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1. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 277

1912 - Stadthagen : Heine
— 277 — In sorgfältiger Weise Pflegte der Fürst auch das geistige Wohl seiner Untertanen, indem er besonders das Volksschulwesen ver- besserte. Er begründete schon im ersten Jahre seiner Regierung die noch heute in vielen Landgemeinden bestehende Halbtagsschule, setzte Straseu sür unentschuldigte Schulversäumnisse fest, ordnete den Schuldienst und die Aussicht über die Volksschulen und führte amt- liche Konferenzen ein. Sein Wirken fand rege Unterstützung durch die edle Fürstin Ida, Prinzessin zu Waldeck und Pyrmont, mit der sich Georg Wilhelm am 23. Juni 1816 vermählt hatte. Ihre landesmütterliche Fürsorge wird noch heute gepriesen (S. 40). Auch eine Schwester des Fürsten, die unvergessene Prinzessin Karoline (-s- 1. Juli 1846 in Rudolstadt), hatte ein warmes Herz sür das Wohlergehen der Schaumburg-Lipper. Sie ließ z. B. auf eigene Kosten eine Reihe begabter Schüler in den Künsten und Wissen- schasten ausbilden. Uber ein halbes Jahrhundert leitete Fürst Georg Wilhelm das Geschick unseres Fürstentums mit hoher Gerechtigkeit, großer Milde und Treue. Manch heiteres Stücklein erzählt noch der Volksmund von der Leutseligkeit und Einfachheit des Fürsten. Im Mai 1857 konnte er unter allgemeiner Teilnahme des ganzen Landes das 50jährige Regierungsjubiläum begehen. Drei Jahre später, am 21. November 1860, schied er aus dem Leben. Die Regierung ging aus den Erbprinzen Adolf Georg über. Adolf Georg (1860—1893). Fürst Adols Georg war am 1. August 1817 im Schlosse zu Bückeburg geboren und unter den Augen seiner Eltern herangewachsen. Nach sorgfältiger Erziehung und Unterweisung in der Heimat und in Genf bezog er zu feiner weiteren Ausbildung nacheinander die Universitäten Leipzig und Bonn. Später unternahm er größere Reisen, die ihn auch zu längerem Ausenthalte nach Italien führten. Er trat dann bei dem 1. Westfälischen Husaren-Regiment Nr. 8 in Düsseldorf ein (jetzt in Paderborn). Am 25. Oktober 1844 vermählte er sich mit Prinzessin Hermine zu Waldeck und Pyrmont und hielt mit der jugendlichen Gemahlin am 7. Nov. von Rinteln her seinen seierlichen Einzug in das Fürstentum und in die Residenz. Im Jahre 1849 machte er im schaumb.-lipp. Bataillon den Feldzug gegen Dänemark mit, das versucht hatte, Schleswig-Holsteiu dauernd mit seinem Reiche zu einem Gesamtstaate zu verbinden.

2. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 254

1912 - Stadthagen : Heine
15. Teilung der Grafschaft Schaumburg. Die ausmiirtigcn Kesttzungen. Die Wirrnisse des langen Krieges waren für die Grafschaft Schaumburg dadurch noch fühlbarer geworden, daß die Regierung des Landes nicht in den Händen kräf- tiger und erfahrener Herrscher lag. Nach einem schwachen Regenten war eiu recht jugendlicher gefolgt. Am schlimmsten aber war, daß die Grafschaft Schaumburg im Jahre 1040 nahe oor einer Auflösung stand, da männliche Erben nach dem Ableben Ottos V. nicht vor- Händen waren. Nur durch die geschickt und vorsichtig geführten Verhandlungen der Gräfin Elisabeth, der Mutter Ottos, die als einzige gesetzliche Erbin das Laad sofort in Besitz genommen hatte, wurde diese Gefahr abgewehrt. Leider konnte sie aber eine Teilung des viele Jahrhuuderte hindurch vereinten und ziemlich bedeutenden Gebietes uicht verhindern. Die Grafschaft Schaumburg umfaßte damals außer dem jetzigen Fürstentum Schaumburg-Lippe und dem Kreise Grafschaft Schaumburg uoch die Grafschaft Piuueberg in Holstein, die Herrschaft Bergen in Holland, Gehmen in Westfalen, die Grafschaft Sternberg in Lippe und das Amt Lauenau. Um nun ihren berechtigten Erbansprüchen, die ihr von verschiedenen Seiten streitig gemacht wurden, in der bewegten Kriegszeit mehr Geltung 31t verschaffen, übertrug Elisabeth 1643 ihre sämtlichen Rechte auf ihren Bruder, deu Grafen Philipp zur Lippe, dem sie bis zu ihrem Tode (1646) als Mitregeutiu zur Seite stand. Das Schicksal der auswärtigen Besitzungen war schon früher ohne Widerspruch auf gütlichem Wege schnell entschieden worden. So war 1641 die Graf- schast Pinneberg gegen eine Entschädigung vou 145 060 Taleru iu deu Besitz des Königs von Dänemark gelangt und die Herrschaft Bergen verkauft worden, während Gehmen den erbberechtigten Gra- fen von Limburg überlassen wurde und die Grafschaft Sternberg an Lippe fiel.

3. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 352

1912 - Stadthagen : Heine
2. Anser Staatswesen. Allgemeines. Unsere Landgemeinden sind zu den beiden Kreisen Bücke- bnrg und Stadthagen zusammengeschlossen, die beiden Kreise mit den Städten zum Staatsgebiet von Schaumburg-Lippe. Der Staat ist gleich der Ge- meinde ein räumlicher Bezirk, eine Personengesamtheit, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und darüber hinaus noch eine politische Einheit. Ein Staat kann durch Rechtsakt oder durch Machtakt entstehen. In den monarchisch regierten deutscheu Bundesstaaten wird der Landesherr in seinen Regieruugsmaßregeln nach einem Grundgesetz (Konstitution) dadurch beschränkt, daß vom Volke gewählte Vertreter an der Gesetzgebung teilnehmen. Solche Staaten nennt man konstitutionelle Monarchien. In den größereu deutschen Staaten besteht die Volksvertretung (Landtag) aus zwei Körper- schaften, den beiden Häusern oder Kammern (in Preußen z. B. aus Herren- haus und Abgeordnetenhaus). Zur 1. Kammer gehören Vertreter des Adels, der Ritterschaft, der größeren Städte, der Universitäten 2c., zur 2. Kammer die gewählten Volksvertreter. Die konstitutionelle Verfassung fand infolge der Volksbewegung von 1848 fast überall Eingang, indem ältere Verfassungen um- geändert und weiter ausgebildet wurden, wie das z. B. in Schaumburg-Lippe 20 Jahre später geschah (eine Ausnahme bilden noch die beiden Mecklenburg). Unsere 3 freien Reichsstädte, die Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck, sind Republiken (Freistaaten). Sie haben keinen Monarchen an der Spitze als be- rechtigtes Staatsoberhaupt, sondern einen Senat. Eine republikanische Regierung wird immer nur auf einige Jahre gewählt und ist verantwortlich, während eine monarchische gewöhnlich erblich und verantwortlich nicht in der Person des Monarchen, sondern nur durch die oberste Regierungsbehörde ist. Die Organisation des Fürstentums Schaumburg-Lippe ist durch die Ver- fassung geregelt, die als Staatsgrundgesetz gilt. Organe unseres Staatswesens sind Landesherr, Landtag und Staatsbehörden. Staatsgebiet. Die vom Fürsten Georg Wilhelm im Jahre 1816 eingeführte repräsentative Staatssorm (S. 275) wurde untetf dem Fürsten Adolf Georg durch die hente geltende konstitutionelle Staatsform auf Grund des Verfassungsgesetzes v. 17. Nov. 1868 ersetzt. Danach bildet das Fürstentum Schaumburg-Lippe iu seinem dermaligeu Bestände ein unteilbares und unveräußerliches Staatsgebiet. Eine Veränderung der bestehenden Grenzen des Fürstentums bedarf der Genehmigung des Landtages. Staatsgemalt. Keiu Staat ist denkbar ohne eine ordnende, befehlende Macht, die Staatsgewalt. Wie weit sich diese erstreckt und wie sie ausgeübt wird, ist durch die Staatsverfassung be- stimmt. Die Staatsgewalt wird bei uns ausgeübt durch den Fürsten und die Staatsbehörden mit den vom Fürsten er-

4. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 371

1912 - Stadthagen : Heine
371 — Sachsen und Württemberg je 4, Baden, Hessen und Elsaß-Lothringen je 3, Braunschweig und Mecklenburg je 2 und die andern Staaten je 1 Stimme — die Stimme für Waldeck ist als 18. auf Preußen übergegangen. Der Vertreter unseres Fürstentums im Bundesrat ist Staatsminister Frhr. v. Feilitzsch. — Alle Stimmen desselben Ewzelstaates müssen in demselben Sinne abgegeben werden. An- träge auf Verfassungsänderung können schon durch den Widerspruch von 14 Stimmen abgelehnt, ebenso bestehende Gesetze über das Heer, die Marine, Zölle und Verbrauchssteuern nur unter Zu- stimmung Preußens geändert werden (Veto —Verbietungsrecht). Jedes Mitglied des Bundesrats hat das Recht, jederzeit im Reichstage zu erscheinen und daselbst das Wort zu nehmen. — Den Vorsitz im Bundesrat führt der Reichskanzler. Der Bundesrat beschließt über die dem Reichstage zu machenden Gefetzesvorlagen und ent- fcheidet, ob die vom Reichstage gefaßten Beschlüsse gesetzliche Geltung erlangen sollen oder nicht, er erläßt ferner die zur Ausführung der Reichsgesetze erforderlichen allgemeinen Bestimmungen und bildet aus seiner Mitte dauernde Ausschüsse für die verschiedenen Zweige der Reichsverwaltung. . Er kann ohne den Reichstag, der Reichstag aber nicht ohne den Bundesrat tagen. In der Regel ist er das ganze Jahr über, mit Ausnahme der Sommerferien, in Berlin versammelt. Reichstag. Der Reichstag ist die Vertretung der Gesamt- heit des deutschen Volkes und besteht nach der Volkszählung von 1867 aus 397 Abgeordneten (Parlament). Auf 100 000 Ein- wohner kommt ein Abgeordneter, aber in jedem Bundesstaat auch bei geringerer Seelenzahl: Preußen hat 235, Bayern 48, Sachsen 23, Württemberg 17, Elsaß-Lothringen 15, Baden 14, Hessen 9, Mecklenburg-Schwerin 6, Sachsen-Weimar, Oldenburg, Brauuschweig und Hamburg je 3, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Koburg-Gotha und Anhalt je 2 und die andern Bundesstaaten, darunter auch unser Land, je 1 Abgeordneten. — Jeder unbescholtene männliche Deutsche (außer Militärpersonen), der seit mindestens 1 Jahr einem deutschen Bundesstaate angehört, erwirbt mit dem 25. Lebensjahre Wahlrecht und Wählbarkeit (aktives und passives Wahlrecht). Die Wahl wird im ganzen Reiche an einem Tage durchgeführt und durch all- gemeine, direkte und geheime Abstimmung vollzogen. Sie heißt allgemein, weil jeder wählen und jede Stimme gleich viel gilt. 24*

5. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 220

1912 - Stadthagen : Heine
— 220 — Heinrich der Käme (geb. 1129, gest. 1195) ist nächst dem Kaiser Friedrich Barbarossa der mächtigste Fürst seiner Zeit in Deutschland gewesen. Er verschaffte sich durch Einziehung von Gütern ausgestorbener Geschlechter eiue große Hausmacht, zwang die weltlichen und geistlichen Großen des Landes zur Anerkennung seiner herzoglichen Macht und brachte so sein Herzogtum Sachsen zu einflußreicher Höhe. Mit ebenso kräftiger Hand förderte er die Kolonisation unter den Slaven zwischen Elbe und Oder. Der sächsische Annalist Helmold ifußnote Seite 215) urteilt über ihn: „Das ganze Land, wie es sich von der Eider an zwischen Elbe und Ostsee bis nach Schwerin erstreckt, einst ein mit Schrecknissen erfülltes, fast wüstes Gebiet, ist gleichsam eine zusammenhängende sächsische Kolonie geworden, wo Städte und Burgen gebaut werden, wo sich die Kirchen und die Priester mehren." Aber in dem Streben nach Vergrößerung der eigenen Macht wurde der Welfe seinen Ver- pflichtungen gegen Kaiser und Reich untreu. Er ließ, als iu Italien alles auf dem Spiele stand, den Kaiser im Stich, so daß dieser bei Legnano eine furchtbare Niederlage erlitt (1177) und nun alle seine italienischen Pläne aufgeben mußte. Infolge der Achterklärung wegen dieses Treubruchs wurden dem Welsen- fürsten die Lehnsstaaten Bayern und Sachsen genommen. Bayern bekam Otto von Wittenbach, der Stammvater der heutigen bayrischen Königsfamilie. Das Herzogtuin Sachsen ging in Trümmer. Während der westliche Teil, wie schon oben erwähnt, unter dein Namen eines Herzogtums Westfalen an den Erzbischof von Köln fiel, kam das östliche Sachsen an Bernhard von Anhalt, den Sohn Albrechts des Bären. Bernhard setzte das von seinem Vater begonnene Kolonisationswerk in der Mark Brandenburg fort. So wurde hier im Osten ein Staat begründet, von dem sieben Jahrhunderte später die Einigung des ganzen Reiches ausging. Heinrich dem Löwen verblieb nur das väterliche Erbe Brauusch weig-Lüneburg, das dann (1235) seinem Eickel Otto dem Kinde als Herzogtuin verliehen wurde und als solches später (1635) nach manchen Teilungen in die beiden Länder Hannover und Braunschweig sich auflöste. Bernhard von Anhalt führte den Titel Herzog von Sachsen weiter und übertrug damit den Namen Sachsen auf die Gebiete der heutigen Provinz und des Königreichs Sachsen. Für die Länder zwischen mittlerer Weser und Unterelbe ging der Name Sachsen damals verloren. Die hier gebietenden Fürsten bengten sich keinem Herzoge wieder und wurden reichs- unmittelbare Fürsten. Zu ihnen gehörte auch Adolf Iii. von Schaum bürg, der die Anerkennung der Lehnshoheit des Herzogs Bernhard mit der Be- gründung verweigerte, daß er seine Grafschaft ohne alle Mittel von dein Reiche und dem Kaiser habe. So sind die heute im nordwestlichen Deutschland sich findenden Staaten und Landesteile auf jene Zertrümmerung des alten Herzog- tums Sachsen zurückzuführen. Trotzdem ist im Volke die frühere Zugehörigkeit zum Sachsenstamm lebendig geblieben. Gerade in jüngster Zeit hat der gemein- same Name Niedersachsen (vgl. auch S. 194!) für die altsächsischen Gebiete besondere Bedeutuug erlangt (Zeitschriften, Tagesblätter, Kalender, Heimat- buud usw.).

6. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 228

1912 - Stadthagen : Heine
— 228 — Nach langen, mit List und Betrug geführten Verhandlungen wurde verkündet, daß der Rat der beiden Länder den König Christian von Dänemark (S. 224) zum Herzoge von Schleswig und Grafen von Holstein gewählt habe. Gleich nach der Wahl nahm Christian Besitz von Schleswig-Holstein und stellte eiue Urkunde aus, daß diese Länder, deren Verbindung den Schanmburgeru zu danken ist, „np ewig nngedeelt" bleiben sollten. Otto, der einzige rechtmäßige Erbe, wurde durch den Oldesloer Vertrag 1460 gezwungen, seinen Ansprüchen gegen die geringe Summe von 43000 Gulden zu eutsageu. Er behielt uur die Herrschaft Pinneberg und einige andere Erbgüter im Holsteinischen. Wegen dieser Güter führten Otto und seine Nachfolger den Titel „Graf zu Holstein" fort. Alle Versuche, jeueu unrechtmäßigen Vertrag umzustoßen, blieben erfolglos. Der schwache und träge Kaiser Friedrich Iii. ließ das dem Hause Schaumburg und damit der deutschen Sache zugefügte Unrecht gleichgültig geschehen. So endete die ruhmvolle Herrschaft der Schaumburger im N unseres deutschen Vaterlandes. Ottos Ii. Uachfolger. Von Ottos Ii. Söhnen sind Adols Ix. (1464—1474), Erich (1474—1492), Otto Iii. (1492— 1498, f 1510), Anton (1498—1526) und Johann Ii. (1498—1527) nacheinander zur Regieruug gekommen, während drei andere hohe geistliche Amter in Hildesheim, Minden und Hamburg bekleidetem Die erstereu beiden, Adolf und Erich, führten länger heftige Fehde mit dem Bischof vou Minden. Erich stiftete 1486 das Franziskanerkloster zu Stadthageu, von dem jetzt noch ein Teil erhalteu ist und als reformierte Kirche benutzt wird. Dem Kloster Loccum überließ er für das Salzwerk Sooldorf bei Roden- berg bedeutende Ländereien bei Stadthagen. Er scheint in böser Geldverlegenheit gewesen zu seiu, denn er verpfändete 1489 das Schloß Bückeburg für 1100 Gulden an die Gebrüder von Heimburg. Otto Iii. trat 1498 die Grafschaft Schaumburg au feine jüngsten Brüder Anton und Johann ab und behielt für sich nur die nordischen Erbgüter. Noch zu seiuer Zeit wurde Obernkirchen wieder- aufgebaut (1504), das vorher gänzlich abgebrannt war. Anton übernahm die Ämter Schaumburg und Rodenberg (seit 1510 auch die holsteinischen Erbgüter), Johann die Ämter Bückeburg und Stadthagen. Beide nahmen au der sogen. Hildesheimer Fehde teil, die eiu wahrer Vernichtungskrieg gegen

7. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 278

1912 - Stadthagen : Heine
— '278 — Seine Regierung fällt in eine Zeit, in welcher für Deutsch- land eine hochbedentfame Entwicklung auf allen Gebieten des poli- tifchen und wirtschaftlichen Lebens begann. Osterreich suchte seine Machtstellung in Deutschland noch erheblich zu erhöhen. Der Kaiser von Osterreich berief 1863 einen Fürstentag nach Frankfurt a. M., der aber erfolglos blieb, da Preußen jede Beteiligung ablehnte. Als in diesem Jahre der König von Dänemark vertragswidrig Schleswig von Holstein loszureißen und mit seinem Reiche zu ver- einen suchte, schritten Osterreich und Preußen ein. Sie gewannen im Dänischen Kriege 1864 Schleswig-Holstein nebst Lauenburg; letzteres Land wurde sofort au Preußen abgetreten, während die beiden Elbherzogtümer gemeinschaftlich verwaltet wurden. Dieser gemeinsame Besitz wurde bald der Anlaß, die immer mehr zu- nehmende Spannung zwischen beiden Mächten zur Entscheidung zu bringen. Osterreich legte am 1. Juni 1866 die schleswig-holsteinische Frage dem Bundestage vor und beantragte am 11. Juni, sämtliche außerpreußische Bundestruppen zu mobilisieren. Dieser Antrag, den auch der Vertreter von Schanmburg-Lippe mit seiner Stimme unter- stützte, wurde mit Stimmenmehrheit zum Beschluß erhoben, worauf der preußische Gesandte den Bund für gebrochen und aufgelöst erklärte. So brach denn der Deutsche Krieg aus, der dem preußischen Staate endlich die Führung in Deutschland verschaffte. Schanmburg-Lippe schickte seinen Truppenteil dem Bundesbefehle gemäß nach Mainz, trat aber schon am 18. August ebenso wie die anderen norddeutschen Kleinstaaten mit Preußen in ein Schutz- und Trutzbündnis ein, das dann später zum Norddeutschen Bunde erweitert und ausgebaut wurde. Die dadurch sich ergebende Ner- sassnngsändernng wurde durch Gesetz vom 17. Nov. 1868 (mit Nachtrag vom 24. Dezb. 1869) geregelt, auf dem im wesentlichen unsere heutige Laudesvertretuug beruht. Am 1. Okt. 1867 schloß unser Fürstentum mit Preußen ein Militärbündnis. Das bisher in Cleve stehende 7. Westfälische Jägerbataillon wurde nach Bücke- bürg und Stadthagen verlegt. Der Stab und die 1. n. 4. Kom- pagnie bezogen in Bückeburg, die 2. und 3. Kompagnie in Stadt- Hägen Bürgerquartiere. Seitdem dienen unsere Landeskinder im preußischen Heere. Sie wählen außer den Truppenteilen in Minden und Hannover gern das 7. Jägerbataillon in Bückeburg. Am 25. Oktober 1869 wurde Fürst Adols Georg aus Aulaß seiner silbernen Hochzeitsfeier zum Chef des Bataillons ernannt.

8. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 256

1912 - Stadthagen : Heine
— 256 — 16. Die Grafschaft 5chaumburg-Lippe bis 1777. Philipp (1043—1681). Uber den n Gebietsteil der früheren Grafschaft Schaumburg herrschte nun Philipp als erster Graf zu Schaumburg-Lippe. Der Doppelname für den ihm zugefallenen Anteil erinnert sowohl an die alte Zugehörigkeit zur früheren Graf- schaft, als anch an den Ursprung dieses ersten Landesherrn. Philipp war der jüngste Sohn des Grafen Simon Vi. zur Lippe (S. 242) und hatte als Glied des lippischen Hauses seit 1613 das Amt Alverdissen besessen. Er ist der Stammvater der Linie Schaum- bürg-Lippe-Alverdissen. Philipp (1643—1681) Altere Linie Jüngere Linie Schaumb.-Lippe-Alverdissen Friedrich Christian Philipp Ernst (1681—1728) | I I Albrecht Wolfgang Friedrich Ernst (1728—1748) | I I Wilhelm Philipp Ernst (1748—1777) (1777—1787) Philipps Regierung hatte im Anfange unter den traurigen Ereignissen und Folgen des 30jährigen Krieges schwer zu leiden. Der Gras war aber nnermüdet tätig, den Wohlstand des Landes allmählich wieder zu heben. Er hielt auf strenge Zucht und Ordnung, die in dem langen Kriege sehr gelitten hatten, und förderte das Kircheu- und Schulweseu durch mehrere Erlasse. So ordnete er besonders an, daß auch aus dem Lande an bequemen Orten Schulen errichtet würden und daß die Kinder Winter und Sommer zum Schulbesuch anzuhalten seien. Bis dahin wurde in unseren Volksschulen jedenfalls nur im Winter Unterricht erteilt. Es ist an- zunehmen, daß infolge dieser Verordnung damals mehrere unserer Landschulen gegründet wurden (S. 90). Im Jahre 1668 führte Philipp das Erstgeburtsrecht in seinem Hause eiu, auch stiftete er 1670 das reformierte Waisenhans zu Bückeburg (S. 127).

9. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 272

1912 - Stadthagen : Heine
_ 272 ___ 19. Das Fürstentum Schaumburg-Lippe im 19. Iahrhundert. Erhebung znm Fürstentum. Nach dem Tode der Fürstin Juliane war der hannoversche Feldmarschall Graf von Wall- moden-Gimborn, der Schwiegervater des großen preußischen Staatsreformators Freiherrn vom Stein, alleiniger Vormund des jungen Erbgrafen Georg Wilhelm, für den er die Regiernngs- gefchäfte von Hannover aus leitete. Hier hatte auch der Erbgraf seinen Wohnsitz, bis er Ic802 die Universität Leipzig bezog. Um diese Zeit brachen Feindseligkeiten zwischen Frankreich und England aus, da letzteres das eroberte Malta uicht wieder herausgeben wollte. Napoleon, der als erster Konsul von Frankreich fast die gesamte Staatsgewalt in Händen hatte (von 1804 ab als Napoleon I., Kaiser der Franzosen), ließ seinen General Mortier mit einem großen Heere in das dem Könige von England gehörige Kurfürstentum Hannover einrücken, da er seinem Gegner anders nicht schaden konnte. Der wackere Wallmoden-Gimborn wollte Widerstand leisten, wurde aber vou der hannoverschen Regierung daran gehindert und mußte das Land den Franzosen preisgeben. Er siedelte nun einstweilen nach Bückeburg über. Im Jahre 1806 gründete Napoleon den Rheinbund, dem 16 deutsche Staaten beitraten. Die Staaten dieses Bundes mußten ihm gehorsam sein wie eine französische Provinz. Der schwache Rest des deutschen Reiches wurde durch Napoleons siegreiches Vor- dringen allmählich vernichtet, so daß Franz Ii. (als erblicher Kaiser von Osterreich Franz I.) sich gezwungen sah, die deutsche Kaiserkrone niederzulegen. Kurz vorher hatte unser Erbgraf Georg Wilhelm, der vou einer Reise nach der Schweiz und Italien in sein Land zurückgekehrt war, auf Veranlassung seines Vormundes die Groß- jährigkeitserklärung in Wien nachgesucht und auch erhalten. Da nuu aber schwere Tage sür Preußen und die kleineren norddeutschen

10. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 274

1912 - Stadthagen : Heine
— 274 — eine Anleihe gedeckt werden, die jedoch in den folgenden beiden Jahren zurückgezahlt werden konnte. Kein Wunder, daß Armut und Not immer mehr zunahmen. Eine recht schwere Last war auch die Verpflichtung, für Napo- leon eine Truppe von 280 Mann auszuheben, die zunächst in Spanien für den fremden Eroberer ihr Leben einsetzen mußte. Als Napoleon im Jahre 1812 den Feldzug gegen Rußland unternahm, mußte für ihn wiederum dieselbe Anzahl Landeskinder ausgehoben und ausgerüstet werden. Viele von ihnen werden damals auf den eisigen Feldern Rußlands elend umgekommen sein, denn das französische Heer wurde dort durch Kälte und Hunger und die ver- folgenden Russen völlig vernichtet. Nur Trümmer der großen Armee kamen in die Heimat zurück. Dieses Strafgericht Gottes über den hochmütigen Bedrücker leitete das Ende der Fremdherr- schast ein. Das große Jahr 1813 brachte mit der Völkerschlacht bei Leipzig (18. Okt.) endlich die Befreiung. Napoleon ging mit seinem geschlagenen Heere über den Rhein zurück. Der Rheinbund löste sich auf. Am 1. Dezember trat unfer Land dem Bündnis der großen Mächte bei. Es stellte nun mit Lippe und Waldeck zu- sammen ein Bataillon, das unter dem Befehl des Hauptmauns v. Campe staud und mit Blüchers Truppen siegreich in Frankreich vordrang. Durch die Einnahme von Paris und die Verweisung Napoleons nach Elba war Frankreichs Vorherrschaft vernichtet. Die deutscheu Staaten aber hatten in dem langen Kampfe gelernt, daß nur ein gemeinsamer Zusammenschluß die Grundlage für die Sicherheit des deutschen Volkes und der Einzelstaaten bildet. Sie gründeten deshalb nach langen Beratungen zu Wien (1815) den Deutschen Bund. Die Abgesandten der Bundesstaaten bildeten den Bundestag, der als Sitz zur Beratung der gemeinsamen An- gelegenheiten Frankfurt a. M. wählte. Als Glied des Deutscheu Bundes hatte Schanmbnrg-Lippe 240 Mann und 120 Mann Reserve zu stellen, die zwei Kompagnien Jäger bildeten. Die Dienstzeit betrug 472 Jahre und 1 Jahr in der Reserve. Das schaumb.-lipp. Bataillon rückte im Frühjahr 1849 mit den aufgebotenen Reichstruppen nach Schleswig-Holstein zum Kriege gegen Dänemark, das dies Gebiet seinem Reiche ein- verleiben wollte. Im Jahre 1859 diente unsere Landestruppe als Besatzung der damaligen Bundesfestung Luxemburg. Nach der Auf-
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