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1. Geschichte des Mittelalters - S. 338

1854 - Weimar : Böhlau
durch Entwickelung der Standesverhältnisse die Einrichtung einer republikanischen Verfassung veranlaßt. Die ritterlichen Lehnsleute wurde» im 10. Jahrhundert ins- gesammt als Milites bezeichnet, die nicht lehntragenden Freien als Arimannen, Cives, Populus. Doch bedeuteten Cives im weiteren Sinne auch die freien Bewohner einer Civitas überhaupt. Und in diesem Sinne gehörten zu den Civcs auch die Milites und bildeten den ersten Stand derselben. Man unterschied ferner zwei Klassen der Milites als Valvassores majores oder Capitanei und Valvassores minores, die auch schlechtweg Valvassores hießen. Beide Klassen des Ritterstandes werden im 11. Jahrhundert als Adel bezeichnet, welchem das Volk gegenüber gestellt wird. Im Volke entwickelte sich dann noch ein Unterschied, indem die Kauf- leute als angesehenere Bürger unterschieden wurden. Durch die beständigen Parteikampfe und die kirchlichen Strei- tigkeiten traten die Standesunterschiede zurück, indem Leute der ver- schiedenen Stände auf beiden Parteien und gegen einander standen. Die verschiedenen Stände erkannten ihre Rechte gegenseitig an, die Stände näherten sich einander und die Parteistellung der Stände hörte auf. Die Parteikämpfe hatten aber auch weiter den Erfolg, daß die Regierung von den Bischöfen und deren Capitanen an die mächtigen Parteiführer überging. So war z. B. in Mailand die Regierung von den Grafen an den Erzbischof und dessen Capitane übergegangen und von diesen gelangte sie nach langen Parteikämpfen an die Consuln. Die Cvnsuln sind eine neue Würde, deren Ur- sprung und Bedeutung mit dem Entstehen der Stadtgemeinde aus der Vereinigung der Stände zusammenhängt. Die Schöffen waren Vertreter der Gemeinde der Freien gewesen und hatten für die Freien im Gericht des Grafen das Recht gefunden. Der Unterschied der Freiheit und Unfreiheit war immer mehr zurückgetreten, Be- rufsstände hatten sich gebildet, in welchen sich freie und minderfreie Standesgenossen aneinander schlossen. Die Consuln vertraten die besonderen Stände, während die Schöffen die Freien vertreten hat- ten. Das Schöffenthum wurde ebenso durch die Vorsteher der be- sonderen Stände bei Seite geschoben wie das Amt der Grafen durch die Obrigkeit, welche die Consuln in ihrer Vereinigung ausmach- ten. Häupter und Anführer hatten die Stände schon lange; doch kam gegen das Ende des Ii. Jahrhunderts die Neuerung hinzu (und das bezeichnete eben der Name der Consuln), daß jene nun auch zu einer gemeinschaftlichen Regierung zusammentraten. Und hiermit entstand zugleich die Gesammtgemeinde der Stadt, das so- genannte Commune Civitatis, welches zuerst nur wie eine äußer- liche, vertragsmäßige Verbindung der Stände erscheint, dann aber ein lebendiges Gemeinwesen aus sich herausbildete. Bei der Ungleichheit des Ansehens und der Macht unter den Ständen, bei dem Uebergewicht, welches der kriegerische Adel, be- sonders die mächtigen Capitane noch lange Zeit behaupteten, ist wohl eine ganz gleiche Theilnahme der Stände an der städtischen Regierung von vornherein nicht anzunehmen. Aber allmälig ge- wöhnte man sich daran, in dem Streben für die allgemeine Wohl- fahrt der Stadt, sich gegenseitig als Mitbürger zu betrachten und

