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1. Geschichtsbilder für evangelische Volksschulen - S. 20

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
20 Welches war Heinrichs erste Regierungssorge? Wie kann er deshalb mit Recht genannt werden? Weshalb war die Einigung des Reiches zum Segen für dasselbe? Wie machte Heinrich sein Volk kampfbereit und widerstandsfähig? Zu welchem Staate hat Heinrich durch die Gründung der Nordmark den Grund gelegt? Welche Völker hat er besiegt? Fasse Heinrichs Verdienste um Deutschland zusammen! 9. Städle und Bürger bis zum 13. Jahrhundert. Entstehung und Aussehen der Städte. Die ersten deutschen Städte sind von den Römern gegründet worden. Obwohl viele dieser Städte durch die Verwüstungen der Völkerwanderung in Trümmer sanken, so erhoben sich doch manche wieder aus der Asche, wenn ein Bischof sie zu seinem Sitze erkor, infolgedessen sie sich dann allmählich zur Stadt erweiterte. (Welcher Fürst hat sich um den Bau der Städte große Verdienste erworben? Zu welchem Zwecke gründete er Städle und welche Rechte gab er den Bürgern? s. S. 18.) Bis zum 13. Jahrhundert gewährten die Städte einen dürftigen Anblick. Außer einem stattlichen Dome, einer prächtigen Kirche und dem prunkvollen Palaste des Bischofs oder Fürsten sah man nur Häuser aus Holz, zwischen denen ungepflasterte Straßen hinführten. Die meisten Städte waren noch nicht, wie später, mit Ringmauern umgeben, so daß aus den nahen Wäldern nachts oft Wölfe in die Städte eindrangen. Die Bürger. Während heute die Bewohner der Städte nur den Landesfürsten als ihren Oberherrn anerkennen, hatten die Bürger der meisten damaligen Städte außer dem Kaiser noch einem Fürsten oder Bischof, dem Lehnsherrn des Landes, zu gehorchen. Sie hießen deshalb fürstliche oder bischöfliche Städte. Städte, die nur dem Kaiser gehorchten, hießen freie Reichsstädte. Die Bürger waren meist Handwerker oder Ackersleute. Ihrem Lehnsherrn mußten sie Abgaben entrichten und persönliche Dienste (Frondienste) leisten. Zum geringen Teile bestand die Bürgerschaft auch aus adeligen Grundbesitzern und aus Kaufleuten, welche der größeren Sicherheit oder des Gewinnes wegen vom Lande in die Stadt gezogen waren. Diese Bewohner nannte man Geschlechter oder Patrizier. Die Verwaltung. Der Lehnsherr einer Stadt war oberster Richter der Bürger und im Kriege Führer des Heerbanns. Jedoch

2. Geschichtsbilder für evangelische Volksschulen - S. 28

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
28 Friedrich Utto die Städte. In Oberitalien waren im Laufe der Jahrhunderte viele mächtige Städte entstanden, welche sich nur unwillig der Macht des Kaisers beugten. Diese Städte, an deren Spitze Mailand stand, empörten sich gegen Friedrich und vertrieben die kaiserlichen Beamten; auch verhöhnten die Bürger den Kaiser noch dadurch, daß sie einen Brief desselben, worin er sie zum Gehorsam aufforderte, zerrissen. Da sah sich der beleidigte Herrscher gezwungen, zum zweiten Male nach Italien zu ziehen, um die Städte zu bestrafen. Besonders Mailand sollte seinen Zorn fühlen. Nach langer Belagerung zwang er die Stadt zur Übergabe. Die sonst so trotzigen Bürger zogen in Bußgewändern, mit Stricken um den Hals und Asche auf den Häuptern in das kaiserliche Lager, warfen sich vor dem Kaiser nieder und baten um Gnade. Aber vergebens! Der Kaiser ließ die Stadt dem Erdboden gleich machen. Dieses Strafgericht erschreckte die übrigen Städte so, daß sie sich dem Kaiser unterwarfen. Aber nicht lange dauerte die Unterwürfigkeit. Bald brach die Empörung von neuem los. Wieder war der Kaiser zu einem Zuge nach Italien gezwungen, aber jetzt verließ ihn das Glück. Sein Heer wurde während der Belagerung der Stadt Alessandria von Krankheiten dahingerafft, so daß er sich seinen Feinden nicht mehr gewachsen fühlte. Friedrich Barbarossa und Heinrich der Löwe. In dieser Not wandte sich der Kaiser au seinen mächtigsten Vasallen, den Herzog Heinrich den Löwen. Die Erblande dieses mächtigen Fürsten waren Braunschweig und Lüneburg. Er war aber auch mit den Herzogtümern Sachsen und Bayern belehnt und eroberte außerdem noch Mecklenburg und Pommern. Zum Zeichen seiner Macht ließ er vor seiner Burg in Braunschweig einen ehernen Löwen errichten, welcher noch heute dort zu sehen ist. Während Heinrich zuerst des Kaisers Freund war, ver< seindete er sich später mit ihm und versagte ihm seine Dienste. Dennoch hatte der Kaiser von ihm gehofft, er würde ihm in dem unglücklichen Kampfe gegen die Städte seine Hülfe nicht versagen. Aber obwohl der Kaiser seinen Lehnsmann auf den Knien um Hülfe anflehte, so blieb dieser dennoch unbewegt. Stolz und kalt weigerte er sich, dem Kaiser seine Bitte zu erfüllen. So kam es, daß Barbarossa bei Legnano eine völlige Niederlage erlitt, infolgedessen die Städte frei blieben. Zornig über den stolzen Vasallen kehrte der Kaiser nach Deutschland zurück und lud ihn dreimal nacheinander zur Verantwortung vor ein Fürstengericht. Als aber Heinrich nicht erschien, traf ihn die Reichsacht, und alle Länder wurden ihm genommen. Jetzt brach der Trotz des stolzen Herzogs. In Erfurt sank er dem Kaiser zu Füßen und flehte um Gnade. Friedrich verzieh ihm und gab ihm seine Erblande zurück, jedoch mußte er auf drei Jahre nach England in die Verbannung wandern.

