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1. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 637

1858 - Weimar : Böhlau
637 der vierte, indem er sich bemühte, das innere Leben des großen Staa- tes der europäischen Gesittung zu nähern. Die christlichen Unterthanen erfuhren eine mildere Behandlung, die Verwaltung wurde geordnet, die Grenzfestungen in Vertheidigungszustand gesetzt, Heer und Flotte durch Ausrechthaltung kriegerischer Zucht gestärkt. Auch als Hösein 1702 starb, verfolgte sein Nachfolger im Vezierat, Rami, dieselbe Richtung. Aber des Zwanges müde, erhoben sich die Spahi's und Janitscharen, Mustapha Ii. wurde in den Prinzenkerker gebracht und verschied hier unlange darauf (1703).

2. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 728

1858 - Weimar : Böhlau
728 Friedmsun- terhantlun- gen zu L lle und Rastadt. Thronbestei- gung Fried- rich Wil- helms Iii. genoffen und ihrer Gegner in den gesetzgebenden Räthen durch einen kühnen Schlag zu entledigen. Sie beriefen Augereau nach Paris und übertrugen ihm den Befehl über die pariser Militärdivision. Am 18. Fructidor oder 4. September 1797 früh um vier Uhr besetzte Auge- reau mit Truppen die Tuilerien und ilahm daselbst die Generale Piche- gru und Willot und mehrere andere Deputirte in Verhaft. Den gan- zen Tag hindurch wurden Abgeordnete, Journalisten und andere den Triumviren mißfällige Personen nach dem Tempelgefängniß geführt, Barthelemy befand sich unter ihnen; Carnot hingegen entkam. Den erstaunten Parisern wurde bekannt gemacht, daß daß Direktorium eine royalistische Verschwörung entdeckt habe. Auf den Wink der Triumvirn sprachen die beiden Räthe über zwei Direktoren, elf Mitglieder deß Raths der Alten und zwei und vierzig der Fünfhundert und eine Menge anderer Personen die Strafe der Deportation aus, vernichteten die Wah- len von acht und vierzig Bezirken und bevollmächtigten die Direktoren, die Verfolgung der zurückgekehrten Auswanderer und Priester zu er- neuern. Von diesem Tage an wurden die beiden Räthe bloße Decretir- maschinen des Direktoriums, und dieses ergänzte seine Fünfzahl durch zwei der bisherigen Minister, den Juristen Merlin und den Schöngeist Franpois von Neufchateau. Ein halber Terrorismus waltete seitdem über der Republik. Als die Wahlen für die Abgeordneten des Jahres 1798 größtentheils auf Gegner des Direktoriums fielen, hob dieses alle ihm mißfälligen Wahlen geradezu auf. Die Politik des Direktoriums kehrte seitdem zu dem revolutionären Geiste der Schreckenszeit zurück; Verachtung aller völkerrechtlichen Verhält- nisse und Bruch aller Verträge, sobald sie die Ansprüche und Rechte anderer Völker betrafen, und dagegen die schärfste Beachtung und kleinlichste Geltendmachung derselben, sobald sie auch nur einen Scheingrund für die zweifelhaftesten Anmaßungen Frankreichs darboten, verbunden mit einer gebieterischen, alles Herkommen und die gegenseitige Gleichheit der Nationen verletzenden Sprache kam damals bei den Machthabern Frank- reichs in Gang. Diese Diplomatik wurde zuerst bei den Unterhandlun- gen versucht, welche mit England zu Lille geführt wurden. Aber Pitt ließ sich durch solche Künste nicht schrecken, und die gebieterische Direktorial-Diplomatik führte nur zum Bruch der angefangenen Unter- handlung. Dagegen wurde der am 9. December 1797 zu Rastadt er- öffnete Congreß eine Triumphstätte für den republikanischen Siegerstolz und eine Schule der Demuth für die deutschen Fürsten. Wenige Wochen vor Eröffnung des Congreffes zu Rastadt war Friedrich Wilhelm Ii. am 16. November 1797 zu Potsdam gestor- den. Sein Privatleben war nicht frei von Schwächen, aber auch nicht arm an schönen, wohlwollenden Zügen. Er gab seinem Volke ein Ge- setzbuch, das Allgemeine Landrecht, dessen Idee schon Friedrich Ii. gefaßt und zum Entwürfe gebracht hatte. In den letzten Zeiten Fried- rich Wilhelms Ii. kamen in Berlin und Breslau Aufstände vor, die in, der Ferne als Anfänge einer preußischen Revolution verkstadigt wurden, die aber nichts als örtliche, durch zufällige Reizungen entstandene und durch ungeschickte Polizeimaßregeln geförderte Pöbeltumulte waren. Die

