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1. Geschichte des Mittelalters - S. 228

1867 - Mainz : Kunze
228 Vierte Periode des Mittelalters. büßen verhängte die Fehme. Es läßt sich durch viele Urkunden dar- thun, daß Fürsten, Grafen, Ritter und die angesehensten Bürger von den Schöffen ergriffen und gerichtet worden sind. Die Einführung einer besseren Rechtspflege durch 'die Carolina d. i. Kaiser Carls V. peinliche Hals- und Gerichtsordnung und die festere Begründung der fürstlichen Landeshoheit beschränkten allmählich den furchtbaren Wir- kungskreis der Fehingerichte und führten ihren völligen Untergang herbei. Das Städte- 2) Das Bürgerthum und Städtewesen. Die alten Deutschen Mittelalter ^^en keine Neigung in Städten zu wohnen und ließen die Römer am Rhein und an der Donau Städte anlegen, ohne ihr Beispiel nachzu- ahmen. Erst unter Heinrich i. wurden sie durch die Kämpfe mit den Ungarn genöthigt, in befestigten Plätzen oder Städten Schutz zu suchen. Die innerhalb der Ringmauern Wohnenden hießen Burger nach der schützenden Burg, die Befehlshaber derselben Burggrafen. Später aber hießen alle nichtadligen Bewohner der Städte, welche Handel und Ge- werbe trieben, Bürger, zum Unterschiede von den Landbewohnern und deni Adel. Heinrich i. hatte, um die Sachsen an das Zusammenleben in den Städten zu gewöhnen, angeordnet, daß alle Berathungen, Ver- sammlungen , Märkte und Feste in den Städten abgehalten werden sollten. Jede Stadt hatte ihren Herrn in dem Landesherrn, erlangte aber im Lause der Zeit allerlei Freiheiten und Privilegien. So er- langten einige Städte die Erlaubniß, Märkte zu halten, Münzen zu schlagen, den Wildbann zu üben, andere erhielten Freiheit von Abgaben Rath rnd hei Erbschaften, von Zöllen re. Ferner bekamen sie einen eigenen Ge- meister' richtsstand und die Besugniß, ihre Obrigkeit, Rath und Bürgermeister, ans ihrer Mitte zu wählen. Der Rath war anfangs dem landesherr- lichen Vogte ganz untergeordnet; aber nach und nach erhielten die Rathsherrn ein vollständiges Uebergewicht und galten gleichsam als eine Gemeinde freier Leute. Häufig suchten auch Landbewohner gegen den Adel Schutz in den Städten. Da der Platz zur Ausnahme dieser unerbetenen Schützlinge oft wicht ausreichte, so legte man außerhalb der Ringmauern und Grenzpfähle kleine Vorstädte oder Psahlburgen an, Pfahlbürger, deren Bewohner Pfahlbürger hießen und, städtischen Schutzes sicher, ihrem Gewerbe nachgingen. Nun mußten neben den freien Wehrleuten und der ursprünglichen Burgmannschaft auch die Gewerbtreibenden zum Schutze der Stadt bewaffnet werden. Auch Herren vom Adel traten in den Städteverband und übernahmen Rechte und Lasten der Bürger. Anfangs waren in den Städten 3 Classen von Bewohnern: Freie Lente, Freigelassene und Hörige oder Leibeigene. Die freien Leute, welche Heinrich l. berufen und mit Freiheilen und Besitz ausgestattet