3. Bilder aus der Geschichte für evangelische Volksschulen - S. 16

1895 - Elberfeld : Wülfing
16 Karls groes Reich war in lauter kleine Bezirke eingeteilt, die man Gaue nannte. der einen solchen Bezirk wurde ein alter, er-fahrener Beamter gesetzt: der Gaugraf. Dieser hielt Gericht im Namen des Kaisers. Von Zeit zu Zeit wurden Abgesandte durch die Gaue geschickt, die nachsehen muten, ob die Gaugrafen auch ihre Schuldigkeit thaten. Es waren immer zwei Abgesgndte zusammen, ein weltlicher und ein geistlicher; denn auch die Bischfe und die Geistlichen standen unter dem Befehle des Kaisers. Diese Boten hieen Sendgrafen. Jhrlich einmal versammelte Karl die Fürsten und Herren seines Reiches zu einem groen Reichstage, dem sogenannten Maifelde. In dieser Versammlung wurden dann alle Angelegenheiten des Landes besprochen. Auf diese Weise sorgte Karl dafr, da Gesetz und Ord-nung in seinem groen Reiche herrschten. d. Seine Sorge fr Religion und Bildung. Es gab damals noch keine Schulen und keine andern Lehrer, als die Mnche in den Klstern. Wer Bildung erwerben wollte, mute als Klosterschler in ein Kloster eintreten. Dies thaten aber zu der Zeit meist nur die-jenigen Jnglinge, die Geistliche werden wollten. Die Shne der Vor-nehmen bten sich im Gebrauch der Waffen, im Fechten, Schwimmen, Reiten und lernten weder Lesen noch Schreiben. Die Kinder der Armen wurden ebensowenig in diesen Dingen unterwiesen. Karl aber erkannte, da es fr jedermann notwendig sei, etwas Tchtiges zu lernen. Er selbst war stets bemht, seine Kenntnisse zu erweitern; deshalb wollte er auch, da seine Unterthanen lernen sollten. Fr die Shne seiner Hofbeamten lie er durch kluge und gelehrte Männer eine besondere Schule einrichten und hielt strenge darauf, da dieselbe besucht wurde. Da es an Lehrern fehlte, um alle Kinder ferner Unterthanen zu unterweifen, so suchte der Kaiser dadurch zu helfen, da er den Geistlichen befahl. Schule zu halten und die Kinder ihrer Gemeinden wenigstens im Christentum zu unterrichten. Fr diejenigen Priester, welche nicht genug gelernt hatten, um eine Predigt halten zu knnen, lie er gute Predigten abschreiben, die dem Volke vorgelesen werden sollten. Zur Verbesserung des Kirchen-gesanges lie der Kaiser Snger und Orgeln aus Italien kommen. e. Seine Sorge fr den Wohlstand. Der groe Kaiser erkannte die Notwendigkeit, den Handel des Volkes zu frdern. In den verschiedenen Teilen seines Reiches waren verschiedene Mae und Gewichte im Gebrauch. Da dies aber fr die Handelsleute sehr lstig und zeitraubend war, so wurde durch ein Gesetz berall im Franken reiche gleiches Ma und Gewicht eingefhrt. Auch durch Anlegung von Straen, Kanlen und Brcken belebte und untersttzte Karl den Handel. Eine groe Handelsstrae fhrte z. B. vom Main zur Donau und weiter die Donau abwrts nach dem Morgenlande. Der

