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1. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 63

1878 - Mainz : Kunze
— 63 — feine kriegerischen Sortiern sammeln konnte, und als bald darauf Insubordination und Selbstmord die Marianer ihrer Führer beraubt hatte, giengen die Soldaten zu dem beliebten Sulla über. Der erste mithradatische Krieg hatte von 88—84 v. Ch. gedauert. Nach seiner Beendigung kehrte Sulla nach Italien zurück, wo unterdeß Cinna ermordet worden war. Die meisten gegen ihn aufgebotenen Soldaten traten auf seine Seite, zuverlässiger aber war die Hilfe, die der junge Pomp ejus ihm zuführte. Die Hauptstärke der Demokraten beruhte auf den Samnitern, die durch treues Festhalten an der Sache des Volks ihren Dank für das gewährte Bürgerrecht leisteten; ihr Ziel war, nachdem sie verschiedene Niederlagen erlitten hatten, die Behauptung der Stadt Rom. Vor den Thoren derselben lieferte Sulla die blutige Entscheidungsschlacht, die gefangenen Samniter nebst ihrem heldenmütigen Führer Pontius Telesinus wurden hingerichtet, der Sohn des Marius tödtete sich, nachdem auch Präneste gefallen, in der Verzweiflung selbst. Bald darauf ließ sich der Sieger zum lebenslänglichen Diktator ernennen und machte seinen Namen durch Proscriptionen verhaßt und gefürchtet. An looooo Menschen fanden damals ein gewaltsames Ende, Alle zitterten vor dem Allmächtigen, nur Einer, der junge Cäsar, nicht. Die Güter der Geächteten wurden den Veteranen zugetheilt, die noch außerdem Land angewiesen erhielten. Die Gracchischen Gesetze wurden aufgehoben, dem aristokratischen Senat alle Macht in die Hände gelegt, das Tribunat zur Unthätigkeit verdammt und dadurch daß man die Tribunen von allen andern Aemtern ausschloß, wenig begehrenswert!) gemacht; die Tnfmtcomitien und die in denselben gefaßten Plebiscite verloren alle Bedeutung. Nachdem so Sulla seine Stellung fast vier Jahre größtenteils gemis-braucht hatte, zog er sich ins Privatleben nach dem reizenden Puteoli zurück, wo er schon im folgenden Jahre (78) an einem Blutsturze starb. In Asien hatte Mithradat durch einen römischen Befehlshaber gereizt einen zweiten Krieg (83—81) siegreich geführt, war aber durch Sullas Machtwort zum Frieden gezwungen worden.

2. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 75

1878 - Mainz : Kunze
— 75 — stehen. Fünf Jahre nach diesem Schlage starb Augustus zu Nola 76 Jahre alt, in dem Bewußtsein seine Rolle gut gespielt zu haben (14 n. Ch.). Unter seiner Regierung wurde zu Bethlehem im jüdischen Lande Jesus Christus geboren, dessen welterlösende Lehre der Ausgangspunkt einer neuen Geschichtsperiode geworden ist, ebenso wie das Jahr seiner Geburt unserer Zeitrechnung (Aera) ihren Namen verliehen hat. § 48. Die Kaiser aus der Familie des Fngnlius. Augustus selbst hinterließ keinen Sohn; auch die Söhne seiner einzigen Tochter Julia, die durch ihren Lebenswandel viel Anstoß erregt hatte, starben vor ihm bis auf einen ausschweifenden Jüngling, den der Großvater von der Regierung ausschließen mußte. Diesem folgte sein objähriger Stiefsohn, der Sohn der Livia, Tiberius (14—37 n. Ch.), ein des Krieges kundiger, nicht ungebildeter Mann, den noch mehr wie die eigene Neigung die Kriecherei des Senats und Volkes zum Tyrannen stempelte. Doch haben ihm die Provinzen manches zu verdanken. Seinen Neffen, des Drusus Sohn, Germaniens, der in Germanien die Varianische Niederlage durch Siege über Armm auswetzte, ries er von seiner Siegesbahn zurück, angeblich weil er das Reich nicht weiter ausdehnen wollte, wahrscheinlich weil ihn seine Beliebtheit beim Heere mit Neid und Furcht erfüllte. Daß er an feinem Tode (19) schuld gewesen, läßt sich nicht beweisen. Bald darauf (21) erfuhren die Römer mit Befriedigung, daß ihr großer deutscher Gegner Armin, nachdem man ihm zuerst heimtückisch seine Gemahlin Thusnelda geraubt, das Opfer eines Familienzwistes geworden war. Ein anderer germanischer Fürst, Marbod, der Markomanne, welcher in Böhmen ein Reich gegründet, sah sich sogar genötigt gegen seine eigenen Landsleute römische Gastfreundschaft in Anspruch zu nehmen. Unter Tiberius kam in Rom ein widerliches Geschlecht, das der Angeber, empor, die jedes Wort gegen den Kaiser als Majestätsverbrechen anzeigten, dem schwere Strafe folgte. Der einfluß-

3. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 71

1878 - Mainz : Kunze
— 71 — § 45. Cäsars Tod. Das erste, was Cäsar nach seiner Heimkehr verfügte, war eine allgemeine Amnestie, denn er wollte seine Siege durch keine Proscriptionen besudeln. Des ihm übertragenen Titels eines lebenslänglichen Diktators bediente er sich nicht, dagegen vereinigte er in seiner Person das Consnlat, die Censur und das Tribunal. Als Imperator verfügte er über die Armee und die Finanzen; die Münzen trugen sein mit einem Lorberkrcinze verziertes Bild. Den Senat vermehrte er auf 900 Mitglieder, ließ ihm aber blos das Recht der Berathung; auch die Comitieu blieben bestehen, doch sorgte er dafür, daß die Wahl nur ihm angenehme Persönlichkeiten traf. Die Zahl der Verwaltungsbeamten wurde vermehrt, eine heilsame Maßregel bei der großen Ausdehnung des Reiches. Von den richterlichen Behörden, die aus Senatoren und Rittern zusammengesetzt waren, konnte an ihn appelliert werden. Als Censor beschränkte er den Wucher, den Luxus und die Sittenlosigkeit. Für die Provinzen verordnete er bestimmte Steuererheber und schaffte die Verpachtung der Einkünfte ganz ab, wodurch manche ungerechte Bedrückung ihr Ende fand. Für die Armen gründete er überseeische Colonien, regelte die Einfuhr und Vertheilnng des Getreides, suchte auch dem italischen Ackerbau durch Einschränkung der Sklavenwirtschaft aufzuhelfen. Um allmählich Gleichheit der Unter-« thanen einzuführen, verlieh er das römische Bürgerrecht an viele anßer-italienische Städte; Rom verdankte ihm großartige Bauten. Die verworrene Zeitrechnung wurde durch Einführung eines neuen Kalenders, des julianischen, neu geregelt (Sosigenes). So schaltete Cäsar unter möglichster Aufrechthaltung der republikanischen Formen als König und mochte auch wohl die Absicht hegen nach siegreicher Beendigung eines Rachekrieges gegen die Parther sich mit diesem alten Titel zu schmücken, aber sein Plan wurde durch Mörderhände vereitelt. Am 15. März 44 tödteten ihn Verschworene, an deren Spitze Brutus und Cassius standen, im Senatshause. Viele der Mörder hatte Cäsar durch Wohlthaten verpflichtet, so daß sie sich schnöder Undankbarkeit schuldig machten. Auch ihre offen ausgesprochene Absicht die alte Freiheit wieder herzustellen kann ihre That nicht beschönigen, denn einmal mußten sie die Unmöglichkeit der Ausführung einsehen, dann aber war der Zustand der Ordnung, wie er unter Cäsar sich zu bilden anfieng, sogar der Republik in ihren besten Zeiten vorzuziehen.

4. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 151

1878 - Mainz : Kunze
— 151 — nur die Einleitung zu einem durchgreifenderen Verfahren zu bilden. Mit dem Dänenkönig wurde ebenfalls 1629 Friede zu Lübeck geschlossen; er kam, weil das Ausland sich seiner annahm, ohne größere Einbuße davon. Im folgenden Jahre traten zu Regensburg Kaiser und Fürsten znr Berathung zusammen; hier aber zeigte sich eiue große Klust zwischen dem Haupte und den Gliedern. Alle Stände klagten über kaiserliche Anmaßung, über deren letztes Ziel, die Gründung einer absoluten kaiserlichen Herrschergewalt, Wallenstein sich offen geäußert hatte. Vor allen empört war Maximilian von Baiern, dem es bereits klar geworden war, wie wenig man auf den Dank Oesterreichs rechnen könne. Als nun Ferdinand gar mit dem Wunsche hervortrat, seinen Sohn zum römischen König ernannt zu sehen, verlangte man als Gegenleistung die Absetzung des wegen seiner Erpressungen und seines Hochmuts allgemein verhaßten Wallenstein, und ohne Skrupel kehrte der Kaiser dem Maune den Rücken, der ihm eine Armee hervorgezaubert und seinen Namen gefürchtet gemacht hatte; ja er nahm ihm auch auf Drängen der Fürsten Mecklenburg. Seiner Würde entsetzt und seines Herzogtums beraubt zog der vor kurzem noch Allmächtige sich auf seine böhmischen Güter zu Fried-lau d zurück und ließ aus den Sternen sich prophezeiheu, daß man seiner bald wieder bedürfen würde. § 32. Die schwedische Periode. Den Evangelischen aber war schon ein Retter erstanden, Gustav Adolf, der junge Schwedenkönig. Ihm suchte der katholische Herrscher Polens, ebenfalls ein Wasa, mit kaiserlicher Unterstützung seine Krone streitig zu machen, Grund genug für ihn sich auf die Seite der Feinde Habsburgs zu stellen. Darum hatte er auch Stralsund beigestanden und landete im Juni 1630 mit einem kleinen aber kriegstüchtigen Heere an der pommerschen Küste, nachdem der französische Minister Richelieu Frieden zwischen ihm und Polen vermittelt hatte. Er dachte, die evangelischen Fürsten würden ihm mit Freuden zufallen, aber schon der Pommern-tz erzog wich nur dem Zwang, und noch mehr Schwierigkeit machte der brandenburgische Kurfürst Georg Wilhelm, Gustavs eigner Schwager. Derselbe fürchtete nämlich Beeinträchtigung seines Erbrechts auf Pommern und war ganz von seinem katho-

5. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 175

1878 - Mainz : Kunze
— 175 — Eroberungen herausgab. Auch Schweden zog sich vom Kriege, an welchem es sich nur schwach betheiligt hatte, zurück. Selbst als Peter auf Veranlassung seiner Gemahlin und Nachfolgerin Katharina Ii. ermordet worden war, blieb der Friede erhalten. Die Oesterreicher aber wurden bei Burkersdorf geschlagen und verloren Schweidnitz wieder. Da jetzt auch Frankreich mit England Unterhandlungen anknüpfte, Friedrich also von dort aus keine Gefahr mehr drohte, blieb außer Oesterreich nur das Reich als Gegner übrig. Ein letzter Sieg über die Truppen desselben bei Freiberg (Oktober), den des Königs Bruder Heinrich davon trug, und die Furcht vor preußischen Streifzügen und Contributionen in Süddentfchland machten endlich die Kriegführenden so mürbe, daß nach kurzen Unterhandlungen 1763 am 15. Februar der Friede zu Hubertsburg zu Stande kam, der Schlesien bei Preußen ließ. Einer Welt in Waffen hatte der König die Stirn geboten und war mehr durch sein Genie und Glück als durch die Hilfsquellen seines Landes Sieger geblieben. Seine Niederlage hätte alle guten Früchte des westfälischen Friedens vernichtet, Deutschland in österreichische Fesseln geschlagen und den Protestantismus vielleicht bis zur Entkräftung geschwächt. Das Alles wurde durch den Hubertsburger Frieden abgewandt; das Volk aber vergaß die äußern glücklichen Umstände, die denselben ermöglicht hatten, und übertrug alles Verdienst dem Preußenkönige, der nun in ganz Deutschland den Namen „der Große" oder „der Einzige" erhielt § 42. Friedrich der Große als Regent. Nicht minder machte er sich desselben im Frieden würdig, zunächst "durch seine Bemühung um die Rechtspsege. Eine seiner ersten Regentenhandlungen war die Abschaffung der Folter, deren man sich bisher bedient hatte, um Zeugnisse zu erpressen; auch fanden feit feiner Thronbesteigung keine Hexenprocesse in Preußen mehr Statt. Ferner setzte er es durch, daß in seinen Landen nicht mehr an das Reichskammergericht appelliert werden durfte, was die rasche Entscheidung der Rechtshändel wesentlich förderte. Wie er selbst seinen Willen unter Urtheil und Gesetz beugte, so sollten vor dem Richter alle Stände gleich sein; ja, man darf behaupten, daß durch feine Liebe zur Unparteilichkeit zuweilen das Recht zu Gunsten des Schwächen: gebeugt wurde. Schon sein Vater war kein Freund des römischen Rechtes gewesen; Friedrich gieng weiter, indem er durch seinen Kanzler Eoeceji das friderieianische Gesetzbuch und später durch Carmer das allgemeine preußische Land-

6. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 57

1878 - Mainz : Kunze
von ihrem unruhigen Nachbar Massinissa lieber alles gefallen, als daß sie den Zorn der Sieger reizten. Und doch schreckte man an der Tiber vor dem Namen der Punierstadt wie vor einem Gespeuste, doch schloß der alte Cato, sonst ein ehren-werther Charakter, jede seiner Senatsreden mit der Mahnung: „Karthago muß zerstört werden." Ein Vorwand zur Kriegserklärung war durch Massinissa bald gegeben. Rom forderte, die Karthager sollten selber ihre Stadt zerstören und sich im Binnenlande ansiedeln. Gegen diese Zumutung, sich den Lebensnerv zu zerschneiden, empörte sich das ganze Volk und rüstete sich zum Verzweiflungskampfe, der bei der Zuchtlosigkeit der römischen Belagerungsarmee wirklich einige Aussicht auf Erfolg bot. Endlich wurde Publius Cornelius Scipio Aeniilianus, nachdem er die Disciplin verbessert hatte, Herr der Stadt, und nun verrichteten die Römer das Zerstörungswerk. Der größte Theil der Bevölkerung suchte im Handgewühl oder in den Flammen den Tod (146). Nicht geringeren Ruhm im ausdauernden Kampfe erwarben sich die Spanier unter der Führung des Lnsitaners V iriathus (149—139). Als er von Mörderhand gefallen, widerstand doch noch Numantia, zu dessen Belagerung man keinen Geringeren als den genannten Scipionen herbeirufen mußte. Die Stadt fiel nach 15 Monaten durch Huuger (133). Nunmehr besaß Rom folgende Provinzen: 1) Siciliens Westhälfte seit 241. 2) Sardinien und Korsika seit 238. 3) Siciliens Osthälfte seit 210. 4) Einen großen Theil Spaniens in zwei Provinzen geschieden seit 202. 5) Makedonien. 6) Achaia. 7) Afrika, die letzten drei seit 146. 8) Asien seit 133. In Syrien und Aegypten herrschte, sein Einfluß, die Eroberung Galliens wurde, nachdem Oberitalien fast romani-siert worden war, vorbereitet. § 36. Zustände im Innern. In Rom gab es abgesehen vom Tribunat und der Diktatur folgende Beamten: 1) Quästoren d. i. Zahlmeister. 2) Aedilen, welche für polizeiliche Ordnung zu sorgen und die Feste zu veranstalten hatten. 3) Prätoren, Vorsteher der Gerichtshöfe; ihrer waren allmählich sechs geworden. 4) Consnln. 5) Censoren, die nur aus gewesenen Con-suln gewählt wurden. Zur Bekleidung eines jeden dieser Aemter war ein bestimmtes Alter vorgeschrieben, so sollte z. B. ein Quästor 31, ein Eonsnl 43 Jahre alt sein, auch konnte Keiner zu einer höheren Würde

7. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 60

1878 - Mainz : Kunze
- 60 — den Livius Drusus, bestimmten noch weiter gehende Anträge beim Volk einzubringen. Von der Unausführbarkeit derselben überzeugt, glaubten sie, werde das Volk sich dazu verstehen auch einige bereits rechtskräftig gewordene Gesetze des Gracchus abzuschaffen. Aber es entstand ein Aufruhr, in welchem Cajus zur Flucht genötigt wurde und sich durch einen Sklaven den Tod geben ließ (121). Seine Gesetze blieben zwar bestehen, wurden aber lässig ausgeführt und brachten daher nicht den erwarteten Nutzen. Während jener Unruhen richtete sich die römische Eroberungslust gegen das südliche Gallien (Frankreich). Dort lag eine alte griechische, mit Rom seit lange befreundete Pflanzstadt Massilia (Marseille). Zu ihrem Beistand murbett verschiedene Züge gegen benachbarte keltische Stämme unternommen, Aquä Sextiä (Aix) als Colonie angelegt und 12l das ganze Land zwischen Pyrenäen und Cevennen zur Provinz gemacht. Noch heute trägt daher dasselbe bett Namen Provence. § 38. Marius. Weniger Ruhm erntete Rom in dem jugurthinischen Kriege (112 — 106). Iugurtha der Enkel Massimffas hatte seine Vettern nach einander aus dem Wege geräumt, um sich die Alleinherrschaft in Numidien zu verschaffen. Klagen gegen ihn fruchteten bei dem bestochenen Senate nichts, und als endlich das Volk eine Kriegserklärung erzwang, ließen sich die gegen ihn geschickten Feldherrn für Geld zur Unthätigkeit bestimmen. Jugurtha konnte in seinem Uebermute rühmen, ganz Rom sei käuflich. Erst der Optimat Metellus rettete gegen ihn am Flusse Muth ul die römische Ehre und zwang ihn nach Mauretanien (Marocco) zu seinem Schwiegervater Bacchus zu fliehen. Beide besiegte der Consul des Jahres 107, Marius, aber die Festnahme Jugurthas gelang dem Quästor Cornelius Sulla. Er wurde im Triumphe in Rom aufgeführt und verhungerte im Kerker. Schon vor diesem afrikanischen Kriege waren die Kimbern und Teutonen, germanische Volksstämme, in den Alpen erschienen und hatten den Consul Papirius Carbo bei Noreja(113) geschlagen. Darauf zogen sie nach Südgallien, vernichteten mehrere römische Heere und theilten sich endlich, um zu gleicher

8. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 17

1878 - Mainz : Kunze
— 17 — ganzen Griechenlands heran. Schon bald nach Lykurg halte inan es für nöthig erachtet, die königliche Gewalt durch das Ephorat noch mehr einzuschränken. § 11. Solott in Athen. In Athen hatten bis auf Kodros Könige geherrscht, dann waren an ihre Stelle Archonten getreten, zuerst lebenslängliche, zuletzt je neun einjährige. Um das Jahr 624 versuchte einer derselben, Drakon, dem Staate eine Verfassung und Gesetze zu geben, ohne Erfolg, weil er als Aristokrat Seinesgleichen, die Eupatrideu, zu sehr begünstigte. Ein Volksanfstand, von einem Ehrgeizigen geleitet, wurde, trotzdem er mit fremder Hilfe ins Werk gefetzt worden war, unterdrückt und vertragswidrig Bürgerblut vergossen. Zur Sühne dieses Frevels mußte die angesehenste Aristokratenfamilie Athen verlaffen. Nun trat Solon, der sich früher schon in einem Kriege mit Megara einen Namen erworben hatte, 594 als Gesetzgeber aus. Um das Loos der durch Schulden gedrückten Armen zu erleichtern, machte er dem Wucher durch Festsetzung eines verhältnismäßig geringen Zinsfußes, iheilweisen Schuldenerlaß und Reduktion der Geldwährung ein Ende und bestimmte zugleich, daß fernerhin Niemand mehr Schulden halber als Sklave verkauft werden sollte. Die Bürgerschaft schied er nach dem Vermögen in vier Klassen und bestimmte hiernach die Leistungen der Bürger an den Staat und ihre Rechte. Aus der ersten Klasse wurden durch allgemeine Wahl die neun Archonten gewählt, unter die Solon die Staatsgeschäfte vertheilte. Ihnen stand der Rath der Vierhundert (33 ule) zur Seite, der die Finanzen controlierte und über jede wichtigere Verwaltungsmaßregel einen Vorbeschluß faßte. Die oberste Entscheidung stand bei der Volksversammlung, welche alle Bürger aller Klassen umfaßte und das Recht der Debatte gewahrt behielt. Neben verschiedenen schon bestehenden Einzelgerichten führte Solon das Volks- oder Geschwornengericht, die Heliäa, ein, dem der Areiopag ein Gegengewicht bieten sollte. Dieser bestand aus abgegangenen Archonten, hatte über Landesverrats Verbrechen gegen die Religion und Sittlichkeit und schwere Mordthaten zu Eben, Geschichtsabriß. 2

9. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 164

1878 - Mainz : Kunze
— 164 — berg bot ihn: dazu die Hand und freute sich feines Einzugs in die alte Reichsstadt, bereit Werth Karl V. höher als den Wiens geschätzt hatte, wie wenn der Erlöser selbst gekommen wäre. Das schöne Münster, bisher Eigentum der Protestanten, würde bamals zur katholischen Hauptkirche gemacht. Solche Gewaltthat geschah zu einer Zeit, wo die bigotte Härte Leopolbs in Ungarn abermals einen gefährlichen Anfftanb der Protestanten und des Abels heraufbeschworen hatte, den die Türken unter dem Großvezier Kara Mustapha für sich auszunutzen bemüht waren. Sie brachen mit einem gewaltigen Heere gegen Wien los, das sich, obwohl der schwachmütige Kaiser ihm fliehenb den Rücken gekehrt hatte, unter Rübiger von Stahremberg acht Wochen lang tapfer hielt, bis die Hilfe des Reichs und des Polenkönigs Sobieski Entsatz brachte und am Kahlenberge (9. Sept. 1683) einen großen Sieg ermöglichte. Von nun an waren die österreichischen und deutschen Waffen unter Eugen von Savoyen im Donau-thale gegen die Ungläubigen glücklich, gewannen die Hauptstadt Ofen, siegten bei Zenta (1697) und errangen am Ende des Jahrhunderts den Frieden zu Carlowitz, der ganz Ungarn wieder in die Gewalt der Habsburger brachte. Im Westen dagegen erneuerte sich seit 1689 das alte Elend durch Ludwigs dritten, den sogenannten Orleansschen Raubkrieg. Des französischen Königs Bruder, der Herzog von Orleans, war mit der pfälzischen Prinzessin Elisabeth Charlotte, einer Frau von ächt deutschem Gemüt, verheiratet, die auf die Erbfolge in ihrem Stammlande ausdrücklich verzichtet hatte. Als nun ihr kinderloser Bruder starb, machte Ludwig dennoch Ansprüche auf die Pfalz und befahl, um die Verpflegung einer deutschen Armee dort unmöglich zu machen, von Versailles aus die Verwüstung jenes gesegneten Landstrichs. Sie wurde gründlich vollzogen, das Heidelberger Schloß zur Ruine gemacht, die deutschen Kaisergräber in Speier geschändet, eine Menge Städte und Ortschaften fast vernichtet. Wenn nicht der große Dränier, der seit 1689 als Wilhelm Iii. auf dem englischen Thron saß, sich in die Schanze geschlagen hätte, so wäre damals Deutschland des ganzen linken Oberrheins verlustig gegangen. So aber mußte Ludwig 1697