3. Geschichte des Mittelalters - S. 338

1854 - Weimar : Böhlau
durch Entwickelung der Standesverhältnisse die Einrichtung einer republikanischen Verfassung veranlaßt. Die ritterlichen Lehnsleute wurde» im 10. Jahrhundert ins- gesammt als Milites bezeichnet, die nicht lehntragenden Freien als Arimannen, Cives, Populus. Doch bedeuteten Cives im weiteren Sinne auch die freien Bewohner einer Civitas überhaupt. Und in diesem Sinne gehörten zu den Civcs auch die Milites und bildeten den ersten Stand derselben. Man unterschied ferner zwei Klassen der Milites als Valvassores majores oder Capitanei und Valvassores minores, die auch schlechtweg Valvassores hießen. Beide Klassen des Ritterstandes werden im 11. Jahrhundert als Adel bezeichnet, welchem das Volk gegenüber gestellt wird. Im Volke entwickelte sich dann noch ein Unterschied, indem die Kauf- leute als angesehenere Bürger unterschieden wurden. Durch die beständigen Parteikampfe und die kirchlichen Strei- tigkeiten traten die Standesunterschiede zurück, indem Leute der ver- schiedenen Stände auf beiden Parteien und gegen einander standen. Die verschiedenen Stände erkannten ihre Rechte gegenseitig an, die Stände näherten sich einander und die Parteistellung der Stände hörte auf. Die Parteikämpfe hatten aber auch weiter den Erfolg, daß die Regierung von den Bischöfen und deren Capitanen an die mächtigen Parteiführer überging. So war z. B. in Mailand die Regierung von den Grafen an den Erzbischof und dessen Capitane übergegangen und von diesen gelangte sie nach langen Parteikämpfen an die Consuln. Die Cvnsuln sind eine neue Würde, deren Ur- sprung und Bedeutung mit dem Entstehen der Stadtgemeinde aus der Vereinigung der Stände zusammenhängt. Die Schöffen waren Vertreter der Gemeinde der Freien gewesen und hatten für die Freien im Gericht des Grafen das Recht gefunden. Der Unterschied der Freiheit und Unfreiheit war immer mehr zurückgetreten, Be- rufsstände hatten sich gebildet, in welchen sich freie und minderfreie Standesgenossen aneinander schlossen. Die Consuln vertraten die besonderen Stände, während die Schöffen die Freien vertreten hat- ten. Das Schöffenthum wurde ebenso durch die Vorsteher der be- sonderen Stände bei Seite geschoben wie das Amt der Grafen durch die Obrigkeit, welche die Consuln in ihrer Vereinigung ausmach- ten. Häupter und Anführer hatten die Stände schon lange; doch kam gegen das Ende des Ii. Jahrhunderts die Neuerung hinzu (und das bezeichnete eben der Name der Consuln), daß jene nun auch zu einer gemeinschaftlichen Regierung zusammentraten. Und hiermit entstand zugleich die Gesammtgemeinde der Stadt, das so- genannte Commune Civitatis, welches zuerst nur wie eine äußer- liche, vertragsmäßige Verbindung der Stände erscheint, dann aber ein lebendiges Gemeinwesen aus sich herausbildete. Bei der Ungleichheit des Ansehens und der Macht unter den Ständen, bei dem Uebergewicht, welches der kriegerische Adel, be- sonders die mächtigen Capitane noch lange Zeit behaupteten, ist wohl eine ganz gleiche Theilnahme der Stände an der städtischen Regierung von vornherein nicht anzunehmen. Aber allmälig ge- wöhnte man sich daran, in dem Streben für die allgemeine Wohl- fahrt der Stadt, sich gegenseitig als Mitbürger zu betrachten und

