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1. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 88

1911 - Erfurt : Keyser
der Erzbischof vom Abt des Petersklosters und den Mönchen begrüßt und zur Klosterkirche geleitet. Nach einem feierlichen Hochamt, bei welchem die Sänger und die herrliche Orgel wetteiferten, das Herz der Teilnehmer zu ergreifen, begab sich der Erzbischof in seine Gemächer in der Abtswohnung. Sein Gefolge aber fand Unterkunft in der Stadt. Nach einigen Tagen fand dann die Huldigung in der Severi-kirche statt, wobei der gesamte Rat den Eid des Gehorsams ablegte. Er lautete also: „Wir schwören, daß wir unserm Herrn, dem Erzbischof, unserm Herrn, dem Grafen, unserm Herrn, dem Viztum, der Stadt zu Erfurt und den Bürgern, reich und arm, ihr Recht behalten wollen ohne alle Uebellist, so wahr wir das wissen und vermögen. . Die Formel wurde beibehalten auch zu der Zeit, in welcher der Graf und der Viztum (f. S. 53) schon ihre Rechte an den Stadtherrn abgetreten hatten. Damals mußte dann eine besonders bestellte Person bei der Stelle „unserm Herrn, dem Grafen, unserm Herrn, dem Viztum," sagen: „das ist unser Herr von Mainz." Nach beendeter Huldigung trat der Erzbischof aus der Kirche und nahm unter der Rose, dem heute noch vorhandenen, kunstvollen Rundfenster auf der Nordseite der Stiftskirche, Platz und empfing den Treueid der Gemeinde. Das geschah durch Erheben der Schwurhand mit zwei aufgerichteten Fingern. Damit war die Feierlichkeit zu Ende. Nun überreichte der Rat dem hohen Gaste zahlreiche und wertvolle Geschenke, kunstvoll gearbeitete silberne und goldene Köpfe mit neuen Groschen gefüllt, im ganzen 100 Pfund oder 40 Mark. Auch wurden täglich Fässer mit Rhein- und italienischem Wein, mit Most und schwerem Bier ins Kloster gebracht, dazu Brot, Fleisch, Fische, Hafer und Heu. Außerdem kamen Geld, Wein und Bier an die Bischöfe, Prälaten. Grafen, Ritter und das Gesinde zur Verteilung. An einem Abend gab die Stadt auf dem Rathause einen Tanz, woran die Frauen und Töchter der vornehmen Bürger teilnahmen. Dabei wurde der große Saal mit Wachskerzen hell erleuchtet, und die Tafeln brachen fast unter der Last der feinen Weine, des Naschwerks und anderer leckerer Dinge. Als Gegenleistung erhielt der Rat eine Einladung zur fürstlichen Tafel. Hier ging es, zum geheimen Aergernis der frommen Mönche, denen solche Lustbarkeit in ihrem Kloster zuwider war, nicht minder hoch her. Der letzte Einritt solcher Art geschah unter Erzbischof Dietrich I. (1434—1459). Als er 1440 einritt, brachte er mehr als 600 Personen und mindestens ebenso viele Pferde mit. Die Stadt wendete für seinen Einzug 3150 Schock Groschen, d. s. nach unserem Gelde ungefähr 25 000 Mark, auf, und erhielt für diese Summe nichts anderes als die Bestätigung ihrer Rechte. Nach

2. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 109

1911 - Erfurt : Keyser
— 109 — peitschen u. bergt, fanben ihre Erlebigung am Henkerhaus auf dem Markt vor den Graben. Nach Beenbignng der Bestrafung würden die Verurteilten für immer aus der Stadt verwiesen. Zuchthäuser kannte das Mittelalter nicht. Die der menschlichen Gesellschaft gefährlichen Mitglieber beseitigte man durch den Tod; solche Leute zu bessern, baran buchte niemanb. — Mit der eigentlichen Rechtsprechung hatte der Rat nichts zu schaffen. Das Gericht, das Urteilsprechen, die Strafvollstreckung und die Stellung des Henkers waren des Erzbischofs Sache. Nur die Verhaftung war allmählich an den Rat übergegangen, das Einsperren in die Tem-nitz und das peinliche Fragen. Zuletzt aber zeigte sich das mainzische Gericht so unselbstänbig, daß es des Rates Urteil ohne nähere Untersuchung bestätigte. Außerhalb des Hauses: Abenbs gingen die Bürger in die Kneipen ober Tabernen. Das waren cntweber Wirtshäuser, wo auch Frembe wohnten, ober die Gaststuben der Biereigen, bic nicht nur das Recht des Bierbrcmens, fonbcrn auch des Bierausschankes hatten. Die Unterhaltung würde sehr laut geführt, utrxb cs kam babei leicht zu heftigen Zusammenstößen. Drum hatte der Rat das Mitbringen von Waffen verboten, das sonst das Recht der Bürger und ritterlichen Frembcn war. Auch das Spiel gestattete der Rat nicht, weil cs bic Ursache zu Raufereien und tätlichen Angriffen war. Um 9 Uhr forberte der Wirt die Gäste zum Nachhaufegehen auf und zog den Strohwisch ober Kranz, (noch an manchem Biereigenhaufe sichtbar) das Zeichen der Schankgerechtigkeit, ein, das er durch Die Luke neben der Haustür herausgesteckt hatte. Spätere Gäste nahm die Nachtwache fest. — Nach 9 Uhr im Winter und im Sommer nach 10 bürste sich niemanb mehr ohne Licht ober Laterne auf der Straße blicken lassen. Die Nacht war verrufen und ein Nachtlnanbler verbächtig. Er mußte im Parabiese (Gefängnis), wohin er von der Nachtwache gebracht würde, am andern Tage ein langes Verhör vor feiner Entlassung aushalten. Nur Aerzte, ober wer sich ausweisen konnte, bürste ruhig seines Weges ziehen. Kleidermode: Besonbers ergötzlich schilbert Stolle bic der- schwenberischen Kleibennobcn der bantaligen Zeit. Im Jahre 1410 trugen die Männer noch vorn zugeknöpfte Röcke mit gestickten Aer-meln. Einige trugen auch Barchentjoppen, niemanb aber lange Hofen, sonbern jeberrnann halblange, die am Knie zugebunben waren, und barüber einen Mantel ohne Schnürwerk. Die Frauen trugen Röcke mit Kragen, die bis zum Halse hinaufreichten, und Schuhe ohne Schäfte. Die Mäbchen trugen das Haar züchtig in Zöpfen, mit wenig Bänbern burchflochten. Auch trug man in jenen Zeiten noch die schon im 14. Jahrhundert üblichen Schnabelschuhe, die aber im 15. Jahrhundert spitz und säst ellenlang waren. — Plötzlich, zwischen 1480 und 1490, gab man sie auf, ging aber ins Gegenteil über, nämlich zu breiten, fast entenschnabelförmigen,

3. Praxis des heimatkundlichen Unterrichts - S. 27

1912 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 27 — lange sie im Gefängnis bleiben müssen. Der Richter sagt es ihnen, wenn er weiß, was sie getan haben. Am besten zeigt man den Kindern die Bedeutung des Gerichts an einem bestimmten Fall. Z. B.: Ein Mann wird von Polizisten verhaftet und nach dem Rathans geführt, weil er gestohlen hat. Er wird verhört und in das Gefängnis gesperrt. Am Gerichtstage wird er vom Wärter in den Gerichtssaal geführt. Hier sitzt hinter dem Tisch der Richter in langem, schwarzem Gewände mit der schwarzen Samtkappe auf dem Haupte. Zu den Seiten die Beisitzer. An der einen Querseite der Vertreter der Anklage (Polizeikommissar, Anwalt), auf Abb, 9. Das Amtsgericht. der Anklagebank der Angeklagte, ihm zur Seite steht der Rechtsanwalt. Auf den Bänken sitzen die Zuhörer. Der Mann wird des Diebstahls an- geklagt von der Anwaltschaft und verteidigt vom Rechtsanwalt. Die Zeugen werden hereingerufen und verhört. Der Angeklagte wird über- führt und verurteilt. Dann bringt man ihn ins Gefängnis. Neben dem Gericht ist das Rathaus. Es ist ein großes Hans. Zwei hohe Treppen führen hinein. Unten ist die Polizeiwache. Da hängen die Wetterberichte. Oben im Hause arbeiten der Bürgermeister und die Beamten der Stadt. Im Rathaus muß man die Steuern bezahlen. Wenn Leute wegziehen oder nach Gütersloh ziehen, müssen sie sich im Rathaus ab- oder anmelden. Die Leute, die heiraten wollen, müssen ins Rathaus