2. Geschichte des Mittelalters - S. 472

1854 - Weimar : Böhlau
472 rasch und brachte in den mittlern Klassen eine gänzliche Verände- rung der Lebensweise hervor. Auch der Ackerbau gewann dadurch, daß der Landmann, welcher an dem Zug Theil nahm, hier und da eine Befreiung von drückenden Abgaben erhielt. Nicht minder stammt aus der Romantik der Kreuzzüge jener Antrieb zu weiten Reisen und zur Erforschung ferner Länder, der das 14. und 15. Jahrhundert auszeichnete. Die nächsten Handelsvortheile brachten die Kreuzzüge Italien. Wie einst im Alterthum wurden jetzt wieder das Mittelmeer und das schwarze Meer mit ihren Meerbusen, Inseln und Küsten der Schauplatz des wiederhergestellten Verkehrs zwischen den drei Erd- theilen. Doch blieb der Handel, wie im Alterthum, vorzugsweise Landhandel, die Schifffahrt Küstenfahrt. Die aus dem Morgen- lande eingeführten Gegenstände des Handels waren fast dieselben wie im Alterthum. Denn der Verbrauch von Kolonialwaaren, von Reis, Zucker, Thee und Kaffee, wurde erst mit der Entdeckung von Amerika allgemeiner und war in dieser Zeit noch unbedeutend. Wichtiger waren gewisse Rohstoffe, wie Seide, Baumwolle und Färbestoffe, welche besonders nach Italien und nach den Niederlan- den gingen. Der Handel mit Indien blieb passiv, d. h. er mußte mit baarem Gelbe getrieben werden; die europäische Industrie war noch nicht auf der Stufe, um fremde Welttheile mit ihren Fabrika- ten zu beherrschen. Auch mußte der Kaufmann alles selbst besor- gen, sich entweder selbst aufmachen und die Waaren begleiten, oder einen zuverlässigen Diener mitschicken oder Faktoreien und Kom- manditen in den fremden Plätzen errichten. Die italienischen Städte waren um die Mitte des 12. Jahr- hunderts bereits zu einer gewissen Selbständigkeit und Macht ge- langt. Ihre innere Verfassung litt freilich noch an großen Ge- brechen; noch war keine festgeordnete Freiheit im Innern her- gestellt. Dennoch herrschte in diesen Städten ein Geist, der zu küh- nen Unternehmungen in Handel und Schifffahrt ermunterte und der den Gewerben, Wissenschaften und Künsten förderlich war. Ve- nedig, Genua und Pisa beuteten die Kreuzzüge zu ihrem Vortheil aus. Kein anderer europäischer Staat war damals im Stande, die nöthigen Schiffe zu liefern, um die Heere nach Constantinopel und den Küsten Syriens überzuschiffen und sie mit Lebensmitteln und Kriegsbedürfnissen zu versehen. Bei vielen Unternehmungen beglei- teten die Venetianer, Genuesen und Pisaner mit der Flotte das zu Land operirende Heer und bereicherten sich durch die Lieferungen. Sobald sie es bei der Eroberung eines Platzes räthlich fanden, eine Niederlassung einzurichten, erlangten sie von den Kreuzfahrern die wichtigsten Vorrechte, Handelsfreiheit, das Eigenthum ganzer Vor- städte und Straßen und das Privilegium eigner Gerichtsbarkeit über Landsleute und Schutzergebene. In Folge so vieler Vortheile wuchs außerordentlich der Wohlstand und Reichthum der italieni- schen Handelsstaaten. Sobald diese einmal den Levarnehandel fast allein besaßen, waren sie darauf bedacht, seinen Absatz auszudeh- nen und den Geschmack an morgenländischen Produkten über ganz Europa zu verbreiten. Früher war der Handel mit dem Morgen- lande nur durch einzelne Schiffe betrieben worden, jetzt kamen ganze