4. Geschichte des Mittelalters - S. 472

1854 - Weimar : Böhlau
472 rasch und brachte in den mittlern Klassen eine gänzliche Verände- rung der Lebensweise hervor. Auch der Ackerbau gewann dadurch, daß der Landmann, welcher an dem Zug Theil nahm, hier und da eine Befreiung von drückenden Abgaben erhielt. Nicht minder stammt aus der Romantik der Kreuzzüge jener Antrieb zu weiten Reisen und zur Erforschung ferner Länder, der das 14. und 15. Jahrhundert auszeichnete. Die nächsten Handelsvortheile brachten die Kreuzzüge Italien. Wie einst im Alterthum wurden jetzt wieder das Mittelmeer und das schwarze Meer mit ihren Meerbusen, Inseln und Küsten der Schauplatz des wiederhergestellten Verkehrs zwischen den drei Erd- theilen. Doch blieb der Handel, wie im Alterthum, vorzugsweise Landhandel, die Schifffahrt Küstenfahrt. Die aus dem Morgen- lande eingeführten Gegenstände des Handels waren fast dieselben wie im Alterthum. Denn der Verbrauch von Kolonialwaaren, von Reis, Zucker, Thee und Kaffee, wurde erst mit der Entdeckung von Amerika allgemeiner und war in dieser Zeit noch unbedeutend. Wichtiger waren gewisse Rohstoffe, wie Seide, Baumwolle und Färbestoffe, welche besonders nach Italien und nach den Niederlan- den gingen. Der Handel mit Indien blieb passiv, d. h. er mußte mit baarem Gelbe getrieben werden; die europäische Industrie war noch nicht auf der Stufe, um fremde Welttheile mit ihren Fabrika- ten zu beherrschen. Auch mußte der Kaufmann alles selbst besor- gen, sich entweder selbst aufmachen und die Waaren begleiten, oder einen zuverlässigen Diener mitschicken oder Faktoreien und Kom- manditen in den fremden Plätzen errichten. Die italienischen Städte waren um die Mitte des 12. Jahr- hunderts bereits zu einer gewissen Selbständigkeit und Macht ge- langt. Ihre innere Verfassung litt freilich noch an großen Ge- brechen; noch war keine festgeordnete Freiheit im Innern her- gestellt. Dennoch herrschte in diesen Städten ein Geist, der zu küh- nen Unternehmungen in Handel und Schifffahrt ermunterte und der den Gewerben, Wissenschaften und Künsten förderlich war. Ve- nedig, Genua und Pisa beuteten die Kreuzzüge zu ihrem Vortheil aus. Kein anderer europäischer Staat war damals im Stande, die nöthigen Schiffe zu liefern, um die Heere nach Constantinopel und den Küsten Syriens überzuschiffen und sie mit Lebensmitteln und Kriegsbedürfnissen zu versehen. Bei vielen Unternehmungen beglei- teten die Venetianer, Genuesen und Pisaner mit der Flotte das zu Land operirende Heer und bereicherten sich durch die Lieferungen. Sobald sie es bei der Eroberung eines Platzes räthlich fanden, eine Niederlassung einzurichten, erlangten sie von den Kreuzfahrern die wichtigsten Vorrechte, Handelsfreiheit, das Eigenthum ganzer Vor- städte und Straßen und das Privilegium eigner Gerichtsbarkeit über Landsleute und Schutzergebene. In Folge so vieler Vortheile wuchs außerordentlich der Wohlstand und Reichthum der italieni- schen Handelsstaaten. Sobald diese einmal den Levarnehandel fast allein besaßen, waren sie darauf bedacht, seinen Absatz auszudeh- nen und den Geschmack an morgenländischen Produkten über ganz Europa zu verbreiten. Früher war der Handel mit dem Morgen- lande nur durch einzelne Schiffe betrieben worden, jetzt kamen ganze

