkeren Einigung des deutschen Volkes und eine Vertretung Die demago- des Volks bei der Gesetzgebung und Staatsverwaltung. Viele Männer ^trte&e ht un^ Jünglinge, welche an dem Befreiungskämpfe Antheil genommen Deutschland, hatten, waren der Ueberzeugung, daß durch die Beschlüsse und Anord- nungen des Wiener Congresses die Freiheit, für welche sie ins Feld gezogen waren, nicht verwirklicht sei. Sie schwärmten für die Wieder-

5. Hülfsbuch für den ersten Unterricht in der deutschen Geschichte - S. 202

1877 - Mainz : Kunze
202 uere und innere Sicherheit berhaupt und die Unabhngigkeit und Unverletzlichst der einzelnen Bundesstaaten im besonderen zu erhalten. Die gemeinsamen Angelegenheiten werden durch eine Bundesversammlung besorgt, die ihren Sitz zu Frankfurt am Main hat, in welcher Oesterreich den Vorsitz fhrt. Der Bundestag ist bestndig. Die gewhnlichen Ge-schste besorgt ein engerer Ausschu von 17 Stimmen, so da die kleineren Staaten wenigstens je eine, die greren hchstens je vier Stimmen haben. Alle Bundesmitglieder ver-sprechen mit einander gegen jeden Angriff zu stehen, und wenn der Bundeskrieg erklrt ist, keine einseitige Unterhandlung mit dem Feinde einzugehen noch einseitig Waffenstillstand oder Frieden zu schlieen. Sie behalten sich zwar das Recht der Bndnisse aller Art vor, verpflichten sich aber, kein Bndni zu schlieen, welches gegen die Sicherheit des Vaterlandes oder einzelner Bundesmitglieder gerichtet wre. Ebenfalls drfen sie unter keinerlei Vorwand einander bekriegen, sondern muffen ihre Streitigkeiten bei der Bundesversammlung vorbringen. Diese soll entweder vermitteln oder richten, und die streitenden Theile sollen ihrem Ausspruche gehorchen. Das Bundeshe'er sollte 300,000 Mann betragen und zehn Armeekorps bilden, von welchen Oesterreich und Preußen je drei, Bayern eines stellen. Zu Bundesfestungen wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt; Germersheim, Rastadt und Ulm kamen spter hinzu. Das war der Grundfehler der neuen Verfassung, da bei der Selbstndigkeit der einzelnen Staaten ein herrschender, zwingender Mittelpunkt, da den vielen Gliedern das Haupt fehlte; Deutschland war ein Staatenbund, nicht, was es htte sein sollen, ein Bundesstaat.

6. Hülfsbuch für den ersten Unterricht in der deutschen Geschichte - S. 208

1877 - Mainz : Kunze
208 Eigennutz die Regierung gefhrt hatte und gerade jetzt dem Verlangen einer Wahlreform Widerstand entgegensetzte, mute fliehen; die Republik wurde proclamirt. Zum Prsidenten der-selben wurde Louis Napoleon Bonaparte, Sohn des Exknigs von Holland auf drei Jahre gewhlt, und mit Hlfe eines Staatsstreiches wurde diese Wrde am 2. Dez. 1851 auf zehn Jahre verlngert; im folgenden Jahre (2. Dez.) stellte er (Napoleon Iii.) das Kaiserthum wieder her. Die dritte franzsische Revolution rief in vielen euro-pischen Staaten groe Umwlzungen hervor. Fast berall forderte das Volk Prefteiheit, freies Vereins- und Versammlungsrecht, Volksbewaffnung, allgemeines Wahlrecht, volksthmliche Ver-fassungen, Schwurgerichte. In den ersten Tagen des Mrz erfolgten Aufstnde in Baden, Wrtemberg, Kurhessen, Hessen-Darmstadt, Nassau, Bayern, Hannover. Sachsen und in fast allen kleineren Staaten und nthigten die Regierungen zur Annahme der Forderungen. Entscheidend fr die Bewegung war die Haltung der beiden grten Staaten Oesterreich und Preußen. Auch diese wurden erschttert; durch einen Aufstand in Wien am 13. Mrz 1848 wurde der greise Minister Metternich gestrzt; fnf Tage spter erfolgte auch ein Aufstand in Berlin. Der König gab nach und berief eine Nationalversammlung, welche mit der Regierung eine neue Verfassung vereinbaren sollte. Indem aber der im Absolutismus aufgewachsene König sich nicht entschlieen konnte, die Kronrechte wesentlich zu schmlern, auch der Ansicht war, da fr Preußen mit Rcksicht auf seine militrifch-un-gnstige Lage, auf seine langgestreckte Gestalt ein persn-liches Regiment, wenn auch in der mildesten Form, die einzig mgliche Staatsform sei, die Nationalversammlung dagegen weitgehende Volksfreiheiten, Mitwirkung bei der Gesetzgebung, eine wirkliche Constitution verlangte, entstand ein heftiger unheil-voller Verfassungskampf; erst 1850 kam eine Verfassung zu Stande, welche am 6. Febr. von dem Könige und den Kam-mern feierlich beschworen und seitdem als Staatsgrundgesetz