4. Bilder aus der Geschichte für evangelische Volksschulen - S. 33

1895 - Elberfeld : Wülfing
33 dann aus einem schwbischen Geschlechte gewhlt. Jede dieser kaiser-lichen Familien hatte etwas lnger als ein Jahrhundert regiert. Nachdem Rudolf von Habsburg gestorben war, wurden eine Zeitlang die deutschen Kaiser aus verschiedenen Familien gewhlt. Dies hatte nachteilige Folgen fr das Reich. Die Fürsten suchten nicht immer den Tchtigsten auf den Thron zu erheben. Ein schwacher Kaiser war ihnen manchmal lieber, als ein starker. Denn unter einem kraftlosen Kaiser konnten sie ihre eigene Macht ausdehnen und befestigen. Je unabhngiger aber die Fürsten wurden, desto mehr ging die Einheit und damit die Macht des Reiches verloren. Wiederholt entstand auch dadurch groe Unordnung im Reiche, da die Fürsten bei den Kaiser-whlen sich nicht einigen konnten. Zuweilen wurden dann mehrere Kaiser gewhlt, und diese zogen mit ihren Anhngern gegeneinander ins Feld. 2. Sie Doppetraafif. Ein solcher Fall trat 23 Jahre nach dem Tode des Kaisers Rudolf von Habsburg ein. Whrend ein Teil der deutschen Fürsten Friedrich den Schnen von sterreich, einen Enkel Rudolfs, zum Kaiser whlte, entschied sich der andere Teil fr den Herzog Ludwig von Bayern. Acht Jahre lang kmpften die beiden Kaiser um die Alleinherrschaft. Endlich siegte Ludwig in einer groen Schlacht und t nahm Friedrich gefangen. 3. jptietfridis Treue. Ludwig hielt seinen Gefangenen in sicherer Haft, aber Friedrichs : Anhnger setzten den Krieg gegen ihn fort. Der Papst, welcher sich i in die deutschen Angelegenheiten mischte, stand auf Friedrichs Seite und ; belegte Ludwig mit dem Banne. Da beschlo Ludwig, sich mit Friedrich > auszushnen. Er lie sich von Friedrich versprechen, da er der ' Kaiserkrone entsagen und seine Anhnger zum Frieden bewegen wolle; i dann gab er ihn frei. Weil aber Friedrich weder seine Brder noch i den Papst zum Nachgeben bringen konnte, so stellte er sich freiwillig ' wieder zur Haft. Ludwig wurde dadurch so gerhrt, da er ihn nicht -j als Gefangenen, sondern als seinen besten Freund aufnahm und von i da an mit ihm gemeinsam regierte. Sie sollen sogar als gute Freunde a an einem Tische gegessen und auf einem Lager geruht haben. 11. Das Ritterwesen. 1. Die infffehung dies Mierwesens. a. Das Lehnswesen. Seit alter Zeit hatten die deutschen fi Könige und Kaiser ihren treuen Dienern, besonders wenn sie ihnen im R. Kriege tapfer geholfen hatten, hufig ein Stck Land berlassen. Ein 3