5. Geschichte des Mittelalters - S. 520

1854 - Weimar : Böhlau
520 der Bischof von Laon, und Johann v on Pecquigny, der Statthal- ter von Artois. Es wurden 22 der vornehmsten Staatsbeamten ent- setzt und dem Dauphin eine Commission der Stände zur Seite gestellt. Der ständische Ausschuß erhielt aber wenig Einfluß auf die Regierung; die abgesetzten Räthe blieben mit dem Generalstatthalter in Verbin- dung, das verwirrte republikanische Treiben und der überwiegende Einfluß des Bürgerstandes erregten Widerstand gegen die ständische Herrschaft; die Ritterschaft benutzte die Anarchie zu schändlichen Be- drückungen des Landvolkes. Die Fehden des Adels, der Druck, den die Ritter gegen das Landvolk und die Geistlichen übten, die Strei- fereien einzelner Söldnerschaaren, an die sich andres Gesindel an- schloß, machten das Land unsicher. Alles drängte sich daher in Pa- ris zusammen. Hier fürchtete man nicht bloß den auswärtigen Feind und die ritterlichen Räuber, sondern auch den Dauphin und dessen Umgebung. Paris wurde neu befestigt. Der Dauphin wollte Trup- pen in die Stadt ziehen, aber dagegen wurden damals zuerst Bar- rikaden errichtet. Von Pecquigny wurde Karl der Böse aus seiner Haft befreit, und kam nach Paris. Er sprach zum Volke und regte dasselbe durch die Schilderung der erlittenen Mißhandlungen auf. Auf Karl's des Bösen Betrieb wurden die Gefängnisse geöffnet und eine Menge gemeiner Verbrecher in Freiheit gesetzt. Die Hauptstadt spaltete sich in die Parteien des Dauphin, Marcels und Karls des Bösen. Marcel gab seinen Anhängern zweifarbige Mützen halb von rother, halb von blauer Farbe. Als der Dauphin den Mörder sei- nes Schatzmeisters hatte hinrichten lassen, ließ Marcel am 22. Fe- bruar 1358 die Sturmglocken läuten und die Zünfte unter ihren Fahnen versammeln. Die aufgereizten Schaaren drangen in den Palast des Dauphin und ermordeten vor den Augen desselben zwei Marschälle, so daß der Dauphin mit Blut bespritzt wurde. Als die- ser erschrocken frug, ob man sich auch an ihm vergreifen wolle, sagte Marcel: Nein, doch zur Sicherheit hier meine Mütze. Er setzte seine zweifarbige Mühe dem Dauphin und dessen Barett sich selbst auf. Darauf brachte Marcel den Dauphin nach dem Rathhause, wo derselbe an's Fenster trat und mit lauter Stimme erklärte: die beiden Getödeten seien falsche Verräther, er heiße es gut, wie mit ihnen verfahren sei. Bald nachher gab der Dauphin dem Gange der Dinge eine an- dere Wendung. Er verließ unter einem gutgewählten Vorwand Paris, hielt zuerst einige Provinzialstände-Versammlungen, und dann berief er die allgemeinen Reichsstände nach Compiegne. Der Adel und die vornehme Geistlichkeit gewährten ihm Unterstützung. Er rückte mit dem Heere vor Paris, schnitt der Stadt die Zufuhr ib und hemmte den Handel. Da sank das Ansehen Marcels; noch mehr, als er Karl von Navarra zum Oberbefehlshaber gegen den Dauphin vorschlug. Man sagte dem Volke, Karl gehöre zum Abel und sei ein Feind der Bürger, er sei mit den Nationalfeinden, den Engländern, verbunden. Als Marcel des Nachts Karl von Na- varra heimlich in die Stadt einlassen wollte, spaltete ihm einer sei- ner bisherigen Anhänger, Jean Maillard, den Kopf. Seine Ge- treuen wurden niedergehauen, die Nationalmützen verschwanden, und der Dauphin hielt seinen Einzug (August 1358). Er wurde von