7. Hülfsbuch für den ersten Unterricht in der deutschen Geschichte - S. 244

1877 - Mainz : Kunze
244 deutschend zu Stande, der norddeutsche Bund erweiterte sich zu einem deutschen Bunde. Der jugendliche König von Bayern, Ludwig Ii., richtete an smmtliche deutsche Souverne und an den Senat der drei freien Städte den allen willkommenen Vorschlag, da der König von Preußen als bisheriger Bundesprsident den Titel eines deutschen Kaisers, der Bund den Namen ldes deutschen Reiches führen solle. Der König Wilhelm nahm den Vor-schlag an. Am 18. Januar 1871, am Tage des preuischen Krnungsfestes, fand im Schlosse zu Versailles vor den ver-sammelten deutschen Fürsten, Prinzen. Generalen und Ofsicieren die feierliche Proclamation des Knigs von Preußen zum deutschen Kaiser statt. Zum neuen deutschen Reiche gehren nunmehr alle Staaten und Lnder des frheren norddeutschen Bundes, dann die Sd-staaten Bayern, Wrtemberg, Baden und das ganze Gro-herzogthum Hessen, ferner Lothringen und Elsa. Ausgeschlossen davon sind die zum frheren deutschen Bunde gehrigen fter-reichischen Lnder nebst Lichtenstein und die mit der nieder-lndischen Krone verbundenen Herzogthmer Luxemburg und Limburg. Die Verfassung des norddeutschen Bundes wurde nunmehr auf Sddeutschland bertragen. Die Zahl der Stimmen im Bundesrath ist dadurch, da Bayern mit 6, Wrtemberg mit 4, Baden mit 3, Hessen mit 3 (statt 1) eingetreten sind, von 43 auf 58 erhht. Die Mitgliederzahl des Reichstages stieg von 296 auf 382. Der neuen Verfassung liegt im wesentlichen die Verfassung des frheren norddeutschen Bundes zu Grunde; nur in einigen Punkten ist sie abgendert worden. Nach der Verfassung des norddeutschen Bundes hatte z. B. der Bundesprsident das Recht, Krieg zu erklären; nunmehr ist zur Erklrung des Krieges im Namen des Bundes die Zustimmung des Bundes-raths erforderlich, es sei denn, da ein Angriff auf das Bundes-gebiet oder dessen Ksten erfolgt. Ferner haben sich die beiden sddeutschen Staaten Bayern und Wrtemberg insbesondere

8. Hülfsbuch für den ersten Unterricht in der deutschen Geschichte - S. 250

1877 - Mainz : Kunze
250 Zweite Abtheilung. Die schsischen Kaiser 9191024. Dritte Abtheilung. Die frnkischen oder salischen Kaiser und Lothar der Sachse 10241137. Vierte Abtheilung. Die hohenstaufischen Kaiser 11381254. Dritter Zeitraum. Von Rudolf von Habsburg bis zur Entdeckung von Amerika oder bis zur Reformation 1273 bis 1492 oder 1517. Erste Abtheilung. Von Rudolf von Habsburg bis zum Regierungsantritt Karls Iv. resp. bis zur goldenen Bulle 12731347 oder 1356. Zweite Abtheilung. Von Karls Iv. Regierungsantritt resp. von der goldenen Bulle bis zur Entdeckung Amerikas oder bis zur Reformation von 1347 oder 13561492 ober 1517. Ii. Weuere Zeit. Erster Zeitraum. Von dem Anfange der neueren Zeit bis zum westflischen Frieden 14921648. Erste Abtheilung. Von dem Anfange der neueren Zeit bis zum Augsburger Re-ligionsfrieden oder bis zur Abdankung Karls V. 14921555 oder 1556. Zweite Abtheilung. Von dem Augsburger Religionsfrieden oder von der Abdankung Karls V. bis zum dreiigjhrigen Krieg 1555 oder 15561618.