5. Deutsche Geschichte für evangelische Volksschulen - S. 34

1901 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
34 Iv. Die Zeit des Verfalls der Raisermacht. Reich zurück. Da belehnte Rudolf den Sohn Ottokars aufs neue mit Böhmen und Mähren, aber Österreich, Kärnten und Kram gab er als Lehen an seine eigenen Söhne. Dadurch stärkte Rudolf seine Macht und die seiner Nachfolger. Die Länder erbten in seiner Familie fort und bildeten den Anfang des österreichischen Staates. Rudolfs Nachfolger, genannt die habsbnrgifchen Kaiser, haben über 500 Jahre den deutschen Kaiserthron inne gehabt; sie wohnten in Wien. Heute noch sind Rudolfs Nachkommen die Kaiser von Österreich. 4. Rudolf sichert den Landfrieden. Nachdem Rudolf den Böhmenkönig bezwungen, that er alles, um den Landfrieden herzustellen. Er erließ strenge Verordnungen gegen den Mißbrauch des Faustrechts, zog auch selbst gegeu die Raubritter aus und brach ihre Burgen. In Thüringen allein zerstörte er ihrer sechzig. Die gefangenen Räuber wurden gehängt; denn Rudolf sagte, er halte keinen Menschen für adelig, welcher die Armen beraube und die Gerechtigkeit verletze. Er brachte es in wenigen Jahren dahin, daß der Kaufmann und Pilger keines Geleites mehr bedurften und durch finstere Wälder und an hohen Burgen ohne Gefahr vorüberziehen konnten. Jedermann, ohne Unterschied des Standes, hatte freien Zutritt zu ihm. Einst, da die Wache einen gemeinen Mann, der ihn zu sprechen wünschte, nicht hereinlassen wollte, rief er: „Lastet ihn doch herein! Bin ich denn zum König erwählt, daß man mich hier einsperre?" So kam dem Könige viel Unrecht zu Ohren, und die Übelthäter wurden bestraft. Sein weises und gerechtes Walten als König und Richter gewannen ihm die Liebe und Verehruug aller. Übte jemand Bosheit und Falschheit, so sagte man: „Der hat Rudolfs Redlichkeit nicht." Unter seinen Nachfolgern nahmen Faustrecht und Fehdewesen leider wieder überhand. 22. Städte und Mrger. 1300. 1. Entstehung der alten deutschen Städte. Aus den alten Römerstädten an Rhein und Donau, aus den Königspfalzen, den großem Herrenhöfen, Kloster- und Bischofsorten sind die ältesten deutschen Städte hervorgewachsen. Zu ihnen gesellten sich die Orte, die durch Heinrich I. befestigt waren, und die größeren Markt orte. Messen und Märkte. Diese entstanden bei den Kirchen, wo regelmäßig an Sonn- und Festtagen große Volksmengen zusammenkamen. Sobald der Gottesdienst vorüber war, öffneten Händler und Kaufleute ihre Buden und boten Waren zum Verkaufe aus. Diese Kaufgelegenheit war Käufern und Verkäufern angenehm und erhielt den Namen Messe oder Markt. Der Kaiser oder Landesherr gab später bestimmte Tage im Jahre oder in der Woche zrrr Abhaltung des Marktes frei. An den Markttagen und zur Meßzeit kam der Bauer, um seinen Bedarf an Kleidungsstücken und Geräten, die er nicht selbst verfertigen konnte, zu holen. Das veranlaßte viele Handwerker, die in Dörfern oder auf Herrenhöfen faßen, in die Marktorte zu ziehen, so daß diese von Jahr zu Jahr größer wurden. Auf ihre Bitte erhielten die Marktorte, gleich den ältesten deutschen Städten, vom Kaiser das Stadtrecht. Dadurch wurde die Stadt frei vom Grafengerichte und bildete einen eigenen Gerichtsbezirk. Zum Zeichen dessen ward in manchen Städten der Roland aufgestellt. Die

6. Deutsche Geschichte für evangelische Volksschulen - S. 35

1901 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
Iv. Die Zeit des Verfalls der Aaiserinacht. 35 Bewohner durften sich einen Rat erwählen und ihre Angelegenheiten selbständig verwalten, durften ein Rathaus erbauen, die Stadt befestigen und erhielten nach mancherlei andere Vorrechte und Freiheiten. Durch die Vorteile, die sich in den Städten fanden, wurden manche Hörige und Unfreie von den Dörfern und Herrenhöfen in die Stadt gelockt. Waren sie Jahr und Tag, d. h. 1 Jahr, 3 Monate uni) 6 Tage in der Stadt gewesen, so konnte sie ihr Herr nicht mehr zurückfordern; denn es galt der Satz: „Stadtluft macht frei." Auch manche freie Landsassen und Adelige zogen aus den umliegenden Orten in die Stadt;' sie nannten sich alsdann nach den Dörfern, aus denen sie gekommen waren. Viele Familiennamen, die mit Ortsnamen gleichlauten, zeigen das heute noch an. 2. Handel und Handwerk. Markt, Handel und Handwerk bildeten von alters her die Eigentümlichkeit der Stadt. Es entwickelte sich deshalb ein besonderer Kaufmanns- und Handwerkerstand in den Städten. Anfangs hielten sich die hörigen Handwerker und Händler von den freien Bewohnern getrennt und wohnten in besonderen Gassen, die danach ihren Namen erhielten, z. B. Knochenhauer-, Krämer-, Schmiede-straße u. a. Ließen sich Juden in den Städten nieder, so mußten auch sie in besonderen Straßen wohnen. Die Handwerker fingen bald an, auch für eigene Rechnung zu arbeiten und wurden dadurch selbständiger. Um das Gewerbe zu fördern und zu schützen, vereinigten sich alle, die ähnliches oder gleiches Gewerbe trieben, zu Zünften und Gilden. Da gab es Kauf-, Schuhmacher-, Bäcker-, Knochenhauer-, Schmiede- und Schräder-, d. i. Schneidergilde u. a. Mancher erhielt von dem Handwerk. das er trieb, seinen Bei- oder Familiennamen; so kamen.namen auf wie Schuster, Schneider oder Schräder, Kramer, Schmidt, Weber, Bäcker u. a. 3. Das Geld. Ursprünglich kannten die Deutschen nur den Tauschhandel. Im Verkehre mit den Römern und Galliern hatten sie das Metallgeld kennen gelernt; Silbermünzen, ähnlich den römischen, wurden alsdann auch in Deutschland geprägt. Das deutsche Volk nannte sie Pfennig, d.h. Unterpfand. Goldmünzen sind erst später bei uns geprägt worden; sie hießen Gulden. Dicke Silbergeldstücke bekamen den Namen Groschen, d.h. Dicke. In der Stadt Joachimsthal in Böhmen wurden zuerst die großen Geldstücke geprägt, die den Namen Joachimsthaler oder kurzweg Thaler erhalten haben. Das Recht, Münzen zu schlagen oder zu prägen, stand ursprünglich nur dem Kaiser zu. Es geschah in den kaiserlichen Pfalzen; der Graf führte dabei die Aufsicht. Der Kaiser gab jedoch mit der Zeit das Münzrecht als Lehen auch an Fürsten, Grafen, Bischöfe und Städte. Dadurch ward die Zahl der Münzstätten immer größer, Form und Wert der Münzen immer verschiedener, so daß es schwer hielt, sich zwischen den verschiedenen Geldsorten zurecht zu finden. Machte jemand eine Reise, so mußte er wechseln, so oft er in Städte oder Gebiete kam, die anderes Geld hatten. Es gab darum in jeder Stadt und an Orten, wo viel Verkehr war, Wechsler, die aus dem Umtausche des Geldes ein Geschäft machten. Durch den Gebrauch des Geldes wurden Handel und Handwerk selbständiger, Wohlstand und gemächliches Leben mehrte sich, und bei festlichen Gelegenheiten, wie Taufen, Hochzeit u. s. w., ging es hoch her in den Städten. 4. Stadtbefestigung und wehrhafte Bürgerschaft. Die Stadtbewohner umzogen ihren Ort mit einer hohen und dicken Mauer, bauten feste Thore und Türme hinein und leiteten rings um die Mauer einen 3*