3. Geschichte des Mittelalters - S. 484

1854 - Weimar : Böhlau
484 erlitten, bestand darin, daß die Urkantone einige Zeit nachher auch ihre Nachbarn, Luzern, Zürich, Zug, Glarus und Bern, welche bisher Oestreichs Freunde geblieben waren, in ihren demokratischen Bund aufnahmen. Der Krieg zwischen den beiden Königen wurde mehrere Jahre ohne Entscheidung geführt und bestand in bloßen Nitterfehden oder in Rauben, Brennen und Zerstören. Endlich (1322) kam es bei Mühldorf in Baiern zu einer entscheidenden Schlacht. Friedrich wurde geschlagen und gerieth mit 1400 Rittern in Gefangenschaft. Lndwig benutzte das durch den Sieg erlangte Uebergewicht, indem er die damals erledigte Mark Brandenburg seinem Sohn Ludwig gab. Allein wenn auch Friedrich bezwungen war, so war doch dessen Partei nicht vernichtet. Sein Bruder Leo- pold, die Seele derselben, knüpfte eine Verbindung mit Karl Iv. von Frankreich an, welcher die deutsche Kroue zu erlangen suchte, und gewann den Papst Johann Xxii. Als Ludwig den von einem pästlichen Heere bedrängten Visconti's in Mailand 800 Ritter zu Hülfe saudte (1323), befahl ihm der Papst, die Regierung, welche er sich unrechtmäßig anmaße, niederzulegen, und sprach den Bann über ihn aus, als er gegen solche Anmaßungen Einspruch that. Ferner bewog der Papst den König von Polen, Wladislaus Lokietek, einen verheerenden Einfall in Brandenburg zu machen, und Leopold verwüstete Baiern und Schwaben und suchte die Kurfürsten dafür zu gewinnen, Karl Iv. von Frankreich auf den deutschen Thron zu setzen. Der Bannfluch hatte in Deutschland nur geringen Erfolg, und die Sache des Kaisers wurde von mehreren gelehrten Männern in scharfsinnigen Schriften verfochten. Auch erhielt Ludwig an den Franziskanern unerwartete Bundesgenossen, indem diese den Papst ketzerischer Gesinnungen beschuldigten, weil er in ihrem Streite mit den Dominikanern sich für diese ausgesprochen hatte. Dennoch war die Lage Ludwigs sehr mißlich. Da begab sich Ludwig im März >325 nach dem Schloß Trausnitz zu dem daselbst gefangen gehalte- nen Friedrich und schloß mit diesem einen Vertrag, auf welchen dann Beide das Abendmahl nahmen. Nach dem Vertrage sollte Friedrich freigelassen werden, dann der Krone entsagen und die von ihm und seinen Brüdern besetzten Reichsgüter zurückgeben; wenn er aber die eingegangenen Verpflichtungen nicht halten könne, sich wieder zur Haft stellen. Es trat das Letztere ein, und Friedrich kehrte schon im Mai nach München zurück und theilte nun mit Ludwig als Freund Wohnung, Tafel und Bett. Es kam dann im September zu Mün- chen ein neuer Vertrag zu Stande, nach welchem Beide als gleich- berechtigte Besitzer der höchsten Gewalt die königlichen Rechte aus- üben sollten. Dieser Vertrag fand aber bei den Kurfürsten und bei dem deutschen Volk keinen Beifall und wurde deshalb nicht einmal bekannt gemacht. Friedrich führte zwar bis zu seinem Tod 1330 den königlichen Titel; Ludwig aber hatte allein königliches Ansehen im Reich. Im Anfange des Jahres 1327 zog Ludwig nach Italien, wurde von den Ghibelline» freudig aufgenommen und in Mailand mit der eisernen Krone gekrönt. Dann ging er nach Rom, wurde von den über des Papstes Aufenthalt in Avignon erbitterten Römern froh- lockend empfangen und am 17. Januar 1328 von zwei Bischöfen

4. Geschichte des Mittelalters - S. 520

1854 - Weimar : Böhlau
520 der Bischof von Laon, und Johann v on Pecquigny, der Statthal- ter von Artois. Es wurden 22 der vornehmsten Staatsbeamten ent- setzt und dem Dauphin eine Commission der Stände zur Seite gestellt. Der ständische Ausschuß erhielt aber wenig Einfluß auf die Regierung; die abgesetzten Räthe blieben mit dem Generalstatthalter in Verbin- dung, das verwirrte republikanische Treiben und der überwiegende Einfluß des Bürgerstandes erregten Widerstand gegen die ständische Herrschaft; die Ritterschaft benutzte die Anarchie zu schändlichen Be- drückungen des Landvolkes. Die Fehden des Adels, der Druck, den die Ritter gegen das Landvolk und die Geistlichen übten, die Strei- fereien einzelner Söldnerschaaren, an die sich andres Gesindel an- schloß, machten das Land unsicher. Alles drängte sich daher in Pa- ris zusammen. Hier fürchtete man nicht bloß den auswärtigen Feind und die ritterlichen Räuber, sondern auch den Dauphin und dessen Umgebung. Paris wurde neu befestigt. Der Dauphin wollte Trup- pen in die Stadt ziehen, aber dagegen wurden damals zuerst Bar- rikaden errichtet. Von Pecquigny wurde Karl der Böse aus seiner Haft befreit, und kam nach Paris. Er sprach zum Volke und regte dasselbe durch die Schilderung der erlittenen Mißhandlungen auf. Auf Karl's des Bösen Betrieb wurden die Gefängnisse geöffnet und eine Menge gemeiner Verbrecher in Freiheit gesetzt. Die Hauptstadt spaltete sich in die Parteien des Dauphin, Marcels und Karls des Bösen. Marcel gab seinen Anhängern zweifarbige Mützen halb von rother, halb von blauer Farbe. Als der Dauphin den Mörder sei- nes Schatzmeisters hatte hinrichten lassen, ließ Marcel am 22. Fe- bruar 1358 die Sturmglocken läuten und die Zünfte unter ihren Fahnen versammeln. Die aufgereizten Schaaren drangen in den Palast des Dauphin und ermordeten vor den Augen desselben zwei Marschälle, so daß der Dauphin mit Blut bespritzt wurde. Als die- ser erschrocken frug, ob man sich auch an ihm vergreifen wolle, sagte Marcel: Nein, doch zur Sicherheit hier meine Mütze. Er setzte seine zweifarbige Mühe dem Dauphin und dessen Barett sich selbst auf. Darauf brachte Marcel den Dauphin nach dem Rathhause, wo derselbe an's Fenster trat und mit lauter Stimme erklärte: die beiden Getödeten seien falsche Verräther, er heiße es gut, wie mit ihnen verfahren sei. Bald nachher gab der Dauphin dem Gange der Dinge eine an- dere Wendung. Er verließ unter einem gutgewählten Vorwand Paris, hielt zuerst einige Provinzialstände-Versammlungen, und dann berief er die allgemeinen Reichsstände nach Compiegne. Der Adel und die vornehme Geistlichkeit gewährten ihm Unterstützung. Er rückte mit dem Heere vor Paris, schnitt der Stadt die Zufuhr ib und hemmte den Handel. Da sank das Ansehen Marcels; noch mehr, als er Karl von Navarra zum Oberbefehlshaber gegen den Dauphin vorschlug. Man sagte dem Volke, Karl gehöre zum Abel und sei ein Feind der Bürger, er sei mit den Nationalfeinden, den Engländern, verbunden. Als Marcel des Nachts Karl von Na- varra heimlich in die Stadt einlassen wollte, spaltete ihm einer sei- ner bisherigen Anhänger, Jean Maillard, den Kopf. Seine Ge- treuen wurden niedergehauen, die Nationalmützen verschwanden, und der Dauphin hielt seinen Einzug (August 1358). Er wurde von

