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1. Deutsche Sozialgeschichte - S. 147

1898 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Allgemeines. Der Bauernstand im Sudwesten und im Nordosten. 147 war nach der Befreiung des Landes die Herstellung einer machtvollen deutschen Einheit — sie bildete das Ziel der Sehnsucht in vielen Kreisen — sehr schwierig; sie war es aber auch wegen der großen sozialen Verschiedenheit zwischen dem Nordosten und dem Südwesten. Im Südwesten war die demokratische Gleichförmigkeit der Gesellschaft in der Ausbildung begriffen, die ständischen Schranken fast alle beseitigt und Rechtsgleichheit der Bürger durchgeführt. Die Leibeigenschaft, die nur noch vereinzelt vorkam, ward 1808 in Bayern gänzlich aufgehoben; 1817 folgte Württemberg, 1820 Baden und Hessen-Darmstadt. Die Bauernbefreiung ward thatsächlich zwar doch noch lange hingezogen; Abgaben und Dienste wurden erlassen, indes zunächst nur auf dem Papiere. Aber daß die Grundherren die Bauernhöfe einzogen und dadurch die Bauern „abmeierten", das war im Südwesten gerade so unmöglich wie die Ablösung der Lasten durch Landabtretung. Das bäuerliche Grundeigentum überwog im Südwesten. Im Nordosten dagegen herrschte durchaus der Großgrundbesitz vor; der mittlere und kleinere Bauer fand sich hier nur spärlich. Für ihn war das Recht der freien Verfügung über die Grundstücke, das dazu beitrug, die Volkskräfte zu entfesseln, doch auch ein Danaergeschenk. In den alten preußischen Provinzen kaufte die Ritterschaft (das „Junkertum") große Güter zusammen und wußte sich ihre Sonderstellung säst gänzlich unerschüttert zu bewahren. Ja, die Bauernbefreiungsedikte (f. S. 120 s.), die eine neue Grundlage des gesellschaftlichen und staatlichen Lebens hätten schaffen können, wurden durch die Deklaration vom 29. Mai 1816 teilweise wieder zurückgenommen. Aus Nachgiebigkeit gegen die Wünsche der Großgrundbesitzer ward nämlich bestimmt: nur die großen, spannsähigen Bauern dürfen frei werden, und zwar gegen Abtretung entweder der Hälfte oder des Drittels ihres Landes. Die kleinen aber find Der Bauern stand im Süd westen und im Nordosten

2. Deutsche Sozialgeschichte - S. 10

1898 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
10 Urzeit. Vornehme oder Fürsten. samkeit des Besitzes, und sie würde Ausgangspunkt der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung. Noch zu Caesars Zeit (um 50 v. Chr.) benutzten die Germanen das unbebaute Walb-, Weibe - und Wiesen-lanb — die Mark ober Allmende (= Besitz der Allgemeinheit*) — gemeinsam, und biefe Gemeinschaft hieß die Markgenossenschaft. Das durch Nobung gewonnene Ackerlanb galt ebenfalls als Gesamteigentum, warb aber jährlich in gleich großen Teilen an die einzelnen Markgenossen verteilt. Am Grunb und Boben hatten sie also nur ein Nutzungsrecht, ein Eigentumsrecht aber an ihrer fah-renben Habe, bcm Gehöfte und ihren Herben. Was der einzelne erntete, war feine „Gewanne" ober „Hufe"; der Name warb ursprünglich von bcn Ländereien gebraucht. Sie lagen natürlich weit zerstreut über die Flur hin. Da nun nicht für jeben Ackerstreifen befonbere Wege angelegt werben konnten, so mußten alle Markgenossen zu berselben Zeit säen und ernten, folglich auch bieselbe Frucht bauen — sie waren bent „ Flurzwang" unterworfen. — Ein Jahr hinburch ward der Acker bestellt, dann aber nicht brach liegen gelassen, sondern als Weide benutzt. Wegen dieser ganzen Art der Bewirtschaftung (Feld - Gras-Wirtschaft wird sie genannt) blieb der Ackerbau mangelhaft. Die Bevölkerung vermehrte sich aber sehr stark, zum Schrecken der Römer. Da nun aber größere Massen nicht außer Landes geschickt werden konnten, so reichten die neu unter den Pflug genommenen Ländereien nicht aus. Nahrungsmangel trat ein und veranlaßte später das Vordringen gegen die römische Grenze. Die Verhältnisse des Grundbesitzes beeinflußten nun die persönliche Stellung des einzelnen. Wer ant gemeinsamen Lande Anteil hatte, mußte sich am Gemeindeleben, überhaupt an den öffentlichen Angelegenheiten, beteiligen. Dies war bei allen Freien der *) Noch heute kommt der Name in der Schweiz vor.