7. Deutsche Geschichte für evangelische Volksschulen - S. 43

1901 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
V. Die Zeit der Heformen. 43 Seine hohe Gestalt, Las mutige blaue Auge, die lang herabwallenden blonden Locken gaben ihm schon äußerlich das Ansehen eines Königs. Er war in allen ritterlichen Künsten geübt, voll Wagemut und Unerschrockenheit. Den Bären suchte er in der Höhle, den flüchtigen Gemsbock auf den höchsten Spitzen der Alpen aus; Schwert und Speer führte er auf dem Turnierplätze als der Tapferste. Keine schönere Rittergestalt war zu sehen, als wenn Maximilian erschien, hoch zu Roß, gewappnet und gepanzert. Bei alledem war Maximilian ein Freund der Künste und Wissenschaften. Er förderte Dichter und Maler in ihrem Streben und verstand selber sieben Sprachen. Da es in seiner Zeit mit dem Ritterstande immer mehr zu Ende ging, so hat man ihn den „letzten Ritter" genannt. 2. Der ewige Landfriede und das Reichskammergericht. 1495. Kaiser Maximilian stellte auf dem Reichstage zu Worms „eine ehrbare Ordnung, Recht und Friede berührend", auf. Das war der ewige Landfriede; durch ihn wurde das Fehderecht im Reiche für alle Zeiten aufgehoben. Jede Selbsthilfe war bei Strafe der Reichsacht verboten. Der Kaiser errichtete zu Frankfurt am Main ein Gericht, vor welches alle Streitigkeiten der Großen des Reiches, sowie die unentschiedenen Fälle der niederen Gerichte gebracht werden mußten. Dieses Gericht erhielt den Namen Reichskammergericht und galt als das höchste Gericht des Reiches; jeder mußte sich seinem Urteilsspruche fügen. Die Hälfte der Beisitzer im Reichskammergerichte mußten die Rechtswissenschaft studiert haben. Bald waren aber alle Beisitzer Rechtsgelehrte, und zwar nicht nur am Reichskammergerichte, sondern auch an den übrigen Gerichten des Reiches. Die gelehrten Richter und Schöffen kannten nicht den Brauch der Alten oder verachteten ihn; sie setzten das fremde römische Recht an dessen Stelle. Das römische Recht. Das Volk verlor nun seine Rechtskenntnis und sein uraltes Anrecht an der Rechtsprechung. Wer eine Klage oder einen Prozeß zu führen hatte, nutzte einen gelehrten Advokaten zum Rechtsanwalte nehmen und ihm hohe Gebühren zahlen. Ädvokaten und Richter lebten von den Erträgen der Prozesse und zogen die Verhandlungen oft jahrelang hin. Dennoch hat das Eindringen des römischen Rechts auch sein Gutes gehabt. Es wurde Brauch, alle Gesetze aufzuschreiben, vor Gericht alles schriftlich zu machen und jedem Dinge einen besonderen Namen zu geben. Viele Höfe, kleine Dörfer, Fluren und Wege tragen seitdem erst ihre bestimmten Namen; ja die Familiennamen der Bürger und Bauern sind vielfach erst in jener Zeit entstanden, oder doch amtlich festgesetzt worden. Dabei wurden die bisher schon gebräuchlichen Beinamen zuerst berücksichtigt, z. B. der Große, Lange, Kurze, Krause, Rote u. s. w. Die Folter. Mit dem fremden Rechte hatte sich der Grundsatz eingeschlichen, jeder Angeklagte sei ein Bösewicht, dem man durch verfängliche Fragen oder Folterqualen die Wahrheit entlocken oder abzwingen müsse. Daher wurde in jener Zeit die Tortur oder Folter bei uns eingeführt. Durch Abschnüren und gewaltsames Ausrecken der Glieder wurden dem Angeklagten gräßliche Schmerzen bereitet, so daß er bekannte, was nur von ihm verlangt wurde. Mit Stricken wurden Hände, Füße und Beine abgebunden, Finger- und Zehennägel mit eisernen Schrauben zerquetscht. War der Angeklagte noch nicht geständig, so erhöhte man die Schmerzen durch Brennen und Zwicken mit glühenden Zangen, ober man schlug ihm Holzpflöcke unter die Fingernägel, setzte ihm stechende Insekten ober hungrige Mäuse an den bloßen Leib und wanbte anbete grausame Martern an. Tausenbe von Schulbigen itnb lln-