5. Geschichte des Mittelalters - S. 49

1854 - Weimar : Böhlau
49 hgltnisse änderten, führten die neue Entwickelung herbei. In der Regel ist es das Volk selbst, das den König wählt und zu dieser Würde erhebt und zwar meistens den, welcher bisher schon als Fürst oder Herzog an der Spitze desselben gestanden hat. Die Ge- sammtheit der Volksgenossen wählte, nicht das Gefolge allein; moch- ten auch einmal die Getreuen die Anregung geben. Das Königthum war im Bewußtsein des Volkes wesentlich von jeder anderen Herr- schaft verschieden. Fast immer ist es ein bestimmter Akt, durch den es eingeführt wird, nicht immer ist er historisch nachweisbar, oft aber wird er wenigstens in der Sage als wichtige Verfassungsverän- derung festgehalten. Das Königthum war nicht nur lebenslängliche, sondern auch erbliche Gewalt. Die Herrschaft ging aber nicht nach strengem Erb- recht von einem auf den andern über, sondern das Königsgeschlecht hatte nur den Anspruch, daß aus feiner Mitte der König genom- men wurde. Das Recht, den Fürsten zu wählen, war nicht auf- gehoben, aber an die Familie gebunden, mehr oder minder streng auf diese beschränkt. Es finden sich, schon aus älterer Zeit, Zeug- nisse, daß ein Köniz abgesetzt werden konnte, wegen Untüchtigkeit, weil er den Göttern verhaßt zu sein schien; doch sind das sehr seltene Ausnahmen. Der König ist Herrscher, und alles was bei anderen Stämmen dem Fürsten zusteht, das gehört zum Recht und zur Ge- walt des Königs. Der König ist der Anführer im Krieg, und es kann sein, daß die Kriegsführung bei einigen Völkern den Anlaß gegeben hat, das Königthum zur Anerkennung zu bringen; aber die Herrschaft des Königs im Frieden ist von nicht geringerer Be- deutung. Der König beruft und leitet die Versammlung, empfängt die Geschenke, die man ihm darbringt, er hat den Vorsitz im Ge- richt, vielleicht die Macht zu richten und zu entscheiden. Das letzte freilich nur in beschränkter Weise. Nicht eine ungebundene, abso- lute Gewalt steht dem König zu. Doch vermochte eine kräftige Persönlichkeit viel auch ohne strenge Berechtigung. Auch dem Könige gereichte es zur Ehre, daß er mit zahlrei- chem Gefolge umgeben war. An die Stelle der Fürsten waren Kö- nige getreten, und diese waren es nun auch, die allein oder doch vorzugsweise ein Gefolge hielten. Edle und Freie dienten in dem Gefolge. Wer unter den Franken in ein solches Verhältniß zum Könige trat, genoß ein dreimal höheres Wehrgeld, als ein anderer Freier; auch bei den Longobarden waren die Gasindi des Kö- nigs, wie hier die Gefährten des Königs heißen, durch größeres Wehrgeld ausgezeichnet. Am weitesten, am künstlichsten ist dies bei den Angelsachsen ausgebildet worden, denn hier bestimmte das Ver- hältniß zum König, die Art des Dienstes, nicht allein das Wehr- geld, sondern auch die sonstige Bedeutung, den Rang des Einzel- nen in mannigfacher und gliederreicher Abstufung. Es bildete sich aus diesen Verhältnissen eine Verschiedenheit des Standes, ein neuer Adel. Es war das ein reiner Dienstadel, dessen Bedeutung in der Ehre lag, die ihm der Dienst gewährte. Dieser Dienstadel ist aber ganz und gar verschieden von dem alten Adel; er hat nichts als die höhere Ehre, die er genoß, mit ihm gemein. In den Dienst des Königs trat nicht nur der alte Adel, sondern auch Freie; sogar 4