3. Deutsche Sozialgeschichte - S. 87

1898 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Ter große Kurfürst. Friedrich Wilhelm I. 87 Schaffen hatte er die größten wie die kleinsten Einzelheiten im Auge und sah Ministern und Generalen gerade so genau aus die Finger wie Hökerweibern und Dienstboten.*) Staatswohl und wirtschaftliches Gedeihen fielen für ihn völlig zusammen. Darum ließ er sich auf alle Weise die Hebung des Volkswohlstandes angelegen sein und wies die von ihm geschaffene Centralverwaltungsbehörde, das Generaldirektorium, an, „auf die Conservation unserer sämtlichen Unterthanen treues Absehen zu richten"; sie sollen nicht durch gar zu schwere Lasten „enervieret" werden, sonst könnten sie dem Landesherrn nicht die nötigen Leistungen entrichten. Insbesondere aber faßte der „Soldatenkönig" die Verbesserung der bäuerlichen Zustände sofort ins Auge. Es galt, den Bauernstand in größerem Maße ins Heer einzustellen. Als „ägyptische Frondienste" bezeichnete der König die von den Grundherren geforderten Leistungen. Ein weiterer Übelstand war, daß das Bauernland ganz bedeutend abgenommen hatte. 1570 gab es in der Mittelmark 7989 Bauern- und 5487 Kossätenstellen; 1725 aber nur noch 6822 bezw. 3141. Deshalb schritt Friedrich Wilhelm I. überall mit aller Entschiedenheit gegen Abrundung der herrschaftlichen Güter durch „Legen" der Bauern ein, erkannte keinrecht der Zwangsenteignung an und dachte sogar daran, die Leibeigenschaft aufzuheben. Das war schon unter seinem Vater und Vorgänger, dem ersten Könige, Friedrich I. (1688—1713), vergeblich versucht: man beabsichtigte nämlich, die königlichen Domänen in kleine Bauerngüter zu zerlegen und diese in Erbpacht auszuthun. 1718 nun befahl der König einem Geheimen Etatsrat in Ostpreußen, „die Leibeigenschaft von den Bauern abzuschaffen und sie zu Freybauern zu machen", *) „Ungehorsame und trotzige Mägde, die sich auf ihre eigne Hand setzen wollen", sollen auf Verlangen ihrer Herrschaften, „wann sie den Trotz oder Ungehorsam mit ihrem Gewissen behaupten können, in Zucht-und Spinnhänser gebracht werden." Bauern.