9. Hülfsbuch für den ersten Unterricht in der deutschen Geschichte - S. 114

1877 - Mainz : Kunze
/^Bruder Mathias, der ihn der ..Gemthsbldigkeit" beschuldigte, "gezwungen, ihm Ungarn, Oesterreich, Mhren und Schlesien abzutreten. Mathias gewhrte nun den Protestanten, um diese iv, fr sich zu gewinnen, Religionsfreiheit. Um sich in Bhmen zu , sichern, gab Rudolf seinerseits 1609 den Bhmen den Maje-V.' . '^Msbrief, in welchem er den drei Stnden der Ritter. Herren ' . und kniglichen Städte freie Religionsbung bewilligte. Es begannen viele religise Reibungen; auch feindeten sich ' Vr'ine Lutherischen und Reformisten (zu ihnen trat Holland. 1559 Kurpfalz, 1604 Hessen-Cassel und 1613 Kurbrandenburg der), welche letztere in den Augsburger Religionsfrieden nicht einge- ' schlssen waren, heftig an. _ y-Xr Der Augsburger Religionsfriede gab den Reich sstnd en Religionsfreiheit; im Innern der Reichsgebiete wurden von der Landesregierung die Andersglubigen heftig verfolgt, so da von Tag zu Tag die Erbitterung stieg und viele Anzeichen den nahen Ausbruch des Kampfes ankndigten. Die Protestanten schlssen sich 1608 in der gewaffneten Union zu Ahausen im Ansbachischen zusammen; an der Spitze - stand der Kurfürst von der Pfalz?- ' ' ... < Die Katholiken schlssen ihrerseits 1609 die Liga; Fhrer war der Hc.zog Maximilian von Bayern, der geschickte Vor-kmpfer des Katholiasmus. 3 Der jlich clevische Erbfolgeftreit. Der Abkall der Niederlande. Gesteigert wurde die Spannung noch durch den jlich-cle-vischen Erbfolgestreit. Im Jahre 1609 war mit dem 'ahnst, mqen Johann Wilhelm der Mannsstamm des julich-cl-visch-n Regentenhanses ausgestorben. Die reichen Lnder Jlich s Cleve. Berq, Mark (Hauptstadt Hamm), Ravensberg (Hauptstadt Viele-ftld) und Ravenstein (Herrschaft an der Maas nahe w Cleve) wurden ein Zankapfel zwischen Protestanten und Katholiken i die Liga und Spanien, die Union und das reformirte Holland mischten sich in den Streit. ^ * Die Hauptansprche machte der Kurfürst Johann S.nv:

10. Hülfsbuch für den ersten Unterricht in Alter Geschichte - S. X

1873 - Mainz : Kunze
X und diese wenigen haben auf die Gestaltung der zweiten Auf-lge keinen Einflu gehabt. Wre ich in Beziehung auf diese Grundstze schwankend gewesen, so htte ich kein Recht gehabt, auf einem so wichtigen Gebiete ein Schulbuch zu verffent-lichen. Kln, im Juni 1869. Der Verfasser. 3ur dritten und vierten Auflage. Fr diese Auflagen gilt was fr die zweite: die erneuerte strenge Prfung, zu welcher die weite Verbreitung dieses Hlfsbuchs den Verfasser verpflichtet, hat da und dort kleine Aendernngen nothwendig erscheinen lassen; doch sind dieselben nirgends so tiefgreifend, da sie den Gebrauch der frheren Auflagen neben der vorliegenden hindern. Kln, im Juni 1871. Dez 1872. Der Verfasser.
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