4. Praxis des heimatkundlichen Unterrichts - S. 122

1912 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 122 — der Gesetze ist Aufgabe des Magistrats. So hat er eine große und vielseitige Aufgabe. Damit sie erfüllt werden kann, stehen dem Magistrat viele Männer zur Verfügung, die alle im Dienste der Stadt stehen und auch städtische Beamte sind. Sie alle arbeiten wie der Magistrat im Rathause. Damit die ganze Arbeit geregelt wird und gut vom Magistrat und den Stadtverordneten übersehen werden kann, hat man verschiedene Amter oder Verwaltungen gemacht. So gibt es ein Meldeamt, ein Standesamt, ein Stadtbauamt, ein Steueramt, die Polizeiverwaltuug, die Armen- und Waisenverwaltung, die Stadtkasse, die Stadtsparkasse. Jedes Amt oder jede Verwaltung hat ganz besondere Arbeiten zu erledigen. Ziehen Leute von Gütersloh weg oder andre nach Gütersloh hin, so müssen jene sich auf dem Meldeamt abmelden und diese sich anmelden. Alle Geburten und Sterbefälle müssen aus dem Meldeamte eingetragen werden. Wollen Leute heiraten, dann müssen sie zum Standesamt und ihr Vorhaben dort kundgeben. Das Standesamt veröffentlicht es, indem die Brautleute auf einem Schein im Kasten des Standesamtes allen Ein- wohnern bekannt gegeben werden. Nach drei Wochen werden sie dann auf dem Standesamte von dem Standesbeamten getraut. Dem Stadtbau- amt unterstehen die städtischen Bauten. Die Oberaufsicht führt der Stadt- baumeister. Die städtische Wasserleitung, die Straßenbeleuchtung, die Gas- leitung in die Häuser, die Straßenreinigung, der Stadtpark, die städtischen Anlagen, Bau und Pflasterung der Straßen, alles dies gehört zum Arbeits- feld des Stadtbauamts. Die Sorge für die Armen und Waisen übernimmt die Armen- und Waisenverwaltung. Die Armeupfleger und Waiseuräte besuchen und unterstützen sie. Die Polizeiverwaltung hat die Aufgabe, für Ruhe und Ordnung in der Stadt zu sorgen. Sie erläßt besondere Ver- Ordnungen, die von den Bürgern beachtet werden müssen, z. B. über das Reinigen der Straßen, das zu schnelle Fahren der Fuhrwerke auf den belebten Straßen und iu der Nähe der Schuleu, über das Lärmen in der Nacht, über das Reinigen der Schornsteine, die Instandhaltung der Feuer- stellen, das Streuen bei Glatteis. Der Vorsitzende der Polizeiverwaltung ist der Bürgermeister. Unter ihm stehen der Polizeikommissar, der Polizei- Wachtmeister und die Polizeisergeanten. Sie haben darauf zu achteu, daß die Gesetze, die für die Sicherheit, Ruhe und Gesundheit der Bürger erlassen werden, von allen Einwohnern beachtet werden. Die Übertreter müssen sie zur Anzeige bringen. Sie erhalten für ihre Übertretung die festgesetzten Strafen, die man Polizeistrafen nennt. Die Polizeistrafen sind Geldstrafen; wenn aber der Übertreter die Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, dann bekommt er eine Freiheitstrafe. Die Polizeibeamten haben eine Uniform, ebenso haben die städtischen Angestellten des Gaswerks und der Wasser- leitung und der Ratsdiener eine besondere Kleidung. Die vielen städtischen Beamten, die im Rathause arbeiten, der Standesbeamte, der Steuer- einnehmer, die Buchhalter und Schreiber haben keine Uniform. Die Gesundheitskommission achtet auf die Einrichtungen, die der Gesundheit der Bürger dienen. Dazu gehören das Brausebad, die Krauken- pflege, das Kraukenhaus, die Fleischbeschau und die Aufsicht über die Lebensmittel.