4. Deutsche Sozialgeschichte - S. 148

1898 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
148 Erste Hälfte des neunzehnlen Jahrhunderts zwar nicht mehr an die Scholle gebunden, können sich jedoch gar nicht frei machen, und ihr Land darf wieder (wie vor Friedrich dem Großen) eingezogen werden. Das geschah reichlich. Die Gutsherren schlugen die Äcker zu ihren Vorwerken; das Bauernland nahm immer mehr ab, die Rittergüter vergrößerten sich. Von 1816 bis 1848 sind etwa hunderttausend Bauernhöfe verschwunden; von 1837 bis 1867 hat der zwischen dreißig und dreihundert Morgen schwankende bäuerliche Besitz in den Provinzen Westfalen und Preußen um acht Prozent, nämlich fast um drei Millionen Morgen, abgenommen; wahrscheinlich die Hülste davon ist dem Großgrundbesitz zu gute gekommen. Viele Tagelöhner aber fristeten ein erbärmliches Dasein. In der Provinz Posen besuchten um 1840 nur 60 Prozent der Schulpflichtigen die Schule! Noch schlimmer stand es um die Bauern in Mecklenburg. Hier waren vom Ende des 16. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts etwa 20 000 Bauernfamilien der Selbständigkeit beraubt. So ward dieser Staat das gelobte Land des Großgrundbesitzes. Es gab Mitte des 18. Jahrhunderts etwa 680 adlige, aber nur 30 bürgerliche Rittergutsbesitzer. Jene machten selbst auf Napoleon I. solchen Eindruck, daß er zu seinen Marsch äffen sagte: „Ich kann euch zu Königen erheben, aber nicht zu mecklenburgischen Edelleuten." Man versteht also, wenn 1816 ein Volkswirtschaftslehrer in Rostock schrieb, die Bauern (die „nicht viel besser als die Tiere" aufwüchsen) gehorchten nur „der Sklavenpeitsche ihres Gebieters''.*) 1819 ward zwar die Leibeigenschaft auch in Mecklenburg aufgehoben, aber nun kamen *) In Mecklenburg war — im Unterschied von Brandenburg — im 16. Jahrhundert durch die im römischen Recht geschulten Juristen der Bauer dem römischen Sklaven gleichgestellt. Teilweise geschah dies dann auch in Pommern. In Schwedisch-Pommern aber gab der Staat selbst, um die Erträge der Domäuen zu steigern, das schlimmste Beispiel des Bauernlegens. Arndt weiß ein Wort darüber zu sagen!

5. Deutsche Sozialgeschichte - S. 47

1898 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Hansa. Handwerkerstand und Zunftkämpfe. 47 gedehnte Selbstverwaltung gewährte, rasch empor, und viele schlossen sich nun der Hansa an. Sie wurde herrschende Macht des Nordens nach siegreichem, auf einem großen Städtetage in Köln 1367 be-schlossenenkriege—ausnahmsweise schickten sogar Fürsten und Adel den Städten Hilfe — gegen den gewaltigen Waldemar I V. von Dänemark. Als des norddeutschen Bürgertums Machtstellung nach außen Ter Handhin so den Höhepunkt erreicht hatte, waren die inneren Verhältnisse mancher Städte ziemlich bedeutend umgewandelt. Die Geschlechter Zunmmpfe. nämlich schlossen sich seit dem 13. Jahrhundert immer mehr ab, wußten sich allein in den Besitz der Macht zu bringen, wurden dann aber hochmütig, entarteten und befehdeten sich sogar untereinander, z.b. in Straßburg die Zorn und Mühlenheim, in Köln die Overstolzen und Wyle. Der steigende Reichtum übte eine so entsittlichende Wirkung, daß die Geschlechter die Leitung der Stadt nicht zu behaupten vermochten, als sie ihnen von den freien, in ihrem Dasein unbedingt gesicherten Handwerksmeistern streitig gemacht wurde. Die Hörigen ohne Grundbesitz nämlich hatten bald auf eigene Hand ihre Arbeitsgeschicklichkeit zu verwerten begonnen. Anfangs mußte der Besteller ihnen den Rohstoff liefern, später verfügten sie über eigenes Betriebskapital, wurden allmählich wohlhabend und thaten sich — vielleicht nach dem Vorbrlde der kaufmännischen Gilden— zu bestimmt organisierten Genossenschaften zusammen (s.s. 39). Diese wurden die Grundlage der Zünfte oder Innungen. Die Verehrung eines Heiligen bildete oft den Ausgangspunkt. Diejenigen, die dasselbe Handwerk trieben, traten zu einer Zunft zusammen und unterstützten sich gegenseitig: einer stand für den anderen ein. So kam der Handwerkerstand empor. Während Adel und Bauern zunächst bloße Besitzstände waren und erst mit der Zeit zu einer Art von Berufsständen wurden, setzte mit dem Auskommen des Handwerkerstandes die eigentliche Berufsbildung ein. Mit zunehmender Arbeitsteilung, die eben vorzugsweise Berufsteilung ist,