6. Geschichte des Mittelalters - S. 23

1854 - Weimar : Böhlau
23 Druiden und Häuptlinge auf den Oberbefehl im Kriege beschränkt, aber wahrscheinlich erblich, wie man aus dem Vorkommen von Kö- niginnen schließen kann. Im südlichen, durch den Handelsverkehr gebildeten England und vorzüglich in Kent fand Cäsar bedeutenden Getraidebau, den das milde Klima begünstigte und der durch die Kunst des Mergelns gehoben wurde. Von dem in Höhlen aufbe- wahrten ungedroschenen Korne wurde der tägliche Bedarf herausge- nommen und geröstet, nicht als Brot gebacken. Gartenkunst war nicht vorhanden. Den Römern fiel die große Zahl der Gebäude, der Menschen und des Viehs auf« Die runden kunstlosen Hütten aus Rohr ober Holz glichen den gallischen. Kupfer und eiserne Ringe dienten als Geld. Die Sitte, sich mit blauer Farbe zu be- malen, sowie die des Tätowirens hatte sich noch später bei dem im Norden wohnenden Britten erhalten; auch die Frauen zogen bei einigen Opfern auf ähnliche Weise gefärbt und unbekleidet umher. Langes Haupthaar und Bärte auf der Oberlippe waren bei den Britten allgemein. Gleich den Galliern schmückten sie den Mittel- finger mit einem Ringe. Die gallischen würfelartigen Mäntel sind in den Hochlanden noch gewöhnlich. Die Kleidung hüllte den gan- zen Körper ein; ein Gürtel umschloß den Leib; Metallketten hin- gen um den Hals. Der Griff der Schwerter war mit den Zähnen großer Seefische verziert. Die Britten fochten zum Theil auf Streit- wagen, an deren Achsen Sicheln befestigt waren. Der Wagenlen- ker war der Vornehmere; die Diener führten die Waffen. Der Angriff auf die Feinde wurde mit herausfordernden Gesängen und betäubendem Geschrei gemacht. Die Festungen bestanden in der na- türlichen Schutzwehr undurchdringlicher Wälder. Die Bewohner des inneren und nördlichen Landes waren noch viel roher, und auf Viehzucht und Jagd beschränkt, kleideten sich in Felle und lebten von Milch und Fleisch. Einfachheit, Rechtlichkeit, Mäßigkeit, nicht ohne einen Hang zur Streitsucht, werden als Charakterzüge des Volkes angegeben; der Ruhm der Tapferkeit ist besonders den nor- dischen Stämmen geblieben. Von den brittischen Volksstämmeu nennen wir die Kantii, deren Namen die Grafschaft Kent bewahrt hat. Zu ihrem Staate rechnet Ptolemäus Londinium (London), schon damals ein bedeu- tender Handelsvrt. Nördlich von der Themse wohnten die Trino- banten. Die Coritaner besaßen die Städte Lindum (Lincoln) und Rhate (Leieester). Das größte Volk war das der Brigan- ten, welche das nördliche Land bis zur Südgrenze Schottlands inne hatten. Die Vorfahren der alten Waliser waren die Ordo- viken. Das alte Zinnland, Bretland, jetzt Cornwall und Devon- shire, war von den Dumuoniern bewohnt. Oestlich von diesen wohnten die Durotrigen und die Belgen. Die Einwohner der schottischen Hochlande werden von den Römern Kaledonier ge- nannt. Cäsar setzte zweimal nach Britannien über (55 und 54 v. Chr.) und erreichte bei seiner zweiten Landung, daß ein Theil der im süd- lichen Britannien wohnenden Völker Geiseln stellte und Unterwer- Brittische Stämme. Britannien unter römi- scher Herr- schaft.

7. Geschichte des Mittelalters - S. 49

1854 - Weimar : Böhlau
49 hgltnisse änderten, führten die neue Entwickelung herbei. In der Regel ist es das Volk selbst, das den König wählt und zu dieser Würde erhebt und zwar meistens den, welcher bisher schon als Fürst oder Herzog an der Spitze desselben gestanden hat. Die Ge- sammtheit der Volksgenossen wählte, nicht das Gefolge allein; moch- ten auch einmal die Getreuen die Anregung geben. Das Königthum war im Bewußtsein des Volkes wesentlich von jeder anderen Herr- schaft verschieden. Fast immer ist es ein bestimmter Akt, durch den es eingeführt wird, nicht immer ist er historisch nachweisbar, oft aber wird er wenigstens in der Sage als wichtige Verfassungsverän- derung festgehalten. Das Königthum war nicht nur lebenslängliche, sondern auch erbliche Gewalt. Die Herrschaft ging aber nicht nach strengem Erb- recht von einem auf den andern über, sondern das Königsgeschlecht hatte nur den Anspruch, daß aus feiner Mitte der König genom- men wurde. Das Recht, den Fürsten zu wählen, war nicht auf- gehoben, aber an die Familie gebunden, mehr oder minder streng auf diese beschränkt. Es finden sich, schon aus älterer Zeit, Zeug- nisse, daß ein Köniz abgesetzt werden konnte, wegen Untüchtigkeit, weil er den Göttern verhaßt zu sein schien; doch sind das sehr seltene Ausnahmen. Der König ist Herrscher, und alles was bei anderen Stämmen dem Fürsten zusteht, das gehört zum Recht und zur Ge- walt des Königs. Der König ist der Anführer im Krieg, und es kann sein, daß die Kriegsführung bei einigen Völkern den Anlaß gegeben hat, das Königthum zur Anerkennung zu bringen; aber die Herrschaft des Königs im Frieden ist von nicht geringerer Be- deutung. Der König beruft und leitet die Versammlung, empfängt die Geschenke, die man ihm darbringt, er hat den Vorsitz im Ge- richt, vielleicht die Macht zu richten und zu entscheiden. Das letzte freilich nur in beschränkter Weise. Nicht eine ungebundene, abso- lute Gewalt steht dem König zu. Doch vermochte eine kräftige Persönlichkeit viel auch ohne strenge Berechtigung. Auch dem Könige gereichte es zur Ehre, daß er mit zahlrei- chem Gefolge umgeben war. An die Stelle der Fürsten waren Kö- nige getreten, und diese waren es nun auch, die allein oder doch vorzugsweise ein Gefolge hielten. Edle und Freie dienten in dem Gefolge. Wer unter den Franken in ein solches Verhältniß zum Könige trat, genoß ein dreimal höheres Wehrgeld, als ein anderer Freier; auch bei den Longobarden waren die Gasindi des Kö- nigs, wie hier die Gefährten des Königs heißen, durch größeres Wehrgeld ausgezeichnet. Am weitesten, am künstlichsten ist dies bei den Angelsachsen ausgebildet worden, denn hier bestimmte das Ver- hältniß zum König, die Art des Dienstes, nicht allein das Wehr- geld, sondern auch die sonstige Bedeutung, den Rang des Einzel- nen in mannigfacher und gliederreicher Abstufung. Es bildete sich aus diesen Verhältnissen eine Verschiedenheit des Standes, ein neuer Adel. Es war das ein reiner Dienstadel, dessen Bedeutung in der Ehre lag, die ihm der Dienst gewährte. Dieser Dienstadel ist aber ganz und gar verschieden von dem alten Adel; er hat nichts als die höhere Ehre, die er genoß, mit ihm gemein. In den Dienst des Königs trat nicht nur der alte Adel, sondern auch Freie; sogar 4