2. Hülfsbuch für den ersten Unterricht in der deutschen Geschichte - S. 86

1877 - Mainz : Kunze
86 von Wrtemberg, Eberhards Ii., des Greiners Sohn Ulrich siegreich bei Reutlingen 1377. Eine furchtbare Pest, der schwarze Tod. durchzog (13481350) Asien, ganz Europa, Aegypten und raffte wenigstens ein Drittel der ganzen Bevlkerung weg. (Die Geilerzge.) 2. Wenzel 1378-1400* Wenzel, Karls Sohn, war trge, roh und kmmerte sich wenig um das Reich. Das Faustrecht und die Fehden waren unter ihm in voller Blthe; der sddeutsche Stdtebund ent-wickelte sich dem ebenfalls in Rittergesellschaften, (die Gesell-schaft der Schlegler, vom Lwen, von St. Georg :c.) verbndeten Adel und den Fürsten gegenber und schlo sich an die schweizerische Eidgenossenschaft an; der letzteren unterlag 1386 Leopold Iii. von Oesterreich, Neffe des 1326 gestorbenen Leopold, bei Sempach. Die Erfolge der Schweizer fachten die Freiheitsliebe der Städte neu an; es erneuerte sich der Krieg und fllte ganz Sddeutschland mit Plnderung und Mord. Die Städte unterlagen aber, weil es an Zucht im Heere und guter Fhrung fehlte; bei Dffingen wurden die schwbischen Städte von dem genannten Eberhard dem Greiner, von Wrtem-berg und bei Worms die rheinischen vom Kurfrsten Ruprecht von der Pfalz 1388 geschlagen. Nachdem Wenzel den Johann Galeazzo Visconti rechts-widrig, ohne Befragung der Reichsstnde fr eine Geldsumme zum Herzog von Mailand und zum Reichsfrsten gemacht hatte, vereinigten sich vier Kurfrsten und whlten zu Rense Ruprecht von der Pfalz im Jahre 1400 zum Kaiser. Wenzel starb 1419 als König von Bhmen. 3, Ruprecht von der Pfalz 14001410 und Sigmund 1410-1437* Ruprecht von der Pfalz war ein tchtiger Mann, es ge-lang ihm aber nicht, Ansehen im Reiche zu gewinnen.. Nach seinem Tode wurden zwei Könige gewhlt, Wenzels

3. Theodor Schachts Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 802

1874 - Mainz : Kunze
802 Europa — Deutsches Reich. voranging und welche die Grundlagen derselben wissenschaftlich feststellte.. In dem bestandenen Riesenkampfe war indes das Schwert im Dienste höhe- rer als nationaler und bloßer Machtzwecke: es siegte im Namen des Selb st be stimmungsrechtes eines großen Kultur- Volkes. In der Geschichte wogen die Völkergeschicke auf und nieder und im Laufe der Jahrhunderte löst eine Nation die andere in weltbeherrschen- der Stellung ab; die Voraussetzungen, auf welchen das neue Deutschland ruht, die Riesensumme der Geistesarbeit, durch welche es geschaffen wurde, ist eine Bürgschaft nicht bloß der langen und glanzvollen Dauer in Macht und Ehren, sondern auch der friedlichen Entwickelung, der geistigen und materiellen Erhebung und Veredlung des gestimmten Menschengeschlechtes. (Statistisches. Das Deutsche Reich hatte vor Ausbruch der französischen Revolution trotz des Ver- lustes der meisten allmählich vom Kerne abgelösten Außeuproviuzen doch noch ungefähr 12600 Qm., aber nur 27 Mill. Einw. Es bestand nach der Einteilung v. 1.1512; a) aus 10kreisen, nämlich: Oesterreich — Baiern — Schwaben zwischen Lech und dem vbern Rhein, ins Unendliche zersplittert — Fr anken in der Mitte Deutsche lands — Oberrhein, Stücke des Elsasses, ein Nordstück der Vogesen und Hessen links und rechts vom Nntermain begreifend — Knr- oder Niederrhein, die 4 Kurstaateu Pfalz, Mainz, Trier, Köln ^ Niedersachsen oder Ostfalen, worin Hannover, Braun- schweig, Magdeburg, auch Holstein und Mecklenburg — O b erfa chfen d. H.thüringen, Meißen (Kursachsen), Mausfeld, Anhalt, Brandenburg und Pommern — Westfalen^ d. h. das westl. Altsachfen nebst Stücken links vom Unterrhein und sogar Lüttich — Burgund oder österreichisches Niederland ans der Erbschaft Karl des Kühneu; und d) aus den 4 Nebenländern Böhmen, Mähren, Schlesien, Lausitz, bei Schaffung der Kreisverfassung ganz in habsbnrgischem Besitz. — Zum Kaiser hatte man 5eit 1437 stets den Erbfürsten Oesterreichs gewählt. Sobald dieser zu Frankfurt ge- krönt war, hieß er: „Von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien König." Hatten die Wahl- oder Kur- fürsten den Sohn ihres Kaisers als künftigen Nachfolger anerkannt, so ward derselbe römischer König betitelt. Es gab 2 höchste Reichsgerichte, den Reichshof rath zu Wien und das Reichskammergericht zu Wetzlar. Die Reichsstände (d. h. alle unter dem Kaiser unmittelbar stehenden fürstlichen und städtischen freien Regierungen) hatten eine kleine Reichssteuer zu zahlen, nämlich Kammerzieler zur Erhaltung des ' Kammergerichtes, und Römermonate für etwaige Reichskriege und außergewöhnliche Fälle; das Verzeichnis derselben hieß Matrikel. Unter den Kaisern standen: 1) die Kurfürsten, anfangs 7, später 9, nämlich die geistlichen Mainz, Trier, Köln, und die weltlichen Sachsen, Pfalz, Brandenburg, Baiern (seit 1623), Hannover (feit 1692); Böhmen hatte auch eine Kur, sein Fürst war aber der österreichische, der Kaiser selbst; 2) die übrigen 28 geistlichen Fürsten, sowohl Erzbischöfe als Bischöfe und gefürstete Aebte;. 3) die übrigen weltlichen Fürsteu, mehr als 40 an der Zahl, nämlich Herzöge,