6. Deutsche Sozialgeschichte - S. 4

1898 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
4 Einleitung. Stämme. Sklaverei. Staat und Gesellschaft im allgemeinen. sich dann Stämme, und so lange es noch keine festen Wohnsitze gab, regelten deren Führer die Benutzung des Landes, schlichteten die bei keiner menschlichen Genossenschaft ausbleibenden Streitigkeiten und führten das Volk im Kriege an. Die Stämme erweiterten sich dann allmählich zu größeren Verbänden, das Privateigentum wurde weiter ausgebildet, namentlich in Bezug auf Vieh und Land, und führte schließlich die Ehrfurcht vor dem Bestehenden als sittliche Macht in die Gesellschaft ein. Die Anfänge höherer Bildung, die der Ackerbau im Gefolge hatte, lassen sich aber auch nicht ohne scharfe Scheidung eines herrschenden und dienenden Standes denken. Während anfangs die beim Kampfe um die Nahrung überwundenen Feinde einfach getötet wurden, lehrte mit der beginnenden Seßhaftigkeit die Erfahrung, daß der besiegte Gegner gegen Schonung seines Lebens Arbeiten verrichten konnte. So bildete sich die Sklaverei*) aus und ward in der That der Anfang zur weiteren gesellschaftlichen und geistigen Entwicklung des Menschengeschlechts. Denn da nun alle groben Arbeiten von den Abhängigen verrichtet wurden (gerade dazu waren sie ja da), so gewannen die Herrschenden Muße, einer höheren Thätigkeit sich zu widmen und ihre Kräfte in den Dienst des Staates zu stellen. Wie allem Großen und Bedeutsamen, so ging auch der Staatenbildung eine lange und mühsame Entwicklung voraus, von der die Wissenschaft den Schleier nicht völlig zu heben vermag. In den Staaten, d. h. den größeren Verbänden, zu denen die Stämme**) sich nach und nach erweiterten, ordneten sich die *) Der Name „Sklave" fällt zusammen mit „Slave". Denn im Mittelalter wurden die überwundenen Slaven in strenger Abhängigkeit gehalten. **) Staat und Volk fallen nicht zusammen; oft sind in einem Staate verschiedene Volksstämme vermengt. Für die Entwicklung des Staates ist das allerdings nicht von Vorteil.

7. Deutsche Sozialgeschichte - S. 127

1898 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Aufschwung des geistigen u. sittlichen Lebens. Der Befreiungskrieg ein Volkskrieg. 127 klärung und höhere Geistesbildung" zu behaupten suchen. Die trotz der Notlage reich ausgestattete Universität Berlin, deren Lehrkörper gerade so klein war wie sein Wirken thatkräftig, wurde eine Hochwarte des neuen deutschen Geistes, mit dem sich der künftige deutsche Staat vermählt hatte. Alles aber, was im preußischen Volke an sittlicher, staatlicher und kriegerischer Kraft lebte, das tönte zu wunderbar ergreifendem Klange im Völkerfrühlinge 1813 zusammen. Die edelsten Volkskräfte wurden da entfesselt und beispiellose Opferfreudigkeit bewährt. Ein wirklicher Volkskrieg war der Befreiungskampf; mit hehrer Volksleidenschaft ward er geführt, und alle Standesgegensätze traten dabei völlig zurück. Stein schlug sogar vor, den Adel abzuschaffen und nur für Auszeichnung im Kriege einen neuen gelten zu lassen. Das Schwert aber zu solchem „ heiligen" Kriege hatte besonders Scharnhorst (f. S. 116) geschmiedet. Weil nämlich der Grund zu einem gleichberechtigten Staatsbürgertum bereits gelegt war und alle Volkskrüste zur Befreiung aufgeboten werden sollten, so konnten auch die alten Schranken zwischen Wehr- und Nährstand nicht mehr bestehen bleiben. Auch Bürgerlichen wurden seit 1808 alle Offizierstellen zugänglich (in manchen Regimentern behielt allerdings aus triftigen Gründen dcr Adel das Übergewicht). Nur Kenntnisse und Bildung waren im Frieden für das Aufrücken entscheidend. Die Offiziere sollten sich fortan als Glied der Gesamtheit fühlen und nach gutem Einvernehmen mit der bürgerlichen Gesellschaft streben. Ausländer wurden nicht mehr geworben, der Kriegsdienst sollte vielmehr von allen waffenfähigen Landeskindern als Pflicht dem Vaterlande gegenüber angesehen werden. Die allgemeine Wehrpflicht wollte Scharnhorst — zunächst aber nur für den Krieg — einführen, neben das stehende Heer die Landwehr treten lassen. In ihr wurden die altbewährten preußischen Heereseinrichtungen mit dem neugeweckten Der Befreiungskrieg ein Volkskrieg nach Umbildung des Heerwesens.