5. Elsässische Geschichtsbilder - S. 60

1884 - Straßburg : Bull
- 60 — Dritter Aöschnitt. Geschichte -es Elsasses von der Lesltzergreifung durch Frankreich bis zur Wiedervereinigung mit Deutschland. (1648—1871.) Der Rat von Ensisheim. (1658.) Der westfälische Friede hatte sich in zweidentiger Weise über die reichsnnmittelbaren Gebiete sowohl der freien Herren, als der Städte ausgesprochen. Der französische König konnte sein Ansehen nur mit Mühe in den freien Reichsstädten zur Geltung bringen. Im I. 1653 beschwerten sie sich beim deutschen Reichstage, daß ihre Vorrechte und Freiheiten nicht gehörig beachtet würden. Um seine Herrschaft mehr zu befestigen, grünbete der König 1658 den Rat von Ensisheim. Am 14. November würde er unter einem gewaltigen Zulauf des Volkes, in Anwesenheit zahlreicher Abgesanbten des Abels, der Geistlichkeit und der Städte eingesetzt. Früh um 8 Uhr begab sich die Versammlung in den großen Saal des Stabthauses. Sogleich würde Über dem Haupteingange das Wappen des Königs von Frankreich angebracht. Von hier bewegte sich der festliche Zug nach der Pfarrkirche, voran Bogenschützen mit den königlichen Farben, dann die Beamten des ganzen Rates, die Abgesandten vieler Staaten, die Vertreter der Reichsstädte, Prälaten, Edellente und andere hervorragende Personen. Zwischen zwei Reihen Soldaten, die in Parade aufgestellt waren, schritt der Zug dahin. Am Portal der Kirche empfing der Abt von Lützel im festlichen Ornate an der Spitze der Geistlichkeit die Fest-teilnehmer und hielt eine Ansprache, worin er den Entschluß des Königs pries. Nachdem dann eine feierliche Messe gelesen worden war, kehrte der Zug in derselben Ordnung in das Rathaus zurück. Hier wurde das königliche Schreiben über die Einsetzung des Rates verlesen und dann der Huldigungseid geleistet. — Dieser Rat hatte für die Pflege des Rechts im Elfaffe und außerdem für die feste Vereinigung sämtlicher Städte, Herrschaften und Gebiete des Landes mit Frankeich zu sorgen. Freilich

6. Geschichte - S. 45

1913 - Berlin : Oehmigke
— 45 — aber hatte das Vertrauen des Kaisers verloren. Nie hat er die Stadt mehr betreten und die Bitte der Ratmannen, die Huldigung der Bürger in unserer Stadt zu empfangen, kurz abgelehnt. Wie Wardenberg aber bedacht war, selbst bei der kleinsten Gelegenheit sich auf Kosten der Stadt zu bereichern, zeigte sich auch in der Zeit, als die Stadt zum Kriege rüstete. Es kam darauf an, dem Heereshaufen der Stadt erfahrene Führer zu geben, wozu die Ritter Zelgow und Bardeleben sich alsbald bereit fanden. Bei ihrer Ankunft in Berlin wurde Zelgow zu Wardenberg und Bardeleben zu Petze Jacob in Herberge gelegt. Als die Stadt beide Ritter aus ihrer Herberge lösen wollte, berechnete Petze Jacob für Met und Bier, welches getrunken worden war, nur 2 Pfund Pfennige, während Wardenberg 8 Pfund dafür verlangte. Beide Ritter behaupteten jedoch, daß bei Jacob mehr getrunken worden sei, als bei Wardenberg. Dieser würde sie aber genommen haben, wenn man sie ihm gegeben hätte. Einer aus dem Volke: Na, getrunken haben sie aber auch rechtschaffen, mtd freigebig waren sie auch. Da hat mancher mitgetrunken, der nicht mal Ratmann war. Ankläger: Nachdem Wardenberg aus dem Rate entfernt worden war, suchte er Haß und Zwietracht zwischen diesen und den Bürgern zu stiften. Zu den Bürgern sagte er: Nicht auf Verlangen des Kaisers sei er aus dem Rat entfernt, sondern weil er nicht habe dulden wollen, daß die Ratmannen das Geld der Stadt heimlich vom Rathause wegtrügen. Wegen dieser schweren Beschuldigung klagte der Rat wider ihn vor Gericht, wo Wardenberg seine Unschuld beschwören wollte. Als er den Eid leisten wollte, erschienen 40 Bürger vor Gericht, um seine Rede zu bezeugen. Er aber gestellte wohl 50 Bürger und mehr als seine Eideshelfer, leistete den Reinigungseid, und der Rat konnte nichts dagegen tun. Einer ans dem Volke: I, es waren ihrer ja noch mehr als 50; das wissen die, die heute auf der Schöffenbank sitzen, die waren auch dabei. Ankläger: Hierauf gelang es ihm und seinen Freunden, wiederum in den Rat zu kommen. Man wählte ihn sogar zum Abgeordneten nach Brandenburg, wo Ritter und Städte zusammenkamen, um einen Landfrieden zwischen dem Erzbischof von Magdeburg und der Mark zu vermitteln. Statt aber für den