8. Deutsche Geschichte für evangelische Volksschulen - S. 30

1901 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
30 Iii. Die Zeit der Cebenetierrfdiaft. Reichstag geladen, um sich wegen seines Treubruchs zu verantworten. Trotz viermaliger Ladung erschien er nicht. Nun ereilte ihn die Reichs-acht, und er verlor seine beiden Herzogtümer, sämtliche Reichsämter und Reichslehen. (1180.) Nun verließen ihn die Freunde, und die Feinde fielen von allen Seiten in sein Land. Da geriet der geächtete Herzog in solche Bedrängnis, daß er Hilfe beim Kaiser suchte, sich ihm zu Füßen warf und um Gnade flehte. Das Wort der Kaiserin hatte sich erfüllt. Friedrich Barbarosfa aber gedachte der früheren Freundschaft und des Tages, da ihm der Löwe das Leben gerettet, und hob ihn tröstend auf. Freilich konnte der Kaiser die Strafe nicht erlassen, aber er milderte sie in mehrjährige Verbannung. Mit Weib und Kind mußte der Herzog sein Land verlassen. Ihm blieben nur die Stammgüter Braunschweig und Lüneburg. Das Herzogtum Sachsen zersplitterte in kleinere Herzogtümer und Fürstentümer mit neuen Namen; nur in den Gebieten zwischen Harz und Elbe hat sich der Name Sachsen erhalten. Bayern kam damals an die Wittelsbacher, die noch heute darin regieren. Reichstag und Reichsacht. Galt es, des Reiches Nutz und Frommen zu beraten, einen Kriegszug anzuordnen, Belehnungen vorzunehmen, über Ungetreue gegen Kaiser und Reich zu richten u. a., so lud der Kaiser die Fürsten des Reichs zu einer Versammlung, die den Namen Reichstag führte. Bei den Verhandlungen nahm der Kaiser seinen Platz auf einem Throne; die Fürsten ließen sich um den Thron nieder, während das Volk an den Eingängen stand. Wie bei Gericht, wurde auch auf dem Reichstage gefragt, geantwortet und geurteilt. Lagen Vergehen gegen Kaiser und Reich vor, so wurde über den Missethäter die Reichsacht verhängt. Dann hieß, es: „Das urteilen wir und ächten dich und nehmen dich von und aus allen Rechten und setzen dich in alles Unrecht; wir teilen deine Hauswirtin zu einer wissenhaften Witwe und deine Kinder zu wahrhaftigen Waisen, deine Lehen dem Herrn, dein Erb und Eigen deinen Kindern, deinen Leib und dein Fleisch den Tieren in den Wäldern, den Vögeln in den Lüften und den Fischen in den Wassern. Wo ein jeglicher Mann Fried und Geleit hat, da sollst du keins haben, und wir weisen dich in die vier Straßen der Welt." War der Geächtete ein Fürst, so wurde ihm sein Lehen genommen und; der Reichskrieg gegen ihn eröffnet, damit die Acht an ihm vollstreckt wurde. 3. Barbarossas Kreuzzug und Tod. 1190. Im hohen Alter unternahm Friedrich Barbarossa einen Kreuzzug. Siegreich durchzog er Kleinasien, aber das heilige Land erreichte er nicht. Am Kalikadnos, einem Flusse in Kleinasien, führte sein Sohn den Vortrab, er selbst befand sich im Hintertreffen. Weil aber die Brücke über den Strom nur schmal war, stockte der Zug. Der Kaiser wollte mit seinem Pferde den Strom durchschwimmen, hatte aber nicht mehr so viel jugendliche Kraft als jugendlichen Mut; die Wellen rissen ihn fort. Als Hilfe kam, war er bereits entseelt. Das war am 10. Juui 1190. In der Heimat wollte niemand an die Trauernachricht glauben; das Volk meinte: der Kaiser Friedrich ist niemals gestorben, er wird einst wiederkommen, des Reiches Herrlichkeit neu aufzurichten.