6. Geschichte des Alterthums - S. 589

1852 - Weimar : Albrecht
589 In Beziehung auf die Rechtspflege erließ der Statthalter bei seiner Ankunft ein Edict, in welchem er mit Berücksichtigung des Edictes des städtischen Prätors in Rom die Grundsätze seiner Ver- waltung entwickelte. Während des Winters reiste er in der Pro- vinz umher und hielt an den von ihm bestimmten Orten Landtage, um Recht zu sprechen und die Streitigkeiten zu schlichten. Auf die- sen Conventen fanden sich auch die in der Provinz stch aufhaltenden Römer ein und bildeten einen eigenen Convent. Ueber seine Ver- waltung mußte der Prätor nach seiner Rückkehr aus seinen und seines Quästors Büchern Rechnung ablegen. Als kein Volk mehr übrig war, welches den siegreichen Waffen der Römer einen dauernden und kräftigen Widerstand entgegensetzen konnte, ging mit dem ganzem Leben der Römer eine große Ver- änderung vor, welche den römischen Staat mit reißender Schnellig- keit seinem Untergange entgegenführte. Mit den Schätzen der er- oberten Länder zogen auch Luxus und Schwelgerei, Sittenlosigkeit und Habsucht und alle Laster triumphirend in Rom ein. Der zur Erlangung der höheren Staatsstellen nöthig gewordene Aufwand und das Zusammenhalten der Nobilität, welche hartnäckig das Em- porkommen noch nicht berühmter Familien zu verhindern suchte, hatten die höchsten Staatsämter in die Hände einer kleinen Zahl von Familien gebracht. , Während diese durch Verwaltung der Ma- gistraturen und namentlich in den Provinzen und durch die in denselben schamlos verübten Erpressungen ungeheure Reichthümer aufhäuften und alle Vortheile des Staates wie ihr ererbtes Eigenthum be- trachteten, versank der größere Theil des Volkes durch die immer- währenden Kriegsdienste, Theuerung und Wucher in immer drücken- dere Armuth. Ein wohlhabender Mittelstand, die Stütze des Staa- tes, fehlte gänzlich, und immer greller trat der Gegensatz zwischen einer kleinen Zahl unermeßlich reicher und dem fast bis zu Bettlern verarmten großen Haufen hervor. Der Kampf dieser beiden Par- teien war um so hartnäckiger und um so erbitterter, je mehr die alten Tugenden und die guten Sitten verschwanden, welche einst den Kampf der Patricier und Plebejer in einer steten edlen Mäßi- gung erhalten hatten. Ein Hauptgegenstand der Klagen der ärmeren Bürger und des beginnenden Streites zwischen beiden Parteien waren die Verhält- nisse der Ländereien. Durch die Unterwerfung von Italien war das römische Staatsland bedeutend vermehrt, dasselbe aber fast allein von den Reichen in großen Strecken in Besitz genommen und nur sehr selten zu kärglichen Ackeranweisungen an ärmere Bürger be- nutzt worden. Bei ihren Besitzungen auf dem Staatslande über- schritten die Reichen das durch Licinius Gesetz (S. 539) bestimmte Maß von fünfhundert Jugera und entzogen sich überdies der Ent- richtung des Zehnten, ja sie vereinigten nicht selten durch Kauf oder List und Gewalt mit ihren Besitzungen die benachbarten Felder der Armen. Die ärmeren Bürger hingegen wurden durch die beständi- gen Kriege von der Bebauung ihrer kleinen Hufe abgehalten, sahen sich genöthigt Schulden zu machen oder wohl gar ihren Acker zu verkaufen. Da nun nach der Ansicht der Römer Handel und ein Tidcrilis Gracchus.