8. Geschichte des Mittelalters - S. 54

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 54 — 4. Die drückende Macht des Hof- und Dienstadels nahm fortwährend z u. 5. Die absolute Gewalt des Königs wurde in demselben Maße gemindert. lfe. Wie ging eine Belehnung vor sich? \ 1. Der Lehnsmann mußte durch Handschlag geloben: treu, hold und gewärtig zu sein. 2. Der Lehnsherr mußte a) die Übertragung des Lehens ausdrücklich aussprechen, b) ein äußeres Zeichen der Belehnung überreichen (Fürst = Fahne; Adliger = Hut oder Handschuh; Gemeinfreier = Zweig oder Stück Torf; Geist-1 i c h e r = Ring oder Stab). 174. Inwiefern hob Karl d. Gr. die Kultur seines Landes? 1. Er förderte den Landbau [175, 176]. 2. Er unterstützte Handel und Verkehr [177, 178, 183]. 3. Er sorgte für geistige Bildung [181]. 4. Er befestigte das Christentum [182]. 5. Er pflegte Kunst und Wissenschaften [179, 180]. 175. Welchen persönlichen Anteil hatte Karl d. Gr. an der Förderung des Landbaues? 1. Er legte Musterwirtschaften auf seinen Gütern an: a) Er forderte genaue Buchführung und Rechnungslegung. b) Er schrieb den Anbau der Obstsorten und Blumenarten vor. c) Er bestimmte die Menge des Vorrates an Fleisch, Speck und Gemüse. 2. Er gab wertvolle allgemeine Verordnungen über Anbau des Landes, über Pferde- und Bienenzuc ht (capi-tulare de villis). 176. Welche Fortschritte machte die wirtschaftliche Entwickelung im Reiche Karls d. Gr.? 1. Der Handel und der Verkehr nahmen zu: a) Durch Ausbau und Sicherung der Handelsstraßen [178]. b) Durch die Einverleibung Italiens. 2. Die Landwirtschaft machte bedeutende Fortschritte: a) Durch Einführung neuer Kulturpflanzen: vor allem des Weinstockes und des Walnußbaumes.