9. Deutsche Geschichte für evangelische Volksschulen - S. 32

1901 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
32 Iv. Oie Zeit de- Verfalls der Aaiser,nacht. Iv. Die Zeit des Verfalls der Aaisernracht. 20. Der Verfall der Kaijerrrrachl. 1. Die selbständigen Fürsten und Herren, a) Reichsstände. Die Kurfürsten und Herzöge, Grafen. Bischöfe, Äbte und freien Städte galten als Lehensmänner des Kaisers. Starb ein Lehensmann, so mußte der Nachfolger sich das Lehen vom Kaiser übertragen lassen, Treue und Gehorsam geloben und dadurch anerkennen, daß das übertragene Lehen nicht fein Eigentum sei. Mit der Zeit waren aber die großen Sehen stillschweigend erblich geworden. Die Lehensmänner betrachteten sich nun als selbständige Fürsten und Herren und ihre Gebiete als unabhängige Herrschaften; ihre Zahl wuchs von Jahr zu Jahr, bis sie schließlich gegen 800 betrug. Die Herren dieser Gebiete galten als Reichsstände: sie wollten bei allen wichtigen Angelegenheiten gefragt sein. Die Kurfürsten ließen sich bei jeder Kaiserwahl neue Vorteile und Rechte versprechen. Dadurch ward die Kaisergewalt so gering, daß sich unter den deutschen Fürsten kaum noch einer fand, der die Kaiserkrone tragen wollte. Einmal stand der Kaiserthron 17 Jahre lang (1254—1273) ganz leer. b) Landstände. Was die Fürsten an der Kaisergewalt gesündigt, das mußten sie im eigenen Lande wieder entgelten. Die Lehen, die sie zu vergeben hatten, wurden ebenfalls erblich. Unter vielen Kämpfen einigten sich schließlich die Fürsten und ihre großen Lehensmänner dahin, daß Adelige, Geistliche und Städte dem Fürsten als Landstände zur Seite stehen sollten. Auf den Landtagen, die der Fürst berief, wirkten sie beratend mit. 2. Die Herrengerichte. Als die Fürsten und Herren selbständig geworden waren, übten sie auch die Gerichtsbarkeit in ihren Gebieten aus. Jeder Gutsherr war oberster Richter in seinem Gebiete. Hatten die Leute gegen den Herrn selbst zu klagen, so durften sie ihre Klagen auch nur bei ihm anbringen und sich nicht bei einem hohem Gerichte über einen harten Urteilsspruch beschweren. Der Gutsherr hatte gewöhnlich einen Vogt, der für ihn die Gerichtsbarkeit versah und nach Herkommen und Gutdünken richtete. Ehren- und Freiheitsstrafen. Neben den Strafen an Leib und Leben, die seit den ältesten Zeiten gebräuchlich, kamen jetzt auch Strafen an Ehre und Freiheit auf. Als Zeichen der größten Erniedrigung galt bei freien Männern das Tragen eines Strickes um den bloßen Hals und das Hundetragen. Verleumder mußten Steine am Halse durch den Ort tragen; schwatzhafte Frauen würden in einen Teich getaucht und zanksüchtige Weiber zusammen in die Beißkatze gesteckt. Lanb-srembes Gesinbel würde von den Bütteln mit Staupbesen bearbeitet, gebranb-markt und zum Thore hinausgetrieben. Besonbers entehrenb waren Stockschläge und das Ausstellen am Pranger ober Schanbpfahl auf öffentlichem Platze. Die Städte legten in Rathäusern ober in Mauertürmen Gefängnisse an, und nun kamen die Hast- ober Freiheitsstrafen auf. Für wiberspenstige Gefangene war bet Fußblock ober Stock aufgestellt, in welchen die wagerecht ausgestreckten Beine und Arme stunbenlang eingespannt würden. 3. Faustrecht und Fehdewesen. In dieser Zeit suchten Fürsten, Herren und Ritter ihr Recht nicht beim obersten Richter des Reichs oder bei den ordentlichen Gerichten, sondern sie übten auf eigene Hand Vergeltung. Wer die stärkste Faust hatte, behielt schließlich Recht. Das war das Faustrecht. Da entstanden um geringer Ursache willen Streitigkeiten oder Fehden zwischen Fürsten und Herren. Jeder Grundherr mußte darnm stets mit einem starken Kriegsgesinde versehen sein. Wollte ein Ritter oder Herr eine Fehde beginnen, so sandte er seinem Feinde einen Fehdebrief; darin sagte er sich gänzlich von dem Feinde