7. Geschichte des Alterthums - S. 78

1852 - Weimar : Albrecht
78 entwickelt und vervielfältigt. Die einheimischen Kunstprodukte wa- ren besonders Webereien, wollene und baumwollene Gewänder, Tep- piche, wohlriechende Wasser, geschnitzte Handstöcke und geschnittene Steine. Babylon stand mit den Hauptstädten und Hauptländern des persischen Reiches in lebhaftem Verkehr. Aus dem persischen Indien holten die Babylonier Edelsteine, große indische Hunde, Färbewaaren, Shawls und Goldsand. Auf der anderen Seite stand Babylon durch eine große von Babylon nach Susa und von da nach Sardes und Ephesus führende Handelsstraße mit Vorderasieu in Verbindung. Eine andere Richtung des babylonischen Handels ins innere Asien ging nach Norden, besonders nach Armenien. Die Armenier benutzten den Euphrat, um ihre Waaren nach Babylon zu bringen. Auf dem persischen Meerbusen wurde schon lange vor der Perserherrschaft eine bedeutende Schifffahrt getrieben, welche sich bis an die Westküste von Vorderindien ausdehnte. Diese Schifffahrt trieben vielleicht weniger die Babylonier als vielmehr Phönicier, welche sich an den Ostküsten Arabiens und auf den nahe gelegenen Baharein-Jnseln niedergelassen hatten. Sie holten die Waaren aus Indien und brachten sie theils nach Babylon, theils zu den phönicischen Handelsstädten, von wo aus sie weiter verbrei- tet wurden. Die Gegenstände dieses Handels waren: arabischer Weihrauch, indische Spezereien, Elfenbein, Ebenholz, Edelsteine und persische und indische Perlen. Alles was wir von dem alten Babylon lesen, giebt uns ein Bild von Reichthum, Glanz- und Prachtliebe, aber auch zugleich von Ueppigkeit, Ausgelassenheit und einem in Schwelgerei ausar- tenden Wohlleben. Die Ausgelassenheit der Sitten zeigte sich be- sonders in den freieren Verhältnissen der Frauen. Phönicier. Das Land. Die Phönicier, ein Volk des semitischen Stammes, sind in sehr früher Zeit in das nach ihnen benannte Land eingewandert. Dieses war ein schmaler Küstenstrich zwischen dem Mittelmeer und dem Libanon, ohngefähr 25 bis 28 Meilen lang und 3 Meilen breit, im Norden von Syrien und im Süden von Palästina begrenzt. Dieses schmale Küstenland, reich an Buchten und Häfen, war mit hohen Gebirgen bedeckt, welche auch zum Theil als Vorgebirge in die See hinausliefen und deren Waldungen das schönste Bauholz für die Flotten und Wohnungen der Phönicier darboten. Auf die- sem Küstenstriche erbauten die Phönicier eine Reihe von Städten und Ortschaften, die fast ununterbrochen zusammenhingen und mit den in den Häfen liegenden Handelsflotten, den absegelnden und ankommenden Schiffen einen wunderbaren Anblick gewährt haben müssen. Als die älteste phönicische Stadt wird Sidon genannt, de- ren Tochterstädte die übrigen waren. Vor allen ausgezeichnet war

8. Geschichte des Alterthums - S. 387

1852 - Weimar : Albrecht
387 Geschlechtern genommen wurden, und in die Pezetären, d. h. die Genossen zu Fuß, welcke den Kern der Phalanx ausmachten. Nach- theilig für den Korporationsgeist des Adels mar die Einführung einer gewissen Rangordnung, Das Agema der Hetären d. h. die Schaar der Genossen hatte den ersten Rang im ganzen Heere und bestand aus den angesehensten Hetären; die Aufnahme in diese Leibgarde hing vom König ab; das gab diesem eine beteuteude Macht und löste das feste Zusammenhalten des Adels, indem der militärische Ehrgeiz über den Korporationsgeist siegte. Die höchste Ehre und Gunstbezeugung war es, unter die sehr wenigen Leibwächter auf- genommen zu werden. Ursprünglich stand es wohl nicht in dem Belieben des Königs, durch die Geburt nichtberechtigte Personen unter die Hetären aufzunehmen. Das änderte sich schon unter Philipp und noch mehr unter Alexander. Auch bildete der letztere die Abtheilungen der Hetären nicht mehr als besondere Körper- schaften aus- den einzelnen Landesgauen, sondern stellte sie nach der Zahl der Köpfe zusammen. Eigene Abtheilungen bildeten die Hypaspisten d. h. die Schildtragenden und die Argyraspiden d. h. die Schaar mit silbernen Schilden. Es waren wahrscheinlich halb leichtbewaffnete Fußsoldaten. Außerdem verschaffte sich Philipp aus den Truppen der unterworfenen oder verbündeten Völker noch eine andere Macht. Er benutzte diese Truppen nach ihrer nationalen Bewaffnungs- und Streitaxt; den thessalischen Adel als schwcrge- rüstete Reiter, die thracischen Stämme theils als Bogenschützen, theils als leichte Reiter. Die in jener Zeit gemachten Fortschritte in dem Kriegswesen bildete Philipp weiter aus. Bei der Phalanx behielt er die bisher gebräuchlichen Evolutionen bei, Alexander aber führte die der Spar- taner ein. Wenn der Boden es erlaubte, war die Phalanx sechzehn Mann hoch aufgestellt und wirkte dann als eine innig verbundene eiserne Masse. Nachdem Philipp seinen Thron befestigt und sein Land beruhigt Der Bundcs- hatte, trachtete er zunächst darnach die griechischen Pflanzstädte an Ssf/er, der Küste von Macedonien zu erobern und die Athener von diesen Küsten zu verdrängen. Die Aufmerksamkeit der Athener war da- schm Küste, in mals auf den Bundesgenossenkrieg gerichtet. Veranlaßt durch die ^Theffauen"^ Bedrückungen der Athener sagten sich nämlich Ehios, Byzanz, Rho- dus und Kos von der Bundesgenossenschaft los und führten unter- stützt von dem karischen Fürsten Mausolus einen Krieg mit Athen (von 358 bis 355 v. Chr.), welcher damit endigte, daß Athen die Unabhängigkeit dieser Staaten anerkannte. Durch diesen Krieg in Anspruch genommen und zugleich auf Euböa in Streitigkeiten mit den Thebanern verwickelt ließen sich die Athener über Philipps ge- fährliche Entwürfe täuschen. Dessen Augenmerk war zunächst auf Amphipolis gerichtet. Um seine Absicht zu verbergen und die Athe- ner zu beruhigen, versprach er diesen, Amphipolis für sie zu er- obern, wenn sie dagegen ihm die in ihrer Gewalt befindliche make- donische Küstenstadt Pydna überlassen wollten. Als aber Philipp Amphipolis erobert hatte 358 v. Chr., vereinigte er die Stadt mit seinem Reiche. Darauf eroberte er auch die Städte Pydna, Potidäa 25*