7. Vorderasien und Griechenland - S. 116

1874 - Leipzig : Teubner
- 116 - 'Krieg und Frieden, Einführung neuer Gesetze u. s. w. Uebri-gens konnte das Volk über die Vorlagen, die ihm die Gerusia machte, nur Ja oder Nein sagen, annehmen oder ablehnen. Das Ackerland, welches die Spartiaten besessen, theilte Lykurg aufs neue zu gleichen Theilen, indem er für die 9000 Spartiatenfamilien ebenso viele Ackerloose machte, welche der Staat an die einzelnen Familien gleichsam tierlehnte. Die Bearbeitung dieser Ländereien besorgten die Heloten, von denen der Staat eine Anzahl jeder Familie ebenfalls als geliehene Knechte übergab; denn die Heloten galten als Sela-tien des Staates. Von dem Ertrage des Gutes mußten die Heloten der Herrenfamilie jährlich ein gewisses Maß abliefern, wovon diese lebte. Denn dieser dorische Kriegsadel sollte frei bleiben von den niederen Sorgen des Erwerbs und allein sich seinen höheren bürgerlichen Pflichten widmen können, namentlich sollte er Zeit und Muße haben sür seine kriegerischen Uebungen. Der Spartiat war vorzugsweise Kriegsmann, Gewerbe und Ackerbau war seiner nicht würdig. Die ganze Bürgergemeinde war ein Kriegsheer, und die Stadt Sparta eine große Kaserne. Deshalb speisten die Männer auch vom 20. Lebensjahre an außer dem Hause zusammen an den gemeinsamen Männermahlzeiten, den s. g. Syssitien, und zwar so, daß jede Abtheilung, die an einem Tische aß, aus 15 Mann bestem^ Eine solche Abtheilung hieß ein Zelt; denn sie bildeten auch im Felde zusammen eine Zeltgenossenschaft, die unterste Abtheilung im Heer. Jeder einzelne mußte zu seinem Tische monatlich einen bestimmten Beitrag an Mehl oder Gerstengraupen, Käse, Feigen und Wein und eine geringe Summe Geldes liefern. Die Mahlzeiten waren sehr einfach. Das tägliche Hauptgericht war die vielgenannte schwarze Suppe, ein Schwarzsauer von Schweinefleisch, das im Blute gekocht und nur mit Essig und mit Salz gewürzt war. Der Nachtisch bestand in Käse, Oliven und Feigen. Kein Spartaner durfte sich diesen gemeinsamen Mahlen entziehen, selbst die Könige nicht. Einfach wie die Mahlzeiten war auch die Kleidung und die Wohnung des Spartaners. Luxus war in allen Verhält-