10. Deutsche Geschichte für evangelische Volksschulen - S. 33

1901 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
Iv. Die Zeit des Verfalls der Aaiserinacht. 33 los und kündigte ihm an, daß er mit einem Heere gegen ihn ziehen werde. Dann dauerte es nicht lange, und ein feindliches Heer lag vor der Burg. Konnten die Feinde den Belagerten selbst nicht beikommen, so trieben sie den zugehörigen Bauern das Vieh von Stall und Weide, steckten die Häuserin Brand, zertraten Gras und Getreide oder mähten es ab und besäten den Acker mit Unkraut. Der Bauer wurde erschlagen oder gefangen fortgeführt, und niemand ersetzte ihm seinen Schaden oder kümmerte sich um sein Recht. Durch die fortwährenden Fehden wurde das Leben der Ritter roh; sie gewannen Lust am Raufen, Rauben und nnedeln Treiben; sie scheuten sich selbst nicht, gleich gemeinen Dieben, Wegelagerei zu treiben. So wurde aus dem ritterlichen Herrn früherer Zeit allmählich ein Raubritter. 21. Kaiser Uudolf von Kavstmrg. 1273—1391. 1. Graf Rudolf wird deutscher König. Das deutsche Volk litt schwer unter der zunehmenden Rechtlosigkeit und sehnte sich nach einem neuen Oberherrn. Da wählten 1273 die Kurfürsten den Grafen Rudolf von Habsburg zum deutschen Könige. Als der neue König vor dem Altare stand, um die Fürsten zu belehnen, fehlte das Zepter. Da nahm Rudolf ein Kruzifix und sprach: „Das Zeichen, durch welches die Welt erlöst ist, kann auch wohl als Zepter dienen." Rudolf besaß ein frommes Gemüt, einen starken Sinn für Recht und Ordnung und ritterliche Tapferkeit; dazu war er ein tüchtiger Feldherr, ein Freund der Bürger und Bauern, leutselig gegen jedermann und gewillt, Ordnung und Friede aufzurichten. Rudolf zog nicht nach Italien, sich die Kaiserkrone zu holen. Dennoch nannte ihn !das deutsche Volk „Kaiser Rudolf". 2. Rudolf und Ottokar von Böhmen. König Ottokar von Böhmen wollte Rudolf nicht als Herrn anerkennen; denn er hatte selbst auf die deutsche Krone gehofft. Der mächtige König, der über Österreich, Steiermark, Kärnthen und Krain herrschte, lachte über den „armen Grafen" und wollte sich nicht von ihm belehnen lassen. Da zog Rudolf gegen ihn, eroberte Wien und zwang Ottokar zum Gehorsam. Nun mußte er zur Belehnung in des Königs Zelt kommen. Mit ausgesuchter Pracht hatte er sich gekleidet. Rudolf blieb in seiner einfachen Kriegskleidung; und als ihn jemand fragte, ob er nicht auch seinen königlichen Schmuck anlegen wolle, Antwortete er: „Nein, der König von Böhmen hat oft über mein graues Wams gelacht, heute soll mein graues Wams einmal über ihn lachen!" Kniend gelobte der Böhmenkönig Treue und Gehorsam. Aber nach kurzer Zeit brach er seinen Lehenseid und rüstete aufs neue. Da ereilte ihn die Strafe. Im Jahre 1278 wurde er in der Schlacht auf dem Marchfelde besiegt und getötet. 3. Der Anfang des österreichischen Staates. Die Länder, welche Ottokar besessen, gehörten als Lehen zum deutschen Reiche. Schon Karl der Große hatte diese Gebiete den heidnischen Avaren abgenommen und zum Schutze gegen dieselben die Ostmark gegründet. Durch Ottokars Trenbruch waren die Lehen erledigt und fielen an das Tecklenburg, Deutsche Geschichte, 8
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