9. Geschichte des Alterthums - S. 259

1852 - Weimar : Albrecht
259 entgegengearbeitet wurde. Die Aristokratie ging in eine Oligarchie über, wenn die Geschlechter aufhörten, Gesetz und/ Herkommen zu achten, wenn sie nur ihr Jntereste, nicht das gemeine Wohl im Auge hatten und wenn sie sich nur unter sich, nicht aber mit ihren plebejischen Mitbürgern verschwägerten. Der Staat trennte sich dann in zwei feindlich gesinnte Theile oder in ein abgeschlossenes Gemein- wesen von Unterdrückern und in einen rechtlosen Hänfen von Unter- drückten. Weniger schroff war dieser Gegensatz in den Staaten, welche nicht durch Eroberung entstanden und wo das Volk den edlen Geschlechtern stammverwandt war und diese als die Nachkommen seiner Könige und Heroen betrachtete. Drückender waren die Ver- hältnisse in den Staaten, in welchen fremde Eroberer und ihre Nachkommen an die Stelle der angestammten Herren des Landes getreten waren. Durch das Recht der Eroberung waren die Sieger Herren des gesammten Grundeigenthums geworden, die früheren Einwohner aber zu zinspstichtigen Erbpächtern herabgesunken. Die Schroffheit des Abstandes hielt beide Theile fortwährend als zwei verschiedene Völker auseinander; die Stelle von Gesetz und Herkom- men nahm das Recht des Stärkeren ein. Ein solcher Zustand mußte ein Ende nehmen, sobald das Volk, der Demos, zum Bewußtsein der Stärke gelangte, welche es als die überwiegende Anzahl besaß. Zur Stütze gereichte den Oligarchen die dem Volke inwohnende Achtung vor angeerbten Rechten und Thatenruhm, ihr Reichthum, der ausschließliche Besitz der Waffen und Burgen, die höhere Ein- sicht und der Besitz aller der Kenntnisse, welche sich auf die Ge- schichte, das Recht und die Religion des Landes bezogen, endlich ihre Verbindungen mit anderen Staaten und ihr festes Zusammen- halten. Der Oligarchie waren vorzugsweise diejenigen Gegenden günstig, in welchen Ackerbau die Hauptbeschäftigung war und dieser den gemeinen Mann an seine Hufe fesselte und in einzelnen Gehöften über das Land zerstreute. Dagegen entstanden da bald Kämpfe zwi- schen dem Volke und den Oligarchen, wo die Unfruchtbarkeit des Bodens oder die vortheilhafte Lage des Landes zur Gewerbsthätlg- keit, zuw Handel und zur Schifffahrt reizte, wo sich ein Markt und eine Stadt als Mittelpunkt des Verkehrs bildete, in welcher der brodlose Haufe zusammenströmte. Verschieden waren die Ursachen, welche den Sturz der Oligar- chien herbeiführten. Bisweilen schwächte ein gefährlicher Krieg die herrschenden Geschlechter und nöthigte sie das. Volk zu bewaffnen und dessen Beistand durch Zugeständnisse zu erkaufen. Verderblicher wurde den Oligarchen ihr eigener, bei rasch wachsendem Reichthum eintretender sittlicher Verfall, welcher sich häufig auch in übermäßigem Drucke des Volkes kund gab. Gewöhnlich trat ein Mann aus den herrschenden Familien, welcher verarmt war oder von unersättlichem Ehrgeize getrieben wurde, an die Spitze des zur Verzweiflung ge- triebenen Volkes; seltener erstand dem Volke aus seiner eigenen Mitte ein Führer, welcher hinlänglichen Einfluß und Talent zur Leitung besaß. Das Volk pflegte zunächst Ackervertheilung, Schul- denerlaß, das Recht zu rechtsgültigen Ehen mit den Gliedern der herrschenden Familien und Rechtsgleichheit zu erzwingen, und über- ließ die Regierungsgewalt gewöhnlich dem Manne, welcher sich an 17 *

10. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 33

1858 - Weimar : Böhlau
33 Jetzt, wo mächtige, streng in sich abgeschlossene Nationalreiche auf. Einfluß d» traten, strebten alle produktiven Kräfte eines Volkes, die Anlagen seiner Avistia Kunstfertigkeit so gut wie die Erzeugnisse des Bodens nach möglichst zkrb!,u°und gleicher Vertretung. Der Ackerbau lag freilich noch darnieder und Gewerbe, war mit wenigen Ausnahmen noch weit zurück im Vergleich zum Handel und sogar im Vergleich zur Gewerbsthätigkeit. Die Unfreiheit des Bodens und der Arbeit, wie sie die Leibeigenschaft mit sich brachte, die Belastung von hundert dienenden Grundstücken zu Gunsten eines Herr- schaftlichen Gutes mit Frohnden und zahllosen Servituten standen dem Fortschritt des Ackerbaues entgegen. Dem Bauer fehlte das Interesse, und die gezwungene Arbeit brachte dem Gutsherrn wenig Nutzen. Man erzeugte nur, was man selbst verbrauchte, und auch dies nur in guten Jahren. Weite Strecken blieben unangebaut. Mißernten waren häusig, Kriege verwüsteten die Felder, und die drückendsten Abgaben, Militär- pflicht und Einquartirung wurden auf die ländliche Bevölkerung gewälzt, deren ganzer Erwerb oft nicht ausreichte alle die maniügfachen Steuern an den Grund- und Landesherrn zu zahlen. Der steuerfreie Adel be- nutzte seine Güter nur als Jagdrevier; für eine landwirthschastliche Ver- waltung derselben hatte er weder Sinn noch Kenntniß. So fehlte den Bauern das Beispiel jeder besonnenen Kultur von Seiten derer, die es hätten geben sollen. In den Ländern, welche der Reformation beigetre- ten waren, äußerte sich durch den Wegfall der vielen Festtage ein merk- licher Einfluß auf die Vermehrung der Viehzucht, und in Folge davon hob sich hier und da der Ackerbau. Polen und die Länder an der Ostsee waren von der Natur so für den Ackerbau begünstigt, daß sie wenigstens Korn mit geringer Mühe erzeugten. Dem größeren Theil des südlichen Europa gab ein gütiger Himmel bei geringer Arbeit alles, was zur einfachen Lebensnahrung nöthig war, und in Italien hatten die zahl- reichen Freistaaten auch von dem Boden die schwersten Fesseln abgelöst. Im allgemeinen wurde die Landwirthschaft noch am besten in der Nähe großer Städte betrieben, wo nach ihren Erzeugnissen größere Nachfrage war. Besondere Auszeichnung verdienen schon in frühester Zeit England und die Niederlande. Ein öffentlicher Rechtszustand erleichterte das Loos des Landmannes, und der angesessene Adel fand frühzeitig Interesse an der Landwirthschaft. Auch die Gewerbsthätigkeit beschäftigte vielfach die Landwirthschaft. In England gelangte durch die große Ausfuhr von Wolle und den Bedarf der inländischen Fabriken die Schafzucht zu hoher Vollkommenheit. In den Niederlanden gedieh der Flacksbau und verbreitete sich von da in die deutschen Nachbarländer. Dagegen wur- den Farbekräuter wie Waid, Kermes u. a., die sonst in manchen Theilen Deutschlands viel gebaut worden waren, durch die indischen und ameri- kanischen Färbestoffe fast ganz aus dem Handel verdrängt. Die Ver- arbeitung des Leders nahm zu und die inländische Viehzucht befriedigte nicht den durch Kriege gesteigerten Bedarf. Der Handel mußte also durch Lieferungen von auswärts helfen, anfangs aus den nordischen Reichen, später aus dem südlichen America. In Griechenland, Italien und Spanien waren Seide, Südfrüchte, Oel, in Frankreich Wein dem Boden dieser Länder eigenthümliche Produkte, welche von jeher in den Handel kamen und deren Absatz bei zunehmender Nachfrage sich vermehrte. 3
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