4. Theodor Schachts Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 803

1874 - Mainz : Kunze
Deutsches Reich — Statistisches. Markgrafen, Landgrafen und Fürsten; 4) 52 kaiserlich freie Reichsstädte, zu denen in früherer Zeit noch mehrere in Elsaß, Lothringen und Niederland gehörten; 5) über 30 Aebte, Aebtissinnen und Pröbste, abgetheilt in die rheinische und schwäbische Klasse; 6) über 70 regierende Reichsgrafen in schwäbische, fränkische, wetteranische und westfälische Klasse abgetheilt; 7) ungefähr 1500 Reichsritter, d. h. solche Freiherrn, die nicht einem Fürsten nnterthan geworden, jedoch kein Stimmrecht in Reichssachen hatten, in 3 Klassen: Franken, Schwaben und Rhein. Die übrigen alle (296 Reichsstände) beschickten dm Reichstag zu Negeusburg, wo man ge- trennt im kurfürstlichen, fürstlichen und städtischen Colleginm berathschlagte. Das „Heilige Römische Reich deutscher Nation" bestand also damals aus ungefähr 1800 von einander unabhängigen Gliedern, die sämmtlich — natürlich nur dem Namen nach — Lehns- träger und Unterthanen des Kaisers waren. Dies änderte sich durch wiederholtes Mediatoren im Reichsdeputations-Hauptschluß 1803 und bei der Stiftung des napoleonischen Rheinbundes 1806 so, daß der Deutsche Bund 1815 nur von 38, nun auch dem Namen nach vollständig souveränen Mit- gliedern unterzeichnet zu werden brauchte. Geistliche Regierungen hatten gänzlich anf- gehört, und eine große Zahl fürstlicher, gräflicher und reichsfreiherrlicher Häuser blieb mediatisirt; die geographische Uebersicht, ehemals ein Chaos, war jetzt schon viel leichter.. Die 38 Staaten des Deutschen Bundes waren: 1) Oesterreich (bis 1866), 2) Preußen». 3) Königreich Baiern, 4) Königreich Sachsen, 5) Königreich Hannover (bis 1866), 6) Königreich Würtemberg, 7) Großherzogthum Baden, 8) Knrfürstcnthum Hessen- Kassel (bis 1866), 9) Großherzogthum Hessen-Darmstadt, 10) Herzogthum Holstein und Lauenburg, bis 1861 dem Könige von Dänemark gehörig, 11) Großherzogthum Luxem- bürg, dem Könige von Holland gehörig (bis 1866), 12) Herzogthum Braunschweig, 13) Großherzogthum*) Mecklenbnrg-Schwerin, 14) Herzogthum Nassau (bis 1866), 15) Großherzogthum Sachsen-Weimar, 16) Herzogthnm Sachsen-Gotha, seit 1826. größteutheils vereinigt mit 17) Herzogthum Sachsen-Kobnrg **), 18) Herzogt- Sachsen- Meiningen, jetzt vereiuigt mit 19) Herzogthum Sachsen-Hildbnrghansen, 20) Großher- zogthum Oldenburg, 21) Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz, 22) Herzogthum Anhalt Dessan, nun zu einem Herzogthum vereinigt mit 23) und 24) den Herzogtümern Anhalt- Köthen und A.-Bernburg, 25) und 26) die Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schw.-Rudolstadt, 27) und 28) die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und H.-Sigmaringen, beide seit 1850 mit Preußen vereinigt, 29) Fürstenthum Liechtenstein (bis 1866), 30) Fürstenthum Waldeck, 31) und 32) die Fürstentümer Renß ä. (R.-Greiz) und Renß j. L. (R.-Schleiz und R.-Lobenstein), 33) Fürstenthum Schaum- burg-Lippe, 34) Fürstentum Lippe-Detmold, 35—38) die freien Städte Lübeck, Frank- furt (bis 1866), Bremen, Hamburg; — 39) die Landgrafschaft Hessen-Hombnrg. welche erst *) Die beiden Mecklenburg, Oldenburg und Weimar erhielten bei der Gelegenheit den großherzoglichen Titel. **) Nach dem Aussterben der gothaischen Linie 1825 trat Herzog Friedrich von Hildburghausen 1826 seine Besitzungen an Meiningen und Koburg ab und erhielt dafür Altenburg, so daß seitdem nur uoch 3 sächsische Herzogtümer bestehen: Altenburg, Meiningen-Hildburghausen, Koburg-Gotha.