8. Das erste Geschichtsbuch - S. 59

1892 - Gera : Hofmann
— 59 — Thonpfeifen; in geflochtenen Körbchen stand holländischer Tabak, und in kleinen Pfannen glimmte Torf zum Anzünden der Pfeifen. Auf einem Seiteutifche stand ein kräftiger Imbiß und an jedem Platze ein tüchtiger Bierkrug. Es wurde zwanglos gegessen, getrunken, geraucht, gescherzt und geneckt. Der König liebte die größte Offenheit und nahm es nicht übel, wenn er selbst geneckt wurde. Hier ließ er sich vieles sagen, was er draußen sehr übel genommen hätte. Besonders laut, lebhaft und derb war der alte Dessauer. Doch nicht nur Witz und Scherz trieb man im Tabakskollegium, sondern es wurden auch die Zeitungen vorgelesen und wichtige Angelegenheiten besprochen. 3. Der unermüdliche Regent. Der König sorgte wie ein Vater für das Wohl seiner Unterthanen und ermüdete niemals in der Erfüllung seiner Pflichten. Er sagte: „Zur Arbeit sind die Regenten erkoren, nicht aber, um ihre Tage im Genuß zuzubringen. Will ein Fürst in Ehren seine Regierung führen, fo muß er alle feine Geschäfte selbst vollziehen." Er brachte strenge Ordnung in die Verwaltung, erhöhte die Einnahmen, füllte deu Staatsschatz, hob die Bildung des Volkes und schuf ein schlagfertiges Heer. Den Ackerbau, das Handwerk und die Armee hielt er für die Säulen des Staates. Im ganzen Lande bekümmerte er sich um den Ackerbau und die Viehzucht. Wo es nötig war, unterstützte er die Landleute mit Saatkorn, Vieh und Holz. Seine Staatsgüter machte er zu Musteranstalten der Landwirtschaft und befreite die Bauern darauf von der Hörigkeit. Das verödete Ostpreußen verwandelte er durch die fleißigen Ansiedler in ein blühendes Land. Den „kleinen Mann" schützte er gegen die Übergriffe der Beamten. So befahl er: „Ich will nicht, daß die Herren Räte mit den Pferden meiner Bauern spazieren fahren." Alle Zweige der Gewerbthätigkeit förderte er kräftig. Seine Unterthanen sollten nur inländische Erzeugnisse kaufen, damit das Geld im Lande bleibe. Seine Soldaten trugen nur preußische Tuche. Fremde Waren wurden hoch besteuert, ja die Einfuhr gewebter Stoffe verboten. Den Handwerksmeistern schrieb er genau vor, wie sie ihre Lehrlinge halten follten. Den Hökerinnen auf Markt und Straßen befahl er, nicht Maulaffen feil zu halten, sondern neben ihrem Kram zu spinnen, zu stricken und zu nähen. Die Stadt Berlin erweiterte und verschönerte er. Alle Häuser, die ihm mißfielen, mußten weggerissen und durch neue ersetzt werden. Armeren Bürgern gab er dazu Bauplätze und Bauholz, bei reicheren sagte er kurzweg: „Der Kerl hat Geld, muß bauen!" Nach Tische ritt er meistens aus und besah die Bauten. Er hielt auf Recht und Gerechtigkeit. Von den Kniffen der Rechtsgelehrten wollte er aber nichts wissen. In Minden hörte er bei einer Gerichtsverhandlung zu, wie ein Rechtsanwalt einen Angeklagten verteidigte. „Der Kerl hat recht!" rief der König. Nun trat aber der Anwalt der Gegenpartei auf und sprach ebenso geschickt. Da rief