10. Stufe 4 = Schulj. 5 u. 6 - S. 80

1908 - Altenburg : Bonde
80 Es ist gestattet, bet der Versammlung auch Klagen und Rechts- händel ans Tod und Leben anzubringen. Die Strafen sind nach dem Vergehen verschieden: Verräter und Überläufer knüpfen sie an Bäumen auf; bei leichteren Vergehen finden Abstufungen in den Strafsätzen statt; wer überführt ist, wird um eine Anzahl Pferde oder Vieh ge- straft. Ein Teil der Buße gehört dem Könige oder der Gemeinde, ein Teil wird dem, zu dessen Gunsten das Gericht einschreitet, selbst oder seinen Anverwandten gezahlt. Ferner werden in den Versamm- lungen die Vorsteher gewählt, die in Gauen und Dörfern Recht sprechen. Jeden umgeben hundert Beisitzer aus dem Volke, um ihm mit Rat bei- zustehen und Ansehen zu verschaffen. Kein Geschäft verhandeln sie anders als in Waffen. Diese aber darf keiner anlegen, bevor nicht die Gemeinde ihn für wehrhaft erklärt hat. Dann schmückt in der Versammlung selbst entweder einer der Fürsten oder der Vater oder ein Verwandter den Jüngling mit Schwert und Framea. Das ist die erste Ehre der Jugend; bis dahin sind sie dem Hause angehörig, dann der Gemeinde. Wenn in der Gemeinde, in der sie geboren sind, langer Friede die Tatkraft lähmt, so ziehen Scharen des jungen Volkes aus freien Stücken zu den Stämmen, bei welchen es gerade Krieg gibt. Das Land zu bebauen oder des Jahres Segen abzuwarten, dazu möchte man sie minder leicht bewegen, als einen Feind herauszufordern und sich Wunden zu erkämpfen. Trüge und mattherzig dünkt es sie, mit Schweiß zu erwerben, was man mit Blut erkaufen kann. Sobald sie nicht in den Krieg gehen, bringen sie viel Zeit mit Jagen, mehr noch mit Müßiggang zu, dem Schlafen und Schmausen hingegeben. Die Sorge für Haus, Herd und Land wird den Weibern, den Greisen und den schwächlichsten Gliedern der Familie überlassen. Daß die germanischen Völkerschaften keine Städte bewohnen, ist hinlänglich bekannt; sie dulden nicht einmal unter sich verbundene Wohnungen. Abgesondert und zerstreut siedeln sie sich weit vonein- ander an, wie ihnen gerade eine Quelle, ein Feld, eine Waldung be- hagt. Ihre Dörfer legen sie nicht so an, daß die Gebäude aneinander stoßen und zusammenhängen; jeder umgibt sein Haus mit einem freien Raume. Auch sind Mauersteine und Ziegel bei ihnen nicht im Ge- brauch; zu allem wenden sie unbehauene Baumstämme an. Einige Stellen bestreichen sie mit einer reinen und glänzenden Erdart, daß es wie Malerei aussieht. Sie pflegen auch unterirdische Höhlen auszu- graben und belegen sie oben mit Dünger, als eine Zuflucht für den Winter und ein Versteck für die Feldfrüchte.
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