8. Geschichte des Mittelalters - S. 199

1854 - Weimar : Böhlau
199 Ausländer waren, gewiß mehr darauf bedacht waren, die römi- sche Bildung in das Frankenreich zu verpflanzen, als die natio- nale, die deutsche Bildung zu heben. Auch war die nach dem Fran- kenreich verpflanzte römische Bildung nur den Großen und Vor- nehmen zugänglich. Aber diese fremde Bildung trug zur schnelleren und schöneren Entwickelung der einheimischen und nationalen Bildung wesentlich bei. Und auch diese suchte Karl zu heben. Er versuchte nämlich nach den Versicherungen seines Biographen Eginhard eine deutsche Sprachlehre zu schreiben, ließ die alten Hel- denlieder sammeln und bestimmte die deutschen Wind- und Mo- natsnamen. Der Unterricht ging mit der religiösen Erziehung Hand in Hand und war ganz unter die Pflege der Kirche gestellt. Karl gab nur gebildeten Männern die besseren Pfründen und befahl aus das strengste bei allen Kathedralen (Pfarrkirchen eines Bischofs) und Klöstern Schulen einzurichten, in welchen Lesen, Schreiben und das Christenthum gelehrt und in welche ihre Kinder zu schicken die Laien angehalten werden sollten. In den höheren Schulen sollten auch die Wissenschaften z. B. die Arzneiknnde ge- lehrt werden. Unter diesen Schulen zeichneten sich besonders die zu Fulda, Mainz, St. Gallen, Reichenau, Weißenburg, Paris und Soissons ans. Eine eigene Schule richtete Karl am Hofe ein, in welche alle seine Diener, die hohen wie die niederen, ihre Söhne schicken mußten. Er selbst wohnte zuweilen dem Un- terrichte bei. Als er einst sah, daß die ärmeren Schüler viel mehr Talent und Fleiß zeigten, als die vornehmeren, schalt er die letzte- ren tüchtig aus. Für die Geistlichen, welche selbst keine Predigt ausarbeiten konnten, ließ Karl durch Paul Warnefried eine Samm- lung von Vorträgen älterer Kirch enlehrer veranstalten und machte diese zum Gebrauch in den Kirchen mit einer Vorrede be- kannt, in welcher er die Geistlichen zum eifrigen Studium der hei- ligen Schrift ermahnte. Ferner forderte er die Mönche zum Bü- cherabschreiben ans und sammelte sich selbst eine Bibliothek. Auch der Verbesserung des Kirchengesangs widmete Karl seine Aufmerksamkeit. Papst Hadrian sandte ihm ans Rom zwei seiner besten Sänger. Karl wies dem einen zu Metz, dem anderen zu Soissons seinen Wohnsitz an, und von ihnen mußte sich jeder, der an einer Schule den Gesang lehren oder an einer Kirche Vorsänger werden wollte, in der römischen Gesangweise unterrichten lassen. Auch den Unterricht im Orgelspiel ordnete Karl an. Aber die Fran- ken stellten sich eben so ungeschickt zum Singen als zum Orgelspie- len an. Die Italiener verglichen ihren Gesang mit dem Geheul wilder Thiere und dem Gerumpel eines Lastwagens auf einem Knüp- peldamm. Karl, der selbst ein Muster vou Mäßigkeit und Ordnung war, suchte durch Gesetze^der Trunkenheit und anderen Lastern entgegen- zuwirken, er ergriff Maßregeln gegen Räubereien und sorgte für das Armenwesen. In seinen Verordnungen erinnerte er die entar- teten Mönche an ihre alte Zucht und wies die Geistlichkeit in ge- wisse Schranken zurück.