5. Kleine Schulgeographie - S. 80

1841 - Mainz : Kunze
80 Europa. Die Kreise: Oestreich, Baiern, Schwaben zwischen Lech u. dem obern Rhein, Franken in der Mitte Deutschlands, ober- rheinischer Kreis welcher Stücke des Elsaß und die hessischen Länder enthielt, nieder- oder kurrheinischer Kreis wozu die Kurfürstenthümer Pfalz Mainz Trier und Cölln gehörten, Nieder- sachsen worin Braunschweig Hannover Holstein Mecklenburg re. Obersachsen worin Thüringen Meißen (oder Kursachsen) Bran- denburg und Pommern, Westfalen zwischen Weser und dem un- tern Rhein, burgundischer Kreis oder Belgien mit Holland. Die Nebcnländer: Böhmen, Mähren, Schlesien, Lausitz*). In jedem Kreise erhielt einer der Fürsten darin die Würde des Kreisobersten. Indeß konnten nur kleine Zwiste dadurch geschlichtet werden; große Kriege von Deutschen gegen Deutsche wurden nur desto ver- derblicher geführt, namentlich der Reformationskrieg, der dreißig- jährige und der siebenjährige. Natürlich konnte die sonst tapfere Nation bei solcher innern Zersplitterung nicht mehr den Vorrang in Europa behaupten, nicht mehr den mächtiger gewordenen Nach- barn so widerstehen wie in früherer Zeit. Nach und nach gingen Schweiz, Niederlande, Lothringen und Elsaß verloren. Napoleon riß zuletzt den deutschen Neichsverband entzwei, wobei die geistl. Für- sten und viele kleinere weltl. Regenten und Reichsstädte ihre Selb- ständigkeit einbüßten. Kaiser Franz Ii. legte darauf 1806 die deutsche Krone nieder und machte seine Erblande zum östreichischen Kaiserthum. Wie aber die deutsche Kraft sich im Jahre 1813 gegen das französische Joch ermannt, den Ruhm des deutschen Namens wiederhergestellt hat, ist noch im frischen Andenken. Nun traten die Fürsten zusammen, nicht um das Kaiserthum, das keine Kraft besaß, wieder einzurichten, sondern um eine Einigung anderer und festerer Art zu schaffen; sie stifteten 1815 einen Deutschen Bund mit ge- meinschaftlichem Kriegsheer unter gemeinschaftlichem Feldherrn. Der Bundestag, d, h. Versammlung der Abgesandten aller regieren- den Bundesglicder, wurde zu Frankfurt angeordnet, und festgesetzt, daß in allen Bundesstaaten Landstände sein sollten. So bunt aber in vorigen Jahrhunderten die Karte unsers Va- terlands aussah, und so wild bewegt es unter den zahlreichen geistl. und weltl. Fürsten, Rittern und Freistädten herging, so zeigte sich doch auch damals der deutsche Geist im Dichten, Denken u. Bilden wie in den Gewerben von der rühmlichsten Seite. Die herrlichen *) Ist keine Karte Deutschlands aus dem vorigen Jahrhundert zur Hand, so muß man versuchen, sich aus den obigen Anga- den eine Vorstellung von der Lage der Kreise zu machen.

6. Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 561

1855 - Mainz : Kunze
559 Deutscher Bund — Statistisches. Statistisches. Vor den Revolutionskriegeu bestand das deutsche Reich a) ans 10 Kreisen, nämlich: Oestreich, Baiern, Schwaben zwischen Lech und dem obern Rhein, Franken, Oberrhein nur ein Nordstück der Vogesen nebst Hessen begreifend, Nieder- oder Churrhein die 4 Churstaaten Pfalz, Mainz, Trier und Cöln enthaltend, Niedersachsen oder Ostfalen nebst Holstein und Mecklenburg, Obersachsen, d. b. Thüringen, Meißen, Brandenburg und Pommern, West- falen d. h. das westl. Altsachsen nebst Stücken links vom Unterrhein und sogar Lüttich, Belgien oder östreichisches Niederland, auch burgundischer Kreis genannt; und b) ans den 4 Nebenländern Böhmen, Mähren, Schlesien, Lausitz. — Zum Kaiser halte man seit 1437 stets den Erbfürsten Oestreichs gewählt. Sobald dieser zu Frankfurt gekrönt war, hieß er: Von Gottes Gnaden er- wählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien König. Hatten die Wahl' oder Churfürsten (küren d. h. wählen) den Sohn ihres Kaisers als künftigen Nachfolger anerkannt, so ward derselbe römischer König betitelt. — Es gab 2 höchste Reichsgerichte, den Reichs - Hofrath zu Wien und das R ei ch s ka m m e r g e ri ch t zu Wetzlar. Die Reichs- stände (d. h. alle unter dem Kaiser unmittelbar stehende fürstliche und städtische freie Regierungen) hatten eine kleine Reichsstener zu zahlen, nämlich Kam mer- ztet er zur Erhaltung des Kammergerichts, und Römermonate für etwaige Reichskriege und außergewöhnliche Fälle; das Verzeichniß derselben hieß Ma- trikel. — Unter dein Kaiser standen: 1) die Churfürsten, anfangs 7, später 8, nämlich die geistlichen Mainz, Trier, Cöln, und die weltlichen Sachsen, Pfalz, Brandenburg und Hannover; Böhmen hatte auch eine Chur, sein Fürst war aber der östreichische, der Kaiser selbst. 2) Die übrigen 28 geistlichen Fürsten, sowohl Erzbischöfe als Bischöfe und gefürstete Aebte; 3) die übrigen weltlichen Fürsten, mehr als 40 au der Zahl, nämlich Herzöge, Markgrafen, Landgrafen und Fürsten; 4) über 51 kaiserlich freie Reichsstädte, zu denen in früherer Zeit noch mehrere in Elsaß, Lothringen und Niederland ge- hörten; 5) über 30 Aebte, Aebtissinnen und Pröbste, abgetheilt in die rheinische und schwäbische Klasse; 6) über 70 regierende Reichsgrafen in schwäbische, fränkische, wetterauische und westfälische Klasse abgetheilt; 7) viele Reichsritter, d. h. solche Freiherrn, die nicht einem Fürsten Unterthan geworden, jedoch kein Stimmrecht in Reichssacheu hatten, in 3 .Passen: Franken, Schwaben und Rhein. Die übrigen alle beschickten den Reichstag zu Re- gensburg. Hier berathschlagte man getrennt im chnrfürstlichen, fürstlichen und städtischen Collegium. Dies änderte sich durch wiederholtes Mediatisiren im Reichsdeputations- Hauptschluß 1803, und bei der Stiftung des uapoleonischen Rheinbunds 1806 so, daß der deutsche Bund 1815 nur von 38 Mitgliedern unterzeichnet zu werden brauchte. Geistliche Regieruugen hatten gänzlich ausgehört, und 83 fürstliche, gräfliche und reichsfreiherrliche Häuser (mit etwa V/2 Mill. Unter- bauen) blieben mediatisirt. Die geographische Uebersicht, ehemals ein Chaos, ist also jetzt viel leichter. —

7. Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 426

1831 - Mainz : Kunze
42 G künstlet wie Händel u. Seb. Bach) zu neuen Ehren kam. Sehr md trucj Preußens König Friedrich Ii. (1740-1786) dazu bei. Was er, obwohl die französische Literatur vorziehend, dennoch blos durch sein Dasein für die deutsche gethan hat, ist nie genug zu schätzen. Zn ihm besaß der Deutsche zum ersten mal seit Jahrhunderten wieder einen von aller Welt gefeierten einheimischen Monarchen. Des Königs eigne Achtung vor der Freiheit des Denkens regte dm Denker auf, seine Heldenthaten weckten das Vaterlandsgefühl und beflügelten Zdeen und Sprache. Mit kritischer Untersuchung verband sich neue dichterische Lust, und rasch öffnete sich die jetzige deutsche Literatur, worin Kleist, Gleim, Gellert, Klopstock, Lessing u. a. voran gingen. Zn Sachsen und Preußen, über- haupt im größten Theile Norddeutschlands, in Wirtemberg u. s. w., in mehreren freien Städten u. Universitäten zeigte sich der neue Umschwung der Gedanken u. Ansichten, und wirkte so kräftig, daß auch die andre Hälfte des Reichs davon er- griffen wurde, und die g e i st i g e A ufk l ä r u n g es war, die endlich die so lange entzweiten Brüder Eines Volkes, Einer Sprache, wieder mit einander befreundete. Der Friede v. 1763 — 1792 war das begünstigende milde Wetter, worin der Baum des Lebens aufschoß. Als 1773 der Jesuitenorden aufgehoben jwurde, als Kaiser Zosef ein Toleranzedict gab, als geistliche Für- sten, z. B. die Freiherrn von E r t h a l (der eine als Bischof von Würzburg, der andre als Erzbischof v. Mainz) ihre Universitäten verbesserten, da konnte das Licht neuer Forschungen selbst nach Altbaiern und Oestreich dringen. Ueberall wirkten die Begriffe von Duldung, Humanität und zuletzt von Verbesserung im Haushalt der Staaten sowohl als der Schulen. So erwuchs für Deutschland erst die echte neuere Zeit, worin viele kraft - und bedeutunglos gewordenen Reste des Mittelalters allmählig sich auf- lösten. Nur Eins fehlte noch — der morsche abgelebte Reichskörper mußte ver- jüngt, Deutschland in seine alte Würde als eine der Hauptnationen Europas wieder eingesetzt werden. Was in dieser Beziehung die gewaltigen Kriege am Ende des vorigen und im Anfang des 19. Jahrh., was die Erlöschung des Kai- fertbums 1806, das Jahr 1813, und die jetzige Gestaltung des deutschen Bun- des vorbereitet haben, muß die Zukunft lehren. Vor diesen Veränderungen bestand das deutsche Reich a) aus 10 Kreisen, nemlich: Oestreich, Barern, Schwaben zw. Lech u. dem obern Rhein, Franken, Ober r Hein nur ein Nordstück der Vogesen nebst Hessen begrei- fend, Nieder - od. Churrhein die 4 Churstaaten Pfalz, Mainz, Trier und Cöln enthaltend, Nied er fach sen od. Ostfalen nebst Holstein u. Meklenburg, Ober fach sen, d. h. Thüringen, Meißen, Brandenburg u. Pommern, Westfa- len, d. h. das westliche Altsachsen nebst Stücken links v. Unterrhein, sogar Lüt- tich, Belgien od. östreich. Niederland, fälschlich auch burgundischer Kreis genannt; und 1>) aus den 4 Nebenländern Böhmen, Mähren, Schlesien, Laujitz. — Zum Kaiser hatte man seit 1437 stets den Erbfürsten Oestreichs gewählt. Sobald dieser zu Frankfurt gekrönt war, hieß er: Von Gottes Gnaden erwählter Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien König. Sein Wappen war ein schwarzer zwei- köpfiger Adler mit ausgebreiteten Flügeln in goldnem Felde. Hatten die Wahl - od. Churfürsten (küren d. h. wählen) den Sohn ihres Kaisers als künftigen Nachfolger anerkannt, so ward derselbe Römischer König betitelt. — Es gab 2 höchste Reichsgerichte, den Reichsbofrath zu Wien u. das Reichs- kammergericht zu Wetzlar. Die Reichsstände (d. h. alle unter dem Kaiser unmittelbar stehende fürstliche u. städtische freie Regierungen) hatten eine kleine Reichssteuer zu zahlen, nemlich Kammerzieler zur Erhaltung des Kammer gerichts, und Römermonate für etwaige Reichskriege u. außergewöhnliche Fälle; das Verzeichniß derselben hieß Matrikel. — Unter dem Kaiser stan- den 1) die Churfürsten, anfangs 7, später 8, nemlich die geistlich. Mainz Trier, Cöln, und die weltlichen Sachsen, Pfalz, Brandenburg und Hannover. Bödmen hatte auch eine Chur, sein Fürst war aber der östreichische , der Kaiser selbst; 2) die übrigen 28 geistlichen Fürsten sowohl Erzbischöfe als Vi schüfe und gefürstete Aebte; 3) hie ühpjgen weltlichen Fürsten, mehr als
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