9. Deutsche Sozialgeschichte - S. 258

1898 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
258 Rückblick. Nene Gesellschafts- ordnung. Soziale Entwicklung im allgemeinen. hängigkeit roh und träge geworden, aber zäh geblieben, erlangten schließlich alle unter dem Einfluß der Aufklärungsgedanken persönliche Freiheit, freies Eigentum aber nur zum Teil und erst später. Die Bauern und der Adel haben int allgemeinen einen erhaltenden, hemm enden und dämmenden, die Bürger einen vermittelnden und ausgleichenden Beruf erfüllt. Jene streben mehr dem Besonderen, diese dem Allgemeinen zu. Kein Stand hat solche einschneidende Änderungen erfahren wie der Adel, keiner weist so kräftige Gegensätze, solch reiches inneres Leben auf wie das Bürgertum. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts bildete sich infolge wirtschaftlicher und staatlicher Wandlungen eine neue Gesellschaft, deren Abbild der Bürgerstand ward (rote es einst der Adel gewesen war). Als Staatsbürger stehen sich die Angehörigen der früher streng geschiedenen Klassen an Rechten und Pflichten gleich. Nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten lassen sich vier Hauptkreise der Gesellschaft unterscheiden: vornehme Würdenträger, Großindustrielle und Geldfürsten; höhere Beamte und größere Kaufleute, Offiziere, Ritter-guts- und Fabrikbesitzer; kleinere Kaufleute, Unterbeamte, selbständige Bauern und Handwerker; endlich unselbständige ländliche Tagelöhner und städtische Arbeiter in Werkstatt und Fabrik. Die zuletzt Genannten werden als vierter Stand im engeren Sinne bezeichnet; im weiteren Sinne aber setzt er sich aus Angehörigen auch der anderen Kreise zusammen und begreift Proletarier der Geistesund der Körperarbeit in sich, Adlige so gut wie Bürger und Bauern. Versuchen mir nach diesen Einzelheiten die soziale Entwicklung im allgemeinen zu kennzeichnen. Der Gegensatz von Klassen und Ständen mit ihren besonderen Interessen ist mit dem Begriffe der Gesellschaft gegeben. Sie ist kein fertiges Geschenk des Himmels und kein Gebilde menschlicher Willkür, sondern das jeweilige Ergebnis einer langsamen Entwicklung bald in aufsteigender bald in absteigender Linie. Durch Veränderung der Verkehrsmittel und der

10. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 29

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
•29 liefen beiden Beamten werden noch genannt der Seneschall oder Oberknecht, der O b e r kä m m er er , der die Aufsicht über die Schatzkammer mit ihrem Edelmetall, Schmuck und kostbaren Kleidern führte, der Marschall (Pferdeknecht), Schenken, Küchenmeister, Schwertträger u. s. w. In den einzelnen Gauen regierten die Grafen im Namen des Königs, sie lieferten die Steuern. Zinsen und Abgaben (Gefälle) an den königlichen Schatz, waren Vorsitzende der Volksgerichte und führten die waffenfähige Mannschaft des Gaues im Kriege. In Burgund und in der Provence werden auck Patricii genannt, die im Range über den Grasen und Herzogen standen. Zu Vollstreckern richterlicher Befehle dienten Unfreie. Wie im grauen Altertume die Könige und Fürsten besonders^', nach der Vermehrung ihres Schatzes strebten (Günther, Siegfried u. s. w.), so legten auch die Fränkenkönige den größten Wert dar- s°beu auf. daß ihr Hausschatz sich vergrößere und auf die Nachfolger vererbt werde. Die Kasten und Truhen wurden mit Goldstücken, Silber, Edelsteinen, Ketten und Spangen gefüllt; zum Schatze gehörten kostbare Gewänder; in der Schatzkammer wurden die Steuerrollen aufbewahrt. Zur Bereicherung des Schatzes dienten die Einkünfte des Herrschers. Dieselben bestanden in dem Ertrage seiner zahlreichen und großen Güter, in den Steuern und Leistungen der römischen Unterthanen — in späterer Zeit wurden auch die Franken zur Entrichtung dieser Steuern gezwungen — in den Geschenken, welche die Franken namentlich auf dem Märzfelde dem Könige darbrachten, in Tributen der unterworfenen Stämme (Kühe, Schweine), in den Strafgeldern der Verurteilten, in Vermögenseinziehungen (Strafe der Hochverräter), in Zöllen. Hafen-, Wege- und Markt-geldern. Auf feinen Reisen durch das Land lieferten die Bewohner, durch deren Gegend die Fahrt ging, dem Könige und feinem Gefolge, was an Speise und Trank nötig war. In derselben Weise wurde für die Stellvertreter des Herrschers gesorgt, wenn sie durch das Land zogen. Regelmäßige Ausgaben des Schatzes, wie Besoldungen an Beamte u. s. w., gab es damals nicht, der König beschenkte seine Freunde oder solche, die er für sich gewinnen wollte, er überwies der Königin zu ihrem Unterhalt Güter mit reichen Einkünften, er überließ Kirchen und Klöstern Ländereien, Zinsen und Abgaben und belohnte auch seine Beamten für ihre Dienste mit königlichen Gütern.
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