9. Geschichte des Mittelalters - S. 526

1854 - Weimar : Böhlau
526 Kriege mit Ludwig Xi», wie er erwartet hatte, und ließ sich von Ludwig durch eine bedeutende Summe zur Rückkehr nach England bewegen. Als Karl der Kühne im Kampfe gegen den Herzog von Lothringen bei Nancy 1477 gefallen war, zog Ludwig Xi. nicht nur das Herzogthum Burgund als ein eröffnetes französisches Lehn ein, sondern bemächtigte sich auch der Grafschaft Burgund, die ein Lehn des deutschen Reichs war. Ludwig Xi. suchte nicht in den Waffen seinen Ruhm, sondern in Unterhandlungen. Durch Intriguen und Ränke, durch Hinter- list und Treulosigkeit gelangte er langsam, aber sicher zu seinem Ziel. Er hinterließ seinem Nachfolger eine weit unbeschränktere Macht, als er selbst von seinem Vater erhalten hatte. Das Reich war vergrößert und beruhigt; alle Staatskräfte waren geregelt und in der Hand des Herrschers vereinigt. Die Macht der großen Va- sallen war vernichtet und deren Besitzungen zum größten Theil vom König eingezogen, die Kraft der Ritterschaft war gebrochen, der Einfluß der Bürgerschaft beseitigt. Die Reichsstände wurden nicht mehr berufen, weil der König die Steuern ohne Bewilligung ein- fordern ließ. Die von Karl Vii. eingeführten Freischützen schaffte Ludwig ab und nahm sechs bis achttausend Schweizer in Sold, die sich zu allem gebrauchen ließen. Als Staatsmann bewies Ludwig Einsicht und Thätigkeit; er übersah und ordnete alles, seine Beam- ten waren nur Werkzeuge in seiner Hand; er trug auch Sorge für Kunstfleiß und Gewerbe. Er nahm seine Räthe und Diener und Gesellschafter aus den niederen Ständen und richtete in seinem Lande und an fremden Höfen mit ungeheurem Aufwand ein sehr ausge- bildetes Spionirsystem ein. Mit den zunehmenden Jahren vermehr- ten sich sein Mißtrauen und sein Argwohn; in jeder Miene glaubte er Lust zur Empörung oder Freude über seinen nahen Tod zu lesen. Auf den geringsten Verdacht hin setzte er seine Diener ab und sperrte sie in eiserne Käfige, die nur acht Fuß ins Gevierte hatten und an Ketten in der Luft schwebten. Ueberall Verrath fürchtend, zog er sich auf das mit furchtbaren Mauern, Eisengittern und Ge- schütz verwahrte Schloß Plessis les Tours zurück. Vierhundert Bogenschützen besetzten die Zugänge und schossen des Nachts auf jeden, der sich näherte. Fast täglich wechselte Ludwig seine Bedie- nung und nahm zuletzt nur einfältige Personen in das Schloß. Seine Räthe ließ er nur selten vor sich und legte dann die präch- tigsten Kleider an, um seine verfallene Gestalt zu verbergen. Damit die Welt glaube, er genieße die beste Gesundheit, ließ er mit groß- ßen Kosten die besten Jagdhunde, Pferde und Maulthiere kaufen, Löwen aus Afrika, Nennthiere aus Norwegen kommen, ohne sie dann nur zu sehen. Er that Böses, nur damit man im Reiche wisse, daß er noch lebe. Der einzige Mann, der sich dem von To- desfurcht gequälten Tyrannen unentbehrlich zu machen wußte, war sein Arzt Jakob Cottier. Dieser überredete ihn, wenn er ihn weg- schicke, werde er nicht mehr acht Tage leben. Die Gebräuche der Kirche beobachtete Ludwig sorgfältig, aber wahre Religiosität war ihm fremd. Seinen einzigen, von der Natur kärglich bedachten Sohn ließ er ganz unwissend aufwachsen. Seit Jahren hatte er ihn nicht gesehen, als er ihn im Vorgefühl des Todes vor sich ließ,