9. Geschichte des Mittelalters - S. 161

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 161 — 514. Wie entstand der deutsche Adel? I 1. Während der germanischen Vorzeit bildete sich aus reichen und angesehenen Geschlechtern ein Volks- oder U r a d e 1 • a) Er vermittelte als P r i e s t e r den Verkehr mit den Göttern [27], b) Er führte als Herzöge den Heerbann. c) Er leitete als Fürsten die Gefolgschaften [50], d) Er besaß keinerlei politische Vorrechte. 2. Während und nach der Zeit der Wanderungen starb der Volks- oder U r a d e 1 bald aus: a) Die Adelsgeschlechter waren von Anfang an nicht sehr zahlreich vorhanden (das große Bayern nur fünf Adelsgeschlechter). b) Den Stammeskämpfen und dem römischen Schwerte fiel ein großer Teil zum Opfer. c) Das Streben nach absoluter Gewalt brachte dem Reste des U r a d e 1 s den Untergang: a) Sie stießen auf den hartnäckigen Widerstand des übrigen Volksadels, fl) Sie vernichteten sich gegenseitig in blutigen r amilienfehden (Vandalenkönige—merowinger). 3. Während der Zeit der germanischen Staatengründungen trat an die Stelle des Volksadels der Hof- und Dienst a d e 1 : a) Er verpflichtete sich zur Treue auf Leben und Tod und bildete die Komgsgefolgschaft. ) Ei vertrat den K ö n i g in seinen Rechten und P f 1 i c h -ten im Reiche und bekleidete damit ein Königsamt. c) r erhielt die durch Hochverratsprozesse freigewordenen Güter und bewirtschaftete das Königsland 4. Während der Zeit Karl Martells entwickelte sich aus dem Hof-und Dienstadel der Vasallen- oder Lehnsadel: ^ verpui c hl“!? 1 6 " S * 6 " <vor ailem Kriegsdienst) ^ ficyunf [-^S6-)Entschädlsung für seine Dienste ein Bene- c) Er bildete die H a u p t s t ü t z e des mittelalterlichen Staates. erhöhtev? t6lt d6r Sachsenkaiser gewann der Reiterdienst erhöhte Bedeutung: es entstand der Kriegsadel [5121. !avnd der Zejt der Franken und Hohenstaufen ging aus er Vereinigung des Hof- und Dienstadels und des Kriegsadels ein neuer Vasallenadel hervor: der Ritteradel* a) h,ierlufnmitielblr Vum Könige belehnten (eigentlichen) Vasallen bildeten den hohen Adel [336], b) Die von einem Großen belehnten (After-)Vasallen gehörten zum niederen Adel [336], Meißner, Studienfragen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. 11 i. Adel.

10. Geschichte des Mittelalters - S. 37

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 37 — 2. Sie verwalteten als Haushofmeister den königlichen Hofhalt und die königlichen Domänen. 3. Sie hoben als Heerführer den Heerbann aus und führten ihn im Kriege an. Inwiefern fielen die Anfänge des Lehnswesens in die Regierung Karl Martells ? 1. Karl Martell brauchte zu zahlreichen und weiten Kriegszügen viele zuverlässige, berittene Krieger. 2. Karl Martell lieh Adligen große Landstrecken zur Nutznießung unter der Verpflichtung : a) daß sie ihm den -Eid lebenslanger Treue leisteten, b) daß sie persönlich als R e i t e r in den Kampf zu ziehen jederzeit bereit waren, c) daß sie eine bestimmte Anzahl Berittener ausrüsteten und in den Kampf führten. 3. Karl Martell übertrug das Lehen (beneficium) meist auf Lebenszeit: a) beim Herrenfall (= beim Tode des Lehnsherren) mußte jedoch die Bestätigung durch seinen Rechtsnachfolger eingeholt werden, b) beim M a n n f a 11 (= beim Tode des Beliehenen) fiel das Lehnsgut ohne weiteres in den Besitz des Lehnsherrn zurück. 4. Karl Martell schuf sich in den Belehnten eine sicherestütze seiner Macht. 122. Welche Bedeutung hatte der Sieg zwischen Tours und Poitiers? $ > 1. Zwei Religionen standen einander gegenüber: das Christentum $Ä f wm"de vor der Unterdrückung durch den Islam beschützt: religiöse Bedeutung. U i f. Zwei Kulturen rangen um den Sieg: die abendländische Kultur wurde vor der Überflutung durch die islamitische bewahrt: kulturelle Bedeutung. Zwei Rassen kämpften um die Vorherrschaft: die indogermanische Rasse siegte über die arabische: nationale Bedeutung. 123. Worin liegt die Bedeutung Karl Martells? Er behauptete seine Stellung trotz der Aufstände der Großen des Reiches. }. Er verbreitete das katholische Christentum durch Unterstützung des Bonifatius. f. Er rettete das abendländische Christentum u&d-die germanische Selbständigkeit. k) Au 124. Welche Bedeutung erlangte die Regierung Pippins? I (- 1. Er befestigte das Reich nach innen und außen:
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