10. Geschichte des Alterthums - S. 589

1852 - Weimar : Albrecht
589 In Beziehung auf die Rechtspflege erließ der Statthalter bei seiner Ankunft ein Edict, in welchem er mit Berücksichtigung des Edictes des städtischen Prätors in Rom die Grundsätze seiner Ver- waltung entwickelte. Während des Winters reiste er in der Pro- vinz umher und hielt an den von ihm bestimmten Orten Landtage, um Recht zu sprechen und die Streitigkeiten zu schlichten. Auf die- sen Conventen fanden sich auch die in der Provinz stch aufhaltenden Römer ein und bildeten einen eigenen Convent. Ueber seine Ver- waltung mußte der Prätor nach seiner Rückkehr aus seinen und seines Quästors Büchern Rechnung ablegen. Als kein Volk mehr übrig war, welches den siegreichen Waffen der Römer einen dauernden und kräftigen Widerstand entgegensetzen konnte, ging mit dem ganzem Leben der Römer eine große Ver- änderung vor, welche den römischen Staat mit reißender Schnellig- keit seinem Untergange entgegenführte. Mit den Schätzen der er- oberten Länder zogen auch Luxus und Schwelgerei, Sittenlosigkeit und Habsucht und alle Laster triumphirend in Rom ein. Der zur Erlangung der höheren Staatsstellen nöthig gewordene Aufwand und das Zusammenhalten der Nobilität, welche hartnäckig das Em- porkommen noch nicht berühmter Familien zu verhindern suchte, hatten die höchsten Staatsämter in die Hände einer kleinen Zahl von Familien gebracht. , Während diese durch Verwaltung der Ma- gistraturen und namentlich in den Provinzen und durch die in denselben schamlos verübten Erpressungen ungeheure Reichthümer aufhäuften und alle Vortheile des Staates wie ihr ererbtes Eigenthum be- trachteten, versank der größere Theil des Volkes durch die immer- währenden Kriegsdienste, Theuerung und Wucher in immer drücken- dere Armuth. Ein wohlhabender Mittelstand, die Stütze des Staa- tes, fehlte gänzlich, und immer greller trat der Gegensatz zwischen einer kleinen Zahl unermeßlich reicher und dem fast bis zu Bettlern verarmten großen Haufen hervor. Der Kampf dieser beiden Par- teien war um so hartnäckiger und um so erbitterter, je mehr die alten Tugenden und die guten Sitten verschwanden, welche einst den Kampf der Patricier und Plebejer in einer steten edlen Mäßi- gung erhalten hatten. Ein Hauptgegenstand der Klagen der ärmeren Bürger und des beginnenden Streites zwischen beiden Parteien waren die Verhält- nisse der Ländereien. Durch die Unterwerfung von Italien war das römische Staatsland bedeutend vermehrt, dasselbe aber fast allein von den Reichen in großen Strecken in Besitz genommen und nur sehr selten zu kärglichen Ackeranweisungen an ärmere Bürger be- nutzt worden. Bei ihren Besitzungen auf dem Staatslande über- schritten die Reichen das durch Licinius Gesetz (S. 539) bestimmte Maß von fünfhundert Jugera und entzogen sich überdies der Ent- richtung des Zehnten, ja sie vereinigten nicht selten durch Kauf oder List und Gewalt mit ihren Besitzungen die benachbarten Felder der Armen. Die ärmeren Bürger hingegen wurden durch die beständi- gen Kriege von der Bebauung ihrer kleinen Hufe abgehalten, sahen sich genöthigt Schulden zu machen oder wohl gar ihren Acker zu verkaufen. Da nun nach der Ansicht der Römer Handel und ein Tidcrilis Gracchus.
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